Verlagsdurchsuchung in Schleswig-Holstein

 

Gedächtnisprotokoll über die Hausdurchsuchung

am 30. Mai 2007 gegen 09.00 Uhr

in den Räumen der Lühe-Verlag GmbH

Ich wollte mir vor der Durchsuchung/Beschlagnahme die Namen der Kriminalbeamten und deren Amtsbe­zeichnungen geben lassen. Dies wurde von der offensichtlichen [in Wirklichkeit nur scheinbaren] Leiterin der Hausdurchsuchung Frau Kriminalkommissarin Elsbeth Thomsen von der Bezirkskriminalinspektion Flensburg - Kommissariat 5 - mit dem Hinweis abgelehnt, sie würde mir die Namen später geben.

Nach dem Abschluß der Hausdurchsuchung erhielt ich von ihr jedoch lediglich ihre eigene Visitenkarte, nicht jedoch die Namen und Dienstgrade der beiden anderen Kriminalbeamten. Erst aufgrund meiner telefoni­schen Nachfrage an einem der nachfolgenden Tage erklärte mir Frau Thomsen, daß es sich bei den anderen Kriminalbeamten um die Hauptkommissare Herrn Petersen, der auch der Leiter des Kommissariats 5 sei, und Herrn Stelling handelte.

Ich hatte mich schon während der Hausdurchsuchung gewundert, daß der Zeuge Herr Höhne (Amt Süderbrarup) nicht von Frau Thomsen, sondern einem der beiden Herren, von dem ich im nachhinein annehme, daß es Herr Petersen war, entlassen wurde.

Der mir - noch im Bett liegend (Die Kriminalbeamten sind ohne meine Erlaubnis gewaltsam mit Hilfe eines Schlüsseldienstes in meine Wohnung ein­gedrungen.) - von einem der beiden Kriminalbeamten ausgehändigte Hausdurchsu­chungsbeschluß des Amtsgerichts Schleswig (Richter Dr. Schady) vom 25.04.2007, Az.: 50 Gs 108/07 - 108 Js 3343/07, fordert die Einziehung eines einzigen Buches, in welchem die „Dokumentation eines Briefes von Harm Menkens " enthalten ist und das den Titel „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ trägt. Ohne die angeblich inkriminierten Textpassagen dieses Buches zu nennen, wird in dem Beschlagnahmebeschluß behauptet:

„In dieser Schrift werden Massenvernichtungen von Juden in Gaskammern im sog. Dritten Reich in Abrede gestellt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte in dem Verfahren 81 Js 714/96 (StA Berlin) aus diesem Grunde die Einziehung von Exemplaren dieser Druckschrift angeordnet.“

Ich protestierte, daß mir keine Kopie des 11 Jahre alten Einziehungsbeschlusses des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in dem Verfahren 81 Js 714/96 (StA Berlin) und auch keine Aufstellung der inkriminierten Textpassagen ausgehändigt wurde.

Weiterhin protestierte ich gegen die Beschlagnahme des Buches „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ mit dem Hinweis, daß die Ausführungen in diesem Buch bereits vor über 20 Jahren von der Staatsanwaltschaft Stade geprüft worden seien; diese habe keine Gesetzesverletzungen festgestellt und das Ermittlungsverfahren daher gegen mich eingestellt.

Schließlich wies ich darauf hin, daß ich die mir bis dahin geheim gehaltenen inkriminierten Texte schwär­zen, also unleserlich machen könne. Hierauf antwortete die Kommissarin, daß das ganze Buch beschlagnahmt worden sei.

Nach der Übergabe der zwei beschlagnahmten Bücher „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ war die bis dahin gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung offiziell beendet und der Zeuge Herr Höhne wurde - seltsamer­weise nicht von der die Durchsuchung leitenden Frau Thomsen, sondern - von dem mir bis dahin nicht vorge­stellten mutmaßlichen Herrn Petersen entlassen.

Völlig überraschend las Frau Thomsen nach der Entlassung des Zeugen Herrn Höhne plötzlich aus einer von ihr aufgeschlagenen Akte die Titel zweier Broschüren des Lühe-Verlags vor - es handelte sich um die Hefte „Erziehung und Manipulation“ und „Multikultur - Aufgang oder Untergang?“ -, die von irgendwelchen Stellen „indiziert“ [der Ausdruck „indiziert“ fiel mir auf] worden sein sollen und von denen je ein Belegexemplar beschlagnahmt werden sollte.

Ich protestierte sofort gegen die Entlassung des Zeugen Herrn Höhne, mit der Begründung, es sei nicht übersehbar, was anschließend noch alles ohne richterlichen Durchsuchungs- und Einziehungsbeschluß und ohne Zeugen beschlagnahmt werden würde. Es wurde mir ausdrücklich versichert, daß außer den beiden zuvor genannten Broschüren nichts mehr beschlagnahmt würde, so daß es bei der Entlassung des Zeugen Herrn Höhne blieb.

Auch gegen die Beschlagnahme dieser beiden Broschüren protestierte ich mit dem Hinweis, daß mir keine Einziehungsbeschlüsse und auch keine inkriminierten Textpassagen zur Begründung der ohne richterliche Anordnung vorgenommenen Beschlagnahme vorgelegt wurden.

   Wegen des von der Kommissarin verwendeten Ausdrucks „indiziert“ fragte ich sie, ob damit gemeint sei, daß diese Broschüren als „jugendgefährdend indiziert“ worden seien. An ihre verneinende ungenaue Antwort kann ich mich leider nicht erinnern.

Insbesondere wies ich daraufhin, daß die Broschüre „Erziehung und Manipulation“ schon vor 20 Jahren (1988) gedruckt worden sei.

Bezüglich der Broschüre „Multikultur - Aufgang oder Untergang?“ trug ich in meinem Protest vor, daß die­ses Heft bereits vor 13 Jahren (im Mai 1994) zusammen mit meiner damaligen Bewerbung um das Amt des Bundespräsidenten sämtlichen Mitgliedern der Bundesversammlung - also über 600 Mitgliedern des damali­gen Deutschen Bundestages und nochmals ebenso vielen Vertretern der Bundesländer - zugeschickt wurde, ohne daß auch nur eine einzige Persönlichkeit der politischen Elite der Bundesrepublik irgend etwas Strafbares festgestellt hätte.

Nachdem ich je eine der o.a. Broschüren der Bücherborde entnommen und der Frau Thomsen ausgehändigt hatte [die restlichen Expl. dieser Broschüren wurden nicht eingezogen], sollte der Teil der Hausdurchsuchung, der ohne richterliche Anordnung und ohne Zeugen fortgesetzt wurde, endgültig abgeschlossen sein.

Doch nun meldete sich der mutmaßliche Herr Hauptkommissar Petersen [die Herren wurden mir trotz meiner Nachfrage nicht vorgestellt] - gemeint ist der Herr, der den Zeugen Herrn Höhne zuvor entlassen hatte - zu Wort. Nachdem er offensichtlich die ganze Zeit zwischen meinen Akten und Bücherborden nach Zufallsfun­den geforscht hatte, beschlagnahmte er ein Explar der dort u.a. befindlichen drei Bücher des israelischen Über­lebenden des Holocaust, des inzwischen verstorbenen Prof. Dr. Israel Shahak aus Jerusalem: „Jüdische Ge­schichte, jüdische Religion - Der Einfluß von 3000 Jahren“, obwohl für diese Maßnahme keine richterliche Beschlagnahmeanordnung vorlag, die Hausdurchsuchung bereits abgeschlossen und der Zeuge Herr Höhne entlassen war, und auch keine inkriminierten Textpassagen [obwohl das gesamte Buch (wenn auch ohne Er­laubnis des Lühe-Verlags) im Internet gelesen werden kann] vorgelegt wurden. (In dem Beschluß über die richterliche Bestätigung der beschlagnahmten Gegenstände vom 01.06.2007 wird die Mit­nahme des Shahak-Buches mit dem einzigen Satz begründet: „Bei dem letztgenannten Buch könnte es sich nach einer
ersten Sichtung um eine Hetzschrift gegen Juden handeln. ")

Nachtrag zum Gedächtnisprotokoll

Etwa zwei Monate nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung mußte ich zur Anhörung bei der Kripo Flens­burg erscheinen. Weder vor der Anhörung noch während derselben wurde mir mitgeteilt, mit welchen Textpassagen der beschlagnahmten Bücher und Broschüren ich mich gemäß § 130 StGB strafbar gemacht haben soll. Eine Anhörung zur Sache ohne vorherige Eröffnung der strafbaren Handlung ist eigentlich ein Unding. Ich habe mich in der Anhörung daher lediglich dahingehend schriftlich geäußert, daß der [ohne Nennung des Tatbestands] beigezogene § 130 StGB (Volksverhetzung) der BRD verfassungswidrig sei, die erfolgte Haus­besichtigung (Die Hausdurchsuchung wurde mit einem verjährten und damit ungültigen Beschlagnahmebeschluß aus dem Strafverfah­ren gegen einen Berliner Buchhändler 81 Js 714/96 begründet, das bereits mit Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 22.01.1998 - also vor neun Jahren! - wegen Verjährung eingestellt worden war.) daher rechtswidrig erfolgte und die Bücherbeschlagnahme nichtig sei.

Zum Beweis der Verfassungswidrigkeit des § 130 StGB habe ich der Kripo das wissenschaftliche Gutach­ten des Geschichtsforschers Roland Bohlinger, „Der Dolch des Mörders im Gewände des Rechts - Eine Un­tersuchung über Rechts-Schein und Verbrechen im Namen des Rechts“ überreicht [u.a. abgedruckt in Ro­land Bohlinger: „Das Ende der Verschwörung gegen Deutschland“, Erster Teil, Juli 2006, 176 Seiten]. Es enthält den Wahrheitsbeweis zu dem Prozeßthema: „Verfassungs- und strafgesetzwidrige Verhaltensweisen in der Führungsschicht der sog. BRD“ und erörtert die Frage: „Ist der § 130 StGB Ausdruck des Willens des Gesetzgebers und der dahinter stehenden Kräfte zur Unterdrückung und Auflösung des Deutschen Vol­kes?“ (Einzelexemplare dieser Druckschrift können über den Lühe-Verlag bezogen werden, Preis 24,80 EUR.)

Gegen den Hausdurchsuchungsbeschluß und die Beschlagnahme der Druckschriften hatte ich mit Schrift­sätzen vom 20. und 21.7. 2007 Rechtsmittel eingelegt. Diese Beschwerden wurden - kurz nachdem die Staats­anwaltschaft eine der beschlagnahmten Broschüren [Pölert, „Erziehung und Manipulation“] kommentarlos zurückgeschickt hatte - mit Beschlüssen des Landgerichts Flensburg vom 6. Sept. 2007 auf meine Kosten „verworfen“. Drei Druckschriften sind immer noch beschlagnahmt, aber niemand weiß warum.

Harm Menkens, 20. Okt. 2007

 

Anmerkung: Wer „Die Rechtsbeugermafia“ und beispielsweise die PDF-Dateien „Justizmissstände“ gelesen hat, wundert sich über die von Herrn Menkens erlittene Unbill kaum noch, obwohl all dies eines Rechtsstaats hochgradig unwürdig ist. Bezüglich der Anzahl der Durchsuchungen und der Intensität des Justizmobbings hat es jedoch den oben genannten Herrn Roland Bohlinger bisher noch viel heftiger getroffen.