Selbstversorger nicht nur in Berlin:
Abkassier-Exzesse in Brüssel
Im
Bundestag herrscht in Sachen Diätenerhöhung stets rührselige Einigkeit über
alle Koalitionsgrenzen hinweg. Leise und ohne große Debatten füllen sich die
durch zwingende EU-Richtlinien sonst kaum noch entscheidungsbefugten
Abgeordneten das eigene Säckel. Wer aber meint, nur im Bundestag herrsche die
Selbstversorgermentalität, der wird Augen machen, wenn er sieht, was auf
EU-Ebene abläuft. Das beschreibt der renommierte Staatsrechtler und EU-Kritiker
Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Speyer) in seinem aktuellen
Buch »Das Europa-Komplott«.
Von
»legalisiertem Spesenbetrug« ist die Rede, von »grotesker Doppelversorgung«
und »überzogenen finanziellen Privilegien«. Der Bürger hingegen soll den
Gürtel immer enger schnallen: Rentenkürzungen, sinkende Einkommen und
Mindestlöhne, die nicht für ein Leben ohne Hartz IV-Zuschüsse reichen und nicht
zuletzt zahllose Abstriche in der Krankenversorgung.
»System finanzieller Exzesse«
Unter
dieser Überschrift beschreibt von Arnim das Luxusleben der Mitglieder des
Europäischen Parlaments. Mit bis zu 20.000 Euro im Monat an Kostenerstattungen
kann jeder Abgeordnete rechnen. Hinzu kommen die Diäten, die sie in gleicher
Höhe wie in den nationalen Parlamenten direkt von ihren jeweiligen
Heimatländern erhalten. Auch die Reisekosten werden gesondert erstattet. Es
folgen einige Details, die von Arnim nennt:
Tagegeld
»Wenn
in Brüssel Parlamentssitzungen sind, bietet sich an Freitagen stets dasselbe
Bild: Abgeordnete hasten am frühen Morgen in den Raum mit der Anwesenheitsliste,
leisten kurz ihre Unterschrift und lassen sich dann vom parlamentarischen
Fuhrpark direkt zum Flughafen Richtung Heimat chauffieren.« Dies
sei auch unter der Woche zu beobachten.
Für
diese eine Unterschrift gibt’s satte 268 Euro Tagegeld; auch für Freitage, an
denen gar keine Sitzungen des EU-Parlaments stattfinden. Pro Monat machen
laut von Arnim die Tagegelder pro Person 3.500 Euro aus.
Das
Geld soll die Kosten der Abgeordneten decken. Der Haken an der Sache: Wer
preiswerte Unterkünfte nutzt und sich von Lobbyisten zum Essen einladen lässt,
behält vom Tagegeld ein beträchtliches steuerfreies Zusatzeinkommen übrig.
Fahrtkosten fallen in Brüssel oder Straßburg ebenfalls nicht an, da es ja den
parlamentarischen Fuhrpark und kostenlose Taxigutscheine gibt.
Pseudo-Reisekosten
Durch
pauschale Reisekostenabrechnungen können sich die MdEP ebenfalls ein
Zusatzeinkommen verschaffen.
Wenn
ein Abgeordneter von Berlin nach Brüssel fliegt, bekommt er gut 1.000 Euro
erstattet. Hat der deutsche Abgeordnete jedoch einen Billigflug für 200 Euro
genutzt, steckt er völlig legal 800 Euro in die eigene Tasche -
steuerfrei. Hinzu zu kommt noch eine üppige Entfernungspauschale. Im
Ergebnis könnte ein deutscher EU-Abgeordneter dadurch knapp 30.000 Euro pro
Jahr zusätzlich einstecken.
Auch
PKW-Reisen können abgerechnet werden. Ob der Abgeordnete aus beruflichen
Gründen oder zum Privatvergnügen mit seiner Familie nach Brüssel gefahren ist,
wird nicht geprüft.
Ein
normaler Bürger würde bei solch einem Verhalten von seinem Arbeitgeber wegen
Betrug fristlos entlassen und vor Gericht gezerrt. Abgeordnete des
EU-Parlaments genießen aber Narrenfreiheit.
3.785
Euro Monatspauschale
Diese
Pauschale bekommt laut von Arnim jedes MdEP monatlich für seine Kosten in der
Heimat. Ob diese entstehen, ist egal.
Für
insgesamt zehn Ausgabeposten seien die 3.785 Euro aus der EU-Kasse gedacht.
Von Arnim: »Der größte Teil dieser Kosten wird den deutschen EU-Abgeordneten
aber bereits vom Bundestag erstattet.« Ob eigenes Büro samt technischer
Ausstattung oder Bahnfahrt erster Klasse, bei deutschen EU-Abgeordneten bleibe
somit »regelmäßig ein beträchtliches steuerfreies Zubrot übrig.«
Laut
von Arnim entstünden den MdEP natürlich auch Kosten. »Dafür aber ist die
monatliche Pauschale von 3.785 Euro regelmäßig weit überhöht.«
Auf
Grundlage von Aussagen hochrangiger Persönlichkeiten und des Europäischen
Rechnungshofes kommt von Arnim zu dem Schluß: »Die Pauschale ist aus der
Luft gegriffen, ohne in angemessenem Bezug zu der tatsächlichen Lage oder den
tatsächlichen Kosten zu stehen. [...] Das Problem der geltenden Regelung
besteht darin, daß keinerlei Belege betreffend die Verwendung des Geldes
erforderlich sind.«
Assistenzzulage
»Zulage
für parlamentarische Assistenz« nennt sich der Betrag von bis zu 14.865 Euro,
den ein MdEP monatlich zur Beschäftigung von Mitarbeitern
zur Verfügung gestellt bekommt (Stand 2005).
Ȇber
Fähigkeiten und Verwendung der Mitarbeiter verlangt niemand Rechenschaft. Es
gelten keine Mindestqualifikationen.«
Die
Zulage, so von Arnim weiter, werde regelmäßig zur Vetternwirtschaft genutzt.
Ganze Familien würden so aus völligem Eigennutz der Abgeordneten in Lohn und
Brot gebracht.
Seit
einem Presseskandal 1999 sähen deutsche MdEP von der Beschäftigung von
Familienmitgliedern ab (obwohl die EU es ihnen nicht verbietet). EU-Abgeordnete
anderer Länder führen diese Praxis der Vetternwirtschaft aber uferlos fort.
Wenn
nicht gerade Scheinverträge mit Familienmitgliedern abgeschlossen würden,
zweckentfremden MdEP ihre Mitarbeiter auch gerne zur Aufgabenerledigung auf
nationaler Parteiebene. Es fände hier sozusagen eine illegale Finanzierung der
heimischen Partei durch die Hintertür statt, was dem MdEP zudem große Macht verschaffe.
Die
Mittel für solche »Wohltaten« auf Kosten der Bürger der EU-Mitgliedsstaaten
hätten sich von 1980 bis 2002 vervierfacht. Ein Ende sei nicht in Sicht.
Von
Arnim: »Angesichts der geschilderten Manipulations- und Mißbrauchspraxis
ist es kein Zufall, daß um die Assistenten ein großes Geheimnis gemacht wird.
[...] Die schlaraffenländischen Möglichkeiten der Abgeordneten, sich aus
Mitarbeiterfonds selbst zu bedienen, erklären, zumindest zum Teil, warum die
dafür vorgesehenen öffentlichen Mittel im Laufe der Zeit so gewaltig
zugenommen haben [...] Schließlich entscheiden die Abgeordneten ja selbst
über das Volumen der Fonds, die sie sich bewilligen.«
Luxus-Krankenversorgung
»In
allen Staaten Europas müssen die Gesundheitsleistungen radikal eingeschränkt werden.« Hans
Herbert von Arnim zufolge blieben EU-Abgeordnete von diesen Sparzwängen
gänzlich unbetroffen. Ohne jegliche Beitragszahlung haben sie sich selbst
eine üppige Versorgung für den Krankheitsfall bewilligt.
Der
Katalog des Artikel 21 der »Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung« liest
sich nicht nur für Hartz IV-Familien wie ein Wunschzettel für
Weihnachten - davon träumen heute auch weite
Kreise aus dem Mittelstand.
Von
Arnim faßt das beitragsfreie Luxusleben zusammen: Es »werden den
Abgeordneten wie Privatpatienten alle Arzt- und Krankenhauskosten erstattet
sowie alle ärztlich verordneten Arzneimittel. Auch teure Zahnbehandlungen und
Zahnersatz, die Kosten von Brillen und Kontaktlinsen alle zwei Jahre sind
innerhalb großzügiger Margen erstattungsfähig. Hinzu kommt die Kostenerstattung
von Akupunkturbehandlungen, die Gewährung von Tagegeldern nicht nur bei
Genesungskuren, sondern auch bei Badekuren und vieles mehr«.
Für
diese Gesundheitsfürsorge könne sich jeder Abgeordnete für sich und jedes
Familienmitglied jeweils bis zu 30.000 Euro jährlich aus der EU-Kasse erstatten
lassen. Eine vierköpfige Familie habe demnach 120.000 Euro jährlich
-
ohne Beitragszahlung.
»Während
also alle Menschen Einschnitte hinnehmen müssen, koppeln sich die Brüsseler
Volksvertreter mit ihrer selbstgemachten „Kostenerstattungs- und
Vergütungsregelung“ von dieser Entwicklung ab und schöpfen aus dem Vollen.«
Hinzu
komme nach Ausführungen in »Das Europa-Komplott« noch eine völlig überzogene
Doppelversorgung bei den Pensionen und riesige Zusatzeinkommen durch kassierte
Gelder für Lobbyarbeit. Alles abgesegnet in nicht-öffentlichen Verhandlungen
des Parlaments.
Quelle:
UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 11 / 2007 / 3 f
Anmerkung:
EU = Europas Unglück. Wie jedem Freimaurerwerk fehlt der EU Gottes Segen!