„Üble Justizkumpanei“

 

Rolf Bossi

 

Der Münchner Strafverteidiger ist am Montag vom Landge­richt Augsburg wegen übler Nachrede zu 12.000 Euro Stra­fe verurteilt worden. Der 83-Jährige hatte in einem Strafverfahren im Jahr 2005 drei Augsburger Richtern „üble Justizkumpanei“ vorgeworfen, weil sie einen Befangenheits­antrag gegen einen Gutachter abgelehnt hatten. Bossi, der zur Verhandlung nicht selbst erschienen war, kündigte über seinen Verteidiger Revision ge­gen den Schuldspruch an. Der Strafverteidiger hatte sich nach seinen Ausfällen sowohl bei dem Gutachter als auch bei den Richtern entschuldigt. Dennoch hatte er den Strafbe­fehl erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

 

Quelle: Aachener Zeitung vom 5.12.2006

 

Anmerkung: In Ermangelung hinreichender Aktenkenntnis und sonstiger Informationen können wir nicht beurteilen, ob der Schuldspruch Rolf Bossi zu recht getroffen hat. Für maßgebliche Teile der Lübecker Justiz in den Bereichen Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft wäre die gewählte Charakterisierung eine durchaus tatsachen- und wertungsadäquate Äußerung. Und eins darf nicht verkannt werden: Je zickiger die Justiz auf Kritik reagiert, um so gerechtfertigter ist diese in aller Regel!