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Der Weg zum Haftbefehl

Der Ausgangpunkt war eine von mir betriebene, zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen die Deutsche Ausgleichsbank. Dieser Klage konnte ich Beweisdokumente beilegen, aus denen hervorgeht, daß sich die Bank - im Eigentum der Bundesregierung und damit auf deren politische Anweisung hin - mit kriminellster Energie an der Verschiebung von Millionenkrediten zur Vernichtung eines mittelständischen Unternehmens mit 150 Mitarbeitern aktiv beteiligt hat. Diese schriftlichen Beweise bildeten im dann folgenden Verfahrensablauf sowohl für die Bank als auch für die Justiz das zentrale Problem. Denn solche Beweise durften bei einem Gericht der BRD niemals aktenkundig werden!

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn zeigte sich, daß meine Rechtsanwältin Coelsche unter Druck gesetzt worden war. Sie verkroch sich fast unter dem Tisch. Die "Verhandlung" dauerte ca. 10 Minuten, und sie bestand einzig daraus, daß die Richter mit allen möglichen Drohungen mich dazu bringen wollten, die Klage zurückzuziehen. Nachdem ich dies abgelehnt hatte, war die "Verhandlung" beendet.

Nachdem mir das schriftliche Urteil vorlag, fand ich in dem 90-jährigen Dr. Nötzel einen Rechtsanwalt, der sich getraute, Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen. Und dieser Dr. Nötzel forderte als erstes die Gerichtsakte an. Als diese dann vorlag, zeigte sich das Geheimnis der Urteilsfindung der Bonner Richter: Sie hatten alle meine eingereichten Beweisdokumente geschwärzt und damit unleserlich gemacht.

Hier wurde nun auch dem Rechtsanwalt Dr. Nötzel klar, welche Art von Verfahren hier ablief und er unternahm nun alles, um das Mandat loszuwerden. Er schrieb mir eine phantastische Rechnung, und als ich nicht bereit war, diese zu bezahlen, legte er sein Mandat nieder. Über den Rechtsanwalt Plantico fand ich dann zu dem beim OLG Köln zugelassenen Anwalt Pütz II. Auch wenn sich bald zeigte, daß auch Pütz II eher für sich selbst als für mein Mandat arbeitet, so konnte damit doch zumindest erreicht werden, daß die Berufung vor dem OLG Köln überhaupt stattfand. Nachdem das OLG in seiner Ladung zur mündlichen Verhandlung deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, daß die Deutsche Ausgleichsbank unbedingt einen kompetenten Verhandlungsteilnehmer zu schicken habe - solches wird immer nur dann gefordert, wenn das Gericht einen Vergleich anstrebt - wurde der Fall an einen anderen Senat des OLG verwiesen.

Da die agierenden Richter, Kammern und Senate kaum von allein zu solchen, jedem Recht hohnsprechenden, Machenschaften greifen, unterlag das gesamte Verfahren ganz offensichtlich der politischen Steuerung. Einer Steuerung, die nur von der Landesregierung selbst ausgehen konnte. Also galt es diese - zumindest informell - mit einzubinden, wozu ich sowohl den Ministerpräsident Clement als auch seinen Justizminister Dieckmann anschrieb und informierte.

Nachdem das Verhalten des Rechtsanwalts Pütz II immer skuriler wurde, reichte ich einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beim OLG alle meine Beweisdokumente nochmals persönlich beim Gericht ein.
Die mündliche Verhandlung war dann das, was zu erwarten stand. Im Tenor wurde auf die Sache überhaupt nicht eingegangen, mein Anwalt war sprachlos, die Gegenseite war ebenfalls nicht gefordert und die Richter fragten, was ich denn überhaupt wolle, für sie wäre überhaupt kein Grund für die Klage erkennbar. Nach 30 Minuten war die "Verhandlung" beendet. Wo das Landgericht Bonn unleserlich machen mußte, da reichte es den Richtern beim Oberlandesgericht völlig, alles ganz einfach zu ignorieren. Das Urteil des LG Bonn fand seine Bestätigung im Urteil des OLG, in dem so ganz nebenbei eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, womit dann statt einer Revisionsklage nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH blieb.

Diese Nichtzulassungsbeschwerde wurde dann von Professor Dr. Groß durchgeführt, in dem dieser selbst die Frage nach den rechtsstaatlichen Zuständen in diesem Lande stellte.

Es dauerte dann fast ein Jahr, bis der Senat des Richters Nobbe feststellte, "daß mein Anwalt einen Schriftsatz aus der Gerichtsakte entfernt habe", weshalb der BGH die Revision nicht annehmen könne, und der Rechtsweg war beendet.

Aber damit hatte die Justiz ihr Pulver noch längst nicht verschossen. Direkt anschließend wurde die vom Justizminister eingeleitete, über den Generalstaatsanwalt an die Staatsanwaltschaft Bonn weitergeleitete Ermittlung eingestellt.

Statt dessen erhielt ich eine Kostenrechnung des Landgerichts Bonn für dessen Leistung. In meiner Antwort teilte ich dem Landgericht zusammengefaßt mit, daß ich nicht gewillt bin, Gangster zu bezahlen.

Dies führte zu einer Strafanzeige des Präsidenten des LG Bonn gegen mich wegen Beleidigung, die dann einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zur Folge hatte. Gegen diesen legte ich Widerspruch ein, woraufhin vom Amtsgericht Bonn ein mündlicher Verhandlungstermin anberaumt wurde.

Gegen das Gericht und die Richterin stellte mein Rechtsanwalt Plantico einen Antrag auf Befangenheit und verlangte, die Verhandlung in ein anderes Bundesland zu verlegen. Da zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung dieser Antrag noch nicht entschieden war, teilte mir mein Anwalt mit, daß ich nicht erscheinen brauche. So hat die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn ohne mich stattgefunden. Das umgehend zugestellte Urteil war entsprechend. Ich wurde zur Zahlung von 3.000 € verurteilt.

Zwanzig Tage nach der mündlichen Verhandlung erhielt ich dann einen Beschluß des AG Bonn - und zwar von der gleichen Richterin, gegen welche der Antrag gerichtet war - in dem diese beschlossen hatte, den Antrag auf Befangenheit (gegen sich selber!) abzulehnen.

Gegen das Urteil legte mein Rechtsanwalt Plantico Berufung beim Landgericht Bonn ein. Während der dazu angesetzten mündlichen Verhandlung wurde zunächst festgestellt, daß eine Verhandlung in der Sache nicht mehr stattfinde - also wurde nie verhandelt, ob meine Schreiben an das Landgericht tatsächlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllten oder ob darin nichts anderes als nur die Wahrheit ausgedrückt war. Was in der mündlichen Verhandlung dann tatsächlich festgestellt wurde, war, daß der Verfahrensablauf beim Amtsgericht Bonn völlig korrekt war.

Dieser Beschluß des Landgerichts Bonn fand dann seinen Abschluß in einer Bestätigung des Oberlandesgerichts Köln, womit das Urteil des Landesgerichts Bonn, in dem ich wegen Beleidigung zu 3.000 € verurteilt worden war, rechtskräftig wurde.

Da ich diesen Betrag selbstverständlich niemals zahlte, fanden sich am 9. Februar 2005, nachdem ich am 8. Februar 2005 die Schilderung dieses Falles, zusammengefaßt in der Broschüre "Kampf gegen den Terror", allen Abgeordneten des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt hatte, zwei Polizisten mit einem Haftbefehl bei mir ein, um das Urteil zu vollstrecken. Leider war ich nicht zu Hause. Anschließend informierte ich den Justizminister Wolfgang Gerhards per Fax und Einschreiben.

Weder von einem Abgeordneten, noch vom Justizminister, liegt bis heute eine Antwort vor. Die Verhaftung erfolgte nun am Morgen des 5. März bei einer Verkehrskontrolle.

Anmerkung: Und da sage noch einer, die Autoren der „Rechtsbeugermafia“ seien „Spinner“ oder – wie der Präsident des Landgerichts Lübeck Hans-Ernst Böttcher – der Inhalt des Buches sei von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Der oben genannte Richter Nobbe ist der Vorsitzende des sog. Bankensenats des Bundesgerichtshofs, von dem der kompetente Kritiker Dr. Egon Schneider sinngemäß schrieb, er habe (durch seine Rechtsprechung zu den sog. Schrottimmobilien) den Ruf des Bundesgerichtshofs für Jahrzehnte ruiniert. Gesunde volkswirtschaftliche Bedingungen sind für Herrn Nobbe wichtiger als 100.000 betuppte Erwerber von Schrottimmobilien, von denen einige keine andere Perspektive mehr sahen und sich das Leben nahmen.