Ein starker Abgang
Im Mannheimer Prozeß gegen den
aus Kanada in die BRD abgeschobenen und seit dem 1.3.2005 in Haft sitzenden
Ernst Zündel wurde Justizgeschichte geschrieben.
Der Prozeß gegen den Leugner von zeitgeschichtlichen
Vorgängen, die in der Bundesrepublik als offenkundige historische Tatsachen
nicht angezweifelt oder verharmlost werden dürfen, begann am 8.11.2005 und
stand seitdem unter dem Zeichen von Zündels
Pflichtverteidigerin, der Rechtsanwältin Sylvia Stolz und ihrer Beweisanträge,
die allesamt zurückgewiesen wurden, weil deren öffentliche Verlesung wiederum
eine Straftat der Volksverhetzung darstellen würde.
Nach mehrfachen
Unterbrechungen und Vertagungen wußte sich der Vorsitzende Richter Dr. Meinerzhagen nicht anders zu helfen, als ihr das Mandat zu
entziehen.
Der Angeklagte bestimmte sie daraufhin
zusätzlich zu zwei weiteren Anwälten zu seiner Wahlverteidigerin und der
Zweikampf zwischen dem Richter und ihr ging weiter, bis Dr. Meinerzhagen
Prozeßgeschichte schrieb: Er beantragte beim Oberlandesgericht Karlsruhe den
Ausschluß der Anwältin, weil ihm der Prozeß aus der Hand zu gleiten drohte. Das
OLG reagierte umgehend und ordnete am 31.3.2006 die Ausschließung der Anwältin
an, weil sie sich »unter Mißbrauch ihrer Verteidigungsaufgabe der versuchten
Strafvereitelung durch prozeßfremdes Verhalten«
schuldig gemacht habe.
Ohne die Beschwerdefrist beim
BGH abzuwarten, wurde der Prozeß am 5.4.2006 fortgesetzt, und die Anwältin
weigerte sich, die Verteidigerbank zu verlassen, weil der OLG‑Beschluß ja
noch nicht rechtskräftig sei. Daraufhin wurde sie in Rückenlage mit weit
ausgebreiteten Armen von vier Polizeibeamten, darunter zwei Frauen, aus dem
Saal getragen. Dabei rief sie: »Das Deutsche Reich erhebt sich, das deutsche Volk
leistet Widerstand!« (Zitat aus der FAZ vom 6.4.2006).
Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 4 / 2006 / 11
Anmerkung: Zu diesem komplexen Themenfeld findet der geneigte Leser
vielfältiges Material auf dieser Weltnetzseite und
zwar beispielsweise:
Strippenzieher der Schoah (pdf)
Holocaust (pdf)
Volksverhetzung (1 - 7)
Justizmißstände (pdf) - diverse
Historische Forschungen über die Opferzahlen waren insoweit erfolgreich,
als nunmehr für Auschwitz nicht mehr von vier
Millionen, sondern von maximal 510.000 auszugehen ist (vgl. den Osteuropa-Experten des SPIEGEL Fritjof
Meyer).
Die aktuelle Fassung des § 130 StGB (Volksverhetzung) ist teilweise
verfassungswidrig.
Es erscheint sinnvoller, sich geschichtswissenschaftlich
mit den wirklichen Strippenziehern der Schoah zu beschäftigen, als mit den teilweise umstrittenen
Todesursachen während der Judenverfolgung.
Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, die zu einer Wiederaufnahme der großen
KZ-Prozesse führen könnten.
Viele - zwischenzeitlich widerlegte - Aussagen von Nazitätern zum
Holocaust sind unter - teilweise massiver - Folter zustande gekommen und damit
nicht verwertbar.
Anders als die BRD lassen einige Siegermächte des Zweiten Weltkriegs noch
heute foltern. Die staatlichen Stellen der BRD bedienen sich subtilerer
Methoden, um kritische Bürger zu schikanieren.