LIONS - Reblaus
Voll geleimt
Mit den Stimmen der Opposition hat der Bundestag die Pensionskasse von
Generalbundesanwalt Kurt Rebmann aufgebessert.
Auf Generalbundesanwalt Kurt
Rebmann sind SPD und Grüne nicht gut zu sprechen. Als der Chef‑Ankläger
aus Karlsruhe auf Staatskosten porträtiert werden sollte, beklagten die
Alternativen dies als eine "fragwürdige Form von Personenkult" und
als "überflüssige Verschwendung von Steuergeldern".
Als der Generalbundesanwalt
den Bundespräsidenten kritisierte, weil der über die mögliche Begnadigung von
RAF-Terroristen nachgedacht hatte, äußerten Sozialdemokraten und Grüne Zweifel
an der Kompetenz Rebmanns.
Nun aber hat die rot‑grüne
Opposition, in ungewohnter Eintracht mit CDU/CSU und FDP, dem obersten Anwalt
des Staates die Pensionskasse aufgebessert ‑ und niemand hat's gemerkt.
Als Rebmann 1977 den Posten
des von Terroristen ermordeten Siegfried Buback übernahm, hatte ihm die
Bundesregierung des SPD‑Kanzlers Helmut Schmidt ‑ Hans-Jochen
Vogel war Justizminister ‑ das Amt mit einer ungewöhnlichen Zulage
versüßt.
Rebmann bekam, anders als sein
Vorgänger, nicht nur Bezüge der Besoldungsklasse R 9 (Grundgehalt damals:
7333,46 Mark). Ihm wurde auch noch ein Zuschlag in Höhe von 75 Prozent der
Differenz bis zur nächsten Besoldungsstufe R 10 zugestanden, damals knapp 1400,
heute fast 2000 Mark im Monat.
Einziger Wermutstropfen: Die
Zulage war nicht ruhegehaltsfähig, die Pension hätte sich nach Besoldungsklasse
R 9 bemessen. Das fand der Chefankläger beklagenswert.
Wiederholt machte der
Generalbundesanwalt den Justizminister auf sein Problem aufmerksam. Im Mai
beschloß das Kabinett, dem Terroristen-Jäger auch den Lebensabend zu versüßen.
Das nötige Geld sollte im Haushaltsplan aufgebracht werden, möglichst ohne
Aufsehen, weil Finanzminister Gerhard Stoltenberg Nachahmer fürchtete. Deshalb
wurde die Operation jetzt so geschickt getarnt, daß selbst Insider nicht
wußten, was gespielt wurde.
Es war schon fast Mitternacht
als Bundestags‑Vizepräsident Heinz Westphal (SPD) am 10. November im Plenum
des Bonner Parlaments den "Zusatzpunkt 13" aufrief, der kurzfristig
auf die Tagesordnung des Hohen Hauses gesetzt worden war.
Niemand nahm Notiz ‑ das
Parlament war zu sehr mit sich beschäftigt; Philipp Jenninger hatte sich gerade
um sein Amt geredet, der Rücktritt stand bevor.
Angeblich sollte auch nur eine
Formalität erledigt werden. Unter der Überschrift "Bundesbesoldungs‑
und versorgungsanpassungsgesetz 1988" war die Angleichung der
Beamtenbesoldung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst fällig ‑
eine Routine-Angelegenheit, gegen die es keine Einwände gab.
Daß es in der Nachtsitzung
nicht nur um die Besoldung aller, sondern auch um die Pensionsbezüge eines
bestimmten Beamten ging, wurde selbst in dem Insider-Report der
parlamentarischen Berichterstatter mehr verhehlt als mitgeteilt: Von einem "Amtsinhaber"
war die Rede, dem "durch Gesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2117)
eine persönliche nichtruhegehaltsfähige Stellenzulage in Höhe von 75 v. H. des
Unterschieds zwischen den Besoldungsgruppen R 9 und R 10 gewährt" worden
sei.
"Wegen der Bedeutung des
Amtes", so hieß es lapidar weiter, "wird die Zulage in eine ruhegehaltsfähige
umgewandelt." Daß der "Amtsinhaber" Rebmann heißt, kam in der
Debatte nicht zur Sprache.
Auch im nachhinein kann sich
der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Hubert Kleinert "beim besten
Willen" nicht erinnern, daß es irgendwelche Diskussionen über die
vorgezogene Besoldungsberatung gab: "Ich hatte andere Sorgen." So
ging es an diesem Tag fast allen.
Trotzdem glaubt der SPD‑Abgeordnete
Peter Conradi nicht an einen Zufall. Der Linke hatte im September vergeblich
versucht, seine Fraktion zu überreden, bei der Anpassung der Beamtenbesoldung
die Vorschläge des saarländischen Regierungschefs Oskar Lafontaine zu übernehmen.
Aber das Ansinnen, Spitzenbeamten einen Verzicht auf Besoldungszuwächse
zuzumuten, war von seinen Fraktionskollegen abgeblockt worden.
Die Mitternachts‑Debatte,
so vereinbarten Sozis, Christ‑ und Freidemokraten, sollte keineswegs länger
als 30 Minuten dauern. Für Abweichler vom Schlage Conradi oder sonstige
Gegenredner gab es keine Chance. Das Zusammenspiel funktionierte.
Conradi: "Die
Beamtenlobby hat uns wieder einmal voll geleimt."
Quelle: DER SPIEGEL 48 / 1988 / 51 + 54
Generalbundesanwalt (a.D.)
Kurt Rebmann ‑ Mitglied im Lions Club Stuttgart‑Neckar - war
65 und von Alkoholproblemen geplagt (vgl. Schmidt‑Eenboom: Der BND, S.
342), was ihn jedoch nicht davon abgehalten hatte, noch wenige Jahre vor der
Pensionierung nach dem Stuhl des BGH‑Präsidenten zu greifen. Das
Einserexamen ist dabei das eine, Mosel und Obstler in Mißbrauchsdosierungen das
andere. Sein Verhältnis zur Wahrheit war ein durchaus mittelmäßiges: 1990
verkündete Rebmann, der MfS ‑ Spion Klaus von Raussendorf -
stellvertretender Leiter der BRD‑Vertretung in der Pariser Unesco, sei
durch umfangreiche Ermittlungen der Verfassungsschützer enttarnt worden.
Tatsächlich hatte sein übergelaufener Führungsoffizier geplaudert. Die gleiche
Lüge verbreitete übrigens auch der Rotarier Genscher.
Rebmann ist der Prototyp des
Juristen, den wir in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht benötigen, schon
gar nicht in exponierter Position. Seine Wandlungs‑ bzw.
Anpassungsfähigkeit machten aus einem umgänglichen liberalen Mann einen
Hardliner, der jedes Gefühl für Augenmaß und Humanität in der Rechtspflege
verloren oder ertränkt hatte. Ein Zusammenschnitt aus drei Spiegel‑Artikeln
soll dies dokumentieren:
"Rechthaber gibt es
genug, die die alleingültigen ethischen Wahrheiten ihrer Standpunkte und
Interessen verkünden. Den verantwortlichen Juristen kennzeichnet die Erfahrung
vom begrenzten menschlichen Vermögen bei der ständigen Suche nach
Wahrheit", sagte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker und
diese Feststellung paßte wie die Faust aufs Auge in die groteske Diskussion im
Vorfeld der Prüfung der Gnadenwürdigkeit der RAF-Leute Speitel und Boock. In
Briefen an den Bundesjustizminister, über die "Bunte" und die
"Welt" publik gemacht, weckte Rebmann seinerzeit den Eindruck, das
Staatsoberhaupt müsse vor sich selber, ja die Republik vor ihm geschützt
werden. Rebmann durchkreuzte mit dieser Indiskretion einen Gefängnisbesuch des
Bundespräsidenten in aller Stille. Der Chefankläger dekretierte, Boock sei
"gnadenunwürdig". Es stehe zu befürchten, so Rebmann anmaßend, daß
der Präsident "die Würde seines Amtes, aber auch sein persönliches Ansehen
aufs Spiel setze". Wenn es nach dem Lion
gegangen wäre, hätte es nur gnadenlose Härte gegeben. Ob es um die Beschränkung
der Demonstrationsfreiheit oder des Datenschutzes geht, um Haftverschärfungen,
um die Ausweitung des Terroristen‑Begriffes oder auch nur ums Vokabular ‑
Rebmann bewährte sich als strammer Erfüllungsgehilfe der Ultrarechten....
Das verfassungswidrige Primat
der Politik gegenüber dem Rechtsstaat bereitete Rebmann dagegen keine
Gewissensbisse. Als bei einem Bombenattentat in Dschibutti vier Deutsche
starben, die Drahtzieher (die palästinensische PSF) und der Geldgeber (Gaddafi)
bekannt waren, konstruierte Rebmann immer neue Verfahrenshindernisse, obwohl er
sonst stets wortreich und forsch an der Spitze der Terrorfahnder zu finden war.
Der Vater eines Opfers, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, behauptete
damals unwidersprochen: "Kohl und Genscher (Rotarier) kuschen vor Gaddafi".
Der angeblich übermäßige Alkoholkonsum des Chefanklägers war durchaus
Gegenstand öffentlicher Diskussion. Amtsrichter Vultejus aus Hildesheim sprach
das Problem im Mitteilungsblatt der in der ÖTV organisierten Richter und
Staatsanwälte offen an. Er warf die Frage auf, ob Rebmann überhaupt noch
dienstfähig, oder eventuell seelisch krank sei. Sein Spitzname
"Reblaus" hatte sich flächendeckend herumgesprochen. Ein ehemaliger
Leibwächter hatte ausgeplaudert, daß Rebmann zum Feierabend oft so benebelt
war, daß seine Personenschützer ihn links und rechts anfassen mußten. In diesem
Zusammenhang wurde auch publik, daß Rebmann während der SchleyerEntführung
(übrigens ein Mann mit übler NS‑Vergangenheit) ‑ als Bundeskanzler
Schmidt Gedankenfreiheit vorgegeben hatte ‑ auf die Idee verfiel, das
Grundgesetz zu ändern und die Todesstrafe wieder einzuführen.
In Rebmanns Behörde arbeitete
auch ein Oberstaatsanwalt aus Schleswig‑Holstein und zwar aus der
Kaderschmiede des Rotariers Oswald Kleiner senior, der an sich den Stasi‑Oberst
Schalck‑Golodkowski, den nicht nur Markus Wolf für einen Verräter hält,
vernehmen sollte, es sich aber gleichwohl angelegen sein ließ, den KoKo‑Chef
in die Feinheiten bundesrepublikanischer Zwielichtigkeiten einzuweihen. In
Folge solcher überplanmäßigen Dienstauffassung (schon in seiner früheren
Behörde hatte er in seinem Dienstzimmer das Licht oft über Nacht oder am
Wochenende brennen lassen, um seinem Chef mit vorgegaukelter Unermüdlichkeit
und Bienenfleiß zu imponieren), setzte sich Rebmann vehement und in
persönlicher Vorsprache für dessen Beförderung zum Generalstaatsanwalt in
Hamburg ein. Die Hanseaten vertrauten allerdings mehr dem eigenen Nachwuchs.
Rebmann ließ nicht locker und da sein Lionsfreund Stolpe ‑ alias IM
Sekretär ‑ Ministerpräsident der Streusandbüchse des Reiches ist, fand
sein Eleve dort einen Spitzenjob zwischen Baum und Borke.
Quelle: Eigenes Pamphlet gegen das Pressemonopol der "Lübecker
Nachrichten" und die ständige Bevorzugung von Rotariern, Lions, Kiwanisis
usw. im regionalen Blatt mit Springer-Mehrheitsbeteiligung.
Anmerkung: Der oben erwähnte ehemalige Staatsanwalt / Oberstaatsanwalt
aus der Kaderschmiede des Rotariers Oswald Kleiner senior wird seine
vernichtende Biographie in den Kapiteln 23 ("Zwei SS-Generäle und die
Kaderschmiede der Manager") und 24 ("Vom Wendemarkenbummler zum
Oberschlapphut - oder - auf einige scheint die Sonne der Service-Clubs -
Teschke, Kleiner, Rebmann, Samson, Stolpe ...
- ganz besonders") präsentiert bekommen. Zwischenzeitlich hat sich
seine Karriere mehr einem Wanderpokal angenähert. Gelandet ist er (vorläufig?)
bei dem Halbantroposophen Otto Schily. Wie lange wird er diese Inkarnation
juristischer Blindheit halten können? Allerdings scheint das BIM ihm zu ewigen
Dank verpflichtet zu sein. Wenn nicht, liefe es Gefahr, der Wanderpokal könne
ausplaudern, was er in Bad Kleinen anläßlich der Ermordung von Grams gesehen
hat. Frau Baron aus dem Bahnhofskiosk hat man ja nicht glauben wollen, aber
zwei übereinstimmenden Aussagen.... Die Frist der Strafverfolgungsverjährung
ist noch nicht abgelaufen und die Verfahrenseinstellung gemäß § 170 II
Strafprozeßordnung hindert keine Anklage, insbesondere, wenn neue Erkenntnisse
oder Beweismittel hinzukommen.