FAZ gegen taz

oder

Unser schlampiger Lieblingsanwalt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 11. Juli 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die taz aufgehoben, mit der die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) der taz verbieten ließ, zu titeln: "Warum wurde FAZ-Mitherausgeber Hugo Müller-Vogg entlassen? Die taz behauptet: wegen zu konservativer Linie."

Vorher hatte die FAZ weitere eidesstattliche Versicherungen ihrer verbliebenen Herausgeber vorgelegt, in denen diese wortreich versichert haben, dass sie nicht sagen wollen, warum Müller-Vogg gefeuert wurde.

Damit hat die FAZ nun sieben Prozesse verloren, die sie gegen die taz und deren Anwalt Johnny Eisenberg angestrengt hat. Die FAZ klagt in der "Hauptsache" dennoch weiter auf Unterlassung gegen die taz.

In einem Schriftsatz an das Landgericht Frankfurt findet sich nun ein besonders stichhaltiges Argument für die Sache der FAZ: das Erscheinungsbild des taz-Anwalts. Seine Ausdrucksweise gegenüber dem Gericht sei "in ihrer Unflätigkeit nicht einmal durch das schlampige Auftreten dieses Rechtsanwalts bei Gericht (...) in einer zerrissenen Robe und offenem Hemdkragen zu überbieten". Die Anwälte der FAZ wollen das skandalöse Auftreten unseres Anwalts nun durch das Frankfurter Landgericht prüfen lassen. taz-Anwalt Eisenberg hat dem Gericht gegenüber zu den Vorwürfen Stellung genommen:

"Erstens: Die Rechtsanwälte der FAZ haben etwa sieben Prozesse wegen desselben Sachverhalts gegen die taz angezettelt, die sie, mittlerweile kann man es wohl sagen, alle verloren haben. Das spricht gegen die Qualität der juristischen Beratung ihrer Mandantin.

Zweitens: Mein äußeres Erscheinungsbild hat mindestens einmal schon zu einem Monitum (d.i.: Rüge, Warnung) gegenüber der Berliner Rechtsanwaltskammer geführt. Im Wesentlichen wurde es mit dem Argument abschlägig beschieden, dass es eine Berufspflicht eines Anwalts gibt, seine Vermögensverhältnisse geordnet zu halten. Er darf arm sein, muss aber gerecht sein. Wenn ich nun arm bin und mein Erscheinungsbild Herrn Dr. XY nicht gefällt, so bedauere ich das nicht.

Drittens: Ich lüge wenigstens nicht (...)"

Wir freuen uns auf weitere niveauvolle Schriftsätze der FAZ in dieser Angelegenheit.

Quelle: taz vom 12.7.2002

Anmerkung: "Ein Leben - eine Frau" ist alte angelsächsische und auch preußische Tradition. So ähnlich heißt es bei den Juristen "Ein Anwaltsleben - eine Robe". Als mein damals noch minderjähriger Sohn Opfer einer bodenlosen Schweinerei der hiesigen Justizmafia in Form eines konstruierten Internetdeliktes wurde (so etwas haben m. W. nicht einmal die Nazis nötig gehabt!), konnte ich in dem Kollegen Uwe Maeffert einen der besten deutschen Strafverteidiger zu seinem Schutz gewinnen. Nach der erfolgreichen Hauptverhandlung schwärmte mein Sohn von diesem tollen Anwalt, fragte jedoch, ob ein so vielbeschäftigter und erfolgreicher Strafverteidiger sich nicht gelegentlich eine neue Robe leisten könne. Der Papa antwortete dem Filius sinngemäß, das Verhältnis zwischen Anwalt und Robe ist ungefähr so wie im Mittelalter die Beziehung zwischen Ritter und Schlachtross - "Never change a winning team".