Reinhard Moldzio
Knud-Rasmussen-Str.
23566 Lübeck
3.7.2004
Rechtsanwältin
Nicole Rougemont
Fax:
23552
Lübeck
Wagner ./. Moldzio
Ihr Zeichen:
00349-04
Sehr geehrte Frau Rougemont,
Ihr Schreiben vom 2.7.2004 habe ich erhalten.
Gestatten Sie mir vorab bitte eine indiskrete Frage:
Sind Sie eventuell mit einem gleichnamigen ehemaligen Richter am
Bundesverwaltungsgericht verwandt, der trotz eigener Nazi-Vergangenheit viele
ehrliche und charakterstarke junge Bürger durch Anwendung des rechtswidrigen
Radikalenerlasses vom öffentlichen Dienst ferngehalten hat? So häufig ist Ihr -
offenbar hugenottischer - Name ja nicht.
Als ich Ihr Schreiben erhielt, mußte ich sofort an
einen Ausspruch des verstorbenen Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I
des Landgerichts Lübeck Paul Küppers (geb. 27.7.1920) denken, der über seinen
LIONS-Freund - Ihren Seniorpartner - einmal in seinem typisch kölschen Dialekt
sagte: "Der Bade verdient sein Geld mit Zeitunglesen", womit er auf
dessen Abmahntätigkeit für einen bundesweit tätigen Verein zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs anspielte.
Sehr geehrte Frau Rougemont; natürlich habe ich
vollstes Verständnis dafür, daß Sie in die Fußstapfen Ihres Seniorpartners
treten wollen. Aber, muß das in der Form sein, daß Sie mit dem Surfen im
Internet Geld verdienen wollen?
Ich habe den von Ihnen beanstandeten Text 23
Freunden und einem Juristen vorgelegt und zwar mit dem Ergebnis, daß der Jurist
und 22 Freunde meine Internetpräsentation als Satire verstanden und gedeutet
haben, so daß Ihre Abmahnung ins Lehre geht. Da ich allerdings nicht mit einem
solchen mimosenhaften Verhalten Ihres letztendlich im Sold unserer Hansestadt
Lübeck stehenden Mandanten gerechnet habe, habe ich die Seite geändert und
werde die bisherigen Texte auch nicht mehr ohne Klarstellung im Internet
verwenden. Ich werde es mir allerdings nicht nehmen lassen, sowohl Herrn Saxe
als auch Herrn Gaulin zu befragen, ob sie es billigen, daß ein Behinderter, der
durch kriminelle Handlungen der Lübecker Justiz und Verwaltung zum Krüppel
gemacht wurde, wegen einer offenkundigen Satire von einer Gesellschaft der
Hansestadt Lübeck abgemahnt wird. Auch ist mir sowohl der höchst unschöne
Kündigungsschutzprozeß der Buchhalterin der MUK, als auch das bei der
Staatsanwaltschaft Kiel anhängige Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten
bekannt. Es ist offenbar höchste Zeit, daß der zweite Band der
"Rechtbeugermafia" erscheint, damit die Lübecker Bürger das weitere
Treiben der Herren von Lions, Rotary, Kiwanis und Loge erfahren, um sich zu
übergeben oder mit Grausen abzuwenden.
Ich darf abschließend um kurze Bestätigung bitten,
daß die Angelegenheit damit erledigt ist oder ob Herr Wagner den Vorgang auf
die Spitze treiben möchte.
Hochachtungsvoll
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Hallo Herr Moldzio,
vorstehend finden Sie den Entwurf eines Schreibens
an die Gegenanwälte. Den Internetbeitrag würde ich belassen und vielmehr mit
einem Vorspann als Zusatz versehen. Dieser Vorspann (deutlich große Schrift)
könnte etwa lauten:
Wegen des nachfolgenden Beitrags bin ich sowohl von
der Lübeck- u. Travemünde Tourist Service GmbH als auch von dem Geschäftsführer
Johann W. Wagner (LIONS-Club) abgemahnt worden. In Erledigung dieser Abmahnung
stelle ich klar, was für 98,5 Prozent der User ohnehin klar war:
1)
Bei
dem Beitrag handelt es sich um eine Satire.
2)
Herr
Wagner legt großen Wert auf Besucher aus Kiel.
3)
Ich
wurde nicht akkreditiert, weil ich keinen Presseausweis habe und nicht, weil
ich unerwünscht wäre.
4)
Wie
jeder Lübecker weis, kann man vom Leuchtenfeld zum westlichen Priwall
problemlos auf allen Vieren gehen. Ich stelle also klar, daß Herr Wagner
Parkraum in Hülle und Fülle in unmittelbarer Nähe zum Festival bereithält.
5)
Die
Anmaßung prophetischer Fähigkeiten lag mir fern, so daß Herr Wagner
selbstverständlich auf besseres Wetter hoffen darf. Ich laß es mir aber nicht
nehmen, zu glauben und zu behaupten, daß es am lieben Gott und Erna Moldzio liegen
wird, wenn Wagners Sandgebilde doch im Dauerregen ersaufen sollten.
6)
Es
lag mir fern, das Persönlichkeitsrecht von Herrn Wagner zu verletzen, was ich
auch immer noch nicht zu erkennen vermag. Da ich nun mit dem Holzhammer auch
dem letzten Deppen klar gemacht habe, daß es sich um eine Satire handelt, kann
ich auch keine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht erkennen.