Typisch lübsch (140)
Flughafenverluste: Sündenbock schloss
Phantomvertrag
Die Lande‑Entgelte des
Lübecker Flughafens mit dem Mengenrabatt für Ryanair Ltd. sind
"intransparent, diskriminierend und unbillig", urteilte das
Landgericht Kiel. Nun hat die politische Mehrheit der Stadt den Bedarf an einer
ganzen Herde Sündenböcke. Der Vertrag mit der Firma Ryanair vom 29. Mai 2000
mit seiner mutmaßlichen Begünstigung dieser Fluggesellschaft wurde dem
Aufsichtsrat der Flughafen GmbH von deren Geschäftsführer entweder nicht
vorgelegt, oder doch, aber in einer unverständlichen Fremdsprache, oder, in
höchster Steigerungsform: es gibt ihn gar nicht und er ist nur vier Seiten lang.
So kam es in der Bürgerschaftssitzung am 7. September zum
Vorschein.
Eine starke Begründung also
dafür, diesen Vertrag den Bürgerschaftsmitgliedern, die über den Ausgleich der
Flughafenverluste durch den öffentlichen Haushalt entscheiden, nicht zur
Kenntnis zu geben. Und wie hätte der EU-Kommission ein nicht vorhandener
Vertrag zur Genehmigung vorgelegt werden können?
Die spinnen also, die Grünen,
wenn sie Akteneinsicht nehmen wollen in einen Phantomvertrag über
Rabattgewährungen an Ryanair. Das Landgericht Kiel unterstützt solche
Spinnereien auch noch mit seinem Urteil: "Nachdem eine Rabattgewährung
zunächst von der Beklagten (der Flughafen GmbH) in Abrede gestellt worden ist,
räumt sie eine solche nunmehr ein." Und diese Vergünstigungen gingen aus
dem Haushalt der Stadt über den Umweg der stadteigenen Flughafen GmbH an die
Firma Ryanair. Eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse also. Allerdings
nicht von Interesse für die Bürgerschaftsmehrheit. Diese hat beschlossen, eine
Offenlegung dieser Mittelverwendung gemäß Transparenzgebot erst dann weiter zu
beraten, wenn kein Verfahren mehr über der Landebahn schwebt.
Quelle: Hans-Jürgen Schubert (V.i.S.d.P.: Susanne
Hilbrecht) für die Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Lübecker
Stadtzeitung vom 19.9.2006
Anmerkung: Es wurde bereits in früheren Beiträgen
zu den Skandalen im Umfeld des Flughafens Lübeck-Blankensee darauf hingewiesen,
daß der seinerzeit verantwortliche Geschäftsführer der Flughafen GmbH Rotarier
ist und der CDU-Bürgermeister der Nachbargemeinde Groß Grönau - übrigens
Staatsanwalt von Beruf - sich durch öffentliche Verlautbarung geweigert hat,
mit jenem Geschäftsführer gleichzeitig in einem Raum aufzuhalten. Rotarier
betreiben nach ihrem eigenen Selbstverständnis eine "weltweit zündende
Verschwörung der Anständigkeit". Warum jene selbsternannte
"Elite" glaubt, sich dabei nicht an die verfassungsmäßige Ordnung
halten zu müssen, konnte mir noch keiner von diesen Nadelstreifen-Heinis
erläutern.