Skandalöses Urteil
Wenn ein Deutscher eine Türkin vergewaltigt, wird er nach hergebrachter
Praxis vor der Großen Strafkammer des Landgerichts angeklagt und bekommt fünf
Jahre "zum Absitzen". Wenn ein Türke eine - zur Tatzeit auch noch
minderjährige - Deutsche vergewaltigt, bekommt er bei dem Lübecker Amtsrichter
Andreas Lehnert und seinen Schöffen zwei Jahre auf Bewährung. Die Mißdeutung
richterlicher Unabhängigkeit als Narrenfreiheit manifestiert sich einmal mehr
als nicht nachvollziehbarer Schutz von Ausländern bzw. Personen mit
Migrationshintergrund.
Zwei Jahre auf Bewährung: Mit
gesenktem Kopf nahm Cüneyt A. gestern das Urteil des Vorsitzenden Richters am
Amtsgericht, Andreas Lehnert, zur Kenntnis. Dem mutmaßlichen Täter war
vorgeworfen worden, eine zur Tatzeit 17‑jährige Lübeckerin vergewaltigt
und am Körper verletzt zu haben.
"Wir hatten uns letztes
Jahr in der Nacht zum 24. Juli in der Lübecker Discothek 'Queen's' kennen
gelernt'', so der acht Jahre ältere Angeklagte. Die beiden unterhielten sich,
tanzten zusammen und tranken an der Bar ein Glas Whisky‑Cola. Dann schlug
Cüneyt A. seinem späteren Opfer vor, mit ihm nach draußen ins Freie zu gehen.
Dort geschah es dann.
Hinter dem" Queen's
" fasste Cüneyt A. dem Mädchen plötzlich an die Brust. Dann hielt er ihre
Hände fest und drückte sie zu Boden. Während er sich an der jungen Frau
verging, soll er sie "Schlampe" genannt und ihr gedroht haben, sie
umzubringen, wenn sie sich wehren würde. Dennoch riss sich das Opfer los und
lief davon.
Die Staatsanwaltschaft
beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
"Besonders schwer wiegt, dass der Täter nicht einmal ein Kondom verwendet
hat und die Frau damit in die Gefahr von Krankheiten oder einer Schwangerschaft
gebracht hat," so Staatsanwalt Dirk Hartmann. Auch die Opfer‑Vertreterin
forderte eine höhere Strafe. "Meine Mandantin leidet noch heute an den
Folgen der Tat", so die Rechtsanwältin. "Anderen gegenüber ist sie
seitdem sehr verschlossen. Und wenn sie Grasgeruch wahrnimmt, wird ihr wegen
der Erinnerung an die Tat sofort übel."
Das Schöffengericht hielt dem
Angeklagten zugute, dass er die Tat in der Hauptverhandlung einräumte und sich
bei seinem Opfer entschuldigte. Auch sei der Täter bisher nicht einschlägig
vorbestraft.
Außer der Freiheitsstrafe auf
Bewährung legte das Gericht dem Angeklagten auf, 7000 Euro an ein Frauenhaus zu
spenden.
Quelle: Lübecker Nachrichten vom 14.7.2006
("Urteilsspruch nach Vergewaltigung: Täter bekommt zwei Jahre auf
Bewährung")
Gipfel der Frauenverachtung!
Was für Schöffen und Richtet
sitzen da in Lübecks Gericht 'rum und billigen dem türkischen Vergewaltiger
eine Bewährung für seine Schandtat zu? Offenbar sind Frauen eben an solchen
Vorgängen selber schuld, weil sie sich ja im "Queens" 'rumtreiben. Das
Urteil ringt dem Cüneyt A. doch nur ein müdes Lächeln ab ‑ der Schaden
für die junge Frau ist nicht wieder gutzumachen. Die Wirkungen dieses
Schandurteils rufen in erster Linie Fremdenhaß, das Verlangen nach Zwangskastration
des Verbrechers und Spott über diese Verhätschelungsjustiz hervor. Und das
wissen die Herrschaften nicht? Und da vom Staatsanwalt offenbar alles so
hingenommen wird, darf man der nächsten Vergewaltigung in Lübeck in Ruhe
entgegenblicken. Eine umgehende Ausweisung des Täters ins Heimatland wäre wohl
das mindeste gewesen, was der Bürger erwarten könnte.
Quelle: Martina Jahnke, Gärtnergasse 1 B, 23562
Lübeck (Leserbrief an die Lübecker Nachrichten)
Skandalöses Urteil
VON
HANNELORE BAJOHR,
LÜBECK
Zur Berichterstattung über Urteilsspruch
nach Vergewaltigung:
Ist denn die Unversehrtheit
einer Frau nichts mehr wert? Es handelt sich bei einer Vergewaltigung um ein
Verbrechen, und die Staatsanwaltschaft hat mit Recht eine Freiheitsstrafe ohne
Bewährung beantragt. Mögen nach diesem skandalösen Urteil Rechtsmittel der
Revision seitens der Staatsanwaltschaft Lübeck oder der Opfervertretung
erfolgen. Zwei Jahre auf Bewährung ‑ ein Lacher für den Täter. Was ist
denn Bewährung? Strafe für das Verbrechen? Man könnte dem Täter doch auch zwei
Jahre Fernsehverbot für Filme ‑ freigegeben ab 18 Jahren ‑ geben.
Quelle: Leser-Meinung in den Lübecker Nachrichten
vom 18.7.2006