Sodom an der Elbe?

 

Gibt es in Hamburg unter Prominenten eine Kinderschänderszene wie in Belgien? Ein absolut nicht rechtslastiger Verein gegen sexuelle Gewalt beschuldigt prominente Hamburger Persönlichkeiten, die auch der Freimaurerei angehören sollen, einem Kinderschänderring anzugehören oder angehört zu haben.

 

Der Verein „Löwenmütter e.V. gegen sexuelle Gewalt an Kindern“ berichtet von einem Fall, in dem die Polizei, Staatsan­waltschaft und Gerichte eine Untersuchung verschleppen, in dem heute erwachsene Kinder ihren Vater wegen sexuellem Mißbrauch anklagen, der allerdings teilweise schon verjährt ist, teilweise auch nicht. Dieser Kindesmißbrauch soll vor einem größeren Kreis von prominenten Personen durchgeführt worden sein und dabei sollen auch Kinder ermordet worden sein (Lustmorde). Eines der Kinder, die jetzt ihren Vater anklagen, will einen solchen Lustmord an einem anderen Kind selbst haben mit ansehen müssen. Eines der Kinder, die ihren Vater anklagen, schildern genau die Örtlichkeiten, an denen die Straftaten begangen wurden. Die Straftaten hätten zumindest zwischen 1985 und 1990, wahrscheinlich aber auch später danach noch stattgefunden. Im Jahr 1990 verlies der Hauptzeuge der Schandtaten seinen Vater und brach den Kontakt zu ihm ab, so daß er für die folgenden Jahre keine Angaben machen konnte. Nebenbei sei bemerkt, daß die Mutter den Mißbrauch ihrer Kinder nicht dulden wollte und dann angeblich den Vater und die von ihm mißbrauchten Kinder angeblich dennoch verließ. Die Mutter ist vollständig verschwunden und blieb vermißt. Es besteht die Möglichkeit, daß die Mutter die Familie nicht verließ, sondern von dem Kreis der Beschuldigten umgebracht wurde. Der Kreis der Beschuldigten besteht nach Angaben der Geschwister, die ihren Vater beschuldigen aus 13 Personen: (die im Quellentext enthaltenen Namen wurden aus naheliegenden Gründen entfernt) ... und einer weiteren Person die als „unser Waffenmeister“ angesprochen wurde. Unklar ist, ob die Morde reine Lustmorde waren oder aber von neuen Mitgliedern als Aufnahmeprüfung in die Gruppe begangen werden mussten, um sie in ihrem späteren Leben erpreßbar zu machen. Die Gruppe nannte oder nennt sich der „Kreis der Dreizehn“ oder „Wir Dreizehn“. Weitere Personen, von denen ständig gesprochen worden sei, die offensichtlich dazugehörten aber bei den Kindesmißhandlungen und Morden nicht anwesend waren,, sollen sein ... die als „unsere Logenmeister“ bezeichnet wurden.

 

(...) Soweit es sich um den eigentlichen „Kreis der Dreizehn“ handelt, so wurde 12 Personen davon auf Bildern von den Kindern wieder erkannt. Den Begriff „Freimaurer“ haben die Kinder nicht gehört. Aufgrund der Tatsache, daß von Logenmeistern gesprochen wurde und sich die Gruppe ausgerechnet „Kreis der Dreizehn“ nannte, kann davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Freimaurerloge handelte, möglicherweise allerdings nicht um eine anerkannte Loge. Wenn von den Kindern gesprochen wird, so handelt es sich um heute erwachsene Personen. Allerdings hat der beschuldigte Vater noch weitere minderjährige Kinder mit seiner jetzigen Lebensgefährtin, die gefährdet sind, falls die Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen. Die Geschwister, die heute ihren Vater anklagen, wurden nicht nur ständig in dem „Kreis der Dreizehn“ miss­braucht, sondern gelegentlich auch noch an andere Gruppen oder „Familien“ gegen Geld verliehen um dort mißbraucht zu werden. Eines der Geschwister behauptet sich zu erinnern, daß es einmal an die Familie des zeitweiligen Senators W. verliehen worden sei. Es ist nun äußerst merkwürdig, daß weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft noch die Sensationspresse das geringste Interesse zeigen, den Fall zu untersuchen. Wenn auch der Kindesmißbrauch verjährt ist, so wären doch die geschilderten Morde an anderen Kindern nicht verjährt. Für den Wahrheitsgehalt spricht, daß die mißbrauchten Geschwister Personen benennen, die verschiedenen politischen Parteien angehören und zwischen denen auch sonst ein Außenstehender keinen Zusammenhang vermuten würde. Es kann sich hier nicht um eine politische Aktion oder einen Racheakt gegen irgendeine Partei, Gruppe oder gegen die Freimaurerei handeln, denn weder Verein Löwenmütter e.V., noch die Geschwister, welche Anklagen gegen ihren Vater erheben, haben diesen Begriff auf nur erwähnt. Es könnte überprüft werden, ob es sich hier um die blühende Phantasie von Kindern handelt, die ihren Vater hassen, denn es bestünde die Möglichkeit, die Häuser und Wohnungen zu besichtigen, in denen die damaligen Kinder behaupten, mißbraucht worden zu sein. Es wäre den Kindern nicht möglich, Wohnungen und Räumlichkeiten richtig zu beschreiben wenn sie sich niemals dort befunden hätten und ihre Angaben nur Phantasieprodukte wären. Wenn sich dort auch neue Tapeten und neue Möbel befinden, so wird die Anordnung der Fenster, Türen und Flure noch die gleich sein. Es bestünde auch die Möglichkeit die Akten von verschwundenen Kindern aus diesen Jahren nochmals durchzusehen. Es hätte die Möglichkeit einer Fang­schaltung der Telefonleitung gegeben, weil der Vater die Kinder, die ihn jetzt an den Pranger stellen wollen, noch heute immer wieder telefonisch bedroht, für den Fall, daß sie an die Öffentlichkeit gehen und es hätte dann dieser Vater befragt werden können, was seine Kinder denn nicht an die Öffentlichkeit bringen sollen... Es bleibt anzumerken, daß auch der zeitweilige Innensenator Barnabas Schill, der sich als Saubermann darstellte, dieser Sache nicht annehmen wollte, obwohl er von einer Journalistin darauf angesprochen wurde. Unter vorerwähntem Innensenator Barnabas Schill stieg die Kriminalität in Hamburg weiter an. Es kam jedoch zu einer Fälschung der Kriminalstatistik, welche einen Rückgang der Kriminalität dokumentierte. Die Sache flog auf, als wegen Rückgang der Kriminalität Planstellen bei einer Poli­zeidienststelle abgebaut werden sollte. Die betroffen Beamten konnten nachweisen, daß es einen solchen Rückgang der Kriminalität nicht gab. Auch in der Amtszeit von Innensenator Schill berichteten empörte Hamburger Bürger, daß die Polizei sich nicht für Beobachtungen interessierten, bei denen Rauschgift ständig von den gleichen Personen an der gleichen Stelle an Kinder verkauft wurden. Der als Mitglied der „Gruppe der 13“ genannte Staatsanwalt ... wurde in der Presse mehrfach verdächtigt seine schützende Hand über Personen zu halten, bzw. eine Duzfreundschaft mit Personen zu unterhalten, die beschuldigt werden unter dem Deckmantel Kinder zu betreuendes Mißbrauch von Kindern betrieben. Sollte das ein Zufall sein? Die Parallelen zu den belgischen Kinderschänderszene ergeben sich daraus, daß auch dort einflußreiche prominente Persönlichkeiten, die sich untereinander kennen, die Arbeit der Polizei behindern. Es ist die Frage zu stellen, ob die reichen und höheren Gesellschaftsschichten besonders anfällig für den sexuellen Mißbrauch und Lustmorde an Kindern sind, weil sie sich möglicherweise in ihrem Reichtum und Überfluß langweilen oder aber weil sich kriminelle Banden gezielt an die Reichen heranmachen um diese erpressen zu können. Dagegen spricht, daß nie Personen durch Wissen um sexuellen Verbrechen und Vergehen oder Drogendelikte erpreßt wurden, die z.B. ihren Reichtum als Sportler oder bedeutende Wirtschaftsführer oder als Künstler erlangten, sondern es wurden immer politisch einflußreiche Personen durch Verleitung zu sexuellen Vergehen oder Verbrechen oder Drogendelikten erpreßt. Es kann als sicher gelten, daß politische Geheimbünde und Geheimdienste die Dienste von Kinderschänderringen, Mädchenhändlern und Drogen­dealern in Anspruch nehmen um die Politik mittels Erpressung lenken zu können. Der PHI-Redaktion ist auch folgende Tatsache bekannt: Es wurden von Freimaurern Vereine gegen Kindesmißbrauch gegründet, die mit der Polizei zusam­menarbeiten. Diese stehen unter Verdacht einerseits zu erforschen, gegen wen die Polizei ermittelt und andererseits er­hoffen sie, daß sich ausgebeutete Personen oder deren Eltern an sie wenden. Sie haben so die Möglichkeit einerseits ihre eigenen Leute zu warnen und die Ermittlungen durch falsche Informationen zu behindern. Andererseits haben sie die Möglichkeit, wirklich gute Erfolge zu erzielen, wenn der Verdacht sich nicht gegen ihre eigenen Leute richtet. Der Verein „Löwenmütter e.V. gegen sexuelle Gewalt an Kindern“, Postfach 540 671, D-22506 Hamburg, Telefon 040-587174 oder 582706, Telefax 040-582706 ist sicher ein mutiger Verein der Unterstützung verdient. Seine Bankverbindung Kto. 1051244331, Hamburger Sparkasse, (BLZ 200 505 50). Der ebenfalls in Hamburg tätige Verein „Dunkelziffer e.V.-Hilfe für mißbrauchte Kinder“ ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Verein der Vereine, wie wir zum Beginn dieses Absatzes schilderten. Wir bitten unsere Leser um Mitarbeit: Wer von unseren Hamburger Lesern kann uns Fakten oder Indizien nennen, welche für die Mitgliedschaft der in diesem Artikel verdächtigten Personen bei den Freimaurern oder deren Vorfeldorganisationen sprechen? Wer hat, z.B. bei politische Prozessen möglicherweise mit Oberstaatsanwalt ... zu tun gehabt?“

 

Quelle: Politische Hintergrundinformationen (PHI) vom 26.9.2003 / Seite 277

 

Der Generalstaatsanwältin von Hamburg Angela Uhlig van Buren liegen nicht nur meine Anzeigen vor, die sie nicht bearbeitet, sondern auch der Observationsbericht der Polizei, die sowohl Audio- als auch Videobeweise enthalten, die nachweisen, daß 12 Politiker Hamburgs minderjährige Kinder sexuell missbrauchen!

 

Quelle: Dr. Iwan Götz – nach eigenen Angaben langjähriger Verbindungsoffizier zwischen KGB und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) – in „I-Punkt zur VII. INAUGURALADRESSE“ vom 21.9.2005 / S. 6 - 8. Der Text wurde - insbesondere zum Zwecke der Anonymisierung genannter Personen - geringfügig überarbeitet.

 

 

 

Hamburger Prozess um den Homo-Treff

 

Der Prozess gegen Markus E. (33) - es wird immer verrückter. Ihm wird vorgeworfen, im Homo-Treff "Haralds Hotel" den erst 15jährigen M. an einen Kanadier vermittelt zu haben. Bei den Ermittlungen erfuhr die Polizei Namen von sieben Prominenten, die angeblich in dem Hotel verkehren.

Gestern wurden zwei Ermittler verhört, die zu den in Akten geschwärzten Namen Auskunft geben sollten. Taten sie aber nicht. Zeuge B. (48): "Ich darf nichts sagen. Willig bin ich schon, fürchte aber Konsequenzen". Die Richterin drohte: "Ich kann Sie auch in Beugehaft nehmen, wenn Sie nicht endlich reden."

In der Mittagspause erhielten die Beamten schriftliche Erklärungen vom LKA (Landeskriminalamt, d.V.): Sie dürfen die Aussage verweigern, da sonst das Wohl des Landes gefährdet sei.

Rechtsanwalt Uwe Maeffert (59) kennt die Promi-Namen inzwischen: "Bei diesem Fall wird meine schwärzeste Phantasie übertroffen." Fortsetzung Freitag.

 

Quelle: BILD-Zeitung vom 8.2.2003