Hans-Ernst Böttcher
Hans-Ernst Böttcher ist Präsident des Landgerichts Lübeck und sowohl fachlich als auch charakterlich für diesen Posten völlig ungeeignet. Diesen Posten verdankte er seinem SPD-Parteibuch, welches er allerdings achtlos fortwarf, als Regierung und Parlament das Asylrecht im Grundgesetz ändern mußte, nachdem sich der Zustrom - überwiegend von Wirtschaftsflüchtlingen - jährlich der 500.000 - Grenze näherte. Zur Einstimmung wird dem geneigten Leser die Lektüre des Kapitels 46 der "Rechtsbeugermafia" (auf dieser Homepage) empfohlen. Schon wegen seiner dort dargestellten Fehlleistung hätte man Böttcher sofort aus dem Dienst entfernen müssen. Aber weit gefehlt. Er verleumdet sein Opfer weiterhin und findet dabei auch noch tatkräftige Unterstützung in der Berliner Justiz und im Kieler Justizministerium:
Detlef Winter Lübeck, den 21.9.2003
Max Planck Str. 13
23568 Lübeck
Tel/Fax: 0451 32990
www.luebeck kunterbunt.de
Staatsanwaltschaft
Fax: 371 1399
23568 Lübeck
Strafanzeige und Strafantrag gegen den LG Präsidenten H. E. Böttcher
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher wegen §§ 185 ff StGB und zwar aus folgenden Gründen:
Am 6.9.2003 erhielt ich von der Diplom Psychologin Carola Storm Knirsch, Wilhelmshöher Str. 24, 12161 Berlin folgende telefonische Mitteilung:
Sie sei Mitglied im "Forum Justizgeschichte" und habe an der Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge Zur juristischen Aufarbeitung von NS Staat und DDR" teilgenommen, die am 28./29. August 2003 im Haus der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin Tiergarten stattgefunden habe. Am 28.8.2003 habe sie ein Gespräch mit Herrn Böttcher, dem LG Präsidenten aus Lübeck, geführt. Sie berichtete ihm, das Buch "Die Rechtsbeugermafia" mit großer Begeisterung gelesen zu haben und fragte Herrn Böttcher, ob er den Autor Detlef Winter kenne. Darauf soll Herr Böttcher gesagt haben: Halten Sie sich bloß von dem fern. Was in dem Buch steht ist nur erstunken und erlogen. Darauf fragte Frau Storm Knirsch, warum die Betroffenen sich denn nicht gewehrt hätten, wenn die Darstellung im Buch nicht stimmen solle. Herr Böttcher soll darauf geantwortet haben, daß sei die Sache der Betroffenen. Weiter soll Herr Böttcher gesagt haben, Winter sei ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gäbe, tatsächlich aber rechts stehe.
Auf Seite 18 der "Rechtsbeugermafia" heißt es: "Personen und Ortsnamen sind - mit Ausnahme zeitgeschichtlicher Personen anonymisiert. Die juristisch relevanten Fakten sind allesamt authentisch und nur in unwesentlichen Rahmenbereichen romanhaft abgerundet oder satirisch überzeichnet". Diese Aussage entspricht der Wahrheit, während das, was Herr Böttcher gesagt haben soll, "erstunken und erlogen" ist, denn er weiß in wesentlichen Punkten um die Authentizität des Buches. Dabei bitte ich zu beachten, daß Herr Böttcher allein schon wegen der Dinge, die ich auf Seiten 477 494 der "Rechtsbeugermafia" geschildert habe, in einem funktionierenden Rechtsstaat durch förmliches Disziplinarverfahren aus dem Dienst hätte entfernt werden müssen.
Selbst die Loge anerkennt die Authentizität des Buches mit Ausnahme "des Bernsteinzimmers in den Bunkeranlagen des nördlichen Torneirückens", wobei jener Hochgradbruder des 8. Grades übersieht, daß dies als Gerücht und nicht als Faktum dargestellt wurde.
An einer Diskussion über "links" und "rechts" möchte ich mich nicht beteiligen. Dieses Schubladendenken ist etwas für Analphabeten. Ich war von 1966 1989 Mitglied der SPD und arbeite seit Jahren sowohl mit GRÜNEN, als auch mit verfolgten Patrioten zusammen und orientiere meine politische Überzeugung an gründlichem Studium der Sachthemen und nicht an antiquierten parlamentarischen Sitzordnungen.
Herr Böttcher täte besser daran, seinen total verlotterten Laden auf Vordermann zu bringen, anstatt Bürger zu verleumden, die sich kompromißlos für Humanismus und Gerechtigkeit einsetzen
Hochachtungsvoll
Anmerkung: Frau Storm-Knirsch hat dieses Schreiben vor Absendung als Entwurf zur Kenntnisnahme und Überprüfung erhalten und als inhaltlich zutreffend bestätigt.
CAROLA STORM KNIRSCH
Diplom Psychologin Psychotherapeutin
Rechtspsychologin * Kommlinikationspsychologin * MOBBING Spezialistin * Dozentin
Beratung * Psychotherapie (VT) * Begutachtun * Mediation (außergerichtliche Vermittlung)
Wilhelmshöher Str. 24
12161 Berlin (Friedenau)
U Bhf. Friedrich Wilhelm Platz
Tel. 030 851 37 88
Herrn Mobil 0173 93 42 560
Detlef Winter Fax: 030 852 07 72
Max Planck Str. 13 storm knirsch@t online.de
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Kto. Nr. 28 25 71 100
10. Oktober 2003
Der Präsident des Landgerichts Hans Ernst Böttcher am 28.08. d. J. über Ihre Person und Ihr Buch "Die Rechtsbeugermafia"
Sehr geehrter Herr Winter,
in Sachen Äußerung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher auf der Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge Zur juristischen Aufarbeitung von NS-Staat und DDR" am 28./29. August 2003 im Haus der Friedrich Ebert Stiftung hier in Berlin, möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:
Im Anschluss an den ersten Tag der vorgenannten Tagung, also am 28. August 2003, gegen 17.00 Uhr, ging ich zum Podium, auf dem Herr Böttcher noch saß, und fragte ihn, ob ihm "das Buch 'Die Rechtsbeugermafia' und der Autor Detlef Winter, ehemals Rechtsanwalt in Lübeck, bekannt" seien. Herr Böttcher bejahte dieses mit Nachdruck.
Ich äußerte, dass "ich dieses Buch mit Begeisterung gelesen habe" und wollte hierzu gerne seine Meinung wissen.
Herr Böttcher wurde sodann heftiger und äußerte, der Inhalt des Buches sei "völlig erfunden", "nichts (sei) wahr von dem, was in dem Buch steht". Er gab mir den "dringenden Rat", mich "von solchen Leuten wie Herrn Winter fern zu halten, weil er ein höchst gefährlicher Mann" sei, "der sich politisch links" gäbe, "tatsächlich aber rechts steht".
Ich fragte Herrn Böttcher sodann, warum sich die in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" belasteten schleswig holsteinischen Organe der Rechtspflege nicht gegen die Beschuldigungen zur Wehr gesetzt hätten. Hierauf antwortete Herr Böttcher, dass "dieses Sache der Betroffenen" sei.
Über die Äußerungen des Herrn Böttcher wunderte ich mich sehr.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein (ehemaliger) Rechtsanwalt aus seiner zwanzigjährigen forensischen Erfahrung ein mehrere Hundert Seiten starkes Buch veröffentlicht, in dem bis in die kleinsten Details nebst Aktenzeichen Versagen und Manipulationen in der schleswig-holsteinischen Justiz beschrieben werden, die sämtliche "völlig erfunden" sein sollen.
Ich frage mich, was ein Rechtsanwalt, der üblicherweise mit seinen Mandaten ausgelastet ist, dazu bewegen könnte, derartige "Geschichten" zu erfinden.
Sollten die von Ihnen in Ihrem o. g. Buch vorgebrachten Tatsachenbehauptungen wirklich erfunden sein, so wäre es meines Erachtens an der Zeit, dass hiergegen von offizieller Seite vorgegangen wird, um das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat zu erhalten.
Sollten die von Ihnen beschriebenen Zustände bzw. Ereignisse jedoch der Wirklichkeit entsprechen, so hätte hiergegen also gegen die Zustände ebenfalls von offizieller Seite aus unverzüglich etwas zu geschehen.
Ganz ungewöhnlich fand ich auch die Äußerung von Herrn Präsidenten Böttcher, mich "von Herrn Winter fern zu halten". Dieses erinnert mich ein wenig an die Nonnen in den katholischen Mädchengymnasien, die (uns) seinerzeit dazu anhielten, sich von gewissen männlichen Wesen "fern zu halten". Mit einer lebendigen Auseinandersetzung mit den Gefahren des Lebens hat dieses natürlich nichts zu tun.
Ich bin 55 Jahre alt und voll geschäftsfähig und pflege meine Entscheidungen, von wem ich mich fern halte, selbständig zu treffen. Herrn Böttchers Äußerung kann ich nur dahin gehend verstehen, dass ich mich nicht mit derartigen ggf. justizkritischen und auf die Gegenwart bezogenen Veröffentlichungen und ihren Autoren beschäftigen soll.
Dieses erinnert mich ein wenig an die Bücherverbrennung im Jahr 1933, wodurch das deutsche Volk von gesellschaftskritischer Literatur "ferngehalten" werden sollte.
Auch war ich insbesondere deshalb sehr verwundert über die Äußerungen des Herrn Landgerichtspräsidenten Böttcher, da ich auf der o. g. Tagung der Friedrich Ebert Stiftung gehofft hatte, besonders kompromisslose Kritiker jeglicher justizieller, sowohl der nationalsozialistischen und der in der ehemaligen DDR geschehenen Willkürakte und auch etwaiger heutiger Unregelmäßigkeiten anzutreffen, denn "Die Gegenwart hat eine lange Vergangenheit" (Justizforum), und Neuanfängen gilt es von vornherein und energisch entgegen zu treten.
Ich denke, dass es dieses ist, was Sie mit Ihrem Buch "Die Rechtsbeugermafia" verfolgen. Somit hätten sich die hier kritisierten Juristen im Interesse des Fortbestand unseres noch nicht sehr stabilen Rechtsstaats Ihrer Kritik zu stellen.
Ich stelle anheim, dieses Schreiben der Ministerin Liitkes vorzulegen und wünsche Ihnen für Ihre Bemühungen und für Ihr Engagement für unseren Rechtsstaat, der für alle Bürger Gültigkeit haben soll, recht viel Erfolg.
Anliegend füge ich die Kopie eines Artikels aus dem FOCUS bei, wonach der prozentuale Anteil der Schüler, die in Schleswig Holstein ein Schuljahr wiederholen müssen und der damit dieses Bundesland zum Spitzenreiter in Bezug auf die Sitzenbleiberquote macht, 40 % beträgt.
Mit Otto Reutter würde ich jetzt sagen: Jck wundere mir über jar nüscht mehr."
Mit freundlichen Grüßen Anlage
gez. Carola Storm-Knirsch
Staatsanwaltschaft Berlin
Herrn
Turmstraße 91
Detlef Winter 10559 Berlin, 11.11.2003
Max Planck Straße 13
Sprechstunden
23568 Lübeck Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Winter,
das auf Ihre Strafanzeige vom 21.9.2003
gegen Hans Emst Böttcher
wegen übler Nachrede
eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung).
Die dem Beschuldigten vorgeworfene Äußerung ist als freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt, zumal sich bereits aus Ihrer Strafanzeige ergibt, dass Ihre Darstellungen in dem Buch nicht der Wahrheit entsprechen, sondern "romanhaft abgerundet" oder satirisch überzeichnet sind.
Broschat
Staatsanwalt
Detlef Winter Lübeck, den 21.11.2003
Max Planck Str. 13
23568 Lübeck
Tel/Fax: 0451 32990
www.luebeck kunterbunt.de
Staatsanwaltschaft Berlin
Telefax: 030 90 14 33 10
10548 Berlin
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
Hans Ernst Böttcher
34 Js 4620/03
lege ich gegen die am 20.11. zugestellte Entschließung der Verfahrenseinstellung Beschwerde ein und beantrage, den Beschuldigten da die Entschließung inzident das erforderliche öffentliche Interesse bejaht, weil sonst ja (kurzfristig) auf den Privatklageweg verwiesen worden wäre anzuklagen und zwar aus folgenden Gründen:
1) Ich habe in meiner 21jährigen Anwaltstätigkeit einiges erlebt, was ich zu einem kleinen Teil auch publiziert habe, aber die hiermit angefochtene Entscheidung übersteigt das übliche Maß doch erheblich.
2) Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin so mutig den sich mit osteuropäischen Nutten in Lack und Leder vergnügenden Kokser Michel Friedman alias Paolo Pinkel (den man nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes entgegen den beiden Vorinstanzen nicht einen "Zigeunerjuden" nennen darf) verfolgt hat, scheint man sich in diesem Fall auf das Niveau herabgelassen zu haben, daß man in Frankfurt durch unangemeldete strafprozessuale Maßnahmen vermeiden wollte.
3) Gemäß §§ 171, 172 11 StPO ist der Antragsteller über den ihm zustehenden Rechtsbehelf zu belehren. Das ist nicht erfolgt.
4) Die Äußerung: "Winter ist ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gibt, tatsächlich aber rechts steht", ist ohne jeden Zweifel eine Beleidigung.
5) Die Äußerung: "Was in dem Buch steht ist nur erstunken und erlogen" ist ohne jeden Zweifel eine üble Nachrede, wenn nicht sogar eine Verleumdung.
6) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit hat mit diesen Straftaten absolut nichts zu tun. Es steht gemäß Art. 5 II GG unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze, wozu unstreitig die §§ 185 ff StGB gehören. Außerdem nennt dieser Schrankenvorbehalt expressis verbis das "Recht der persönlichen Ehre."
7) Es geht darum, daß in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" die juristisch relevanten Fakten allesamt authentisch sind und Böttcher wider besseres Wissen mich der Lüge bzw. der erlogenen Darstellung bezichtigt. Nur exemplarisch verweise ich auf das Kapitel 46 der "Rechtsbeugermafia" (S. 477 ff), aus dem sich 20 Seiten Dienstaufsichtsbeschwerden an den LG Präsidenten ergeben, die dieser nicht bearbeitet hat, sondern im Gegenzug sich mir gegenüber strafrechtliche Überprüfung vorbehielt.
8) Die Behauptung, ich sei ein extrem gefährlicher Mensch, der sich politisch links gibt, tatsächlich aber rechts steht, hat mich besonders gekränkt. Immerhin war ich 23 Jahre lang Mitglied der SPD und wenn ich auch Justizopfer aus dem patriotischen Lager betreue, bin ich noch lange kein "Rechter" , was Böttcher im übrigen absolut nichts anginge. ...
gez. D. Winter
Generalstaatsanwaltschaft Berlin Telefon 9015 2728
Elßholzstraße 30 33 * 10781 Berlin Telefax: 90 15 2727
Herrn 90 15 2704
Detlef Winter Vermittlung: (030) 90 15 0
intern: 915
Max Planck Str. 13 Datum: 02.12.2003
23568 Lübeck Geschäftszeichen (bitte immer angeben):
1 Zs 2846/03
Sehr geehrter Herr Winter,
auf Ihre Beschwerde vom 21 . November 2003 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 11. November 2003 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Landgerichts Lübeck, Hans Ernst Böttcher, wegen des Vorwurfs der Beleidigung u.a. 34 Js 4620/03 teile ich Ihnen mit:
Nach Prüfung des Sachverhalts im Wege der Dienstaufsicht sehe ich keinen Anlass, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.
Die von Ihnen beanstandete Äußerungen des Beschuldigten halten sich im zulässigen Rahmen des ihm zustehenden Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Er handelte somit jedenfalls zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB); eine Strafverfolgung kommt nicht in Betracht.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die angezeigten Straftatbestände der §§ 185 bis 189 StGB Privatklagedelikte sind (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Ein (fristgebundener) Antrag auf gerichtliche Entscheidung wäre nicht zulässig (vgl. § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO). Daher war der Einstellungsbescheid zutreffend nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.
Ich weise Ihre Beschwerde daher zurück.
Hochachtungsvoll
Lentz
Oberstaatsanwältin
Detlef Winter Lübeck, den 10.12.2003
Max Planck Str. 13
23568 Lübeck
Tel/Fax: 0451 32990
Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Straße 21 25
Telefax: 030 90 13 20 00
10825 Berlin
Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und bitte die Akte des Ermittlungsverfahrens
gegen den Präsidenten des LG Lübeck Hans Ernst Böttcher beizuziehen (Az: 1 Zs
2846/03 = StA Berlin: 34 Js 4620/03). Ich beantrage, die Staatsanwaltschaft
anzuweisen, Anklage gegen Böttcher wegen Beleidigung und übler Nachrede zu
erheben. Wegen des Sachverhalts verweise ich auf meine Strafanzeige vom
21.9.2003 und meine Beschwerdebegründung vom 21.11.2003.
Sollten die Verfahrenseinstellungen Bestand haben, werde ich und alle anderen Zeitgenossen in Berlin ungestraft beispielsweise folgendes verbreiten dürfen: "Der Regierende Bürgermeister ist nicht nur schwul (homosexuell), sondern alles was er sagt und schreibt ist erstunken und erlogen und außerdem besagt seine SPD-Mitgliedschaft gar nichts. Tatsächlich steht dieser extrem gefährliche Mann rechts. Aber diese Tarnung kennt man ja von den Schwulen."
Oder: "Alle Pressemitteilungen Berliner Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich der bis zur Spitze extrem gefährlichen Senatsverwaltung für Justiz sind erstunken und erlogen."
Bei der Behandlung der Ermittlungsverfahren gegen einen gewissen Adolf Hilmer bräuchte ich gar nicht einmal zu fabulieren, wenn insoweit behauptet würde, daß die dafür verantwortlichen Juristen aus Berlin hinter Gitter gehören.
Ich hoffe, Sie erkennen an diesen Beispielen, wie abstrus die Ansichten des Staatsanwalts Broschat und der Oberstaatsanwältin Lentz sind. Anderenfalls sollten Sie sich offen und ehrlich (zu einer gegebenenfalls politisch motivierten) Klassenjustiz bekennen.
Hochachtungsvoll
Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str. 21 25 10825 Berlin
II C2 3133 E IV 960/2003
Herrn Telefon (0 30) App. Nr.:
Detlef Winter 3047
(Vermittlg.) 90 13 0
Max Planck Straße 13 (Intern) 913
Telefax: 9013 2008
23568 Lübeck
Datum:
13. Januar 2004
Sehr geehrter Herr Winter,
auf Ihre an die Senatsverwaltung für Justiz gerichtete und an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10. Dezember 2003 in dem Ermittlungsverfahren gegen Präsidenten des Landgerichts Lübeck Hans Ernst Böttcher wegen des Vorwurfs der Beleidigung u.a. 34 Js 4620103 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 2. Dezember 2003 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.
Nach Prüfung der Sach und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Ich weise Ihre Beschwerde als unbegründet zurück.
Hochachtungsvoll
Klöppenpieper
Böttcher stellt Strafantrag gegen Huber und Geis
LÜBECK Der Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, hat Strafantrag gestellt gegen den Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, und den CDU Bundestagsabgeordneten Norbert Geis.
Damit verwirklichte Böttcher seine Ankündigung vom Oktober vergangenen Jahres. Damals hatten Huber und Geis in der Folge des Lübecker Vier Kilo Urteils "maßlose, ehrenrührige Angriffe gegen die Richter der I. Kleinen Strafkammer" geführt, teilte Böttcher gestern weiter mit. Huber hatte im Bayerischen Rundfunk von einem "irren Richter" gesprochen; Geis sprach von einem "drogenpolitischen Amoklauf" und von Richtern, die die richterliche Unabhängigkeit in Frage stellten und das Fundament unserer Justiz zerstörten.
Die Politiker seien davon nicht abgerückt, so Böttcher. Deshalb habe er in München und Bonn Strafantrag gestellt unter allen Gesichtspunkten des strafrechtlichen Ehrenschutzes.
Quelle: Lübecker Nachrichten vom 25.1.1995
Lieber Hans Ernst Böttcher,
Du beanstandest in Deiner Kritik den Beitrag von Jürgen Hebel als "menschlich unsolidarisch".
Dein Wunsch nach praktischer Solidarität ist kein Kriterium für die Richtig kalt von
Meinungen.
Er ist sogar sehr gefährlich: Wenn wir ihn zur Maxime unseres Argumentierens
machten, würden wir unseren Gegnern in der Auseinandersetzung einen
willkommenen Vorwand bieten, unsere Argumente abzuqualifizieren, statt sich mit
ihrem Inhalt auseinandersetzen zu müssen.
Einige der Positionen, die Du dem Autor Jürgen Habel unterstellst, werden von ihm
gar nicht vertreten: Er unternimmt keinen "Frontalangriff auf die parlamentarische
Richterwahl" sondern erhebt die Forderung nach Transparenz, Chancengleichheit,
öffentlicher Ausschreibung der Stellen und der Schaffung von Anforderungs-
profilieren.
Du unterstellst ihm die Beteiligung an einem "Diffamierungs Strickmuster aus der
Weimarer Zeit ... Aus Furcht vor der exzellenten Fachlichkeit wird dem Kandidaten
die Fachlickeit abgesprochen". Das läßt sich aus dem Text von Jürgen Habel nicht
entnehmen.
Menschliche Solidarität sollte uns nie am klaren und analytischen Denken hindern.
Vielmehr kann auch das Bemühen um klare Analyse ein Ausdruck von Solidarität
sein. Durch die Auseinandersetzung um die Berufung von Wolfgang Nescovic ist
die allgemeine Aufmerksamkeit auf die wahrlich problematische Handhabung der
Bundesrichterwahl gelenkt worden. Dem Thema müssen wir uns stellen, auch
wenn unser Freund Wolfgang Nescovic das Opfer der Auseinandersetzung ist. Und
zu dieser Diskussion hat Jürgen Hebel einen Beitrag geliefert, nicht mehr und nicht
weniger.
Die Argumente von Jürgen Hebel zu kritisieren, dazu ist in unserer Zeitschrift
ebenso Raum wie für seine Argumente selbst. Die praktische Solidarität, die Du
erwartest, schulden wir aber auch dem Autor Jürgen Hebel. Wir wollen ihn mit
diesem Zwischenruf gegen Angriffe in Schutz nehmen, die wir für ungerechtfertigt
halten und gegen die er sich in der kurzen Zeit zwischen dem Eingang Deines
Textes und dem Layout für dieses Heft nicht mehr wehren kann.
In solidarischer Verbundenheit mit Wolfgang Nescovic, Jürgen Habel und mit Dir
Eberhard Carl und Christoph Strecker
Quelle: Betrifft JUSTIZ Nr. 70 - Juni 2002 - Seite 317