Typisch lübsch (97)

 

Traditionelle Pfründen der Fischköppe

 

Als Senatorin Dr. Hoffmann, Senator Dr. Zahn und Bürgermeister Bouteiller aus ihren Ämtern schieden, gab es Diskussionen darüber, wie lange und in welcher Höhe Ruhestandsgeld für "junge politische RentnerInnen" gerechtfertigt ist. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt die Versorgung der Zeitbeamten entsprechend der Versorgung von Lebenszeitbeamten. Aber viele Menschen, die Jahrzehnte für ihre Rente arbeiten, haben wenig Verständnis dafür, dass BürgermeisterInnen, Landräte, SenatorInnen und andere Wahlbeamte nach wenigen Jahren Amtszeit nicht nur für ihren Lebensabend, sondern schon für ihren Lebensmittag gut versorgt sind.

 

Nachdem auch der Bund der SteuerzahlerInnen und die Kaufmannschaft auf die Reformbedürftigkeit der Ruhegeldregelung aufmerksam gemacht haben legten wir (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, d.V.) der Bürgerschaft zur Beschlussfassung eine Aufforderung an den Gesetzgeber vor, das Ruhegeld für Wahlbeamte durch eine zeitlich begrenzte Übergangsversorgung zu ersetzen. Das bedeutet keine Verringerung ihres Einkommens während der Aktivitätsphase, aber der nahtlose Übergang vom Jurastudium ins Staatssekretäramt mit auskömmlichem Ruhestand ab dreißig ist eine absurde Erwerbsbiografie.



Doch die Mitglieder der anderen Fraktionen, die sonst über jeden einzelnen Poller (Seemannssprache: Holz- oder Metallpfosten zum Festmachen der Taue / in Lübeck: Autofahrerschikane zur Minimierung des ohnehin geringen Parkraums, d.V.)  engagiert debattieren, blieben bei diesem Antrag schweigend sitzen und hoben wortlos die Hand zur Ablehnung. Dabei war z.B. im Jahr 2001 das Ruhegeld für die Umweltsenatorin ein Grund, sie trotz bizarrer Amtsführung nicht abzuwählen. Ein befristetes Ruhegeld würde künftig also auch den Entscheidungsspielraum bei Wahlen und Abberufungen erweitern. Nun sehen wir mit Verwunderung, dass dies gar nicht gewünscht ist.

 

V.i.S.d.P.: Susanne Hilbrecht

 

Autor: Hans-Jürgen Schubert

 

Quelle: Lübecker Stadtzeitung vom 6.9.2005 - Beitrag der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen