Verleumdungen
und ähnliche Niedrigkeiten
1) "... und die Wahrheit wird euch frei
machen." (Jesus Christus,
Evangelium des Johannes 8, 32)
2) "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider
deinen Nächsten." (DAS ACHTE GEBOT)
3) "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe
... oder mit Geldstrafe ... bestraft." (Strafgesetzbuch § 185)
4) "Wer in Beziehung auf einen anderen eine
Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht die
Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe ... oder mit Geldstrafe ...
bestraft." (Strafgesetzbuch § 186)
5) "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf
einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen ...
geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe ... oder mit Geldstrafe bestraft." (Strafgesetzbuch § 187)
6) "Und wenn sie dann mit dem Rücken zur Wand
stehen, fangen sie auch noch an zu lügen!" (Detlef Winter über das Lübecker Justizpersonal in "Die
Rechtsbeugermafia")
7) Nach der Aussage des Holzkaufmanns Uwe Sperber
hat der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille (SPD) den damaligen
Rechtsanwalt Detlef Winter in der Gaststätte "Übü" als
"Querulanten" beleidigt. Wer also seine vom Bundesverfassungsgericht
definierten Berufspflichten als Rechtsanwalt ordnungsgemäß wahrnimmt und -
teilweise ungeheuerliche - Fehlleistungen in der Justiz den dazu berufenen
Stellen der Justizverwaltung zur Kenntnis bringt und - soweit erforderlich -
durch die Instanzen treibt, ist nach Ansicht des Herrn Wille ein
"Querulant". Was den
"Querulanten" anbetrifft, so mag sich Heinrich Wille folgenden
Ausspruch eines echten Sozialdemokraten - von denen es heute in der SPD kaum
noch welche gibt - hinter den Spiegel stecken:
»Die
Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt
eines obrigkeitlichen Staates.
Nicht
der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung
ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.
Der
Bürger hat das Recht und die Pflicht, die
Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte
mißachtet.«
Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969‑74)
8) Nach der hier schriftlich
vorliegenden Aussage der Diplom-Psychologin Carola Storm-Knirsch vom 10.
Oktober 2003 hat der Präsident des Landgerichts Lübeck Hans-Ernst Böttcher
(früher SPD; sein Parteibuch, dem er seinen Posten verdankt, gab er wegen der
Änderung des Asylrechts in Artikel 16 a des Grundgesetzes zurück) sich
ebenfalls in die Gemeinschaft der Verleumder und Beleidiger des Verfassers der
"Rechtsbeugermafia" eingefunden. Im Anschluß an den ersten Tag der
Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge - Zur juristischen
Aufarbeitung von NS-Staat und DDR" am 28.8.2003 im Haus der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin befragte Frau Storm-Knirsch Herrn Böttcher,
ob ihm das Buch "Die Rechtsbeugermafia" und der Autor Detlef Winter
bekannt sei. Herr Böttcher bejahte dieses mit Nachdruck. Frau Storm-Knirsch
äußerte, daß sie das Buch mit Begeisterung gelesen habe und wollte Böttchers
Meinung dazu hören. Weiter heißt es in diesem Schreiben vom 10.10.2003 wörtlich:
"Herr Böttcher wurde sodann heftiger und äußerte, der Inhalt des
Buches sei "völlig erfunden'', "nichts (sei) wahr von dem, was in dem
Buch steht". Er gab mir den "dringenden Rat", mich "von
solchen Leuten wie Herrn Winter fern zu halten, weil er ein höchst gefährlicher
Mann" sei, "der sich politisch links" gäbe, "tatsächlich
aber rechts steht".
Ich fragte Herrn Böttcher sodann, warum sich die in dem Buch "Die
Rechtsbeugermafia" belasteten schleswig-holsteinischen Organe der
Rechtspflege nicht gegen die Beschuldigungen zur Wehr gesetzt hätten. Hierauf
antwortete Herr Böttcher, dass "dieses Sache der Betroffenen" sei.
Über die Äußerungen des Herrn Böttcher wunderte ich mich sehr.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein
(ehemaliger) Rechtsanwalt aus seiner zwanzigjährigen forensischen Erfahrung
ein mehrere Hundert Seiten starkes Buch veröffentlicht, in dem bis in die
kleinsten Details - nebst Aktenzeichen - Versagen und Manipulationen in der
schleswig-holsteinischen Justiz beschrieben werden, die sämtlich "völlig
erfunden" sein sollen."
Insoweit
bleibt nachzutragen, daß die damalige Justizministerin Anne Lütkes (Bündnis 90
/ Die Grünen und nach eigenen Angaben aus alter jüdischer Familie stammend) dem
Beschwerdeführer sinngemäß mitteilte,
gegen diesen Rufmord nichts unternehmen zu wollen. Genauso verhielt sich die
Berliner Justiz.
9) Der
Buchhändler Michael R. berichtete von einer Festlichkeit in der Elsässer
Straße, bei der viele Lübecker
Justizjuristen zu gegen waren. Drei Verleumdungen bzw. Beleidigungen waren ihm
genau erinnerlich. Winter, der Verfasser der "Rechtsbeugermafia",
"gehöre in die Klapsmühle, sei Antisemit und
habe sein Zenit als Jurist überschritten."
Anmerkung:
Der Kulturredakteur dieser Weltnetzseite ist zwar uneitel und bemüht sich um
Bescheidenheit, gleichwohl mögen die Penner aus der Lübecker Justiz, die
meinten, Winter habe sein "Zenit als Jurist überschritten",
gelegentlich die von ihm kürzlich gefertigten Einwendungen gegen die von der IAG
auf der Deponie Ihlenberg (Selmsdorf/Schönberg) beantragte MBA zur Kenntnis
nehmen, die - teilweise höchstes - Lob von dem zuständigen Fachbeamten der
Hansestadt, von einem Mitglied des Senats der Hansestadt und von einem
Ordinarius, der in Deutschland als der "Papst der
Umweltverträglichkeitsprüfung" gilt, erhielt.
Allen erkannten und unerkannten Lügnern,
Verleumdern, Spitzeln und Provokateuren sei noch einmal der tatsächliche
Hintergrund der "Rechtsbeugermafia" ins Bewußtsein getrommelt: "Personen- und Ortsnamen sind - mit Ausnahme
zeitgeschichtlicher Personen - anonymisiert. Die juristisch relevanten Fakten
sind allesamt authentisch und nur in unwesentlichen Rahmenhandlungen romanhaft
abgerundet oder satirisch überzeichnet."
PS:
Nicht in Vergessenheit geraten werden allerdings auch die Verleumdungen durch
Anwalts"kollegen", die dann auch noch die wohlwollende Unterstützung
durch den Kammervorstand erfuhren, der kraß rechtswidrig zwingend notwendige
disziplinarische Maßnahmen unterließ. Als Täter seien hier exemplarisch nur die
aus der "Rechtsbeugermafia" bekannten - pseudonymisierten - Täter
genannt, wie zum Beispiel Werner Klabursky ("Der Meister der Maske"),
Gerlinde Donau-Schnuller-Dorn und Aalglatt Deckert. Letzterer weilt - wie sein
spiritus rector, der Amtsrichter Schwarz aus Bad Schwallbach - nicht mehr unter
uns. Rechtsanwalt Schweigkurz behauptete, Deckert habe Hand an sich gelegt; er
habe mit der Beteiligung an einer böhmischen Privatklinik für die chirurgische
Veränderung primärer und sekundärer Geschlechtsmerkmale Schiffbruch erlitten,
sich daraufhin Opiate besorgt und eine Plastiktüte über den Kopf gezogen.
Amtsrichter Schwarz hatte es schon vorher erwischt. Sein Alkoholgenuß war
übermäßig. Oft war er schon zur Mittagszeit so angeduselt, daß er kaum noch die
zwei Treppen zu seinem Dienstzimmer geraden Schrittes hinauf schaffte. Er
erlitt einen Magendurchbruch, den man allerdings angeblich chirurgisch hätte
beherrschen können.