Max-Planck-Str.13
23568 Lübeck
Tel/Fax: 0451-32990
Landtag von
Baden-Württemberg
-
Eingabenausschuß -
Konrad-Adenauer-Str.
3
70173 Stuttgart
per Telefax: 07
11 - 20 63 - 299
Eingabe wg. unerträglicher Skandale in der baden-württembergischen
Justiz
Sehr geehrte Damen und Herren,
von meinem Grundrecht gemäß Art. 17 GG Gebrauch machend,
übermittele ich Ihnen Sachverhalte, die allemal die Einsetzung eines
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses rechtfertigen. Ich beschwere mich
bezüglich des mir zugefügten offenkundigen Unrechts und bitte den baden-württembergischen
Landtag, für eine vollständige Aufklärung dieser Skandale zu sorgen und
rechtsstaatliche Bedingungen in der Justiz des Landes Baden-Württemberg
herzustellen.
Nachfolgend übermittele ich meine schon etwas ältere
Pressemitteilung, aus der sich Teile des Sachverhalts in groben Zügen ergeben.
Frau Werwigk-Hertneck hat meine Aufforderung zum Rücktritt seinerzeit nicht
befolgt; dafür stürzte sie aber einige Monate später über den Verdacht einer
Straftat, weil sie einem FDP-Parteifreund Hinweise aus einem gegen diesen
laufenden Ermittlungsverfahren gegeben haben soll.
Am 20.4.2002 wurde ich davon unterrichtet, daß man mich im
Internet als Kinderschänder verleumdet habe. Am 21.4.2002 habe ich insoweit
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet. Es folgten weitere
- jeweils fett und groß mit "Eilt!" gekennzeichnete -
Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 28.4.2002 und 21.5.2002. Das
LKA hat den Ermittlungsvorgang so lange unbearbeitet liegen lassen, bis die
Aufbewahrungsfrist von 80 Tagen verstrichen war. Der zuständige Staatsanwalt
Milionis ist seiner Verpflichtung zur Fristenkontrolle offenkundig nicht
nachgekommen. Das LKA soll später behauptet haben, man sei vollständig mit
Ermittlungsaufgaben in Folge des Anschlags auf das WTC am 11.9.2001 beschäftigt
gewesen. Das halte ich für eine leicht durchschaubare Schutzbehauptung, wenn
nicht sogar für eine freche Lüge. Jedenfalls wenige Tage vor Ablauf der
80-Tage-Frist hätte man für einen deutschen Steuerzahler fünf Minuten Zeit opfern
müssen, um den Täter einer ganz üblen Verleumdung zu identifizieren.
Soweit ich Staatsanwalt Milionis und den verantwortlichen
LKA-Beamten wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt habe, sind die
Ermittlungsverfahren wiederum rechtsfehlerhaft eingestellt worden, was wiederum
den dringenden Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt begründet.
Da bei Staatsanwalt Milionis und dem verantwortlichen LKA-Beamten
offenkundig (zumindest bedingter) Vorsatz gegeben war, haften beide neben dem
Land Baden-Württemberg als Anstellungsbehörde auf Schadenersatz gemäß § 839
BGB, soweit mir durch die unterbliebene, bzw. vereitelte Täterermittlung ein
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster Persönlichkeitsverletzung entgangen
ist. Die Justiz hat sowohl hinsichtlich des Landes Baden-Württemberg die
Erfüllung dieses Anspruchs abgelehnt, als auch die Benennung der Vornamen und
zustellungsfähigen Anschriften der pflichtwidrig handelnden Beamten verweigert,
so daß mir eine Klage gegen jene in Ermangelung eines vollständigen Passivrubrums
unmöglich war.
Auch nachdem die elektronischen Spuren durch eigenes Verschulden
der Justiz nicht mehr verfolgbar waren, hätte das Ermittlungsverfahren wegen
Verleumdung keinesfalls - wie geschehen - eingestellt werden dürfen, da es
vielzählige andere Ermittlungsansätze gab, denen Staatsanwalt Milionis nicht
nachging. So deuten alle Beweise und Indizien auf einen Täter in der Familie W.,
Moltkestraße, Lübeck. Außerdem weigerten sich alle Instanzen der Justiz und
Justizverwaltung, den von mir benannten Zeugen Staatsanwalt (a.D.) Hans-Jürgen
Ehlers, Schönböckener Str. 93, Lübeck zu vernehmen, der mir gegenüber deutlich
zu verstehen gab, daß er die Hintergründe der Angelegenheit kenne, als man mich
mit einer weiteren Verleumdung (angeblich beabsichtigte Antrax-Attacke) in die
Psychiatrie sperren wollte. Das Justizministerium hat dazu verlauten lassen,
dieser Ermittlungsansatz sei nicht erfolgversprechend. Das ist nicht nur Unfug,
sondern auch unzulässige Beweisantizipation. Wenn Frau Justizministerin Anne
Lütkes dem Zeugen Ehlers (widererwarten) keine Aussagegenehmigung erteilen
sollte, würde es ihr in kürzester Frist so ergehen wie FrauWerwigk-Hertneck.
Das gesamte Justizpersonal scheint bis heute nicht begriffen zu haben, was es
bedeutet, im Internet als Kinderschänder verleumdet zu werden. Vielleicht
sollten diese kurzfristig ihren Korpsgeist vergessen und sich in meine Lage
versetzen.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
Anlage
Der 13. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 88. Sitzung am
17.3.2005 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
("Der Petition kann nicht abgeholfen werden") über die Petition
entschieden.
Detlef
Winter
Lübeck, den 21.3.2005
Max‑Planck‑Str.
13
23568 Lübeck
Tel/Fax: 0451‑32990
www.luebeck‑kunterbunt.de
An den Petitionsausschuß des
Landtages von Baden‑Württemberg
Telefax: 07 11 ‑ 20 63 ‑
540
Stuttgart
Petition 13 / 04457
Werte Damen und Herren,
unter
Bezugnahme auf ihre unvertretbare Entscheidung, die auch auf einer ungenügenden
Tatsachengrundlage getroffen wurde (weder Staatsanwaltschaft, noch LKA haben
mich nach Informationen gefragt, die mir der Provider ungefragt mitgeteilt hat
/ hilfloser kann man nicht versuchen, den Spieß umzudrehen), wünsche ich den
für diese Entscheidung verantwortlichen Parlamentariern
von ganzem Herzen,
daß diese ebenfalls alsbald im Internet
als Kinderschänder denunziert werden,
‑
daß diese ebenfalls unverzüglich Strafanzeige erstatten,
‑
daß diese ebenfalls die Ermittlungsbehörden in Fettdruck auf den drohenden
Beweismittelverlust hinweisen,
‑
daß die Ermittlungsbehörden die Frist ergebnislos verstreichen lassen,
‑
daß keiner ‑ weder aus Justiz, noch aus dem Landesparlament ‑ auch
nur ein Wort der Entschuldigung findet und
‑
daß solche Volksvertreter nie wieder in irgendein demokratisches Gremium
gewählt werden.
Guten
Tag!
Detlef Winter