Gulag-Guantanamo
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Gericht:
Tribunale in Guantanamo sind illegal
WASHINGTON ‑ Der Oberste
Gerichtshof der USA hat die Militärtribunale für das Gefangenenlager Guantanamo
für illegal erklärt. US‑Präsident George W. Bush habe mit der Einrichtung
der Tribunale dort seine Rechte überschritten, entschied er gestern. Diese
Tribunale seien nach der US-Verfassung und den Genfer Konventionen illegal,
erklärte Richter Paul Stevens, der das Urteil verfasste. Das Urteil gilt als
schwerer Rückschlag für die Antiterrorpolitik der Bush-Regierung.
Die Entscheidung der Obersten
Richter fiel mit 5 zu 3 Stimmen. Richter Clarence Thomas, der die
Minderheitsmeinung vertrat, schrieb, die Entscheidung schränke die
Möglichkeiten des Präsidenten stark ein, einen neuen und tödlichen Feind zu
besiegen.
Im Lager Guantanamo auf Kuba
halten die USA rund 460 Männer unter Terrorverdacht fest. Im jetzigen Verfahren
ging es aber nur um die Frage des Prozesses gegen einige der Männer. Ob das Gefangenenlager
geschlossen werde sollte, wird in dem Urteil nicht festgestellt.
Bush versicherte Respekt für
das Urteil: "Wir werden uns dem Urteil beugen." Das bedeute aber
nicht, dass "Killer" nun freigelassen würden.
Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.6.2006
Anmerkung: Wenn man die Maßstäbe unseres deutschen Rechtssystems anlegt,
ist die Begründung des Minderheitsvotums nicht nachzuvollziehen. Der Streit um
die Auslegung der verfassungsmäßig zugewiesenen Kompetenzen ist keine
Seltenheit und hat auch schon vielfach das Bundesverfassungsgericht
beschäftigt. Wenn nun aber der US-Präsident nach der Auffassung der Mehrheit im
Supreme Court keine Kompetenz für die Einrichtung solcher Sondergerichte hat,
steht es ihm doch frei, die Parlamente im Verfahren der Gesetzgebung oder
Verfassungsänderung um eine solche Kompetenz zu ersuchen. Sollten die
Parlamente im diese verweigern, wäre offenkundig, daß die dazu nach den Regeln
von Verfassung, Demokratie und Gewaltenteilung
berufenen Gremien eine Behandlung von angeblich Terrotverdächtigen mit
solchen Mitteln nicht wollen.