Politische Justiz?
Vorbemerkung: Es scheint der Hinweis erneut
angezeigt, daß die auf dieser Homepage verbreiteten Texte hinsichtlich der
"Rechtsbeugermafia", der "Freimaurerkritik" und
hinsichtlich der als solche gekennzeichneten "Anmerkungen" die Überzeugungen
der Autoren darstellen, auf die sich selbstverständlich auch die
presserechtliche Verantwortung bezieht. Alle anderen Beiträge stellen eine
Sammlung zeitgeschichtlicher Dokumente dar, die insbesondere der
wissenschaftlichen Forschung dienen.
Skandalurteil gegen den nationalen Liedermacher FRANK RENNICKE und seine
Frau
Wegen seiner musikalischen
Kritik der "Multikulturellen Gesellschaft" wurde der bekannte
volkstreue Barde durch den Jungstaatsanwalt WOLFGANG MERTIG aus Kornwestheim
kriminalisiert (im Original des Flugblattes folgt jetzt die genaue Anschrift
nebst Telefonnummer des Staatsanwalts) ‑ die Staatsanwaltschaft,
politische Abteilung forderte 2 1/2 Jahre Haft ohne Bewährung für das Lied, in
dem der nichtvorbestrafte Sänger seine Bedenken im HEIMATVERTRIEBENEN‑LIED
gegen eine Überfremdung geäußert hatte. Mit diesem Extremantrag mit einer
Strafforderung, welche sonst bei Tötungsdelikten üblich ist, dürfte sich der
Staatsanwalt in gewissen politischen Machtkreisen der BRD keine Feinde gemacht
haben und es dürfte auch seiner Karriere nicht hinderlich sein. Nach fast 15 Jahren
(das Lied erschien erstmalig 1986!) urteilte nun der "unabhängige"
Sindelfinger Richter Dr. Werner Payer im politischen Prozeß, der Sänger habe
mit seiner Kritik angeblich "zur Gewalt gegen Ausländer" aufgerufen.
Die Kunst- und Meinungsfreiheit wurde dem Sänger im Prozeß ebensowenig
zugestanden, wie auch seine Frau mitangeklagt und abgeurteilt wurde, weil sie
an den Fernsprecher ging und eine Bestellung entgegennahm. Mit dem Urteil wurde
nicht nur ein Privatvermögen der kinderreichen Familie von über DM 70.000,‑
eingezogen, sondern die Staatsanwaltschaft regelrecht aufgefordert, nun weitere
Maßnahmen zur Existenzvernichtung und zur willkürlichen Verfolgung der Familie
Rennicke wegen anderer Lieder und "Vergehen" durchzuführen. Die
Pogromstimmungsmache der Medien und gewisser politischer Kreise gegen
"Rechts" hat im Urteil hier neue Opfer gefunden, da der Richter nun
"ein Zeichen gesetzt hat", wie es von der Staatsanwaltschaft
gefordert wurde. Die Familie Rennicke hat bereits Berufung eingelegt und ist
bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof die Kunst‑ und Meinungsfreiheit
sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Überfremdung und für sie so
beurteilte jedmögliche Form moderner Art von Sippenhaft zu verteidigen.
Jeder möge sich darüber im
klaren sein: Es handelt sich hier nicht um irgendein Lied, sondern um die
grundgesetzlich zugestandenen Grundrechte jedes Deutschen, sich zu Dingen
öffentlich äußern zu dürfen. Eine Endverurteilung durch BRD‑Gerichte
hätte Grundsatzcharakter und trifft letztlich jeden anderen Deutschen, der eine
politisch unerwünschte Meinung öffentlich vertritt! Somit steht hier nicht nur
der Sänger und seine Frau vor Gericht, sondern alle Menschen, die sich in der
politischen Opposition gegen den herrschenden Zeitgeist befinden. Da das Thema
Ausländer und Überfremdung eine Frage über Sein oder Nichtsein des deutschen
Volkes bedeutet, ist ein Maulkorburteil praktisch die Verordnung zum Schweigen
und Dulden der "Endlösung des deutschen Volkes!"
Möge niemand behaupten, das
Strafmaß statt geforderter 2 1/2 Jahre Haft für den Barden mit nun 10 Monaten
mit Bewährung auf drei Jahre und DM 1.000,‑ Strafe für seine Frau und die
Abnahme von DM 70.450,- Familienvermögenabnahme seien doch vertretbar ‑
die Sachlage ist ernster, als der naive Zeitungsleser zunächst glaubt:
1. Innerhalb von drei Jahren
"Bewährungszeit" wird die politische Abteilung einer
Staatsanwaltschaft natürlich weitere "Anklagepunkte" finden ‑
und wenn es jahrzehntealte Lieder sein müssen. Spätestens bei einer zweiten
Anklage und erneuter Forderung der Haftstrafe sitzt der Liedermacher im
Gefängnis ‑ und das nicht für gegenwärtige "Untaten", sondern
für nachträglich kriminalisierte Lieder (wobei ein Rechtsgutachten von mehreren
Anwälten inzwischen keine Garantie und Sicherheit bedeutet).
2. Wenn eine Ehefrau nur deswegen verurteilt
werden kann, weil sie einmal eine Bestellung entgegennahm, statt einen Anrufer
zu bitten, erneut anzurufen und mit dem Anrufbeantworter zu sprechen, dann ist
es letztlich auch anderswie möglich, eine systemverfolgte Mutter von fünf
Kindern für andere "Untaten" zu verurteilen.
3. Wenn bereits ein Lied nachträglich mit
über DM 70.450,‑ Familienvermögensabnahme bestraft wird, dann wird ein
karrieresüchtiger Staatsanwalt auch mit weiteren Anklagen eine siebenköpfige
Familie in den Ruin treiben können.
4. Wenn es so leicht ist, mit einem fast 15
Jahre alten Lied Vater und Mutter zu kriminalisieren und existenziell an den
Rand (des Ruins?) zu bringen, so dürfte es nach weiteren Anklagen und
"rechtsstaatlichen" Urteilen auch möglich sein, die Kinder solchen
"Kriminellen" zu entziehen. Sage niemand, das wäre in dieser BRD
nicht möglich!
Die Familie Rennicke steht unter
großem Druck und starker Bedrohung ‑
sie darf deswegen in ihrem Kampf nicht alleinegelassen werden. Wer der Familie
Rennicke durch tätige Mithilfe. Spenden für die kommenden Prozesse,
Unterstützung bei der Abwehr von Übergriffen durch Linksfaschisten oder
Systembütteln helfen möchte, wende sich bitte direkt an:
Frank Rennicke, Postfach 1145
in D‑71135 Ehningen
(die Heimatseite des Barden im
Weltnetz: http://go.to/rennicke bzw. www.frank‑rennicke.de)
Der griechische Philosoph
Platon (427‑347 v.d.Zw.) sagte bereits vor über 2000 Jahren:
"Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts
begeht."
Zur BRD‑Wirklichkeit
noch ein Hinweis: Einen Tag nach dem Urteil gegen die Familie Rennicke hat das
Bundesverfassungsgericht der Punkgruppe "Slime" zugestanden, deren
Zersetzungs‑Stück "Deutschland muß sterben, damit wir leben
können" fällt unter Kunstfreiheit und sei rechtlich in der BRD erlaubt.
- Vorderseite
des Flugblatt -
Politische Justiz ‑ die Krankheit unserer Zeit!
Bitte
helfen Sie uns,
Sie
helfen sich damit selbst!
Als
die Herrschenden Flugblätter, Zeitungen und
Bücher
verboten, indizierten und einstampften.
schwiegen
alle Nichtbetroffenen;
sie
waren ja schließlich keine Verleger.
Als
die Herrschenden sogar Musik und Lieder auf den
Index
setzten, schwiegen alle;
sie
waren ja schließlich keine Musiker.
Als
die Herrschenden Andersdenkende bestraften
und
einsperrten, Parteien, Verbände und
Versammlungen
verboten, schwiegen viele;
sie
waren ja nicht betroffen.
Als
sie schließlich Betroffene wurden, weil sie im
Vertrauen
auf ihr Grundrecht der freien
Meinungsäußerung
dazu ihre Meinung sagten,
gab es
keinen mehr,
der
protestieren und ihnen helfen konnte.
Helfen Sie uns, den Rechtsstaat zu schützen und
politisch Verfolgten zu helfen, ‑
Sie helfen sich damit selbst!
Spendenkonto:
DRsK
e.V., Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) Kto. 6 308 100
DEUTSCHER RECHTSSCHUTZKREIS e.V.
POSTFACH 400215, D ‑ 44736 BOCHUM
Zitat
"Das politische Klima,
das so gefördert wird, widerspricht der Grundeinsicht, daß. Freiheit stets
auch. die Freiheit der Andersdenkenden
einschließen muß. Es mißachtet, daß die
Glaubwürdigkeit der Demokratie das öffentliche Eintreten für politische Alternativen
‑ und nicht nur für Varianten einer im allgemeinen übereinstimmenden Politik
‑ zur Voraussetzung hat. Das Recht auf freie, Meinungsäußerung und
politische Betätigung muß ausübbar
sein, ohne Sanktionen auszulösen.''
Karl Feldmeyer,
"FAZ" 2.9.2000
- Rückseite des Flugblattes -
Anmerkung: Zum gleichen Thema wird hingewiesen
auf das unbedingt lesenswerte Buch von Rolf-Josef Eibicht (Hg.):
"Unterdrückung und Verfolgung deutscher Patrioten", in dem sich 37
Autoren zu diesen skandalösen Zuständen der BRD-Justiz äußern. Da sich
erfahrungsgemäß viele Buchhändler - nicht nur die Rotarier und Logenbrüder
unter ihnen - schwer tun, dieses Buch - mit frohem Herzen oder überhaupt - zu
bestellen und zu verkaufen, kann es auch direkt bezogen werden von der
Verlagsauslieferung Dietrich Bohlinger, Postfach 1, D - 25884 Viöl, Fax: 0 48
43 - 10 87.
Dieses Buch gehört in den Bücherschrank eines
jeden Patrioten, gleichgültig ob er rechts oder links oder in der Mitte steht.
Es beinhaltet allerdings nur eine Auswahl von Fällen des Justizmobbings gegen
Patrioten. Unerwähnt bleiben u.a. die Verfolgung von Hennecke Kardel (Hamburg)
und Dieter Kern (Lübeck). Das Martyrium des Ritterkreuzträgers Hennecke Kardel
kann allerdings im Beitrag "Bonnerschlag" auf dieser Homepage
nachgelesen werden.
Auf verschiedene Beiträge zum Multi-Kulti-Unfug
auf dieser Homepage wird ebenso hingewiesen.
Soweit die Rückseite des Flugblattes mit
"Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit" überschrieben ist,
handelt es sich um den Titel eines (aus mir völlig unerfindlichen Gründen
verbotenen) Buches von Professor Dr. Friedrich Grimm (Bonn 1953), welches ich
von meinem Vater geerbt habe.
Das Feldmeyer-Zitat aus der FAZ trifft den Nagel
auf den Kopf und verbindet den wesentlichen Inhalt eines Rosa-Luxemburg-Wortes
mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit, die
nach der zutreffenden Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes "für ein
demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend ist".