„Üble
Justizkumpanei“
Rolf
Bossi
Der Münchner Strafverteidiger ist am Montag vom
Landgericht Augsburg wegen übler Nachrede zu 12.000 Euro Strafe verurteilt
worden. Der 83-Jährige hatte in einem Strafverfahren im Jahr 2005 drei
Augsburger Richtern „üble Justizkumpanei“ vorgeworfen, weil sie einen
Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter abgelehnt hatten. Bossi, der zur
Verhandlung nicht selbst erschienen war, kündigte über seinen Verteidiger
Revision gegen den Schuldspruch an. Der Strafverteidiger hatte sich nach
seinen Ausfällen sowohl bei dem Gutachter als auch bei den Richtern
entschuldigt. Dennoch hatte er den Strafbefehl erhalten, gegen den er
Einspruch eingelegt hatte.
Quelle: Aachener Zeitung vom 5.12.2006
Anmerkung: In Ermangelung hinreichender
Aktenkenntnis und sonstiger Informationen können wir nicht beurteilen, ob der
Schuldspruch Rolf Bossi zu recht getroffen hat. Für maßgebliche Teile der
Lübecker Justiz in den Bereichen Amtsgericht, Landgericht und
Staatsanwaltschaft wäre die gewählte Charakterisierung eine durchaus tatsachen-
und wertungsadäquate Äußerung. Und eins darf nicht verkannt werden: Je zickiger
die Justiz auf Kritik reagiert, um so gerechtfertigter ist diese in aller
Regel!