Die Knaben werden auch immer jünger

           

            oder

Lieber schwul und lebensfroh

als verklemmt und hetero

            oder

Parlamentarischer Waffenhändler in Robe bumst schmuddelige Türkenjungs

oder

Eine "Quickly" für den Quickie

Joe Pupus hatte es nicht leicht gehabt und sein Aufstieg war von vielen Rückschlägen begleitet. Aufgewachsen bei seiner alleinerziehenden Mutter, litt er schon früh unter seiner Homosexualität und er brauchte viele Jahre, bis er seine sexuelle Abseitigkeit zu akzeptieren gelernt hatte.

Allerdings hatte es den Anschein, daß aus dieser Konfliktsituation eine erhebliche Energie für seine ehrgeizige Karriereplanung erwuchs.

Anfang der 70er Jahre saß Pupus anläßlich von Juso-Versammlungen oft den ganzen Abend mit hochrotem Kopf im Parteibüro in der Zossengasse, wenn ihm wieder einmal ein knabenhafter Genosse besonders gut gefiel.

Auf dem zweiten Bildungsweg erwarb Pupus die Hochschulreife, um dann Rechtswissenschaft zu studieren. Gleichzeitig scheiterte sein damaliger Weggefährte und spätere Kanzlerkandidat am großen Statistikschein, was dann dessen Fachbereichswechsel von den Wirtschaftswissenschaften zur Politologie bewirkte. Einflußreiche Sozis hatten es seinerzeit im Fachbereich für politische Wissenschaften besonders leicht, da die Ehefrauen einiger Dozenten in der schleswig-holsteinischen SPD schwerwiegend auf der Karriereleiter turnten.

Auf den Fahrten von Filzbeck zur Universität kam Pupus am Männerklo des Hauptbahnhofs meist nicht "ohne Abstecher" vorbei. Seine Kommilitonen beobachteten wiederholt, wie er dort auf sehnsüchtiger Suche nach einem Stricher oder anderen Sexualpartner herumstreunte. Daß er damals noch sehr unter seiner Neigung litt, bezeugte der Umstand, daß er sich intensiv mit triebdämpfenden Östrogenen behandeln ließ.

Neben seiner Berufsausbildung betrieb er mit nämlichem Eifer seine parteipolitische Karriere, die ihn dann über einen Ortsvereinsvorsitz bis in das Landesparlament und den Richterwahlausschuß brachte. Nach den nicht besonders herausragenden juristischen Staatsexamen kam die Anwaltszulassung und dann auch sein spätes coming out, das sich nicht nur auf sein Geschlechtsleben bezog, sondern auch auf seine angeblichen juristischen Spitzenleistungen. Dabei schmückte er sich allerdings mit fremden Federn, denn die "große Hausarbeit" hatte ihm ein damaliger Genosse geschrieben, der zwischenzeitlich (verdientermaßen) zum Sprung an den Bundesgerichtshof angesetzt hat.

Als Organ der Rechtspflege fiel es ihm allerdings schwer, ein Leben entsprechend der Rechtsordnung zu führen. Zumindest in vier Fällen stürzte er ab, fiel aber in das weiche Nest der unendlich nachsichtigen Richter- und Staatsanwaltskollegen, die selbstverständlich ein Mitglied des Richterwahlausschusses in Watte packten.

Dabei ging es um folgende Kabinettstücke:

1) Dr Alexander Adomeit saß in der Justizvollzugsanstalt Santa Fu ein. Seine Promotionsurkunde war allerdings nicht von einer Universität ausgestellt, sondern von eigener Hand. Auch eine großspurige Biographie hatte er sich lt. "Spiegel" zugelegt: Sein Vater, ein SS-General, habe ihn und die jüdische Mutter ins KZ bringen lassen. Er selbst sei promovierter Architekt und Betriebswirt, sein Vermögen stamme aus Wiedergutmachungszahlungen für erlittene Lagerhaft. Adomeit und Pupus kamen in Kontakt und begründeten ein Mandatsverhältnis, was Pupus das Privileg verschaffte, durch die Verteidigerpost unkontrolliert mit Adomeit zu korrespondieren.

Ein Schreiben dieser Korrespondenz verdient es im Wortlaut wiedergegeben zu werden:

Joe Pupus

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt

Per Eilboten

V e r t e i d i g e r p o s t

Herrn

Dr. Alexander Adomeit

Am Haasenberge 26

2000 Hamburg 63

17. Oktober 1984

Sehr geehrter Herr Dr. Adomeit,

mir wurde folgendes Angebot unterbreitet:

1. Sieben Kampfhubschrauber Marke Cobra Rockets mit Plänen Neulieferung über Spanien, Preis 5 Millionen $ pro Stück, hergestellt in Italien.

Die Geschäftsabwicklung müßte in der Schweiz erfolgen.

2. 10 Stück Hercules C 130 A gebraucht ca. 12.000 Flugstunden, Preis 3,5 Millionen $ pro Stück.

3. Zwei Hercules C 130-H pro Stück neu mit Lieferfrist, Preis pro Stück 26,3 Millionen $....

 

Im weiteren Text bot Pupus wahlweise dem selbsternannten Dr. Adomeit noch 400 Maschinenpistolen russischer Bauart Marke Paschinia an.

Wir bitten den geneigten Leser, die §§ 4a, 22 a des Kriegswaffenkontrollgesetzes in der Fassung vom 31.05.1978 (Bundesgesetzblatt I 641) nachzulesen. Wenn auch Sie dabei einen Verbrechenstatbestand nach diesem Gesetz (Mindeststrafe: 1 Jahr) feststellen, sind wir einer Meinung.

Die Staatsanwaltschaft Filzbeck soll zwar ein Verfahren "wegen Mißbrauchs seiner Befugnisse als Anwalt" eingeleitet haben. Über eine Bestrafung ist jedenfalls nichts bekannt geworden und weder Rechtsanwaltskammer noch Generalstaatsanwaltschaft, noch Justizminister sahen Veranlassung, diesem "Rechtspflegeorgan" die Rechtsanwaltszulassung streitig zu machen.

Auch Oberstaatsanwalt Joshua Jäger wußte von dieser Strafvereitelung und war völlig konsterniert, daß dieser Skandal nach außen gedrungen war. Auch ihm hatte damals das Gewissen nicht geschlagen und das war wohl auch besser für ihn, denn sonst wäre er wohl kaum Ministerialdirigent und Oberschlapphut geworden; denn Barschels großes Geheimnis ist immer noch nicht gelüftet. Vermutlich war er jahrelang Objekt politisch motivierter Sex-Erpressung. Das "schwarz" und "rot" gleichermaßen belastende Material soll von Rostock nach Schleswig-Holstein verbracht worden sein. Aus den U-Boot-Blaupausen-Lieferungen sollen 42 Mio. DM an Unionsfreunde oder Parteikonten geflossen sein. Schalck-Golodkowski soll "geheime Leistungen" erbracht haben, die über die Sprottenhausener Staatswerft mit 3 Mio. DM kompensiert worden seien. Schalck soll Waffen- und Embargogeschäfte in immensen Größenordnungen auch für BRD-Konzerne abgewickelt haben. Als Mitarbeiter des Generalbundesanwalts hatte Josua Jäger den Stasi-Oberst Schalck-G. zu vernehmen. Danach ließ der "Verräter" (Generaloberst a. D. Wolf) über die Presse sinngemäß vermelden, die höchste deutsche Anklagebehörde habe ihn konspirativ in die intimen Feinheiten bundesrepublikanischer Saustallpraktiken eingeführt. Damit konnte er den Eindruck erwecken, er sei vom Regen (DDR) in die Traufe (BRD) gekommen.

2) In einer lauen Maiennacht brummte es in "Michels Turnerheim". Dem Doppelkopfstammtisch waren bereits die Karten aus der Hand gefallen; alle Tische waren besetzt und am Tresen stand das Publikum hinter den Hockern in Zweierreihen. In der Warteschleife vor dem Männerklo wurden Anstellungsnummern ausgegeben und innen drin pinkelten sich die Prostatiker gegenseitig in die Stiefel, wobei nie Langeweile aufkam, da anregender Graffito zuhauf konsumiert werden konnte, wie z. B. eine von Edwins ungezogenen Schmierereien:

"Eine Klo-Wand ohne Worte ist wie ein Geburtstag ohne Torte."

alte irische Volksweisheit

"Das also ist ein Coitus!"

Sprach die Nani beim Erguß.

"Ja doch", sprach der Stamm-Bock matt,

"sowas lernt man in der Stadt".

 

 

Kommende und gehende Gäste gaben sich die Klinke in die Hand und auch Pupus wollte am dort pulsierenden Leben teilnehmen.

Er kam nicht allein; in seinem Schlepptau hatte er einen etwa 14-jährigen schmuddeligen Türkenjungen, dessen Outfit durch einen fehlenden Schneidezahn abgerundet wurde. Beide durchstrichen die Kneipe in voller Länge, ohne einen freien Platz ausmachen zu können. Auf dem Rückweg zum Ausgang erbarmte sich dann der am Doppelkopfstammtisch sitzende Kollege Wolf und signalisierte Pupus, daß er sich dazusetzen könne, wofür Wolf von seinen Mitzechern später um ein Haar Prügel bezogen hätte.

Pupus bestellte sich ein Bier und seinem Zögling eine Cola und besäuselte ihn zärtlich.

Wolf högte sich einen, während seinen Kumpels der Kamm schwoll. Das Gastspiel dauerte nicht lange und als Pupus seinem Begleiter beim Aufbruch verstohlen über das Gesäß fuhr, kam der passende Kommentar vom Kollegen Werner Klotür:

"Die Knaben werden auch immer jünger!"

Stammtischbruder Klausi-Mausi, graduierter Regalbauer bei der Weltfirma "rostet schnell" und allgäuerfahrener Stabsunteroffizier der Reserve murmelte Joe noch ein halblautes "gottverdammtes Päderastenschwein" hinterher.

Und als die Kneipentür hinter Pupus und seinem Lustknaben ins Schloß gefallen war, stimmte Wolf nicht wie üblich das Lied mit den 36 Strophen ("... aber vögeln woll’n sie alle ...") an, sondern zur Melodie des "schwarzen Zigeuners" die Wolfgang Kieling-Version:

                        "Du kleiner Trompeter,

                         blas’ mir den Blues, ...

                         bitte, bitte tu’s."

Goldengel Bratenklau, Michels patente Servicekraft, lauschte andächtig und dachte an die Zeiten, als sie noch Kuddel Glöde im Jägerzimmer des Obergeschosses unter dem Elchgeweih den Badenweiler "intoniert" hatte und dabei heimlich vom Hop Singh, dem ceylonesischen Aushilfszapfer beobachtet worden war. Dies alte Ferkel hatte sich sein Schweigen gegenüber Goldengels Ehemann Ottokar (mit dem Spitznamen "die Pest") entsprechend belohnen lassen.

Spiegel: Die Stones widmen inzwischen ihren Familien viel Zeit, dafür geht es jetzt im Weißen Haus zu wie bei ihnen früher hinter der Bühne.

Keith Richards: Bill hätte mich als Anwalt engagieren sollen, ich hätte ihm helfen können. Ich hätte ihm ein Attest besorgt, auf dem steht: "Er leidet unter Streß, er braucht drei Blow-jobs am Tag. Wenn es schlimmer wird auch fünf."

"Der Spiegel" vom 2.11.198

Irgendwann platzte dann die Bombe.

Die Presse bekam davon Wind, daß es minderjährige Mandanten waren, die Pupus eigentlich verteidigen und nicht bumsen sollte.

Einen seiner Lustknaben hatte Pupus für dessen Liebesdienste mit einem Moped der Marke "NSU Quickly" belohnt.

Die Staatsanwaltschaft konnte die Sache infolge des Interesses der Medienöffentlichkeit nicht unter dem Deckel halten und mußte handeln. Pupus wurde angeklagt und zu einer 5-stelligen Geldstrafe verurteilt. Oberstaatsanwalt Hamsterbacke ging in die Berufung und ließ in der Regionalpresse verkünden, er wolle eine Bewährungsfreiheitsstrafe erreichen. Die Berufungskammer beließ es bei der Geldstrafe und meinte wohl, die paar Nummern seien Pupus schon teuer genug gekommen.

Bei Licht betrachtet hätte Pupus jedoch spätestens dafür die Anwaltszulassung entzogen werden müssen, weil es ständiger Rechtsprechung der Ehrengerichte bis hinauf zum Bundesgerichtshof entspricht, bei Sexualkontakten zwischen Rechtsanwälten und Abhängigen kein Auge mehr zuzudrücken, wobei es bei objektiver Betrachtung keinen Unterschied machen kann, ob der Rechtsanwalt seinem Lehrling oder seinem minderjährigen Mandanten beiwohnt.

Der damalige Präsident der Rechtsanwaltskammer in Swinemünde, Diederich Heßling, hatte Pupus jedoch bereits im Vorwege telefonisch sinngemäß signalisiert, der Kammervorstand werde diesen Ausrutscher nicht so verbissen sehen und mit einem Zulassungsverlust brauche er nicht zu rechnen.

Rechtsanwalt Wolf war bei Heßling nicht so gut gelitten. Immer wenn Heßling auch nur seinen Namen hörte, bekam er einen irren Blick, warf sich auf den Boden und biß eine halbe Stunde in den Teppich.

Aber vielleicht ist das auch nur ein Gerücht.

3. Die dritte Sache war tragisch und traurig.

Der Anwaltsberuf bringt - meist ungeliebte - auswärtige Termine mit sich. Penetrant unpünktliche Richter wirbeln dann häufig den Terminkalender des Advokaten durcheinander und man mag dann erst einmal Verständnis dafür haben, daß der so gebeutelte Jurist versucht, den Zeitverlust auf der Rückfahrt einzuholen.

Die Sterne müssen in einer bösartigen Konstellation gestanden haben, als Pupus auf dem Rückweg von Swinemünde nach Filzbeck im Kreis Sargberg das langgestreckte Straßendorf Schauinsland mit einem Affenzahn passierte, obwohl dort nur eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gestattet war.

Die Insassen eines aus Richtung Kornbach kommenden Fahrzeugs, die im Vertrauen auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung durch andere Verkehrsteilnehmer in die Hauptstraße einbogen, hatten keine Chance.

Es gab Tote!

Die Opfer waren in festlicher dunkler Kleidung auf dem Weg zu einer Feier. Der Bestatter brauchte sie nicht einmal umzukleiden.

Auch in dieser Sache wurde Pupus von den Strafverfolgungsbehörden eine Sonderbehandlung zuteil, die das Fassungsvermögen des Normalbürgers gewaltig übersteigt.

Jedenfalls bleibt festzuhalten, daß die Strafabteilungen des Amtsgerichts Filzbeck in vergleichbaren Fällen Freiheitsstrafen von 9 - 12 Monaten zu verhängen pflegten; wenn Alkohol oder Übermüdung im Spiel war, sogar 18 Monate ohne Bewährung!

 

4. Die bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 maßgeblichen Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts besagten in § 75:

"Es ist unzulässig, Vollmachtsformulare zur Verwendung für noch unbestimmte Auftraggeber anderen Personen zu überlassen oder deren Verwendung zu dulden (Stapelvollmacht) ...."

Das focht Pupus selbstverständlich nicht an. In der knallharten Rangelei um Knacki-Mandate aus der Justizvollzugsanstalt überließ er mit Bakschisch, freundlichen Worten und warmem Händedruck einem Schließer einen Stapel mit 35 Vollmachten mit der Maßgabe, wie ein Admiral auf St. Pauli möglichst viele Verteidiger- und Ehescheidungsmandate anzukobern, darauf es für alle Beteiligten ein einträgliches Geschäft werde. Auch dieser kaum zu überbietende Verstoß gegen elementare Berufs- und Kollegialitätspflichten war für den obersten Kammerfuzzi Heßling ("der Teppichbeißer") selbstverständlich eine läßliche Sünd‘.

 

Jedem Normalbürger hätte man wegen solcher gebündelter krimineller Energien den A.... bis zum Stehkragen aufgerissen. Pupus hat man dagegen - um im Bild zu bleiben - nur zart die Rosette gestreichelt.

Wir wissen allerdings nicht, welch ein Bärenfell mancher um die Seele herum haben muß, um mit solchen Hypotheken unbeschwert - und das tut Pupus - weiterleben und praktizieren zu können und das auch noch als "Organ der Rechtspflege".

Nach seinem Abschied aus der parlamentarischen Politik konzentrierte sich Pupus auf seinen Anwaltsberuf; allerdings mit hoher Fluktuation bezüglich seiner juristischen Mitarbeiter und (man höre und staune) Mitarbeiterinnen.

Sein Verhalten nach dem coming out schlug allerdings in das andere Extrem um, und er kokettierte gelegentlich dermaßen penetrant mit seiner Schwulität, daß es vor Gericht den übrigen Verfahrensbeteiligten schon mächtig auf den Keks ging.

In einer Sexualstrafsache zwischen Heteros kam es beispielsweise auf die technischen Details des üblichen BH-Verschlusses an, wobei Pupus sich als Verteidiger nicht entblödete, lang und breit darauf herumzureiten, warum er in diesem Bereich überhaupt nicht mitreden könne und das Gericht ihm doch das nötige Fachwissen vermitteln möge.

Da seine Verfehlungen - vielleicht mit Ausnahme des Kriegswaffenvermittlungsgeschäftes - weitgehend innerhalb der Filzbecker Justiz bekannt waren, hätte man denken mögen, Pupus werde geschnitten oder zumindest reserviert-distanziert behandelt.

Weit gefehlt!

Pupus wurde von vielen Richtern begünstigt, daß sich die Balken bogen, und außerdem wurde er der Oberpräsident des Vereins für Betreuung und Resozialisierung Haftentlassener und in dieser Eigenschaft mit Mitteln der Landesregierung im Vergleich zu gleichartigen Einrichtungen mit Steuermitteln geradezu überhäuft.

Böse Zungen behaupten, einige Richter hätten sich noch für eine Beförderung zu revanchieren, die in Joes Zeit als Mitglied des Richterwahlausschusses fiel, und andere - noch auf der Karriereleiter strampelnde - Richter wollten sich wohl seiner immer noch hintergründigen politischen Einflußnahme versichern.

Zwei besonders krasse Beispiele solcher vermuteten Kompensationsgeschäfte verdienen, überliefert zu werden:

1. Der weitere aufsichtsführende Richter A. Chomeni war natürlich kein Heiratsschwindler, wie Rudi Ratlos vermutet hatte; ein gefährlicher Bursche war er gleichwohl. Seine richterliche Tätigkeit litt insbesondere darunter, daß er für seine Frau und im Interesse seiner Kinder mehr Beschwerden verfassen mußte, als im Gericht Urteile. Seine wohlbeleibte Frau war Lehrerin an einer Grundschule und für ihre Quertreiberei bekannt, gleichgültig, ob es sich um die verweigerte Teilnahme an einem ministeriell angeordneten Erste-Hilfe-Kursus ging oder kollegiumsinterne konspirative Fraktionsbildungen bei Cello-Abenden, um dem neuen Schulleiter "einen zu geigen".

Auch als Chomenis damals noch minderjährige Tochter - nach der Gesetzeslage völlig zu Recht - keinen Paß bekam, setzte er Himmel und Hölle in Bewegung, um einer gesetzestreuen Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu zeigen, welche Bedeutung Gesetze im Land Schleswig-Holstein haben.

Rechtsanwalt Wolf hielt mit guten Gründen absolut nichts von den fachlichen und charakterlichen Eigenschaften Chomenis und hatte in einem Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren den persönlichen Referenten des Justizministers sogar zu der schriftlichen Erklärung geleitet, Chomeni habe eine Falschbeurkundung im Amt zu verantworten. Im Schreiben des Justizministers an Rechtsanwalt Wolf vom 26.01.1989 heißt es nämlich:

"Nach Ihren Ausführungen und der dienstlichen Äußerung des Richters am Amtsgericht Chomeni steht zwar fest, daß der Amtsrichter Chomeni objektiv eine unrichtige Beurkundung vorgenommen hat. Dies ist bedauerlich, gibt aber keinen Anlaß zu dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen ...."

Wenn dagegen ein Notar in vergleichbarer Situation eine Beurkundung vornimmt und in der Niederschrift eine Willenserklärung von fünf Personen festhält, die tatsächlich nur von einer Person abgegeben wurde, so kann er

1. lieber gleich zur Vermeidung seiner Amtsenthebung Siegel und Stempel abgeben,

2. sich auf eine deutliche (Freiheits-)Strafe einstellen und

3. die aus der Falschbeurkundung resultierenden Schadensersatzansprüche aus eigener Tasche regulieren, weil die Haftpflichtversicherung bei Vorsatz nicht eintritt.

In einem Zivilprozeß vertrat Pupus den klagenden Mieter und Wolf den Vermieter, ein Gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen. Pupus hatte sich für eine vermeintlich beweiserhebliche Tatsache auf das Zeugnis des Mitarbeiters der Beklagten berufen, der Rechtsanwalt Wolf zu informieren hatte. Auf diese Beweisaufnahme kam es jedoch nicht an, da die Forderung des Mieters, wenn sie denn je berechtigt war, auf jeden Fall und ohne jeden Zweifel verjährt war. Die Verjährungseinrede war erhoben worden. Gleichwohl hatte Amtsrichter Chomeni die unverschämte Frechheit besessen, hinter dem Rücken des Beklagtenvertreters den zuständigen Mitarbeiter des Vermieters anzurufen, um eine vorweggenommene telefonische Beweisaufnahme durch Aushorchen durchzuführen.

Soweit Rechtsanwalt Wolf sowohl bei der Amtsgerichtspräsidentin Heimlich-Lotterbeck als auch bei dem Justizminister Lingenberg angefragt hat, ob Chomeni seine Beförderungsstelle erhalten habe, als Pupus noch im Richterwahlausschuß saß, wurde er keiner Antwort für würdig befunden.

 

2. Edgar Strecker hatte für seine Berufsausübung als Heilpraktiker einen günstigen langfristigen Mietvertrag über ein Objekt in der Filzbecker Innenstadt abschließen können. Das Objekt hatte den weiteren Vorteil, daß Strecker nach getaner Arbeit nur etwa 50 Meter bis zum Dämmerschoppen in "Michels Turnerheim" zu laufen hatte. Das allseitige Wohlbefinden wurde getrübt, als Alfred Koslowski das Haus erwarb. Koslowski war schon Mitte 80 und konnte sich nur noch in Puschen fortbewegen; dafür hatte er aber noch im Verhältnis zu seinen Mietern die Umgangsformen eines ostelbischen Junkers gegenüber den Gutstagelöhnern.

Damit lag er bei Edgar gerade richtig.

Ein Wort gab das andere.

Ein Brief folgte dem nächsten, und eines Tages sah man sich vor Gericht wieder.

Mit aller nur denkbaren Inbrunst wurden zwei Prozesse jeweils durch zwei Instanzen geführt, die Koslowski letztendlich mit etwa 20.000 DM Verfahrenskosten und ca. 4.000 DM Nebenkostenrückzahlung belasteten.

Vor diesem Erfolg mußte Rechtsanwalt Wolf für Edgar Strecker jedoch alle Register und Notbremsen ziehen, weil zwei Richter der Berufungskammer - Ogilvi und Klingelpütz - sich offenkundig vorgenommen hatten, Pupus - der den Vermieter vertrat - zu völlig unverdienten Lorbeeren zu verhelfen.

Strecker hatte vor dem Amtsgericht einen Prozeß voll und den anderen zu 90 % gewonnen.

Ogilvi und Klingelpütz hatten die temporäre Abwesenheit des planmäßigen Vorsitzenden der Berufungskammer - des Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Spon - in der Absicht ausgenutzt, den Prozeß zu Lasten von Strecker und zu Gunsten von Pupus bzw. seinem Mandanten umzubiegen.

In diesem Prozeß ging es u. a. um von Koslowski jahrelang nicht vorgenommene Nebenkostenabrechnungen; weiter ging es um die Auslegung einer eindeutig formulierten Wertsicherungsklausel und dann noch um einige Kleinigkeiten. Es würde zu weit führen, den gesamten Prozeßstoff von einigen hundert Seiten auszubreiten; der nachfolgende Auszug aus Wolfs Schriftsatz vom 20.05.1992 reicht, um diese Burschen zu entlarven:

"In dem Rechtsstreit

Koslowski ./. Strecker

- 6 S 65/91 -

wird für den Fall, daß die Kammer am 30.06.1992 eine verfahrensabschließende Entscheidung zu verkünden beabsichtigt, und für den Fall, daß die Kammer hinsichtlich des Widerklageantrags zu Ziffer 4 (Verpflichtung des Vermieters zur Vornahme der Nebenkostenabrechnungen) ernsthaft die Annahme einer Verwirkung erwägen sollte, beantragt,

            die Wiedereröffnung der Verhandlung anzuordnen.

Hinsichtlich des vorbezeichneten Gesichtspunktes (evtl. Verwirkung) ist dem Beklagten und Widerkläger kein bzw. kein genügendes rechtliches Gehör eingeräumt worden und dieser erstmalig in der mündlichen Verhandlung vom 15.05.1992 - relativ diffus - erfolgte Hinweis war völlig überraschend.

Nachdem zwischen Berufungseinlegung und Berufungsverhandlung immerhin 15 Monate lagen, verdient der Ablauf der Verhandlung vom 15.05.1992 für die Nachwelt aktenmäßig wie folgt festgehalten zu werden:

Nachdem der - offenbar nur vertretungsweise tätige -Vorsitzende (Ogilvi) den Sachverhalt summarisch vorgetragen hatte, unterbreitete er den Parteivertretern den Vorschlag, die Parteien sollten "schlicht um schlicht" auseinandergehen.

Nachdem der Beklagte nach dem Urteil des Amtsrichter Blimchen, der ja unbestreitbar einiges vom Zivilrecht versteht, zu 90 % obsiegt hatte und nachdem im übrigen eine erfolgversprechende Anschlußberufung eingelegt worden war, konnte einem ein solcher Vorschlag nur den Atem verschlagen.

Auf die konkrete Nachfrage des Unterzeichnenden (RA Wolf), wie die Kammer zu einem solchen unerklärlichen Vorschlag gelangt sei, wurde allgemein erklärt, daß das amtsgerichtliche Urteil für den Beklagten "günstig sei" und speziell wurde angeführt:

1. Die 200,00 DM Aufräumungskosten (1,53 % des Gesamtstreitwertes!!!) könnten evtl. kippen.

2. Der erstinstanzlich zugesprochene Gewinnausfall (1,25 % des Gesamtstreitwertes!!!) könne evtl. kippen, da man aus der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung ersehen könne, daß der Beklagte Patienten in Dauerbehandlung gehabt habe, bei denen er die Termine während der Montage der Zentralheizung hätte verlegen können!!!

Als der Unterzeichnende darauf hinwies, daß diese beiden Positionen - unabhängig von ihrer rechtlichen Begründetheit - innerhalb der insgesamt anhängigen Ansprüche relativ bedeutungslos seien und keinesfalls eine Änderung der "Erfolgsquote" von 90 % auf 50 % rechtfertigen könnten, äußerte der Vorsitzende, daß ja möglicherweise der Anspruch gemäß dem Widerklagantrag zu Ziffer 4 verwirkt sein könne, und es bei der Berechnung der Auswirkung von Wertsicherungsklausel "ja regelmäßig Schwierigkeiten gäbe" (was immer damit zum Ausdruck gebracht werden sollte).

Die Berechnung der Auswirkungen der Wertsicherungsklausel durch den Beklagten entspricht der bereits zitierten allgemeinen Auffassung in der Fachliteratur.

Zur Andeutung einer evtl. Verwirkung, die Anlaß zu diesem Schriftsatz ist, erklärte der Unterzeichnende, daß er seinerzeit diese Rechtsfrage überprüft habe und nur zu dem - nicht vergleichbaren - umgekehrten Problem der Nachforderung durch den Vermieter Literatur- und Rechtsprechungshinweise gefunden habe, nicht jedoch zu diesem hier maßgeblichen Problem, welches allein schon deshalb nicht gleich behandelt werden könne, weil der Vermieter (und nicht der Mieter) Nebenkosten abzurechnen habe und weil hinsichtlich des Zeitmomentes innerhalb des Rechtsinstitutes der Verwirkung andere Verjährungsfristen indiziell zu beachten seien.

Während ich von meiner damaligen vergeblichen Nachsuche berichtete, flüsterte der Berichterstatter (Klingelpütz) halblaut zum Vorsitzenden, woraus ich nur ein Wort, nämlich "Sternel" (Standardwerk zum Mietrecht) verstanden habe.

Anschließend erklärte der Vorsitzende, daß man - wenn man nur lange genug suchen würde - sicherlich Zitate für eine Verwirkung auch in dieser Konstellation finden würde!!!

Eine nach dem Termin durchgeführte erneute Literaturüberprüfung hat ergeben,

a) daß es offenbar allgemeiner Meinung entspricht, also unbestritten ist, daß hinsichtlich des Anspruchs auf Rückzahlung nicht verbrauchter Vorauszahlungen Verwirkung erst in Betracht kommt, nachdem der Vermieter abgerechnet hat (Palandt § 242 Rn 103) und

b) daß diese Meinung u. a. auch von Sternel (3. Aufl. Anm. III 146 a) vertreten wird!

Diese allgemeine Ansicht steht im übrigen auch in Übereinstimmung mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ZMR 1991, 133 ff.), der in solchen Fällen auch die Verjährungsfrist erst mit Erteilung der Abrechnung wegen der dann erst eintretenden Fälligkeit beginnen läßt. Ein Anspruch, der noch nicht einmal fällig ist, kann auch nicht verwirkt werden. Da sich nicht einmal der anwaltlich vertretene Kläger auf eine angebliche Verwirkung berufen hatte, war die Äußerung der Kammer mehr als überraschend ....

Nach alledem kann es dem Beklagten niemand verübeln, wenn er maßgebliche Zweifel an der Unbefangenheit und Neutralität der Kammer in der Besetzung vom 15.05.1992 haben muß!

Diese Zweifel können dadurch ausgeräumt werden, daß anderweitig neu votiert wird oder der ständige Vorsitzende dieses selber in die Hand nimmt....

Sollte die Kammer in der Besetzung vom 15.05.1992 allerdings - ohne innere Überzeugung - nur eine bestimmte Rechtsansicht vertreten haben, um einen Vergleich herbeizuführen, so muß ich dringend darum bitten, derartiges zukünftig zu unterlassen."

 

Strecker und Wolf gehen im nachherein davon aus, daß Dr. Spon diesen Schriftsatz zum Anlaß für einige deutliche Worte genommen haben dürfte.

Später zeigte sich jedoch, daß Spon, Ogilvi und Klingelpütz sich in puncto kompromißloser Rechtsbeugung in nichts nachstanden.

Allerdings scheute man sich nun für etwa ein Jahr, beide Akten Koslowski/Strecker anzufassen, was Rechtsanwalt Wolf unter dem 02.04.1993 zu folgendem Schriftsatz veranlaßte:

"In dem Rechtsstreit

Koslowski ./. Strecker

ist es offenbar Zeit, die Kammer erneut auf die unerträgliche Verfahrensdauer aufmerksam zu machen.

Das Verfahren - 6 S 65/91 - ist seit nunmehr über drei Jahren anhängig, während es das Verfahren - 6 S 263/91 - immerhin auch schon auf stolze 2 ½ Jahre bringt.

Soweit ein gewisser Dr. Qualmpinsel (der kurz zuvor in Ruhestand getretenen Oberlandesgerichtspräsident) offenkundige Sympathien für die von ihm sogenannte "Lagertheorie" (soll heißen: langes Lagern weckt Vergleichsfreudigkeit) bekundet (Justizmitteilungsblatt 1992, 199), ist der Beklagte solchen Mißdeutungen richterlicher Pflichten gänzlich abhold. Allerdings kann jenem Aufsatz insgesamt nur hinsichtlich der historischen Kontinuität der Sklavenhalterei an der Swine in der jüngeren Neuzeit beigepflichtet werden; Sachsen, Friesen, Angeln und Jüten waren bekanntlich furchtlose, unbeugsame und freiheitsliebende Stämme mit der erhabenen Würde des aufrechten Ganges und nicht graue Mäuse mit gebrochenem Rückgrat.

"Aufrecht geht mir beizeiten, meine Brüder!"

Dr. Julius Leber

Sozialdemokrat

von den Vätern und Großvätern der heutigen Richtergeneration zum Tode verurteilt,

am 5.1.1945 in Berlin-Plötzensee hingerichtet

Der Beklagte stellt erneut klar, daß die Prozesse entschieden werden sollen, wobei nach wie vor unklar ist, was an beiden Urteilen des Amtsgerichts nicht richtig sein soll und warum sich die Berufungskammer so schwer tut."

Klingelpütz, der sich in dem Prozeß Poggensee ./. Trüger nicht für befangen hielt, obwohl es um seinen Parteifreund und Fraktionsspezi ging, machte dann in der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen Karriere und der Vorsitzende Richter am Landgericht Korwin hatte bereits einige Monate zuvor in der Regionalpresse beklagt, die SPD sei zu einem Karriereverein herabgesunken.

Für diese gehäuften Begünstigungen eines schmierigen Päderasten gab es - abgesehen von den Karrierewünschen diverser Richter - zumindest drei Erklärungen:

1.

Joe war in Wirklichkeit ein Schwarzer, der sich als fünfte Kolonne bei den Roten eingeschlichen hatte oder später heimlich zum Bekenntnis der Herrenmenschen konvertiert war.

"Wer zu uns (den Sozialdemokraten) kommt, wer mit uns kämpfen will, der hat keinen Vorteil zu erwarten, sondern nur Nachteile, wer in unseren Kreis kommt, der muß zahlen, arbeiten, leiden."

Karl Julius Vahlteich, sozialdemokratischer Abgeordneter am 06.03.1880 im Reichstag

2.

Die Schwarzen akzeptierten auch Rote, wenn sie sich nur vorbehaltlos unterwerfen. Die Subordination wäre danach das der politischen Couleur vorgeordnete Prinzip.

3.

CDU und SPD waren sich in Schleswig-Holstein nur in einem mehr oder minder vordergründigen Theater spinnefeind und ein gewisser parteiübergreifender Grundkonsens - so etwas in Richtung "Staatsräson" oder "pigs-agreement" (gentlemen wäre zu hochgegriffen) - habe einen stärkeren Geltungsanspruch als die verfassungsmäßige Ordnung.

"Wer die Geschichte der geheimen Orden kennt, der weiß, daß sich ihr Umfang schwierig schätzen läßt. Desgleichen ist die Fruchtbarkeit bekannt, mit der sie Zweige und Kolonien bildet, so daß man, wenn man ihren Spuren folgt, sich bald in einem Labyrinth verliert. Das traf auch für die Mauretanier (d.i.: Freimaurer, d.V.) zu. Besonders seltsam war es für den Neuling, wenn er in ihren Räumen Angehörige von Gruppen, die sich tödlich haßten, im friedlichen Gespräch sah."

Ernst Jünger: "Auf den Marmorklippen"

So erscheint denn auch die enge väterliche Freundschaft zwischen Ernst Jünger und dem Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl in einem völlig neuen Licht.

"Hält man sich die aus einem solchen System erwachsenden Konsequenzen vor Augen, so fällt es wohl nicht schwer, so manche scheinbare Irrationalität im politischen Geschehen und so manchen scheinbaren politischen Irrsinn zu begreifen, vor allem zu verstehen, warum zuweilen diametral entgegengesetzte Kräfte schließlich doch an einem Strang ziehen oder warum gelegentlich justament das Gegenteil von dem eintritt, was man erwartet.

Da werden so manche verwunderliche politische Handlungen klar, und man beginnt auch zu begreifen, warum Kriege ausgerechnet einer friedlichen neuen Weltordnung dienen sollten. Dann wird auch verständlich, warum sogar Päpste Freimaurer sein können, ...und warum sich Politiker aus den gegensätzlichsten Lagern und verschiedenster Weltanschauung auch heute in angeblich harmlosen Schwatzvereinen unter Ausschluß der genasführten Öffentlichkeit, aber mir deren Steuergeldern finanziert, zusammentun, um ihre gutgläubigen Wähler von links bis ganz rechts auszutricksen.

Das Hinterhältige und zugleich Geniale an diesem System ist, daß die Etappenziele zur Erreichung der "höheren Endzwecke" diesen bei Bedarf durchaus diametral entgegengesetzt sein können, daß sich aus den esoterischen oder höheren Wahrheiten und Zielen keine moralischen oder sonstigen Verpflichtungen für den Weg zur Erreichung dieser Ziele ergeben, wenngleich es ebendieser esoterische Kern ist, der das Überleben eines derartigen Machtinstrumentes über Jahrhunderte, wenn nicht über Jahrtausende hinweg garantiert."

E. R. Carmin: "Das schwarze Reich. Geheimgesellschaften und Politik im 20. Jahrhundert"

 

 

 

 

 

Zum Abschluß und jenseits aller political correctness ein paar Takte allgemeiner Art zu den Schwuchteln, Tunten und sonstigen Analerotikern, die schon einen gewissen Logencharakter angenommen haben, der in der schleswig-holsteinischen Justiz ausgeprägter ist, als anderswo:

Wenn wir uns Pupus, Schwuchtelberger und Dominikus in Filzbeck, weiterhin Henry Kissinger (den Lyndon Larouche öffentlich eine "Tunte" nennt), Edgar Hoover nebst Stellvertreter und Lover Clyde Tolson in den USA anschauen, liegt die Beurteilung "Abschaum der Menschheit" nicht fern. Die "Filzbecker Nachrichten" griffen 1995 dieses sensible Thema auf und titelten:

"Sind homosexuelle Politiker tragbar?:

Lieber zehn schwule, als ein korrupter!"

Was aber gelten soll, wenn ein Politiker schwul und korrupt ist, wurde weder von den "FN", noch von Pupus geklärt, der allerdings in einem Leserbrief für seinesgleichen in die Bresche sprang und überlegene Kontaktfreudigkeit, Weltoffenheit und Unvoreingenommenheit der Schwulen lobprieß, die diese "in vielen sozialen Berufen herausragend tätig sein ließen."

"Selten besitzen die Homosexuellen einen festen und ehrlichen Charakter; es fehlt ihnen an Willensstärke und sie gebrauchen gerne die weiblichen Waffen der Intrige, Heuchelei und Lüge. Ganz ungeeignet erscheinen sie für verantwortliche Posten im Staatsdienst..."

von Tresckow (markantester Vertreter der Berliner Kriminalpolizei vor dem I. Weltkrieg)