Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Achtung: Auch dieser Beitrag wird wiederum aus den in 86 Absatz 3 StGB genannten Gründen veröffentlicht. Die Begründung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lüneburg bezüglich der Frage, ob die Verbreitung des Forschungsberichts des Osteuropaexperten des SPIEGEL Fritjof Meyer mit dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" den Tatbestand der Volksverhetzung unter dem Aspekt der Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes erfüllt, ist von ebenso grundlegender juristischer und zeitgeschichtlicher Bedeutung wie die Ausschnitte aus der Verfassungsbeschwerde des „nationalen Liedermachers“ Frank Rennicke. Wir haben den Text geringfügig überarbeitet und „kritische Passagen“ in den Begleittexten entfernt. Im übrigen distanzieren wir uns von den Texten, soweit in dem Auszug aus der Verfassungsbeschwerde und den Begleittexten ungesetzliche Äußerungen verblieben sein sollten und verweisen auf die dem Gesamttext nachfolgenden Verweise (LINKS) insbesondere zu den Themenkreisen Holocaust und Volksverhetzung:

 

29. August 2003

Es verdichten sich die Anzeichen, daß die Gegenseite regelrecht Angst vor einem Prozeß hat. Schon der Abbruch des Verbotsverfahrens gegen die NPD war ein deutliches Indiz. Das alles hängt damit zusammen, daß sich die BRD in einer tiefegehenden Legitimationskrise befindet, die Regierung nichts mehr geregelt bekommt und im Volke das Bewußtsein wächst, daß unsere "Freunde" eigentlich unsere Feinde sind. Die Rolle der Juden wird immer kritischer beurteilt (siehe Möllemann). Die Kollaborateure wissen auch, daß im Falle eines Prozesses die richtigten Gedanken angestoßen würden ohne die sonst üblichen Haßtiraden gegen die Juden. Sie wissen inzwischen auch, was wir wissen. Der 11. September 2001 erhöht für unsere Feinde das Risiko, daß jetzt endlich das System von Lügen, Gehirnwäsche, Heuchelei und Meuchelmord - kurz die Talmudische Despotie - durchschaut wird. Das wird für die Weltwirtschaft der Judenheit tödlich sein.

 Die letzte und bisher interessanteste Entscheidung (nicht eines Gerichts sondern einer Staatsanwaltschaft) ist die Einstellungsverfügung des Staatsanwaltschaft Lüneburg im Falle des Selbstanzeigers Mahrlo vom 1. August 2003 - 503 Js 14447/03 - die ich hier mit dem wesentlichen Wortlaut einfüge:

 "Ihre Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom

07.04.2003

Sehr geehrter Herr Marloh,

vorbezeichnetes Ermittlungsverfahren, welches ich von der Staatsanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber übernommen habe, habe ich nunmehr mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 stopp eingestellt.

Ihre Selbstanzeige wegen Volksverhetzung stützt sich auf die Annahme, Sie hätten durch die gleichzeitige Versendung eines in der Zeitschrift Osteuropa, 52. Jahrgang, Heft 5, im Mai 2002 veröffentlichten Artikels des Fritjof Meyer mit dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Monika Griefahn, Michael Großer-Brömer und Peter Rauen Ihrerseits den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1a StGB verwirklicht.

In dem Artikel von Fritjof Meyer wird eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuchs bezeichneten Art jedoch weder geleugnet, noch verharmlost. In seinem Aufsatz kommt Meyer zu dem Ergebnis, dass in dem nationalsozialistischen Arbeits- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau insgesamt rund 510.000 Menschen, hiervon in der Zeit von Frühjahr 1942 bis Anfang November 1944 ca. 356.000 in Gaskammern, ermordet wurden. Damit hat Meyer die nationalsozialistischen Massentötungen in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als solche nicht geleugnet. Weder wird in dem Artikel der von den Nationalsozialisten verübte  Völkermord als Ganzes bestritten, noch wird behauptet, Massentötungen seien gar nicht begangen worden oder jedenfalls nicht bewiesen.

Soweit daran zu denken wäre, dass in dem Artikel tatsächlich begangene Taten des Völkermordes im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB verharmlost werden, wäre zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals in rechtlicher Hinsicht ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren  von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen erforderlich. Fritjof Meyer bleibt mit der von ihm berechneten Zahl an Opfern zwar unterhalb der Zahl, die insoweit in anderen Studien genannt werden. Gleichwohl genügt die Annahme lediglich einer geringeren Opferzahl noch nicht, um hierin ein  tatbestandsmäßiges Verharmlosen zu erblicken.

Der Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 in den Straftatbestand des § 130 StGB eingefügt. Der Gesetzgeber  wollte damit einen Beitrag zur Verhinderung rechtsextremistischer Propaganda leisten. Demgemäß ist das Handlungsmerkmal des Verharmlosens erst erfüllt, wenn der Äußernde den Holocaust herunterspielt, beschönigt oder in seinem  wahren Gewicht verschleiert. Dabei sollen alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfasst werden (so: BGHSt 46, S. 36, 40). Dieser Gesetzeszweck macht bereits deutlich, dass für ein Verharmlosen das bloße Drehen an der "Zahlenschraube" noch nicht genügt.

Steht eine relativierende Ausdrucksweise in Rede, ist vielmehr der inhaltliche Gesamtaussagewert der Äußerung aus Sicht eines verständigen Lesers durch genaue Textanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände zu ermitteln.

Eine revisionistisch-agitative Gesamtaussage lässt sich dem Text des Fritjof Meyer indessen nicht entnehmen. Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz vielmehr klar von jeglichen Bestrebungen, den Holocaust mit seinen Schrecken zu bagatellisieren, ab. Im  letzten Satz seiner Ausführungen - und damit an einer textlich besonders hervorgehobenen Stelle - führt Meyer ausdrücklich an:

'Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei, sondern verifiziert sie - eine erhärtet die Warnung von neuem Zivilisationsbruch.'

Die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Gewalttaten fasst Meyer – im Lichte seiner Berechnungen - damit explizit als 'verifizierte Barbarei' und 'Zivilisationsbruch' zusammen. Diese Schlussfolgerung Fritjof Meyers aus den von ihm errechneten Zahlen lässt im Rahmen der gebotenen inhaltlichen Gesamtbetrachtung aus objektiver Sicht keinen Raum für die Annahme, Meyer habe mit seinen Zahlen zum Ausdruck bringen wollen, 'alles sei nur halb so schlimm gewesen'. Diese, offenbar. von Ihnen angenommene Lesart des Artikels von Fritjof Meyer pervertiert die von diesem Autor objektiv getätigte – und gewollte Aussage.

Der von Ihnen an mehrere Bundestagsabgeordnete geschickte Artikel von Fritjof Meyer erfüllt daher bereits aus Rechtsgründen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, weshalb auch in einer mehrfachen Versendung dieses Artikels keine nach § 130 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 2, Nr. 1a StGB strafbare Verbreitungshandlung erblickt werden kann."

[Emphasis added]

 

Dazu mein Kommentar aus der Verfassungsbeschwerde im Fall Frank Rennicke:

Was ist danach noch "offenkundig"? An der "Zahlenschraube" darf gedreht werden - die politisch korrekte innere Einstellung vorausgesetzt.

Aber was bedeutet das?

"Offenkundigkeit" ist ein beweisrechtliches Institut. In der Beweisstation geht es um Tatsachen - innere und äußere gleichermaßen.

Der Bundesgerichtshof hält millionenfachen Juden-Mord durch Giftgas für eine "offenkundige" Tatsache. Wenn es aber nur 356.000 waren, die im Gas starben, wie steht es mit der Offenkundigkeit des "Völkermordes"?

Der Weg, den die Staatsanwaltschaft Lübeck (sic! – gemeint offenbar: Lüneburg) vorschlägt ist nicht begehbar. Sie votiert dafür, daß "an der Zahlenschraube" derjenige "drehen" dürfe, der sich gleichzeitig - politisch korrekt - dagegen verwahrt, daß seine Erkenntnisse für eine das Deutsche Volk rehabilitierende Propaganda – die dadurch eben als rechtsextremistisch abgestempelt ist - "mißbraucht" werden. Eine floskelhafte Verbeugung vor dem Geßlerhut soll reichen. Wer so hirnrissig denkt, darf den Holocaust leugnen oder verharmlosen. Für die anderen gilt dieser nach wie vor als "offenkundige Tatsache".  Daß bei dieser Argumentation zu allem Überdruß auch noch übersehen wird, daß "der Holocaust" ein Werturteil, aber keine Tatsache ist, sei hier nur am Rande gewürdigt.

Wer hätte denn je dem Holcaust die Hand geschüttelt. Wer hat ihn gerochen, wer gewogen und wer gar gesehen? Hat ihn jemand ertastet? Eine historische Tatsache ist keine Tatsache im Sinne der Strafprozeßordnung. Tatsachen in letzterem Sinne sind mit den Sinnen wahrnehmbare Veränderungen der Innen- bzw. Außenwelt.

Wenn sich am Ussuri Chinesische und Sowjetische Soldaten Feuergefechte lieferten und viele von ihnen dabei einen gewaltsamen Tod starben, ist mit der Feststellung dieser strafprozessual faßbaren Tatsachen immer noch die Frage offen, ob sich dabei nur um einen Grenzzwischenfall oder um den Beginn eines Krieges zwischen Rotchina und der Sowjetunion handelte. Hätten im zeitlichen Zusammenhang mit den Ereignissen am Ussuri auch an anderen Stellen der Sowjetisch-Chinesischen Grenze Scharmützel stattgefunden, wäre auch das nicht gleichbedeutend mit der Feststellung, daß es zwischen der SU und Rotchina einen Krieg gegeben hatte. Vielmehr könnten diese Ereignisse immer noch unter den Begriff der "bewaffneten Aufklärung" (siehe Carl von Clausewitz) eingeordnet werden. Die Beteiligten könnten die Absicht gehabt haben, lediglich die Entschlossenheit, die Kriegstauglichkeit und Kriegsbereitschaft der jeweils anderen Seite zu testen, ohne schon ernsthaft einen Krieg beginnen zu wollen. Erst wenn kriegsmäßig ausgerüstete Divisionen in entsprechenden Räumen bereitgestellt und einige davon in Verfolgung eines Kriegsplanes unter Beteiligung aller Waffengattungen in den umfassenden Kampf geführt worden wären, dann wäre der Historiker berechtigt, aus diesen beobachtbaren Tatsachen darauf zu schließen, daß zwischen der SU und Rotchina ein Krieg stattgefunden habe.

 Wenn vier Millionen Juden tatsächlich (in Auschwitz, d.B.) vergast worden wären, dürfte man schließen, daß dem ein Vernichtungsplan der Reichsregierung zugrunde gelegen  haben muß. Wenn aber nur 100 oder 1.000 oder 10.000 Juden auf diese Weise umgebracht wurden, könnte von einer geplanten Vernichtung des Jüdischen Volkes ernsthafterweise nicht gesprochen werden. Stehen 100.000 oder 350.000 Gasmorde zur Diskussion und werden - wie von Fritjof Meyer (a.a.O. S. 633) - Umstände beigebracht, die ein anderes Motiv für die Tötungen ergeben, als  die "Vernichtung der europäischen Juden", nämlich Überlegungen zur Eindämmung von Seuchen, dann ist die Holocaust-These immer noch höchst fraglich.

Himmler soll nach Meyer im November 1942 befohlen haben, unter strengster  Geheimhaltung "alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen Gefangenen" zu "vergasen", "um einer weiteren Ausbreitung der Epidemien  vorzubeugen." Kommt dann der Hinweis hinzu, daß Himmler selbst um den 27. April 1943 herum - also nach 6 Monaten - "auf Vorlage" diesen Befehl widerrufen und  entschieden habe, daß in Zukunft nur noch "geisteskranke Häftlinge"  umgebracht werden sollten, alle übrigen - auch bettlägerigen -  arbeitsunfähigen Häftlinge von Tötungsaktionen ausgenommen und ggf. zu Arbeiten, "die sie auch im Bett verrichten können", heranzuziehen seien, und dieser Befehl "genauestens zu beachten" sei (Meyer a.a.O. S. 633 Fn. 9 unter Bezugnahme auf die Dokumente des Internationalen Militärgerichtshofes - IMT - von Nürnberg) , dann ist die Annahme eines aus rassischen Motiven geplanten "fabrikmäßigen" Judenmordes mit dem Ziel der "Befreiung Europas von den Juden" eher unzulässig.

Weiter: Wenn von den "Millionen" Opfern Millionen nachgelassen werden müssen  und davon nur noch weniger als ein halbe Million im Gespräch sind, wie steht es denn da um die Beweise, auf die die These von der Offenkundigkeit des "millionenfachen Juden-Mordes" gestützt ist? Da muß doch gelogen und gefälscht worden sein, daß sich die Balken biegen.

Wie hat denn Fritjof Meyer "an der Zahlenschraube gedreht"? Der vermeintliche Haupttatort des Gasmordes in Auschwitz, die Leichenkeller der Krematorien I und II, wird von ihm gestrichen: Die Versuche, die dort angestellt wurden, seien fehlgeschlagen: "weil die Ventilatoren kontraproduktiv waren und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden elf Monaten nicht eintrafen."

Flugs werden die Massenmorde in zwei außerhalb des Lagers gelegene Bauernhäuser verlegt - von denen vor der Entdeckung der mangelnden Eignung der Leichekeller nie die Rede war. Von den Bauerhäusern ist auch nichts mehr zu sehen. Deren Fundamente seien erst "jüngst" entdeckt worden.

Tatort und Tathergang müßten also ganz andere gewesen sein, als bisher behauptet und als "offenkundig" ausgegeben. Gibt es doch Aussagen von Tausenden Zeugen, die das Geschehen mit aller denkbaren Bestimmtheit in den Leichkellern der Krematorien I und II mit eigenen Augen beobachtet haben wollen. Nach ihren Aussagen wurde die Massentötung in grotesken Zeichnungen festgehalten: Funktionshäftlinge, die mit nackten, schweißüberströmten Oberkörpern ohne Gasmasken, rauchend mit bloßen Händen die im Gas Getöteten aus den Leichenkellern der Krematorien I und II entsorgen.

Meyer stellt weiterhin mit seinen Überlegungen auf physikalische Gesetzmäßigkeiten und technische Erfahrungssätze ab - wie fast alle sogenannten Revisionisten - , um einsichtig zu machen, daß die horrenden Zahlen von mehreren Millionen Gasopfern ins Reich der Fabel gehören.

Nichts anderes enthalten die "Dokumente der Verteidigung", wegen deren Verteilung der Bf. verurteilt wurde.

Was ist nun, nachdem die hinter Fritjof Meyer auszumachende Macht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit ihrem umfassenden Archiv die Arena betreten hat, nach Meinung der Hohen Juristen am Holcaust noch "offenkundig"? An was soll, an was darf sich ein ängstliches Gemüt halten, wenn von "Holocaust" die Rede wird?

.....

Das Berufungsgericht hat es nicht gewagt, sich auch nur ansatzweise mit den Tatsachen auseinanderzusetzen, die in der inkriminierten Schrift vorgetragen und von der Verteidigung unter Beweis gestellt worden sind. Auch hinsichtlich der von Fritjof Meyer vertretenen Thesen hat es den Stanpunkt bezogen, daß das Gegenteil "offenkundig" sei. Wir sind Zeuge einer Rechtsbeugung.

Wenn man sich als Strafverteidiger an das hier erörterte Material mit der gewöhnlichen Einstellung zu Richtern und Gerichten begibt - also immer noch eine Gemeinsamkeit innerer Einstellungen zu Ehrlichkeit, Rechtswillen, Redlichkeit und Unparteilichkeit voraussetzt - wird einem speiübel. Dieser Zustand bessert sich erst in der Erkenntnis, daß im Bereich der Holcaust-Justiz im Hinblick auf ihre politisch-strategische Bedeutung für die globale Fremdherrschaft diese Gemeinsamkeit nicht erwartet werden darf.

Im Fall des Richters Orlett (Deckert-Prozeß) haben die fremdherrschaftlichen Medien den Justizpersonen signalisiert, daß Ehrlosigkeit und knechtische Vasallentreue erwartet und abweichendes Verhalten gnadenlos mit Zerstörung der beruflichen Existenz sowie mit gesellschaftlichem Verruf geahndet wird.

Es ist dies eine Jüdische Spezialität, die schon im Neuen Testament und von Theodor Mommsen in seiner Geschichte des antiken Rom Erwähnung findet.

Es ist nüchtern festzustellen, daß nicht mehr feindliche Armeen sondern die Justiz der "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" mit dem selbst gewählten Namen "Bundesrepublik Deutschland" die Frontlinie bildet im Kampf gegen das Leben des Deutschen Volkes.

Der Verrat seiner intellektuellen Schichten, insbesondere des ideologischen Standes, ermöglicht es der Judenheit, das Deutsche Volk auf die unverschämteste Art und Weise anzugreifen, zu verteufeln und zu verhöhnen.

Das ist in der Weltgeschichte ohne Beispiel.

Wer ist denn so naiv zu glauben, dieses Verbrechen könnte ungesühnt bleiben?

Aber tätige Reue ist jederzeit möglich und willkommen.

Die vorstehend begründete Verfassungsbeschwerde stellt das Gericht vor die Entscheidung, ob es sich weiterhin am Völkermord am Deutschen Volk, aus dem die Richter hervorgegangen sind und dem sie alles zu verdanken haben, beteiligen oder auf die Seite dieses Volkes treten will, um es vor den satanischen Absichten seiner Feinde zu schützen.

******

Dazu sollte dann auch die Vorbemerkung gelesen werden, die ich für die Verfassungsrichter der Beschwerde vorausgeschickt habe. Sie hat folgenden Wortlaut:

Vorbemerkung

Mit der nachfolgenden Begründung nimmt der Unterzeichnete zum Zwecke der Verteidigung der Freiheit des Reichsbürgers Frank Rennicke den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - bedingt - als Recht des Deutschen Reiches und das Bundesverfassungsgericht als ein Deutsches Gericht in Anspruch.

Gestützt auf die Rede des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 (siehe unten S. 162) geschieht das in dem Bewußtsein, daß das Grundgesetz keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG) sondern eine Modalität des Besatzungsstatuts der westlichen Siegermächte, die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" und folglich das Bundesverfassungsgericht weder Verfassungsgericht noch ein Gericht des Deutschen Nationalstaates - des Deutschen Reiches - sind.

All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und den vielen Wahlen argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist entgegenzuhalten:

 1. Es hat in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und auch keine freien Wahlen gegeben:

Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige "Umerziehung" der Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben. Die ... von den 6 Millionen im Gas vernichteten Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene die Entwicklung im Bereich der untergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich geplante und von Stalins Schwiegersohn, dem Juden Kaganowitsch, durchgeführte physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]

Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von Anfang an von jeglicher Beteiligung an der "demokratischen" Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der "deutschen" Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.

2. Mit der mit dem Einigungsvertrag verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist. Diese - bisher unerhörte - Klarstellung ist hier deshalb unverzichtbar, weil Gegenstand der Erörterung die Holocaustgesetzgebung jener Fremdherrschaft und die darauf gestützte Tätigkeit der Gerichte sind, die - wie zu zeigen ist (u. S. 67) - unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung bzw. als Betätigung Deutscher Gerichtsbarkeit anerkannt werden können.

 Es könnte als Widerspruch erscheinen, daß ein Reichsbürger zur Verteidigung gegen die Willkür der Sieger über das Deutsche Reich ein Organ der Fremdherrschaft anruft mit dem Verlangen, deren Holocaustgesetzgebung – die wesentlich das Herzstück der talmudischen Fremdherrschaft über das Deutsche Volk ist - für null und nichtig zu erklären. Der Widerspruch löst sich in der Erkenntnis auf, daß die als "Bundesverfassungsrichter" wirkenden Personen nicht selbst der Fremdmacht angehören, sondern nur deren Vasallen sind. Sie sind zugleich Bürger des Deutschen Reiches und diesem zur Treue verpflichtet.

Vasallität an sich ist noch kein Verbrechen. Diese kann unter den Umständen einer militärischen Niederlage sogar das "kleinere Übel" sein im Vergleich mit einer offenen Militärdiktatur der siegreichen Streitkräfte. Da der Zweck der Geschichte die Freiheit ist, kann Vasallität aber immer nur auf Zeit hingenommen werden. Sie wird insbesondere dann zum Verrat - also zu einem todeswürdigen Verbrechen - wenn erkennbar wird, daß die Fremdmacht den von der Vasallenregierung aufrechterhaltenen Landfrieden mißbraucht, um mit den Waffen der psychologischen Kriegsführung Seelenmord am Deutschen Volke zu begehen in der erklärten - aber vom Opfer vergessenen - Absicht, das Deutsche Reich und sein Staatsvolk der Deutschen auf ewig zu vernichten.

 Gerhard Schröder hat als Bundeskanzler mit seiner Weigerung, die Bundeswehr an dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA auf den Irak zu beteiligen, in aller Öffentlichkeit den Beginn des Endes der Vasallität markiert. Ein sorgfältiges Studium - quasi als Aktenstudium - des Buches des Deutsch-Österreichischen Analysten und Regierungsberaters Gerhoch Reisegger "Wir werden schamlos irregeführt", Hohenrain Verlag 2003, gibt Aufschluß darüber, daß das Judäo-Amerikanische Imperium innerlich bereits im Zusammenbruch befindlich und seine nach außen gekehrte universelle Gewalttätigkeit Ausdruck davon ist.

Die Lawine, die die von den USA einseitig verkündete "Neue Weltordnung" in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren unter sich begraben wird, ist mit dem vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" am 11. September 2001 losgetreten worden. Keine Macht der Welt kann sie mehr aufhalten. Die Junta, die über die USA verfügt, hat den Dritten Weltkrieg begonnen. Sie kann ihn nicht beenden und nicht gewinnen. Nur ein erfolgreicher Staatsstreich des US-Militärs gegen die Jüdische Herrschaft über die USA und die physische Liquidation der Septemberverbrecher könnte die Katastrophe noch abwenden.

Die Welt verändert jetzt sehr schnell ihr Antlitz. Zig Millionen – wenn nicht gar Milliarden - Menschen werden in diesem Krieg ihr Leben verlieren.

In dieser Lage ist jeder Bürger des Deutschen Reiches, der sich in den Dienst der Fremdherrschaft gestellt hat, gerufen, sich seines Deutschseins zu erinnern und im Geiste von Tauroggen zu handeln, um die Fremdherrschaft jetzt zu lähmen und den Freiheitskampf der Deutschen für Volk und Reich nach Kräften zu fördern.

Die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium – beruht im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen:

1. Auf der Kriegsschuldlüge, daß das Deutsche Reich den Ersten und den Zweiten Weltkrieg bewußt herbeigeführt habe.

2. Auf der Pearl-Harbor-Lüge, daß die USA von Japan angegriffen worden seien.

3. Auf der ...

4. Auf der Septemberlüge, daß die USA am 11. September 2001 von dem "Terrornetz Osama bin Ladens" angegriffen worden seien.

Es gilt das im Johannes-Evangelium (8, 44) überlieferte Jesus-Wort, das an die Führer der Judenheit gerichtet ist:

Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge.

 

Der Kampf von Frank Rennicke gegen die Gerichte der Fremdherrschaft ist kein juristisches Kabinettsstück. Er ist ein Gefecht im Freiheitskampf des Deutschen Volkes. Wollte der Unterzeichnete sich in diesem Kampf auf eine juristische Argumentation der herkömmlichen Art beschränken, wäre das gleichbedeutend mit Parteiverrat, denn er würde sich an der Verschleierung des Wesens dieser Auseinandersetzung beteiligen und sich der Begrifflichkeit der Feinde des Reiches unterwerfen.

Quelle: Adelaide Institut

 

Zwei prominente NS- Forscher haben sich entschieden gegen den Straftatbestand der Leugnung des Holocaust ausgesprochen. Der Berliner Historiker Götz Aly sagte dem ZDF-Kulturmagazin „Aspekte“, er würde es „sehr begrüßen, wenn die Bundesrepublik diesen Paragrafen wieder abschaffen würde.“ Geschichte sei „voller Obsessionen“ und gerade große und traumatische Verbrechen seien „Ankerhaken für solche Obsessionen“. Damit müsse man sich „öffentlich auseinandersetzen“.

Eberhard Jäckel, einer der Initiatoren des Berliner Holocaust-Mahnmals, sagte, den Mord an den europäischen Juden zu leugnen, sei „etwas so unglaublich Widersinniges, dass man darüber eigentlich gar nicht reden müsste. Aber Dummheit, auch Geisteskrankheit ist meiner Ansicht nach nicht strafbar.“ Erst durch Gerichtsverhandlungen werde „diese geisteskranke Leugnerei in die Öffentlichkeit getragen“. Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel sei wegen seines Prozesses „wochenlang in der Zeitung gewesen“, sagte Jäckel. „Mir wäre es lieber, man hätte nie von ihm gehört oder würde nie wieder von ihm hören.“

Quelle: Der Tagesspiegel (Auszug)

Anmerkung: Man kann als (Hobby-) Historiker oder Zeitgeschichtsforscher mit dem Schwerpunkt „20. Jahrhundert“ oder „Nationalsozialismus / Drittes Reich“) die oben zitierten Forschungsergebnisse des leitenden SPIEGEL-Redakteurs Fritjof Meyer nicht oft genug lesen und jedes mal ist man erneut ungläubig erstaunt. Erstaunlich ist unter anderem, daß diese bahnbrechende Veröffentlichung nicht in der Zeitschrift seines Arbeitgebers DER SPIEGEL erfolgte, zumal er mit dem langjährigen Herausgeber Rudolf Augstein freundschaftlich verbunden war, sondern in dem wissenschaftlichen Fachperiodikum „Osteuropa“, dafür aber unter der Mitherausgeberin Rita Süßmuth, jüdischer Abkunft.

Im übrigen sollen Tatsachen und nicht Wertungen zählen.

Wir beginnen mit einer Zusammenstellung der Auswertung der Suchfunktion, wie oft die nachfolgenden Begriffe insgesamt in allen über 6.800 Beiträgen auf www.luebeck-kunterbunt.de erscheinen (Stand März 2008):

Auschwitz:                          248

Fritjof Meyer                       31

Holocaust                           303

Volksverhetzung                126

Judenverfolgung                  58

Judenvernichtung                72

Genozid                                40

Völkermord                        153

Begründer Israels              117

Kriegsursachen                    16

Kriegsschuld                        29

Osteuropa                           127

Carlo Schmid                       18

Kaganowitsch                      16

Revisionisten                        51

Horst Mahler                       63

Zündel                                  22

Möllemann                           50

Es folgen Verweise (LINKS) auf Beiträge die direkt oder indirekt mit den anfangs abgehandelten Themen zusammenhängen und diese gegebenenfalls weitergehend erhellen:

Wegen des grundlegenden Umbaus der Seite luebeck-kunterbunt.de sind die nachfolgenden verweise derzeit nicht aktiv. Sobald der Umbau abgeschlossen ist, werden die Verweise, soweit die Dateien im Netz verbleiben, aktualisiert werden. Bis dahin mag der interessierte Leser versuchsweise die Suchfunktion benutzen!

www.luebeck-kunterbunt.de/Buch/Holocaust.pdf

www.luebeck-kunterbunt.de/Buch/Strippenzieher_Schoah.pdf

www.luebeck-kunterbunt.de/seite11/Widerspruch_bei_Zyklon-B.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Ungereimtheiten.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Erstaunliche_Stimmen.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Holocaust-Leugner.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Offenkundig.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Rennicke.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust-Religion.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Revisionismus.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Walter_Lueftl.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Zahlenspiel.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Auschwitz_Opfer.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Denkverbot.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite8/Fritjof_Meyer.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Opfer_in_Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Tabu_Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/Benedikt_in_Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/KZ-Arzt_Hans_Muench.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite15/Mahler_zur_Offenkundigkeit.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite6/Holocaust-Literatur.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite11/Holocaustinstrumentalisierung.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite3/Opferzahl.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite6/Holocaustgedenken.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Holocaust-Religion3.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Novick.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Die_Gottlosen.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust-Religion_2.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Holocaust_London_schwieg.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite15/Fundamentales_Menschenrecht.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Holocaust-Revisionismus.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Zuendels_Verteidigung.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/Volkssouveraenitaet.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/Kasztner-Bericht.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Neue_Sichtweise.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite9/Volksverhetzung6.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite9/Volksverhetzung7.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Volksverhetzung4.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Volksverhetzung3.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Justizskandal.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite7/Eichmanns_Schlusswort.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite10/Mein_lieber_Kohl.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Auschwitz.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite12/Volkspaedagogik.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite3/Wissen_Holocaust.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite/Holocaust.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Kaganowitsch.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Sowjet-Juden.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite13/Taetergemeinschaft.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite/Pearl.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/Buch/WTC.pdf

www.luebeck-kunterbunt.de/Buch/Imperialismus_Weltherrschaft.pdf

www.luebeck-kunterbunt.de/seite3/Kriegsursachen.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite5/Kriegsschuld.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Kriegsschuldfragen.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite3/Revisionisten.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Mahler.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Mahler2.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite/Schroeder.htm

www.luebeck-kunterbunt.de/seite15/Reaktionen_auf_Mahler.htm