Reinhard Moldzio

Knud-Rasmussen-Str.

23566 Lübeck                                                                                         3.7.2004

 

Rechtsanwältin

Nicole Rougemont

Fax:

23552 Lübeck

 

Wagner ./. Moldzio

Ihr Zeichen: 00349-04

 

Sehr geehrte Frau Rougemont,

 

Ihr Schreiben vom 2.7.2004 habe ich erhalten.

 

Gestatten Sie mir vorab bitte eine indiskrete Frage: Sind Sie eventuell mit einem gleichnamigen ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht verwandt, der trotz eigener Nazi-Vergangenheit viele ehrliche und charakterstarke junge Bürger durch Anwendung des rechtswidrigen Radikalenerlasses vom öffentlichen Dienst ferngehalten hat? So häufig ist Ihr - offenbar hugenottischer - Name ja nicht.

 

Als ich Ihr Schreiben erhielt, mußte ich sofort an einen Ausspruch des verstorbenen Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Lübeck Paul Küppers (geb. 27.7.1920) denken, der über seinen LIONS-Freund - Ihren Seniorpartner - einmal in seinem typisch kölschen Dialekt sagte: "Der Bade verdient sein Geld mit Zeitunglesen", womit er auf dessen Abmahntätigkeit für einen bundesweit tätigen Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs anspielte.

 

Sehr geehrte Frau Rougemont; natürlich habe ich vollstes Verständnis dafür, daß Sie in die Fußstapfen Ihres Seniorpartners treten wollen. Aber, muß das in der Form sein, daß Sie mit dem Surfen im Internet Geld verdienen wollen?

 

Ich habe den von Ihnen beanstandeten Text 23 Freunden und einem Juristen vorgelegt und zwar mit dem Ergebnis, daß der Jurist und 22 Freunde meine Internetpräsentation als Satire verstanden und gedeutet haben, so daß Ihre Abmahnung ins Lehre geht. Da ich allerdings nicht mit einem solchen mimosenhaften Verhalten Ihres letztendlich im Sold unserer Hansestadt Lübeck stehenden Mandanten gerechnet habe, habe ich die Seite geändert und werde die bisherigen Texte auch nicht mehr ohne Klarstellung im Internet verwenden. Ich werde es mir allerdings nicht nehmen lassen, sowohl Herrn Saxe als auch Herrn Gaulin zu befragen, ob sie es billigen, daß ein Behinderter, der durch kriminelle Handlungen der Lübecker Justiz und Verwaltung zum Krüppel gemacht wurde, wegen einer offenkundigen Satire von einer Gesellschaft der Hansestadt Lübeck abgemahnt wird. Auch ist mir sowohl der höchst unschöne Kündigungsschutzprozeß der Buchhalterin der MUK, als auch das bei der Staatsanwaltschaft Kiel anhängige Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten bekannt. Es ist offenbar höchste Zeit, daß der zweite Band der "Rechtbeugermafia" erscheint, damit die Lübecker Bürger das weitere Treiben der Herren von Lions, Rotary, Kiwanis und Loge erfahren, um sich zu übergeben oder mit Grausen abzuwenden.

 

Ich darf abschließend um kurze Bestätigung bitten, daß die Angelegenheit damit erledigt ist oder ob Herr Wagner den Vorgang auf die Spitze treiben möchte.

 

Hochachtungsvoll

 

------------------------------------

Hallo Herr Moldzio,

vorstehend finden Sie den Entwurf eines Schreibens an die Gegenanwälte. Den Internetbeitrag würde ich belassen und vielmehr mit einem Vorspann als Zusatz versehen. Dieser Vorspann (deutlich große Schrift) könnte etwa lauten:

 

Wegen des nachfolgenden Beitrags bin ich sowohl von der Lübeck- u. Travemünde Tourist Service GmbH als auch von dem Geschäftsführer Johann W. Wagner (LIONS-Club) abgemahnt worden. In Erledigung dieser Abmahnung stelle ich klar, was für 98,5 Prozent der User ohnehin klar war:

 

1)     Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Satire.

2)     Herr Wagner legt großen Wert auf Besucher aus Kiel.

3)     Ich wurde nicht akkreditiert, weil ich keinen Presseausweis habe und nicht, weil ich unerwünscht wäre.

4)     Wie jeder Lübecker weis, kann man vom Leuchtenfeld zum westlichen Priwall problemlos auf allen Vieren gehen. Ich stelle also klar, daß Herr Wagner Parkraum in Hülle und Fülle in unmittelbarer Nähe zum Festival bereithält.

5)     Die Anmaßung prophetischer Fähigkeiten lag mir fern, so daß Herr Wagner selbstverständlich auf besseres Wetter hoffen darf. Ich laß es mir aber nicht nehmen, zu glauben und zu behaupten, daß es am lieben Gott und Erna Moldzio liegen wird, wenn Wagners Sandgebilde doch im Dauerregen ersaufen sollten.

6)     Es lag mir fern, das Persönlichkeitsrecht von Herrn Wagner zu verletzen, was ich auch immer noch nicht zu erkennen vermag. Da ich nun mit dem Holzhammer auch dem letzten Deppen klar gemacht habe, daß es sich um eine Satire handelt, kann ich auch keine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht erkennen.