Strafprozeß gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz
Richter verteidigt Bruch der Menschenrechte sowie
das BRD-Beweisverbot
Prozeßbericht von Günter Deckert
Die "große Stunde"
der 4. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim
der Herren Berufsrichter Glenz (Kammervorsitzender),
Dr. Bock und Lindenthal
Stolz-Prozeß, letzter Tag, 14. Januar 2008
"Im Namen des Volkes"*
Rechtsanwältin
Sylvia Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft mit fünfjährigem vorläufigen
Berufsverbot verurteilt und noch im Gerichtssaal nach Verlesung des 7seitigen
Haftbefehls festgenommen.
Vorbemerkung:
Auch jetzt noch, Stunden später, kann ich es noch immer nicht richtig
begreifen, was ich heute mittag zwischen 13 und 14 Uhr miterleben mußte. Ich
bin zweifelsohne hart im Nehmen. Doch das, was diese drei Richter mit Frau
Stolz gemacht haben, hätte ich mir nie träumen lassen.
Die Anzahl der
Polizeifahrzeuge (3 Mannschaftswagen) vor dem Gerichtsgebäude gegenüber dem
Mannheimer kurfürstlichen Schloß, heute Universität und Amtsgericht, erklärte
ich mir mit dem größeren Andrang an Zuhörern wie Medienvertretern, denn es
wurde ja das Urteil erwartet. Der Hauptgrund für den Polizeiaufmarsch war
jedoch die geplante Verhaftung von Frau Stolz nach der Urteilsverkündung.
Kontrolle mit allem
Drum und Dran begann aufgrund des Andranges frühzeitig und geschah, so weit ich
es mitbekam, ohne besondere Schikanen.
Der große Saal 1 war
bis auf den letzten Zuhörerplatz besetzt – darunter natürlich Horst Mahler,
Andreas aus Berlin, recht viele auch von weiter angereist wie Claude V. aus
Paris; einige mußten sogar draußen bleiben. – Gut ein Dutzend Medienvertreter,
darunter auch das Rhein-Neckar-Fernsehen. Die meisten Gesichter unbekannt.
Bekannt nur der "BILD-"Gorilla", die dpa-Blondine, MM-Mack sowie
ein gewisser Willenberg, freier (?) Journalist, der letzte Woche bei jeder
Verhandlung war.
Sechs (!) Mann von
der politischen Polizei ("staschu"), 3 Gerichtsdiener (bewaffnet)
sowie 8 Uniformierte (bewaffnet) im Saal. Auch einige Gerichtsanfänger(innen),
d.h. Juristen in der Vorbereitungszeit für das 2. Staatsexamen, saßen im
Bereich der Medienvertreter.
Frau Stolz und die
beiden Verteidiger. – StA Grossmann. – Offizieller Beginn 13 Uhr. Um 13.04 Uhr
zog das Gericht in der bekannten Besetzung ein, und Glenz fing sofort mit
"Im Namen des Volkes" an. Frau Stolz protestierte und versuchte, noch
einen Antrag einzubringen. Glenz natürlich NEIN! Frau Stolz protestierte noch
eine kurze Zeit, während Glenz ebenfalls sprach und mit Saalverweis drohte. Das
geplante letzte Wort von RA Bock entfiel wohl absprachegemäß.
Nachdem alle stehend
den Urteilsspruch, die Strafe wie auch die Kurzbegründung (4 x § 130 (1),
Nötigung, Beleidigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Organe,
verbotene Beschäftigung Mahlers) vernommen hatten, setzte sich das Gericht hin,
und auch die Zuhörer durften sich hinsetzen.
Glenz verlas dann
die Begründung, wobei er mit dem vorläufigen Berufsverbot für 5 Jahre
begann. Daß für regelmäßige Prozeßbesucher nichts Neues dabei war, was nicht
bereits aus der Ablehnung der zahlreichen Anträge bekannt war, versteht sich
von selbst. Da ist die Rede vom "geschichtlich gesicherten, staatlich
organisierten Massenmord an den Juden" die Rede. – Das unhaltbare und
falsche Geschichts- wie Menschenbild der Revisionisten wird angeprangert, die
verdecken, auslassen oder schlicht und einfach nur lügen, den Holo...(hier
unter Hinweis auf § 130, 3) als Lüge der Juden(heit) bezeichnen. – Das verquere
Menschenbild führe schließlich zur Ablehnung der Rechtsordnung der
"brddr". Sie, die REVISIONISTEN, seien nicht bereit, die
OFFENKUNDIGKEIT, die begründet sei, hinzunehmen und anzuerkennen. Dann
bringt Glenz einen Vergleich zwischen Auschwitz und Dresden heute – man sehe
auch keine zerbombten Häuser und Trümmer mehr, die Frauenkirche stehe wieder
.... – doch wird unklar, was er damit in Bezug auf "Auschwitz heute"
sagen will.... Glenz macht auch klar und deutlich, daß er und somit
auch die Kammer BEWEISVERBOTE, hier der forensische Nachweis =
Sachbeweis (!), befürworten!!!!! – Da Frau Stolz als Verteidigerin
bewußt zerstörisch gehandelt habe und handle, den Holo... ablehne, bestehe
Wiederholungsgefahr und der könne nur mit einem vorläufigen Berufsverbot
begegnet werden. --- Er kommt dann auf die Begründung für das Urteil in der
Hauptsache zu sprechen. Einige Anklagepunkte fielen nicht unter § 130. So die
Mitwirkung von Horst Mahler als Assistent, die Beleidigung von staatlichen
Organen (Scheinprozeß, Inquisitionsprozeß, Prozeß vergleichbar dem IMT zuwa
Nürnberg) oder Nötigung, hier die Ermahnung der Kammer in Bezug auf die
weitere Gültigkeit von REICHSgesetzen, hier "Feindbegünstigung",
angeblich 90 a oder b – Was das Einstellen der Beschwerdeschrift (Ausschluß aus
dem EZ-Prozeß), betreffe, sei sie freizusprechen, da der Täternachweis nicht habe
erbracht werden können. Auch hier, wie bei den Ablehnungen der Anträge im
Hauptverfahren zuvor, nichts, was nicht bereits bekannt war. Die Kammer, so
Glenz, habe auch den Hinweis auf mangelnde strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit
(Fremdsteuerung durch Horst Mahler) geprüft. Die Angeklagte zeige zwar
ein typisches Sektiererverhalten, sei jedoch keine Wahnkranke, denn sie sei in
der Lage, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern.
Bei der
Strafzumessung habe man berücksichtigt, daß sie nicht vorbestraft sei. Doch sei
sie uneinsichtig und hätte die vom BGH festgesetzten Grenzen der Verteidigung
(EZ-Prozeß, Reinecke-Prozeß, AG Potsdam)) bewußt und weit überschritten. – Die
Gesamtstrafe ergebe sich aus einer 2jährigen Grundstrafe + einzelnen
Geldstrafen, so daß es zu einem Strafzusammenzug von insgesamt 3, 5 Jahren
komme.
Glenz verkündet dann
die üblichen rechtlichen Belehrungen: 1) Revision – KEINE Neuverhandlung,
sondern NUR Überprüfung auf Verfahrensfehler! - beim BGH möglich; muß
innerhalb einer Woche eingereicht werden. Nach Zustellung des schriftlichen
Urteils ein Monat Zeit für die Revisionsbegründung.
WAS dann kam
überrasachte und schockte zugleich. Glenz verlas einen Haftbefehl, der die
sofortige U(untersuchungs) – Haft (2) zur Folge hatte. Jetzt
war jedem klar, warum heute so viel uniformierte wie zivile Polizei vorhanden
war.
Die Begründung in
etwa wie folgt:
1) Das vorläufige Berufsverbot
mache sie erwerbslos! (3)
2) Es bestehe weiterhin
dringender Tatverdacht, d.h. sie mache weiter wie bisher, was sie auch erklärt
habe.
3) Es bestehe
Fluchtgefahr, weil kaum feste familiäre Bindungen bestehen würden (Mahler
nur Lebensgefährte, der zudem auch bald wieder ins Gefängnis müsste (Urteil
des AG Cottbus: 6 Monate für den HITLER-Gruß). Zudem gäbe es im Ausland andere
gesetzliche Voraussetzungen, so daß sie im revisionistischen Netzwerk weiter
machen können - genannt wurden Frau Zündel, USA, sowie Dr. Töben,
Australien.
* "Im Namen
wessen Volkes"? – Ich kann mir kaum vorstellen, daß selbst die
brddr-Deutschen von heute im Rahmen einer Volksabstimmung Frau Stolz
mehrheitlich für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken und ihr fünf Jahre
lang ein Berufsverbot geben würden. – Nebenbei: Der Vorsitzende der
Rudolf-Strafkammer Schwab hat am letzten Freitag einen echten Verbrecher
wegen Vergewaltigung einer Siebenjährigen (in Weinheim ! vor fast 16 Jahren /
überführt durch DNA-Untersuchung) zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt....
ACHTUNG! – Keiner,
der diesen Bericht liest, sollte sich hinreißen lassen, der Glenz-Strafkammer
"sein Herz auszuschütten". – Diese Herren haben eine sehr dünne Haut,
sind sofort beleidigt und sehen überall den § 130 erfüllt.
So
wird Mannheim neben dem Prozeß gegen RA Jürgen Rieger, Hamburg, -
Anzeigenerstatter Dr. M..... - vor dem Landgericht Mannheim einen
"kleineren Prozeß gegen einen ehemaligen Piloten erleben, der Dr. Nein
alias Meinerzhagen einen umfangreichen Brief hat zukommen lassen. Dr. M... hat
Anzeige erstattet. Folge 1: Strafbefehl von 5000 Euro! – Der Betroffene
hat widersprochen, so daß es wohl im April / Mai zu einem Verfahren vor dem AG
Mannheim (Einzelrichter?) kommen wird. In diesem Fall ist außer der REVISION
auch noch die Berufung vor dem LG Mannheim möglich. Doch "Mannheim muß
seit dem Deckert-Leuchter-Prozeß 1991 – 1995 seinen "guten Ruf quot;
verteidigen!" ....
Weinheim an der
Bergstraße (20km nördlich von Heidelberg, 20km östlich von Mannheim), den 14.
Januar 2008, 23.52 Uhr
Euer Günter Deckert,
Meinen ausführlichen
Lebenslauf gibt es dank Kamerad James mittlerweile auch auf Englisch.
Der Einfachheit
halber verweise ich wieder auf meine Anmerkungen / Hinweise am Ende der
ersten Prozeßberichte. – Ich danke den Übersetzern James M. Damon sowie
Claude Virieu für die Mühe, die sie sich gemacht und damit dafür gesorgt haben,
daß die gewollte Schweigespirale bzw. die geringe Teil- und
Tendenzberichterstattung durchbrochen werden konnte. Ich danke aber auch all
jenen, die, jeder auf seine Art, einen Beitrag geleistet haben, indem sie die
Berichte auf ihre Heimseiten gestellt oder in Zeitschriften und Zeitungen
veröffentlicht haben, so daß mehr Interessierte erfahren konnten, was in
Mannheim über die Bühne gegangen ist. Und nicht zuletzt danke ich all den
Freunden und Förderern, die meine Arbeit spürbar unterstützt haben.
Ich persönlich kenne
die Gefängnisse von Mannheim, Stuttgart, Heidelberg, Tübingen , Heimsheim bei
Pforzheim, Asperg (Gefängniskrankenhaus) bei Ludwigsburg wie vor allem Bruchsal
von innen. Insofern kann ich nachvollziehen und weiß zu würdigen, welchen
Opfergang Frau Stolz geht. Ich spreche wohl im Namen vieler, wenn ich ihr dafür
meine Hochachtung ausspreche und ihr entsprechendes Stehvermögen wünsche, denn
man, d.h. das "SYSTEM", wird alles versuchen, sie einzubrechen und zu
zerbrechen. Möge sie unbeschadet, d.h. gesund an Leib und Leben, in den Kreis
ihrer Gesinnungsfreunde zurückkehren.
Fußnoten:
1) Ich werde James M. Damon, Texas, Claude Virieu, Paris, sowie Pedro
Varela, Barcelona, den ganzen Text des § 130 zukommen lassen, damit in mehr
Ländern der Inhalt dieses "ur-demokratischen Gesinnungsgesetzes"
bekannt werden kann.
2) Angeblich soll sie ins Gefängnis nach Heidelberg gebracht worden
sein. – Ob. Fauler Pelz (JVA), (D) 69117 Heidelberg. – Horst Mahler wird mich
auf dem Laufenden halten. Die Besucherwünsche werden entweder von ihm oder von
mir in Absprache mit Frau Stolz "bearbeitet". – Ich gehe auch davon
aus, daß Frau Stolz auch weiterhin von RA L. Bock betreut und vertreten wird.
3) Eine "neue Art der existenziellen Grundsicherung"! – Man
nimmt den Beruf, sperrt den Betreffenden dann weg, und der Steuerzahler ernährt
ihn im Rahmen der "Gefängnis-Grundsicherung". – In meiner Bruchsaler
Zeit vor nunmehr knapp 10 Jahren kostete ein Häftling den Steuerzahler im Monat
rd. 5000 DM, also um die 2500 Euro. Dieser Betrag wird heute im
Monat für 4 Einpersonenhaushalte HARZ IV gezahlt.
Bitten schreiben Sie Deutschlands größter Heldin der
Neuzeit:
Frau RAin Sylvia Stolz
(JVA) Oberer Fauler Pelz
69117 Heidelberg
Quelle: Global
Fire / National Journal
Anmerkung: Wir
könnten Ingo Müller zitieren über die noch heute existierenden „furchtbaren
Juristen“, oder Diether Huhn über die deutschen Richter, die einem Angst
machen, oder Wolfgang Neskovic über die konkursreife Justiz und die mehr als
zweifelhafte Moral der Richter oder Egon Schneider oder Edmund Haferbeck oder
...
Wir begnügen uns
mit dem, was Frank Fahsel aus Fellbach im April 2008 bezüglich des
„Sachsensumpfes“ an die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb:
„Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben
müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber
sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt
wurden, um der Reputation willen.“
Frank Fahsel war
von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.
Was Herr Fahsel
über die kriminellen Richter und Staatsanwälte schrieb hat natürlich nichts mit
den aus dem obigen Text ersichtlichen Justizjuristen in Mannheim zu tun!