Selbstversorger nicht nur in Berlin:

 

Abkassier-Exzesse in Brüssel

 

Im Bundestag herrscht in Sa­chen Diätenerhöhung stets rührselige Einigkeit über alle Koalitionsgrenzen hinweg. Lei­se und ohne große Debatten füllen sich die durch zwingen­de EU-Richtlinien sonst kaum noch entscheidungsbefugten Abgeordneten das eigene Säckel. Wer aber meint, nur im Bundestag herrsche die Selbst­versorgermentalität, der wird Augen machen, wenn er sieht, was auf EU-Ebene abläuft. Das beschreibt der renommierte Staatsrechtler und EU-Kritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Ar­nim (Speyer) in seinem aktu­ellen Buch »Das Europa-Kom­plott«.

 

Von »legalisiertem Spesenbetrug« ist die Rede, von »grotesker Dop­pelversorgung« und »überzoge­nen finanziellen Privilegien«. Der Bürger hingegen soll den Gürtel immer enger schnallen: Rentenkürzungen, sinkende Einkommen und Mindestlöhne, die nicht für ein Leben ohne Hartz IV-Zuschüsse reichen und nicht zuletzt zahllose Abstriche in der Krankenversor­gung.

 

»System finanzieller Exzesse«

 

Unter dieser Überschrift beschreibt von Arnim das Luxusleben der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Mit bis zu 20.000 Euro im Monat an Kostenerstattungen kann jeder Abgeordnete rechnen. Hinzu kommen die Diäten, die sie in gleicher Höhe wie in den na­tionalen Parlamenten direkt von ihren jeweiligen Heimatländern erhalten. Auch die Reisekosten werden gesondert erstattet. Es folgen einige Details, die von Ar­nim nennt:

 

Tagegeld

 

»Wenn in Brüssel Parlamentssit­zungen sind, bietet sich an Freita­gen stets dasselbe Bild: Abgeordnete hasten am frühen Morgen in den Raum mit der Anwesenheits­liste, leisten kurz ihre Unterschrift und lassen sich dann vom parla­mentarischen Fuhrpark direkt zum Flughafen Richtung Heimat chauffieren.« Dies sei auch unter der Woche zu beobachten.

Für diese eine Unterschrift gibt’s satte 268 Euro Tagegeld; auch für Freitage, an denen gar keine Sitzungen des EU-Parlaments statt­finden. Pro Monat machen laut von Arnim die Tagegelder pro Person 3.500 Euro aus.

Das Geld soll die Kosten der Ab­geordneten decken. Der Haken an der Sache: Wer preiswerte Unterkünfte nutzt und sich von Lob­byisten zum Essen einladen lässt, behält vom Tagegeld ein beträcht­liches steuerfreies Zusatzeinkommen übrig. Fahrtkosten fallen in Brüssel oder Straßburg ebenfalls nicht an, da es ja den parlamenta­rischen Fuhrpark und kostenlose Taxigutscheine gibt.

 

Pseudo-Reisekosten

 

Durch pauschale Reisekostenabrechnungen können sich die MdEP ebenfalls ein Zusatzeinkommen verschaffen.

Wenn ein Abgeordneter von Be­rlin nach Brüssel fliegt, bekommt er gut 1.000 Euro erstattet. Hat der deutsche Abgeordnete jedoch ei­nen Billigflug für 200 Euro genutzt, steckt er völlig legal 800 Euro in die eigene Tasche - steuerfrei. Hinzu zu kommt noch eine üppige Entfernungspauschale. Im Ergebnis könnte ein deutscher EU-Abgeord­neter dadurch knapp 30.000 Euro pro Jahr zusätzlich einstecken.

Auch PKW-Reisen können abge­rechnet werden. Ob der Abgeord­nete aus beruflichen Gründen oder zum Privatvergnügen mit seiner Familie nach Brüssel gefahren ist, wird nicht geprüft.

Ein normaler Bürger würde bei solch einem Verhalten von seinem Arbeitgeber wegen Betrug fristlos entlassen und vor Gericht gezerrt. Abgeordnete des EU-Parlaments genießen aber Narrenfreiheit.

 

3.785 Euro Monatspauschale

 

Diese Pauschale bekommt laut von Arnim jedes MdEP monatlich für seine Kosten in der Heimat. Ob diese entstehen, ist egal.

Für insgesamt zehn Ausgabepos­ten seien die 3.785 Euro aus der EU-Kasse gedacht. Von Arnim: »Der größte Teil dieser Kosten wird den deutschen EU-Abgeord­neten aber bereits vom Bundes­tag erstattet.« Ob eigenes Büro samt technischer Ausstattung oder Bahnfahrt erster Klasse, bei deut­schen EU-Abgeordneten bleibe so­mit »regelmäßig ein beträchtliches steuerfreies Zubrot übrig.«

Laut von Arnim entstünden den MdEP natürlich auch Kosten. »Da­für aber ist die monatliche Pauschale von 3.785 Euro regelmäßig weit überhöht.«

Auf Grundlage von Aussagen hochrangiger Persönlichkeiten und des Europäischen Rechnungs­hofes kommt von Arnim zu dem Schluß: »Die Pauschale ist aus der Luft gegriffen, ohne in angemes­senem Bezug zu der tatsächlichen Lage oder den tatsächlichen Ko­sten zu stehen. [...] Das Problem der geltenden Regelung besteht darin, daß keinerlei Belege betref­fend die Verwendung des Geldes erforderlich sind.«

 

Assistenzzulage

 

»Zulage für parlamentarische As­sistenz« nennt sich der Betrag von bis zu 14.865 Euro, den ein MdEP monatlich zur Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt bekommt (Stand 2005).

»Über Fähigkeiten und Verwen­dung der Mitarbeiter verlangt nie­mand Rechenschaft. Es gelten keine Mindestqualifikationen.«

Die Zulage, so von Arnim weiter, werde regelmäßig zur Vetternwirt­schaft genutzt. Ganze Familien würden so aus völligem Eigennutz der Abgeordneten in Lohn und Brot gebracht.

Seit einem Presseskandal 1999 sähen deutsche MdEP von der Beschäftigung von Familienmit­gliedern ab (obwohl die EU es ih­nen nicht verbietet). EU-Abgeord­nete anderer Länder führen diese Praxis der Vetternwirtschaft aber uferlos fort.

Wenn nicht gerade Scheinverträ­ge mit Familienmitgliedern abge­schlossen würden, zweckentfrem­den MdEP ihre Mitarbeiter auch gerne zur Aufgabenerledigung auf nationaler Parteiebene. Es fände hier sozusagen eine illegale Fi­nanzierung der heimischen Partei durch die Hintertür statt, was dem MdEP zudem große Macht ver­schaffe.

Die Mittel für solche »Wohltaten« auf Kosten der Bürger der EU-Mit­gliedsstaaten hätten sich von 1980 bis 2002 vervierfacht. Ein Ende sei nicht in Sicht.

Von Arnim: »Angesichts der ge­schilderten Manipulations- und Mißbrauchspraxis ist es kein Zu­fall, daß um die Assistenten ein großes Geheimnis gemacht wird. [...] Die schlaraffenländischen Möglichkeiten der Abgeordneten, sich aus Mitarbeiterfonds selbst zu bedienen, erklären, zumindest zum Teil, warum die dafür vorgesehe­nen öffentlichen Mittel im Laufe der Zeit so gewaltig zugenommen ha­ben [...] Schließlich entscheiden die Abgeordneten ja selbst über das Volumen der Fonds, die sie sich bewilligen.«

 

Luxus-Krankenversorgung

 

»In allen Staaten Europas müssen die   Gesundheitsleistungen   radikal eingeschränkt werden.« Hans Herbert von Arnim zufolge blieben EU-Abgeordnete von diesen Spar­zwängen gänzlich unbetroffen. Ohne jegliche Beitragszahlung haben sie sich selbst eine üp­pige Versorgung für den Krank­heitsfall bewilligt.

Der Katalog des Artikel 21 der »Kostenerstattungs- und Vergü­tungsregelung« liest sich nicht nur für Hartz IV-Familien wie ein Wunschzettel    für   Weihnachten   -  davon träumen heute auch weite
Kreise aus dem Mittelstand.

Von Arnim faßt das beitragsfreie Luxusleben zusammen: Es »wer­den den Abgeordneten wie Privatpatienten alle Arzt- und Krankenhauskosten erstattet sowie alle ärztlich verordneten Arzneimittel. Auch teure Zahn­behandlungen und Zahnersatz, die Kosten von Brillen und Kontaktlinsen alle zwei Jahre sind innerhalb großzügiger Margen erstattungsfähig. Hinzu kommt die Kostenerstattung von Aku­punkturbehandlungen, die Ge­währung von Tagegeldern nicht nur bei Genesungskuren, son­dern auch bei Badekuren und vieles mehr«.

Für diese Gesundheitsfürsorge könne sich jeder Abgeordnete für sich und jedes Familienmitglied jeweils bis zu 30.000 Euro jährlich aus der EU-Kasse erstatten las­sen. Eine vierköpfige Familie habe demnach   120.000   Euro jährlich - ohne Beitragszahlung.

»Während also alle Menschen Einschnitte hinnehmen müs­sen, koppeln sich die Brüsseler Volksvertreter mit ihrer selbstge­machten „Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung“ von dieser Entwicklung ab und schöpfen aus dem Vollen.«

Hinzu komme nach Ausführungen in »Das Europa-Komplott« noch eine völlig überzogene Doppelver­sorgung bei den Pensionen und riesige Zusatzeinkommen durch kassierte Gelder für Lobbyarbeit. Alles abgesegnet in nicht-öffent­lichen Verhandlungen des Parla­ments.

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 11 / 2007 / 3 f

 

Anmerkung: EU = Europas Unglück. Wie jedem Freimaurerwerk fehlt der EU Gottes Segen!