Hans-Ernst Böttcher

 

Hans-Ernst Böttcher ist Präsident des Landgerichts Lübeck und sowohl fachlich als auch charakterlich für diesen Posten völlig ungeeignet. Diesen Posten verdankte er seinem SPD-Parteibuch, welches er allerdings achtlos fortwarf, als Regierung und Parlament das Asylrecht im Grundgesetz ändern mußte, nachdem sich der Zustrom - überwiegend von Wirtschaftsflüchtlingen - jährlich der 500.000 - Grenze näherte. Zur Einstimmung wird dem geneigten Leser die Lektüre des Kapitels 46 der "Rechtsbeugermafia" (auf dieser Homepage) empfohlen. Schon wegen seiner dort dargestellten Fehlleistung hätte man Böttcher sofort aus dem Dienst entfernen müssen. Aber weit gefehlt. Er verleumdet sein Opfer weiterhin und findet dabei auch noch tatkräftige Unterstützung in der Berliner Justiz und im Kieler Justizministerium:

 

 

Detlef Winter                                                         Lübeck, den 21.9.2003

Max Planck Str. 13

23568 Lübeck

Tel/Fax: 0451 32990

www.luebeck kunterbunt.de

 

Staatsanwaltschaft

Fax: 371   1399

23568 Lübeck

 

Strafanzeige und Strafantrag gegen den LG Präsidenten H. E. Böttcher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher wegen §§ 185 ff StGB und zwar aus folgenden Gründen:

 

Am 6.9.2003 erhielt ich von der Diplom Psychologin Carola Storm Knirsch, Wilhelmshöher Str. 24, 12161 Berlin folgende telefonische Mitteilung:

 

Sie sei Mitglied im "Forum Justizgeschichte" und habe an der Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge   Zur juristischen Aufarbeitung von NS Staat und DDR" teilgenommen, die am 28./29. August 2003 im Haus der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin Tiergarten stattgefunden habe. Am 28.8.2003 habe sie ein Gespräch mit Herrn Böttcher, dem LG Präsidenten aus Lübeck, geführt. Sie berichtete ihm, das Buch "Die Rechtsbeugermafia" mit großer Begeisterung gelesen zu haben und fragte Herrn Böttcher, ob er den Autor Detlef Winter kenne. Darauf soll Herr Böttcher gesagt haben: Halten Sie sich bloß von dem fern. Was in dem Buch steht ist nur erstunken und erlogen. Darauf fragte Frau Storm Knirsch, warum die Betroffenen sich denn nicht gewehrt hätten, wenn die Darstellung im Buch nicht stimmen solle. Herr Böttcher soll darauf geantwortet haben, daß sei die Sache der Betroffenen. Weiter soll Herr Böttcher gesagt haben, Winter sei ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gäbe, tatsächlich aber rechts stehe.

 

Auf Seite 18 der "Rechtsbeugermafia" heißt es: "Personen  und Ortsnamen sind - mit Ausnahme zeitgeschichtlicher Personen   anonymisiert. Die juristisch relevanten Fakten sind allesamt authentisch und nur in unwesentlichen Rahmenbereichen romanhaft abgerundet oder satirisch überzeichnet". Diese Aussage entspricht der Wahrheit, während das, was Herr Böttcher gesagt haben soll, "erstunken und erlogen" ist, denn er weiß in wesentlichen Punkten um die Authentizität des Buches. Dabei bitte ich zu beachten, daß Herr Böttcher allein schon wegen der Dinge, die ich auf Seiten 477   494 der "Rechtsbeugermafia" geschildert habe, in einem funktionierenden Rechtsstaat durch förmliches Disziplinarverfahren aus dem Dienst hätte entfernt werden müssen.

 

Selbst die Loge anerkennt die Authentizität des Buches mit Ausnahme "des Bernsteinzimmers in den Bunkeranlagen des nördlichen Torneirückens", wobei jener Hochgradbruder des 8. Grades übersieht, daß dies als Gerücht und nicht als Faktum dargestellt wurde.

 

An einer Diskussion über "links" und "rechts" möchte ich mich nicht beteiligen. Dieses Schubladendenken ist etwas für Analphabeten. Ich war von 1966   1989 Mitglied der SPD und arbeite seit Jahren sowohl mit GRÜNEN, als auch mit verfolgten Patrioten zusammen und orientiere meine politische Überzeugung an gründlichem Studium der Sachthemen und nicht an antiquierten parlamentarischen Sitzordnungen.

 

Herr Böttcher täte besser daran, seinen total verlotterten Laden auf Vordermann zu bringen, anstatt Bürger zu verleumden, die sich kompromißlos für Humanismus und Gerechtigkeit einsetzen

 

Hochachtungsvoll

 

Anmerkung: Frau Storm-Knirsch hat dieses Schreiben vor Absendung als Entwurf zur Kenntnisnahme und Überprüfung erhalten und als inhaltlich zutreffend bestätigt.

CAROLA STORM KNIRSCH

Diplom Psychologin   Psychotherapeutin

Rechtspsychologin * Kommlinikationspsychologin * MOBBING Spezialistin * Dozentin

 

Beratung * Psychotherapie (VT) * Begutachtun * Mediation (außergerichtliche Vermittlung)

 

                                                                                     Wilhelmshöher Str. 24

                                                                                     12161 Berlin (Friedenau)

                                                                                     U Bhf. Friedrich Wilhelm Platz

                                                                                     Tel.   030   851 37 88

  Herrn                                                                           Mobil 0173 93 42 560

  Detlef Winter                                                               Fax: 030   852 07 72

  Max Planck Str. 13                                                      storm knirsch@t online.de

                                                                                     www.storm knirsch.de

  23568 Lübeck                                                              Postbank Berlin (BLZ 100 100

 

                                                                                     Kto. Nr. 28 25 71 100

                                                                                         10. Oktober 2003

 

Der Präsident des Landgerichts Hans Ernst Böttcher am 28.08. d. J. über Ihre Person und Ihr Buch "Die Rechtsbeugermafia"

 

Sehr geehrter Herr Winter,

 

in Sachen Äußerung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher auf der Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge   Zur juristischen Aufarbeitung von NS-Staat und DDR" am 28./29. August 2003 im Haus der Friedrich Ebert Stiftung hier in Berlin, möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:

 

Im Anschluss an den ersten Tag der vorgenannten Tagung, also am 28. August 2003, gegen 17.00 Uhr, ging ich zum Podium, auf dem Herr Böttcher noch saß, und fragte ihn, ob ihm "das Buch 'Die Rechtsbeugermafia' und der Autor Detlef Winter, ehemals Rechtsanwalt in Lübeck, bekannt" seien. Herr Böttcher bejahte dieses mit Nachdruck.

 

Ich äußerte, dass "ich dieses Buch mit Begeisterung gelesen habe" und wollte hierzu gerne seine Meinung wissen.

 

Herr Böttcher wurde sodann heftiger und äußerte, der Inhalt des Buches sei "völlig erfunden", "nichts (sei) wahr von dem, was in dem Buch steht". Er gab mir den "dringenden Rat", mich "von solchen Leuten wie Herrn Winter fern zu halten, weil er ein höchst gefährlicher Mann" sei, "der sich politisch links" gäbe, "tatsächlich aber rechts steht".

 

Ich fragte Herrn Böttcher sodann, warum sich die in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" belasteten schleswig holsteinischen Organe der Rechtspflege nicht gegen die Beschuldigungen zur Wehr gesetzt hätten. Hierauf antwortete Herr Böttcher, dass "dieses Sache der Betroffenen" sei.

 

Über die Äußerungen des Herrn Böttcher wunderte ich mich sehr.

 

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein (ehemaliger) Rechtsanwalt aus seiner zwanzigjährigen forensischen Erfahrung ein mehrere Hundert Seiten starkes Buch veröffentlicht, in dem bis in die kleinsten Details   nebst Aktenzeichen   Versagen und Manipulationen in der schleswig-­holsteinischen Justiz beschrieben werden, die sämtliche "völlig erfunden" sein sollen.

 

Ich frage mich, was ein Rechtsanwalt, der üblicherweise mit seinen Mandaten ausgelastet ist, dazu bewegen könnte, derartige "Geschichten" zu erfinden.

 

Sollten die von Ihnen in Ihrem o. g. Buch vorgebrachten Tatsachenbehauptungen wirklich erfunden sein, so wäre es meines Erachtens an der Zeit, dass hiergegen von offizieller Seite vorgegangen wird, um das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat zu erhalten.

 

Sollten die von Ihnen beschriebenen Zustände bzw. Ereignisse jedoch der Wirklichkeit entsprechen, so hätte hiergegen   also gegen die Zustände   ebenfalls von offizieller Seite aus unverzüglich etwas zu geschehen.

 

Ganz ungewöhnlich fand ich auch die Äußerung von Herrn Präsidenten Böttcher, mich "von Herrn Winter fern zu halten". Dieses erinnert mich ein wenig an die Nonnen in den katholischen Mädchengymnasien, die (uns) seinerzeit dazu anhielten, sich von gewissen männlichen Wesen "fern zu halten". Mit einer lebendigen Auseinandersetzung mit den Gefahren des Lebens hat dieses natürlich nichts zu tun.

 

Ich bin 55 Jahre alt und voll geschäftsfähig und pflege meine Entscheidungen, von wem ich mich fern halte, selbständig zu treffen. Herrn Böttchers Äußerung kann ich nur dahin gehend verstehen, dass ich mich nicht mit derartigen ggf. justizkritischen und auf die Gegenwart bezogenen Veröffentlichungen und ihren Autoren beschäftigen soll.

 

Dieses erinnert mich ein wenig an die Bücherverbrennung im Jahr 1933, wodurch das deutsche Volk von gesellschaftskritischer Literatur "ferngehalten" werden sollte.

 

Auch war ich insbesondere deshalb sehr verwundert über die Äußerungen des Herrn Landgerichtspräsidenten Böttcher, da ich auf der o. g. Tagung der Friedrich Ebert Stiftung gehofft hatte, besonders kompromisslose Kritiker jeglicher justizieller, sowohl der nationalsozialistischen und der in der ehemaligen DDR geschehenen Willkürakte und auch etwaiger heutiger Unregelmäßigkeiten anzutreffen, denn "Die Gegenwart hat eine lange Vergangenheit" (Justizforum), und Neuanfängen gilt es von vornherein und energisch entgegen zu treten.

 

Ich denke, dass es dieses ist, was Sie mit Ihrem Buch "Die Rechtsbeugermafia" verfolgen. Somit hätten sich die hier kritisierten Juristen im Interesse des Fortbestand unseres noch nicht sehr stabilen Rechtsstaats Ihrer Kritik zu stellen.

 

Ich stelle anheim, dieses Schreiben der Ministerin Liitkes vorzulegen und wünsche Ihnen für Ihre Bemühungen und für Ihr Engagement für unseren Rechtsstaat, der für alle Bürger Gültigkeit haben soll, recht viel Erfolg.

 

Anliegend füge ich die Kopie eines Artikels aus dem FOCUS bei, wonach der prozentuale Anteil der Schüler, die in Schleswig Holstein ein Schuljahr wiederholen müssen und der damit dieses Bundesland zum Spitzenreiter in Bezug auf die Sitzenbleiberquote macht, 40 % beträgt.

 

Mit Otto Reutter würde ich jetzt sagen: Jck wundere mir über jar nüscht mehr."

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                        Anlage

 

gez. Carola Storm-Knirsch

                                                                 

Staatsanwaltschaft Berlin

 

Herrn                                                         

                                                                  Turmstraße 91

Detlef Winter                                              10559 Berlin, 11.11.2003

Max Planck Straße 13

                                                                  Sprechstunden

23568 Lübeck                                             Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr

                                                                  Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr

 

Sehr geehrter Herr Winter,

 

das auf Ihre Strafanzeige vom 21.9.2003

gegen Hans Emst Böttcher

wegen übler Nachrede

 

eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Die dem Beschuldigten vorgeworfene Äußerung ist als freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt, zumal sich bereits aus Ihrer Strafanzeige ergibt, dass Ihre Dar­stellungen in dem Buch nicht der Wahrheit entsprechen, sondern "romanhaft abgerundet" oder satirisch überzeichnet sind.

 

Broschat

Staatsanwalt

Detlef Winter                                                        Lübeck, den 21.11.2003

Max Planck Str. 13

23568 Lübeck

Tel/Fax: 0451 32990

www.luebeck kunterbunt.de

 

Staatsanwaltschaft Berlin

Telefax: 030   90 14   33 10

10548 Berlin

 

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

Hans Ernst Böttcher

34 Js 4620/03

 

lege ich gegen die am 20.11. zugestellte Entschließung der Verfahrenseinstellung Beschwerde ein und beantrage, den Beschuldigten   da die Entschließung inzident das erforderliche öffentliche Interesse bejaht, weil sonst ja (kurzfristig) auf den Privatklageweg verwiesen worden wäre   anzuklagen und zwar aus folgenden Gründen:

 

1) Ich habe in meiner 21jährigen Anwaltstätigkeit einiges erlebt, was ich zu einem kleinen Teil auch publiziert habe, aber die hiermit angefochtene Entscheidung übersteigt das übliche Maß doch erheblich.

 

2) Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin so mutig den sich mit osteuropäischen Nutten in Lack und Leder vergnügenden Kokser Michel Friedman alias Paolo Pinkel (den man nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes entgegen den beiden Vorinstanzen nicht einen "Zigeunerjuden" nennen darf) verfolgt hat, scheint man sich in diesem Fall auf das Niveau herabgelassen zu haben, daß man in Frankfurt durch unangemeldete strafprozessuale Maßnahmen vermeiden wollte.

 

3) Gemäß §§ 171, 172 11 StPO ist der Antragsteller über den ihm zustehenden Rechtsbehelf zu belehren. Das ist nicht erfolgt.

 

4) Die Äußerung: "Winter ist ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gibt, tatsächlich aber rechts steht", ist ohne jeden Zweifel eine Beleidigung.

 

5) Die Äußerung: "Was in dem Buch steht ist nur erstunken und erlogen" ist ohne jeden Zweifel eine üble Nachrede, wenn nicht sogar eine Verleumdung.

 

6) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit hat mit diesen Straftaten absolut nichts zu tun. Es steht gemäß Art. 5 II GG unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze, wozu unstreitig die §§ 185 ff StGB gehören. Außerdem nennt dieser Schrankenvorbehalt expressis verbis das "Recht der persönlichen Ehre."

 

7) Es geht darum, daß in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" die juristisch relevanten Fakten allesamt authentisch sind und Böttcher wider besseres Wissen mich der Lüge bzw. der erlogenen Darstellung bezichtigt. Nur exemplarisch verweise ich auf das Kapitel 46 der "Rechtsbeugermafia" (S. 477 ff), aus dem sich 20 Seiten Dienstaufsichtsbeschwerden an den LG Präsidenten ergeben, die dieser nicht bearbeitet hat, sondern im Gegenzug sich mir gegenüber strafrechtliche Überprüfung vorbehielt.

 

8) Die Behauptung, ich sei ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gibt, tatsächlich aber rechts steht, hat mich besonders gekränkt. Immerhin war ich 23 Jahre lang Mitglied der SPD und wenn ich auch Justizopfer aus dem patriotischen Lager betreue, bin ich noch lange kein "Rechter" , was Böttcher im übrigen absolut nichts anginge. ...

 

gez. D. Winter

Generalstaatsanwaltschaft Berlin                                          Telefon 9015 2728

Elßholzstraße 30   33 * 10781 Berlin                                    Telefax: 90 15 2727

 

Herrn                                                                                              90 15 2704

Detlef Winter                                                                      Vermittlung: (030) 90 15   0

                                                                                          intern:   915

Max Planck Str. 13                                                             Datum:  02.12.2003

 

23568 Lübeck                                                 Geschäftszeichen (bitte immer angeben):

 

1 Zs 2846/03

 

Sehr geehrter Herr Winter,

 

auf Ihre Beschwerde vom 21 . November 2003 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 11. November 2003 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Landgerichts Lübeck, Hans Ernst Böttcher, wegen des Vorwurfs der Beleidigung u.a.   34 Js 4620/03   teile ich Ihnen mit:

 

Nach Prüfung des Sachverhalts im Wege der Dienstaufsicht sehe ich keinen Anlass, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.

 

Die von Ihnen beanstandete Äußerungen des Beschuldigten halten sich im zulässigen Rahmen des ihm zustehenden Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Er handelte somit jedenfalls zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB); eine Strafverfolgung kommt nicht in Betracht.

 

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die angezeigten Straftatbestände der §§ 185 bis 189 StGB Privatklagedelikte sind (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Ein (fristgebundener) Antrag auf gerichtliche Entscheidung wäre nicht zulässig (vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO). Daher war der Einstellungsbescheid zutreffend nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.

 

Ich weise Ihre Beschwerde daher zurück.

 

Hochachtungsvoll

 

Lentz

Oberstaatsanwältin

Detlef Winter                                                         Lübeck, den 10.12.2003

Max Planck Str. 13

23568 Lübeck

Tel/Fax: 0451 32990

 

Senatsverwaltung für Justiz

Salzburger Straße 21   25

Telefax: 030   90 13   20 00

10825 Berlin

 

Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit        erhebe       ich       Dienstaufsichtsbeschwerde    gegenüber      der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und bitte die Akte des Ermittlungsverfahrens

gegen den Präsidenten des LG Lübeck Hans Ernst Böttcher beizuziehen (Az: 1 Zs

2846/03 = StA Berlin: 34 Js 4620/03). Ich beantrage, die Staatsanwaltschaft

anzuweisen, Anklage gegen Böttcher wegen Beleidigung und übler Nachrede zu

erheben. Wegen des Sachverhalts verweise ich auf meine Strafanzeige vom

21.9.2003 und meine Beschwerdebegründung vom 21.11.2003.

 

Sollten die Verfahrenseinstellungen Bestand haben, werde ich und alle anderen Zeitgenossen in Berlin ungestraft beispielsweise folgendes verbreiten dürfen: "Der Regierende Bürgermeister ist nicht nur schwul (homosexuell), sondern alles was er sagt und schreibt ist erstunken und erlogen und außerdem besagt seine SPD-Mitgliedschaft gar nichts. Tatsächlich steht dieser extrem gefährliche Mann rechts. Aber diese Tarnung kennt man ja von den Schwulen."

 

Oder: "Alle Pressemitteilungen Berliner Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich der bis zur Spitze extrem gefährlichen Senatsverwaltung für Justiz sind erstunken und erlogen."

 

Bei der Behandlung der Ermittlungsverfahren gegen einen gewissen Adolf Hilmer bräuchte ich gar nicht einmal zu fabulieren, wenn insoweit behauptet würde, daß die dafür verantwortlichen Juristen aus Berlin hinter Gitter gehören.

 

Ich hoffe, Sie erkennen an diesen Beispielen, wie abstrus die Ansichten des Staatsanwalts Broschat und der Oberstaatsanwältin Lentz sind. Anderenfalls sollten Sie sich offen und ehrlich (zu einer gegebenenfalls politisch motivierten) Klassenjustiz bekennen.

 

Hochachtungsvoll

Senatsverwaltung für Justiz   Salzburger Str. 21   25   10825 Berlin                    

 

II C2 3133 E IV 960/2003

 

Herrn                                                                          Telefon (0 30)  App. Nr.:

Detlef Winter                                                                                      3047

                                                                                  (Vermittlg.) 90 13 0

Max Planck Straße 13                                                 (Intern)            913

 

                                                                                  Telefax:          9013 2008

23568 Lübeck                                                            

 

Datum:

 

13. Januar 2004

 

Sehr geehrter Herr Winter,

 

auf Ihre an die Senatsverwaltung für Justiz gerichtete und an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10. Dezember 2003 in dem Ermittlungsverfahren gegen Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher wegen des Vorwurfs der Beleidigung u.a.   34 Js 4620103   teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 2. Dezember 2003 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

 

Nach Prüfung der Sach  und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Ich weise Ihre Beschwerde als unbegründet zurück.

 

Hochachtungsvoll

 

Klöppenpieper

Böttcher stellt Strafantrag gegen Huber und Geis

 

LÜBECK   Der Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, hat Strafantrag gestellt gegen den Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, und den CDU Bundestagsabgeordneten Norbert Geis.

 

Damit verwirklichte Böttcher seine Ankündigung vom Oktober vergangenen Jahres. Damals hatten Huber und Geis in der Folge des Lübecker Vier Kilo Urteils "maßlose, ehrenrührige Angriffe gegen die Richter der I. Kleinen Strafkammer" geführt, teilte Böttcher gestern weiter mit. Huber hatte im Bayerischen Rundfunk von einem "irren Richter" gesprochen; Geis sprach von einem "drogenpolitischen Amoklauf" und von Richtern, die die richterliche Unabhängigkeit in Frage stellten und das Fundament unserer Justiz zerstörten.

 

Die Politiker seien davon nicht abgerückt, so Böttcher. Deshalb habe er in München und Bonn Strafantrag gestellt unter allen Gesichtspunkten des strafrechtlichen Ehrenschutzes.

 

Quelle: Lübecker Nachrichten vom 25.1.1995

Lieber Hans Ernst Böttcher,

 

Du beanstandest in Deiner Kritik den Beitrag von Jürgen Hebel als "menschlich unsolidarisch".

Dein Wunsch nach praktischer Solidarität ist kein Kriterium für die Richtig kalt von

Meinungen.

Er ist sogar sehr gefährlich: Wenn wir ihn zur Maxime unseres Argumentierens

machten, würden wir unseren Gegnern in der Auseinandersetzung einen

willkommenen Vorwand bieten, unsere Argumente abzuqualifizieren, statt sich mit

ihrem Inhalt auseinandersetzen zu müssen.

Einige der Positionen, die Du dem Autor Jürgen Habel unterstellst, werden von ihm

gar nicht vertreten: Er unternimmt keinen "Frontalangriff auf die parlamentarische

Richterwahl" sondern erhebt die Forderung nach Transparenz, Chancengleichheit,

öffentlicher Ausschreibung der Stellen und der Schaffung von Anforderungs-­

profilieren.

Du unterstellst ihm die Beteiligung an einem "Diffamierungs Strickmuster aus der

Weimarer Zeit ... Aus Furcht vor der exzellenten Fachlichkeit wird dem Kandidaten

die Fachlickeit abgesprochen". Das läßt sich aus dem Text von Jürgen Habel nicht

entnehmen.

Menschliche Solidarität sollte uns nie am klaren und analytischen Denken hindern.

Vielmehr kann auch das Bemühen um klare Analyse ein Ausdruck von Solidarität

sein. Durch die Auseinandersetzung um die Berufung von Wolfgang Nescovic ist

die allgemeine Aufmerksamkeit auf die wahrlich problematische Handhabung der

Bundesrichterwahl gelenkt worden. Dem Thema müssen wir uns stellen, auch

wenn unser Freund Wolfgang Nescovic das Opfer der Auseinandersetzung ist. Und

zu dieser Diskussion hat Jürgen Hebel einen Beitrag geliefert, nicht mehr und nicht

weniger.

Die Argumente von Jürgen Hebel zu kritisieren, dazu ist in unserer Zeitschrift

ebenso Raum wie für seine Argumente selbst. Die praktische Solidarität, die Du

erwartest, schulden wir aber auch dem Autor Jürgen Hebel. Wir wollen ihn mit

diesem Zwischenruf gegen Angriffe in Schutz nehmen, die wir für ungerechtfertigt

halten und gegen die er sich in der kurzen Zeit zwischen dem Eingang Deines

Textes und dem Layout für dieses Heft nicht mehr wehren kann.

 

In solidarischer Verbundenheit mit Wolfgang Nescovic, Jürgen Habel und mit Dir

 

Eberhard Carl und Christoph Strecker

 

Quelle: Betrifft JUSTIZ Nr. 70 - Juni 2002 - Seite 317