Skandalöses Urteil

 

Wenn ein Deutscher eine Türkin vergewaltigt, wird er nach hergebrachter Praxis vor der Großen Strafkammer des Landgerichts angeklagt und bekommt fünf Jahre "zum Absitzen". Wenn ein Türke eine - zur Tatzeit auch noch minderjährige - Deutsche vergewaltigt, bekommt er bei dem Lübecker Amtsrichter Andreas Lehnert und seinen Schöffen zwei Jahre auf Bewährung. Die Mißdeutung richterlicher Unabhängigkeit als Narrenfreiheit manifestiert sich einmal mehr als nicht nachvollziehbarer Schutz von Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund.

 

Zwei Jahre auf Bewährung: Mit gesenktem Kopf nahm Cüneyt A. gestern das Urteil des Vorsitzenden Richters am Amtsgericht, Andreas Lehnert, zur Kenntnis. Dem mutmaßlichen Täter war vorgeworfen worden, eine zur Tatzeit 17‑jährige Lübeckerin vergewaltigt und am Körper verletzt zu haben.

 

"Wir hatten uns letztes Jahr in der Nacht zum 24. Juli in der Lübecker Discothek 'Queen's' kennen gelernt'', so der acht Jahre ältere Angeklagte. Die beiden unterhielten sich, tanzten zusammen und tranken an der Bar ein Glas Whisky‑Cola. Dann schlug Cüneyt A. seinem späteren Opfer vor, mit ihm nach draußen ins Freie zu gehen. Dort geschah es dann.



Hinter dem" Queen's " fasste Cüneyt A. dem Mädchen plötzlich an die Brust. Dann hielt er ihre Hände fest und drückte sie zu Boden. Während er sich an der jungen Frau verging, soll er sie "Schlampe" genannt und ihr gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie sich wehren würde. Dennoch riss sich das Opfer los und lief davon.

 

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. "Besonders schwer wiegt, dass der Täter nicht einmal ein Kondom verwendet hat und die Frau damit in die Gefahr von Krankheiten oder einer Schwangerschaft gebracht hat," so Staatsanwalt Dirk Hartmann. Auch die Opfer‑Vertreterin forderte eine höhere Strafe. "Meine Mandantin leidet noch heute an den Folgen der Tat", so die Rechtsanwältin. "Anderen gegenüber ist sie seitdem sehr verschlossen. Und wenn sie Grasgeruch wahrnimmt, wird ihr wegen der Erinnerung an die Tat sofort übel."

 

Das Schöffengericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Tat in der Hauptverhandlung einräumte und sich bei seinem Opfer entschuldigte. Auch sei der Täter bisher nicht einschlägig vorbestraft.

 

Außer der Freiheitsstrafe auf Bewährung legte das Gericht dem Angeklagten auf, 7000 Euro an ein Frauenhaus zu spenden. 

 

Quelle: Lübecker Nachrichten vom 14.7.2006 ("Urteilsspruch nach Vergewaltigung: Täter bekommt zwei Jahre auf Bewährung")



 

Gipfel der Frauenverachtung!

 

Was für Schöffen und Richtet sitzen da in Lübecks Gericht 'rum und billigen dem türkischen Vergewaltiger eine Bewährung für seine Schandtat zu? Offenbar sind Frauen eben an solchen Vorgängen selber schuld, weil sie sich ja im "Queens" 'rumtreiben. Das Urteil ringt dem Cüneyt A. doch nur ein müdes Lächeln ab ‑ der Schaden für die junge Frau ist nicht wieder gutzumachen. Die Wirkungen dieses Schandurteils rufen in erster Linie Fremdenhaß, das Verlangen nach Zwangskastration des Verbrechers und Spott über diese Verhätschelungsjustiz hervor. Und das wissen die Herrschaften nicht? Und da vom Staatsanwalt offenbar alles so hingenommen wird, darf man der nächsten Vergewaltigung in Lübeck in Ruhe entgegenblicken. Eine umgehende Ausweisung des Täters ins Heimatland wäre wohl das mindeste gewesen, was der Bürger erwarten könnte.

 

Quelle: Martina Jahnke, Gärtnergasse 1 B, 23562 Lübeck (Leserbrief an die Lübecker Nachrichten)



 

 

Skandalöses Urteil

 

VON HANNELORE BAJOHR,                   

LÜBECK

 

Zur Berichterstattung über Urteilsspruch nach Vergewaltigung:

 

Ist denn die Unversehrtheit einer Frau nichts mehr wert? Es handelt sich bei einer Vergewaltigung um ein Verbrechen, und die Staatsanwaltschaft hat mit Recht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt. Mögen nach diesem skandalösen Urteil Rechtsmittel der Revision seitens der Staatsanwaltschaft Lübeck oder der Opfervertretung erfolgen. Zwei Jahre auf Bewährung ‑ ein Lacher für den Täter. Was ist denn Bewährung? Strafe für das Verbrechen? Man könnte dem Täter doch auch zwei Jahre Fernsehverbot für Filme ‑ freigegeben ab 18 Jahren ‑ geben.

 

Quelle: Leser-Meinung in den Lübecker Nachrichten vom 18.7.2006