NPD – Agentur des Parteienstaates

Die zu verbietende Partei ist gar keine Partei

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Verfassungsschutz-NPD-Skandal ist folgende: Wenn die NPD in ihrer heutigen Erscheinung von staatlichen Stellen massiv gestärkt und unterstützt wird, dann stellt sich für diesen Staat keine Gefahr dar, sondern nützt ihm. Was aber ist das für ein Staat, der mit selbstgezüchteten Verfassungsfeinden Politik macht oder sogar diese für seine Herrschaft braucht?

Weil das Grundgesetz zwar ein Parteienverbot kennt, bleibt nur die Frage nach der Legitimation jener Regierungen, die den Verbotsantrag gestellt haben. Das Bundesverfassungsgericht sollte nicht die Tragfähigkeit der Zitate, sondern vielmehr die politische Integrität der Antragsteller prüfen. Denn die NPD existiert im Sinne des Parteiengesetzes gar nicht, weil sie in ihrer Willensbildung nicht autonom, sondern zumindest zu erheblichen Teilen fremdbestimmt ist. Sie ist weniger eine Partei als eine als Partei getarnte verfassungswidrige Regierungs-Agentur. Deshalb stellt sich nicht die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der NPD, sondern die nach der Verfassungswidrigkeit des Regierungshandelns.

Der Skandal könnte deshalb zu einer Existenzbedrohung der demokratischen Ordnung werden, weil es den politisch Verantwortlichen an Einsicht und Willen mangelt, die Widerrechtlichkeit dieses permanent verfassungsfeindlichen Handelns zu erkennen und Konsequenzen zu ziehen.

Eine Regierung, die mit erheblichem Aufwand dazu beiträgt, das Ansehen des eigenen Landes über viele Jahre systematisch zu beschädigen, hat jeden moralischen Anspruch verspielt. Nicht nur die so heftig kritisierten Aufmärsche z.B. durch das Brandenburger Tor wurden nachweislich zumindest teilweise staatlich gefördert. Selbst an den fremdenfeindlichen Übergriffen in Hoyerswerda waren nach ersten Berichten Verfassungsschutz-Agenten beteiligt.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben ihren Amtseid verletzt, der sie verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk zu wenden. Der Schaden, den diese "Volksvertreter" Deutschland mit diesen "Rechtsextremen" Aktionen im In- und Ausland willentlich zugefügt haben, übertrifft alles, was sonst als Landesverrat verfolgt wird. Die Glaubwürdigkeit der Demokratie ist diesen Politikern offenbar völlig gleichgültig.

Jetzt wird auch erklärlich, weshalb die NPD ausgerechnet bei abschreckenden Aufmärschen so viele Leute mobilisieren konnte, aber bei Wahlen zumeist selbst an niederen Hürden scheiterte. Während Wahlerfolge den etablierten Parteien Stimmen gekostet hätten, wurden die Aufmärsche unterstützt, mit denen der Popanz einer nationalsozialistischen Gefahr vorgetäuscht und große Gegendemonstrationen organisiert werden konnten.

Als Konsequenz für die Einschätzung der NPD ergibt sich: Es wäre falsch, die Mehrheit der NPD-Aktivisten als V-Männer zu verdächtigen. Aber wo ist der Unterschied, wenn sie ohne Auftrag das machen, was die bezahlten Agenten im Auftrag des Staates treiben?

Zu lernen ist aus dem Skandal auch, daß der Parteienstaat an der Radikalisierung der Opposition interessiert ist. Er kann sie dadurch besser kleinhalten. In diese Falle sollten auch patriotische Kräfte außerhalb der NPD nicht laufen. Kein Wunder, daß die Geheimdienste stets bemüht sind, die demokratischen Patrioten mit ihren NPD-Agenturen in einen Topf zu werfen.

Quelle: Alfred Mechtersheimer in Nachrichten für die Deutschlandbewegung (Nummer 3 / 2002 vom 6. März 2002)