Rotarier Oswald Kleiner senior

 

Dem Leitenden Lübecker Oberstaatsanwalt Oswald Kleiner ‑ Mitglied in der CDU und dem Rotary Club Lübeck‑Burgtor ‑ wurde 1987/88 während seiner umstrittenen Ermittlungstätigkeit Parteilichkeit zugunsten Uwe Barschels vorgeworfen. Barschel durfte ‑ nur ein Beispiel ‑ zu einem Zeitpunkt die Ermittlungsakten einsehen, als dieses dem Anwalt Björn Engholms verweigert worden war. Die skandalöse Parteinahme Kleiners wurde vom damaligen Generalstaatsanwalt Gerhard Teschke (Lions Club) gedeckt. Justizminister Dr. Klingner (SPD) entließ Teschke zwei Monate vor seiner Pensionierung (vgl. R. Liedtke: Skandalchronik, S. 207f). DER SPIEGEL (9/1988, S. 50+53) lieferte die Details:

 

Anders als mit der Benutzung seines eigenen Dienstwagens, nahm es Kleiner mit der Ordnung in seiner Behörde sehr genau. Staatsanwälte, die in Botten zum Dienst erschienen, wurden ermahnt. Verfügungen bis zu einer Länge von einer Seite = 25 Zeilen mußten eigenhändig geschrieben werden. Bei Diktaten sei auf „Sprechdisziplin“ zu achten. Die Umsicht, die Kleiner auf das reibungslose Funktionieren seines Behördenbetriebs verwendete, hätte er auch bei der Ermittlungstätigkeit walten lassen sollen. Die hat der Lübecker Behörde bundesweit den Ruf einer „liebedienerischen Staatsanwaltschaft“ (Frankfurter Rundschau) eingebracht. Während Kleiners Behörde CDU‑Leute konsequent beschützte, ließ er Mitgliedern der Friedensbewegung eine ganz besonders intensive Strafrechtspflege angedeihen, die nach Protestaktionen mit unnachgiebiger Härte verfolgt worden waren.

 

Aus dem Rahmen fiel auch Kleiners Verhalten gegenüber dem Barschel‑Schwager Alexander von Bismarck, der 1986 wegen Betruges zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war. Unmittelbar danach empfing Kleiner den adligen Delinquenten in seinem Dienstzimmer, um persönlich dessen Beschwerde über den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft entgegenzunehmen. Der verheerende Eindruck von Einäugigkeit, Parteilichkeit und fachlicher Schlamperei (Süddeutsche Zeitung) den Kleiner und seine Staatsanwälte in der Barschel Affäre hinterließen, stieß sogar der unionsnahen Kieler FDP sauer auf, sie verlangten eine Überprüfung durch das Justizministerium.

 

Das Genick brachen dem Rotarier seine „hohen ethischen Prinzipien“ bei der verbotenen gehäuft privaten Nutzung seines Dienstwagens und im Umgang mit der Wahrheit vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß. Dort hatte er behauptet, mit dem Ballhaus Anwalt Justus Warburg nur einmal am 19.9.1987 in der Behörde gesprochen zu haben, Tatsächlich gab es zumindest noch ein weiteres Gespräch am 22.9.1987, was einer seiner Staatsanwälte bezeugte. Ein bekannter Lübecker Strafverteidiger hat behauptet, Kleiner und Warburg seien (auch) Freimaurer, weil RA Warburg einmal in Bezug auf Kleiner von „meinem Bruder“ gesprochen haben soll.

 

Kleiners Kronprinzen stehen allesamt in dem Ruf tiefgreifender Korrumpiertheit. Einen Eleven rühmte er als langjährig erfolgreichen Ermittler in der organisierten Kriminalität. Tatsächlich steht dieser Herr noch heute in dem dringenden Verdacht des Meineides und der Strafvereitelung im Amt.

 

DER SPIEGEL vom 5.9.1988 berichtete weiter: Kleiner erweist sich für die Kieler SPD-Regierung zunehmend als „schwere politische Belastung“. Nach langer Kur hatte Kleiner überraschen seine Amtsgeschäfte wieder aufgenommen, obwohl das Arbeitsverhältnis in seiner Behörde völlig zerrüttet ist.

 

Quelle: Flugschrift Detlef Winter und die im Text genannten