Detlef Winter                                                              Lübeck, den   1.9.2003

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Ausbietungsgarantie der KWL für die Staackwerft

Forderung nach Regreß gegenüber damaliger Geschäftsführung usw.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saxe,

 

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich bezug auf die Berichterstattung der "Lübecker Nachrichten" in der Ausgabe vom 30.8.2003 (Seite 11).

Danach ist der KWL - und damit letztendlich der Hansestadt Lübeck - ein Schaden in Höhe von 700.000 Euro entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Versteigerungsgebot und Verkehrswert errechnet.

Völlig zutreffend hat der heutige Geschäftsführer, Herr Dirk Gerdes, auf die Rechtswidrigkeit der damaligen Abgabe dieser Ausbietungsgarantie hingewiesen ("Das gehört nicht zum Aufgabenbereich der KWL").

Demzufolge haften für diesen Schaden der damalige Geschäftsführer und ebenfalls der damalige Aufsichtsrat, wenn er denn von dieser Ausbietungsgarantie vor Abgabe unterrichtet war oder sogar zugestimmt hat.

Mag es sein, daß es sich bei den damals Verantwortlichen um den schon anderweitig straffällig gewordenen Uwe Mantik aus dem LIONS-Club und den Rotarier Dr. Klaus Brock (Aufsichtsratsvorsitzender?) gehandelt hat, wobei letzterer wiederholt durch relativ unappetitliche Aquisition von Notargeschäften aus städtischen Bereichen aufgefallen ist?

Ich bitte Sie, diese Schadenersatzansprüche gegenüber dem erwähnten Personenkreis im Interesse der Hansestadt Lübeck durchzusetzen. Sollte Ihnen das Rechtsamt wider Erwarten ein negatives Votum vorlegen, bin ich gerne bereit, dies juristisch zu kommentieren. Sollten Sie allerdings nichts unternehmen wollen, bitte ich um Nachricht, damit dann andere Möglichkeiten geprüft werden können.

Abschießend rege ich an, bei Ihrem Parteifreund Otto Schily ein Verbotsverfahren gegen Rotary, LIONS und Kiwanis anzuschieben, daß m.E. erheblich größere Erfolgsaussicht bietet, als das unselige NPD-Verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen