Staatsanwaltschaft Lüneburg
Achtung: Auch dieser Beitrag wird wiederum aus den in 86 Absatz 3 StGB
genannten Gründen veröffentlicht. Die Begründung der Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft Lüneburg bezüglich der Frage, ob die Verbreitung des Forschungsberichts
des Osteuropaexperten des SPIEGEL Fritjof Meyer mit dem Titel: "Die Zahl
der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" den
Tatbestand der Volksverhetzung unter dem Aspekt der Verharmlosung des
nationalsozialistischen Völkermordes erfüllt, ist von ebenso grundlegender
juristischer und zeitgeschichtlicher Bedeutung wie die Ausschnitte aus der
Verfassungsbeschwerde des „nationalen Liedermachers“ Frank Rennicke. Wir haben
den Text geringfügig überarbeitet und „kritische Passagen“ in den Begleittexten
entfernt. Im übrigen distanzieren wir uns von den Texten, soweit in dem Auszug
aus der Verfassungsbeschwerde und den Begleittexten ungesetzliche Äußerungen
verblieben sein sollten und verweisen auf die dem Gesamttext nachfolgenden
Verweise (LINKS) insbesondere zu den Themenkreisen Holocaust und
Volksverhetzung:
29. August 2003
Es verdichten sich die Anzeichen, daß die Gegenseite regelrecht Angst
vor einem Prozeß hat. Schon der Abbruch des Verbotsverfahrens gegen die NPD war
ein deutliches Indiz. Das alles hängt damit zusammen, daß sich die BRD in einer
tiefegehenden Legitimationskrise befindet, die Regierung nichts mehr geregelt
bekommt und im Volke das Bewußtsein wächst, daß unsere "Freunde"
eigentlich unsere Feinde sind. Die Rolle der Juden wird immer kritischer
beurteilt (siehe Möllemann). Die Kollaborateure wissen auch, daß im Falle eines
Prozesses die richtigten Gedanken angestoßen würden ohne die sonst üblichen
Haßtiraden gegen die Juden. Sie wissen inzwischen auch, was wir wissen. Der 11.
September 2001 erhöht für unsere Feinde das Risiko, daß jetzt endlich das
System von Lügen, Gehirnwäsche, Heuchelei und Meuchelmord - kurz die
Talmudische Despotie - durchschaut wird. Das wird für die Weltwirtschaft der
Judenheit tödlich sein.
Die letzte und bisher interessanteste Entscheidung (nicht eines
Gerichts sondern einer Staatsanwaltschaft) ist die Einstellungsverfügung des
Staatsanwaltschaft Lüneburg im Falle des Selbstanzeigers Mahrlo vom 1. August
2003 - 503 Js 14447/03 - die ich hier mit dem wesentlichen Wortlaut einfüge:
"Ihre
Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom
07.04.2003
Sehr geehrter Herr Marloh,
vorbezeichnetes Ermittlungsverfahren, welches ich von der
Staatsanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber übernommen habe, habe ich
nunmehr mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 stopp
eingestellt.
Ihre Selbstanzeige wegen Volksverhetzung stützt sich auf die Annahme,
Sie hätten durch die gleichzeitige Versendung eines in der Zeitschrift Osteuropa,
52. Jahrgang, Heft 5, im Mai 2002 veröffentlichten Artikels des Fritjof Meyer
mit dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch
neue Archivfunde" an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Monika
Griefahn, Michael Großer-Brömer und Peter Rauen Ihrerseits den Straftatbestand
der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1a StGB
verwirklicht.
In dem Artikel von Fritjof Meyer wird eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuchs
bezeichneten Art jedoch weder geleugnet, noch verharmlost. In seinem Aufsatz
kommt Meyer zu dem Ergebnis, dass in dem nationalsozialistischen Arbeits- und
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau insgesamt rund 510.000 Menschen, hiervon
in der Zeit von Frühjahr 1942 bis Anfang November 1944 ca. 356.000 in
Gaskammern, ermordet wurden. Damit hat Meyer die nationalsozialistischen
Massentötungen in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als solche nicht
geleugnet. Weder wird in dem Artikel der von den Nationalsozialisten
verübte Völkermord als Ganzes bestritten, noch wird
behauptet, Massentötungen seien gar nicht begangen worden oder jedenfalls nicht
bewiesen.
Soweit daran zu denken wäre, dass in dem Artikel tatsächlich begangene
Taten des Völkermordes im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB verharmlost werden, wäre
zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals in rechtlicher Hinsicht ein
ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit
einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen
erforderlich. Fritjof Meyer bleibt mit der von ihm berechneten Zahl an Opfern
zwar unterhalb der Zahl, die insoweit in anderen Studien genannt werden.
Gleichwohl genügt die Annahme lediglich einer geringeren Opferzahl noch nicht,
um hierin ein tatbestandsmäßiges
Verharmlosen zu erblicken.
Der Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des
Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus wurde mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994
in den Straftatbestand des § 130 StGB eingefügt. Der Gesetzgeber wollte damit einen Beitrag zur Verhinderung
rechtsextremistischer Propaganda leisten. Demgemäß ist das Handlungsmerkmal des
Verharmlosens erst erfüllt, wenn der Äußernde den Holocaust herunterspielt,
beschönigt oder in seinem wahren
Gewicht verschleiert. Dabei sollen alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie
auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfasst werden (so: BGHSt 46, S.
36, 40). Dieser Gesetzeszweck macht bereits deutlich, dass für ein Verharmlosen
das bloße Drehen an der "Zahlenschraube" noch nicht genügt.
Steht eine relativierende Ausdrucksweise in Rede,
ist vielmehr der inhaltliche Gesamtaussagewert der Äußerung aus Sicht eines
verständigen Lesers durch genaue Textanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher
Begleitumstände zu ermitteln.
Eine revisionistisch-agitative Gesamtaussage lässt sich dem Text des Fritjof Meyer indessen nicht
entnehmen.
Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz vielmehr klar von jeglichen Bestrebungen,
den Holocaust mit seinen Schrecken zu bagatellisieren, ab. Im letzten Satz seiner Ausführungen - und damit
an einer textlich besonders hervorgehobenen Stelle - führt Meyer ausdrücklich
an:
'Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei, sondern verifiziert
sie - eine erhärtet die Warnung von neuem Zivilisationsbruch.'
Die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Gewalttaten
fasst Meyer – im Lichte seiner Berechnungen - damit explizit als 'verifizierte
Barbarei' und 'Zivilisationsbruch' zusammen. Diese Schlussfolgerung Fritjof
Meyers aus den von ihm errechneten Zahlen lässt im Rahmen der gebotenen
inhaltlichen Gesamtbetrachtung aus objektiver Sicht keinen Raum für die
Annahme, Meyer habe mit seinen Zahlen zum Ausdruck bringen wollen, 'alles sei
nur halb so schlimm gewesen'. Diese, offenbar. von Ihnen angenommene Lesart des
Artikels von Fritjof Meyer pervertiert die von diesem Autor objektiv getätigte
– und gewollte Aussage.
Der von Ihnen an mehrere Bundestagsabgeordnete geschickte Artikel von Fritjof Meyer erfüllt
daher bereits aus Rechtsgründen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, weshalb auch in einer mehrfachen
Versendung dieses Artikels keine nach §
130 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 2, Nr. 1a StGB strafbare Verbreitungshandlung erblickt werden kann."
[Emphasis added]
Dazu mein Kommentar aus der Verfassungsbeschwerde im
Fall Frank Rennicke:
Was ist danach noch "offenkundig"? An der
"Zahlenschraube" darf gedreht werden - die politisch korrekte innere Einstellung
vorausgesetzt.
Aber was bedeutet das?
"Offenkundigkeit" ist ein beweisrechtliches Institut. In der
Beweisstation geht es um Tatsachen - innere und äußere gleichermaßen.
Der Bundesgerichtshof hält millionenfachen Juden-Mord durch Giftgas für
eine "offenkundige" Tatsache. Wenn es aber nur 356.000 waren, die im
Gas starben, wie steht es mit der Offenkundigkeit des "Völkermordes"?
Der Weg, den die Staatsanwaltschaft Lübeck (sic! – gemeint offenbar:
Lüneburg) vorschlägt ist nicht begehbar. Sie votiert dafür, daß "an
der Zahlenschraube" derjenige "drehen" dürfe, der sich
gleichzeitig - politisch korrekt - dagegen verwahrt, daß seine Erkenntnisse für
eine das Deutsche Volk rehabilitierende Propaganda – die dadurch eben als
rechtsextremistisch abgestempelt ist - "mißbraucht" werden. Eine
floskelhafte Verbeugung vor dem Geßlerhut soll reichen. Wer so hirnrissig
denkt, darf den Holocaust leugnen oder verharmlosen. Für die anderen gilt
dieser nach wie vor als "offenkundige Tatsache". Daß bei dieser Argumentation zu allem
Überdruß auch noch übersehen wird, daß "der Holocaust" ein
Werturteil, aber keine Tatsache ist, sei hier nur am Rande gewürdigt.
Wer hätte denn je dem Holcaust die Hand geschüttelt. Wer hat ihn
gerochen, wer gewogen und wer gar gesehen? Hat ihn jemand ertastet? Eine
historische Tatsache ist keine Tatsache im Sinne der Strafprozeßordnung.
Tatsachen in letzterem Sinne sind mit den Sinnen wahrnehmbare Veränderungen der
Innen- bzw. Außenwelt.
Wenn sich am Ussuri Chinesische und Sowjetische Soldaten Feuergefechte
lieferten und viele von ihnen dabei einen gewaltsamen Tod starben, ist mit der
Feststellung dieser strafprozessual faßbaren Tatsachen immer noch die Frage
offen, ob sich dabei nur um einen Grenzzwischenfall oder um den Beginn eines
Krieges zwischen Rotchina und der Sowjetunion handelte. Hätten im zeitlichen
Zusammenhang mit den Ereignissen am Ussuri auch an anderen Stellen der
Sowjetisch-Chinesischen Grenze Scharmützel stattgefunden, wäre auch das nicht
gleichbedeutend mit der Feststellung, daß es zwischen der SU und Rotchina einen
Krieg gegeben hatte. Vielmehr könnten diese Ereignisse immer noch unter den
Begriff der "bewaffneten Aufklärung" (siehe Carl von Clausewitz)
eingeordnet werden. Die Beteiligten könnten die Absicht gehabt haben, lediglich
die Entschlossenheit, die Kriegstauglichkeit und Kriegsbereitschaft der jeweils
anderen Seite zu testen, ohne schon ernsthaft einen Krieg beginnen zu wollen.
Erst wenn kriegsmäßig ausgerüstete Divisionen in entsprechenden Räumen
bereitgestellt und einige davon in Verfolgung eines Kriegsplanes unter
Beteiligung aller Waffengattungen in den umfassenden Kampf geführt worden
wären, dann wäre der Historiker berechtigt, aus diesen beobachtbaren Tatsachen
darauf zu schließen, daß zwischen der SU und Rotchina ein Krieg stattgefunden
habe.
Wenn vier Millionen Juden tatsächlich (in Auschwitz, d.B.)
vergast worden wären, dürfte man schließen, daß dem ein Vernichtungsplan der
Reichsregierung zugrunde gelegen haben
muß. Wenn aber nur 100 oder 1.000 oder 10.000 Juden auf diese Weise umgebracht
wurden, könnte von einer geplanten Vernichtung des Jüdischen Volkes
ernsthafterweise nicht gesprochen werden. Stehen 100.000 oder 350.000 Gasmorde
zur Diskussion und werden - wie von Fritjof Meyer (a.a.O. S. 633) - Umstände
beigebracht, die ein anderes Motiv für die Tötungen ergeben, als die "Vernichtung der europäischen
Juden", nämlich Überlegungen zur Eindämmung von Seuchen, dann ist die
Holocaust-These immer noch höchst fraglich.
Himmler soll nach Meyer im November 1942 befohlen haben, unter
strengster Geheimhaltung "alle
schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen Gefangenen" zu
"vergasen", "um einer weiteren Ausbreitung der Epidemien vorzubeugen." Kommt dann der Hinweis
hinzu, daß Himmler selbst um den 27. April 1943 herum - also nach 6 Monaten -
"auf Vorlage" diesen Befehl widerrufen und entschieden habe, daß in Zukunft nur noch "geisteskranke
Häftlinge" umgebracht werden
sollten, alle übrigen - auch bettlägerigen -
arbeitsunfähigen Häftlinge von Tötungsaktionen ausgenommen und ggf. zu
Arbeiten, "die sie auch im Bett verrichten können", heranzuziehen
seien, und dieser Befehl "genauestens zu beachten" sei (Meyer a.a.O.
S. 633 Fn. 9 unter Bezugnahme auf die Dokumente des Internationalen Militärgerichtshofes
- IMT - von Nürnberg) , dann ist die Annahme eines aus rassischen Motiven
geplanten "fabrikmäßigen" Judenmordes mit dem Ziel der
"Befreiung Europas von den Juden" eher unzulässig.
Weiter: Wenn von den "Millionen" Opfern Millionen
nachgelassen werden müssen und davon
nur noch weniger als ein halbe Million im Gespräch sind, wie steht es denn da
um die Beweise, auf die die These von der Offenkundigkeit des
"millionenfachen Juden-Mordes" gestützt ist? Da muß doch gelogen und
gefälscht worden sein, daß sich die Balken biegen.
Wie hat denn Fritjof Meyer "an der Zahlenschraube gedreht"?
Der vermeintliche Haupttatort des Gasmordes in Auschwitz, die Leichenkeller der
Krematorien I und II, wird von ihm gestrichen: Die Versuche, die dort
angestellt wurden, seien fehlgeschlagen: "weil die Ventilatoren
kontraproduktiv waren und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden elf
Monaten nicht eintrafen."
Flugs werden die Massenmorde in zwei außerhalb des Lagers gelegene
Bauernhäuser verlegt - von denen vor der Entdeckung der mangelnden Eignung der
Leichekeller nie die Rede war. Von den Bauerhäusern ist auch nichts mehr zu
sehen. Deren Fundamente seien erst "jüngst" entdeckt worden.
Tatort und Tathergang müßten also ganz andere gewesen sein, als bisher
behauptet und als "offenkundig" ausgegeben. Gibt es doch Aussagen von
Tausenden Zeugen, die das Geschehen mit aller denkbaren Bestimmtheit in den
Leichkellern der Krematorien I und II mit eigenen Augen beobachtet haben
wollen. Nach ihren Aussagen wurde die Massentötung in grotesken Zeichnungen
festgehalten: Funktionshäftlinge, die mit nackten, schweißüberströmten
Oberkörpern ohne Gasmasken, rauchend mit bloßen Händen die im Gas Getöteten aus
den Leichenkellern der Krematorien I und II entsorgen.
Meyer stellt weiterhin mit seinen Überlegungen auf
physikalische Gesetzmäßigkeiten und technische Erfahrungssätze ab - wie fast
alle sogenannten Revisionisten - , um einsichtig zu machen, daß die horrenden
Zahlen von mehreren Millionen Gasopfern ins Reich der Fabel gehören.
Nichts anderes enthalten die "Dokumente der Verteidigung",
wegen deren Verteilung der Bf. verurteilt wurde.
Was ist nun, nachdem die hinter Fritjof Meyer auszumachende Macht des
Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit ihrem umfassenden Archiv die Arena betreten
hat, nach Meinung der Hohen Juristen am Holcaust noch "offenkundig"?
An was soll, an was darf sich ein ängstliches Gemüt halten, wenn von
"Holocaust" die Rede wird?
.....
Das Berufungsgericht hat es nicht gewagt, sich auch
nur ansatzweise mit den Tatsachen auseinanderzusetzen, die in der
inkriminierten Schrift vorgetragen und von der Verteidigung unter Beweis
gestellt worden sind. Auch hinsichtlich der von Fritjof Meyer vertretenen
Thesen hat es den Stanpunkt bezogen, daß das Gegenteil "offenkundig"
sei. Wir sind Zeuge einer Rechtsbeugung.
Wenn man sich als Strafverteidiger an das hier erörterte Material mit
der gewöhnlichen Einstellung zu Richtern und Gerichten begibt - also immer noch
eine Gemeinsamkeit innerer Einstellungen zu Ehrlichkeit, Rechtswillen,
Redlichkeit und Unparteilichkeit voraussetzt - wird einem speiübel. Dieser
Zustand bessert sich erst in der Erkenntnis, daß im Bereich der Holcaust-Justiz
im Hinblick auf ihre politisch-strategische Bedeutung für die globale
Fremdherrschaft diese Gemeinsamkeit nicht erwartet werden darf.
Im Fall des Richters Orlett (Deckert-Prozeß) haben die
fremdherrschaftlichen Medien den Justizpersonen signalisiert, daß Ehrlosigkeit
und knechtische Vasallentreue erwartet und abweichendes Verhalten gnadenlos mit
Zerstörung der beruflichen Existenz sowie mit gesellschaftlichem Verruf
geahndet wird.
Es ist dies eine Jüdische Spezialität, die schon im Neuen Testament und
von Theodor Mommsen in seiner Geschichte des antiken Rom Erwähnung findet.
Es ist nüchtern festzustellen, daß nicht mehr feindliche Armeen sondern
die Justiz der "Organisationsform einer Modalität der
Fremdherrschaft" mit dem selbst gewählten Namen "Bundesrepublik
Deutschland" die Frontlinie bildet im Kampf gegen das Leben des Deutschen
Volkes.
Der Verrat seiner intellektuellen Schichten, insbesondere des
ideologischen Standes, ermöglicht es der Judenheit, das Deutsche Volk auf die
unverschämteste Art und Weise anzugreifen, zu verteufeln und zu verhöhnen.
Das ist in der Weltgeschichte ohne Beispiel.
Wer ist denn so naiv zu glauben, dieses Verbrechen könnte ungesühnt
bleiben?
Aber tätige Reue ist jederzeit möglich und willkommen.
Die vorstehend begründete Verfassungsbeschwerde stellt das Gericht vor
die Entscheidung, ob es sich weiterhin am Völkermord am Deutschen Volk, aus dem die Richter
hervorgegangen sind und dem sie alles zu verdanken haben, beteiligen oder auf
die Seite dieses Volkes treten will, um es vor den satanischen Absichten seiner
Feinde zu schützen.
******
Dazu sollte dann auch die Vorbemerkung gelesen werden,
die ich für die Verfassungsrichter der Beschwerde vorausgeschickt habe. Sie hat
folgenden Wortlaut:
Vorbemerkung
Mit der nachfolgenden Begründung nimmt der Unterzeichnete zum Zwecke
der Verteidigung der Freiheit des Reichsbürgers Frank Rennicke den Grundrechtskatalog
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - bedingt - als Recht des
Deutschen Reiches und das Bundesverfassungsgericht als ein Deutsches Gericht in
Anspruch.
Gestützt auf die Rede des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo
Schmid vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 (siehe unten S. 162)
geschieht das in dem Bewußtsein, daß das Grundgesetz keine Verfassung (vgl.
Art. 146 GG) sondern eine Modalität des Besatzungsstatuts der westlichen
Siegermächte, die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die
"Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" und folglich
das Bundesverfassungsgericht weder Verfassungsgericht noch ein Gericht des
Deutschen Nationalstaates - des Deutschen Reiches - sind.
All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit
und den vielen Wahlen argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist
entgegenzuhalten:
1. Es hat in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie
Meinungsäußerung und auch keine freien Wahlen gegeben:
Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im
Mai 1945 von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager
Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr.
20/2003 S. 47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948.
Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der
Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem
halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige "Umerziehung" der
Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben. Die ... von den 6 Millionen im Gas
vernichteten Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene
die Entwicklung im Bereich der untergegangenen Sowjetunion: Die für die
tatsächlich geplante und von Stalins Schwiegersohn, dem Juden Kaganowitsch,
durchgeführte physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen
Bauern verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen
Systems nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma
vertreten und spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]
Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von
Anfang an von jeglicher Beteiligung an der "demokratischen"
Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der
"deutschen" Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die
Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit
nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.
2. Mit der mit dem Einigungsvertrag verabschiedeten Neufassung von
Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß sogar nach Meinung der
Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung
des Deutschen Volkes aufgewertet ist. Diese - bisher unerhörte - Klarstellung
ist hier deshalb unverzichtbar, weil Gegenstand der Erörterung die
Holocaustgesetzgebung jener Fremdherrschaft und die darauf gestützte Tätigkeit
der Gerichte sind, die - wie zu zeigen ist (u. S. 67) - unter keinem denkbaren
Gesichtspunkt als Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung bzw. als Betätigung
Deutscher Gerichtsbarkeit anerkannt werden können.
Es könnte als Widerspruch erscheinen, daß ein Reichsbürger zur
Verteidigung gegen die Willkür der Sieger über das Deutsche Reich ein Organ der
Fremdherrschaft anruft mit dem Verlangen, deren Holocaustgesetzgebung – die
wesentlich das Herzstück der talmudischen Fremdherrschaft über das Deutsche
Volk ist - für null und nichtig zu erklären. Der Widerspruch löst sich in der
Erkenntnis auf, daß die als "Bundesverfassungsrichter" wirkenden
Personen nicht selbst der Fremdmacht angehören, sondern nur deren Vasallen
sind. Sie sind zugleich Bürger des Deutschen Reiches und diesem zur Treue verpflichtet.
Vasallität an sich ist noch kein Verbrechen. Diese kann unter den
Umständen einer militärischen Niederlage sogar das "kleinere Übel"
sein im Vergleich mit einer offenen Militärdiktatur der siegreichen
Streitkräfte. Da der Zweck der Geschichte die Freiheit ist, kann Vasallität
aber immer nur auf Zeit hingenommen werden. Sie wird insbesondere dann zum
Verrat - also zu einem todeswürdigen Verbrechen - wenn erkennbar wird, daß die
Fremdmacht den von der Vasallenregierung aufrechterhaltenen Landfrieden mißbraucht,
um mit den Waffen der psychologischen Kriegsführung Seelenmord am Deutschen
Volke zu begehen in der erklärten - aber vom Opfer vergessenen - Absicht, das
Deutsche Reich und sein Staatsvolk der Deutschen auf ewig zu vernichten.
Gerhard Schröder hat als
Bundeskanzler mit seiner Weigerung, die Bundeswehr an dem völkerrechtswidrigen
Überfall der USA auf den Irak zu beteiligen, in aller Öffentlichkeit den Beginn
des Endes der Vasallität markiert. Ein sorgfältiges Studium - quasi als
Aktenstudium - des Buches des Deutsch-Österreichischen Analysten und
Regierungsberaters Gerhoch Reisegger "Wir werden schamlos
irregeführt", Hohenrain Verlag 2003, gibt Aufschluß darüber, daß das
Judäo-Amerikanische Imperium innerlich bereits im Zusammenbruch befindlich und
seine nach außen gekehrte universelle Gewalttätigkeit Ausdruck davon ist.
Die Lawine, die die von den USA einseitig verkündete "Neue
Weltordnung" in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren unter sich begraben
wird, ist mit dem vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" am 11.
September 2001 losgetreten worden. Keine Macht der Welt kann sie mehr
aufhalten. Die Junta, die über die USA verfügt, hat den Dritten Weltkrieg
begonnen. Sie kann ihn nicht beenden und nicht gewinnen. Nur ein erfolgreicher
Staatsstreich des US-Militärs gegen die Jüdische Herrschaft über die USA und
die physische Liquidation der Septemberverbrecher könnte die Katastrophe noch
abwenden.
Die Welt verändert jetzt sehr schnell ihr Antlitz. Zig Millionen – wenn
nicht gar Milliarden - Menschen werden in diesem Krieg ihr Leben verlieren.
In dieser Lage ist jeder Bürger des Deutschen Reiches, der sich in den
Dienst der Fremdherrschaft gestellt hat, gerufen, sich seines Deutschseins zu
erinnern und im Geiste von Tauroggen zu handeln, um die Fremdherrschaft jetzt
zu lähmen und den Freiheitskampf der Deutschen für Volk und Reich nach Kräften
zu fördern.
Die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium –
beruht im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen:
1. Auf der Kriegsschuldlüge, daß das Deutsche Reich den Ersten und den
Zweiten Weltkrieg bewußt herbeigeführt habe.
2. Auf der Pearl-Harbor-Lüge, daß die USA von Japan angegriffen worden
seien.
3. Auf der ...
4. Auf der Septemberlüge, daß die USA am 11. September 2001 von dem
"Terrornetz Osama bin Ladens" angegriffen worden seien.
Es gilt das im Johannes-Evangelium (8, 44) überlieferte Jesus-Wort, das
an die Führer der Judenheit gerichtet ist:
Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr
tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die
Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen;
denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge.
Der Kampf von Frank Rennicke gegen die Gerichte der
Fremdherrschaft ist kein juristisches Kabinettsstück. Er ist ein Gefecht im
Freiheitskampf des Deutschen Volkes. Wollte der Unterzeichnete sich in diesem
Kampf auf eine juristische Argumentation der herkömmlichen Art beschränken,
wäre das gleichbedeutend mit Parteiverrat, denn er würde sich an der
Verschleierung des Wesens dieser Auseinandersetzung beteiligen und sich der
Begrifflichkeit der Feinde des Reiches unterwerfen.
Quelle: Adelaide Institut
Zwei prominente NS- Forscher haben sich entschieden gegen den
Straftatbestand der Leugnung des Holocaust ausgesprochen. Der Berliner
Historiker Götz Aly sagte dem ZDF-Kulturmagazin „Aspekte“, er würde es „sehr
begrüßen, wenn die Bundesrepublik diesen Paragrafen wieder abschaffen würde.“
Geschichte sei „voller Obsessionen“ und gerade große und traumatische
Verbrechen seien „Ankerhaken für solche Obsessionen“. Damit müsse man sich
„öffentlich auseinandersetzen“.
Eberhard Jäckel, einer der Initiatoren des Berliner Holocaust-Mahnmals, sagte,
den Mord an den europäischen Juden zu leugnen, sei „etwas so unglaublich
Widersinniges, dass man darüber eigentlich gar nicht reden müsste. Aber
Dummheit, auch Geisteskrankheit ist meiner Ansicht nach nicht strafbar.“ Erst
durch Gerichtsverhandlungen werde „diese geisteskranke Leugnerei in die
Öffentlichkeit getragen“. Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel sei wegen seines
Prozesses „wochenlang in der Zeitung gewesen“, sagte Jäckel. „Mir wäre es
lieber, man hätte nie von ihm gehört oder würde nie wieder von ihm hören.“
Quelle: Der Tagesspiegel (Auszug)
Anmerkung: Man kann als (Hobby-) Historiker oder Zeitgeschichtsforscher
mit dem Schwerpunkt „20. Jahrhundert“ oder „Nationalsozialismus / Drittes
Reich“) die oben zitierten Forschungsergebnisse des leitenden
SPIEGEL-Redakteurs Fritjof Meyer nicht oft genug lesen und jedes mal ist man
erneut ungläubig erstaunt. Erstaunlich ist unter anderem, daß diese
bahnbrechende Veröffentlichung nicht in der Zeitschrift seines Arbeitgebers DER
SPIEGEL erfolgte, zumal er mit dem langjährigen Herausgeber Rudolf Augstein
freundschaftlich verbunden war, sondern in dem wissenschaftlichen
Fachperiodikum „Osteuropa“, dafür aber unter der Mitherausgeberin Rita Süßmuth,
jüdischer Abkunft.
Im übrigen sollen Tatsachen und nicht Wertungen zählen.
Wir beginnen mit einer Zusammenstellung der Auswertung der
Suchfunktion, wie oft die nachfolgenden Begriffe insgesamt in allen über 6.800
Beiträgen auf www.luebeck-kunterbunt.de
erscheinen (Stand März 2008):
Auschwitz:
248
Fritjof Meyer
31
Holocaust
303
Volksverhetzung
126
Judenverfolgung
58
Judenvernichtung
72
Genozid
40
Völkermord 153
Begründer Israels
117
Kriegsursachen
16
Kriegsschuld
29
Osteuropa
127
Carlo Schmid
18
Kaganowitsch
16
Revisionisten 51
Horst Mahler
63
Zündel
22
Möllemann
50
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www.luebeck-kunterbunt.de/seite11/Widerspruch_bei_Zyklon-B.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Ungereimtheiten.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Erstaunliche_Stimmen.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Holocaust-Leugner.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Offenkundig.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Rennicke.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust-Religion.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Revisionismus.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Walter_Lueftl.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Auschwitz.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Zahlenspiel.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Auschwitz_Opfer.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Denkverbot.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Auschwitz.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite8/Fritjof_Meyer.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Opfer_in_Auschwitz.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Tabu_Auschwitz.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/Benedikt_in_Auschwitz.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/KZ-Arzt_Hans_Muench.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite15/Mahler_zur_Offenkundigkeit.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite6/Holocaust-Literatur.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite11/Holocaustinstrumentalisierung.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite3/Opferzahl.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite6/Holocaustgedenken.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Holocaust-Religion3.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Novick.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Die_Gottlosen.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust-Religion_2.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust_London_schwieg.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite15/Fundamentales_Menschenrecht.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Holocaust-Revisionismus.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Zuendels_Verteidigung.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/Volkssouveraenitaet.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/Kasztner-Bericht.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Neue_Sichtweise.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite9/Volksverhetzung6.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite9/Volksverhetzung7.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Volksverhetzung4.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Volksverhetzung3.htm
www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Justizskandal.htm
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