Roland Bohlinger

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25.10.2011

Betr. Ihr Zeichen: 532.34.1.25/N 453 III

Bezug: Jugendhilfe für meinen Sohn Friedrich Alexander

Sehr geehrte Frau Schmidt,

im März 2009 wurde ich Opfer einer schweren Vergiftung. Monatelang war ich todkrank. Kurz darauf kam es zu ei­ner eindeutig politisch motivierten Straftat gegen meine Familie. Man drang ohne gerichtlich angeordnete Hausdurch­suchung in mein Haus ein. Man nahm mir meine Frau und meinen Sohn weg. Man behauptete, ich würde mit meinem damals 13 Jahre alten Sohn ein neues „Winnenden-Syndrom“, also einen Massenmord an der Schule, vorbereiten. Ein absurder und bösartiger Vorwurf, der nachher nie begründet, nicht einmal wiederholt wurde. Man ließ mich allein in meinem Gift liegen. Das war unterlassene Hilfeleistung und versuchter Totschlag. Nur meine speziellen medizinischen Kenntnisse, vorhandene Präparate und einige befreundete Ärzte retteten mich. In dieser Zeit versuchte man zugleich, mei­nen Sohn und meine Frau fertigzumachen. Über mehrere Monate wußte ich noch nicht einmal, wo unser Sohn steckte. Man versuchte längere Zeit, ihn psychisch zu brechen. Nun will man ihn wenigstens „umerziehen“. Man kontrolliert seine Post und seine Bücher. Wir dürfen ihn nur 2 Stunden im Monat sehen, viermal im Monat 20 Minuten mit ihm telefonieren. Das sind Zustände wie im Mittelalter. Am 9.11.2011 findet deswegen ein Prozeß vor dem OLG statt.

Auch meine Frau versuchte man „umzuerziehen“. Meine Frau hat eine Unterfunktion der Schilddrüse. Diese wurde falsch behandelt. Man gab ihr nicht Thyroxin, Risperdal und Diazepam, stattdessen giftige Psychopharmaka, die nicht halfen, son­dern ihren Zustand verschlimmerten. Aus den Krankenakten ermittelte ein befreundeter Arzt die Fehlbehandlung. Es dauerte aber noch Monate, bis diese aufgrund einer Strafanzeige abgestellt wurde. Gegen den verantwortlichen Arzt, den Leiter der von der evangelischen Kirche geleiteten Nervenklinik, wurde ein Verfahren vor der Ärztekammer eingeleitet. Aber unter den Folgen der Fehlbehandlung hat meine Frau noch heute zu leiden.

Als Folge des Vorgehens gegen uns mußte ich mein gesamtes gespartes Geld aufwenden, um zu überleben. 2010 mußte ich deswegen die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Derzeit leben meine Frau und ich von einer kleinen Rente (390 Euro) und einigen Bücherverkäufen. Ich bin 74 Jahre alt, habe keine Krankenkasse, beziehe keine Sozialhilfe. Ich will auch keine Almosen, ich will Recht. Fast ein Jahr lang hatte ich nicht einmal Geld für Strom und Heizmaterial. Im Winter waren es zeitweise 2-3 Grad im Haus. Rund 300 Fische in meinem Aquarium sind deswegen gestorben.

   Nebenbei: Vor über zwei Jahren versuchte man, unsere Eingangstür zu zerstören. Gestern Nacht wurde ein Sprengkörper auf mich     abgefeuert, er durchschlug die Fensterscheibe, hinter der ich saß, er blieb aber zwischen dem Vorhang und einem Bildschirm hängen und explodierte.

Sie werden verstehen, daß mir jedes Verständnis für das Schreiben des Kreises fehlt und jede Bereitschaft, die mir und meiner Frau zugesandten Formulare auszufüllen. Meiner Familie gegenüber verletzten Vertreter dieses Staates schon sehr lange elementarste Menschenrechte. Ich habe allerdings immer wieder vor Gericht gesiegt. Ich werde notfalls bis zum EuMG klagen. Die dortige Rechtsprechung ist mir bekannt. Sie wird mir recht geben. Danach darf der Kreis einiges an Schadenersatz bezahlen, vor allem für die Versuche, meinen Sohn und meine Frau seelisch zu brechen. Meine Frau lebt wegen dieser Versuche seit Jahren immer wieder in Angst.

Sie haben an diesen Dingen sicherlich keine Schuld, aber ein bestimmter Klüngel, der vor allem in Husum, Breklum, Flensburg und Mainz sitzt. Selbst Strafanzeigen werden nicht bearbeitet. Gelder, die mir zustehen, werden vom Finanz­amt nicht ausgezahlt. Holen Sie sich bitte dort das Geld.

Mit bestem Gruß

 

gez. Roland Bohlinger

 

Anmerkung: Die DDR läßt grüßen! Auf www.luebeck-kunterbunt.de/Justizelend/Verlagsdurchsuchung.htm wird hingewiesen.