Fünf Jahre Haft für Dr. Joseph Schmitz – suspendierter Erster Generalanwalt in Belgien, Rotarier, Ex-Governor, Gründungspräsident der Table Ronde (Round Table)

 

Als das Opfer einer Kabale (Intrige) hat sich gestern (23.10.2000) vor dem Brüsseler Appellationshof der unter anderem wegen Fälschung, Hehlerei, Betrug und passiver Bestechung angeklagte Erste Generalanwalt Dr. Joseph Schmitz bezeichnet.

Vor allem nach seiner Festnahme im März 1997 sei es einfach gewesen, „alles auf Schmitz abzuladen“, sagte der Angeklagte im verlauf seiner mehr als zweistündigen Befragung durch die Vorsitzende Richterin Anne de La Vallée Poussin.

Die beeindruckenden Zuwendungen, die er von Seiten des Ketteniser Transportunternehmers Mathieu Falkenberg erhalten hatte, seien „im Kontext einer langen und echten Freundschaft“ zu sehen, erklärte Dr. Schmitz: u.a. rund 350 000 F beim Kauf eines neuen Autos und 180 000 F Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Vehement bestreitet der seit fast vier Jahren vom Dienst suspendierte Magistrat, den Gebrüdern Falkenberg im Gegenzug dienlich gewesen zu sein bei deren Problemen mit der Justiz. Lediglich seine Freundschaft habe er ihnen geschenkt, sagte er, als die Vorsitzende in barschem Ton nachfragte: „Und Sie, Herr Schmitz, welche Geschenke haben sie den Falkenbergs gemacht?“

 

Quelle: „Grenz-Echo“ DIE DEUTSCHSPRACHIGE TAGESZEITUNG IN OSTBELGIEN vom 24. Okt. 2000

 

 

Dr. Schmitz definitiv schuldig

 

Ex-Top-Magistrat Dr. Joseph Schmitz hat sich des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Bestechlichkeit, der Hehlerei und der Verletzung des berufsgeheimnisses schuldig gemacht. Das hierfür gegen ihn verhängte Urteil des Brüsseler Appellationshofes ist nun rechtskräftig.

Dies, nachdem der Kassationshof gestern einen Revisionsantrag des Verurteilten zurückgewiesen hat. (…)

 

Quelle: „Grenz-Echo“ DIE DEUTSCHSPRACHIGE TAGESZEITUNG IN OSTBELGIEN vom 14. Juni 2001

 

 

Der Fall Falkenberg

Der Fall Falkenberg ist Mitte der 90er Jahre ins Rollen gekommen, als ehemalige Lkw-Fahrer der Ketteniser Unternehmer auf illegale Mülldeponien hinwiesen.

Die ersten Fakten, die den Falkenberg-Brüdern angelastet wurden, liegen allerdings noch weiter zurück und datieren vom 1. Juni 1989. Mathieu und Günther Falkenberg saßen ab dem 10. März 1997 insgesamt vier Monate in Untersuchungshaft. Am 7. Juli 1997 wurden sie aus dem Gefängnis von Verviers entlassen.

Das Umweltkapitel gehörte zu den wichtigsten Aspekten des Dossiers. Die Staatsanwaltschaft Eupen war davon überzeugt, dass die Brüder illegal Industriemüll aus Deutschland in den Sandgruben Brennhag, Flög und im Steinbruch Rieudotte vergruben. Warum? Der Müll konnte für die Wiederverwertung als Brennstoff nicht gebraucht und musste entsorgt werden. Die Anklage stützte sich hierbei auf einen Umweltbericht aus Deutschland aus dem Jahr 2002, der Verschmutzungen nachwies.

Die Finanzdelikte waren der zweite Schwerpunkt der Akte. Die Brüder Falkenberg gründeten mit Hilfe von Geschäftspartner Wolfgang Arens (zur Hälfte Anteilhaber am Unternehmen STPI) und Buchhalter Fernand Masset zwei Firmen (Bioren und Hanselin), um Geld am Staat vorbeizuschleusen und dieses später zu waschen. Die Staatsanwaltschaft fand zwei auffällige Konten bei der Cera-Bank in Eupen, die Mathieu Falkenberg unter dem Pseudonym Grebenkalf und unter seinem zweiten Vornamen Helmut eröffnen ließ. Hier beschuldigte die Anklage den Ex-Bankier Joseph Hagelstein, an der Geldwäsche und der Urkundenfälschung mitgewirkt zu haben. Hagelstein wurde in erster Instanz freigesprochen. Der Appellationshof sprach ihn aber schuldig.

Die Existenz dieser Konten begründete Mathieu Falkenberg mit einer Ehekrise. Er habe das Geld vor seiner Frau verstecken wollen.

Die Affäre Schmitz war eng mit dem Fall Falkenberg verbunden. Dr. Joseph Schmitz wurde 2001 in Brüssel zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er sich u.a. von den Falkenberg-Brüdern hatte bestechen lassen. In diesem Zusammenhang verstieß er auch gegen das Prinzip des Berufsgeheimnisses.

Die Brüder Falkenberg erklärten vor Gericht, dass es vielmehr Schmitz gewesen sei, der sie erpresst habe.

Quelle: grenzecho.net vom 24.10.2009 (Hervorhebungen vom Bearbeiter)