Verleumdungen und ähnliche Niedrigkeiten

 

1) "... und die Wahrheit wird euch frei machen." (Jesus Christus, Evangelium des Johannes 8, 32)

 

2) "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten." (DAS ACHTE GEBOT)

 

3) "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe ... oder mit Geldstrafe ... bestraft." (Strafgesetzbuch § 185)

 

4) "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht die Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe ... oder mit Geldstrafe ... bestraft." (Strafgesetzbuch § 186)

 

5) "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen ... geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe ... oder mit Geldstrafe bestraft." (Strafgesetzbuch § 187)

 

6) "Und wenn sie dann mit dem Rücken zur Wand stehen, fangen sie auch noch an zu lügen!" (Detlef Winter über das Lübecker Justizpersonal in "Die Rechtsbeugermafia")

 

7) Nach der Aussage des Holzkaufmanns Uwe Sperber hat der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille (SPD) den damaligen Rechtsanwalt Detlef Winter in der Gaststätte "Übü" als "Querulanten" beleidigt. Wer also seine vom Bundesverfassungsgericht definierten Berufspflichten als Rechtsanwalt ordnungsgemäß wahrnimmt und - teilweise ungeheuerliche - Fehlleistungen in der Justiz den dazu berufenen Stellen der Justizverwaltung zur Kenntnis bringt und - soweit erforderlich - durch die Instanzen treibt, ist nach Ansicht des Herrn Wille ein "Querulant". Was den "Querulanten" anbetrifft, so mag sich Heinrich Wille folgenden Ausspruch eines echten Sozialdemokraten - von denen es heute in der SPD kaum noch welche gibt - hinter den Spiegel stecken:

 

»Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschafts­gewalt eines obrigkeit­lichen Staates.

Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.

Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet

Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969‑74)

 

 

8) Nach der hier schriftlich vorliegenden Aussage der Diplom-Psychologin Carola Storm-Knirsch vom 10. Oktober 2003 hat der Präsident des Landgerichts Lübeck Hans-Ernst Böttcher (früher SPD; sein Parteibuch, dem er seinen Posten verdankt, gab er wegen der Änderung des Asylrechts in Artikel 16 a des Grundgesetzes zurück) sich ebenfalls in die Gemeinschaft der Verleumder und Beleidiger des Verfassers der "Rechtsbeugermafia" eingefunden. Im Anschluß an den ersten Tag der Fachkonferenz "Das rechte und das linke Auge - Zur juristischen Aufarbeitung von NS-Staat und DDR" am 28.8.2003 im Haus der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin befragte Frau Storm-Knirsch Herrn Böttcher, ob ihm das Buch "Die Rechtsbeugermafia" und der Autor Detlef Winter bekannt sei. Herr Böttcher bejahte dieses mit Nachdruck. Frau Storm-Knirsch äußerte, daß sie das Buch mit Begeisterung gelesen habe und wollte Böttchers Meinung dazu hören. Weiter heißt es in diesem Schreiben vom 10.10.2003 wörtlich:

 

"Herr Böttcher wurde sodann heftiger und äußerte, der Inhalt des Buches sei "völlig erfunden'', "nichts (sei) wahr von dem, was in dem Buch steht". Er gab mir den "dringenden Rat", mich "von solchen Leuten wie Herrn Winter fern zu halten, weil er ein höchst gefährlicher Mann" sei, "der sich politisch links" gäbe, "tatsächlich aber rechts steht".

 

Ich fragte Herrn Böttcher sodann, warum sich die in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" belasteten schleswig­-holsteinischen Organe der Rechtspflege nicht gegen die Beschuldigungen zur Wehr gesetzt hätten. Hierauf antwortete Herr Böttcher, dass "dieses Sache der Betroffenen" sei.

 

Über die Äußerungen des Herrn Böttcher wunderte ich mich sehr.

 

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein (ehemaliger) Rechtsanwalt aus seiner zwan­zigjährigen forensischen Erfahrung ein mehrere Hundert Seiten starkes Buch veröffentlicht, in dem bis in die kleinsten Details - nebst Aktenzeichen - Versagen und Manipulationen in der schleswig-holsteinischen Justiz beschrieben werden, die sämtlich "völlig erfunden" sein sollen."

 

Insoweit bleibt nachzutragen, daß die damalige Justizministerin Anne Lütkes (Bündnis 90 / Die Grünen und nach eigenen Angaben aus alter jüdischer Familie stammend) dem Beschwerdeführer  sinngemäß mitteilte, gegen diesen Rufmord nichts unternehmen zu wollen. Genauso verhielt sich die Berliner Justiz.

 

 

9) Der Buchhändler Michael R. berichtete von einer Festlichkeit in der Elsässer Straße, bei der viele  Lübecker Justizjuristen zu gegen waren. Drei Verleumdungen bzw. Beleidigungen waren ihm genau erinnerlich. Winter, der Verfasser der "Rechtsbeugermafia",

 

"gehöre in die Klapsmühle, sei Antisemit und habe sein Zenit als Jurist überschritten."

 

Anmerkung: Der Kulturredakteur dieser Weltnetzseite ist zwar uneitel und bemüht sich um Bescheidenheit, gleichwohl mögen die Penner aus der Lübecker Justiz, die meinten, Winter habe sein "Zenit als Jurist überschritten", gelegentlich die von ihm kürzlich gefertigten Einwendungen gegen die von der IAG auf der Deponie Ihlenberg (Selmsdorf/Schönberg) beantragte MBA zur Kenntnis nehmen, die - teilweise höchstes - Lob von dem zuständigen Fachbeamten der Hansestadt, von einem Mitglied des Senats der Hansestadt und von einem Ordinarius, der in Deutschland als der "Papst der Umweltverträglichkeitsprüfung" gilt, erhielt.

 

 

Allen erkannten und unerkannten Lügnern, Verleumdern, Spitzeln und Provokateuren sei noch einmal der tatsächliche Hintergrund der "Rechtsbeugermafia" ins Bewußtsein getrommelt: "Personen- und Ortsnamen sind - mit Ausnahme zeitgeschichtlicher Personen - anonymisiert. Die juristisch relevanten Fakten sind allesamt authentisch und nur in unwesentlichen Rahmenhandlungen romanhaft abgerundet oder satirisch überzeichnet."

 

 

PS: Nicht in Vergessenheit geraten werden allerdings auch die Verleumdungen durch Anwalts"kollegen", die dann auch noch die wohlwollende Unterstützung durch den Kammervorstand erfuhren, der kraß rechtswidrig zwingend notwendige disziplinarische Maßnahmen unterließ. Als Täter seien hier exemplarisch nur die aus der "Rechtsbeugermafia" bekannten - pseudonymisierten - Täter genannt, wie zum Beispiel Werner Klabursky ("Der Meister der Maske"), Gerlinde Donau-Schnuller-Dorn und Aalglatt Deckert. Letzterer weilt - wie sein spiritus rector, der Amtsrichter Schwarz aus Bad Schwallbach - nicht mehr unter uns. Rechtsanwalt Schweigkurz behauptete, Deckert habe Hand an sich gelegt; er habe mit der Beteiligung an einer böhmischen Privatklinik für die chirurgische Veränderung primärer und sekundärer Geschlechtsmerkmale Schiffbruch erlitten, sich daraufhin Opiate besorgt und eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Amtsrichter Schwarz hatte es schon vorher erwischt. Sein Alkoholgenuß war übermäßig. Oft war er schon zur Mittagszeit so angeduselt, daß er kaum noch die zwei Treppen zu seinem Dienstzimmer geraden Schrittes hinauf schaffte. Er erlitt einen Magendurchbruch, den man allerdings angeblich chirurgisch hätte beherrschen können.