Ein starker Abgang

 

Im Mannheimer Prozeß gegen den aus Kanada in die BRD abgeschobenen und seit dem 1.3.2005 in Haft sitzenden Ernst Zündel wurde Justizgeschichte geschrieben.

 

Der Prozeß gegen den Leugner von zeitgeschichtlichen Vorgängen, die in der Bundesrepublik als offenkundige historische Tatsachen nicht angezweifelt oder verharmlost werden dürfen, begann am 8.11.2005 und stand seitdem unter dem Zeichen von Zündels Pflichtverteidigerin, der Rechtsanwältin Sylvia Stolz und ihrer Beweisanträge, die allesamt zurückgewiesen wurden, weil deren öffentliche Verlesung wiederum eine Straftat der Volksverhetzung darstellen würde.

 

Nach mehrfachen Unterbrechungen und Vertagungen wußte sich der Vorsitzende Richter Dr. Meinerzhagen nicht anders zu helfen, als ihr das Mandat zu entziehen.

 

Der Angeklagte bestimmte sie daraufhin zusätzlich zu zwei weiteren Anwälten zu seiner Wahlverteidigerin und der Zweikampf zwischen dem Richter und ihr ging weiter, bis Dr. Meinerzhagen Prozeßgeschichte schrieb: Er beantragte beim Oberlandesgericht Karlsruhe den Ausschluß der Anwältin, weil ihm der Prozeß aus der Hand zu gleiten drohte. Das OLG reagierte umgehend und ordnete am 31.3.2006 die Ausschließung der Anwältin an, weil sie sich »unter Mißbrauch ihrer Verteidigungsaufgabe der versuchten Strafvereitelung durch prozeßfremdes Verhalten« schuldig gemacht habe.

 

Ohne die Beschwerdefrist beim BGH abzuwarten, wurde der Prozeß am 5.4.2006 fortgesetzt, und die Anwältin weigerte sich, die Verteidigerbank zu verlassen, weil der OLG‑Beschluß ja noch nicht rechtskräftig sei. Daraufhin wurde sie in Rückenlage mit weit ausgebreiteten Armen von vier Polizeibeamten, darunter zwei Frauen, aus dem Saal getragen. Dabei rief sie: »Das Deutsche Reich erhebt sich, das deutsche Volk leistet Widerstand!« (Zitat aus der FAZ vom 6.4.2006).

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 4 / 2006 / 11

 

Anmerkung: Zu diesem komplexen Themenfeld findet der geneigte Leser vielfältiges Material auf dieser Weltnetzseite und zwar beispielsweise:

 

Strippenzieher der Schoah (pdf)

Holocaust (pdf)

Volksverhetzung (1 - 7)

Justizmißstände (pdf) - diverse

 

Historische Forschungen über die Opferzahlen waren insoweit erfolgreich, als nunmehr für Auschwitz nicht mehr von vier Millionen, sondern von maximal 510.000 auszugehen ist (vgl. den Osteuropa-Experten des SPIEGEL Fritjof Meyer).

Die aktuelle Fassung des § 130 StGB (Volksverhetzung) ist teilweise verfassungswidrig.

Es erscheint sinnvoller, sich geschichtswissenschaftlich mit den wirklichen Strippenziehern der Schoah zu beschäftigen, als mit den teilweise umstrittenen Todesursachen während der Judenverfolgung.

Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, die zu einer Wiederaufnahme der großen KZ-Prozesse führen könnten.

Viele - zwischenzeitlich widerlegte - Aussagen von Nazitätern zum Holocaust sind unter - teilweise massiver - Folter zustande gekommen und damit nicht verwertbar.

Anders als die BRD lassen einige Siegermächte des Zweiten Weltkriegs noch heute foltern. Die staatlichen Stellen der BRD bedienen sich subtilerer Methoden, um kritische Bürger zu schikanieren.