Der Barackenfürst

Als Edwin Wolf 1956 mit seinen Eltern und Geschwistern nach Filzbeck-Kahlenhorst zog, stand - in gebührendem Abstand zur Siedlung - am Ende der Industriestraße eine Barackenanlage, um die herum es einen Wasserturm, eine erbärmlich stinkende Nerzfarm und eine auch nicht viel besser riechende Hausmülldeponie gab. Dieser Verkehrsweg hatte historische Bedeutung, welche bis in das Mittelalter zurückreichte. Damals erschloß er landseitig die Ballastkuhlen für Koggen und Küstensegler; weiter nördlich schloß sich das Turnierfeld an. Seit 1841 betrieben dort zuerst ein Apothekergehilfe und dann ein spanischer Vizekonsul eine Glashütte mit vier Fabrik- und vier Wohngebäuden. In der Notunterkunft Industriestraße 29 – 35 waren während des 2. Weltkrieges 750 sowjetische Männer und Frauen eingepfercht, die für die Berliner-Filzbecker-Maschinenfabrik Sklavendienste leisten mußten. Bis zum Ufer des Warder-Flusses war es nicht weit, und auf den Spülflächen zur Ablagerung des Schlamms, der bei der Hafenerweiterung oder Fahrwasservertiefung anfiel, sammelten Wolf und seine Freunde aus der Siedlung Kohlebrocken, die am anderen Warder-Ufer bei Löscharbeiten vor dem Elektrizitätswerk ins Hafenbecken gefallen waren und bei Baggerarbeiten wieder ans Tageslicht kamen. Die Spülflächen waren im überfluteten Zustand lebensgefährlich und durften erst betreten werden, wenn der Schlamm trocken gefallen war. Dann sah die Oberfläche rissig und in Bruchstücken gewellt aus, wie heute die Landschaften in der Sahelzone. Neben dem Kohlesammeln wurden die Kinder aus der Siedlung zur Arbeit, wenn es die Vegetation zuließ, angehalten, Butterstecher (Löwenzahn) - der als Hühner- und Kaninchenfutter diente - heimzubringen.

Mit einem groben Leinensack und Kartoffelschälmesser von den Eltern ausgestattet, streiften die Kinder durch die Feldmark, damit das Kleinvieh satt werden konnte; denn Kraftfutter war unerschwinglich teuer. Die Väter von Wolfs Spielkameraden verdienten damals Ende der 50er Jahre als Dreher, Schweißer oder Werkzeugmacher so um die 400 Mark im Monat, und in den meisten Arbeiterfamilien mußten viele Kinder großgezogen werden.

Wenn nicht gerade Kohle gesammelt oder Löwenzahn gestochen wurde, ging es durch Wald und Flur. Um die Barackenbehausung wurde ein großer Bogen geschlagen, weil die meisten Bewohner unfreundlich, herrisch und angsteinflößend daherkamen.

Nur wenn die Verstärkung der "großen Brüder" mit von der Partie war, trauten sich die Youngsters an die Elendsunterkunft heran, und es galt dann als von der Jugend des ganzen Stadtteils bestaunte Mutprobe, wenn der schwere Betondeckel von der dortigen Sickergrube geöffnet und die Anzahl der obenauf schwimmenden Lümmeltüten - so wurden die Präservative damals genannt - gezählt worden war.

Auch nur einen guten Steinwurf von dieser Behelfsunterkunft entfernt war in die geologische Endmoränenformation des Torglas-Rückens oberhalb des Warder-Flusses eine unterirdische Bunkeranlage gebaut, von der gemunkelt wurde, sie beherberge die Kisten und Truhen mit dem Bernsteinzimmer. Hintergrund dieser Legende war wohl der Aufenthalt des diplomierten Kaninchenzüchters und Reichsführers SS, Heinrich Himmler, in Filzbeck in den letzten Kriegstagen, als ihn schon das große Fracksausen überkommen hatte; er habe angeblich diesen Schatz aus Ostpreußen nach Filzbeck verbringen lassen, und die unmittelbare Wasserstraßenverbindung nach Königsberg sprach jedenfalls nicht gegen dieses Gerücht.

In dieser Barackenanlage wohnte Ottokar Petersson, der 1928 in Danzig geboren und mit seinen Eltern als Flüchtling nach Filzbeck gekommen war. Wer in einem solchen Milieu Jahre seines Lebens verbringt, will natürlich nicht nur "da raus", sondern auch nach oben oder zumindest reich werden und nie mehr Not leiden müssen.

Obwohl seine Mutter der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörte, benahm Ottokar sich absolut unchristlich und skrupellos seine Ellenbogen einzusetzen, war für ihn seit der Flucht aus Danzig selbstverständlich. Ohne den frühzeitigen Eintritt in die CDU wäre Ottokars Bestreben, an Geld und Macht zu kommen, auf Sand gebaut gewesen. Die ersten Früchte dieser Parteizugehörigkeit und maßvoller Schmiergeldzahlungen stellten sich alsbald ein. Sein Parteifreund, der bei dem Filzbecker Liegenschaftsamt tätige Oberinspektor Ingo Martinson, schanzte Ottokar ein bevorzugt gelegenes Eckgrundstück in Kahlenhorst zu. Adolf, Ingo Martinsons Sohn, ging von der Volksschule bis zum Abitur mit Edwin Wolf in eine Klasse. Im Gegensatz zum Vater war Adolf ein feiner Kerl. Da schon früh gegen den Oberinspektor wegen passiver Bestechung ermittelt wurde, brachte eine Hausdurchsuchung bei Familie Martinson schwere Schande über das Heim, und Adolf war schwer vergrätzt, daß die Ermittlungsbeamten sogar nicht davor zurückschreckten, seine Spielzeugkiste auszukippen und auseinander zu pflücken. Gefunden wurde natürlich nichts Belastendes, da es schon seinerzeit üblich war, daß ein bestimmter Personenkreis aus der Staatsanwaltschaft Filzbeck heraus vor bevorstehenden Durchsuchungsaktionen gewarnt wurde.

Wolf erinnert sich noch heute an die kernigen Feiern der Kindergeburtstage in Adolfs Elternhaus. Obwohl schon längst im gestandenen Mannesalter, rannte Ingo stets mit kurzer Lederhose herum und brachte den Gästen seines Sohnes das Luftgewehrschießen bei. Dann folgten erste artilleristische Übungen zur empirischen Ermittlung der Ballistik eines teelöffelgroßen Stücks Wackelpeter, wie die waldmeistergrüne oder kirschrote Götterspeise genannt wurde.

Aber sonst war Adolfs Jugend eher deprimierend. Ingo nahm es nämlich nicht nur mit seinen Beamtenpflichten nicht so genau, er war auch ein hemmungsloser Schürzenjäger, und seine Ehefrau litt sehr unter seiner ehelichen Untreue. Anfang der 60er Jahre war für das biedere und bigotte Filzbeck der Skandal perfekt, als Ingo mit seiner Sekretärin aus dem Amt in Urlaub fuhr und seine Ehefrau sich wenig später das Leben nahm.

Damit verschlechterten sich Adolfs Lebensbedingungen rapide. Seine Schwester und er mußten nunmehr die gesamten Hausarbeiten übernehmen. Der Alkoholkonsum des Vaters steigerte sich ins Pathologische. Adolf konnte die Einliterbiergranaten gar nicht so schnell vom nahegelegenen Konsumladen heranschaffen, wie der Vater sie aussoff. Weit vor dem Pensionsalter wurde Ingo von einer Leberzirrhose hingerafft.

Im Jahre 1959 bebaute Ottokar das Grundstück, das Ingo ihm zugeschanzt hatte. Obwohl Edwins Elternhaus keine 50 Meter von Ottokars Behausung entfernt war, hatte er bis Anfang der 90er Jahre nichts mit der Familie Petersson zu tun. Er hatte nur mehrfach vernommen, daß immerhin 7 Familien aus der unmittelbaren Nachbarschaft sich über Ottokars penetrant rücksichtsloses Verhalten wiederholt beschwert hatten, da er sein im reinen Wohngebiet gelegenes Grundstück in eine Mischung aus Schrottplatz und Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt umfunktioniert hatte. Merkwürdig war schon damals, daß Ottokar regelmäßig seine ruhestörenden Arbeiten am Samstagnachmittag wenige Minuten vor dem Eintreffen der Vollzugspolizei einstellte. Seinerzeit wurde bereits gemunkelt, Ottokar habe mächtige Freunde in Stadtverwaltung und Kommunalpolitik.

Sonst war das nachbarschaftliche Verhältnis in diesem Teil von Kahlenhorst hervorragend, und die Familie Petersson galt zu Recht als Fremdkörper, und zwar nicht, weil sie aus dem Barackenlager kamen, sondern weil es sich um dümmliche, rücksichtslose und verlogene Menschen handelte.

Die erste Kerbe, die sich Ottokar von Edwin einhandelte, hatte einen politischen Hintergrund. Edwin war bereits in der Unterprima der SPD beigetreten, weshalb er von seinem Klassenlehrer mit dem goldenen Parteiabzeichen scherzhaft als Parteifreund von Willy Weinbrand tituliert wurde. Nach dem Abitur wurde Flagge gezeigt, und Edwins alter Fiat bekam selbstverständlich die aktuellen Wahlkampfaufkleber der SPD. Ein nur vorläufig anonym gebliebener Sudel-Ede klemmte Edwin einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem er als nichtsnutziger Student beschimpft wurde, der erst einmal sein eigenes Geld verdienen solle. Wie ein Jahre später vorgenommener Schriftvergleich ergab, war Ottokar der Urheber dieser Schmierfinkenattacke, die im übrigen auch inhaltlich völlig unbegründet war, da Wolf trotz seines Studiums wirtschaftlich auf eigenen Füßen stand. Nacht- und Wochenendschichten in einer Druckerei brachten 5 Jahre lang monatlich das Doppelte von dem, was viele seiner Kommilitonen als Höchststipendium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhielten.

Sonst wurde Ottokar von 99 % der Nachbarn in einem Umkreis von etwa 200 Metern allein schon wegen seiner rücksichtslosen Lärmbelästigungen - vorzugsweise am Samstagnachmittag - und seiner ungehobelten Manieren geschnitten. Nur die Ehefrau eines Polizisten hatte Kontakt zu Ottokars Weib, da die Töchter beider Familien befreundet waren.

Bevor Wolf - und dann auch gleich lebensbedrohlich - in Konflikt mit diesem Barackenheini geriet, war das Verhältnis der Wolfs und Peterssons von herzlicher Ignoranz geprägt. Familie Wolf lehnte es ab, sich mit solchen Proleten abzugeben. Durch die Art der Bebauung waren Wolfs weitgehend von den schikanös verursachten Lärmbelästigungen geschützt. Aus der Nachbarschaft war jedoch immer wieder zu vernehmen, daß unzählige Beschwerden gegen Ottokars asoziales Verhalten von den Filzbecker Behörden abgeschmettert worden seien.

In einem Zeitpunkt, als die Mehrheit der belästigten Nachbarn bereits resigniert hatten oder schon das Zeitliche gesegnet hatten, rührte Wolf den gesamten Skandal auf.

Der Anlaß war Edwins Vorliebe für ausgedehnte Wanderungen durch die Stadtforste, in denen die zweitbesten Furniereichen der Republik wachsen und die Filzbecker Bürger schon im Mittelalter das Holz für ihre Schiffe schlugen, die bis nach Nowgorod, Bergen, London und Lissabon segelten. Eine besondere Vorliebe hatte Edwin für den Treidelweg auf dem Damm zwischen dem Warder-Fluß und den schilfbestandenen Lagunen der ehemaligen Spülflächen, die Tausenden von Vögeln Brutplätze boten.

An einem bewölkten aber trockenen Tage im Herbst 1991 war Edwin auf dem Weg zum Warder-Fluß und hatte die letzte Bebauung der Siedlung schon hinter sich gelassen. Sein Weg führte über einen Trampelpfad, der einen schon seit Jahren brachliegenden Acker am Rande des Naturschutzgebietes durchschneidet. In Rufweite vor ihm gingen zwei wohlbetuchte Damen - offenbar Mutter und Tochter -, als urplötzlich aus östlicher Richtung über die Pläne ein Kampfhund auf Edwin zugerannt kam, ohne daß weit und breit der dazugehörige Halter hätte ausgemacht werden können. Der Spurt dieser Bestie vollzog sich über eine Strecke von knapp 50 Metern. Die beiden Damen bekamen das sich anbahnende Drama mit, und es war auf gut 20 Meter Entfernung sichtbar, wie sie versteinert stehenblieben und erblaßten.

Die blutrünstige Visage dieser bestialischen Qualzüchtung entsprach den aus der Boulevardpresse bekannten Fotos: irrsinniger Aggressionstrieb, überdimensioniertes Gebiß und satanische Visage!

Edwin war weiß Gott kein Angsthase; gleichwohl rutschte ihm in diesen Momenten das Herz in die Hose, und er hielt es nicht mehr für ausgeschlossen, daß sein letztes Stündchen geschlagen haben könnte. In seinem Kopf rasten die Gedanken, wie er die Situation meistern und sich optimal verteidigen könne. Der Adrenalinspiegel war im roten Bereich. Wichtig mußte sein, sich nicht umwerfen zu lassen und dem Biest irgendwie das Maul stopfen.

Urplötzlich trat Ottokar hinter einer Schlehenhecke hervor; völlig unbeteiligt, als ginge ihn dies alles nichts an, machte er - als die Bestie schon etwa 30 Meter an Wolf herangekommen war, mehrere vergebliche Anrufe, um die erkennbar durchgedrehte Töle zu stoppen.

Erst der dritte oder vierte Befehl zeitigte Reaktion; der Kampfhund verlangsamte sein Tempo und drehte schließlich - immer noch schnoddernd und grimmig glotzend - Richtung Ottokar bei. Für einen zivilisierten Mitteleuropäer wäre es eine Selbstverständlichkeit gewesen, sich für diesen Vorfall zu entschuldigen. Da er ein unerzogener Prolet war, entfernte er sich grinsend, wobei er seinen Speckdeckel ein Stück weiter über die Stirn zog.

Die beiden Damen waren echauffiert und rangen um die Wiedererlangung ihrer Contenance; hätten sie doch ebenso Opfer einer solchen Attacke werden können, wenn nicht zufällig Wolf einen Parka angehabt hätte, den der Kampfhund aus Zeiten seiner Abrichtung zum Bluthund als Angriffsziel noch in Erinnerung gehabt haben muß.

Edwin forderte Ottokar "mit ein paar freundlichen Worten" auf, seine "dusselige Töle" an die Leine zu nehmen, da im Naturschutzgebiet Leinenzwang bestehe und die Gesetze dieses Landes für alle Bürger, also auch für ihn, Geltung hätten. Ottokar dachte nicht im Traum daran und ließ "Moritz", wie das Viech hieß, weiterhin im Naturschutzgebiet frei herumlaufen.

Edwin war weder nachtragend noch rachsüchtig; er meinte jedoch zu Recht, daß solche Flegeleien im Sinne der Gesellschaft und der Mitmenschen, die sich nicht zu wehren wissen, nicht hingenommen werden dürfen.

Was sich danach von Januar 1992 bis April 1997 in Verwaltung und Justiz in Filzbeck und Schleswig-Holstein ereignet hat, rechtfertigt einmal mehr den Aufruf zum Widerstand gemäß Artikel 20 IV des Grundgesetzes.

Wolf war sich nicht sogleich schlüssig, ob und gegebenenfalls was er gegen Ottokar unternehmen sollte. Er fertigte ein Schreiben an das Ordnungsamt, das er dann aber nicht versandte, weil aus seiner damaligen Sicht nicht auszuschließen war, daß es sich - bezüglich des Kampfhundes - um eine einmalige Entgleisung gehandelt haben könnte.

Einige Wochen später nahm die Angelegenheit eine grundlegende Wendung, als Edwin am Gartenzaun mit Nanni Konradi, die er schon aus der Sandkiste kannte, plauschte und das Gespräch auf Ottokar kam. Nanni war auf Familie Petersson überhaupt nicht gut zu sprechen, und das hatte eine lange Vorgeschichte. Schon Nannis Vater, ein respektabler Bauingenieur, hatte sich nach ihrer Schilderung in den Auseinandersetzungen mit Behörden und Ottokar aufgerieben, weil er als direkter Nachbar von allen erdenklichen Belästigungen am stärksten betroffen war. Hämmern, schweißen, bohren am Wochenende. Lackierarbeiten an Kraftfahrzeugen mit der Folge, daß die auf der Straße geparkten Pkws der Nachbarn Sommersprossen bekamen. Reparaturarbeiten an alten britischen Motorrädern mit Probelauf auf der Straße - selbstverständlich mit demontiertem Schalldämpfer. Von unzähligen Eingaben und Unterschriftensammlungen war die Rede, die alle im Sande verlaufen seien. Edwin berichtete dann noch beiläufig von seinem "zweiten Geburtstag" anläßlich der unerfreulichen Begegnung mit Ottokars dämlicher Töle. Damit hatte Edwin ein Faß angestochen. Nanni, selber Halterin einer neurotischen Pudeldame, lief förmlich über an dem, was sie an Bluttaten über Kampfhund "Moritz" zu berichten wußte.

In Edwin reifte der Entschluß, der Sache nun doch nachzugehen, um zu verhindern, daß sich unter der angeblichen Geltung des Grundgesetzes weiterhin kolumbianische Verhältnisse etablieren. Was Nanni Edwin erzählte, war Familie Wolf weitgehend verborgen geblieben. Wahrscheinlich war das Thema ausgeklammert worden, um den Eindruck zu vermeiden, die Nachbarn könnten (kostenlose) juristische Hilfe in der Auseinandersetzung mit Ottokar und seiner Sippschaft erbitten.

Wolf ging Nannis Hinweisen nach und sammelte die einschlägigen Informationen. Abgründe von Behördenwillkür und vermutlicher Korruption taten sich auf. Viele Nachbarn wollten nicht mit ihrem Wissen herausrücken und hatten sichtlich Angst vor Repressalien.

"Moritz" hatte auch schon Kinder angefallen und diverse Artgenossen zerfleischt, wobei alle Anzeigen, Eingaben und Beschwerden ergebnislos verlaufen waren.

Ein etwas genauerer Blick über den Zaun des Peterssonschen Grundstücks ergab ein gutes Dutzend offenkundiger Baurechtswidrigkeiten. Es hatte den Anschein, Ottokar habe Veranlassung zu glauben, er könne sich alles erlauben.

Ein Taxi-Unternehmer, den Edwin näher kannte, wußte folgendes zu berichten:

Ottokar sei ein hochgefährlicher Mann und habe sein Leben lang nie ernsthaft gearbeitet. Seinen Wohlstand bzw. seinen Reichtum verdanke er dem ausgebeuteten Fleiß seiner Ehefrau und krummen Geschäften. Neben der Aufzucht von drei Kindern habe Walli Petersson die am Rande des Filzbecker Rotlichtbezirks gelegene Kneipe "Schaluppe" betrieben, die mehrheitlich von schrägen Typen und grünen Witwen frequentiert werde. Daneben habe Walli oft noch eine halbe Schicht Taxe gefahren und zeitweilig auch noch die Cafeteria der Taxizentrale am Bahnhof bewirtschaftet. Ottokar dagegen habe sich immer einen lauen Lenz gemacht. Wenn Arbeit anlag, gab er lieber einem Schwarzarbeiter 50 Mark, bevor er sich selber den Rücken krumm oder die Finger schmutzig machte. Da der Apfel nicht weit vom Stamm fällt, war Ottokars Sohn Andi ähnlich verkorkst. Da er auf den Wohlstand bzw. sogar Reichtum seines Vaters vertrauen durfte, ging er nur höchst unregelmäßig dem Broterwerb als Taxifahrer nach und verschlampte sogar die Frist zur Verlängerung seines Taxischeins, so daß er Großteile der Prüfung erneut ablegen mußte.

Danach stand für Wolf fest, daß sich die Auswirkungen mafioser Verfilzungen in den letzten 25 Jahren zukünftig nicht wiederholen sollten.

In erster Linie wollte Wolf verhindern, daß seine Kinder eines Tages Opfer dieser blutrünstigen Bestie werden könnten. Die Statistiken über tödliche und lebensgefährliche Verletzungen durch American Staffortshire Bullterrier - zu diesem Rassetypus zählte "Moritz" - waren furchterregend.

Daneben war es von nicht unerheblichem Interesse, wer Ottokars Beschützer waren und wie weit sie auch nach Verlust ihrer mafiosen Landesherrschaft gehen würden.

Eine gewisse Aufklärung versprach Wolf sich von den Behördenakten, die allerdings erst einmal für ihn nicht zugänglich waren. Es mußten also förmliche Verwaltungsverfahren angeschoben werden, um ein wenig hinter die Kulissen schauen zu können.

Wolf teilte dem Bauaufsichtsamt mit, daß und warum es auf Ottokars Grundstück baurechtlich nicht mit rechten Dingen zugehen könne.

Das Amt zeigte sich verstockt.

Edwin wandte sich an das Innenministerium und wurde - gleichzeitig auch wegen des Kampfhundes - zu einem Erörterungstermin ins Ministerium nach Sprottenhausen eingeladen. Die zuständigen Mitarbeiter der Filzbecker Stadtverwaltung waren ebenfalls eingeladen worden, jedoch nicht erschienen. Wolf hatte es in der Landesoberbehörde mit dem Ministerialrat Dr. Willy Würfel und seinen beiden Hilfsreferenten zu tun. Wie Wolf erst später erfuhr, war Würfel CDU-Mann, ehemaliger Barschel-Intimus, Karrierist und selbsternannter Experte für Medienangelegenheiten und das Stiftungswesen. Eine besonders steile Laufbahn im Fernsehbereich der neuen Bundesländer war ihm wegen zu heftiger Eigeninitiative verwehrt worden; späterhin wurde er gleichwohl aus unerfindlichen Gründen trotz SPD-Mehrheit im Kreistag Landrat im Holsteinischen. Vielleicht wollte man ihn aus dem Ministerium loswerden.

Soweit es um die baurechtlichen Aspekte ging, wurde ein Oberamtsrat ins Rennen geschickt, der etwa 30 Zentimeter Akten betreffend Ottokar vor sich liegen hatte. Er versprach Wolf, das Erforderliche zu veranlassen.

Das Ministerium setzte das Filzbecker Bauordnungsamt in Marsch, worauf Ottokars Grundstück am 18.08.1993 in Augenschein genommen wurde. Dabei wurden insgesamt 7 Baurechtswidrigkeiten festgestellt. Unter anderem waren ein Wintergarten, ein Gartenhaus, ein Holzverschlag und drei Flechtwände ohne Baugenehmigung errichtet worden und auch weitgehend nicht genehmigungsfähig; im übrigen wurde festgestellt, daß zwei nicht zugelassene Lieferwagen dauernd auf Flächen abgestellt seien, die nach der Baunutzungsverordnung im reinen Wohngebiet nicht als Stellplätze zulässig seien. Darauf erließ das Bauordnungsamt am 26.08.1993 eine Ordnungsverfügung, wonach zwei Sichtschutz-Flechtwände, ein Gartenhaus, ein als Holzverschlag genutzter Kfz-Anbau und zwei Lieferwagen (Mercedes Kleintransporter) zu entfernen seien; die insoweit bisher benutzten Flächen durften nicht mehr als Kfz-Stellplätze genutzt werden.

Ottokar ließ sich von Willi Wichtig anwaltlich vertreten, dem gerade eben das Notariat entzogen worden war, weil er sich wegen Strafvereitelung eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten eingefangen hatte. Zusammen mit seinem Sozius Wasserkopf hatte er versucht, hochkriminelle Drogendealer vor einer langjährigen Freiheitsstrafe zu bewahren, indem in Hamburg "kleinere" Betäubungsmittelstraftaten eingefädelt werden sollten, die zu einem Strafklageverbrauch der in Filzbeck angeklagten schwersten Delikte führen sollten.

Wichtig trug für Ottokar viele faustdicke Lügen vor. Bezüglich der angeblichen Notwendigkeit des Gartenhauses berief er sich auf den angeblich dort unterzustellenden Rollstuhl seiner tauben und blinden Enkeltochter, die dort allerdings in den letzten 20 Jahren von allen Nachbarn noch nie gesehen worden war. Gleiches galt von einem angeblich vorhandenen Rollstuhl.

Wolf erhielt vom Bauordnungsamt keine weiteren Auskünfte, da er angeblich in seinen subjektiven Rechten nicht verletzt sei.

Nun hatte Ottokar allerdings zum Entsetzen seiner Nachbarn Anfang der 60er Jahre unmittelbar hinter seinem Einfamilienhaus drei Garagen mit hochgezogenem Satteldach errichtet. Zwei dieser Garagen waren für etwa 20 Jahre an Nachbarn vermietet, bis Ottokar die Vertragsverhältnisse wegen angeblichen Eigenbedarfs beendete. Ottokar und seine Sippschaft hatten seit Errichtung dieser Garagen in der Nachbarschaft wiederholt herumerzählt, die Erteilung der Baugenehmigung für die Garagen sei mit der Verpflichtung verknüpft, zwei Plätze anderweitig zu vermieten. Diesen Gesichtspunkt griff Wolf auf und beantragte gegenüber dem Bauaufsichtsamt förmlich, diese Fremdvermietungsauflage durchzusetzen.

Zur allgemeinen Überraschung auch der Nachbarn lehnte das Bauaufsichtsamt diesen Antrag ab, weil angeblich keine Fremdvermietungsauflage ergangen und Wolf auch insoweit in seinen eigenen Rechten nicht verletzt sei.

In seinem Widerspruch vom 12.01.1994 wies Wolf darauf hin, daß Ottokar bereits im Keller seines Wohnhauses über zwei genehmigte Tiefgaragenstellplätze verfüge, so daß insgesamt fünf Garagenstellplätze für ein Einfamilienhaus nach der damals und derzeit geltenden Baunutzungsverordnung zweifelsfrei unzulässig seien und daß eine Ausnahmegenehmigung nur im Hinblick auf eine Fremdvermietungsauflage denkbar sei, wofür die tatsächliche Vermietung von zwei Garageneinheiten für die Dauer von ca. 20 Jahren spreche. Nach einer Entscheidung des OVG Münster aus dem Jahre 1964 ist nämlich die Überschreitung des abstrakten Bedarfs des Grundstücks an Garagen nur zulässig, wenn der Bedarf der Bewohner des Wohngebietes der näheren Umgebung befriedigt werden solle. Dies setzte selbstverständlich die Sicherung, Kontrolle und Einhaltung der Fremdnutzung voraus.

Da Wolf auf seinem Grundstück über keine Garage verfüge und auch nicht errichten dürfe, weil die Zuwegung nicht befahrbar sei, wäre er auch in seinen subjektiven Rechten verletzt.

Letztlich wurde auf die Standardkommentierungen zu § 2 Abs. 2 Baunutzungsverordnung hingewiesen, wonach in dieser Konstellation zweifelsfrei Rechtsverletzungen der betroffenen Nachbarn anzunehmen waren.

Über vier Monate später erließ der Hilfsreferent des Innenministers einen Widerspruchsbescheid, dessen Begründung man jedem Referendar um die Ohren gehauen hätte.

Unter dem 13.06.1994 erhob Wolf beim Verwaltungsgericht Klage, u.a. mit dem Antrag auf vollständige Einsicht in alle Verwaltungsvorgänge.

Als Wolf am 30.08.1994 die Beiakten erhielt, gingen ihm die Augen über:

Am 10.11.1960 hatte Ottokar über einen Architekten eine Bauvoranfrage bezüglich der drei zusätzlichen Garagen gestellt. Auf diese Voranfrage hatte der Sachbearbeiter des Bauamtes handschriftlich vermerkt:

"Chef hat Besichtigung vorgenommen. Es können zwei Garagen gebaut werden."

Unter dem 09.12.1960 hatte das Planungsamt dazu folgende eindeutig negative Stellungnahme abgegeben:

"Das Grundstück ist im Aufbauplan als "geplante Wohnfläche" ausgewiesen. Für das Gebiet soll der Durchführungsplan 57 aufgestellt werden. Im Entwurf zum Durchführungsplan 57 ist das Grundstück als Einfamiliengrundstück ausgewiesen. Der Antragsteller hat für seinen Bedarf eine Kellergarage (mit zwei Stellplätzen) in das Haus eingebaut. Die Errichtung von Miet-Garagen auf einem Einfamiliengrundstück wird vom Planungsamt nicht befürwortet. Diese Maßnahme würde auch nach dem Erbpachtvertrag nicht zulässig sein. Es wird gebeten, dem Antragsteller einen ablehnenden Vorbescheid zu geben."

Am 14.12.1960 - also nur fünf Tage später - hat das Planungsamt eine überraschende Kehrtwendung gemacht und ausgeführt:

"Das Planungsamt hält es für vertretbar, wenn auf dem Grundstück Garagen für den Bedarf der Reihenhauseigentümer errichtet werden, da auf deren Grundstücken keine Garagen mehr errichtet werden können. Voraussetzung ist jedoch, daß ... das Einverständnis der anliegenden durch den erhöhten Fahrverkehr betroffenen Nachbarn ... nachgewiesen wird. Von diesen Einverständniserklärungen erbittet das Planungsamt je eine Durchschrift für die Durchführungsplanakte."

Die vorangegangene negative Stellungnahme wurde überklebt, was man wohl als Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB werten muß; allerdings hatte der Zahn der Zeit den Klebstoff brüchig werden lassen, so daß Wolf die ursprüngliche - und allein gesetzeskonforme - Stellungnahme des Planungsamtes an den Tag bringen konnte.

Ottokar hatte in seiner Voranfrage ausdrücklich das beabsichtigte Vorhaben mit dem Bedarf der Nachbarn begründet.

Noch abenteuerlicher wurde der Vorgang, als Ottokar am 12.06.1961 die Baugenehmigung erteilt wurde, ohne daß die vom Planungsamt selbst nach der überraschenden Kehrtwendung als Bedingung geforderten Einverständnisse der potentiell beeinträchtigten sechs Nachbarn eingeholt worden wären, die mit diesem Bauvorhaben ganz und gar nicht einverstanden waren, was diese bereits sieben Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung u.a. dem Bauaufsichtsamt mitgeteilt hatten. Selbstverständlich befürchteten die Nachbarn (zu Recht) Ruhestörungen und andere Belästigungen.

Danach war die seinerzeit erteilte Baugenehmigung nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig, weil

a) die Planungssituation entgegenstand,

b) der Erbbaurechtsbestellungsvertrag entgegenstand,

c) keine Ausnahmegenehmigung bzw. kein Dispens der übergeordneten Behörde eingeholt worden war und

d) für zumindest drei der insgesamt fünf Stellplätze keine grundstückseigene zulässige Nutzung bestand, so daß eine Vermietungsauflage hätte ergehen müssen.

Selbst wenn man nur von der Fehlerhaftigkeit (und nicht Nichtigkeit) der Genehmigung ausgegangen wäre, hätte Ottokar sich auf einen Vertrauenstatbestand u.a. dann nicht berufen können, wenn Korruption im Spiel gewesen sein sollte.

Verwaltungsgericht und Innenminister wurden diese Lesefrüchte unter dem 19.09.1994 zur Kenntnis gebracht, und zwar mit dem subtilen Hinweis, der Korruptionsverdacht sei insbesondere deshalb nicht unwahrscheinlich, weil Oberinspektor Martinson ihm dieses Grundstück verschafft habe, der seinerzeit im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen passiver Bestechung die Durchsuchung seines Privathauses in der nämlichen Siedlung über sich ergehen lassen mußte. Auch ganz allgemein wies Wolf darauf hin, daß Korruption in Filzbeck an der Tagesordnung sei. Exemplarisch wies er auf die Vergabepraxis von Grundstücksparzellen für Wochenendhausbebauung an der Wardermündung hin, wobei im Liegenschaftsamt plötzlich drei Anwärterlisten auftauchten, die dann auch noch nach dem Motto "die Letzten werden die Ersten sein" behandelt wurden. Tatsächlich wurden die Parzellen nicht nur nach Parteibuch (u.a. an Pimpert und Korvin), sondern auch gegen "Zuzahlung" von 5.000,- DM und mehr vergeben. Außerdem war erst kürzlich ein Unternehmer aus Stoffelhausen ("Bakschisch-County") nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, weil er 600.000 Mark Schwarzgeld als Bestechungsgelder verteilt hatte, wobei letzterer Gesichtspunkt weder von der Staatsanwaltschaft noch von Amtsrichter Tumbi einer strafrechtlichen Aufklärung zugeführt wurde.

Am 13.12.1994 hielt der Berichterstatter des Verwaltungsgerichts einen Ortstermin ab, der die tatsächlichen Angaben des Klägers bestätigte.

Der Berichterstatter war kommissarischer Kammervorsitzender und wartete noch auf seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter. Der Berichterstatter ließ sich den Rechtsstreit zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen. Offenbar wollte man eine noch recht junge Proberichterin nicht so frontal mit den landesüblichen Rechtsbeugungen und Sauereien konfrontieren. Der Einzelrichter ließ dann mitteilen, die Klage werde keinen Erfolg haben, da der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt sei und auf seiten der Beklagten auch keine Ermessungsreduzierung auf Null gegeben sein dürfte. Beide Rechtsansichten sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur im Grenzbereich von Unvertretbarkeit und Rechtsbeugung. Wolf verspürte allerdings keine Lust, die Angelegenheit durch die Instanzen zu treiben, was selbstverständlich auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden gewesen wäre. Es war ihm genug, die mafiosen Hintergründe dieser Kungelbande ein klein wenig aufgehellt zu haben.

Danach muß dann irgend so ein CDU-Fossil aus dem Innenministerium das Bauordnungsamt im Widerspruchsverfahren über die Ordnungsverfügung vom 26.08.1993 maßgeblich zurückgepfiffen haben; denn nach 3 ½ Jahren ist immer noch keine maßgebliche Änderung auf Ottokars Grundstück feststellbar, wenn man einmal davon absieht, daß er seine Garagenausfahrt nicht mehr provisorisch mit einer Holzgeflechtwand zustellt, die ab Windstärke 7 bis 8 ohnehin nur über die Straße wirbelte und die dort parkenden Kraftfahrzeuge zu beschädigen drohte. Später erfuhr Wolf weitere Erhellung des Geflechts vielzähliger Gunsterweise. Ottokars Bruder und der Chef des Bauordnungsamtes sind beide Logenbrüder!

 

Mit der Kampfmaschine "Moritz" lief es ähnlich.

Im Januar 1992 war das Ordnungsamt durch Wolf von der Gemeingefährlichkeit dieser häßlichen sabbernden Töle mit dem breitbeinigen Seemannsgang unterrichtet worden und auch von dem erst in letzter Sekunde verhinderten Angriff im Herbst des Vorjahres. Danach wurde Wolfs nagelneuer Mazda 626 Kombi in schöner Regelmäßigkeit jeweils in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit weiteren Eingaben zur Entschärfung der Zeitbombe "Moritz" mit Lackschrammen bis aufs Blech verunstaltet.

Edwins gleichzeitig gestellter Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines zum Schutze seiner Familie vor Zerberus "Moritz" machte dem Ordnungsamt Kopfzerbrechen; konnte doch nicht sein, was nicht sein durfte. Mit Schreiben vom 06.02.1992 ließ das Ordnungsamt darauf hinweisen, daß der Besitz einer Schußwaffe nicht geeignet sei, den Schutz der Kinder vor angreifenden Hunden sicherzustellen, da dieses voraussetzen würde, daß Wolf seine Kinder stets überallhin begleiten müßte.

Wolf erhob am 15.02.1992 Widerspruch gegen die ohne Rechtsmittelbelehrung ergangene Entscheidung und legte dem Ordnungsamt nahe, sich nicht den Kopf über Dinge aus Wolfs Privatsphäre zu zerbrechen, weil die Behörde eher darum besorgt sein sollte, die eigentliche Gefahr abzustellen.

Da das Amt untätig blieb, erhob Wolf am 03.03.1992 Dienstaufsichtsbeschwerde und trug vor, was er bis dahin von seinen Nachbarn über die Bluttaten von "Moritz" erfahren hatte.

Am 22.07.1992 berichteten die "Filzbecker Nachrichten" von einer Tragödie, die sich im niederländischen Amersfoort ereignet hatte. Ein zur Familie gehörender Pittbull-Terrier war ohne erkennbaren Anlaß über einen 6jährigen Jungen hergefallen und hatte diesen getötet. Obwohl der Vater auf den Hund einprügelte, ließ das Tier nicht los.

Wegen weiterer Untätigkeit wandte Wolf sich am 29.09.1992 an die Kommunalaufsicht im Innenministerium. Dr. Würfel, der zuständige Ministerialrat, teilte zwei Monate später mit, die Stadt Filzbeck werde zu gegebener Zeit Wolf gegenüber Stellung nehmen.

Am 01.02.1993 verabschiedete das niederländische Parlament ein Gesetz, das Besitz, Zucht und Verkauf von Pittbull-Terriern verbot, weil schon mehrere Kinder totgebissen worden waren.

Frau Hagebutte, die mit knapp über 30 Jahren und SPD-Parteibuch und halblegalem Frauenförderungsprogramm den A16-Posten (leitende Verwaltungsdirektorin) der Behördenchefin des Ordnungsamtes in Filzbeck erklommen hatte, teilte Wolf einen Tag nach der holländischen Gesetzgebungsmaßnahme mit, über die Taten des Hundes "Moritz" lägen widersprüchliche Aussagen vor, so daß die Auferlegung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für unangemessen gehalten werde. Diese Haltung war um so unverständlicher, als Frau Hagebutte sich kurz zuvor von dem Sproß einer bekannten Filzbecker Heizungsbauer- und Rohrverlegerfamilie ein nichteheliches Kind hatte andrehen lassen, so daß Wolf nicht nur eine gesetzeskonforme Entscheidung, sondern auch mütterliche Instinkte hätte erwarten dürfen.

Postwendend erhielten Hagebutte und Würfel eine erneute ergänzte Zusammenstellung von den vielfältigen Untaten des Kampfhundes. Das Schreiben an das Innenministerium war angereichert mit folgenden Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Erfordernissen des öffentlichen Dienstes:

"Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden. Der Beamte hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen, bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen, jeder verfassungsmäßigen Regierung, also nicht einer bestimmten Partei oder Gruppierung loyal zur Verfügung zu stehen und sich innerhalb sowie außerhalb des Dienstes so zu verhalten, daß er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Sein dienstliches Verhalten muß sich allein an Sachrichtigkeiten, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl orientieren. Diese Verpflichtungen bilden eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung des demokratischen Rechtsstaates."

Ministerialrat Dr. Würfel mögen diese Feststellungen des höchsten deutschen Gerichts wie ein Märchen aus "1000 und eine Nacht" vorgekommen sein; hatten Stoltenberg und Barschel doch ganz andere Töne gepredigt, wonach nur Beamte mit CDU-Parteibuch bzw. schwarzer Gesinnung die Gewähr für die Privilegierung der Parteifreunde abgeben konnten.

Die Waffenscheinerteilung wurde Wolf unter dem 17.02.1993 abgelehnt. Postwendend legte er dagegen Widerspruch ein. Der Verwaltung wurde weitergehend zur Kenntnis gebracht, daß in den USA von 1983 - 1986 insgesamt 29 Menschen von Hunden getötet wurden, wobei in 21 Fällen Pittbull-Terrier die Täter waren. Auch wurden Ministerium und Ordnungsamt von der Ansicht des zeitweilig zuständigen Amtstierarztes Dr. Meier-Bader unterrichtet, der Wolf gegenüber bereits am 07.01.1992 eindeutig erklärt hatte, "nun müsse endlich und endgültig etwas gegen "Moritz" unternommen werden".

Ministerialrat Dr. Würfel lud alle Beteiligten am 23.04.1993 zu einem "runden Tisch" ins Ministerium nach Sprottenhausen ein. Wolf nahm sich den Vormittag frei. Das Ergebnis war angenähert gleich Null. Zu Beginn der Unterredung teilte Dr. Würfel mit, die Sachbearbeiter der Stadt Filzbeck seien ebenfalls einbestellt worden, hätten jedoch kurzfristig insgesamt abgesagt. Darüber äußerte er sich recht ungehalten, unabhängig davon, ob dies ernst gemein war. Auch wenn Referent und Hilfsreferenten sehr freundlich und aufgeschlossen erschienen, war doch unterschwellig die Taktik wahrzunehmen, auf diesem brodelnden Kessel den Deckel zu halten. Dr. Würfel erklärte, das Kernproblem sei zur Zeit der Amtstierarzt. Dr. Meier-Bader war zwischenzeitlich von der Sachbearbeitung abgezogen und durch die junge willfährige Veterinärin Dr. B. Hämmert ersetzt worden. Würfels weitere Aussagen waren widersprüchlich. Ursprünglich erklärte er, von den Filzbecker Amtstierärzten eine ausführliche dritte Untersuchung des Kampfhundes vornehmen zu lassen; späterhin wollte er ausführliche Berichte der bisherigen Untersuchungen anfordern. Weiterhin werde er dann eine Überprüfung durch seine Kollegen im Landwirtschaftsministerium veranlassen.

Am 08.07.1993 teilte Dr. Würfel mit, die Tierärzte hätten zwar zunächst einen Leinen- und Maulkorbzwang für erforderlich gehalten, dieses Urteil sei jedoch zwischenzeitlich revidiert worden; diese (letzte) gutachtliche Stellungnahme erscheine ihm plausibel, und er werde dem Ordnungsamt keine Weisung erteilen.

Auf Vorhalt bestritt Dr. Würfel, eine Überprüfung durch seine Kollegen im Landwirtschaftsministerium zugesagt zu haben. Ob dies subjektiv gelogen war, mag dahinstehen; jedenfalls war es objektiv unwahr; das konnte Wolf beschwören. Im übrigen hatte er unmittelbar nach der Besprechung im Innenministerium am 23.04.93 einen Aktenvermerk darüber abdiktiert.

Mit Bescheid vom 30.08.1993 wies Dr. Würfel Wolfs Widerspruch sowohl hinsichtlich des Waffenscheins, als auch wegen der Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs zurück.

Anfang September 1993 erhob Wolf Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Begründung wies er u.a. darauf hin, daß er im Herbst 1991 anläßlich eines Spaziergangs um ein Haar Opfer des Bullterriers "Moritz" geworden sei und er später aus der Nachbarschaft erfahren habe, daß dieser Kampfhund in zumindest drei Fällen Artgenossen angefallen und in zwei dieser Fälle Hunde lebensgefährlich verletzt habe. Die ermittelten Einzelheiten wurden dargelegt und die geschädigten Hundehalter wurden für eine denkbare Beweisaufnahme benannt.

Weiterhin heißt es in der Klagebegründung:

"Hinzukommt, daß dieser Bullterrier in der Vergangenheit des öfteren den Peterssons "ausgebüxt" ist und ohne Aufsicht durch das nördliche Kahlenhorst strich. Auch dafür können Zeugen benannt werden.

Auch wurde der Bullterrier innerhalb des Grundstücks der Peterssons oft frei laufen gelassen, wobei nur ein normaler Jägerzaun von dem Hund problemlos hätte überwunden werden können.

Auch Jagdaufseher/Naturschutzpfleger haben den Hund mehrfach unangeleint im Naturschutzgebiet angetroffen, als er von einem Sohn der Peterssons ausgeführt wurde...

Soweit das Innenministerium u.a. die Rechtsansicht geäußert hat, man müsse auch die aus Artikel 2 GG herzuleitende Freiheit des Bürgers, einen Hund zu halten, respektieren, sei darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen widerstreitender Grundrechte eine Güterabwägung vorzunehmen ist, die bei der Gefährdung von Leib und Leben nur zum Nachteil der Hundehalter ausfallen kann."

Außerhalb von Kampfhund und Waffenschein ereignete sich am 16.12.1993 eine Sensation. Obwohl SPD, FDP und Grüne über eine klare Mehrheit im Kreistag des südlich von Sprottenhausen gelegenen Landkreises verfügten, wurde nicht der bisherige SPD-Amtsinhaber zum Landrat wiedergewählt, sondern der ehemalige Barschel-Intimus und CDU-Mitglied Dr. Willy Würfel. Nach den glaubhaften Bekundungen der FDP- und Grünen-Abgeordneten mußten die Abweichler in der SPD-Fraktion auszumachen sein. Immerhin war es schon der vierte Landkreis, den die Sozis aus mysteriösen Gründen trotz Kreistagsmehrheit an einen CDU-Landratskandidaten verloren hatten.

Weiterhin wurde das Verwaltungsgericht auf die mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbare Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes Filzbeck hingewiesen. Im Sommer 1991 war der siebenjährige Karl von dem Pittbull-Terrier "Judy" grundlos zweimal ins Bein gebissen worden. Mit schweren Verletzungen wurde der Junge zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht. In jenem Fall wurde vom Ordnungsamt die Tötung des Pittbull angeordnet und vollzogen. Allerdings wurde das Strafverfahren gegen den verantwortlichen Halter - der saftig hätte verrollt werden müssen - vom Amtsgericht Filzbeck skandalös eingestellt.

War nicht auch der verrückte Österreicher ein Hundenarr?

Seinen dritten Geburtstag durfte Wolf am 12.01.1994 zusammen mit dem zehnten Geburtstag seiner Tochter Katy feiern. Edwins Verdauungsspaziergang nach dem Mittagessen wurde in dem Kahlenhorster Waldgebiet jäh gestört. Der Freund von Ottokars Tochter hatte "Moritz" wiederum frei laufen lassen. Als der Hund Edwin gewahr wurde, stürzte er sofort auf ihn los. Im letzten Moment konnte der junge Mann mit seinem Fahrrad in die Laufrichtung der Bestie fahren und dieser mit dem Vorderrad den Weg versperren. Bevor der Hund das Hindernis umlaufen konnte, war ihm - keine halbe Sekunde zu früh - die Leine angelegt. Auch von diesem Vorfall wurde das Ordnungsamt sogleich unterrichtet. Dr. B. Hämmert wurde in Marsch gesetzt; fand jedoch keine Veranlassung zum Einschreiten, da "die Familie Petersson sich ihrer Verantwortung für die Haltung des Hundes bewußt sei und beim Spazierengehen ständig angeleint werde".

Auch die Prozeßführung durch das Filzbecker Rechtsamt lag in den Händen einer Frau namens Zabel. So hatte Wolf die Innendezernentin - ein in Danzig geborenes Lagerkind, das dann Oberstaatsanwältin und nach der Heirat mit dem Stadtpräsidenten Mecki Tränenreich auch noch hauptberuflich in den Magistrat einrückte -, die Amtsleiterin, die Amtstierärztin und die Prozeßvertreterin gegen sich.

Wolf war weiß Gott kein Verschwörungstheoretiker, gleichwohl beschlichen ihn ähnliche Gedanken wie bei den mafiosen Weiberzusammenschlüsssen innerhalb der Filzbecker Justiz. Biggi Zabel beantragte Klageabweisung und begnügte sich weitgehend mit der Behauptung, "Moritz" sei nicht bissig, nicht gefährlich im Sinne der Hundeverordnung und er sei nicht zu aggressivem Verhalten gezüchtet. Auch gehöre er "nicht eindeutig" einer Rasse der sogenannten Kampfhunde an und sei vielmehr stets als friedfertiger Hausgenosse gehalten worden."

Würde es Frau Zabel wie Pinocchio gehen, müßte sie zukünftig ihre Arbeit in einem Partyzelt verrichten, da sie mit ihrer Nase durch kein Treppenhaus mehr kommen würde.

Gleiches mußte für Frau Dr. B. Hämmert gelten, die nach dem Vorfall vom 12.01.1994 vorgeblich weitere Ermittlungen angestellt haben will, die in einem Schreiben an Wolf in der Lobeshymne gipfelte, "die Familie Petersson komme ihrer nach der Hundeverordnung gegebenen Sorgfaltspflicht vollauf nach, sei sich der hohen Verantwortung im Umgang mit dem Hund bewußt und tue alles, um die Anforderungen der Hundeverordnung zu erfüllen".

Der volle Umfang der skandalösen und kriminellen Machenschaften des Ordnungsamtes offenbarte sich - ähnlich der Behandlung der Baurechtswidrigkeiten - erst durch Wolfs Einsichtnahme in die Verwaltungsvorgänge. Mit Schriftsatz vom 07.02.1994 wurde der maßgebliche Sachverhalt für das Verwaltungsgericht wie folgt zusammengefaßt:

"I. Während der Pittbull-Terrier "Judy" nach nur einem Vorfall getötet werden mußte, hat die Beklagte bisher die nachfolgend aufgeführten diversen Bluttaten des American Staffordshire Bullterrier "Moritz" der Familie Petersson nicht einmal zum Anlaß für die Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs genommen:

1.

Der am 11.09.1975 geborene Zeuge Timo L. wurde von diesem Bullterrier in die rechte Hand gebissen.

2.

Anläßlich eines weiteren Vorfalls biß der nicht angeleinte Bullterrier in die Hose des Zeugen Timo L. und ließ nicht los, bis Frau Petersson kam.

3.

Der Zeuge Marcel L. wurde im Beisein der Zeugen Christel L. und Elsbeth K. von diesem Bullterrier angefallen. Zwei Mädchen, die den Hund ausführten, konnten ihn nicht halten. Obwohl Marcel die Straßenseite wechselte, weil er Angst vor dem Hund hat, zog die Bestie so stark, bis die Mädchen losließen. Der Hund fiel Marcel an und biß ihn in den Bereich der Schulter.

4.

Im Oktober 1991 wurde der Hund des Volker W. von diesem Kampfhund "abgeschlachtet", so daß er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Darüber liegen drei Zeugenaussagen vor. Plötzlich und ohne Vorwarnung stürzte sich der frei laufende "Moritz" auf den Hund der Familie W. und biß sich fest. Die minderjährige Anke W. konnte ihren Hund nicht befreien. Annähernd 10 Minuten lang versuchten die Zeugen S. und L. vergeblich, den Bullterrier wegzuziehen. Die Zeugin L. erlitt annähernd einen Herzinfarkt. Der Zeuge S. verlor bei dieser Auseinandersetzung seine Brille. Obwohl der Bullterrier an seinen Hinterläufen emporgehoben wurde und in den Genitalbereich geschlagen wurde, ließ er nicht locker.

5.

Weiterhin hat dieser Bullterrier ohne Veranlassung den Collie des zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Heinz B. angefallen und fast tödlich verletzt. Der Collie überlebte nur, weil er im Halsbereich ein sehr dickes und dichtes Fell hat. Dieser Vorfall ereignete sich, obwohl der Bullterrier angeleint war und von dem großen kräftigen Ottokar Petersson ausgeführt wurde. Der seinerzeit kurz vor seinem 90. Geburtstag stehende Herr Heinz B. war nach diesem Vorfall so erregt, daß er am ganzen Körper zitterte. Ottokar Petersson zog allerdings völlig ungerührt von dannen, ohne sich um Herrn B. bzw. den Collie zu kümmern, was von der Zeugin Nanni K. bestätigt wird. Die Zeugin Nanni K. kann auch bestätigen, daß dieser Bullterrier in der Vergangenheit häufiger der Familie Petersson ausgebüxt war und ohne Aufsicht umherstrich.

6.

Auch gegenüber dem damaligen Hund des Zeugen Heinz J. hat sich "Moritz" mehrfach grundlos aggressiv gezeigt, so daß die Eheleute J. späterhin den nordöstlichen Bereich des Stadtteils Kahlenhorst einschließlich der angrenzenden Waldgebiete mieden, weil sie wußten, daß die Familie Petersson nicht daran dachte, ihren Hund unter Kontrolle zu halten.

II. Der Amtstierarzt hat am 19.12.1991 ausgeführt:

"Es ist anzunehmen, daß es sich bei dem Hund des Ehepaars Petersson um einen gefährlichen Hund handelt, der auch aus diesem Grund als Wachhund angeschafft wurde. Die geschilderten Vorgänge bestätigen dies. Außerdem bietet der Hund vermutlich schon rassebedingt ein erhöhtes Gefahrpotential. Es ist Leinen- und Maulkorbzwang anzuordnen."

Der danach zuständige Amtstierarzt Dr. Frohgemut hat den Kampfhund "Moritz" am 20.02.1992 persönlich exploriert. In seiner Expertise vom 06.03.1992 heißt es danach:

"Aus dem Vorgang ergibt sich, daß der Hund in letzter Zeit eine deutliche Neigung zeigt, andere Hunde, insbesondere Rüden, anzugreifen... Unabhängig davon sind an die Sorgfaltspflicht des Hundehalters bei einem derart starken Hund, der auch ein starkes Gebiß hat, besonders hohe Anforderungen zu stellen. Es ist davon auszugehen, daß auch eine Gefährdung von Menschen gegeben ist, wenn der Hund andere Hunde angreift. Aus diesem Grund erscheint die Auflage angebracht, daß der Hund nur an der Leine und mit Maulkorb ausgeführt wird und nur von Personen, die in der Lage sind, den Hund auch festzuhalten. Außerdem muß sichergestellt werden, daß der Hund nicht entweichen kann."

III.

In diesem Verwaltungsgerichtsprozeß ist die Behauptung des Klägers unstreitig geblieben, daß spätere Änderungen in der amtstierärztlichen Begutachtung auf Weisungen "von oben" zurückzuführen sind. Dafür wurde auch vorsorglich Beweis angeboten.

IV.

Die Ausführungen des RA Willi Wacker (der die Familie Petersson schon vor der Beiladung im Verwaltungsgerichtsprozeß vertrat) sind, soweit sie die Person des Klägers betreffen, eine Unverschämtheit (RA Wacker hatte für Ottokar behauptet, Wolf habe angekündigt, "Moritz" mit seiner Beretta abzuknallen). RA Wacker und RA Wolf kennen sich persönlich seit über 20 Jahren. Durch ein Telefongespräch hätte RA Wacker aber abklären können, daß die Anwürfe der Familie Petersson jeder Grundlage entbehren. Dies hat RA Wacker nicht für erforderlich gehalten. Der Kläger nimmt dies zum Anlaß, die übrigen Verfahrensbeteiligten darauf hinzuweisen, daß RA Wacker kürzlich vom Landgericht Filzbeck wegen Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, weil er einem hochkriminellen Rauschgifthändler, der in Filzbeck eine langjährige Freiheitsstrafe zu erwarten hatte, in Hamburg eine geringfügige Fortsetzungstat zu konstruieren empfohlen hatte, um einen Strafklageverbrauch zu bewirken. Infolge dieser Verurteilung ist RA Wacker das Notariat entzogen worden. Von daher mag man darüber spekulieren, ob Ottokar Petersson und RA Willi Wacker sich vielleicht aufgrund gewisser harmonisierender Grundtendenzen "gesucht und gefunden" haben.

V.

Zu der Gefährlichkeit des Hundes kommt die Unzuverlässigkeit und charakterliche Nichteignung der Eheleute Petersson.

Exemplarisch sei dazu nur auf den Vermerk des Polizeiobermeisters E. hingewiesen, der die schwachsinnigen Äußerungen des Ottokar Petersson zutreffend dahin gewertet hat, daß seine Art "provozierend, unsachlich und uneinsichtig" sei. Einem ermittelnden Polizeibeamten vorzuwerfen, "er solle nicht wie ein Honigkuchenpferd lachen", ist schon eine kaum überbietbare Unverschämtheit. Daß gerade solche Leute das besondere Wohlwollen des Filzbecker Ordnungsamtes genießen, gibt natürlich zu denken.

Außerdem hat Ottokar Petersson gegenüber der Polizei erklärt, "daß man nicht immer auf seinen Hund aufpassen könne".

Eine Abschrift dieses Schriftsatzes seiner Anwälte schickte Wolf an den damaligen Leiter des Filzbecker Rechtsamtes, weil dieser ihm schon früher als vormaliger Leiter des Ordnungsamtes als integere Person erschienen war. In dem entsprechenden Begleitschreiben hieß es:

"In der vorbezeichneten Angelegenheit haben Herr Dr. Frohgemut und Herr Dr. Meier-Bader als hiesige Amtstierärzte die Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs bezüglich des Bullterriers der Familie Petersson für erforderlich gehalten.

Frau Hagebutte, Frau Dr. B. Hämmert und Frau Zabel meinen im Ergebnis, damit könne man warten bis das erste Kind totgebissen sein wird.

Daraus kann man wieder einmal entnehmen, daß die geschlechtsspezifische Rollentypologie Mann = gewalttätiger Macho / Frau = zartbesaitete Jungfer nur einigen kranken Emanzenhirnen entsprungen sein kann.

Als Anlage überreiche ich den letzten Schriftsatz meiner Rechtsanwälte, dem sie die wesentlichen Ungeheuerlichkeiten dieses Falles entnehmen können.

Eventuell sehen sie ja Veranlassung, um im Sinne einer Schadensbegrenzung einzugreifen."

Rechtsamtsleiter Molle ging kurzfristig später aus angeblichen Gesundheitsgründen in Frühpension.

Gleichzeitig hatte Wolf das gesamte einschlägige Material den "Filzbecker Nachrichten" zugeleitet, einem lokalen Käseblatt, welches die Wahlkampf- und sonstigen Parteianzeigen der CDU kostenlos abzudrucken pflegt, sich aber gleichwohl auf Seite 1 als überparteilich und unabhängig anpreist. Auch dort war eine Redakteurin zuständig, die Wolf am Telefon bedeutete, "so schlimm könne dies doch alles nicht sein, und solange er nicht eine umfangreiche Unterschriftenliste seiner Nachbarn zuzüglich dreier eidesstattlicher Versicherungen pro Aggressionsvorfall beibringen würde, werde die Redaktion dies ohnehin nicht aufgreifen"!

Nur am Rande wurden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dann auch noch einer strafbaren Urkundenunterdrückung überführt. Obwohl das Ordnungsamt vom Verwaltungsgericht ausdrücklich aufgefordert worden war, sämtliche (Hervorhebung durch das Gericht) Vorgänge und Akten des Vorverfahrens einzureichen, war die schriftliche Beschwerde des zwischenzeitlich verstorbenen Heinz B. vom 19.12.1990 nicht in die "Loseblattsammlung" der Veterinäre genommen worden. Aber über solche Petitessen sieht man in Filzbeck locker hinweg.

Da das Verwaltungsgericht keine Anstalten machte, das Verfahren zu fördern und auch nicht Wolfs Anregung aufgriff, ein kynologisches Gutachten anzufordern, beauftragte Wolf auf eigene Rechnung die bundesweit anerkannte Forscherin für solche Rassen, die ihren wissenschaftlichen Forschungen an der Universität in Sprottenhausen nachgeht. Dieses nach Aktenlage erstellte Gutachten kam zu dem eindeutigen Ergebnis, daß an dem Verantwortungsbewußtsein der Halter zu zweifeln sei und daß zumindest ein Leinenzwang unbedingt notwendig sei. Dieses Gutachten wurde unverzüglich dem Verwaltungsgericht zugeleitet.

Den Ablauf von 20 Monaten untätiger Verfahrensdauer nahmen Wolfs Anwälte zum Anlaß für einen weiteren Schriftsatz, in dem eine erneute Willkürhandlung des Ordnungsamtes beanstandet wurde:

"Obwohl in diesem Verfahren zumindest ein halbes Dutzend schwerwiegende Vorfälle belegt sind, wird von der Filzbecker Stadtverwaltung nichts unternommen. Dagegen wurden kürzlich gegenüber einem arbeitslosen Sozialhilfeempfänger aus der Louisenstraße im nämlichen Stadtteil Kahlenhorst beim ersten Vorfall die hier bisher vergeblich beantragten Anordnungen getroffen, weil dessen Schäferhund den Pudel von Frau L. Martinson gebissen hatte."

Frau L. Martinson ist die Witwe des sich totgesoffenen Amtmanns des Liegenschaftsamtes, der Ottokar das Grundstück in bevorzugter Lage zugeschanzt hatte.

Wolf war von Haus aus reiner Zivilrechtler und hatte relativ selten mit den Verwaltungsgerichten zu tun. Nach 23 Monaten Verfahrensdauer bei einem solchen brisanten Sachverhalt wurde er allerdings stutzig und befragte diverse Juristen mit Insiderkenntnissen. Nach den übereinstimmenden Informationen lag seinerzeit die durchschnittliche Verfahrensdauer vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Swinemünde bei 12 - 15 Monaten, auch wenn die gesamte schleswig-holsteinische Verwaltungsgerichtsbarkeit damals zu 50 % für Asylverfahren und zu weiteren 20 % für mißgünstige Konkurrentenklagen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Beamten reserviert gewesen sein sollte, wie böse Zungen spotteten.

Durch einen erneuten Zufall erwies sich die "Loseblattsammlung" des Ordnungsamtes auch noch bezüglich eines weiteren Beschwerdeverfahrens als unvollständig. Mit Schriftsatz vom 04.10.1995 wurde das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß auch der Dalmatiner-Rüde "Xenos" von dem Kampfhund "Moritz" im Waldgebiet bei Kahlenhorst überfallartig angegriffen und schwer verwundet worden war, so daß er veterinärchirurgisch versorgt werden mußte. Die Halterin dieses Dalmatiner-Rüden hatte sich vor und nach diesem Vorfall mit vielzähligen Hundehaltern in diesem Wald- und Naturschutzgebiet über die unerträglichen Überfälle des Kampfhundes "Moritz" unterhalten, wobei die einhellige Auffassung der angesprochenen Hundehalter besagte, daß man auf der Stelle kehrt mache und nach der nächsten Fluchtmöglichkeit suche, wenn man "Moritz" auch nur von weitem sähe.

Gut 26 Monate nach Klageeinreichung, kurz vor dem nächsten Winterschlaf, bequemte sich die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Swinemünde, Termin zur mündlichen Verhandlung abzuhalten.

Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß Wolfs Klage abgewiesen wurde. Auf das schriftliche Urteil mußte Wolf dann noch über drei weitere Monate warten; es ging erst am 23.02.1996 bei ihm ein.

Da das Urteil vom 14.11.1995 den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt, erübrigt sich eine weitergehende Auseinandersetzung damit. Das Gericht stützte sich weitgehend auf die längst als unqualifiziert entlarvten Ausführungen der Fachärztin für Meerschweinchen Dr. B. Hämmert, die auch noch im Termin vom 14.11.1995 vom Gericht als gutachtlich verwertete Aussagen gemacht hat, obwohl der Kläger nicht davon unterrichtet worden war, daß Frau B. Hämmert erscheinen werde bzw. daß das Gericht beabsichtige, sie quasi als Gerichtsgutachterin im Termin anzuhören. Die diesbezügliche prozeßordnungs-und verfassungswidrige Verletzung des rechtlichen Gehörs des Klägers ist offenkundig.

Weiterhin stützte das Gericht seine Klageabweisung darauf, daß zwei bis drei Jahre angeblich nichts mit "Moritz" passiert sei. Dies war selbstverständlich lediglich eine haltlose Spekulation; hätte man - wie vom Kläger angeregt - Ermittlungen bei der Helvetia-Haftpflichtversicherung der Familie Petersson angestellt, wäre man mit Sicherheit auch für diesen Zeitraum auf "blutige Versicherungsfälle" gestoßen. Allerdings ist es auch eine für die Verwaltungsgerichte in Swinemünde typische Sauerei, die Prozeßakte offenbar bewußt 26 Monate liegen zu lassen, um der parteipolitisch verbandelten Familie Petersson die Chance zu geben, sich geraume Zeit wohlzuverhalten.

Die Weibermafia innerhalb der Stadtverwaltung Filzbeck und die Rechtsbeuger in Swinemünde hatten ihre Rechnung jedoch ohne die unüberbietbare Rücksichtslosigkeit der Familie Petersson gemacht. Selbstverständlich ging man in Filzbeck und Swinemünde davon aus, die eindringlichen - unter der Hand erteilten - Ermahnungen würden fruchten und der "liebe Parteifreund" würde jedenfalls bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung nicht für neue Abschlachtungen sorgen.

Noch bevor die Berufungsfrist gegen das Urteil vom 14.11.1995 abgelaufen war, ereignete sich nur 30 Meter von Wolfs Wohnung entfernt ein neues Blutbad. Am 11.02.1996, gegen 13.40 Uhr, ging Frau Vicky Knigge mit ihrem Border-Collie namens "Rabbit" spazieren. Sie führte den Hund an der Leine an der rechten Seite ihres Fahrrads. Für Frau Knigge zunächst nicht einsehbar näherte sich auf einem Fußgängerweg Frau Petersson mit "Moritz". Aus wohlbegründeter Furcht vor dem Kampfhund blieb Frau Knigge unverzüglich mit "Rabbit" stehen, als sie den sabbernden Triebtäter mit dem ausgemergelten Hutzelweibchen gewahr wurde, da sie den Kampfhund bereits kannte und um dessen hochgradige Gefährlichkeit wußte.

"Moritz" kam jedoch auf Frau Knigge und "Rabbit" zu, wobei er Frau Petersson förmlich hinter sich her zog. Die 67-jährige Hundeführerin ist schwach und von einem langen arbeitsreichen Leben für ihren Pascha Ottokar aufgezehrt. "Moritz" ging auf "Rabbit" los, so daß Frau Petersson und Frau Knigge nur noch die Leinen loslassen konnten. Frau Knigge ließ ihr Fahrrad fallen. Die Hunde ließen sich nicht trennen. Frau Petersson bekam schließlich die Leine ihres Hunde zu fassen, und nur der vereinten Kraftanstrengung beider Frauen war es zu verdanken, "Moritz" von "Rabbit" wegzuziehen. "Rabbit" hatte sich unmittelbar danach stark humpelnd auf die andere Straßenseite gerettet.

Frau Petersson nannte Frau Knigge noch ihre Telefonnummer und äußerte in Zeugengegenwart, sie könne "Moritz" einfach allein nicht halten. Frau Knigge mußte ihren Hund auf dem Arm nach Hause tragen. Der in Kahlenhorst praktizierende Tierarzt konnte den erforderlichen chirurgischen Eingriff nicht vornehmen und sorgte für die sofortige Überweisung in eine Filzbecker Tierklinik, wo schwerste Verletzungen festgestellt und sogleich operativ behandelt wurden. Die Arztrechnung belief sich auf etwa 2.000 Mark.

Frau Knigge beauftragte Wolf, der das Ordnungsamt unverzüglich von diesem Vorfall unterrichtete. Die Reaktion des Ordnungsamtes bestand darin, daß die Amtstierärztin Dr. B. Hämmert hinter Wolfs Rücken, ohne Anmeldung und in der Mittagspause, bei Frau Knigge erschien, um diese Dinge zu fragen, die allesamt in Wolfs Anwaltschreiben nachzulesen waren. Wolf mußte gegenüber der Innendezernentin Hohl-Kamphausen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf hinwirken, daß zukünftig keine Anwaltsumgehung mehr stattfinden werde und daß in Mitteleuropa sonst übliche Gepflogenheiten und rechtsstaatlichen Notwendigkeiten beachtet würden. Weiterhin brachte Wolf den Eindruck seiner Mandantin zum Ausdruck, nicht von einer Vertreterin einer staatlichen Behörde befragt worden zu sein. Die Vehemenz, mit der Frau Dr. B. Hämmert mit den haarsträubendsten Argumenten die Interessen der Familie Petersson verfocht, hätte jedem Anwalt oder sonstigen einseitigen Interessenvertreter der Familie Petersson zur Ehre gereicht.

Wolf hatte endgültig die Nase voll und die Faxen dicke. Noch im Februar 1996 wandte er sich an die Ministerpräsidentin bzw. die Staatskanzlei und legte die wichtigsten Schriftstücke aus dem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bei. Wolf beklagte sich bitter über diesen Skandal, der das Fassungsvermögen aller darunter leidenden Bürger sprenge. Abschließend brachte Wolf sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, daß in Filzbeck aufhältliche afrikanische Gäste trotz rechtskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge deutsche Paßdokumente ausgehändigt erhalten; aber die Bürger dieses Landes, die seit ihrer Schulentlassung fleißig für die Gesellschaft arbeiten und auch nicht gerade wenig Steuern zahlen, in ständiger Furcht um das Leben ihrer Kinder bangen müssen.

Gemessen an dem sie umgebenden Sumpf muß Heide Simonis eine wahre Lichtgestalt sein; jedenfalls muß es unserer zungenflinken Landesmutti zu verwegen erschienen sein, was ihre nachgeordneten Behörden da so alles angerührt hatten. Vermutlich ist der Blitz vom Olymp einzügig durch das Innenministerium und die Filzbecker Stadtverwaltung durchgesaust; Wolf erhielt vom Ordnungsamt alsbald die Mitteilung, am 05.03.1996 sei gegenüber der Familie Petersson bzw. gegenüber "Moritz" ein Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet worden, gegen den Ottokar allerdings sogleich Widerspruch eingelegt habe.

Im übrigen hatte Wolf fristgerecht Berufung eingelegt.

Nach der insoweit wohl zutreffenden Ansicht des Oberverwaltungsgerichts sollte die Anordnung vom 05.03.1996 ein den Prozeß erledigendes Ereignis darstellen, auch wenn der Verwaltungsakt nicht bestandskräftig war.

Für Frau Knigge und für Wolf war insoweit die Anordnung des Sofortvollzuges von Bedeutung.

Es verwundert bei dieser Vorgeschichte nicht mehr, daß Wolf durch OVG-Beschluß vom 01.11.1996 mit ¾ die überwiegende Kostenlast nach übereinstimmender Erledigungserklärung auferlegt wurde. Es überrascht nicht, daß der für diese sehr schwer nachvollziehbare Kostenentscheidung verantwortliche Einzelrichter kurzfristig später auf SPD-Ticket zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichtes befördert wurde.

 

Auch wenn die für Swinemünde zuständige Anklagebehörde in Rummelpott als die "schlimmste" im ganzen Land galt, wobei dieser Ruf u.a. schon durch die Skandale im Zusammenhang mit dem 100.000-fachen Massenmörder Prof. Heyde/Dr. Sawade begründet wurde, ließ es Wolf sich nicht nehmen, die drei Berufsrichter der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Swinemünde wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Der Tatbestand war offenkundig, und jeder Berufsrichter aus der ehemaligen DDR wäre deshalb verurteilt worden. Die Besonderheit der gesamten bundesdeutschen Justiz liegt jedoch u.a. darin begründet, daß kein einziger Nazi-Blutrichter und auch kein einziger Richter der alten Bundesländer je wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt worden wäre, weil dieser Straftatbestand wie bei den Jesuiten im Wege einer "reservatio mentalis" einfach als nicht existent behandelt wird.

Gegen die Verfahrenseinstellung durch den Oberstaatsanwalt Silizium-Amorph, Rotarier, legte Wolf selbstverständlich Beschwerde ein, und selbstverständlich ist auch ein sozialdemokratischer Generalstaatsanwalt dem Korpsgeist mehr verpflichtet als dem auf die verfassungsmäßige Ordnung abgelegten Diensteid.

Auch der angeblich fähigste Mitarbeiter des Justizministers Anton Maultasch "konnte zu keiner anderen Beurteilung als in Rummelpott" gelangen.

Seit März 1996 hat die Familie Petersson in über 20 Fällen gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstoßen. Entsprechende schriftliche Zeugenaussagen liegen dem Ordnungsamt in Filzbeck vor, ohne daß weitergehende Maßnahmen gegenüber der Familie Petersson ersichtlich wären. Über die Anzahl der unbeobachteten Verstöße kann man nur Vermutungen anstellen.

Für Frau Knigge, unzählige Hundehalter und Edwin Wolf war es jedoch schon als Erfolg zu werten, daß "Moritz" seitdem nur noch nachts oder weit außerhalb des Stadtteils Kahlenhorst ausgeführt wurde.

Damit ist dieses Kapitel noch nicht ganz zu Ende.

Ende 1995 hatte Ottokar sich vier ausgediente Telegraphenmasten anliefern lassen und errichtete damit einen Riesencarport. Wolf wies das Bauaufsichtsamt darauf hin, daß dies nach § 12 Abs. 3 Ziffer 1 der Baunutzungsverordnung im reinen Wohngebiet unzulässig sei, und zwar um so mehr, als es sich dabei schon um die sechste Garageneinheit für ein Einfamilienhausgrundstück handele.

Anfangs verschanzte sich das Bauaufsichtsamt wiederum hinter Datenschutz, Geheimhaltungspflichten und angeblich fehlender Rechtsbetroffenheit. Als Wolf mit dem Petitionsausschuß des Landtages drohte, teilte das Amt kleinlaut mit, der überdachte Stellplatz sei genehmigt worden, weil Ottokar Petersson "glaubhaft versichert habe, dort ein Wohnmobil unterstellen zu wollen". Fakt ist dagegen, daß dieser Mammutcarport um einen nicht zugelassenen Daimler-Benz LKW Typ 406 herumgebaut wurde, der an dieser Stelle schon seit 20 Jahren steht und vor sich hinrostet; allerdings hat dieser Kastenwagen nunmehr schon seit über drei Jahren offenbar nur zur Tarnung rote Nummernschilder erhalten. Daß dies mit § 28 der Straßenverkehrszulassungsordnung absolut unvereinbar ist, regt in Filzbecks Verwaltung selbstverständlich niemanden auf.

 

Deutschlands einzige, an der Universität Sprottenhausen tätige, Pittbull-Forscherin, die für Edwin das Privatgutachten zur Vorlage beim Verwaltungsgericht erstattet hatte, war im März 1997 kurz davor, ihre Kampfhundstudien einzustellen, weil sie wiederholt - selbstverständlich anonym - bedroht worden war. "So etwas wie Sie, sollte man ausmerzen", hatte man ihr - meistens nachts - in den Fernsprecher gebrüllt. Auch wurde ihr vorgeworfen, als Frau könne sie keine Hunde beurteilen, "die nur Männer beherrschen können". Am schlimmsten für die Forscherin war die Ankündigung von Briefbomben. Und dies alles nur, weil diese engagierte Tierärztin wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen hatte, daß schnelle Erregbarkeit und Beißkrämpfe für Bullterrier und American Pittbulls typisch und gefährlich seien.

Die bisher beste Charakteristik solcher verhaltensgestörter Mitbürger war kürzlich im "Stern" aus einem "Fachbuch" zitiert, welches eine angebliche "Ursehnsucht des Menschen" wie folgt besingt:

"Er (der Halter eines Kampfhundes) findet Schutz vor seinen Feinden durch seinen tapferen Hund, es erfüllt ihn mit Stolz, Macht über diesen für alle übrigen Menschen und Tiere gefährlichen Lebensgefährten allein zu besitzen. Sein vierbeiniger Begleiter, ihm treu ergeben, macht ihn zum ‘Übermenschen’ - gottähnlich -."

Davon betroffen fühlen sollten sich nicht nur solche debilen Hundehalter, sondern auch ihre Gesinnungsgenossen in Verwaltung und Justiz.

Der für die Rechtsbeugung unbestreitbar hauptverantwortliche Kammervorsitzende des VG sollte dann nicht einmal drei Jahre nach dem Schandurteil vom 14.11.1995 zum Präsidenten des Finanzgerichts befördert werden; nur die Ernennungsurkunde darf die über den gesamten Sachverhalt informierte Ministerpräsidentin ihm zur Zeit noch nicht aushändigen. Eine Konkurrentenklage ist wieder einmal anhängig. Ein Mitbewerber (und dann auch noch einer vom Fach) zweifelt an den Auswahlkriterien und der Eignung seines "kampfhundverliebten" Kollegen. Gleich mehrere Dinge erscheinen dabei äußerst verdächtig. Zum einen wurde die (vorläufig) erfolgreiche Bewerbung erst vier Monate nach Ablauf der Ausschreibungsfrist eingereicht und zum anderen stammt seine letzte Beurteilung nicht von seinem Vorgesetzten, sondern vom Chef des übergeordneten Gerichts, der ebenfalls eine mit seinen persönlichen Fähigkeiten kaum vereinbare Traumkarriere vom Beisitzer am Landessozialgericht zum OVG-Präsidenten hinter sich hat.

"Die staatlichen Versäumnisse im Kampf gegen Killerhunde sind zum Symbol für die vermeintliche Unfähigkeit des Staates geworden, seine Bürger vor krimineller Gewalt zu schützen. Das gilt vor allem in sozial schwachen Wohngegenden wie etwa dem Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Dort war am vergangenen Montag der kleine Volkan von Kampfhunden zu Tode gebissen worden. Eltern und Kinder klagten gegenüber SPIEGEL-Redakteur Klaus Brinkbäumer, 33, wie sie immer wieder gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt seien: ‚Banden haben Wilhelmsburg längst unter sich aufgeteilt‘, sagte einer. ‚Kinder werden mit Eiern und Flaschen beworfen, Erwachsene bedroht.‘ Allgemeiner Tenor: ‚Niemand interessiert sich dafür, etwas zu ändern‘".

SPIEGEL 27/2000/3 (also etwa sechs Jahre nach den Vorkommnissen mit "Moritz", die den Spitzen der schläfrig-holzbeinischen Justiz und Landesregierung ausführlich bekannt waren)

P.S.:

Selbstverständlich war dieser inhaltlich begründeten Konkurrentenklage kein Erfolg beschieden. Der zuständige OVG-Senatspräsident, jene in Swinemünde sozialisierte SPD-Hofschranze, die Wolf ¾ der Verfahrenskosten auferlegt hatte, traf die bundesweit einmalige Entscheidung (Filzbecker Nachrichten), wonach "die Qualität der vom Landtag gewählten fünf obersten Gerichtspräsidenten nicht gerichtlich überprüft werden könne". Sein Parteifreund, der Kampfhundliebhaber Bartholomäus Panne (nomen est omen) durfte also noch kurz vor der Rente die Karriereleiter hinauffallen, während August Bebel sich im Grabe umdreht. Als Kompensation dürfen die Schwarzen den nächsten Vizepräsidenten am VG bestimmen.

Daß der negative Ausgang der gerichtlichen Beförderungsüberprüfung mit "potenzierter Hirnrissigkeit" nur höchst unvollständig umschrieben werden kann, belegt u. a. ein Blick in Art. 19 IV 1 des allseits beschworenen Grundgesetzes:

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

Dabei hatte doch unser Justizminiser anläßlich seines Amtsantritts vollmundig angekündigt, in seinem Ressort nicht nur eine "gerade Furche" ziehen zu wollen; nein, er wollte auch dem Postenschacher ein Ende bereiten. Nachdem er nun – wie schon sein Vorgänger – von der Justizmafia eingenordet wurde, hält er es mit dem Dicken aus O.:

"Was schert mich mein Geschwätz von gestern!"