Typisch lübsch (140)

 

Flughafenverluste: Sündenbock schloss Phantomvertrag

 

Die Lande‑Entgelte des Lübecker Flughafens mit dem Mengenrabatt für Ryanair Ltd. sind "intransparent, diskriminierend und unbillig", urteilte das Landgericht Kiel. Nun hat die politische Mehrheit der Stadt den Bedarf an einer ganzen Herde Sündenböcke. Der Vertrag mit der Firma Ryanair vom 29. Mai 2000 mit seiner mutmaßlichen Begünstigung dieser Fluggesellschaft wurde dem Aufsichtsrat der Flughafen GmbH von deren Geschäftsführer entweder nicht vorgelegt, oder doch, aber in einer unverständlichen Fremdsprache, oder, in höchster Steigerungsform: es gibt ihn gar nicht und er ist nur vier  Seiten  lang.  So  kam  es  in  der  Bürgerschaftssitzung am 7. September zum Vorschein.

 

Eine starke Begründung also dafür, diesen Vertrag den Bürgerschaftsmitgliedern, die über den Ausgleich der Flughafenverluste durch den öffentlichen Haushalt entscheiden, nicht zur Kenntnis zu geben. Und wie hätte der EU­-Kommission ein nicht vorhandener Vertrag zur Genehmigung vorgelegt werden können?

 

Die spinnen also, die Grünen, wenn sie Akteneinsicht nehmen wollen in einen Phantomvertrag über Rabattgewährungen an Ryanair. Das Landgericht Kiel unterstützt solche Spinnereien auch noch mit seinem Urteil: "Nachdem eine Rabattgewährung zunächst von der Beklagten (der Flughafen GmbH) in Abrede gestellt worden ist, räumt sie eine solche nunmehr ein." Und diese Vergünstigungen gingen aus dem Haushalt der Stadt über den Umweg der stadteigenen Flughafen GmbH an die Firma Ryanair. Eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse also. Allerdings nicht von Interesse für die Bürgerschaftsmehrheit. Diese hat beschlossen, eine Offenlegung dieser Mittelverwendung gemäß Transparenzgebot erst dann weiter zu beraten, wenn kein Verfahren mehr über der Landebahn schwebt.

 

Quelle: Hans-Jürgen Schubert (V.i.S.d.P.: Susanne Hilbrecht) für die Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Lübecker Stadtzeitung vom 19.9.2006

 

Anmerkung: Es wurde bereits in früheren Beiträgen zu den Skandalen im Umfeld des Flughafens Lübeck-Blankensee darauf hingewiesen, daß der seinerzeit verantwortliche Geschäftsführer der Flughafen GmbH Rotarier ist und der CDU-Bürgermeister der Nachbargemeinde Groß Grönau - übrigens Staatsanwalt von Beruf - sich durch öffentliche Verlautbarung geweigert hat, mit jenem Geschäftsführer gleichzeitig in einem Raum aufzuhalten. Rotarier betreiben nach ihrem eigenen Selbstverständnis eine "weltweit zündende Verschwörung der Anständigkeit". Warum jene selbsternannte "Elite" glaubt, sich dabei nicht an die verfassungsmäßige Ordnung halten zu müssen, konnte mir noch keiner von diesen Nadelstreifen-Heinis erläutern.