Politische Justiz?

 

Vorbemerkung: Es scheint der Hinweis erneut angezeigt, daß die auf dieser Homepage verbreiteten Texte hinsichtlich der "Rechtsbeugermafia", der "Freimaurerkritik" und hinsichtlich der als solche gekennzeichneten "Anmerkungen" die Überzeugungen der Autoren darstellen, auf die sich selbstverständlich auch die presserechtliche Verantwortung bezieht. Alle anderen Beiträge stellen eine Sammlung zeitgeschichtlicher Dokumente dar, die insbesondere der wissenschaftlichen Forschung dienen.

 

 

Skandalurteil gegen den nationalen Liedermacher FRANK RENNICKE und seine Frau

 

Wegen seiner musikalischen Kritik der "Multikulturellen Gesellschaft" wurde der bekannte volkstreue Barde durch den Jungstaatsanwalt WOLFGANG MERTIG aus Kornwestheim kriminalisiert (im Original des Flugblattes folgt jetzt die genaue Anschrift nebst Telefonnummer des Staatsanwalts) ‑ die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung forderte 2 1/2 Jahre Haft ohne Bewährung für das Lied, in dem der nichtvorbestrafte Sänger seine Bedenken im HEIMATVERTRIEBENEN‑LIED gegen eine Überfremdung geäußert hatte. Mit diesem Extremantrag mit einer Strafforderung, welche sonst bei Tötungsdelikten üblich ist, dürfte sich der Staatsanwalt in gewissen politischen Machtkreisen der BRD keine Feinde gemacht haben und es dürfte auch seiner Karriere nicht hinderlich sein. Nach fast 15 Jahren (das Lied erschien erstmalig 1986!) urteilte nun der "unabhängige" Sindelfinger Richter Dr. Werner Payer im politischen Prozeß, der Sänger habe mit seiner Kritik angeblich "zur Gewalt gegen Ausländer" aufgerufen. Die Kunst- ­und Meinungsfreiheit wurde dem Sänger im Prozeß ebensowenig zugestanden, wie auch seine Frau mitangeklagt und abgeurteilt wurde, weil sie an den Fernsprecher ging und eine Bestellung entgegennahm. Mit dem Urteil wurde nicht nur ein Privatvermögen der kinderreichen Familie von über DM 70.000,‑ eingezogen, sondern die Staatsanwaltschaft regelrecht aufgefordert, nun weitere Maßnahmen zur Existenzvernichtung und zur willkürlichen Verfolgung der Familie Rennicke wegen anderer Lieder und "Vergehen" durchzuführen. Die Pogromstimmungsmache der Medien und gewisser politischer Kreise gegen "Rechts" hat im Urteil hier neue Opfer gefunden, da der Richter nun "ein Zeichen gesetzt hat", wie es von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Familie Rennicke hat bereits Berufung eingelegt und ist bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof die Kunst‑ und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Überfremdung und für sie so beurteilte jedmögliche Form moderner Art von Sippenhaft zu verteidigen.

 

Jeder möge sich darüber im klaren sein: Es handelt sich hier nicht um irgendein Lied, sondern um die grundgesetzlich zugestandenen Grundrechte jedes Deutschen, sich zu Dingen öffentlich äußern zu dürfen. Eine Endverurteilung durch BRD‑Gerichte hätte Grundsatzcharakter und trifft letztlich jeden anderen Deutschen, der eine politisch unerwünschte Meinung öffentlich vertritt! Somit steht hier nicht nur der Sänger und seine Frau vor Gericht, sondern alle Menschen, die sich in der politischen Opposition gegen den herrschenden Zeitgeist befinden. Da das Thema Ausländer und Überfremdung eine Frage über Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes bedeutet, ist ein Maulkorburteil praktisch die Verordnung zum Schweigen und Dulden der "Endlösung des deutschen Volkes!"

 

Möge niemand behaupten, das Strafmaß statt geforderter 2 1/2 Jahre Haft für den Barden mit nun 10 Monaten mit Bewährung auf drei Jahre und DM 1.000,‑ Strafe für seine Frau und die Abnahme von DM 70.450,­- Familienvermögenabnahme seien doch vertretbar ‑ die Sachlage ist ernster, als der naive Zeitungsleser zunächst glaubt:

 

1. Innerhalb von drei Jahren "Bewährungszeit" wird die politische Abteilung einer Staatsanwaltschaft natürlich weitere "Anklagepunkte" finden ‑ und wenn es jahrzehntealte Lieder sein müssen. Spätestens bei einer zweiten Anklage und erneuter Forderung der Haftstrafe sitzt der Liedermacher im Gefängnis ‑ und das nicht für gegenwärtige "Untaten", sondern für nachträglich kriminalisierte Lieder (wobei ein Rechtsgutachten von mehreren Anwälten inzwischen keine Garantie und Sicherheit bedeutet).

 

2.       Wenn eine Ehefrau nur deswegen verurteilt werden kann, weil sie einmal eine Bestellung entgegennahm, statt einen Anrufer zu bitten, erneut anzurufen und mit dem Anrufbeantworter zu sprechen, dann ist es letztlich auch anderswie möglich, eine systemverfolgte Mutter von fünf Kindern für andere "Untaten" zu verurteilen.

 

3.       Wenn bereits ein Lied nachträglich mit über DM 70.450,‑ Familienvermögensabnahme bestraft wird, dann wird ein karrieresüchtiger Staatsanwalt auch mit weiteren Anklagen eine siebenköpfige Familie in den Ruin treiben können.

 

4.       Wenn es so leicht ist, mit einem fast 15 Jahre alten Lied Vater und Mutter zu kriminalisieren und existenziell an den Rand (des Ruins?) zu bringen, so dürfte es nach weiteren Anklagen und "rechtsstaatlichen" Urteilen auch möglich sein, die Kinder solchen "Kriminellen" zu entziehen. Sage niemand, das wäre in dieser BRD nicht möglich!

 

Die Familie Rennicke steht unter großem Druck und starker  Bedrohung ‑ sie darf deswegen in ihrem Kampf nicht alleinegelassen werden. Wer der Familie Rennicke durch tätige Mithilfe. Spenden für die kommenden Prozesse, Unterstützung bei der Abwehr von Übergriffen durch Linksfaschisten oder Systembütteln helfen möchte, wende sich bitte direkt an:

 

Frank Rennicke, Postfach 1145 in D‑71135 Ehningen

(die Heimatseite des Barden im Weltnetz: http://go.to/rennicke bzw. www.frank‑rennicke.de)

 

Der griechische Philosoph Platon (427‑347 v.d.Zw.) sagte bereits vor über 2000 Jahren: "Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht."

 

Zur BRD‑Wirklichkeit noch ein Hinweis: Einen Tag nach dem Urteil gegen die Familie Rennicke hat das Bundesverfassungsgericht der Punkgruppe "Slime" zugestanden, deren Zersetzungs‑Stück "Deutschland muß sterben, damit wir leben können" fällt unter Kunstfreiheit und sei rechtlich in der BRD erlaubt.

 

- Vorderseite des Flugblatt -

 

 

Politische Justiz ‑ die Krankheit unserer Zeit!

 

Bitte helfen Sie uns,

Sie helfen sich damit selbst!

 

Als die Herrschenden Flugblätter, Zeitungen und

Bücher verboten, indizierten und einstampften.

schwiegen alle Nichtbetroffenen;

sie waren ja schließlich keine Verleger.

Als die Herrschenden sogar Musik und Lieder auf den

Index setzten, schwiegen alle;

sie waren ja schließlich keine Musiker.

Als die Herrschenden Andersdenkende bestraften

und einsperrten, Parteien, Verbände und

Versammlungen verboten, schwiegen viele;

sie waren ja nicht betroffen.

Als sie schließlich Betroffene wurden, weil sie im

Vertrauen auf ihr Grundrecht der freien

Meinungsäußerung dazu ihre Meinung sagten,

gab es keinen mehr,

der protestieren und ihnen helfen konnte.

Helfen Sie uns, den Rechtsstaat zu schützen und

politisch Verfolgten zu helfen, ‑

 

Sie helfen sich damit selbst!

 

                                                        Spendenkonto:

DRsK e.V., Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) Kto. 6 308 100

 

DEUTSCHER RECHTSSCHUTZKREIS e.V.

POSTFACH 400215, D ‑ 44736 BOCHUM


 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat

 

"Das politische Klima, das so gefördert wird, widerspricht der Grundeinsicht, daß. Freiheit stets auch. die  Freiheit der Andersdenkenden einschließen muß.  Es mißachtet, daß die Glaubwürdigkeit der Demokratie das öffentliche Eintreten für politische Alternativen ‑ und nicht nur für Varianten einer im allgemeinen übereinstimmenden Politik ‑ zur Voraussetzung hat. Das Recht auf freie, Meinungsäußerung und politische Betätigung muß  ausübbar sein, ohne Sanktionen auszulösen.''

 

Karl Feldmeyer, "FAZ" 2.9.2000

 

- Rückseite des Flugblattes -

 

 

Anmerkung: Zum gleichen Thema wird hingewiesen auf das unbedingt lesenswerte Buch von Rolf-Josef Eibicht (Hg.): "Unterdrückung und Verfolgung deutscher Patrioten", in dem sich 37 Autoren zu diesen skandalösen Zuständen der BRD-Justiz äußern. Da sich erfahrungsgemäß viele Buchhändler - nicht nur die Rotarier und Logenbrüder unter ihnen - schwer tun, dieses Buch - mit frohem Herzen oder überhaupt - zu bestellen und zu verkaufen, kann es auch direkt bezogen werden von der Verlagsauslieferung Dietrich Bohlinger, Postfach 1, D - 25884 Viöl, Fax: 0 48 43 - 10 87.

Dieses Buch gehört in den Bücherschrank eines jeden Patrioten, gleichgültig ob er rechts oder links oder in der Mitte steht. Es beinhaltet allerdings nur eine Auswahl von Fällen des Justizmobbings gegen Patrioten. Unerwähnt bleiben u.a. die Verfolgung von Hennecke Kardel (Hamburg) und Dieter Kern (Lübeck). Das Martyrium des Ritterkreuzträgers Hennecke Kardel kann allerdings im Beitrag "Bonnerschlag" auf dieser Homepage nachgelesen werden.

Auf verschiedene Beiträge zum Multi-Kulti-Unfug auf dieser Homepage wird ebenso hingewiesen.

Soweit die Rückseite des Flugblattes mit "Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit" überschrieben ist, handelt es sich um den Titel eines (aus mir völlig unerfindlichen Gründen verbotenen) Buches von Professor Dr. Friedrich Grimm (Bonn 1953), welches ich von meinem Vater geerbt habe.

Das Feldmeyer-Zitat aus der FAZ trifft den Nagel auf den Kopf und verbindet den wesentlichen Inhalt eines Rosa-Luxemburg-Wortes mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit, die nach der zutreffenden Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes "für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend ist".