Zündels Verteidigung
Achtung: Auch dieser Beitrag wird wiederum aus den
Gründen des § 86 Absatz 3 StGB präsentiert. Dem Internet haben wir die
Information entnommen, dass gegen Rechtsanwältin Stolz wegen der nachfolgenden
Schutzschrift von der Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren
wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB eingeleitet worden sein soll, wovon so
lange abgesehen worden sei, als diese Schutzschrift in der Gerichtsakte
„schlummerte“, ohne der Öffentlichkeit zugänglich zu sein. Der noch nicht
völlig verblödete Bundesbürger wird sich verwundert die Augen reiben und
fragen: Wie kann ein Rechtsanwalt wegen der – offenbar fachlich
hochqualifizierten – Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten belangt
werden? So ist es aber nun einmal, nachdem der Bundesgerichtshof dies im Fall
des Rechtsanwalts Jürgen Rieger (Hamburg) entschieden hat. Abgesehen von den
als selbstverständlich anzusehenden Fällen der Straftatbestände der §§ 185 –
187 StGB (man beachte dabei aber § 193 StGB) muß der Rechtsanwalt in seinen
Äußerungen in der Hauptverhandlung einschließlich seines Schlussvortrags
(Plädoyers) seit dem nun auch unter dem Aspekt des in Teilbereichen offenkundig
verfassungswidrigen § 130 StGB äußerste Vorsicht walten lassen, um sich nicht
der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
Wir haben die nachfolgende Schutzschrift gelesen und
darin nichts Strafbares feststellen können. Soweit darin Abweichungen von der
staatstragenden Holocaustversion enthalten sein sollten, distanzieren wir uns
davon. Im übrigen verweisen wir auf die vielfältigen Beiträge zu den Themen
„Holocaust“, „Volksverhetzung“ und „Meinungsfreiheit“ auf dieser Weltnetzseite.
Sylvia Stolz
Hindenburgallee 11
Tel/Fax: 08092 / 24418
S. Stolz, Rechtsanwältin, Hindenburgallee 11, 85560
Ebersberg
An das
Landgericht Mannheim
A1
68159 Mannheim
Ebersberg, 18.10.05
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorstehend bezeichneter Sache beantrage ich,
das Verfahren einzustellen bzw. bis zur Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob § 130 Abs. 3 und 4 StGB-BRD mit dem
Grundgesetz – insbesondere mit Artikel 5 GG – vereinbar ist, auszusetzen und
Ernst Zündel sofort aus der Haft zu entlassen.
Die Einstellung ist angezeigt, weil § 130 StGB-BRD
keine Rechtsnorm ist, sondern eine Anordnung einer dem Deutschen Reich
feindlichen Fremdmacht. Als solche stellt diese Bestimmung einen Verstoß gegen
das völkerrechtliche Interventionsverbot (Art. 43 Haager Landkriegsordnung -
HLKO - von 1907) dar. Ihre Anwendung auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wäre
ein Völkerrechtsdelikt.
Der Aussetzungsanspruch folgt aus Artikel 100 GG.
Die
Verteidigung ist sich dessen bewußt, daß in dieser Schutzschrift nicht nur
ungewohnte und auf den ersten Blick absurd erscheinende Tatsachen und
Argumentationen aufgeführt, sondern auch besonders heikle Tabus angesprochen
und gebrochen werden. Besonders der Tabubruch wird in dem Leser spontan
Abneigung und Abwehr hervorrufen. Dies ist gewünscht von den interessierten
Kreisen, die diese Tabus in jahrzehntelanger rigoroser Repression bewußt als
Hemmschwelle aufgebaut haben. Denn hinter dieser Schwelle befindet sich „des
Pudels Kern“, der Schlüssel zu Erkenntnis und Befreiung, der mit allen Mitteln
vor der Entdeckung abgeschirmt wird. Erst nach Überschreitung dieser Schwelle
eröffnet sich der freie Blick auf die Tatsachen, die sich als einzelne
Puzzlesteine zu einem sehr aufschlußreichen Bild zusammensetzen. Daß diese
Tatsachen dem Leser zunächst völlig absurd erscheinen, liegt an einer
jahrzehntelangen massiven zielbewußten einseitigen Beeinflussung, insbesondere
durch die nur vorgeblich unabhängigen Medien.
Angesichts
der enormen Komplexität des maßgeblichen Sachverhalts stellt diese Stellungnahme
trotz ihres nicht unerheblichen Umfangs nur eine Essenz dar. Der
Wahrheitsliebende und insbesondere der ihr Verpflichtete möge die in den
Anmerkungen und Anlagen aufgezeigten Spuren verfolgen und das Bild soweit nötig
vervollständigen.
Um klar zu sehen, genügt oft
ein Wechsel der Blickrichtung.
Antoine de Saint-Exupéry
I.
Die Aussetzung nach Art. 100
GG ist geboten.
Der „Holocaustmaulkorb“ (§ 130 Abs. 3 und 4 StGB
BRD) ist offensichtlich mit Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) nicht vereinbar.
Stefan Huster hat 1996 in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft
8/1996 S. 487 ff.) überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB mit
Artikel 5 Abs. I S. 1 GG unvereinbar ist: § 130 Abs. 3 StGB stelle
„ersichtlich geradezu den Musterfall einer Norm dar, die auf diese (vom
Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise gegen eine bestimmte
inhaltliche Meinung gerichtet ist“ (a.a.O. S. 489, linke Spalte ). Statt
daraus die Konsequenz zu ziehen, daß dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht
kassiert werden müsse, arbeitete er ein Programm der regelrechten Rechtsbeugung
aus, „um – wie er es bezeichnet - § 130 III StGB das gewünschte Anwendungsfeld zu
eröffnen.“ Von wem gewünscht? Und aus welchen Interessen?
In die gleiche Richtung argumentierte noch im Jahre
2003 Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Band 128 (2003)
S. 372 [403].
Im Jahre 2005 beginnt sich der Wind zu drehen.
Bereits eröffnete Holocaustverfahren geraten ins Stocken und werden „auf Eis
gelegt“, wenn durch die neue Verteidigungsstrategie ein organisierender
Hintergrund wahrnehmbar wird (gegen Ursula Haverbeck und Ernst Otto Cohrs beim
Landgericht Bielefeld, gegen die „Bernauer Viererbande“ beim
Amtsgericht Bernau, gegen Rolf Winkler beim Landgericht Mühlhausen, gegen Horst
Mahler beim Landgericht Berlin und beim Amtsgericht in Stuttgart). Dabei ist in
einigen Fällen die Untätigkeit des Gerichts schon nach Jahren zu messen.
In
der – auf unbestimmte Zeit vertagten – Hauptverhandlung gegen die „Viererbande“
vor dem Amtsgericht Bernau erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Weber: „Die
Verfahren können nun nicht mehr nach Schema-F durchgeführt werden“ und auch
„Wir werden uns auf diese Verfahren ganz anders vorbereiten müssen.“
(Preisfrage: Was hat ein Leitender Oberstaatsanwalt als Sitzungsvertreter
seiner Behörde vor einem Amtsgericht verloren?).
Im
Mai 2005 reagierten die Holocaustjuristen in der Öffentlichkeit mit einem
Aufsatz, der in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW Heft 21/2005 S. 1476
ff.) erschien. Er stammt aus der Feder des Vorsitzenden Richters beim
Landgericht (Hamburg) i.R., Dr. Günter Bertram, selbst ein erfahrener Haudegen
an der Holocaustfront. Dieser eröffnet seine Darlegungen mit dem Eingeständnis:
"§ 130 StGB enthält irreguläres
Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassung und
Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer
Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem Ende des 'Dritten
Reiches' - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den
normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren."
Bertram
wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, sich ungeachtet "der inzwischen
erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken" vor einer Stellungnahme zu §
130 Abs. 3 StGB-BRD zu drücken.
Letzteres
ist besonders bemerkenswert, weil darin für Juristen erkennbar die Aufforderung
enthalten ist, die laufenden Holocaustverfahren vorläufig einzustellen und per
Vorlagebeschluß nach Art. 100 GG den „Schwarzen Peter“ dem
Bundes“verfassungs“gericht zuzuschieben.
Das mit dem Fall Zündel befaßte Gericht möge sich um
Recht und Gerechtigkeit, um die Wahrheit und nicht zuletzt auch um das
Vaterland verdient machen, indem es diese Anregung aufgreift.
II.
Zur Rechtslage im Deutschen
Reich
Das
Bundesverfassungsgericht – selbst ein Organ der Fremdherrschaft – stellte in
einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das
Grundgesetz – nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch
1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art.
116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266
[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[1]
In
seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese
Position bestätigt.[2]
Damit stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis
die Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich steht.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein Staat, sondern nur ein
staatsähnliches Gebilde, durch welches das Deutsche Volk in
völkerrechtswidriger Weise gehindert ist, seinen eigenen Willen zu bilden und
durchzusetzen. Sie ist – wie sich der Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr.
Carlo Schmid[i] in seiner Grundsatzrede
vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 ausdrückte – nichts
anderes, als die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“
(OMF).
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine
Verfassung.
Die
vorstehenden Überlegungen lehnen sich an an die Auffassung des Staats- und
Völkerrechtslehrers Prof. Dr. Carlo Schmid. Dieser hatte am 8. September 1948
vor dem Parlamentarischen Rat überzeugend vorgetragen, daß das Grundgesetz
keine Verfassung sondern ein Besatzungsstatut und die Bundesrepublik
Deutschland kein Staat sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der
Fremdherrschaft“ (OMF) seien. Er hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben,
daß der Eingriff der Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des
Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdelikt darstelle und deshalb keinerlei
Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des
Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.[3]
Es
erleichtert die Aufnahme dieser Überlegungen, wenn die Grundsatzrede im Detail
zur Kenntnis genommen wird. Deshalb werden nachfolgend die wesentlichen
Passagen aus dieser Rede mit verbindenden Texten wiedergegeben.
Der
Vortrag ist der Frage gewidmet „Was heißt eigentlich ‚Grundgesetz’?“ Es werden
die Auswirkungen der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 und
der folgenden Eingriffe der Sieger auf die Rechtslage des Deutschen Reiches
untersucht. Ausgangspunkt der Überlegungen war der Begriff des Staates. Dazu
führte Carlo Schmid aus:
.. es ist ja gerade der große Fortschritt auf den
Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr
zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer
gewesen das In-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der
Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn
man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden
Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine
aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in
einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes
nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten
konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der
Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu
organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die
Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich,
vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.
....
Die weiter unten dargestellten Kriegsziele (siehe
unten S. 22) der Feinde des Deutschen Reiches waren (sind) nur durch eine
nachhaltige Deformation des Bewußtseins der Deutschen („Umerziehung“ genannt)
zu erreichen. Das erfordert(e) die Fortsetzung des Krieges über den
Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung unter
dem Schutz einer lang anhaltenden kaschierten Besetzung Deutschlands.
Die Sieger hatten aus dem Versailler Debakel
gelernt. Sie nahmen von einem neuerlichen Diktat Abstand und verlegten sich auf
die Einsetzung einer Marionettenregierung. In kluger Berechnung gingen sie
davon aus, daß die geplante Ausraubung Deutschlands und die Auslöschung des
Deutschen Volkes durch forcierte Multiethnisierung von den Leidtragenden nur
dann widerstandslos – quasi als Schicksal – hingenommen werden würden, wenn die
Deutschen in der Illusion lebten, einen eigenen Staat zu haben. Die
Kriegszielrealisierung würde dann als „deutsche Mißwirtschaft“ bzw. als
Versagen „unserer“ Politiker erscheinen. Ein etwaiger Widerstand würde nicht
den Charakter eines nationalen Befreiungskampfes annehmen, sondern sich gegen
die politische Klasse im eigenen Lande richten. Den Deutschen wurde sozusagen
das Feindbild bzw. die Erkenntnis über den Feind gestohlen, ohne das sie – wie
Carl Schmitt richtig erkannt hatte[4] – als Volk nicht
überleben können.
Die Darlegungen von Carlo Schmid wären geeignet
gewesen, dem Deutschen Volk das richtige Feindbild gegenwärtig zu erhalten. Er
hat mehrfach auf die Notwendigkeit eines nationalen Befreiungskampfes
angespielt. Es ist daher kein Zufall, daß seine grundsätzlichen Darlegungen zur
Lage des besiegten Deutschen Reiches in Vergessenheit überführt worden sind.
Das Bundesverfassungsgericht[5] ist – wie nachfolgend
noch gezeigt werden wird – sogar soweit gegangen, die Schlußfolgerungen von
Carlo Schmid in ihr Gegenteil zu verkehren und ihn als Autorität für die
unrichtige Behauptung zu zitieren, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem
Deutschen Reich identisch (territorial teilidentisch) sei.
Carlo Schmid hat keinen Zweifel daran gelassen, daß
die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und das Grundgesetz keine Verfassung
sondern nur eine Erscheinungsform einer Fremdherrschaft sind. Er hat das in
seiner Rede wie folgt ausgedrückt:
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann
freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch
legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes
ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn
die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die
Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt
voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser
Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der
Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten
demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das
Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt
organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu
müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht
lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser
Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren"
Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen
seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu
bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der
Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich
selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert
nicht, daß dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise
obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Die im folgenden Abschnitt wiedergegebenen weiteren
Ausführungen von Carlo Schmid wurden bisher nur in Publikationen am „rechten
Rand“ des politischen Spektrums vermutet, nämlich:
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai
1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden
von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie
steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen
ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die
damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche
Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat
nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten
das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach
Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und
kein anderer.
....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet,
wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet
für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen
Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch
nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch
machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt
es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion.
Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken.
Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß
zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten
Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam
ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion
weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt
werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von
1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches
Gebilde zu existieren aufgehört hat. ....
Diese Auffassung, daß die Existenz
Deutschlands als Staat nicht vernichtet und daß es als Rechtssubjekt erhalten
worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im
Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist
rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig.
.....
Damit, daß die drei Staatselemente erhalten
geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben.
Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu organisiert werden. Diese
Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich
Geradezu vernichtend für die OMF-BRD ist die
folgende Feststellung:
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet,
wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten
Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber
hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter.
Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche
Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich
verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. ...
Aber Intervention vermag lediglich
Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen
herbeizuführen. ... die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu
interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.
Damit ist klar und deutlich ausgesprochen, daß die
Bundesrepublik Deutschland ein Völkerrechtsdauerdelikt darstellt. Diese
Feststellung schließt die Aufforderung an alle Reichsbürger ein, diesen
Deliktstatbestand durch einen Aufstand gegen die Fremdherrschaft zu beseitigen
- eine Sache der Ehre. Von besonderem Interesse sind auch noch die folgenden
Passagen seiner Rede:
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die
Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß
sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben.
...
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung
wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in
voller Freiheit wird gewählt werden können.
...
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat,
ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß
der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
...
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die
Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine
fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment
organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir
den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung
voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht
einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden.
Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn
haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn
"vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern
was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein
Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute
noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
...
Wir haben unter Bestätigung der alliierten
Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen
Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten
und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder
Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten
Von höchster Brisanz ist die folgende von Carlo
Schmid unternommene „authentische Interpretation“ des auf sein Betreiben in das
Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146:
Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade
aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich
tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung
des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär
entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine
Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein
bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen
Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem
Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene
Verfassung in Kraft tritt."
Die
Feinde des Reiches müssen sich wünschen, daß diese Rede nie gehalten worden
wäre. Diese enthält die Aufklärung über die Lage des Deutschen Volkes, die
zugleich eine Handlungsanleitung zur Wendung dieser Lage zum Besseren ist.
Die
von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des
besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker- und
Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates
anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche
ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.
Friedrich Berber schreibt dazu in seinem Lehrbuch
des Kriegsvölkerrechts:
Nach Art. 43 LKO hat die
Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden Vorkehrungen zu treffen, „um nach
Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen
und aufrechtzuerhalten".
Aus der Vorläufigkeit der
Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des
Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist,
vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und
auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht
die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben. Aus der
Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß, im Gegensatz zur
Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität
gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen
souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem
besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei
Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die
Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein
Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen Gebietsherrn
hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die
Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-,
Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der
Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung
anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen
Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind
widerrechtlich. .... Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen
nicht fundamentale Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen."[6]
Wohl kann die Besatzungsmacht
Rechtsnormen zum Schutze ihrer militärischen Interessen und zur
Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des
öffentlichen Lebens erlassen aber nur, „soweit kein zwingendes Hindernis
besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Ein solches zwingendes Hindernis
sind einmal die militärischen Notwendigkeiten, dann aber auch die Notwendigkeit,
die öffentliche Ordnung, die unter den Landesgesetzen gegebenenfalls gestört
war, wiederherzustellen oder die Bestimmungen der Genfer Konvention
einzuhalten.“[7]
III.
Täuschungen durch höchste
Instanzen
Liest
man die Präambel des Grundgesetzes und dessen Artikel 139 und 146 im
Zusammenhang, wird deutlich, daß die „Verfassung“ der Bundesrepublik
Deutschland eine in feierliche Form gekleidete gedruckte Irreführung, letztlich
eine Lüge, ist.
Artikel 139 GG verlautbart den als
„Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur
„Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“
erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht
berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.
Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – schon gar
nicht die Verfassung des Deutschen Volkes, durch die dieses erst als Staat
existieren würde – ist in Artikel 146 GG unmittelbar ausgesprochen. Dieser
lautet:
„Dieses Grundgesetz ......verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Dieser Artikel wurde auf Vorschlag von Prof. Carlo
Schmid in das Grundgesetz aufgenommen und bei der „Wiedervereinigung“ 1990 vom
Bundestag noch einmal ausdrücklich bestätigt. Er straft die Präambel jenes
„Befreiungswerkes“ Lügen. Diese lautet im wesentlichen:
„.... hat sich das Deutsche
(in Großschreibung!) Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses
Grundgesetz gegeben....
Ist es etwas anderes als eine regierungsamtliche
Täuschung, wenn die Bundesregierung auf ihrer Internetseite das Grundgesetz als
die „gesamtdeutsche Verfassung“ ausgibt? Wir lesen:
(http://www.bundesregierung.de/Gesetze-,4221/.htm)
„Trotz dieses ursprünglich provisorischen
Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik
als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands
am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen
Bevölkerung
zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“.
Das Deutsche Volk erscheint gar nicht mehr. Eine
„Bevölkerung“ kann aber keine Verfassung beschließen.
Nun ist im Zuge der Einverleibung der DDR in die
OMF-BRD gerade Artikel 146 GG neu gefaßt und dadurch sein Geltungswille
bestätigt worden, nämlich wie folgt:
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der
Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert
seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die in Fettdruck hervorgehobenen Wörter sind mit der
Annahme des Einigungsvertrages durch den Bundestag eingearbeitet worden. Es ist
dieser Text, der auf die Täuschung hinweist.
Ein
weiteres Indiz für die Täuschungsabsichten der höchsten Funktionsträger der
OMF-BRD ergibt sich aus einem Vergleich des alten mit dem neuen Artikel 23 GG.
Carlo
Schmid hatte gefordert, eine Bestimmung in das Grundgesetz zu schreiben, „auf
Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch
aufgenommen werden muß.“ Der Parlamentarische Rat ist dieser Forderung mit der
Beitrittsklausel in Artikel 23 nachgekommen.
In
der alten Fassung lautete er seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu
seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885)
wie folgt:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet
der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren
Beitritt in Kraft zu setzen."
Den
westlichen Siegermächten kam das recht gelegen. Konnte doch auf diese Weise zu
gegebener Zeit und bei günstiger Gelegenheit die Einverleibung der sowjetischen
Besatzungszone (DDR) in ihren Machtbereich als „innerdeutsche Angelegenheit“
dargestellt und eine eventuelle Intervention der Sowjetunion bzw. des
Warschauer Paktes als Aggression verurteilt und ggf. mit militärischen
Maßnahmen der Nato abgewehrt werden.
Diese
Beitrittsklausel war aber nach dem Zusammenbruch des Ostblocks den fremden
Herren ein Dorn im Auge. Die „Väter des Grundgesetzes“ hatten nachweislich als
„Teile Deutschlands“ auch die geraubten deutschen Ostgebiete im Sinn gehabt,
sicherlich auch die Ostmark (heute Bundesrepublik Österreich).
Im
Jahre 1990 war in erster Linie Polen – als Keil zwischen dem Deutschen Reich
und Rußland der neue wichtige Verbündete der USA - durch die Beitrittsklausel
bedroht. Diese Klausel mußte daher im Zuge der „Wiedervereinigung“
verschwinden. Zu diesem Zweck wurde 1990 in die Präambel des Grundgesetzes die
Lüge (kann man es nach gründlicher Überlegung anders bezeichnen?)
eingeschrieben, daß „die Deutschen in den Ländern …. (es werden die von
der OMF-BRD seit 1990 beherrschten 16 Bundesländer aufgezählt) in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“
hätten. Artikel 23 GG a.F. wurde aufgehoben. Um aber die Spuren des
ursprünglichen Einigungsgedankens zu tilgen, wurde nicht – wie sonst üblich –
die Artikelnummer im Gesetz belassen mit dem Hinweis „aufgehoben durch…“. Es
wurde stattdessen eine gänzlich andere Bestimmung mit dieser Artikelnummer
versehen (Überblendung). Der neue Artikel 23 betrifft die Verwirklichung der
Europäischen Union.
Dieses
Verfahren der „Überblendung“ einer Bestimmung durch eine andere ist in der
Gesetzestechnik absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß
eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen
des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahme in anderen
Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber
führt jegliche Referenzierung notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch:
zu Irrtümern.
Bei
der Verfälschung des Grundgesetzes wurde allerdings ein im Grundgesetz selbst
enthaltener wichtiger Verweis auf Art. 23 wohl übersehen. In Art. 144 Abs. 2 GG
heißt es nämlich auch noch nach der Aufhebung des ursprünglichen Art. 23 GG:
„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem
der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder
Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht,
gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in
den Bundesrat zu entsenden.“
Diese
„Entsendeklausel“ hätte nach der Logik, die der Streichung der
„Beitrittsklausel“ des Art. 23 GG zugrunde liegt, auch gestrichen werden
müssen. Nicht auszudenken, was geschieht, wenn in naher Zukunft Schlesien, Ost-
und Westpreußen sowie Königsberg unter Berufung auf Art. 144 Abs. 2 GG
Vertreter in den Bundestag und Bundesrat entsenden!
Die hier aufgezeigte Häufung der Unwahrheiten und
Ungereimtheiten in „Gesetzen“, „höchstrichterlichen Entscheidungen“ und
regierungsamtlichen Verlautbarungen läßt kaum einen anderen Schluß zu, als daß
durch abgestimmtes Verhalten der daran Beteiligten die tatsächlich
bestehende Fremdherrschaft über das Deutsche Volk der Wahrnehmung entzogen
werden soll. Der althergebrachte Begriff für eine derartige Vorgehensweise ist
die inzwischen wohlkalkuliert ins Abseits des Lächerlichen gezogene Bezeichnung
„Verschwörung“.
IV.
Die Bundesrepublik nicht
identisch mit dem Deutschen Reich
Die
am Beschluß vom 21. Oktober 1987[8] beteiligten Richter wirkten ihrerseits an dem
Täuschungsmanöver bezüglich der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland mit:
In dem Urteil aus dem Jahre
1973 wird nicht nur das Fortbestehen des Deutschen Reiches bestätigt, sondern
zugleich festgestellt, daß dieses noch im Jahre 1973 „mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“
sei. Das schließt ein, daß die Organe der OMF-BRD nicht Organe der Deutschen
Reiches sind. Denn wäre das der Fall, wäre die Aussage falsch, daß das Deutsche
Reich (1973) „mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“
sei.
Dreizehn
Jahre später, im Beschluß vom 21. Oktober 1987, wird dieser Befund wie folgt
verschleiert:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland
wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil
Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des
Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also
nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine
räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die
Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Danach
wären die Organe der OMF-BRD kraft Identität die Organe des – jetzt allerdings
anders genannten – Deutschen Reiches.
Wie
kann eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ mit dem
Deutschen Reich identisch sein?
Wenn
man einem Hund einen Maulkorb aufsetzt, sagt man dann, der Maulkorb sei
identisch mit dem Hund?
Der
Lehrer des Staats- und Völkerrechts Prof. Dr. Otto Kimminich führt in seiner
Einführung in das Völkerrecht[9] aus:
„Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem
Staat gesprochen werden kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung
an die Allgemeine Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die
sogenannte Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann,
wenn die drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden
Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z.B. ein
Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet
fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die
Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie
stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung der
betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente „Volk" und
„Gebiet" fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der
drei Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet
lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat, sondern
eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf das
Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets nicht
als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist, wie
bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie Diktaturen an
seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich, daß die
Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines
fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher Staats- und
Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“
Da diese Gegenstände wohl – hoffentlich – jedem
Deutschen Abiturienten geläufig sind, legt gerade die Selbstverständlichkeit
der „Dreielementelehre“ die Vermutung nahe, daß die „Verfassungs“richter wider
besseres Wissen die Identität von Bundesrepublik und Deutschem Reich behaupten.
Was ein Staat ist, steht nicht zur Disposition von Juristen.
Sowenig
der Arzt mit seinem medizinischen Wissen einen Menschen erschaffen kann,
sowenig kann ein Staatsrechtler aus Theorien einen wirklichen Staat
konstruieren.
Was
also ist ein Staat? Carlo Schmid gibt darauf folgende Antwort:
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat
spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden
Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit,
eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man
in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des
Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten
konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht
der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren
Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn
gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich,
vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.“
Staat
ist nach Carlo Schmid also „das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven
Gesamtaktes eines souveränen Volkes“.
Das
Wort „Produkt“ ist hier allerdings nicht ganz treffend. Der Töpfer formt den
Ton zu einer Schale. Ist diese fertig, gibt er sie weg, er bleibt. Oder
umgekehrt: Der Töpfer geht, die Schale bleibt an ihrem Ort. Zweifellos ist die
Schale das Produkt des Töpfers. So aber wird es Carlo Schmid nicht gemeint
haben, wenn er den Staat als ein „Produkt eines souveränen Volkes“ bezeichnet.
Volk und Staat trennen sich nicht, wie der Töpfer zumeist von seiner Schale.
Der
Schlüssel für die richtige Deutung seiner Worte ist die Wortgruppe „lebendige
Volkswirklichkeit“. Diese ist Staat. Staat und Volkswirklichkeit sind
identisch.
Bei
Hegel liest sich das so:
Die politische Freiheit eines Volkes
besteht darin, einen eigenen Staat auszumachen und, was als allgemeiner
Nationalwille gilt, entweder durch das ganze Volk selbst zu entscheiden oder
durch solche, die dem Volk angehören und die es, indem jeder andere Bürger mit
ihnen gleiche Rechte hat, als die Seinigen anerkennen kann.[10]
Das
Volk selbst ist es, das einen Staat ausmacht. Staat ist damit ausgesagt als
Formbestimmtheit eines Volkes.
Die
außenpolitische Freiheit ist die Formbestimmtheit, die ein Volk als
Staat ausmacht. Freiheit ist das Dasein des Willens (des praktischen
Geistes), der sich selbst gehört, d.h. der nicht von einem Willen abhängt, der
er nicht selbst ist. [Der Wille des Diebes hängt in Bezug auf Strafe nicht von
fremdem Willen ab, sondern von seinem eigenen vernünftigen Willen. Wird
ihm sein Eigentum gestohlen, ruft auch er nach dem Gericht. Als wegen
Diebstahls Verurteilter ist er in der Haft also frei, denn ihm geschieht nur
das, was auch nach seinem eigenen Willen allgemein einem Dieb widerfahren
soll.] Staat ist also die Willensform eines Volkes, in der dieses frei ist.
Man
kann es auch so ausdrücken:
Staat
ist Volk in der Form der freien Willensfähigkeit, d.h. in der Form, in der ein
Volk seinen eigenen Willen bilden und in Wirklichkeit setzen kann. Staat ist
das Dasein der Freiheit. Wie aber können Freiheit und Fremdherrschaft ein und
dasselbe sein?
Wenn
einerseits gilt BRD = DR (Deutsches Reich) und andererseits BRD = OMF (Identität),
dann gälte auch DR = OMF. Der Maulkorb wäre also der Hund. Die Absurdität ist
offenkundig. Die „Verfassungs“richter scheinen zu denken, wir Deutschen hätten
das Denken bereits verlernt und sie könnten uns ungerügt Unsinn auftischen. Sie
sollten allerdings bedenken, daß es sich hier nicht um harmlose Gedankenspiele
handelt, sondern faktisch um Landesverrat und schleichenden Völkermord.
Es
ist kaum möglich, die These des Bundes“verfassungs“gerichts von der Identität
der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich juristisch anders als
als Scherzerklärung einzuordnen, allerdings mit todernstem Hintergrund.
Die im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ behauptete
Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist nur Schein – schon deshalb,
weil dieser „Vertrag“ nicht vom Deutschen Staat, sondern von einem
Marionettenregime abgeschlossen wurde. Dieses war nicht vom Deutschen Reich
bevollmächtigt, sondern von den Siegermächten. Diese haben folglich mit sich
selbst kontrahiert. Ein solcher Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB).
Das
beliebte Argument, es hätten ja inzwischen so viele Wahlen stattgefunden, in
denen unser Volk sein Einverständnis mit allem stillschweigend kundgetan habe,
ist eine besonders schöne Sumpfblüte des Demokratismus.
Gegen
diese Unverfrorenheit kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, daß es in
der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und deshalb auch
keine freien Wahlen gegeben hat:
Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und
Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter
Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.
Noch 1948 waren die Deutschen mehrheitlich gegenüber
dem Nationalsozialismus positiv eingestellt.[11] Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert
andauernde völkerrechtswidrige [12]„Umerziehung“
der Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben.
Gleichwohl wurde alles
„nationalsozialistische Gedankengut“ geächtet, seine Verbreitung unter Strafe
gestellt. Das, obwohl es sich dabei um eine Weltanschauung handelt. Nach Art. 4
GG soll das weltanschauliche Bekenntnis unantastbar sein – in Wahrheit nur eine
Gesetzesattrappe!
Als sich in den 50er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts diese Geisteshaltung in der Sozialistischen
Reichspartei (SRP) organisierte und mit Erfolg in das parlamentarische
Geschehen eingriff, reagierte die Fremdherrschaft mit einem Parteienverbot.
Als zu Beginn des neuen Jahrhunderts die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands einige Bedeutung erlangte, wurde
erneut ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet und zugleich unter dem
Schlachtruf „Aufstand der Anständigen“ der Terror des Antifa-Mobs mobilisiert
und eine beispiellose Rechtsentwährungskampagne gegen die Partei inszeniert.
Der rechtlich völlig verquere
Rechtfertigungsversuch dieses „rechte Gedankengut“ sei keine Weltanschauung
oder Meinung, sondern ein Verbrechen, kann die offensichtliche Willkür nur vor
den Augen der Unwissenden und Naiven verschleiern.
V.
Das politische Strafrecht
der OMF-BRD ist ein Völkerrechtsdelikt
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ist – weil gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot (Art. 43 HLKO)
verstoßend – ein Völkerrechtsdelikt und als solches null und nichtig. Die auf
seiner Grundlage geschaffenen Machtorgane und „Gesetze“ vermögen keine
Rechtswirkungen hervorzubringen. Diese haben nur eine rein tatsächliche
Bedeutung (Carlo Schmid), solange das Deutsche Volk nicht in der Lage ist, die
Fremdherrschaft der Hauptsiegermacht über das Deutsche Reich abzuschütteln.
Jedenfalls
die §§ 90a und 130 Abs. 3 StGB-BRD sind nicht Bestandteil der Rechtsordnung
des Deutschen Reiches sondern Ausfluß des fremdherrschaftlichen Willens,
vermittels des Besatzungskonstrukts „Bundesrepublik Deutschland“ den
Nationalstaat des Deutschen Volkes, das Deutsche Reich, - von den Reichsbürgern
unbemerkt - zu zerstören und das Deutsche Volk in die talmudische Sklaverei
abzuführen.
Die
§§ 90 ff. StGB-BRD sind Ausdruck einer Propagandalüge.
Den
Deutschen soll mit dem Grundgesetz Eigenstaatlichkeit vorgetäuscht und dadurch
der Umstand, daß der Vernichtungskrieg gegen das Deutsche Volk andauert,
der Wahrnehmung entzogen werden. Dieser wird gegenwärtig mit den Waffen der
psychologischen Kriegsführung als Seelenmord am Deutschen Volk geführt. Das
schwerste Geschütz ist hier die Holocaust-Propaganda.
Das
Maulkorbgesetz (§ 130 StGB-BRD) und die „Staatsschutzbestimmungen“ (§§ 80
– 101 a StGB_BRD) erweisen sich als Rüstungen des Feindes gegen das
Deutsche Reich.[13]
Der
strafbewehrte Zwang, die Behauptung von den 6 Millionen in Deutschen
Konzentrationslagern getöteten Juden zu glauben bzw. nicht in Frage zu stellen,
ist ein Todesurteil über das Deutsche Volk, denn das induzierte
Schuldbewußtsein tötet dieses Volk. Niemals kann dieser „Zwang mit Todesfolge“
als allgemeiner Wille des Deutschen Volkes gelten – gleichgültig, was
sich in der Geschichte zugetragen haben mag. Hier zeigt sich
überdeutlich, daß wir fremdem – uns tod-feindlichem – Willen unterworfen sind.
Denn was ist der allgemeine (vernünftige) Wille eines Volkes? Doch wohl der
Wille, sich zu erhalten und sich frei zu entfalten. Schon deshalb ist §
130 StGB-BRD kein Gesetz, sondern eine völkerrechtswidrige Anordnung der
Fremdherrschaft. Die durch diese Bestimmung geschützte Propagandalüge ist eines
der größten Kriegsverbrechen der Menschheitsgeschichte. Es wird dereinst mit
Wucht auf die Täter zurückfallen.
Die OMF-BRD existiert ihrer Zweckbestimmung gemäß
nur in der Negation des Dritten Reiches. Es ist wie bei einer Fotografie: Die
lichten Seiten des Dritten Reiches – es gab sie in Fülle – erscheinen im
Negativ OMF-BRD als schwarze Flächen. Versucht man z.B. in
öffentlich angekündigten Vortragsveranstaltungen den Übergang zur
staatsverschuldungsfreien Emission von Banknoten (US-Präsident J. F. Kennedy
hat es versucht und ist vermutlich deshalb ermordet worden), die Brechung der
Zinsknechtschaft oder die Einführung des freiwilligen Arbeitsdienstes zur
Beseitigung der Arbeitslosigkeit als wünschenswerte Staatsziele darzustellen,
so macht man schnell die Erfahrung, daß dieses Unterfangen gewaltsam
verhindert wird mit der Begründung, damit würde „nationalsozialistisches
Gedankengut“ propagiert. Die Frage, ob und inwiefern diese Ideen sinnvoll und
heilsam sein könnten, wird gar nicht mehr gestellt – ja, nicht einmal mehr
zugelassen. Sie werden alle unterschiedslos (insofern darf man ja nicht
einmal Unterschiede machen) in eine Schublage gesteckt und als „gestrig“ oder
„verbrecherisch“ gebranntmarkt. Hinter der vorgeblichen „Sachlichkeit“ und der
gepriesenen „Modernität“ offenbart sich dem Nachdenklichen ein
überdimensionales, unsachgemäßes und schädliches Dogma.
VI.
Lebensrettende
Wiederherstellung des Feindbildes (nach Carl Schmitt)
Die
jetzt anzustellende Untersuchung der Lage des Deutschen Volkes wird uns
veranlassen, klar und kompromißlos den (Haupt-) Feind zu erkennen und zu
benennen. Dieser ist der Feind aller Völker, denn er betet zu einem Gott, der
seinem auserwählten Volk gebietet, alle anderen Völker auszurauben und zu
versklaven (Jes 60,12).
Wenn man dem Spiegel-Autor Götz Aly glauben darf, dann empfanden 95%
der Deutschen „den Nationalsozialismus nicht als System der Unfreiheit und des
Terrors, sondern als Regime der sozialen Wärme, als eine Art Wohlfühl-Diktatur“
(Spiegel Nr10/2005 S. 56).
Das mag es auch erklären, daß – wie ebenfalls Der Spiegel zu berichten weiß – noch im Jahre 1948 etwa
57% der Deutschen meinten, der Nationalsozialismus sei „eine gute Idee“ gewesen
(Der Spiegel Nr. 20/2003 S. 47).
Und wie steht es mit dem „Militarismus“, von dem das Deutsche Volk
befreit werden soll? Ist dieser nicht auch ganz anders gesehen worden? Nämlich
als Geisteshaltung, die das Deutsche Volk wehrhaft und fähig macht, sich seiner
geschworenen Feinde zu erwehren?
Was im 20. Jahrhundert wirklich gespielt wurde und wie der „Deutsche
Militarismus“ zu beurteilen ist, hat der spätere Präsident des Jüdischen Weltkongresses, der bedeutende Judenführer
Nachum Goldmann, auch der „König der Diaspora-Juden“ genannt, 1915/1916 wie folgt gedeutet:
„Der individualistische
Geist hatte England innerlich an den Rand des Abgrunds gebracht. Eine Reaktion
mußte kommen. Sie kam: ein neuer Geist begann sich in England Bahn zu brechen.
Seine Vorkämpfer waren die Theoretiker des Chartismus, waren die christlichen
Sozialisten, waren die Führer der Genossenschaftsbewegung, ... vor allem
Carlyle. Die Gedankenrichtung, die sie vertraten, war die soziale, historische,
organische; was dasselbe bedeutet: die militaristische, die deutsche. .... das
beherrschende Erlebnis im Leben dieses großen Schotten (Carlyle) war die innere
Überwindung der individualistischen französischen Aufklärungsphilosophie, der
atomistischen englischen Nationalökonomie und die Entdeckung der organischen,
synthetischen deutschen Philosophie. Carlyle war begeisterter Bewunderer
deutschen Wesens, glühender Anhänger der Ideen der deutschen Philosophie. Alle
Männer und Richtungen im England des 19. Jahrhunderts, die von schöpferischer
Bedeutung sind, stehen unter dem Einfluß Carlyles, unter dem Einfluß deutschen
Geistes..... Wäre dieser Prozeß friedlich weitergegangen, er hätte schließlich
mit der völligen Überwindung des alten individualistischen Geistes geendet; die
Vertreter dieses Geistes spürten es sehr wohl. Als sie friedlich ihre Position
nicht mehr wahren konnten, entfesselten sie den Krieg, der Deutschland und den
militärischen Geist vernichten sollte. ... Die Parole: Nieder mit dem
Militarismus! verkörpert in diesem Kriege das rückschrittliche Element, ein
Sieg der Parole wäre ein Sieg des 17. und 18. Jahrhunderts über das 19. und 20.
Weil Deutschland das fortschrittliche Prinzip verkörpert, ist es des Sieges
sicher. Deutschland wird siegen, und die Welt wird vom militaristischen Geiste
beherrscht werden. Wer Lust hat, mag es bedauern und Klagelieder anstimmen; es
hindern zu wollen, ist eine Torheit und ein Verbrechen gegen den Genius der
Geschichte, das begangen zu haben England und Frankreich noch schwer werden
büßen müssen.“ [14]
Nachum Goldmann erkannte die Berufung des Deutschen Reiches, das aus
dem Völkerringen schließlich siegreich als geistige Führungsmacht hervorgehen
wird. Er schrieb:
„...wer von uns
hat nicht die Empfindung, mehr, die tiefinnerste Überzeugung, daß mit diesem
Kriege eine geschichtliche Epoche zu Ende geht und eine neue beginnt, daß
dieser Krieg, soll er nicht für immer der Beweis der inneren Sinnlosigkeit
alles historischen Geschehens und damit alles menschlichen Daseins bedeuten,
das Zeichen einer ungeheuren Zeitenwende darstellt, den Auftakt zu einer neuen
großen Zukunft der Kulturmenschheit? Und noch mehr als dies ist uns heute
tiefste Überzeugung: daß diese neue Zukunft, die sich nach dem Kriege anbahnen
wird, unter dem Zeichen deutschen Geistes stehen wird, daß der Sieg
Deutschlands für lange Zeit hinaus die Verlegung des Schwerpunktes und
Führertums der künftigen Kultur im Deutschtum bedeuten wird, ohne aber, daß
dies irgendwelche gewaltsame Unterdrückung der anderen Nationalkulturen
bedeuten müßte oder dürfte. So wird die kommende Weltkultur in ihrem innersten
Wesen deutsche Kultur sein, und damit ist ihre Eigenart, die sie von den
bisherigen scheidet, schon bestimmt. Deutsche Kultur bedeutet soziale Kultur,
bedeutet die Höherstellung der Gesamtheit über die Einzelnen, bedeutet die
Fundierung aller Ethik und Moral, allen Rechts und aller Konvention auf dem
Primat des Kollektiven. Wie die Idee des Organismus den tiefsten Gehalt des deutschen
Denkens bildet, so stellt der soziale Gedanke das beherrschende Prinzip der
deutschen Gesellschaftsordnung, der deutschen Kultur dar. Der Gang der
europäischen Kulturentwicklung erhält, von diesem Gesichtspunkt betrachtet,
innersten Sinn und tiefe Folgerichtigkeit. Das Mittelalter war die Epoche
völliger Unterdrückung des Einzelnen zugunsten der Gesamtheit; das Individuum
existierte als solches gart nicht, die Genossenschaft war alles. Die
Renaissance und die Reformation proklamierten die Entdeckung des Individuums;
es beginnt das individualistische Zeitalter, die völlig Befreiung des
Einzelmenschen, die Proklamierung seiner Autonomie. Dies vollbracht zu haben,
macht die weltgeschichtliche Bedeutung Englands und Frankreichs aus. Der
Individualismus aber in seiner maßlosen Übertreibung führte zur Krisis: es
entstand das große soziale Problem unserer Zeit, das in erster Reihe aus dem
extrem individualistischen Grundprinzip unserer heutigen Wirtschaftsordnung
geboren wurde. Der wirtschaftliche Egoismus des Einzelnen kannte schließlich
keine sittliche Schranke mehr; eine innere Wandlung ward notwendig; dieser
Krieg leitet sie ein.“ [15]
Will
man die Triebfeder des Zweiten Hundertjährigen Krieges, des Krieges
gegen das Deutsche Reich als solches, der das ganze 20. Jahrhundert
ausfüllte, verstehen, sollte man nicht achtlos an der Verheißung Jahwes (des
jüdischen Volksgeistes) an sein Auserwähltes Volk vorübergehen:
Jesaja
60:
10 Fremde werden
deine Mauern bauen, und ihre Könige werden dir dienen. Denn in meinem Zorn habe
ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich mich über dich.
11 Und deine Tore sollen
stets offen stehen, weder Tag noch Nacht zugeschlossen werden, daß der
Heiden Macht zu dir gebracht und ihre Könige herzugeführt werden.
12 Denn welche
Heiden oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die
sollen umkommen und die Heiden verwüstet werden.
13 Die Herrlichkeit
des Libanon soll an dich kommen, Tannen, Buchen und Buchsbaum
miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich will die
Stätte meiner Füße herrlich machen.
14 Es werden auch
gebückt zu dir kommen, die dich unterdrückt haben; und alle; die dich gelästert
haben, werden niederfallen zu deinen Füßen und werden dich nennen eine Stadt
des HERRN, ein Zion des Heiligen in Israel.
15 Denn darum, daß
du bist die Verlassene und Gehaßte gewesen, da niemand
hindurchging, will ich dich zur Pracht ewiglich machen und zur Freude
für und für,
16 daß du sollst
Milch von den Heiden saugen, und der Könige Brust soll dich
säugen, auf daß du erfährst, daß ich, der HERR, bin dein Heiland, und ich, der
Mächtige in Jakob, bin dein Erlöser.
5. Mose (Deuteronomium) 7 :
16. Du wirst alle Völker
verzehren, die der HERR, dein Gott, dir geben wird. Du sollst ihrer nicht
schonen und ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir ein Strick sein.
17. Wirst du aber in deinem
Herzen sagen: Dieses Volk ist mehr, denn ich bin; wie kann ich sie vertreiben?
18. so fürchte dich nicht vor
ihnen. Gedenke, was der HERR, dein Gott, Pharao und allen Ägyptern getan hat
19. durch große Versuchungen,
die du mit Augen gesehen hast, und durch Zeichen und Wunder, durch mächtige
Hand und ausgereckten Arm, womit dich der HERR, dein Gott, ausführte. Also
wird der HERR, dein Gott, allen Völkern tun, vor denen du dich fürchtest.
20. Dazu wird der HERR, dein
Gott, Hornissen unter sie senden, bis umgebracht werde, was übrig ist und sich
verbirgt vor dir.
21. Laß dir nicht grauen vor
ihnen; denn der HERR, dein Gott, ist unter dir, der große und schreckliche
Gott.
22. Er, der HERR, dein Gott,
wird diese Leute ausrotten vor dir, einzeln nacheinander. Du kannst sie
nicht eilend vertilgen, auf daß sich nicht wider dich mehren die Tiere auf dem
Felde.
23. Der HERR, dein Gott, wird
sie vor dir dahingeben und wird sie mit großer Schlacht erschlagen, bis er sie
vertilge,
24. und wird dir ihre Könige in
deine Hände geben, und du sollst ihren Namen umbringen unter dem Himmel. Es
wird dir niemand widerstehen, bis du sie vertilgst.
5. Mose (Deuteronomium)
Kapitel 28:
1 Und wenn
du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, daß du hältst und tust
alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird dich der HERR, dein
Gott, zum höchsten machen über alle Völker auf Erden,…
John
Maynard Keynes, der in Versailles als wirtschaftlicher Berater der Britischen
Verhandlungsdelegation wirkte, beurteilte in seinem Buch „Die
wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages“ (1920) das Vorhaben der
Siegermächte als .... „einen Versuch, Deutschland der Versklavung zuzuführen
und [das Versailler Diktat] als ein Gewebe von jesuitischen Auslegungen
zur Bemäntelung von Ausraubungs- und Unterdrückungsabsichten.“[16]
Ein nicht unbedeutender Staatsmann des vergangenen
Jahrhunderts, Winston Churchill, beurteilte das Vorhaben der Feinde des
Deutschen Reiches ähnlich. Er schrieb:
„Die wirtschaftlichen
Bestimmungen des (Versailler) Vertrages waren so bösartig und töricht, daß sie
offensichtlich jede Wirkung verloren. Deutschland wurde dazu verurteilt,
unsinnig hohe Reparationen zu leisten.... Die siegreichen Alliierten versichern
nach wie vor, sie würden Deutschland ausquetschen, bis die ‚Kerne krachen’.“[17]
Welch
ein Verbrechen, daß sich dieses tüchtige Volk im Herzen Europas gegen seine
Versklavung wehrte, seinem heilsgeschichtlichen Feind Widerstand leistete!
Adolf Hitler - welch ein Teufel, der es damals wagte, aus Liebe zu seinem Volk
die Dinge beim Namen zu nennen und das Deutsche Volk gegen seinen unerbittlichen
Todfeind aufzurichten!
Aber wer ist es, der den Überlebenskampf des Deutschen Volkes als
Verbrechen verunglimpft und den Führer dieses Volkes dämonisiert? Sind es
nicht die Feinde des Reiches, die das tun? Welch erbärmliche
Existenzen sind jene, die in den eigenen vier Wänden die todbringenden Lügen
der Feinde als die Wahrheit predigen und danach trachten, die Zweifler zu
vernichten!
Der
größte Erfolg der Reichsfeinde besteht darin, daß sie vermittels einer
satanischen Gehirnwäsche – „Umerziehung“ genannt – es vermocht haben, die
Deutschen im Zustande der absoluten Wehrlosigkeit geistig so weit zu verwirren,
daß sie schließlich dahin gekommen sind, sich selbst mit den Augen ihres
ärgsten Feindes zu sehen und seine seelenmordenden Lügen für bare
Münze zu nehmen.
Es
sind die von den Feinden des Deutschen Reiches verfolgten Kriegsziele, die das
aufgezwungene Geschichtsbild als Trugbild erweisen.
Seit
jeher besteht zwischen dem Deutschen Volksgeist und dem Mammonismus, der
Jüdischen Pseudo-Religion, Todfeindschaft. Daran haben die Organisationen des
Weltjudentums selbst erinnert - in ihrer Kriegserklärung an das Deutsche Reich
vom 24. März 1933. Darin heißt es: [18]
„Adolf Hitler, durch einen Appell an den
elementarischen Patriotismus (!) an die Macht gelangt, macht Geschichte von
einer Art, mit der er am wenigsten gerechnet hat. Im Glauben, die Deutsche
Nation im Rassebewußtsein zu einen, hat er das ganze Jüdische Volk zu
einer nationalen Wiedergeburt erweckt.
Das Erscheinen des Hakenkreuzes als Symbol eines neuen Deutschland hat den
Löwen von Juda, das alte Schlachtsymbol des Jüdischen Trotzes, hervorgerufen.
.....
Das alte und wiedervereinigte Volk von Israel erhebt
sich ausgerüstet mit neuen modernen Waffen, um diese jahrtausende alte
Schlacht mit seinen Verfolgern zu schlagen.“
Der
Krieg der Volksgeister ist noch nicht zu Ende.
Nicht
Adolf Hitler sondern der Zionist Bernard Lazare, der Ende des 19. Jahrhunderts
in Paris wirkte, brachte den entscheidenden Gesichtspunkt für die Judenfrage in
die Diskussion ein. Er schreibt:
„Wenn die Feindschaft und die Abneigung gegen die
Juden nur in einem Lande und in einer bestimmten Zeit bestanden hätte, wäre es
leicht, die Ursache dieser Wut zu ergründen. Aber im Gegenteil, diese Rasse ist
seit jeher das Ziel des Hasses aller Völker gewesen, in deren Mitte sie lebte.
Da die Feinde der Juden den verschiedensten Rassen angehörten, die in weit
voneinander entfernten Gebieten wohnten, verschiedene Gesetzgebung hatten, von
entgegengesetzten Grundsätzen beherrscht waren, weder dieselben Sitten noch
dieselben Gebräuche hatten und von unähnlichem Geiste beseelt waren, so
müssen die allgemeinen Ursachen des Antisemitismus immer in Israel selbst
bestanden haben und nicht bei denen, die es bekämpfen.“[19]
Wenn
man heute in der Gegenwart von Spitzeln laut die Tatsache erwähnt, daß die
Juden zu allen Zeiten und von allen Völkern gehaßt wurden und sich daran auch
in der Gegenwart nichts geändert hat, wird man von Ihresgleichen
gefangengesetzt. Dabei hat genau das der Gott der Juden, Jahwe, selbst
kundgetan und gleichzeitig seinem auserwählten Volk ein Trostpflaster
aufgelegt, nämlich die Verheißung, daß Israel die Herrschaft über alle Völker
der Welt erlangen wird. (Jesaja 60, 10 ff – siehe oben S. 21).
Nicht
erst Adolf Hitler hatte die vom Judentum ausgehenden Gefahren erkannt. Auf sehr
grundsätzliche Art und Weise hatte sich der Verfasser der „Reden an die
Deutsche Nation“, der Philosoph Johann Gottlieb Fichte, im Jahre 1793 mit der
Judenfrage beschäftigt und über eine Lösung dieses Problems nachgedacht. Er schrieb:
„Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich
ein mächtiger feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen
Krieg steht, und der in manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist
das Judentum. - - - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben
uns nicht zugestehen; denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit
berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. - - -
Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich
wenigstens kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe
abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee
steckt. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel,
als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken.“[20]
Die Gefährlichkeit sah Fichte nicht darin, daß
die Juden einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat
auf den Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache. [21]
Fichte
kritisiert eine falsche Toleranz, nennt es reden von "zuckersüßen Worten
von Toleranz und Menschenrechten und Bürgerrechten"[ii].
Es
mögen sich bei diesem Text „die Nackenhaare sträuben“. Aber könnte es nicht
sein, daß der Verfasser der „Reden an die Deutsche Nation“ damit hellsichtig
die Grundlagen des 20. Jahrhunderts erfaßt hatte, das auch das Jüdische
Jahrhundert genannt wird?[iii] Die genannten
Begriffe wie Toleranz sind tückisch, wenn sie wie heute zielgerichtet und vor
allem völlig einseitig als Totschlagargument eingesetzt werden, um das
jeweilige Opfer der offenen oder getarnten Kriegsführung in der Öffentlichkeit
ins Unrecht zu setzen und mundtot und wehrlos zu machen.
Wir
werden endlich zu beherzigen haben, was die Führer der Weltjudenheit der Welt
offenbart haben.
Schon vor der Machtübernahme durch Hitler schrieb
der Präsident der „Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus“, Bernard
Lacache: „Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem
Land ohne Gnade den Krieg zu erklären“.[22]
Die
Ausführung dieser Absicht ließ nicht lange auf sich warten. Am 24. März 1933
– also knapp zwei Monate nach der Nationalen Erhebung des Deutschen Volkes -
erklärte die Weltjudenheit dem Deutschen Reich den Krieg.[23] Sie organisierte
weltweit einen höchst wirksamen Wirtschafts- und Finanzboykott gegen das Reich.
Die Kriegserklärung hatte im wesentlichen folgenden Wortlaut:
“Ganz Israel vereint sich im Zorn gegen den Angriff
der Nazis auf die Judenheit in Deutschland.
....
Vierzehn Millionen Juden, über alle Welt
verstreut, sind aufgestanden wie ein Mann, um dem Deutschen Verfolger
ihrer Glaubensgenossen den Krieg zu erklären. Meinungsverschiedenheiten und
Gegensätze sind in dem einen Ziel untergegangen – den 600.000 Juden in
Deutschland, die von den Hitleristen terrorisiert werden,
beizustehen und das Faschistische Deutschland zu zwingen, seinen Feldzug der
Gewalt und der Unterdrückung gegen die Jüdische Minderheit zu beenden.
Die Weltjudenheit hat sich entschlossen, angesichts der Wiederbelebung der
mittelalterlichen Judenhatz nicht ruhig zu bleiben.
Deutschland wird veranlaßt werden, eine hohen Preis für Hitlers
Judenfeindschaft zu zahlen. Es ist konfrontiert mit einem internationalen
Handels- , Finanz- und Regierungsboykott. Es wird sich in geistiger und
kultureller Isolierung wiederfinden, zurückschrecken vor dem flammenden
Kreuzzug, den Juden in aller Welt zur Verteidigung ihrer bedrängten Brüder
jetzt unternehmen.
Der Jüdische Handelsherr verläßt seinen Geschäftssitz, der Bankier sein
Vorstandszimmer, der Ladenbesitzer seinen Laden und der Bettler seine armselige
Hütte, um zusammenzuströmen zu dem, was zum Heiligen Krieg zur
Niederwerfung der Hitleristischen Feinde der Juden geworden ist.
Pläne für einen konzertierten Jüdischen Vergeltungsschlag gegen
Hitlerdeutschland reifen in Europa und in Amerika heran.
In London, New York, Paris und Warschau vereinigen sich zu einem
Handelskrieg gegen Deutschland. Überall in der Jüdischen Geschäftswelt werden
Entschließungen gefaßt, die Handelbeziehungen mit Deutschland abzubrechen.
Eine große Zahl von Geschäftsleuten in London haben beschlossen, keine
Deutschen Waren mehr zu kaufen, auch wenn das für sie zu schweren Verlusten
führt. Ähnliche Aktionen werden in den Vereinigten Staaten durchgeführt.
Massenversammlungen in New York und in anderen Amerikanischen Städten, an denen
Hunderttausende empörter Juden teilnahmen, haben einen Totalboykott Deutscher
Waren gefordert. In Polen ist das Handelsembargo gegen Deutschland
bereits in kraft. In Frankreich ist der vorgeschlagene Bann gegen Importe aus
Deutschland in Jüdischen Kreisen weitgehend vorbereitet.
Ein konzertierter Weltboykott seitens Jüdischer Käufer wird
wahrscheinlich dem Deutschen Exporthandel schweren Schaden zufügen.
Jüdische Kaufleute in aller Welt sind Großabnehmer Deutscher
Industrieerzeugnisse ....
Deutschland ist ein schwergewichtiger Kreditnehmer auf den internationalen
Finanzmärkten, wo der Jüdische Einfluß beträchtlich ist. Anhaltender
Antisemitismus in Deutschland wird wahrscheinlich einen heftigen Rückstoß mit
sich bringen. Von der Seite Jüdischer Finanziers ist ein Schachzug getan, um
Druck auszuüben, damit anti-jüdische Aktionen aufhören.
.....
In ganz Amerika ist die gesamte Judenheit zu einer noch nie dagewesenen
hitzigen Empörung gegen Deutschland erweckt worden. Ein rabbinischer Erlaß hat
den kommenden Montag zu einem Tag des Fastens und des Gebets gegen die
Hitler-Kampagne erklärt. ....
Neben einer Monsterversammlung im Madison Square Garden werden in 300
Amerikanischen Städten Versammlungen abgehalten werden...
.....
Eine
solche Reaktion des Weltjudentums ist nicht überraschend. Das Deutsche Reich
hatte sich eine Regierung gegeben, die entschlossen war, die Zinsknechtschaft
ein für allemal zu brechen. Es wäre das Ende der Jüdischen
Weltherrschaftsträume und zugleich das Heil für die Welt gewesen, die gerade
jetzt in diesen Tagen unter der Last der Schulden zusammenbricht und im Chaos
versinkt.
Allein
dieses Vorhaben der Nationalsozialistischen Regierung reichte aus,
um die Todfeindschaft zwischen dem Deutschen Geist und dem Jüdischen
Mammonismus anzufachen. Die Juden hatten sofort begriffen, daß die
Völker der Welt dem nationalsozialistischen Vorbild folgen und die Jüdische
Plutokratie auch in ihrem Bereich stürzen würden. Es ist wahrlich ein Kampf auf
Leben und Tod, in dem das Deutsche Reich die Führung der nicht-jüdischen Welt
übernommen hatte.
Der
Jude Avraham Barkai hat das nationalsozialistische Wirtschaftssystem gründlich
studiert. In der Einleitung seines darüber verfaßten Werkes [24] vermerkt er, daß
die nationalsozialistische Alternative zu Liberalismus und Kommunismus
beunruhigend erfolgreich war. Er schreibt (S. 23):
„Endgültig wurde[nach der kriegsbedingten
Verzerrung des ursprünglichen Konzepts/SS] die wirtschaftliche und
gesellschaftliche ‚Neuordnung Europas’ erst unter den rauchenden Trümmern des
Zweiten Weltkrieges begraben, glücklicherweise (!) noch bevor sie
- über eine längere Periode einer ‚Pax Germanica’ – die wirtschaftstheoretische
Probe bestehen konnte.
Dies mag aber auch ein Grund dafür sein, daß das
hier behandelte Thema den Interessenbereich des Nur-Historikers oder
Wirtschaftstheoretikers überschreitet. Einzig unter der [zwischenzeitlich
widerlegten/SS] Voraussetzung, daß wirtschaftliche und gesellschaftliche
Krisensituationen endgültig der Vergangenheit angehören, läßt es sich in die
Seminarstuben und Lehrpläne der Akademien verdrängen. Wer weniger optimistisch
ist, wird angesichts der wirtschaftlichen Ereignisse den
nationalsozialistischen Versuch einer ‚anderen Lösung’ mit einiger
Beunruhigung verfolgen.“
Das
erklärt angesichts der rasanten Talfahrt des Globalkapitalismus die sich
täglich steigernde Hysterie der Jüdischen Kampforganisationen, die überall den
Gestank des Teufels, für den sie Adolf Hitler halten, wahrnehmen und am
liebsten jeden Tag aufs Neue einen Feldzug gegen „Rechts“ ausrufen
würden.
Die
Gefahrenlage, in der sich das Deutsche Reich befand, hat kein geringerer als
Chaim Weizmann, dargestellt, der Präsident der damaligen Israelischen
Schattenregierung - genannt „Jewish Agency“ - und spätere 1. Präsident
Israels. Im Verlauf einer Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz am
9. Mai 1942 im Biltmore Hotel in New York City, führte er aus:.
„Wir leugnen es nicht und haben keine Furcht, die
Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des
Judentums geführt wird. ... Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front,
die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur unsere ganze
finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen
diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die
moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die
Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der
gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer
Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der
Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine
Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.[25]
Die Gefährlichkeit sah Fichte nicht darin, daß
die Juden einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat
auf den Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache. [21]
Fichte
warnte damals seine Zeitgenossen,
"daß die Juden, welche ohne euch Bürger
eines Staates sind, der fester und gewaltiger ist als die eurigen alle, wenn
ihr ihnen auch noch das Bürgerrecht in euren Staaten gebt, eure übrigen Bürger
völlig unter die Füße treten werden.“[26]
Die
Völkerrechtslehre hat bis auf den heutigen Tag das Phänomen des Internationalen
Juden (Henry Ford) und die Kriegsführung Alljudas gegen die Völker nicht zur
Kenntnis genommen bzw. nicht zur Kenntnis nehmen dürfen. Zum Schaden aller
Beteiligten!
Es handelt sich hier um eine bisher gänzlich
unbekannte Form der Kriegsführung, die die einheitliche Beherrschung der
maßgeblichen Nationen durch die kombinierte internationale Macht des Geldes und
der Medien, durch diese Meta-Macht, die über alle Nationen hinausreicht, zur
Voraussetzung hat. Fichte hatte diese Meta-Macht erfaßt als „einen
Staat, der fester und gewaltiger ist“ als die Nationen
alle. Der Autokönig Henry Ford nannte sie in einer umfassenden Untersuchung
„der Internationale Jude“. Darin heißt es:
Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in
Deutschland „Alljuda“.
Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind
Kapitalismus und Presse oder Geld und Propaganda.
Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine
Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine
nationale Herrschaft ausüben.
Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die
technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen
Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der
staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen.
Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für
jüdische Herrschaft geworden ist.
Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist
staunenswert organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte
Stelle gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite
Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird – die
Strömung geht nach Amerika.
Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land-
und Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist
die britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom
Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda
Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda hat
Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische
Landmacht war – gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte – arbeitete
sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht.
Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen
Länder und Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die
Kontrolle über diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen
eine dauernde nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden,
werden niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich,
waren es immer und werden es immer sein. Nur dann gerät Alljuda mit einem
anderen Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der
Arbeit und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann
Krieg, es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie
los; dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und
Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da
Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung der
Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr liegt
in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer Völker
für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen Judentum
auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein sofortiges
Geschrei über „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es wider. Die
wahre Ursache einer Verfolgung – nämlich die Unterdrückung der Völker durch die
Geldmachenschaften der Juden – dringt nie an die Öffentlichkeit.
Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und
Neuyork. Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich
daran, andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland
kämpft es darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten
mit ihrer gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein
vielversprechendes Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude
aber bleibt sich durch die Jahrhunderte gleich.[27]
VII.
Kriegsziele der Feinde des
Deutschen Reiches
Wenn
wir so endlich uns im Sinne Carl Schmitts das Feindbild des Internationalen
Juden wieder erarbeitet haben, sollte sich unsere Aufmerksamkeit auf die
nächstliegenden Kriegsziele dieses Feindes in Bezug auf das Deutsche Reich
richten.
Welcher
Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon,
welches das Kriegsziel Nr. 1 war, das die USA und die Sowjetunion als Fundament
ihrer Allianz gegen das Deutsche Reich vereinbart hatten? Und wer die Urheber
dieser Kriegszielbestimmung waren?
Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident
F.D. Roosevelt, schreibt über seine diesbezüglichen Verhandlungen mit
Josef Stalin, daß als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“
(„Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe. [28]
In
den Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F.D. Roosevelt und Marschall
Stalin anläßlich der Teheran-Konferenz vom 28. November bis zum 1. Dezember
1943 findet sich folgende Eintragung:
„Die Unterhaltung wandte sich dann der Frage nach der Nazi-Deutschland
zugedachten Behandlung zu.]
„Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, daß
das Konzept des Reiches nicht im Bewußtsein der Deutschen belassen werde und
dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.
Marschall Stalin erwiderte, daß es nicht genüge, das Wort zu
eliminieren, vielmehr müsse das Reich selbst außer Stand gesetzt werden, jemals
wieder die Welt in einen Krieg zu stürzen. Er sagte, daß die siegreichen
Alliierten bei der Erfüllung ihrer Pflichten versagen würden, wenn sie nicht
jene strategischen Positionen in ihren Händen zurückbehielten, die notwendig
seien, um jeglichem Wiederaufflackern des Deutschen Militarismus vorzubeugen.“[29]
In einem Memorandum für den US-Außenminister vom 6.
April 1945 bekräftigte F.D. Roosevelt noch einmal sein Vorhaben, das Wort
„Reich“ aus dem deutschen Sprachschatz zu eliminieren.[30]
Wohlgemerkt! Hier ist die Rede von
zerstörerischen Maßnahmen gegen das Deutsche Reich, die überhaupt erst nach
dessen militärischer Niederringung gegen ein nun wehrloses Volk durchgeführt
werden konnten. In Verfolgung ihrer Kriegsziele setzen also unsere Feinde
den Krieg gegen das Reich auch noch nach der bedingungslosen Kapitulation der
Deutschen Wehrmacht fort – jetzt mit psychologischen Waffen.
Es
erscheint die Frage angebracht, ob und inwieweit dieser zwischen Stalin
und Roosevelt vereinbarte Ethnozid zugleich einen „Genozid“ (Völkermord)
im Sinne der UN-Konvention gegen den Völkermord beinhaltet. Die
Bundestagsresolution 13/4445 vom 23.04.1996 deutet daraufhin, daß der Bundestag
in damaliger Zusammensetzung dieser Auffassung zuneigte. Die Entschließung hat
folgenden Wortlaut:
„Im Hinblick darauf, daß die Tibeter sich in der gesamten Geschichte
eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben,
verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis
in bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere
mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl '
Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und
Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte
Administration."
Dafür,
daß die maßgeblichen Kreise der US-Ostküste zum Völkermord am Deutschen Volk
entschlossen sind, spricht auch der Umstand, daß höchste Repräsentanten der USA
sich nicht scheuten, ihre Völkermordlust auf abstoßende Art und Weise
öffentlich zu bekennen. Kein Geringerer als der spätere US-Präsident Harry S.
Truman hat ihr anläßlich des Ausbruchs der Kampfhandlungen an der
Ostfront im Juni 1941 wie folgt Ausdruck gegeben:
"Wenn wir sehen, daß Deutschland siegt, sollten
wir Rußland helfen, und wenn wir sehen, daß Rußland siegt, sollten wir
Deutschland helfen und ihnen auf diese Weise gestatten, so viele wie möglich
umzubringen, wenn ich auch unter keinen Umständen einen Sieg Hitlers erleben
möchte.«[31]
Welcher
Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß
Franklin Delano Roosevelt, 32. Präsident der USA, schon seit seiner Amtszeit
als stellvertretender Marineminister (Amtsantritt 1917. Er wurde der
eigentliche Chef der US-Marine) beharrlich bis an sein Lebensende als sein
Hauptziel die „völlige Zerschlagung Deutschlands“ verfolgte und schon während
des Ersten Weltkrieges die „bedingungslose Kapitulation“ des Deutschen Reiches
anstrebte?[32]
Welcher
Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß
sich der von Franklin Delano Roosevelt ausgerufene „Kreuzzug für die
Demokratie“ direkt gegen das Konzept der Selbstherrlichkeit
(Selbstbestimmung) der Völker– also gegen die Idee der Nation selbst richtet?
[Er zielte darauf ab, die Vereinten Nationen als Weltregierung einzusetzen und
ihr 1. Generalsekretär zu werden[33]]
Die
äußerste Steigerung der Aversion gegen Nationalstaaten europäischen Zuschnitts
bezeugt ein „Umerzieher“[34], Mitbegründer der
Politikwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland, der Jude Carl J.
Friedrich, in seinem Buch „The New Belief in the Common Man“ (1942) mit dem
Satz: „Wir hoffen gezeigt zu haben , daß sowohl ‚Staat’ als auch
‚Souveränität’ Symbole totalitärer Herrschaft sind.“[35]
Neuerdings wird die Nation als solche als Quellgrund der Feindschaft
gegen die Juden gebranntmarkt.[36]
Welcher
Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß
US-Präsident F.D. Roosevelt 1941, um einen Kriegsgrund gegen Deutschland
vorzutäuschen, durch eine durchtriebene Provokationsstrategie -
erfolglos - versuchte, das Deutsche Reich zu militärischen Operationen
gegen die US-Flotte zu veranlassen?[37]
Daß
er schließlich Japan gezielt zum Überfall auf die US-Flotteneinheiten im Hafen
von Pearl Harbor herausforderte, um die US-Bevölkerung kriegsbereit zu stimmen?
Er wollte unbedingt den Waffengang mit dem Deutschen Reich und hoffte, dieses
würde nach dem Angriff der USA auf Japan aufgrund vertraglicher
Beistandspflichten gegenüber Japan den USA den Krieg erklären. Diese Hoffnung
erfüllte sich. [38]
Welcher Jurist
in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß es
Churchill 1941 – als das Deutsche Reich den Europäischen Krieg bereits für sich
entschieden hatte – darum ging, einen Weltkrieg herbeizuzwingen in der
wahnhaften Hoffnung, durch Verwicklung der USA und der Sowjetunion in diesen
Krieg, der dadurch erst zu einem Weltkrieg wurde, für das British Empire die
alte Machtstellung wiedererlangen zu können?[39]
Um Friedensangebote von Adolf Hitler, die dieser auf dem
Gipfelpunkt seiner Erfolge im Kriege über Mittelsmänner an die Britische
Regierung gerichtet hatte, abzublocken, schrieb der Chefberater des Britischen
Außenministers, Sir Robert Vansittart, an Lord Halifax, den
Außenminister, folgenden Brief :
„An den Minister. DRINGEND.
Ich hoffe, Sie haben Mr. Mallet dahingehend
instruiert, daß er auf keinen Fall Dr. Weißauer treffen darf. Die Zukunft der
Zivilisation steht auf dem Spiel. Es geht um die Frage ,Sie oder Wir` und
entweder das Deutsche Reich oder unser Land wird untergehen, und nicht nur
untergehen, sondern völlig vernichtet werden. Ich glaube, daß es das Deutsche
Reich sein wird. Das ist etwas völlig anderes, als wenn man sagen würde,
Deutschland muß untergehen; aber das Deutsche Reich und die Reichsidee sind
seit 75 Jahren der Fluch, der auf der Welt lastet, und wenn wir ihn
dieses Mal nicht stoppen, dann stoppen sie uns. Der
Feind ist das Deutsche Reich und nicht etwa der Nazismus, und diejenigen,
die das bislang noch nicht begriffen haben, haben überhaupt nichts begriffen,
und sie würden uns in einen sechsten Krieg hineinziehen, selbst wenn wir den
fünften überleben werden. Alle Möglichkeiten für einen Kompromiß sind passé,
und es wird jetzt einen Kampf bis zum Ende geben, und zwar bis zum bitteren
Ende.
Ich vertraue darauf, daß Mr. Mallet äußerst
kategorische Instruktionen erhalten wird. Wir haben mehr als genug von Leuten
wie Dahlerus, Goerdeler, Weißauer und Konsorten."[40]
Können
Sie guten Gewissens weiterhin Ihre Unkenntnis der geschichtlichen Tatsachen
pflegen, um Ihren „Guten Glauben“ an die Propagandalügen der Feinde des
Deutschen Reiches aufrechtzuerhalten? Müßten Sie dann nicht sich selbst den
Vorwurf machen, den Seelenmord am Deutschen Volk mit zu befördern?
VIII.
Die Offenkundigkeit des
Holocausts ist angreifbar
In
den Gerichtssälen der OMF-BRD steht jetzt die Wahrheit gegen die Lügen unserer
Feinde auf. Sie wird sich durchsetzen – aus dem einfachen Grunde, weil die
Wahrheit erkannt und auf den Weg gebracht ist. Keine Lüge kann vor der einmal
erkannten Wahrheit bestehen.
Die Verteidigung wird mit allen ihr zu Gebote
stehenden Mitteln das Dogma von der Offenkundigkeit des Holocausts angreifen
und zeigen, daß diese von Anfang an im Zuge der fortdauernden
Kriegsführung der Feindmächte gegen das Deutsche Reich nur vorgetäuscht worden
ist.
„Offenkundigkeit“
im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Werturteil. Dieses kann als
solches im Strafprozeß mit Beweisanträgen angegriffen werden (vgl.
Alsberg/Nüse/Meyer „Der Beweisantrag im Strafprozeß“, 5. Aufl., München 1983,
S. 532)
Bei
Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 568 ist nachzulesen:
Beweisanträge, die die auf eine Offenkundigkeit begründete Überzeugung
des Gerichts durch den Nachweis angreifen wollen, daß die Tatsache oder der
Erfahrungssatz falsch oder doch in seiner Geltung nicht unangefochten, also
nicht allgemeinkundig ist und daher des Beweises bedarf, müssen aber immer
sachlich gewürdigt werden [41]. Das
gilt sowohl für allgemeinkundige als auch für gerichtskundige Tatsachen oder
Erfahrungssätze.
Die Entscheidung darüber, ob dem Antrag stattzugeben ist, steht unter
dem übergeordneten Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht nach 5 244 Abs. 2[42]. Nachträgliche
Zweifel an der Richtigkeit einer als offenkundig behandelten Tatsache oder
eines Erfahrungssatzes verpflichten das Gericht, Beweise zu erheben [43]. Es kommt
darauf an, ob in dem Beweisantrag ein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der
Wahrheit der Tatsache vorgebracht wird. Wo diese Zweifel beginnen, hat auch die
Freiheit des Gerichts ihre Grenze, Beweisanträge mit der Begründung abzulehnen,
die Beweistatsache sei denk- oder erfahrungsgesetzlich unmöglich. Die durch die
Entwicklung der Geisteswissenschaften überreich belegte Erscheinung, daß der
Schatz unseres Erfahrungswissens ständigen Schwankungen unterworfen ist, wird
das Gericht zuweilen veranlassen, selbst zu solchen Forschungsergebnissen, die
allgemein anerkannt zu sein scheinen, Beweis zu erheben. Entscheidend ist, ob
das angebotene Beweismittel dem Träger der Offenkundigkeit sachlich überlegen,
ob etwa die Kenntnis des benannten Zeugen unmittelbarer erworben, genauer und
eingehender ist als die des Trägers der Offenkundigkeit[44].
Der
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages (Pet
4-12-07-45-5699 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode – Drucksache
12/2849) hat einen Petenten, der die Zeitgeschichtsforschung bezüglich des
Holocausts aus dem Drohbereich des § 130 Abs. 3 StGB-BRD herausgenommen sehen
wollte, im Hinblick auf die vorstehend dargestellte Rechtslage wie folgt
beschieden:
Hinsichtlich der vom Petenten
verlangten Verschärfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 244 StPO weist der
Petitionsausschuß darauf hin, daß das Strafgericht gem. § 244 Abs.2 StPO
verpflichtet ist, zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts
wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die
Entscheidung von Bedeutung sind. Eine Ausnahme besteht nach § 244 Abs.3 Satz 2
StPO hinsichtlich solcher Beweiserhebungen, die wegen Offenkundigkeit
überflüssig sind. Solche offenkundigen Tatsachen können allgemein bekannte
Tatsachen sein, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder
über die sie sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher
unterrichten können.
Als offenkundig gelten ferner
gerichtskundige Tatsachen, worunter solche Tatsachen zu verstehen sind, die das
Gericht im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in
Erfahrung gebracht hat. Dabei hat der BGH die Annahme der
Gerichtskundigkeit als
unbedenklich auf Gebieten erachtet, die im Hintergrund des Geschehens stehen
und gleichsam den Boden für die Verübung einer größeren Zahl gleichgearteter
Verbrechen abgeben.
Die Annahme der Offenkundigkeit
schränkt jedoch in keinem Falle die Verteidigunsmöglichkeiten der Angeklagten
unzumutbar ein. Das Gericht ist verpflichtet, solche Tatsachen, die es für
offenkundig erachtet, in der Hauptverhandlung zu erörtern und damit dem
Angeklagtendie Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.Außerdem ist zu
berücksichtigen, daß die Offenkundigkeit nicht für alle Zeiten unverändert
fortzubestehen braucht. Neue Erfahrungen oder Ereignisse können hinzukommen,
die geeignet sind, eine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen. Tragen die
Beteiligten solche bisher noch nicht berücksichtigten und erörterten Umstände
vor, so kann die Offenkundigkeit dadurch erschüttert und eine erneute
Beweiserhebung über diese Tatsachen notwendig werden. Damit
haben der Angeklagte und sein Verteidiger die
Möglichkeit, durch begründeten
Sachvortrag eine Beweisaufnahme auch über offenkundige Tatsachen zu erwirken.
Die Entscheidung über die
Offenkundigkeit einer Tatsache im Sinne des§ 244 StPO obliegt damit
ausschließlich dem jeweils erkennenden Gericht und unterliegt damit dem
Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter. In den einzelnen Instanzen kann zudem
durchaus eine unterschiedliche Beurteilung erfolgen.
IX.
Die zerbrechliche
Offenkundigkeit historischer Tatsachen
Als offenkundig gelten historische Tatsachen dann,
wenn sie aufgrund historischer Forschung allgemein als bewiesen gelten und sich
deshalb jedermann aus Geschichtsbüchern, Lexika und ähnlichen Nachschlagewerken
ohne besondere Sachkunde unterrichten kann (Alsberg/Nüse/Meyer, Der
Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Berlin 1983, S.
539).
Ist aber die Richtigkeit einer Tatsache in der Geschichtsschreibung
umstritten, so wird sie auch nicht dadurch allgemeinkundig, daß über sie viel
geschrieben und verbreitet worden ist (Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 540).
Letztlich entscheidet also die communis opinio (allgemeine Überzeugung)
der Geschichtsforscher über die Offenkundigkeit geschichtlicher Tatsachen.
Es kommt also auf die Feststellung der
Unangefochtenheit des Für-wahr-Haltens in der Gemeinde der Historiker an.
Wie aber kann von Unangefochtenheit in diesem Sinne die Rede sein, wenn
Zweifler, die das Für-wahr-Halten mit sachlichen Argumenten anfechten, mit der
Strafrechtskeule mundtot gemacht und ihre Geschichtswerke von der Verbreitung
ausgeschlossen werden?
Die
für die Annahme der Offenkundigkeit unverzichtbare Unangefochtenheit einer
geschichtlichen Tatsache wird hier gerade erst durch die Voraussetzung der
Offenkundigkeit mit den Mitteln der Strafjustiz erzwungen.
Die BRD-Justiz behilft sich hier mit einer
zirkulären Argumentation: Sie teilt die Geschichtsschreiber und Forscher wie
folgt ein: Autoren, die die gewünschte Version unterstützen, gelten als
Wissenschaftler und haben deshalb bei der Erkenntnisfrage Gewicht. Autoren, die
der gewünschten Version widersprechen, gelten als „politische Extremisten“,
„die aus offensichtlicher Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit
bestreiten“. Deren Werke werden als „pseudowissenschaftlich“ abgetan
(Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 541). Sie fallen bei der Erkenntnisfrage nicht ins
Gewicht. So wird die Offenkundigkeit der offiziellen Version „erfolgreich“ mit
der Offenkundigkeit der offiziellen Version verteidigt.
In diesem Zusammenhang wird von Holocaustjuristen
gelegentlich argumentiert, daß die bekannten „revisionistischen“ Geschichtsforscher
gar nicht vom Fach, also keine „gelernten“ Historiker seien. Übergangen wird
dabei allerdings, daß auch die „anerkannten“ Holocaust-Geschichtsschreiber
sozusagen Laien auf dem Gebiete der Geschichtsforschung sind. Raul Hillberg ,
der „Pabst“ der Holocaust-Kirche, war gelernter Politologe.
Über die den Deutschen verordnete
Geschichtsschreibung bemerkte der Historiker Hellmut Diwald[45]:
„Seit 1943 galt die
reeducation bei den Westalliierten als eine beschlossene Sache. Das allgemeine
Ziel wurde in einer Aktennotiz mit dem Satz umrissen: „Wir werden die
gesamte Tradition auslöschen, auf der die Deutsche Nation errichtet
wurde." Deshalb unterlegten sie der ganzen Deutschen Geschichte eine
beständige Bereitschaft zu militärischer Aggression, die in unserem Jahrhundert
schließlich ihren Gipfel darin erreicht habe, daß Deutschland die beiden
Weltkriege vom Zaun gebrochen hätte.
Die unerläßliche Verbindung von der
Kriegspropaganda zur Friedensarbeit der Umerziehung wurde unter anderem von dem
damaligen US-Hochkommissar John McCloy hergestellt. Der versierte
Finanzfachmann wurde zum Freizeithistoriker und erklärte, daß sich die
kritische Prüfung und Neuorientierung der Deutschen Geschichte nicht auf das
Dritte Reich beschränken dürfe, sondern zumindest bis auf Bismarck
zurückgreifen müsse. Die Empfehlung fiel bei den inländischen Schöpfern eines
„geläuterten" Geschichtsbildes auf fruchtbaren Boden. Zu ihnen gehörten
nur selten sachkundige Historiker, dafür um so beflissenere Demokraten. Die
Abhandlungen, die dann der vorgegebenen Generallinie von Luther über
Friedrich den Großen zu Bismarck und Hitler wie Suchhunde einer Fährte
folgten, sind heute kaum noch zu zählen. Sie dienten durchweg nicht der
historischen Wahrheit, sondern der bewußten Zurichtung auf Kosten der Deutschen
Geschichte, die uns auf diese Weise buchstäblich gestohlen wurde.
....
Die
Umerziehung hatte in die Gefilde der Geschichtsschreibung mit der unverhüllten
Anweisung ihren Einzug gehalten, daß sich die historische Forschung der
fehlgeleiteten, abartigen Geschichte der Deutschen zwecks demokratischer
Erziehung zu mündigen Bürgern anzunehmen habe. Und eben das geriet in den Händen
jener Historiker, die sich nicht dem geschichtlich Korrekten verpflichtet
hatten, zu jenem feinen Gift, dessen Wirkung auf der unmerklich ansteigenden
Dosierung beruht.
Die
meisten Geschichtsforscher hielten sich allerdings zurück. Die Gründe dafür
fanden sich in den Jahren zuvor. Obwohl diese Reserve mehr Takt verriet als der
demokratische Selbstbezichtigungseifer anderer Kollegen, lief die Haltung in
beiden Fällen darauf hinaus, daß die Bundesbürger in einer Existenzfrage vom
Gros ihrer Historiker im Stich gelassen, ja verraten wurden.....
In seinem Buch „Vorlesungen über den Holocaust“
daselbst in der „Fünften Vorlesung: Über Wissenschaft und Freiheit“ (S. 495 bis
541) legt Germar Rudolf dar, daß und auf welche Weise die Unangefochtenheit der
offiziellen Geschichtsschreibung durch gewaltsame Verfolgung der Dissidenten
vorgetäuscht worden ist. Kein Richter wird daran mit gutem Gewissen vorbei
gehen können.
Angesichts der stetig anwachsenden Wucht neuer
Erkenntnisse über die Zeit von 1933 bis 1945 wächst jetzt auch bei denjenigen,
bei denen sich die „Umerziehung“ noch ungebremst auswirkt, der Argwohn, daß die
„Offenkundigkeit des Holocausts“ – wie sie der Bundesgerichtshof und das
Bundes“verfassungs“gericht abgesegnet haben – nur vorgetäuscht ist.
Worauf soll die „Offenkundigkeit“ beruhen? Auf dem
„Urteil“ des Nürnberger Militärtribunals – das man letztlich nicht anders als
ein Mordkonsortium der Siegermächte bezeichnen kann? Auf dem „Urteil“ des
Frankfurter Schwurgerichts im sogenannten Großen Auschwitzprozeß – einem
Schauprozeß? Ist dieses eine „allgemein zugängliche Quelle“? Ist es je in der
Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht worden? Wann?
Wissen die Juristen in den Diensten der BRD, daß es
13 lange Jahre gedauert hat, bis strafrechtliche Ermittlungen in Sachen des
„singulären Menschheitsverbrechens“ eingeleitet wurden? Daß die Ermittlungen
von einem Strafgefangenen angestoßen wurden? [46]
Warum hat die Weltjudenheit nicht sofort – nicht
schon 1945, als die Erinnerung noch frisch war - gefordert, den behaupteten
Völkermord zu untersuchen und die greifbaren Täter zur Verantwortung zu ziehen?
Kennen sie die „Romane“, die Jüdische Zeugen – zum Beispiel der
Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel - der Welt als Erlebnisberichte
untergejubelt haben?[47] Wie ist es zu
erklären, daß ein nachweislicher Lügner[48] und Haßprediger[49] der Welt als
Friedennobelpreisträger präsentiert werden konnte?
In diesen Tagen ist das Geständnis des Spanischen
Juden Enric Marco bekannt geworden. Der Genannte ist Verfasser des
autobiographischen Berichts „Erinnerung aus der Hölle“. „Wenn es ein aktuelles
Gesicht für die spanischen Überlebenden des Holocaust gab, dann wohl das von
Enric Marco,“ schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 12. Mai
2005 und weiter:“(er) hielt hunderte Vorträge über seine vermeintliche
Leidenszeit im Konzentrationslager Flossenbürg.... Ende Januar trat der
Katalane im Parlament von Madrid auf und war dort einer der Protagonisten der
ersten Hommage an Spaniens KZ-Häftlinge..... Erst kürzlich wurde Marco, heute
84 Jahre alt, als Vorsitzender der Vereinigung Amical de Mauthausen
wiedergewählt.“ Ein Historiker ging den „Erlebnisberichten“ dieses
Vorzeigeopfers nach und fand heraus, daß sie reine Erfindungen waren.
Enric Marco sagte daraufhin endlich einmal die Wahrheit: „Ich gebe zu, ich war
nie im Lager Flossenbürg.“
Zahlreiche „Tatzeugen“ sind von „revisionistischen“
Geschichtsforschern der Lüge überführt worden. Aber nicht die meineidigen
Zeugen sind belangt worden, sondern die Forscher – wegen „Leugnung des
Holocausts“.
Und wie steht es mit den „Geschichtswerken“ und den
Lexika, mit den Fachartikeln von „Historikern“, mit den Berichten in Zeitungen
und Zeitschriften als allgemein zugänglichen Quellen, aus denen „zuverlässig“
die Überzeugung geschöpft werden könnte, daß es „den Holocaust“ wirklich
gegeben habe?
Wie gehen Juristen in den Diensten der
Bundesrepublik Deutschland mit der Tatsache um, daß die Sieger über das
Deutsche Reich dessen Geschichte geschrieben haben?
Über den Wert dieser Historiographie sowie über die
Methoden und Ziele der psychologischen Kriegsführung äußerte sich Walter
Lippmann, unter Präsident Woodrow Wilson Chef des inoffiziellen
Propagandaministeriums der USA und in den zwanziger bis fünfziger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts einer der einflußreichsten Journalisten in den
USA, wie folgt:
... daß außer der
notwendigen Besetzung des feindlichen Staates und der Aburteilung der führenden
Schicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen, als die wichtigste
Absicherung des Sieges nur gelten kann, „wenn die Besiegten einem Umerziehungsprogramm
unterworfen werden. Ein naheliegendes Mittel dafür [ist], die Darstellung der
Geschichte aus der Sicht des Siegers in die Gehirne der Besiegten
einzupflanzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Übertragung der
›moralischen‹ Kategorien der Kriegspropaganda des siegreichen Staates in das
Bewußtsein der Besiegten. Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang
in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgenden
Generation auch geglaubt wird, dann erst kann die Umerziehung als wirklich
gelungen angesehen werden.« (zitiert in Die Welt v. 20.11.1982).
Diese Äußerung liefert die Lösung für das Rätsel,
daß der Große Auschwitzprozeß erst 13 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht
„losgetreten“ worden ist. Es mußten erst die auf dem Schein-Urteil des
Internationalen Militärtribunals von Nürnberg fußenden Ergebnisse der
„Forschungsarbeiten“ der täuschungswilligen „Historiker“ geschrieben,
veröffentlicht und als „allgemeinkundiges Wissen“ in die Geschichtsbücher und
Lexika übertragen worden sein, ehe das „grausige Geschehen“ in den tatsächlich
gar nicht vorhandenen Gaskammern der Konzentrationslager als nicht mehr
bezweifelbarer Hintergrund der Anklagen gegen die Bewacher angenommen werden
konnte. Diese Vorbereitungsarbeiten mußten bis zu einem gewissen Grade
abgeschlossen sein, ehe der Bundesgerichtshof und das
Bundes“verfassungs“gericht sich in der Lage sehen konnten, die von den
strafverfolgten „Holocaustleugnern“ zur Widerlegung der Auschwitzlüge
angebotenen Gegenbeweise zu unterdrücken mit der Behauptung, daß „das Gegenteil
der unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen offenkundig sei.“
Allgemein zugängliche zuverlässige Quellen,
aus denen man Wissen über die Zeitgeschichte der Jahre 1933 – 1945 schöpfen
könnte, sind nicht vorhanden. Die Sieger des Zweiten Weltkrieges haben in
Verfolgung ihrer Kriegsziele und in völkerrechtswidriger Fortsetzung des
Krieges gegen das Deutsche Reich und das Deutsche Volk eine intensive
Lügenpropaganda entfaltet und jegliche unabhängige Geschichtsforschung
verhindert. Dem Deutschen Volk wurde seine Geschichte regelrecht gestohlen.[50] Die freie
Geschichtsforschung mußte der „Geschichtspolitik“ (Habermas)[51] der Sieger weichen.
Wie gehen Juristen in den Diensten der
Bundesrepublik Deutschland mit der Tatsache um, daß sich die Feinde des
Deutschen Reiches über ihr völkerrechtswidriges Vorhaben, „Offenkundigkeiten“
zu erzeugen, unmißverständlich ausgesprochen haben, nämlich wie folgt[52]:
»Die Re-education wird
für alt und jung gleichermaßen erzwungen und sie darf sich nicht auf das
Klassenzimmer beschränken. Die gewaltige überzeugende Kraft dramatischer
Darstellung muß voll in ihren Dienst gestellt werden. Filme können hier ihre vollste
Reife erreichen. Die größten Schriftsteller, Produzenten und Stars werden
unter Anleitung der ›Internationalen Universität‹ die bodenlose Bosheit des
Nazitums dramatisieren und dem gegenüber die Schönheit und Einfalt eines
Deutschlands loben, das sich nicht länger mit Schießen und Marschieren befaßt.
Sie werden damit beauftragt, ein anziehendes Bild der Demokratie darzustellen,
und der Rundfunk wird sowohl durch Unterhaltung wie auch durch ungetarnte
Vorträge in die Häuser selbst eindringen. Die Autoren, Dramatiker,
Herausgeber und Verleger müssen sich der laufenden Prüfung durch die
›Internationale Universität‹ unterwerfen; denn sie sind alle Erzieher.
Von Beginn an sollen alle
nichtdemokratischen Veröffentlichungen unterbunden werden. Erst
nachdem das deutsche Denken Gelegenheit hatte, in den neuen Idealen gestärkt zu
werden, können auch gegenteilige Ansichten zugelassen werden, im Vertrauen
darauf, daß der Virus keinen Boden mehr findet; dadurch wird größere Immunität
für die Zukunft erreicht. Der Umerziehungsprozeß muß ganz Deutschland
durchdringen und bedecken. Auch die Arbeiter sollen im Verlauf von Freizeiten
vereinfachte Lehrstunden in Demokratie erhalten. Sommeraufenthalte und
Volksbildungsmöglichkeiten müssen dabei Hilfestellung leisten. [...] Die
›Internationale Universität‹ ist am besten dazu geeignet, die Einzelheiten des
deutschen Erziehungswesens, der Lehrpläne, der Schulen, der Auswahl der Lehrer
und der Lehrbücher, kurz: alle pädagogischen Angelegenheiten zu regeln. Wir
brauchen ein Oberkommando für die offensive Re-education. Besonders begabte
deutsche Schüler erhalten die Gelegenheit zur Fortbildung an unseren Schulen;
sie werden als Lehrer nach Deutschland zurückkehren und eine neue kulturelle
Tradition, verbunden mit internationalem Bürgersinn, begründen. Die Professoren
sollen nach Möglichkeit deutsche Liberale und Demokraten sein. [...] Jedes nur
denkbare Mittel geistiger Beeinflussung im Sinn demokratischer Kultur muß in
den Dienst der Re-education gestellt werden. Die Aufgaben der Kirchen, der
Kinos, der Theater, des Rundfunks, der Presse und der Gewerkschaften sind dabei
vorgezeichnet.«
Die Verwüstungen, die die Ausführung dieses
Vorhabens gerade im Bereich der Historiographie verursacht hat, werden einem
Essay des anerkannten Historikers Hellmut Diwald[53] über „Unsere
gestohlene Geschichte“ wahrnehmbar.
Fritjof Meyer zieht ein Resumé
aus der „revisionistischen“ Geschichtsforschung (vgl. unten Seite 40), welches
das „Auschwitzurteil“ und die darauf gestützte Offenkundigkeitsthese schwer
erschüttert. Vor diesem Hintergrund sind die allgemeinen Bedenken bezüglich der
Glaubwürdigkeit der Jüdischen Zeugen im Auschwitzprozeß, die Rechtsanwalt Horst
Mahler in seiner Revisionsbegründung im Fall des Liedersängers Frank Rennicke - Landgericht
Stuttgart 38 Ns 6 Js 88181/98 – (S. 174 ff. der Revisionsbegründung)
vorgetragen hat, in die Überlegungen einzubeziehen. Sie seien deshalb wie folgt
wiedergegeben:
Auszug aus der Revisionsbegründung im Fall Rennicke
„Wenn Jüdische
Zeugen es behaupten, fließen in ihrem Machtbereich die Flüsse bergwärts und
dort donnert es, bevor der Blitz herniederfährt. Vergessen ist das Jesuswort an
die Juden: ‚Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste
wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der
Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht
er aus eigenem; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge. Weil ich aber
die Wahrheit sage, glaubt ihr mir nicht.’ (Joh 8, 44-45)
Wahrscheinlich
vergessen sind auch die Untersuchungen des Deutschen Soziologen Max Weber über
das antike Judentum (Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie III, UTB für
Wissenschaft, Uni-Taschenbücher 1495, 3. – 8. Aufl. 1988). Dieser geht der
Entstehung des Jüdischen ‚Pariavolkes’ nach (a.a.O. S. 281 ff.) Auf der
Feststellung fußend, daß alle antiken Ethiken „den Nichtlandsmann
selbstverständlich ignorierte(n)“ (a.a.O. S. 351) schreibt er:
„Die Leistung der Prophetie wirkte zusammen mit den
überkommenen rituellen Gewohnheiten Israels, um das hervorzubringen, was dem
Judentum seine Pariastellung in der Welt eintrug. Die israelische Ethik
insbesondere erhielt ihr dafür entscheidendes Gepräge durch den exklusiven
Charakter, welchen ihr die Entwicklung der Priesterthora gab.“
Das heißt, die
erhabene israelische Ethik wirkt nur im Verhältnis zum ‚Bruder’, während der
Nichtbruder, der Goi, aus dem moralischen Verhältnis ausgeschlossen bleibt
(Binnenmoral). Sein einziger Schutz besteht darin, daß die Juden im Talmud
immer wieder ermahnt werden, ihr Verhalten gegenüber Nichtjuden so
einzurichten, daß Jahwe und sein Volk nicht in ein schlechtes Licht geraten.
Nach dem
Jüdischen Religionsgesetz gilt: Ein Jude, der einen Nichtjuden ermordet, ist
nur schuldig, eine Sünde gegen ‚die Gesetze des Himmels“’ begangen zu
haben, was aber von einem Gericht nicht bestrafbar ist. (Vorsätzlich) den Tod
eines Nichtjuden indirekt zu verursachen, ist nicht einmal eine Sünde (Israel
Shahak, Jüdische Geschichte, Jüdische Religion, Lühe-Verlag, 1998, S. 140).
In
gerichtlichen Händeln mit Nichtjuden ist es nach dem Talmud und dem Schulchan
Aruch (14. Joreh dëah 239,1 (Hagah)) Juden im allgemeinen nicht verboten, einen
Meineid zu schwören, es sei denn, dadurch würde der Name Gottes entheiligt,
d.h. wenn die Gefahr besteht ‚erwischt’ zu werden.
Mit den Worten
Karl Christs: »... das ist überhaupt das Wesen des Judentums: die höchsten und
die abstoßendsten Gedanken, das Großartige und das Gemeine liegen unmittelbar
nebeneinander, untrennbar verbunden, das eine immer die Kehrseite des anderen.«
(‚Von Droysen bis Meyer: Leben und Werk’, S. 35 ff.)
Nichts führt
an der Erkenntnis vorbei, daß nach der religiösen Tradition – die in der
Judenheit seit Jahrtausenden eine besondere prägende Kraft hat – von Jüdischer
Seite den Nichtjuden Haß und Feindschaft entgegengebracht wird.
Dieser Umstand
hat für die Holocaustjustiz unmittelbar Bedeutung.
Es ist kaum
eine Situation denkbar, in der der Anreiz, zu Lasten der Gojim, hier der
Deutschen, die Unwahrheit zu sagen, für Juden größer sein könnte, als nach
ihrer Befreiung aus den Konzentrationslagern unter der Obhut der an einer
Verurteilung der Deutschen interessierten Besatzungsmacht.
Kein redlicher
Richter, insbesondere kein redlicher Strafrichter, der die hier angesprochene
kulturelle Prägung religiöser Juden kennt, würde allein auf deren Aussagen –
wenn es sich um gerichtliche Auseinandersetzungen mit Nichtjuden handelt – je
sein Urteil gegen einen Nichtjuden gründen wollen. Er wird berücksichtigen
wollen, daß die Aussagen von Opfern eines Verbrechens sehr kritisch zu würdigen
sind. Wenn zudem die Opfer in Opferverbänden jahrelang ihre Erlebnisse immer
und immer wieder gemeinsam durchgehen, beeinträchtigt auch das den Wert ihres
Zeugnisses. Zu bedenken wäre auch, daß Aussagen von Personen, die nicht die
charakterliche Reife eines Erwachsenen erreicht haben, besonders vorsichtig zu
bewerten sind. Die kultische Amoralität der Talmudisten gegenüber den
Nichtjuden setzt jene zu unreifen Persönlichkeiten herab, die einem noch
unreifen Kind bzw. Jugendlichen vergleichbar sind. Es könnte die kulturelle
Prägung durch eine reine Binnenmoral eine Aussage im Außenbereich fragwürdig
erscheinen lassen, insbesondere dann, wenn in nachvollziehbarer Weise ein
Rachemotiv nahe liegt.
Sind in den
Ausschwitzprozessen die Aussagen Jüdischer Zeugen je vor diesem kulturellen
Hintergrund gewogen worden? Wohl nicht.
X.
Die „Offenkundigkeit“ ist
jetzt Vergangenheit
Die Verteidigung wird – gestützt auf das neue
Geschichtswerk des Zeitgeschichtsforschers Germar Rudolf „Vorlesungen über den
Holocaust“ – zeigen, daß, selbst wenn es die Offenkundigkeit des Holocausts je
gegeben hätte, diese durch neue Ereignisse und Erkenntnisse längst wieder
beseitigt wäre.
Nachdem der Große Auschwitzprozeß vor dem
Schwurgericht Frankfurt/Main (Urteil des Schwurgerichts Frankfurt am Main
vom 19. und 20. August 1965 4 Ks 2/63) sowie die weiteren KZ-Prozesse
längst abgeschlossen waren sind von ausländischen und Deutschen Forschern eine
Fülle von Tatsachen nachgewiesen worden, die unvereinbar sind mit der
offiziellen – als offenkundig geltenden - Version der Geschehnisse.
Gestützt auf diese Befunde hat der Leitende Redakteur
des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Fritjof
Meyer, mit seinem Artikel „Die
Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde",
veröffentlicht in der von der ehemaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr.
Rita Süßmuth verantworteten Zeitschrift „Osteuropa", Heft 5/2002 S. 631
ff., „die Axt an die Wurzeln“ der Offenkundigkeit des Holocaust’s gelegt.
Das aufgrund einer Strafanzeige
des Rechtsanwalts Horst Mahler gegen Bundestagspräsidentin a.D. Rita
Süßmuth und Fritjof Meyer von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitete
Ermittlungsverfahren ist mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt worden. Eine Kopie des Einstellungsbescheides vom 28.05.03
ist diesem Schreiben beigelegt.
Fritjof Meyer bestätigt – ohne
ihn namentlich zu nennen - die Befunde des US-amerikanischen
Gaskammersachverständigen Fred Leuchter, der als gerichtlich bestellter
Gutachter im Zündel-Prozeß (in Kanada) dargelegt hatte, daß der Betrieb von
Gaskammern in den Baulichkeiten auf dem Gelände des Stammlagers Auschwitz I,
insbesondere in den Leichenkellern der Krematorien I und II, zur Tötung
von Menschen mit dem Insektizid Zyklon B entgegen der offiziellen Version
(Auschwitzurteil S. 29) aus technischen Gründen nicht stattgefunden haben kann.
Meyer nimmt an, daß die „Vergasung“ außerhalb des Lagers (!) in zwei
Bauernhäusern durchgeführt worden sei.
Die eigentliche Brisanz dieser
Aussage bleibt dem Uneingeweihten verborgen: Im „Auschwitzurteil“ hat das
Schwurgericht Frankfurt hervorgehoben, daß es objektive Beweise für die
Vergasungen nicht gebe (Auschwitzurteil S. 109). Die offizielle Darstellung
kann sich folglich nur auf Zeugenaussagen stützen (Auschwitzurteil S. 107, 108,
110). Diese bezogen sich auf Tatorte („Gaskammern“) im Lager,
müssen also falsch sein, wenn die Feststellungen von Fritjof Meyer zutreffen.
Fritjof Meyers Schlußfolgerungen aus der
„revisionistischen“ Geschichtsforschung sind schon für sich allein geeignet,
das „Auschwitzurteil“ und die darauf gestützte Offenkundigkeitsthese schwer zu
erschüttern.
Daß bisher so viele
Richter und Staatsanwälte – offenbar bedenkenlos – den in § 130 Abs. 3 StGB-BRD
gesetzten Willen zur Vernichtung des Deutschen Volkes umgesetzt haben, findet
eine Erklärung darin, daß die nach 1945 aufgewachsenen Juristen in Deutschland
– wie alle deutschen „Gutmenschen“ - verblendet sind durch das, was unsere
Feinde „Umerziehung des Deutschen Volkes“ nennen, in Wahrheit aber nichts
anderes ist als die völkerrechtswidrige Fortsetzung des Vernichtungskrieges
gegen das Reich und sein Trägervolk mit psychisch wirkenden Waffen.
Dieser Umstand kann aber ab
sofort keine Entschuldigung mehr sein. Bienenfleißige, mutige und opferbereite
Forscher in aller Welt haben genügend Beweise und Wissen herbeigebracht, die
die „Offenkundigkeit des Holocausts“ ein für allemal vernichten. Die Beweislast
für die ungeheuerlichen Anschuldigungen gegen das Deutsche Volk kehrt zu denen
zurück, die die Lüge von der Erwiesenheit des Holocausts erfunden und unter den
Schutz der Justiz gestellt haben.
Der Petitionsausschuß des
Bundestages hat mit seiner hier zitierten Entschließung daran erinnert, daß
jeder Tatrichter persönlich die Verantwortung für seine Urteile trägt, daß die
Feststellung der Offenkundigkeit einer Tatsache nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesgerichtshofes fällt, sondern dem Tatrichter obliegt.
Um Ihnen als dem mit Anklage
gegen Ernst Zündel befaßten Gericht einen möglichst bequemen Zugang zur
Holocaustforschung zu eröffnen, überreiche ich als Anlage einen Vorabdruck des
neuesten Buches von Germar Rudolf, einem der qualifiziertesten „Revisionisten“,
Vorlesungen
über den
Holocaust
Strittige Fragen
im Kreuzverhör
Germar Rudolf
Castle Hill
Publishers
PO Box 118,
Hastings, TN34 3ZQ, UK
Februar 2005
Darin sind alle denkbaren Grundlagen der
Offenkundigkeit des Holocausts wissenschaftlich auf akribische Art und Weise widerlegt.
Germar Rudolf zeigt, daß jedes Detail der ohnehin dürftigen
Offenkundigkeitsversion von zahlreichen Forschern vielfältig untersucht, mit
tatsachengestützten Argumenten in Zweifel gesetzt, meistens sogar überzeugend
widerlegt worden ist. Der Leser wird Zeuge, wie in jahrelanger mühsamer
Kleinarbeit ein Stein nach dem anderen aus dem Lehrgebäude der
Holocaustreligion herausgebrochen worden ist, bis dieses implodierte.
Es ist jetzt offensichtlich, daß mit Rücksicht auf
die von Germar Rudolf zusammengetragenen Erkenntnisse in Holocaustprozessen die
Gerichte gar nicht mehr in der Lage sind, Grundlagen für ihre Überzeugung von
der Offenkundigkeit des Holocausts zu benennen, die nicht sofort mit
zielgerichteten Beweisanträgen widerlegt werden würden.
Damit ist jedenfalls jetzt die Unangefochtenheit der bisher für
offenkundig erachteten herrschenden Lehre vom Holocaust nicht mehr gegeben.
XI.
Erörterungspflicht des
Gerichts bezüglich des Holocausts
Die Verteidigung wird in der Hauptverhandlung den
Anspruch des Angeklagten auf Erörterung der Grundlagen der vom Gericht
möglicherweise angenommenen Offenkundigkeit des „Holocausts“ geltend machen.
Die Pflicht zur Erörterung der Grundlagen der
Offenkundigkeit in der tatrichterlichen Hauptverhandlung folgt zwingend aus der
analogen Anwendung von § 267 Abs. 2 in Verbindung mit § 261 StPO.
§ 267 Abs. 2 StPO bestimmt, daß, wenn in der
Hauptverhandlung durch Behauptung Umstände geltend gemacht worden sind, welche
die Strafbarkeit ausschließen, die Urteilsgründe sich darüber aussprechen
müssen, ob diese Umstände für festgestellt oder für nicht festgestellt erachtet
werden. Die Annahmen für das eine oder das andere sind dabei entsprechend dem
Gebot des § 261 StPO „aus dem Inbegriff der Verhandlung“ zu schöpfen.
Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat
zutreffend die alleinige Zuständigkeit des Tatrichters für die Feststellung der
offenkundigen entscheidungserheblichen Tatsachen betont und der Revisions- und
Grundrechtsrechtsprechung des Bundesgerichtshofes bzw. des
Bundesverfassungsgerichts die Grenzen aufgezeigt, die dabei einzuhalten sind.
Es ist hier auf eine notwendige Unterscheidung
aufmerksam zu machen: zwischen der Offenkundigkeit einer Tatsache als solcher
einerseits und dem Vorgange des Offenkundig-Werdens andererseits.
Offenkundige Tatsachen sind prozessual
privilegiert. Diese braucht das Gericht nicht zum Gegenstand einer
förmlichen Beweisaufnahme zu machen. Sie haben sozusagen „freien Eintritt“ in
das Urteil (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ). Das Gericht darf aber auch in diesen
Fällen Beweis erheben.
Das Offenkundig-Werden als geschichtlicher Vorgang
nimmt an dieser Privilegierung jedoch gar nicht erst teil. Es kann mit
geeigneten Erkenntnismitteln angefochten werden und ist dann wie jede andere
Tatsache auch im förmlichen Beweisverfahren festzustellen oder zu verwerfen.
Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises
mehr, weil sich außerhalb eines gerichtlichen Erkenntnisverfahrens bereits eine
allgemeingültige Überzeugung von ihrem Gegebensein eingestellt hat. Diese
nicht-forensische Überzeugungsbildung ist aber nicht die Folge eines
quasi-religiösen Offenbarungsgeschehens, sondern ist selbst ein geschichtlicher
Vorgang, also ein Geschehen in Raum und Zeit, das nur dann legitimerweise
dauerhaft eine Überzeugung im Sinne eines Wissens von Tatsachen begründen kann,
wenn der geschichtliche Werdegang dieses Wissens als solcher einer verständigen
Betrachtung zugänglich bleibt.
Wie will denn ein Richter mit der
tatsachengestützten Behauptung, die Offenkundigkeit einer Tatsache sei
lediglich vorgetäuscht oder durch Gewalt einer Fremdmacht aufgezwungen worden,
anders fertig werden als durch Prüfung und ggf. Verwerfung der zur Anfechtung
vorgetragenen und unter Beweis gestellten Tatsachen?
Bestimmte Kreise – beileibe nicht nur die Judenheit
– mögen ein Interesse daran haben, die entsprechenden Erörterungen in einem
Gerichtsverfahren zu verhindern. Dieses Interesse dürfte um so dringender sein,
je wahrscheinlicher der Zusammenbruch der Offenkundigkeit ist. Für einen
Richter, der kraft seines Amtes das Wahrheits- und Gerechtigkeitsinteresse
lebt, dürfen jedoch die Bestrebungen jener Kreise – koste es, was
es wolle - nicht der Maßstab seines Handelns sein.
Mit der Überreichung eines Computerausdrucks des
neuen Buches von Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“, ist
dessen Inhalt jetzt in den Horizont der richterlichen Wahrnehmung gerückt und
damit die Ermittlungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO gezielt auf die
Erschütterung der Offenkundigkeit des Holocausts aktualisiert worden. Auch ohne
weitere Mitwirkung des Angeschuldigten und seiner Verteidigung wird das
Gericht von Amts wegen der Frage nachgehen müssen, ob und inwieweit die von dem
Verfasser aufbereiteten Tatsachenmitteilungen einen ernst zu nehmenden Einspruch
gegen die Gültigkeit der offiziellen – als offenkundig geltenden –
Geschichtsschreibung darstellen.
Für Alsberg/Nüse/Meyer (a.a.O. S. 569) ist es
„selbstverständlich“ daß offenkundige Tatsachen nicht berücksichtigt werden
dürfen, „ohne daß die Tatsache in der Hauptverhandlung zur Sprache gebracht
wird.“ Dafür spreche auch der Gesichtspunkt, „daß es den Prozeßbeteiligten
möglich sein muß, das Vorhandensein einer Offenkundigkeit zu erkennen und sie
gegebenenfalls rechtzeitig zu bestreiten und durch geeignete Beweisanträge zu
bekämpfen.“ (a.aO.)
Eine allgemeine Erörterungspflicht nehmen an: das
Bundesverfassungsgericht BVerfGE 12 S. 4 (5); 10, 177 (183); der
Bundesgerichtshof BGH 6, 292 (295/296); bei Holtz MDR 1981, 632 =
Strafverteidiger 1981, 223 mit. Anm. Schwenn/Strate; bei Spiegel DAR n1977,
174/175 u.v.a.m (Nachweise bei Alsberg/Nüse/Meyera.a.O. Fn. 306)
XII.
Der Vater der Lüge
Der arglose Zeitgenosse hält es nicht für möglich, daß eine Lüge in dem
hier angedeuteten Ausmaß sich gegen die Wahrheit so lange behaupten könnte. In
dieser Einstellung scheint der Deutsche Volksgeist. Ihm ist die Lüge keine
zulässige Verkehrsform. „Üb’ immer Treu und Redlichkeit bis an dein
kühles Grab!“ ist eines seiner Lieder. In der (deutsch)rechtlichen Begriffswelt
prägt er sich aus in dem Grundsatz von „Treu und Glauben“. Die
Redlichkeitsvermutung läßt er auch gegen andere Volksgeister gelten – als Folge
einer gewaltsamen Gehirnwäsche jetzt auch gegenüber dem Jüdischen. Die Warnung
des Jesus von Nazareth vor dem „Vater der Lüge“ und „Mörder von Anfang“ (Joh
8,44) ist ihm in Vergessenheit geraten.
Andere Volksgeister, denen diese Wesensart fremd ist, benennen das, was
uns – weil es unser Eigenes ist - gar nicht auffallen würde, als
„Deutsche Blauäugigkeit“. Bekannt ist die Bemerkung Napoleons I über die
Deutschen: „ Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres
Volk als das deutsche. Zwietracht brauchte ich unter ihnen nicht zu säen. Ich
brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie scheues Wild hinein.
Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, damit ihre Pflicht zu
tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug
ersonnen werden, die Deutschen glauben sie.“
Auf diese Arglosigkeit bauen die Strategen der orchestrierten
Lügenkampagnen, die auch im völkerrechtlichen Sinne eine Form der Kriegsführung[54] gegen das Deutsche
Volk sind.
Der vermeintlich „unübersteigbare Verblendungszusammenhang“ (Adorno)
zerbricht, wenn das Wesen des Deutsch-Jüdischen Antagonismus bewußt
wahrgenommen wird. Dieser ist in der Verteidigungsschrift der NPD im
Verbotsprozeß vom 20. April 2001 von Rechtsanwalt Horst Mahler wie folgt
dargestellt worden:
Der Einfluß der deutschen
Philosophie wurde im zeitgeistlichen Bewußtsein zurückgedrängt, als mit der
Industrialisierung die Verstädterung der Lebensweise um sich griff. Die in den
Städten der Industriekultur vor sich gehende Isolierung der Einzelnen – auch
deren Losreißung von Grund und Boden - bei gleichzeitiger Daseinssicherung
durch das verstädterte Staatswesen wurde zum Zuchtbeet für die
Einpflanzung der orientalisch-antiken Denkweisen, die die Moderne
bestimmen.
Die Begegnung dieser
deutlich unterschiedenen Geistesgestalten hat realgeschichtlich die
ungeheuerlichsten Auswirkungen gehabt. Diese sind hier zu erörtern, obwohl das
nicht ohne Tabuverletzung abgeht.
....
Der Schlachtruf: „Ächtet den
Antisemitismus!“ wirkt wie ein Vorhang, der das Problem den Blicken der
Zeitgenossen entzieht. Der Verbotsantrag hilft, den Vorhang zu lüften, indem er
dazu zwingt, das Wesen des Judenhasses zu ergründen, weil man sonst nicht weiß,
wovon die Rede ist.
Grundsätzlich gilt, daß Haß
niemals aus einer Überlegenheit heraus entsteht, sondern stets ein Symptom
stark empfundener Unterlegenheit oder Angst ist. Haß macht nicht nur
häßlich, er zeigt auch die Kleinheit dessen, der sich dieser Gefühlsregung
hingibt.
Es mag unterschiedliche
Gestalten des Judenhasses geben. Hier interessiert nur jene, die in
Germanien, insbesondere im Deutschen Reich geschichtsmächtig geworden
ist.
Diese Gestalt des
Judenhasses – so lautet die nachfolgend zu begründende These – ist aus der
Einwirkung des jüdischen Geistes auf den Geist der Germanen hervorgegangen, der
letzterer – vorläufig - erlegen ist.
Den Widerpart zum Geist der
Germanen bildet das aus der archaischen und antiken Welt in die Gegenwart
ragende römisch-asiatisch-orientalische Denken (anders der Buddhismus). In ihm
ist die göttliche Macht als Analogon der Herrschergewalt eines
menschlichen Individuums gedacht, so daß der Imperator sich selbst zum Gott
erklären konnte (abstrakte Personalisierung Gottes), während bei den
Germanen diese Macht das Unsinnliche ist, das in Mythen und Sagen zwar
verbildlicht ist, aber als das hinter und in den Bildern (Symbolen) wirkende
Unbildliche.
Dieser Unterschied in der
Wahrnehmung wird zum feindlichen – und wie sich letztlich gezeigt hat:
zum tödlichen - Gegensatz, wenn er als Kampf der Götter um die Macht in
einem konkreten Gemeinwesen in Erscheinung tritt. Genau das ist in der
germanischen Welt zum Ereignis geworden mit der Einstreuung des
römisch-asiatisch-orientalischen Geistes durch das Auftauchen der Juden als
Gastvolk und durch die Entwicklung des von ihnen dominierten Geldwesens.
Die Juden sind in zweifachem
Sinne ein intellektuelles Volk. In den Stämmen Israels kam zuerst der Geist als
Geist zu sich. Gott Jahwe ist der Inbegriff des Unsinnlichen („Du sollst dir
kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im
Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter
der Erde ist“ (2. Mose 20, 4.) Die Erarbeitung einer Intellektualansicht der
Welt ist für sie ein göttliches Gebot.
Dieses Moment der jüdischen
Existenz ist zur Absolutheit gesteigert, indem die Juden als
in unvordenklichen Zeiten heimat- und bodenlos geworden, ein
Volk nur sind durch Vermittlung ihres exklusiven (rassistischen?) Kultus,
der Gegenstand einer unendlichen intellektuellen Vergegenwärtigung in den
legendären „Judenschulen“ ist und in dessen Zentrum der
Auserwähltheitsgedanke steht. Damit verflochten ist der durch Jahrhunderte
gewachsene Besitz der absoluten Macht, als welche in irdischen
Angelegenheiten das Geld erscheint. Geld ist überhaupt die intellektuelle
Materie par exellence, indem es – z.B. als Gold – untrennbar dieses Metall und
zugleich die in ihm wirkende Macht ist. Gold aber ist Geld nur als Fetisch[55]
als sinnlicher Ausdruck eines Unsinnlichen, als gesellschaftliches
Verhältnis, wie es zuerst – und bis auf den heutigen Tag unübertroffen - von
dem Juden Karl Marx in seinem Hauptwerk „Das Kapital“[56]
analytisch dargestellt ist. Nur ein Jude – so scheint es - kann so
intensiv über Geld nachdenken.
Der Boden der jüdischen
Intellektualität aber ist die Trennung des Sinnlichen vom Unsinnlichen,
von Jahwe und seinem Volk, von Gott und Mensch überhaupt. Diese Trennung liegt
dem wissenschaftlichen Weltbild – und damit der Moderne - zugrunde.
Dem jüdischen Geist ist
alles Sinnliche das nur Sinnliche, schließlich das Unreine. Ihm ist der Schauer
des Mystischen fremd. Gott ist Vertragspartner und aus dem versprochenen Bund
heraus nach den Regeln der rabbinischen Logik auszulegen. Die Welt – seine
Geschöpfe – bergen nichts Geheimnisvolles, sie ist nicht der Text, den es zu
verstehen gilt. Sogar das Mysterium der Macht des Geldes erscheint dem Juden
als dieses sinnliche Goldstück, das er in der Tasche über alle Grenzen der
zivilisierten Welt hinweg mit sich führen kann, ohne die darin wirkende
Macht zu verlieren. In der Zerstreutheit der Juden erscheint das Gold
deshalb als die Internationale Macht, die zu benennen gegenwärtig noch
als ein Gedankenverbrechen gilt.
Die jüdische
Intellektualität übt als solche auf philosophisch nicht gebildete Geister eine
ungeheure Faszination aus. Das logische Räsonnement wird zur zwingenden –
scheinbar demokratischen – Macht. Jeder – so scheint es – kann/muß den logisch
richtig hergeleiteten Schlußfolgerungen aus eigener Überzeugung zustimmen.
Die Verkehrtheit derselben bleibt unentdeckt, weil die angenommenen
Voraussetzungen, die das logische Resultat schon im Keim enthalten, den vom
Zeitgeist geteilten Vorurteilen entsprechen. Sie werden nicht als Konterbande
des Judaismus erkannt.
Auch das Geld ist – wie das
logische Räsonnement – der vollkommene Schein der Demokratie: Jeder – ohne
Rücksicht auf Herkunft und Stand - kann Geld akkumulieren und als
persönliche Macht ausbauen. Dadurch aber wird der Bereicherungstrieb als
Machttrieb unersättlich und Kristallisationspunkt für die Anhäufung
unermeßlicher Geldmengen, d.h. gesellschaftlicher Macht in privater Hand.
Dem entspricht die Entmachtung des Gemeinwesens und schließlich seine
Unterwerfung unter die Privatmacht des Geldes.
In der Berührung bewirkt
der jüdische Geist die vollständige Entheiligung der germanischen
Welt: im Geistigen den Atheismus, in der bürgerlichen
Gesellschaft die grenzenlose Käuflichkeit.
Alle festen eingerosteten
Verhältnisse mit ihrem Gefolge von altehrwürdigen Vorstellungen und
Anschauungen werden aufgelöst, alle neugebildeten veralten, ehe sie verknöchern
können. Alles Ständische und Stehende verdampft, alles Heilige wird entweiht,
und die Menschen sind endlich gezwungen, ihre Lebensstellung, ihre gegenseitigen
Beziehungen mit nüchternen Augen anzusehen.[57]
Schon für sich deutet dieser
Siegeszug des Judaismus nach dem Hegelschen Geschichtsbegriff auf eine innere
Notwendigkeit hin. Interessanterweise deutet einer der einfußreichsten
jüdischen Schriftgelehrten, Maimonides, die Weltgeschichte als eine
„durch Gottes List der Vernunft“, d.h. durch „Wunder in der Kategorie des
Möglichen“ geleitete Geschichte der kontinuierlichen monotheistischen
Durchdringung der Welt.[58]
Darin liegt dann aber auch die notwendige Wehrlosigkeit der germanischen Mystik
bzw. der germanisch-christlichen Religiosität. Man hört zuweilen – durchaus
nicht selten –, daß die germanische Naivität und Redlichkeit der
jüdischen Schläue und Skrupellosigkeit nicht gewachsen seien.
Die so ihrer heiligsten Güter Beraubten wissen
nicht, wie ihnen geschieht. Sie reagieren feindselig gegen die vermeintlichen
Räuber. Statt die jüdischen Gedanken als solche zu erkennen und damit zu
überwinden, kennzeichneten sie die Juden selbst – mit dem Davidstern.
Diese bewußtlose Abwehr der Profanation ist
das Wesen des Judenhasses. In dieser Verkehrung erscheint das Recht der
Germanen, ihre geistige Eigenart zu bewahren, als das Unrecht der
Judenverfolgung. Es ist die auf beiden Seiten vorhandene Bewußtlosigkeit, in
der das Verhängnis walted.
Es ist alles andere als ein
Zufall, daß sich auf deutschem Boden der Kampf dieser beiden
Geistesgestalten – weil er unverstanden blieb – in ungeistiger Form zum
Extrem steigerte. Auf seinem Höhepunkt formte sich der Gedanke, das Volk
dieser orientalisch-antiken Denkweise aus dem germanischen Volk zu eliminieren.
Der Gedanke wurde zur Tat.
Als ungeistige Abwehr einer
an sich berechtigten Geistesgestalt ist dieser Tatgedanke das
absolute Verbrechen. Indem dieses als solches gewußt wird, ist es
zugleich - im Unterschied zu anderen Menschheitsverbrechen im 20.
Jahrhundert, denen diese Bewußtheit mangelt (Dresden, Hiroshima; Archipel
Gulag, Vietnam usw.) - die Existenzkrise des Deutschen Volkes: Bleiben wir
gefangen im Kollektivschuldwahn sowie im Gedanken der vererbbaren Schuld,
die beide charakteristisch sind für das jüdische Denken (2. Mose 20,5), werden
wir unsere Selbstheit nicht wiederfinden und vergehen.
Indem gegenwärtig jegliches Nachdenken über die
Judenfrage als Äußerung von „Antisemitismus“ geächtet ist, verkehren sich die
Verhältnisse abermals in die falsche Richtung: Die Judenverfolgung wird
zur Verfolgung - zuerst des deutschen Geistes, dem „Wesensverwandtschaft
mit dem Nationalsozialismus“ nachgesagt wird; dann der Deutschen , die es
noch sein wollen, selbst.
Der tödliche Kampf des
Germanentums gegen das Judentum und jetzt des Judentums gegen das
Germanentum kann nur von diesem Entstehungsgrund her verstanden werden, und nur
wenn er verstanden ist, verlagert sich der Kampfplatz von der materiellen Ebene
– wo Menschen eingekerkert werden und sterben – auf die Ebene des Geistes, wo
den Kämpfenden das würdige Leben, die Freiheit winkt.
Dieser erlösende Wechsel des
Kriegstheaters setzt als ersten Schritt voraus, daß die Judenfrage als solche
wieder wahrgenommen und zum Gegenstand einer geistigen Anstrengung zu ihrer
Lösung wird.
In der Literatur zu § 130 Abs. 3 StGB-BRD wird immer
wieder deutliches Unbehagen an dieser Vorschrift geäußert.[59] Die sich
aufdrängenden Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz –
insbesondere mit Art 5 – werden mit der Überlegung beiseitegeschoben, daß
angesichts des Holocausts, der „in der deutschen Geschichte einen solchen
Sonderfall, ein solch schreckliches Versagen des deutschen Gemeinwesens
darstelle, besondere Regelungen .... ausnahmsweise hinzunehmen seien.“[60]. Die Presseerklärung
des Deutschen Richterbundes vom 15. April 1994 „DRB fordert Strafandrohung für
Verbreiten der ‚Auschwitzlüge’“ (DRiZ Juni 1994 S. 229) läßt eine
bemerkenswerte Voreingenommenheit zugunsten der Juden erkennen. Hintergrund und
Anlaß zu diesem peinlichen Kniefall war die „Überschäumende Empörung im In- und
Ausland“ über das Deckert-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGHSt 40, 97), das
eine Verurteilung des damaligen NPD-Vorsitzenden Günter Deckert wegen Leugnung
des Holocausts aufhob und die Sache zu erneuter Verhandlung an ein anderes
Landgericht verwiesen hatte. Die „Öffentlichkeit“ argwöhnte – völlig zu Unrecht
- , daß sich der BGH von der Strafbarkeit der Holocaustleugnung absetzen wolle.[61].
Das für die Beweisaufnahme auf ca. 470 Seiten
aufbereitete umfangreiche Material ist geeignet, nach den Maßstäben
gerichtlicher Erkenntnisfähigkeit das Gericht zu folgenden,
entscheidungserheblichen Überzeugungen zu führen:
1.
Die
Judenheit nimmt aus heilsgeschichtlicher Notwendigkeit heraus die Stellung
eines feindlichen Staats im Staate der jeweiligen „Wirtsvölker“ ein
(Johann Gottlieb Fichte). Als solcher bedarf er der Täuschung und der Tarnung
(Mimikry) u.a. als verfolgtes harmloses Opfer, um im feindlichen Milieu
bestehen und wirken zu können, unbeschadet von Ermittlungen und
Verteidigungsmaßnahmen der tatsächlich Geschädigten. Das Mittel, diesen Zweck
zu realisieren, ist u.a. die Lüge, die wegen ihrer existenzsichernden Bedeutung
für die Judenheit nicht als moralisches Fehlverhalten erlebt wird, sondern als
göttliches Gebot zur Erhaltung des Auserwählten Volkes. Die Einzelheiten dieses
Zusammenhanges sind in der als Anlage beigefügten Schrift von Horst Mahler „Das
Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung führt zur Antwort auf die
Judenfrage“ dargestellt. Der Ausdruck „talmudische Lüge“ ist ein Fachausdruck
zur Kennzeichnung einer auf den Judaismus als Weltanschauung zurückzuführenden
Überlebensstrategie der in der Diaspora lebenden Judenheit.
2.
Die
Weltjudenheit fühlt sich als von ihrem Volksgeist (Jahwe) beauftragt, die
nicht-jüdischen Völker zu versklaven und widerspenstige Völker zu töten (Jes
60,12). Das Deutsche Volk hat sich mit seiner Nationalen Erhebung 1933 der
Jüdischen Aggression bewußt entgegengestellt. Es war im Begriff, durch
die Brechung der Zinsknechtschaft die Hoffnung der Judenheit auf Erlangung der
unangefochtenen Weltherrschaft zu vereiteln. Das macht die Annahme plausibel,
daß die Holocaustreligion ersonnen worden ist sowohl als Nebelvorhang vor der
Judenfrage überhaupt als auch als Tatwaffe für den geplanten Völkermord
am Deutschen Volke in der Begehungsweise des Seelenmordes.
3.
Die
alttestamentarischen Verheißungen und Ankündigungen sind für gläubige Juden
nicht Vergangenheit und/oder „überwundene Religion“ , sondern sie
motivieren bis in die Gegenwart hinein zu Handlungen, die dem
Auserwählten Volk zugeschrieben werden können. Sie wirken identitätsstiftend
auch bei nicht mehr gläubigen Juden, denen dennoch der Erhalt und Zusammenhalt
des über alle Erdteile zerstreuten Jüdischen Volkes ein Anliegen ist.
Die Tatsache, daß Schlußfolgerungen dieses Inhalts
strafrechtlich und auch anderweitig verfolgt werden, läßt den Wahrheitsgehalt
unberührt; den Wahrheitssuchenden allerdings stimmt sie sehr nachdenklich.
Diese Erkenntnisse werden das Gericht insgesamt vor
jener Demutshaltung gegenüber den Juden frei machen, die man wohl beim
Deutschen Richterbund vermuten muß.
Mit dem Beweisantrag zur Judenfrage werden dem Gericht
Tatsachenbehauptungen zur Kenntnis gebracht und unter Beweis gestellt, die es
ermöglichen, aus dem Gedankenkäfig auszubrechen, in den das Deutsche Volk durch
Siegerwillkür eingesperrt worden ist. Der Konzipierung dieses Antrages
liegt der Geschichtsbegriff der Deutschen Idealistischen Philosophie (hier
insbesondere der Hegelsche) zugrunde, der die Welt und die in ihr erscheinende
Geschichte als Heilsgeschichte, d.h. als Arbeit und Werden Gottes
begreift[62], in dem
Knechtschaft und Tyrannei notwendige Stufen sind[63] auf dem Weg zur
Freiheit (Hegel a.a.O. Band 12 S. 32)
Den Juden wird der Heiligenschein des ewigen Opfervolkes abgenommen –
und sie erscheinen plötzlich in einem ganz anderen Licht. Sie werden erkannt
als Volk, das von ihrem Volksgeist (Jahwe) bestimmt ist, alle anderen Völker zu
versklaven und umzubringen, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzen.
In heilsgeschichtlicher Sicht ist die Feindschaft zwischen dem
Judentum und dem Deutschen Volksgeist ein notwendiger Kampf des abstrakten
Gottes (Jahwe), der ein eifersüchtiger Völkermörder ist, mit dem erst in
Germanien lebendig gewordenen Gott der Liebe, der in seinem Geschöpf sich
selbst liebt und sich deshalb in diesem erkennt. Jede dieser beiden
Gottesgestalten ist der jeweils anderen der Satan schlechthin („Satan“ ist das
hebräische Wort für „Feind“, „Gegner“, „Widersacher“). Für den Jüdischen
Volksgeist ist der Deutsche Volksgeist –jüngst verkörpert gewesen in
Adolf Hitler – der Teufel. Umgekehrt ist dem Deutschen Volksgeist Alljuda der
Satan, und zwar nicht etwa in Verkennung der Realität sondern als diese selbst.
Diese Todfeindschaft scheint schon auf in dem an die Juden gerichteten
Jesuswort: „„Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste
wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der
Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht
er aus eigenem; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge. Weil ich aber
die Wahrheit sage, glaubt ihr mir nicht.’ (Joh 8, 44-45)
In der Zerstreutheit des Jüdischen Volkes unter die Völker ist
die Tarnung des Jahwistischen Heilsplanes durch Lüge und Verstellung notwendig
zum Überleben dieser merkwürdigen Genossenschaft der Auserwählten in einer zur
abwehrenden Feindschaft erregten Umwelt. So konnte es nicht ausbleiben, daß die
Judenheit schon im Altertum eine große Kunstfertigkeit im Lügen und Täuschen
erworben hat. Eine Beobachtung, die Hegel zu der Bemerkung veranlaßte:
Die Juden siegen, aber sie haben nicht gekämpft; die Ägypter
unterliegen, aber nicht durch ihre Feinde, sie unterliegen, wie
Vergiftete oder im Schlaf Ermordete, einem unsichtbaren Angriff, .... Die
einzige Tat, welche Moses den Israeliten vorbehielt, ist, am Abend, den er den
letzten wußte, an welchem sie ihre Nachbarn und Freunde sprächen, ein Entlehnen
vorzulügen und dem Zutrauen durch Diebstahl zu entsprechen.[64]
Gegenwärtig ist Jahwe-Satan oben und der Deutsche Volksgeist unten.
Jener hält alle Mittel in der Hand, uns Deutsche zu zwingen, uns selbst so zu
sehen, wie er uns sieht: als Hitler-Teufel.
Hier ist vorrangig das atheistische Vorurteil zu bekämpfen. Von
Beaudelaire ist der Ausspruch überliefert: „Der schlauste Trick des
Teufels ist es, uns glauben zu machen, daß es ihn nicht gibt.“ Doch sein
gefährlichster Anschlag auf uns ist es, uns glauben zu machen, daß es Gott
nicht gibt! Dieser Irrglaube ist für uns tödlich.
In diesem Kampf, den Jahwe mit der Lüge und der Sprachverwirrung
(Orwellspeech/Neusprech) führt, ist die Justiz restlos überfordert. Ihr fehlen
einfach die Begriffe und sie versteht die wirkliche Bedeutung der ihr
aufgezwungenen Sprache nicht. Sie ist unfähig, das Deutsche Volk vor
Ausraubung und Vernichtung zu schützen, weil sie – unwissend durch ihre
Ausrichtung auf die „Moderne“ - selbst Teil des Jüdischen Geistes geworden ist.
Es wird meistens übersehen, daß es sich bei feindseligen
Propagandafeldzügen nicht um justiziable Kriminalfälle im üblichen Sinne
handelt, sondern um das Handeln von Weltmächten, die mit der Verfälschung der
Wahrheit ihre Interessen und Ziele – die über Jahrhunderte gespannt sind –
durchsetzen und denen unbegrenzte Finanzmittel zur Bestechung sowie die
Arsenale der psychologischen Kriegsführung mit ihren Fälscherwerkstätten und
Vermittlungsinstanzen (Geheimdiensten und Medien) zur Verfügung stehen.
Beamtete Juristen neigen bekanntlich dazu, jegliches staatliches
Handeln zu idealisieren und prinzipiell in Übereinstimmung mit den Geboten des
Rechts und der Moral zu wähnen. Man könnte diesen Realitätsverlust für die
Berufskrankheit der Richterschaft halten. Dieses Leiden muß in Fällen wie
diesen energisch bewußt gemacht werden, um der Tendenz zur Unrechtssprechung,
die aus dem vorstehend angesprochenen Unverständnis resultiert,
entgegenzuwirken.
Es sollte doch nachdenklich stimmen, daß in der juristischen Fachpresse
mehrfach die Grundrechtswidrigkeit des § 130 III StGB-BRD aufgezeigt und in
diesem Zusammenhang – überraschenderweise – offen für das „Beiseiteschieben“
der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 I GG) geworben wurde[65]; ebenso, daß ein so
aufmerksamer und gleichermaßen kompetenter Beobachter wie VRiLG a.D.
Bertram[66] - auf die Phalanx der
Kritiker hinweisend – dem Bundesverfassungsgericht vorwirft, „bislang noch
keine Gelegenheit genommen (zu haben), § 130 III StGB verfassungsrechtlich zu
prüfen: „bemerkenswert angesichts der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden
Bedenken“[67].
Das alles und noch mehr wird gerechtfertigt mit der Behauptung, daß die
Einbußen bezüglich der Grundrechte hinzunehmen seien, weil „der Holocaust ...
in der deutschen Geschichte einen solchen Sonderfall, ein solch schreckliches
Versagen des deutschen Gemeinwesens darstelle, daß besondere Regelungen der
beschriebenen Art ausnahmsweise hinzunehmen seien.“[68].
Ist eine schroffere Absage an folgerichtiges Denken denkbar? In der Tat
scheinen die deutschen Juristen das Denken verlernt zu haben. Fällt ihnen
doch offensichtlich die zirkuläre Struktur dieser Argumentation gar nicht mehr
auf. Das begründende Moment, „das schreckliche Versagen des deutschen
Gemeinwesens“ („Holocaust“ genannt) wird als unangreifbare Wahrheit
vorausgesetzt, wo es darum geht, erst einmal zu prüfen, ob jenes „Versagen“
eine geschichtliche Tatsache ist.
Die unablässige Beschwörung von „Demokratie“ und von „Menschenrechten“
ist die Nebelbank, hinter der sich die Lüge zum Kampf gegen die Völker
aufstellt.
XIII.
Das ganze Ausmaß der
Bedeutung der Presse für die Herrschaft der Lüge
ist weithin noch unerkannt.
Mit welchen Argumenten wollte man dem Grafen Coudenhove-Kalergi[iv] entgegentreten,
der 1925 das Wesen der Demokratie mit folgenden Worten auf den Begriff
brachte?
„Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie:
Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die
nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der
Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die
Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die
Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen
Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die
Minister.", (Adel S. 31)
Ähnlich äußerte sich auch Pabst Benedikt XVI., als
er noch Kardinal Ratzinger war. Er schrieb 1998:
"Das Gefühl, daß die Demokratie
noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und
breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht
einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch
Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche
Meinung manipuliert? Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was
modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die
Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist
hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der
Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert. Und wie ist es
mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer Repräsentation? Wer möchte
noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei das eigentlich bestimmende
Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige
Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von
Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit? Und werden nicht
Interessenverbände jeder Art zusehends stärker als die eigentliche politische
Vertretung, das Parlament? In diesem Gewirr von Mächten steigt das Problem der
Unregierbarkeit immer drohender auf: Der gegenseitige Durchsetzungswille
blockiert die Freiheit des Ganzen."[69]
Ratzinger
ist – wie wir heute wissen - nicht irgendwer, sondern jetzt als Pabst
Benedikt XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist,
einst die mächtigste, die die Geschichte je gesehen hat. Der Gedanke, daß wir
ihn als „Krypto-Nazi“ für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist nicht
gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von „Demokratie“
als „Neusprech“ (Orwellspeech) durchschaut.
Ergänzend
sollte zur Aufklärung über diesen Sachverhalt Noam Chomsky, ein Jude,
zur Kenntnis genommen werden, der zu Beginn des 3. Jahrtausends – also in
unseren Tagen - über die Herrschaftsform, die zur Irreführung schlichter
Gemüter „Demokratie“ genannt wird, schreibt:
„Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf
deren Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt
werden sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie
mit dem bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays(ein
Jude/SS), zu den führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört[70].' Gleich zu Beginn bemerkt
er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten
Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element der demokratischen
Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen »die intelligenten
Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der Propaganda bedienen«,
weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen Verhaltensmuster der Massen
verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit
kontrolliert wird«. Darum ist unsere »Gesellschaft übereingekommen, den freien
Wettbewerb durch Führung und Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer
Fall des Prinzips »Konsens ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt der Führung
einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das Bewußtsein der Massen
formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in die erwünschte Richtung
lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein genauso dirigieren wie
eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den »Konsens zu organisieren«
gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«, schrieb Bernays, kurz bevor er
1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen Psychologenverband (American
Psychological Association) geehrt wurde“.[71]
Mit
wenigen Zeilen ist in den Protokollen der Weisen von Zion mit unübertroffener
Präzision das Heiligste der Demokratie, das allgemeine „Wahlrecht“, auf seinen
Wesenskern zurückgeführt:
„Um dieses Ziel (die Jüdische Weltherrschaft) zu
erreichen, müssen wir vorher das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied von
Stand und Vermögen einführen. Dann hat die Masse Alles zu sagen, und
da sie (durch die Medien/SS) tatsächlich von uns geleitet wird, so erlangen wir
durch sie die unbedingte Mehrheit, die wir niemals bekommen würden, wenn
nur die Gebildeten und besitzenden Klassen zu wählen hätten.“[72]
Man
sehe sich – überall in der Welt – die Ergebnisse dieser Jüdischen Erfindung
etwas genauer an, und man wird feststellen, daß die Berechnung der Verfasser
der Protokolle aufgegangen ist.
Im 20. Jahrhundert sind die christlichen Kirchen aus
ihrer Rolle als Prägeanstalten des abendländischen Bewußtseins verdrängt
worden. An ihre Stelle traten die Massenmedien, die Großmacht der Moderne.
Im Verlaufe eines beharrlich und geheim geführten Eroberungsfeldzugs sind sie
in die Hände der Plutokraten gefallen bzw. unter ihren bestimmenden Einfluß
geraten. Sie bestimmen heute das Weltbild. In diesem ist der Individualist und
Egoist die Zentralperspektive, das Gemeinwesen und das Göttliche bleiben
ausgeblendet. Wahrheit ist durch Nützlichkeit ersetzt. Die geheimen Herrscher
nutzen die Erfahrung, daß man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast
alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen
es glauben.
Diese Technologie der Bewußtseinskontrolle ist das Fundament der
Schreckensherrschaft der Lüge. Unter dieser Herrschaft gibt es vor allem zwei
„Todsünden“: Zweifel am Freiheitswert der Demokratie und Bestreiten des
„Holocausts“.
Zur Abwehr der Wahrheit bedienen sich die Plutokraten eines ganzen
Arsenals von Begriffskeulen wie „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemit“,
„Rassist“, „Nazi“, „Selbsthasser“, „Holocaustleugner“ usw., die den Willen zu
eigenständigem Denken erschlagen sollen.
Daß Gedanken allein danach zu beurteilen sind, ob sie richtig oder falsch,
wahr oder unwahr sind, ist scheinbar völlig in Vergessenheit geraten. Heute ist
durchgängig das Interesse der Plutokraten der Maßstab, der an alle Äußerungen
des Geistes angelegt wird. Unter der Tarnbezeichnung „Umerziehung“[73] hat sich
eine totalitäre Gedankenpolizei etabliert, die in der Geschichte nicht
ihresgleichen hat.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland außer dem Anschein keine
freie Publizistik, keine unabhängigen Forschungsstätten zur Erforschung der
Zeitgeschichte, keine unabhängigen Gerichte, die in der Lage wären, bezüglich
des Deutschen Reiches Debatten um die geschichtliche Wahrheit zuzulassen, keine
unabhängigen Lexika-Verlage, keine an den geschichtlichen Tatsachen
orientierten Schulbücher, keine freie Meinungsäußerung und auch keine freien
politischen Parteien. Die Tiefendimension der völkerrechtswidrigen
„Umerziehung“ der Deutschen ist in dem anliegenden Exkurs „Charakterwäsche“
skizziert.
Den Juristen in den Diensten der OMF-BRD ist nicht
von vorneherein zu unterstellen, sie würden wissentlich, also mit
Rechtsbeugungsvorsatz, den Willen der Fremdherrschaft gegen deutsches Recht und
Gesetz durchsetzen. Vielmehr besteht die Vermutung, daß die handelnden Personen
selbst Opfer der völkerrechtswidrigen „Umerziehung“ geworden sind. Allerdings
wird mit Nachdruck der Anspruch des Angeklagten geltend gemacht, daß sich die
mit der Sache befaßten Juristen aus dem deformierten Bewußtsein herausarbeiten
mögen, das infolge einer verheerenden psychologischen Kriegsführung eine
Blockadehaltung gegen die geschichtliche Wahrheit einnimmt.
*****
Im Vorstehenden wurde gezeigt, daß der
Vernichtungskrieg gegen das Deutsche Reich anhält. Die Gerichte der OMF-BRD
sind Bollwerke des Feindes. Dieser bedient sich der Justiz, um seine
Kriegsziele durchzusetzen. Der Fall Zündel hat exemplarische Bedeutung. Von
Rechts wegen ist das Verfahren einzustellen bzw. der Angeklagte freizusprechen.
Die schlimmste Art der
Ungerechtigkeit ist vorgespielte Gerechtigkeit.
Platon
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Stolz
Rechtsanwältin
Anlagen:
Einstellungsverfügung der StA Stuttgart im Fall
Fritjof Meyer u.a.
Exkurs: „Charakterwäsche“
Exkurs: „Kriegsziele der Feinde des Deutschen
Reiches“
Exkurs: „Unsere gestohlene Geschichte“
Exkurs: „Feindliche Stimmen zum Dritten Reich“
Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung,
Horst Mahler
Jeweils als gesonderte Ordner:
Anlage I: Vorlesungen über den Holocaust,
Germar Rudolf
Anlage II: Beweisantrag Judaismus, Rechtsanwalt
Horst Mahler