Verlagsdurchsuchung in Schleswig-Holstein
Gedächtnisprotokoll über die Hausdurchsuchung
am 30. Mai 2007 gegen 09.00 Uhr
in
den Räumen der Lühe-Verlag GmbH
Ich wollte mir vor der
Durchsuchung/Beschlagnahme die Namen der Kriminalbeamten und deren Amtsbezeichnungen
geben lassen. Dies wurde von der offensichtlichen [in Wirklichkeit nur
scheinbaren] Leiterin der Hausdurchsuchung Frau Kriminalkommissarin Elsbeth
Thomsen von der Bezirkskriminalinspektion Flensburg - Kommissariat 5 - mit dem
Hinweis abgelehnt, sie würde mir die Namen später geben.
Nach
dem Abschluß der Hausdurchsuchung erhielt ich von ihr jedoch lediglich ihre
eigene Visitenkarte, nicht jedoch die Namen
und Dienstgrade der beiden anderen Kriminalbeamten. Erst aufgrund meiner
telefonischen Nachfrage an einem der nachfolgenden Tage erklärte mir
Frau Thomsen, daß es sich bei den anderen Kriminalbeamten um die
Hauptkommissare Herrn Petersen, der auch der Leiter des Kommissariats 5 sei,
und Herrn Stelling handelte.
Ich hatte mich schon während der Hausdurchsuchung gewundert, daß der Zeuge Herr Höhne (Amt Süderbrarup) nicht von Frau Thomsen, sondern einem der beiden Herren, von dem ich im nachhinein annehme, daß es Herr Petersen war, entlassen wurde.
Der mir - noch im Bett
liegend (Die
Kriminalbeamten sind ohne meine Erlaubnis gewaltsam mit Hilfe eines
Schlüsseldienstes in meine Wohnung eingedrungen.) - von einem der beiden
Kriminalbeamten ausgehändigte Hausdurchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts
Schleswig (Richter Dr. Schady) vom 25.04.2007, Az.: 50 Gs 108/07 - 108 Js
3343/07, fordert die Einziehung eines einzigen Buches, in welchem die „Dokumentation
eines Briefes von Harm Menkens " enthalten ist und das den Titel „Wer
will den Dritten Weltkrieg?“ trägt. Ohne die angeblich inkriminierten
Textpassagen dieses Buches zu nennen, wird in dem Beschlagnahmebeschluß
behauptet:
„In dieser
Schrift werden Massenvernichtungen von Juden in Gaskammern im sog. Dritten
Reich in Abrede gestellt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte in dem Verfahren 81
Js 714/96 (StA Berlin) aus diesem Grunde die Einziehung von Exemplaren dieser
Druckschrift angeordnet.“
Ich protestierte, daß mir
keine Kopie des 11 Jahre alten Einziehungsbeschlusses des Amtsgerichts
Berlin-Tiergarten in dem Verfahren 81 Js 714/96 (StA Berlin) und auch
keine Aufstellung der inkriminierten Textpassagen ausgehändigt wurde.
Weiterhin
protestierte ich gegen die Beschlagnahme des Buches „Wer will den Dritten
Weltkrieg?“ mit dem Hinweis, daß die Ausführungen in diesem Buch bereits
vor über 20 Jahren von der Staatsanwaltschaft Stade geprüft worden seien; diese
habe keine Gesetzesverletzungen festgestellt und das Ermittlungsverfahren daher
gegen mich eingestellt.
Schließlich
wies ich darauf hin, daß ich die mir bis dahin geheim gehaltenen inkriminierten
Texte schwärzen, also unleserlich machen
könne. Hierauf antwortete die Kommissarin, daß das ganze Buch beschlagnahmt worden
sei.
Nach der Übergabe der zwei
beschlagnahmten Bücher „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ war die bis
dahin gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung offiziell beendet und der Zeuge
Herr Höhne wurde - seltsamerweise nicht
von der die Durchsuchung leitenden Frau Thomsen, sondern - von dem mir bis
dahin nicht vorgestellten mutmaßlichen Herrn Petersen entlassen.
Völlig überraschend las Frau
Thomsen nach der Entlassung des Zeugen Herrn Höhne plötzlich aus einer von ihr
aufgeschlagenen Akte die Titel zweier Broschüren des Lühe-Verlags vor - es
handelte sich um die Hefte „Erziehung und Manipulation“ und „Multikultur
- Aufgang oder Untergang?“ -, die von irgendwelchen Stellen „indiziert“ [der Ausdruck „indiziert“
fiel mir auf] worden sein sollen und von denen je ein Belegexemplar beschlagnahmt
werden sollte.
Ich
protestierte sofort gegen die Entlassung des Zeugen Herrn Höhne, mit der
Begründung, es sei nicht übersehbar, was anschließend noch alles ohne
richterlichen Durchsuchungs- und Einziehungsbeschluß und ohne Zeugen beschlagnahmt werden würde. Es wurde
mir ausdrücklich versichert, daß außer den beiden zuvor genannten
Broschüren nichts mehr beschlagnahmt würde, so daß es bei der Entlassung des
Zeugen Herrn Höhne blieb.
Auch gegen die Beschlagnahme dieser beiden Broschüren protestierte ich
mit dem Hinweis, daß mir keine Einziehungsbeschlüsse und auch keine
inkriminierten Textpassagen zur Begründung der ohne richterliche Anordnung
vorgenommenen Beschlagnahme vorgelegt wurden.
Wegen des von der Kommissarin verwendeten Ausdrucks „indiziert“
fragte ich sie, ob damit gemeint sei, daß diese Broschüren als „jugendgefährdend
indiziert“ worden seien. An ihre verneinende ungenaue Antwort kann ich mich
leider nicht erinnern.
Insbesondere
wies ich daraufhin, daß die Broschüre „Erziehung und Manipulation“ schon
vor 20 Jahren (1988) gedruckt worden sei.
Bezüglich der Broschüre „Multikultur
- Aufgang oder Untergang?“ trug ich in meinem Protest vor, daß dieses Heft
bereits vor 13 Jahren (im Mai 1994) zusammen mit meiner damaligen Bewerbung um
das Amt des Bundespräsidenten sämtlichen Mitgliedern der Bundesversammlung -
also über 600 Mitgliedern des damaligen Deutschen Bundestages und nochmals
ebenso vielen Vertretern der Bundesländer - zugeschickt wurde, ohne daß auch nur eine einzige Persönlichkeit der
politischen Elite der Bundesrepublik irgend etwas Strafbares festgestellt
hätte.
Nachdem ich je eine der o.a.
Broschüren der Bücherborde entnommen und der Frau Thomsen ausgehändigt hatte [die restlichen Expl. dieser Broschüren
wurden nicht eingezogen], sollte der Teil der Hausdurchsuchung, der ohne
richterliche Anordnung und ohne Zeugen fortgesetzt wurde, endgültig abgeschlossen
sein.
Doch nun meldete sich der
mutmaßliche Herr Hauptkommissar Petersen [die Herren wurden mir trotz meiner
Nachfrage nicht vorgestellt] - gemeint ist der Herr, der den Zeugen Herrn Höhne
zuvor entlassen hatte - zu Wort. Nachdem er offensichtlich die ganze Zeit
zwischen meinen Akten und Bücherborden nach Zufallsfunden geforscht hatte,
beschlagnahmte er ein Explar der dort u.a. befindlichen drei Bücher des
israelischen Überlebenden des Holocaust, des inzwischen verstorbenen Prof. Dr.
Israel Shahak aus Jerusalem: „Jüdische Geschichte, jüdische Religion - Der
Einfluß von 3000 Jahren“, obwohl für diese Maßnahme keine richterliche
Beschlagnahmeanordnung vorlag, die Hausdurchsuchung bereits abgeschlossen und
der Zeuge Herr Höhne entlassen war, und auch keine inkriminierten Textpassagen
[obwohl das gesamte Buch (wenn auch ohne Erlaubnis des Lühe-Verlags) im
Internet gelesen werden kann] vorgelegt wurden. (In dem Beschluß über die richterliche Bestätigung
der beschlagnahmten Gegenstände vom 01.06.2007 wird die Mitnahme des Shahak-Buches mit dem einzigen Satz
begründet: „Bei dem letztgenannten Buch könnte es sich nach einer
ersten Sichtung um eine Hetzschrift gegen Juden handeln. ")
Nachtrag
zum Gedächtnisprotokoll
Etwa zwei Monate nach der
rechtswidrigen Hausdurchsuchung mußte ich zur Anhörung bei der Kripo Flensburg
erscheinen. Weder vor der Anhörung noch während derselben wurde mir mitgeteilt,
mit welchen Textpassagen der
beschlagnahmten Bücher und Broschüren ich mich gemäß § 130 StGB strafbar
gemacht haben soll. Eine Anhörung zur Sache ohne vorherige Eröffnung der
strafbaren Handlung ist eigentlich ein Unding. Ich habe mich in der Anhörung
daher lediglich dahingehend schriftlich geäußert, daß der [ohne Nennung des
Tatbestands] beigezogene § 130 StGB (Volksverhetzung) der BRD verfassungswidrig
sei, die erfolgte Hausbesichtigung (Die Hausdurchsuchung wurde mit einem verjährten
und damit ungültigen Beschlagnahmebeschluß aus dem Strafverfahren gegen einen Berliner Buchhändler 81 Js
714/96 begründet, das bereits mit Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 22.01.1998 - also vor neun Jahren!
- wegen Verjährung eingestellt worden war.) daher rechtswidrig erfolgte und die Bücherbeschlagnahme nichtig sei.
Zum
Beweis der Verfassungswidrigkeit des § 130 StGB habe ich der Kripo das
wissenschaftliche Gutachten des Geschichtsforschers Roland Bohlinger, „Der
Dolch des Mörders im Gewände des Rechts - Eine Untersuchung über Rechts-Schein
und Verbrechen im Namen des Rechts“ überreicht [u.a. abgedruckt in Roland
Bohlinger: „Das Ende der Verschwörung gegen Deutschland“, Erster
Teil, Juli 2006, 176 Seiten]. Es enthält
den Wahrheitsbeweis zu dem Prozeßthema: „Verfassungs- und strafgesetzwidrige
Verhaltensweisen in der Führungsschicht der sog. BRD“ und erörtert die
Frage: „Ist der § 130 StGB Ausdruck des Willens des Gesetzgebers
und der dahinter stehenden Kräfte zur Unterdrückung und Auflösung des
Deutschen Volkes?“ (Einzelexemplare dieser Druckschrift können über
den Lühe-Verlag bezogen werden, Preis 24,80 EUR.)
Gegen
den Hausdurchsuchungsbeschluß und die Beschlagnahme der Druckschriften hatte
ich mit Schriftsätzen vom 20. und 21.7. 2007 Rechtsmittel eingelegt. Diese
Beschwerden wurden - kurz nachdem die Staatsanwaltschaft eine der
beschlagnahmten Broschüren [Pölert, „Erziehung und Manipulation“] kommentarlos
zurückgeschickt hatte - mit Beschlüssen des Landgerichts Flensburg vom 6. Sept.
2007 auf meine Kosten „verworfen“. Drei Druckschriften sind immer noch
beschlagnahmt, aber niemand weiß warum.
Anmerkung: Wer „Die Rechtsbeugermafia“ und beispielsweise die PDF-Dateien „Justizmissstände“ gelesen hat, wundert sich über die von Herrn Menkens erlittene Unbill kaum noch, obwohl all dies eines Rechtsstaats hochgradig unwürdig ist. Bezüglich der Anzahl der Durchsuchungen und der Intensität des Justizmobbings hat es jedoch den oben genannten Herrn Roland Bohlinger bisher noch viel heftiger getroffen.