Luthers Thesen gegen den Ablass
Aus Liebe zur Wahrheit und dem
Eifer, sie zu ermitteln, soll über das Nachstehende in Wittenberg disputiert
werden, unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters Martin Luther, der freien
Künste und der heiligen Theologie Magister, sowie ihres ordentlichen Professors
daselbst. Darum bittet er die, welche nicht als Anwesende mündlich mit uns
diskutieren können, dies als Abwesende brieflich zu tun. Im Namen unseres Herrn
Jesus Christus, Amen.
1. Da unser Herr und Meister Jesus
Christus sagt: »Tut Buße« usw. (Matthäus 4, 17), wollte er, daß das ganze Leben
der Gläubigen Buße sein sollte.
2. Dieses Wort kann nicht von
der sakramentalen Buße verstanden werden, d. h. nicht von der Beichte und der
Genugtuung, die durch das priesterliche Amt vollzogen wird.
3. Aber es geht auch nicht auf
das bloße innerliche Bußetun; dieses wäre vielmehr keine Buße, wirkte es nicht
auch nach außen mancherlei Abtötung des Fleisches.
4. Daher bleibt auch die
Strafe so lange, wie der Haß des Menschen gegen sich selbst, d. h. die wahre,
innerliche Buße bestehen bleibt, also bis zum Eintritt ins Himmelreich.
5. Der Papst will und kann
keine Strafen erlassen als solche, die er nach seiner eigenen Entscheidung oder
der der kirchlichen Satzungen auferlegt hat.
6. Der Papst kann keine Schuld
anders erlassen als so, daß er erklärt und bestätigt, daß sie von Gott erlassen
sei. Außerdem kann er sie in den ihm vorbehaltenen Fällen erlassen; wenn man
ihn hier verachten würde, bliebe die Schuld voll bestehen.
7. Gott vergibt überhaupt
keinem seine Schuld, ohne ihn gleichzeitig ganz und gar demütig dem Priester
als seinem Stellvertreter zu unterwerfen.
8. Die kirchlichen
Bußsatzungen sind nur den Lebenden auferlegt; den Sterbenden darf nach ihnen
nichts auferlegt werden.
9. Daher tut uns der heilige
Geist durch den Papst wohl, der in seinen Erlässen stets den Fall des Todes und
der äußersten Not ausnimmt.
10. Jene Priester, die noch
den Sterbenden kirchliche Bußstrafen für das Fegefeuer vorbehalten, handeln
unwissend und schlecht.
11. Die Lehre, daß man
kirchliche Bußstrafen in Strafen des Fegefeuers umwandeln könne, ist ein
Unkraut, das augenscheinlich gesät wurde, als die Bischöfe schliefen (Matthäus
13, 25ff).
12. Ehedem verhängte man die
kirchlichen Strafen nicht nach, sondern vor der Lossprechung, um den Ernst der
Reue daran zu prüfen.
13. Die Sterbenden werden
durch den Tod von allem frei und sind den kirchlichen Satzungen bereits
gestorben; denn deren Forderungen sind ihnen von Rechts wegen erlassen.
14. Ist die Gesundheit, d. h.
die Liebe eines Sterbenden zu Gott, noch unvollkommen, so muß das in ihm eine
gewaltige Angst hervorrufen, und das um so mehr, je geringer die Liebe ist.
15. Diese Furcht und dieser
Schrecken sind schon an sich ‑ um von anderen Dingen zu schweigen ‑
genug, um die Pein des Fegefeuers zu bereiten, denn sie reichen nahe an die
Schrecken der Verzweiflung.
16. Zwischen der Hölle, dem
Fegefeuer und dem Himmel besteht offenbar derselbe Unterschied wie zwischen
Verzweifeln, fast Verzweifeln und seines Heiles sicher Sein.
17. Es scheint nötig, für die
Seelen im Fegefeuer einerseits den Schrecken zu mindern und andererseits die
Liebe zu Gott zu mehren.
18. Es scheint weder durch
Vernunft noch durch Schriftgründe erwiesen, daß sie sich außerhalb des
Zustandes befinden, wo man an Verdiensten oder göttlicher Liebe vermehrt Anteil
bekommen kann.
19. Es scheint gleichfalls
nicht oder zum mindesten nicht für alle diese Seelen erwiesen, daß sie ihrer
Seligkeit sicher und gewiß sind, obschon wir daran keinen Zweifel hegen.
20. Wenn der Papst
»vollkommenen Erlaß aller Strafen« erteilt, dann meint er damit nicht einfach
sämtliche Strafen, sondern nur diejenigen, die er selbst auferlegt hat.
21. Daher irren alle die
Ablaßprediger, die erklären, daß der Mensch durch den Ablaß des Papstes von
jeder Strafe los und frei werde.
22. Vielmehr erläßt er den
Seelen im Fegefeuer keine einzige Strafe, die sie zu Lebzeiten nach kirchlichen
Satzungen hätten büßen müssen.
23. Wenn es möglich wäre,
irgend jemand alle Strafen überhaupt zu erlassen, so gälte das zweifelsohne nur
für die vollkommensten Menschen, d. h. für die allerwenigsten.
24. Folglich wird der größte
Teil des Volkes betrogen, wenn man ihm schlankweg mit hohen Worten verspricht,
es sei die Strafe los.
25. Dieselbe Gewalt, die der
Papst über das Fegefeuer im allgemeinen hat, hat jeder Bischof und Geistliche
für seinen Sprengel oder Pfarrbezirk im besonderen.
26. Der Papst tut sehr wohl
daran, daß er nicht kraft seiner Schlüsselgewalt, die ihm hierfür gar nicht
zusteht, sondern nur fürbittend den Seelen im Fegefeuer Nachlaß gewährt.
27. Man predigt Menschenlehre,
wenn man sagt: Sobald das Geld im Kasten klingt, entflieht die Seele (dem
Fegefeuer).
28. Das ist gewiß, daß Gewinn
und Habgier zunehmen können, wenn das Geld im Kasten klingt; ob die Kirche mit
ihrer Fürbitte Erfolg hat, steht dagegen bei Gott.
29. Wer weiß denn, ob alle
Seelen, die im Fegefeuer sind, den Wunsch haben, losgekauft zu werden? Man
erzählt ja, daß dies beim heiligen Severin und Paschalis nicht der Fall gewesen
sei.
30. Niemand kann der
Wahrhaftigkeit seiner Reue sicher sein; und noch viel weniger gilt das vom
Resultat des vollkommenen Nachlasses.
31. Ein Mensch, der den Ablaß
in rechter Weise erwirbt, ist ebenso selten wie einer, der in rechter Weise
Buße tut, d. h. er ist über die Maßen selten.
32. Wer glaubt, durch
Ablaßbriefe seines Heils sicher zu sein, wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern
verdammt werden.
33. Man hüte sich sehr vor den
Lehrern, die den Ablaß des Papstes für jene unschätzbare Gottesgnade erklären,
die den Menschen mit Gott versöhnt.
34. Die Ablaßgnaden betreffen
nämlich lediglich die von Menschen festgesetzten Strafen der sakramentalen
Genugtuung.
35. Das heißt nicht christlich
predigen, wenn man lehrt, daß zum Loskauf der Seelen (aus dem Fegefeuer) und
zum Erwerb von Beichtprivilegien die Reue nicht erforderlich sei.
36. Jeder Christ, der wahrhaft
Reue empfindet, hat einen Anspruch auf vollkommenen Erlaß von Strafe und
Schuld, auch ohne Ablaßbrief.
37. Jeder wahre Christ, gleichviel
ob lebendig oder tot, hat an allen Gütern Christi und der Kirche teil; Gott hat
sie ihm auch ohne Ablaßbrief gegeben.
38. Trotzdem darf man den
Erlaß und den Anteil, die der Papst verleiht, keinesfalls verachten; denn sie
sind, wie gesagt, die Bekanntgabe des Erlasses Gottes.
39. Es dürfte auch den
gelehrtesten Theologen äußerst schwer fallen, vor dem Volk gleichzeitig den
reichen Wert des Ablasses und die wahre Reue zu preisen.
40. Die wahrhafte Reue sucht
und liebt die Strafen; die Fülle der Ablässe aber lehrt sie zu hassen oder legt
das zum mindesten nahe.
41. Der päpstliche Ablaß ist
nur mit äußerster Vorsicht zu verkündigen, damit das Volk nicht fälschlich
meint, er sei mehr wert als die guten Werke der Liebe.
42. Man soll die Christen
lehren, daß es die Meinung des Papstes nicht ist, daß der Erwerb von Ablaß den
Werken der Barmherzigkeit irgendwie vergleichbar sei.
43. Man soll die Christen
lehren, daß es besser sei, den Armen etwas zu schenken und den Bedürftigen zu
leihen, als Ablässe zu kaufen.
44. Denn durch ein Werk der
Liebe wächst die Liebe im Menschen, und er wird besser; aber durch den Ablaß
wird er nicht besser, sondern nur von der Strafe freier.
45. Man soll die Christen
lehren: wer einen Bedürftigen sieht und ihm nicht hilft, und statt dessen sein
Geld für Ablaß gibt, der hat sich nicht des Papstes Ablaß, sondern Gottes Zorn
erworben.
46. Man soll die Christen
lehren, daß, wer keinen Überfluß besitzt, verpflichtet ist, das Notwendige für
sein Hauswesen zu behalten und keineswegs für Ablaß zu verschwenden.
47. Man soll die Christen
lehren, daß der Kauf von Ablaß freigestellt, nicht geboten ist.
48. Man soll die Christen
lehren, daß der Papst die Gebete, die für ihn frommen Sinnes dargebracht
werden, nötiger hat und folglich bei der Erteilung von Ablaß auch mehr begehrt
als das Geld, das man zu zahlen bereit ist.
49. Man soll die Christen
lehren, daß des Papstes Ablaß nützlich ist, wenn man auf ihn nicht sein
Vertrauen setzt, daß er aber mehr als schädlich ist, wenn man seinetwegen
aufhört, Gott zu fürchten.
50. Man soll die Christen
lehren: wenn der Papst wüßte, wie die Ablaßprediger das Geld erpressen, würde
er die Peterskirche lieber zu Asche verbrennen, als sie mit Haut, Fleisch und
Knochen seiner Schafe aufzubauen.
51. Man soll die Christen
lehren, daß der Papst nötigenfalls (wie es sein muß) auch bereit wäre, die
Peterskirche zu verkaufen, um das Geld vielen von denen zu geben, welchen es
manche Ablaßprediger ablocken.
52. Die Hoffnung ist eitel,
durch Ablaßbriefe selig zu werden, und wenn der Kommissar, ja, wenn der Papst
selbst seine Seele dafür zum Pfand setzen wollte.
53. Das sind Feinde Christi
und des Papstes, die um der Ablaßpredigt willen in anderen Kirchen das Wort
Gottes gänzlich verstummen heißen.
54. Man beleidigt das Wort
Gottes, wenn in einer Predigt dem Ablaß die gleiche oder noch mehr Zeit
eingeräumt wird als ihm.
55. Die Meinung des Papstes
muß unbedingt die sein, daß, wenn der Ablaß, der ein denkbar geringes Gut ist,
mit einer Glocke und ein einziges Mal mit Gepränge und Zeremonien gefeiert
wird, das Evangelium, welches das höchste Gut ist, mit hundert Glocken und mit
hundertfachem Gepränge und Zeremonien gefeiert werden soll.
56. Der Schatz der Kirche, aus
dem der Papst den Ablaß austeilt, ist weder genügend klar gekennzeichnet, noch
kennt ihn das Volk Christi überhaupt.
57. Es handelt sich offenbar
nicht um einen zeitlichen Schatz: denn so etwas pflegen viele Prediger nicht so
leichthin auszuschütten, sondern nur anzusammeln.
58. Er besteht aber auch nicht
in den Verdiensten Christi und seiner Heiligen; denn diese wirken beständig
ohne den Papst: Gnade für den inneren und Kreuz, Tod und Hölle für den äußeren
Menschen.
59. Der heilige Laurentius
erklärte die Armen der Gemeinde für den Schatz der Kirche; aber er brauchte das
Wort so, wie es damals üblich war.
60. Wir erklären die Schlüssel
der Kirche, die uns Christi Verdienst geschenkt hat, mit gutem Grunde für
diesen Schatz.
61. Es ist klar, daß zum Erlaß
von Strafen und in vorbehaltenen Fällen des Papstes Gewalt an sich ausreichend
ist.
62. Der wahre Schatz der
Kirche ist das allerheiligste Evangelium der Herrlichkeit und Gnade Gottes.
63. Dieser Schatz ist aber mit
Recht allgemein verhaßt; denn er macht aus den Ersten die Letzten.
64. Dagegen ist der Schatz des
Ablasses mit Recht allgemein beliebt; denn er macht aus den Letzten die Ersten.
65. Darum ist der Schatz des
Evangeliums das Netz, mit dem man einst Menschen fing, die Reichtümer besaßen.
66. Der Schatz des Ablasses
aber ist das Netz, mit dem man heute die Reichtümer der Menschen fängt.
67. Den Ablaß, den die
Ablaßprediger als »größte Gnaden« ausschreien, kann man insofern tatsächlich
dafür ansehen, als er ein großes Geschäfts bedeutet.
68. Verglichen mit Gottes
Gnade und der Kreuzesverehrung ist er aber in Wirklichkeit die allergeringste
Gnade.
69. Die Bischöfe und Pfarrer
sind verpflichtet, die Kommissare des päpstlichen Ablasses mit aller
Ehrerbietung zuzulassen.
70. Aber noch mehr sind sie
verpflichtet, alle Augen und Ohren darauf zu richten, daß sie nicht statt des
päpstlichen Auftrags ihre eigenen Träume predigen.
71. Wer gegen den wahren Sinn
des päpstlichen Ablasses redet, der sei verworfen und verflucht.
72. Wer aber gegen die frechen
und mutwilligen Reden der Ablaßprediger auf der Wacht steht, der sei gesegnet.
73. Wie der Papst mit Recht
gegen die seinen Bannstrahl schleudert, die das Ablaßunternehmen mit
irgendwelchen Kniffen wirtschaftlich zu schädigen suchen,
74. so will er noch viel mehr
die mit dem Bannstrahl treffen, die den Ablaß vorschützen, um die heilige Liebe
und Wahrheit zu schädigen.
75. Die Meinung, daß der
päpstliche Ablaß stark genug sei, einen Menschen zu absolvieren, falls er
sogar, wenn es möglich wäre, die Mutter Gottes geschändet hätte, ist heller Wahnsinn.
76. Dagegen behaupte ich, daß
der päpstliche Ablaß nicht die kleinste läßliche Sünde aufheben kann, soweit
deren Schuld in Frage steht.
77. Daß man sagt, selbst
Petrus könnte, wenn er noch Papst wäre, keine größeren Gnaden vergeben, ist
eine Lästerung gegen den heiligen Petrus und gegen den Papst.
78. Ich behaupte dagegen, daß dieser
und überhaupt jeder Papst größere Gnaden zu vergeben hat, nämlich das
Evangelium, die Wirkungen des Geistes, die Gabe der Krankenheilung usw., wie I.
Kor. 12 (zu lesen ist).
79. Wenn man sagt, das
Ablaßkreuz mit dem Wappen des Papstes, das prächtig (in den Kirchen)
aufgerichtet wird, habe den gleichen Wert wie das Kreuz Christi, so ist das
Gotteslästerung.
80. Die Bischöfe, Pfarrer und
Theologen, die es zulassen, daß man vor dem Volke solche Reden führt, werden
(einst) dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
81. Diese freche Ablaßpredigt
macht es auch gelehrten Männern nicht leicht, das Ansehen des Papstes gegen
Schmähungen und noch mehr gegen die spitzen Fragen der Laien in Schutz zu
nehmen.
82. Zum Beispiel: Warum räumt
der Papst nicht das Fegefeuer aus, um der heiligen Liebe und um der Not der
armen Seelen willen, d. h. aus dem allerzwingendsten Grund, wenn er
gleichzeitig ungezählte Seelen dem elenden Geld zuliebe, um eine Kirche zu
bauen, also aus einem sehr geringfügigen Grunde, erlöst?
83. Oder: Warum werden
Totenmessen und Jahrestage der Verstorbenen weiter gefeiert, und warum gibt der
Papst die Stiftungen, die man zu ihren Gunsten gemacht hat, nicht zurück und
stellt ihre Rückerstattung nicht frei, wenn es doch sogar Sünde ist, für die
(durch den Ablaß) Erlösten weiter zu beten?
84. Oder: Seit wann gilt es
bei Gott und dem Papst für fromm, einem Gottlosen und Feinde (Gottes) die
Erlösung einer frommen und von Gott geliebten Seele um des Geldes willen zu
gestatten, diese fromme und geliebte Seele aber nicht um ihrer Not willen aus
Liebe umsonst zu erlösen?
85. Oder: Die (alten)
kirchlichen Bußbestimmungen sind tatsächlich und durch Nichtgebrauch an sich
längst tot und abgeschafft. Warum hat sie dann der Ablaß gewissermaßen wieder
zum lebendigsten Leben erweckt, so daß sie heute noch für Geld abgelöst werden
müssen?
86. Oder: Der Papst ist heute
vermögender als der reichste Crassus; warum baut er da nicht wenigstens diese
eine Peterskirche lieber mit seinem eigenen Geld als mit dem seiner armen
Gläubigen?
87. Oder: Was mag der Papst
denen erlassen und mitteilen, die durch ihre vollkommene Reue ein Anrecht auf
völligen Erlaß und geistliche Gemeinschaft haben?
88. Oder: Wäre es nicht das
Beste für die Kirche, wenn der Papst, wie er es (jetzt im Ablaß) einmal tut,
täglich hundertmal jedem Gläubigen diesen Erlaß und Anteil zukommen ließe?
89. Oder: Wenn doch der Papst
das Heil der Seelen durch den Ablaß mehr als das Geld sucht, warum suspendiert
er jetzt die früher gewährten Briefe und Ablässe, die doch ebenso wirksam sind?
90. Wenn man diese höchst
bedenklichen Einwände der Laien allein mit Gewalt zum Schweigen bringen wollte,
statt sie mit vernünftigen Gegengründen zu zerstreuen, so würde man die Kirche,
und den Papst damit nur zum Gespött ihrer Feinde und die Christenheit
unglücklich machen.
91. Wenn man also den Ablaß im
Geist und Sinn des Papstes predigen wollte, ließen sich alle diese Einwände
leicht beseitigen, oder vielmehr: sie würden nicht existieren.
92. Fort darum mit all den
Propheten, die dem Volk Christi zurufen: Friede, Friede ‑ und ist doch
kein Friede (Jeremias 6, 14; 8, 11; Hes. 13, 10.16)!
93. Wohl all den Propheten,
die dem Volk Christi zurufen: Kreuz, Kreuz ‑ und ist doch kein Kreuz!
94. Man soll die Christen
ermahnen, daß sie ihrem Haupte Christus durch Strafe, Tod und Hölle mit Freuden
nachfolgen,
95. und so ihre Vertrauen eher
darauf setzen, durch viel Leid als durch sicheren Frieden in den Himmel
einzugehen (Apostelgeschichte 14, 22).
Diese 95 Thesen veröffentlichte Bruder Martin am 31. Oktober 1517. Damit begann
nicht nur die Reformation, sondern es wurde auch das Tor zur Neuzeit
aufgerissen. Mehr erbauliches über den Augustinermönch, der Rom das fürchten
lehrte, findet sich unter anderem in dem Beitrag "Heine über Luther".