Stuttgarter Sumpf

 

 

Detlef Winter                                                                      Lübeck, den 30.8.2004

Max-Planck-Str.13

23568 Lübeck

Tel/Fax: 0451-32990

www.luebeck-kunterbunt.de

 

Landtag von Baden-Württemberg

- Eingabenausschuß -

Konrad-Adenauer-Str. 3

70173 Stuttgart

per Telefax: 07 11 - 20 63 - 299

 

Eingabe wg. unerträglicher Skandale in der baden-württembergischen Justiz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

von meinem Grundrecht gemäß Art. 17 GG Gebrauch machend, übermittele ich Ihnen Sachverhalte, die allemal die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses rechtfertigen. Ich beschwere mich bezüglich des mir zugefügten offenkundigen Unrechts und bitte den baden-württembergischen Landtag, für eine vollständige Aufklärung dieser Skandale zu sorgen und rechtsstaatliche Bedingungen in der Justiz des Landes Baden-Württemberg herzustellen.

 

Nachfolgend übermittele ich meine schon etwas ältere Pressemitteilung, aus der sich Teile des Sachverhalts in groben Zügen ergeben. Frau Werwigk-Hertneck hat meine Aufforderung zum Rücktritt seinerzeit nicht befolgt; dafür stürzte sie aber einige Monate später über den Verdacht einer Straftat, weil sie einem FDP-Parteifreund Hinweise aus einem gegen diesen laufenden Ermittlungsverfahren gegeben haben soll.

 

Am 20.4.2002 wurde ich davon unterrichtet, daß man mich im Internet als Kinderschänder verleumdet habe. Am 21.4.2002 habe ich insoweit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet. Es folgten weitere - jeweils fett und groß mit "Eilt!" gekennzeichnete - Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 28.4.2002 und 21.5.2002. Das LKA hat den Ermittlungsvorgang so lange unbearbeitet liegen lassen, bis die Aufbewahrungsfrist von 80 Tagen verstrichen war. Der zuständige Staatsanwalt Milionis ist seiner Verpflichtung zur Fristenkontrolle offenkundig nicht nachgekommen. Das LKA soll später behauptet haben, man sei vollständig mit Ermittlungsaufgaben in Folge des Anschlags auf das WTC am 11.9.2001 beschäftigt gewesen. Das halte ich für eine leicht durchschaubare Schutzbehauptung, wenn nicht sogar für eine freche Lüge. Jedenfalls wenige Tage vor Ablauf der 80-Tage-Frist hätte man für einen deutschen Steuerzahler fünf Minuten Zeit opfern müssen, um den Täter einer ganz üblen Verleumdung zu identifizieren.

 

Soweit ich Staatsanwalt Milionis und den verantwortlichen LKA-Beamten wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt habe, sind die Ermittlungsverfahren wiederum rechtsfehlerhaft eingestellt worden, was wiederum den dringenden Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt begründet.

 

Da bei Staatsanwalt Milionis und dem verantwortlichen LKA-Beamten offenkundig (zumindest bedingter) Vorsatz gegeben war, haften beide neben dem Land Baden-Württemberg als Anstellungsbehörde auf Schadenersatz gemäß § 839 BGB, soweit mir durch die unterbliebene, bzw. vereitelte Täterermittlung ein Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster Persönlichkeitsverletzung entgangen ist. Die Justiz hat sowohl hinsichtlich des Landes Baden-Württemberg die Erfüllung dieses Anspruchs abgelehnt, als auch die Benennung der Vornamen und zustellungsfähigen Anschriften der pflichtwidrig handelnden Beamten verweigert, so daß mir eine Klage gegen jene in Ermangelung eines vollständigen Passivrubrums unmöglich war.

 

Auch nachdem die elektronischen Spuren durch eigenes Verschulden der Justiz nicht mehr verfolgbar waren, hätte das Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung keinesfalls - wie geschehen - eingestellt werden dürfen, da es vielzählige andere Ermittlungsansätze gab, denen Staatsanwalt Milionis nicht nachging. So deuten alle Beweise und Indizien auf einen Täter in der Familie W., Moltkestraße, Lübeck. Außerdem weigerten sich alle Instanzen der Justiz und Justizverwaltung, den von mir benannten Zeugen Staatsanwalt (a.D.) Hans-Jürgen Ehlers, Schönböckener Str. 93, Lübeck zu vernehmen, der mir gegenüber deutlich zu verstehen gab, daß er die Hintergründe der Angelegenheit kenne, als man mich mit einer weiteren Verleumdung (angeblich beabsichtigte Antrax-Attacke) in die Psychiatrie sperren wollte. Das Justizministerium hat dazu verlauten lassen, dieser Ermittlungsansatz sei nicht erfolgversprechend. Das ist nicht nur Unfug, sondern auch unzulässige Beweisantizipation. Wenn Frau Justizministerin Anne Lütkes dem Zeugen Ehlers (widererwarten) keine Aussagegenehmigung erteilen sollte, würde es ihr in kürzester Frist so ergehen wie FrauWerwigk-Hertneck. Das gesamte Justizpersonal scheint bis heute nicht begriffen zu haben, was es bedeutet, im Internet als Kinderschänder verleumdet zu werden. Vielleicht sollten diese kurzfristig ihren Korpsgeist vergessen und sich in meine Lage versetzen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung                                                                         Anlage

 

 

 

 

Der 13. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 88. Sitzung am 17.3.2005 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ("Der Petition kann nicht abgeholfen werden") über die Petition entschieden.

 

 

 

Detlef Winter                                                                           Lübeck, den 21.3.2005

Max‑Planck‑Str. 13

23568 Lübeck

Tel/Fax: 0451‑32990

www.luebeck‑kunterbunt.de

 

 

An den Petitionsausschuß des

Landtages von Baden‑Württemberg

Telefax: 07 11 ‑ 20 63 ‑ 540

Stuttgart

 

Petition 13 / 04457

 

 

Werte Damen und Herren,

 

unter Bezugnahme auf ihre unvertretbare Entscheidung, die auch auf einer ungenügenden Tatsachengrundlage getroffen wurde (weder Staatsanwaltschaft, noch LKA haben mich nach Informationen gefragt, die mir der Provider ungefragt mitgeteilt hat / hilfloser kann man nicht versuchen, den Spieß umzudrehen), wünsche ich den für diese Entscheidung verantwortlichen Parlamentariern von ganzem Herzen,

 

daß diese ebenfalls alsbald im Internet als Kinderschänder denunziert werden,

 

‑   daß diese ebenfalls unverzüglich Strafanzeige erstatten,

 

‑     daß diese ebenfalls die Ermittlungsbehörden in Fettdruck auf den drohenden Beweismittelverlust hinweisen,

 

‑     daß die Ermittlungsbehörden die Frist ergebnislos verstreichen lassen,

 

‑     daß keiner ‑ weder aus Justiz, noch aus dem Landesparlament ‑ auch nur ein Wort der Entschuldigung findet und

 

‑     daß solche Volksvertreter nie wieder in irgendein demokratisches Gremium gewählt werden.

 

Guten Tag!

 

Detlef Winter