LIONS - Reblaus

 

Voll geleimt

 

Mit den Stimmen der Opposition hat der Bundestag die Pensionskasse von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann aufgebessert.

 

Auf Generalbundesanwalt Kurt Rebmann sind SPD und Grüne nicht gut zu sprechen. Als der Chef‑Ankläger aus Karlsruhe auf Staatskosten porträtiert werden sollte, beklagten die Alternativen dies als eine "fragwürdige Form von Personenkult" und als "überflüssige Verschwendung von Steuergeldern".


 

Als der Generalbundesanwalt den Bundespräsidenten kritisierte, weil der über die mögliche Begnadigung von RAF-­Terroristen nachgedacht hatte, äußerten Sozialdemokraten und Grüne Zweifel an der Kompetenz Rebmanns.

 

Nun aber hat die rot‑grüne Opposition, in ungewohnter Eintracht mit CDU/CSU und FDP, dem obersten Anwalt des Staates die Pensionskasse aufgebessert ‑ und niemand hat's gemerkt.

 

Als Rebmann 1977 den Posten des von Terroristen ermordeten Siegfried Buback übernahm, hatte ihm die Bundesregierung des SPD‑Kanzlers Helmut Schmidt ‑ Hans­-Jochen Vogel war Justizminister ‑ das Amt mit einer ungewöhnlichen Zulage versüßt.

 

Rebmann bekam, anders als sein Vorgänger, nicht nur Bezüge der Besoldungsklasse R 9 (Grundgehalt damals: 7333,46 Mark). Ihm wurde auch noch ein Zuschlag in Höhe von 75 Prozent der Differenz bis zur nächsten Besoldungsstufe R 10 zugestanden, damals knapp 1400, heute fast 2000 Mark im Monat.

 

Einziger Wermutstropfen: Die Zulage war nicht ruhegehaltsfähig, die Pension hätte sich nach Besoldungsklasse R 9 bemessen. Das fand der Chefankläger beklagenswert.

 

Wiederholt machte der Generalbundesanwalt den Justizminister auf sein Problem aufmerksam. Im Mai beschloß das Kabinett, dem Terroristen-­Jäger auch den Lebensabend zu versüßen. Das nötige Geld sollte im Haushaltsplan aufgebracht werden, möglichst ohne Aufsehen, weil Finanzminister Gerhard Stoltenberg Nachahmer fürchtete. Deshalb wurde die Operation jetzt so geschickt getarnt, daß selbst Insider nicht wußten, was gespielt wurde.

 

Es war schon fast Mitternacht als Bundestags‑Vizepräsident Heinz Westphal (SPD) am 10. November im Plenum des Bonner Parlaments den "Zusatzpunkt 13" aufrief, der kurzfristig auf die Tagesordnung des Hohen Hauses gesetzt worden war.

 

Niemand nahm Notiz ‑ das Parlament war zu sehr mit sich beschäftigt; Philipp Jenninger hatte sich gerade um sein Amt geredet, der Rücktritt stand bevor.

 

Angeblich sollte auch nur eine Formalität erledigt werden. Unter der Überschrift "Bundesbesoldungs‑ und versorgungsanpassungsgesetz 1988" war die Angleichung der Beamtenbesoldung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst fällig ‑ eine Routine-Angelegenheit, gegen die es keine Einwände gab.

 

Daß es in der Nachtsitzung nicht nur um die Besoldung aller, sondern auch um die Pensionsbezüge eines bestimmten Beamten ging, wurde selbst in dem Insider-­Report der parlamentarischen Berichterstatter mehr verhehlt als mitgeteilt: Von einem "Amtsinhaber" war die Rede, dem "durch Gesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2117) eine persönliche nichtruhegehaltsfähige Stellenzulage in Höhe von 75 v. H. des Unterschieds zwischen den Besoldungsgruppen R 9 und R 10 gewährt" worden sei.

 

"Wegen der Bedeutung des Amtes", so hieß es lapidar weiter, "wird die Zulage in eine ruhegehaltsfähige umgewandelt." Daß der "Amtsinhaber" Rebmann heißt, kam in der Debatte nicht zur Sprache.

 

Auch im nachhinein kann sich der Grünen-­Fraktionsgeschäftsführer Hubert Kleinert "beim besten Willen" nicht erinnern, daß es irgendwelche Diskussionen über die vorgezogene Besoldungsberatung gab: "Ich hatte andere Sorgen." So ging es an diesem Tag fast allen.

 

Trotzdem glaubt der SPD‑Abgeordnete Peter Conradi nicht an einen Zufall. Der Linke hatte im September vergeblich versucht, seine Fraktion zu überreden, bei der Anpassung der Beamtenbesoldung die Vorschläge des saarländischen Regierungschefs Oskar Lafontaine zu übernehmen. Aber das Ansinnen, Spitzenbeamten einen Verzicht auf Besoldungszuwächse zuzumuten, war von seinen Fraktionskollegen abgeblockt worden.

 

Die Mitternachts‑Debatte, so vereinbarten Sozis, Christ‑ und Freidemokraten, sollte keineswegs länger als 30 Minuten dauern. Für Abweichler vom Schlage Conradi oder sonstige Gegenredner gab es keine Chance. Das Zusammenspiel funktionierte.

 

Conradi: "Die Beamtenlobby hat uns wieder einmal voll geleimt."

 

Quelle: DER SPIEGEL 48 / 1988 / 51 + 54


 

 

Generalbundesanwalt (a.D.) Kurt Rebmann ‑ Mitglied im Lions Club Stuttgart‑Neckar - war 65 und von Alkoholproblemen geplagt (vgl. Schmidt‑Eenboom: Der BND, S. 342), was ihn jedoch nicht davon abgehalten hatte, noch wenige Jahre vor der Pensionierung nach dem Stuhl des BGH‑Präsidenten zu greifen. Das Einserexamen ist dabei das eine, Mosel und Obstler in Mißbrauchsdosierungen das andere. Sein Verhältnis zur Wahrheit war ein durchaus mittelmäßiges: 1990 verkündete Rebmann, der MfS ‑ Spion Klaus von Raussendorf - stellvertretender Leiter der BRD‑Vertretung in der Pariser Unesco, sei durch umfangreiche Ermittlungen der Verfassungsschützer enttarnt worden. Tatsächlich hatte sein übergelaufener Führungsoffizier geplaudert. Die gleiche Lüge verbreitete übrigens auch der Rotarier Genscher.

 

Rebmann ist der Prototyp des Juristen, den wir in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht benötigen, schon gar nicht in exponierter Position. Seine Wandlungs‑ bzw. Anpassungsfähigkeit machten aus einem umgänglichen liberalen Mann einen Hardliner, der jedes Gefühl für Augenmaß und Humanität in der Rechtspflege verloren oder ertränkt hatte. Ein Zusammenschnitt aus drei Spiegel‑Artikeln soll dies dokumentieren:

 

"Rechthaber gibt es genug, die die alleingültigen ethischen Wahrheiten ihrer Standpunkte und Interessen verkünden. Den verantwortlichen Juristen kennzeichnet die Erfahrung vom begrenzten menschlichen Vermögen bei der ständigen Suche nach Wahrheit", sagte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker und diese Feststellung paßte wie die Faust aufs Auge in die groteske Diskussion im Vorfeld der Prüfung der Gnadenwürdigkeit der RAF-­Leute Speitel und Boock. In Briefen an den Bundesjustizminister, über die "Bunte" und die "Welt" publik gemacht, weckte Rebmann seinerzeit den Eindruck, das Staatsoberhaupt müsse vor sich selber, ja die Republik vor ihm geschützt werden. Rebmann durchkreuzte mit dieser Indiskretion einen Gefängnisbesuch des Bundespräsidenten in aller Stille. Der Chefankläger dekretierte, Boock sei "gnadenunwürdig". Es stehe zu befürchten, so Rebmann anmaßend, daß der Präsident "die Würde seines Amtes, aber auch sein persönliches Ansehen aufs Spiel setze". Wenn es nach dem Lion gegangen wäre, hätte es nur gnadenlose Härte gegeben. Ob es um die Beschränkung der Demonstrationsfreiheit oder des Datenschutzes geht, um Haftverschärfungen, um die Ausweitung des Terroristen‑Begriffes oder auch nur ums Vokabular ‑ Rebmann bewährte sich als strammer Erfüllungsgehilfe der Ultrarechten....

 

Das verfassungswidrige Primat der Politik gegenüber dem Rechtsstaat bereitete Rebmann dagegen keine Gewissensbisse. Als bei einem Bombenattentat in Dschibutti vier Deutsche starben, die Drahtzieher (die palästinensische PSF) und der Geldgeber (Gaddafi) bekannt waren, konstruierte Rebmann immer neue Verfahrenshindernisse, obwohl er sonst stets wortreich und forsch an der Spitze der Terrorfahnder zu finden war. Der Vater eines Opfers, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, behauptete damals unwidersprochen: "Kohl und Genscher (Rotarier) kuschen vor Gaddafi". Der angeblich übermäßige Alkoholkonsum des Chefanklägers war durchaus Gegenstand öffentlicher Diskussion. Amtsrichter Vultejus aus Hildesheim sprach das Problem im Mitteilungsblatt der in der ÖTV organisierten Richter und Staatsanwälte offen an. Er warf die Frage auf, ob Rebmann überhaupt noch dienstfähig, oder eventuell seelisch krank sei. Sein Spitzname "Reblaus" hatte sich flächendeckend herumgesprochen. Ein ehemaliger Leibwächter hatte ausgeplaudert, daß Rebmann zum Feierabend oft so benebelt war, daß seine Personenschützer ihn links und rechts anfassen mußten. In diesem Zusammenhang wurde auch publik, daß Rebmann während der Schleyer­Entführung (übrigens ein Mann mit übler NS‑Vergangenheit) ‑ als Bundeskanzler Schmidt Gedankenfreiheit vorgegeben hatte ‑ auf die Idee verfiel, das Grundgesetz zu ändern und die Todesstrafe wieder einzuführen.

 

In Rebmanns Behörde arbeitete auch ein Oberstaatsanwalt aus Schleswig‑Holstein und zwar aus der Kaderschmiede des Rotariers Oswald Kleiner senior, der an sich den Stasi‑Oberst Schalck‑Golodkowski, den nicht nur Markus Wolf für einen Verräter hält, vernehmen sollte, es sich aber gleichwohl angelegen sein ließ, den KoKo‑Chef in die Feinheiten bundesrepublikanischer Zwielichtigkeiten einzuweihen. In Folge solcher überplanmäßigen Dienstauffassung (schon in seiner früheren Behörde hatte er in seinem Dienstzimmer das Licht oft über Nacht oder am Wochenende brennen lassen, um seinem Chef mit vorgegaukelter Unermüdlichkeit und Bienenfleiß zu imponieren), setzte sich Rebmann vehement und in persönlicher Vorsprache für dessen Beförderung zum Generalstaatsanwalt in Hamburg ein. Die Hanseaten vertrauten allerdings mehr dem eigenen Nachwuchs. Rebmann ließ nicht locker und da sein Lionsfreund Stolpe ‑ alias IM Sekretär ‑ Ministerpräsident der Streusandbüchse des Reiches ist, fand sein Eleve dort einen Spitzenjob zwischen Baum und Borke.

 

Quelle: Eigenes Pamphlet gegen das Pressemonopol der "Lübecker Nachrichten" und die ständige Bevorzugung von Rotariern, Lions, Kiwanisis usw. im regionalen Blatt mit Springer-Mehrheitsbeteiligung.

 

Anmerkung: Der oben erwähnte ehemalige Staatsanwalt / Oberstaatsanwalt aus der Kaderschmiede des Rotariers Oswald Kleiner senior wird seine vernichtende Biographie in den Kapiteln 23 ("Zwei SS-Generäle und die Kaderschmiede der Manager") und 24 ("Vom Wendemarkenbummler zum Oberschlapphut - oder - auf einige scheint die Sonne der Service-Clubs - Teschke, Kleiner, Rebmann, Samson, Stolpe ...  - ganz besonders") präsentiert bekommen. Zwischenzeitlich hat sich seine Karriere mehr einem Wanderpokal angenähert. Gelandet ist er (vorläufig?) bei dem Halbantroposophen Otto Schily. Wie lange wird er diese Inkarnation juristischer Blindheit halten können? Allerdings scheint das BIM ihm zu ewigen Dank verpflichtet zu sein. Wenn nicht, liefe es Gefahr, der Wanderpokal könne ausplaudern, was er in Bad Kleinen anläßlich der Ermordung von Grams gesehen hat. Frau Baron aus dem Bahnhofskiosk hat man ja nicht glauben wollen, aber zwei übereinstimmenden Aussagen.... Die Frist der Strafverfolgungsverjährung ist noch nicht abgelaufen und die Verfahrenseinstellung gemäß § 170 II Strafprozeßordnung hindert keine Anklage, insbesondere, wenn neue Erkenntnisse oder Beweismittel hinzukommen.