Schrottimmobilien
Tödlicher Betrug oder wie Gerd Nobbe und der
"Bankensenat" den Ruf des Bundesgerichtshofs für die nächsten
Jahrzehnte gründlich ruiniert hat!
Mit der Finanzierung von Schrottimmobilien haben zahlreiche Banken ihre
Kunden in den Ruin getrieben. Doch damit nicht genug: Der systematische Betrug
wurde auch noch vom Bundesgerichtshof gedeckt.
"Mal gewinnt man, mal
verliert man! Ich habe nicht mehr die Kraft zu kämpfen, um irgendwann einmal zu
gewinnen. Ich liebe euch." Das waren die letzten Worte von Anja Schüller,
festgehalten in ihrem Abschiedsbrief an ihre Eltern. Sie war gerade 28 Jahre
jung, als sie sich im September 2004 das Leben nahm. Und sie kämpfte nicht
gegen eine schwere Krankheit. Anja Schüller kämpfte vergeblich gegen eine Bank!
Dabei wollte sie mit dem
Erwerb einer Eigentumswohnung nur fürs Alter vorsorgen. Sie war nicht die
einzige. Verbraucherschützer und Rechtsanwälte schätzen die Zahl der Opfer im
Schrottimmobilien‑Geschäft auf mehrere Hunderttausend. Wie konnte das
passieren?
Perfide Strategie
Kurz nach der Wende tauchten
in ganz Deutschland so genannte "Drückerkolonnen" auf, also
Vertriebsorganisationen, die das Ziel bzw. den Auftrag hatten, potenziellen
"Kunden" in so genannten "Haustürgeschäften" alles mögliche
zu verkaufen.
Im Falle der Schrottimmobilien
waren sie aus mehreren Gründen besonders erfolgreich, u. a. durch überzeugende
Argumente: sichere Altersvorsorge; Steuerersparnis; garantierte Mieteinnahmen; bankgeprüfter Wert des Objekts; kein Eigenkapital nötig, da
Bank finanziert. Hinzu kamen die Überrumpelungssituation an der Haus- bzw.
Wohnungstür und die "Beschaffenheit" der "Kunden".
Das waren nämlich in aller
Regel keine typischen, begüterten Kapitalanleger, sondern zumeist
Durchschnittsverdiener: Arbeiter und Angestellte, Müllmänner oder
Krankenschwestern ‑ wie Anja Schüller. Die meisten von ihnen dürften
keine Ahnung davon gehabt haben, worauf sie sich da einließen. Zudem musste
alles ganz schnell gehen. Für eine Überprüfung der Informationen blieb keine
Zeit. Oft konnten die angebotenen Immobilien nicht einmal besichtigt werden,
bevor die entsprechenden Verträge unterschrieben wurden.
Verabredung zum Betrug
Soweit, so schlecht. Aber was
hatten nun die Banken, welche die Geschäfte finanzierten, mit den
Drückerkolonnen zu tun? "Gar nichts!", beteuerten die Kreditinstitute
unisono über Jahre hinweg. Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Wie
einige andere Anwälte auch, betreut er seit rund zehn Jahren Mandanten, die mit
Schrottimmobilien um ihr Geld gebracht wurden.
Was Fuellmich
in jahrelanger akribischer Kleinarbeit und unzähligen Gerichtsprozessen
aufdeckte, ist nicht weniger als einer der größten Skandale der jüngeren
deutschen Geschichte. Angesichts der inflationären Verwendung des Begriffes ist
"Skandal" aber eigentlich noch eine viel zu milde Formulierung.
Der Rechtsanwalt fand heraus,
dass die Geschäfte in Wirklichkeit so abliefen:
SCHWARZE LISTE
Unter
http://immobetrug.de/ findet sich eine Liste mit rund 750 gemeldeten "Problem"Immobilien und den dazugehörigen
Kreditinstituten: neben großen und kleineren Privatbanken auch Spar- und
Bausparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Landesbanken.
Bank und Wohnungsverkäufer
verabredeten lange vor Vertriebsbeginn im Detail, auf welche Weise man
Immobilien zum Doppelten und mehr ihres wahren Wertes verkaufen können würde.
Selbstverständlich mit entsprechend doppelt teuren Darlehen, deren Konditionen
ebenfalls Präzise festgelegt wurden. Das Ganze brauchte man nur noch als
"Kapitalanlagepaket" verschnüren und konnte es dann im wahrsten Sinne
des Wortes "unter das Volk" bringen.
Nachdem alles ausgehandelt
wurde, beauftragten Bank und Wohnungsverkäufer ein und denselben Vertrieb
damit, das sorgfältig manipulierte Paket "Wohnung und
Vollfinanzierung" den ahnungslosen "Kunden" anzubieten. Und
OPFER‑ANWÄLTE
www.fuellrnich.com
www.kanzlei‑reiter.de
www.rechtsanwaelte‑schaefer.de
zwar "im Wege der
Überrumpelung in einer Haustürsituation und mit Hilfe arglistig täuschender,
falscher Zusicherungen ... gegen Bezahlung extrem hoher, versteckter
Maklerprovisionen, die ebenfalls unerkennbar für den Verbraucher auf den angeblichen
Kaufpreis kalkuliert und vom Darlehen mitfinanziert werden", wie es Fuellmich wörtlich ausdrückt.
Ein klarer Fall?
Für ihn ist die Sache damit
auch juristisch sonnenklar: "Nicht ein aufgeklärter und umfassend
informierter 'Anleger' trifft aus freiem Entschluss eine Fehlentscheidung.
Sondern:
1. Eine Bank verabredet sich
zu einem Betrug an ihren zukünftigen Kunden und entsendet zur Vollendung dieses
Betruges, also gewissermaßen für die 'Drecksarbeit', ihre Darlehensvermittler.
2. Die Darlehens‑ und
Wohnungsvermittler wenden sich nicht an 'Kapitalanleger', sondern an Personen,
die überhaupt kein Kapital haben, welches sie anlegen können (deshalb muss ja
das 'Kapital' in Form des Darlehens bei diesen Geschäften mitgeliefert werden).
3. Der so angegangene
Verbraucher hat keine echte Entscheidungsfreiheit, sondern er wird
zielgerichtet in Haustürsituationen überrumpelt und mit falschen Informationen
('persönliche Berechnungsbeispiele') mit Hilfe auswendig gelernter,
psychologischer Verkaufssprüche bedrängt!"
Wenn das ganze Geschäft also
nichts anderes als ein bis ins letzte Detail geplanter und durchgeführter sowie
gerichtsfest beweisbarer Betrug ist, dann sollten die dadurch Geschädigten doch
ihr Geld zurückbekommen? Ja, sollten sie ‑ in einem Rechtsstaat
jedenfalls.
Willkür am BGH
In Deutschland ist das
allerdings nicht ganz so einfach. Dafür hat der XI. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofes (BGH) gesorgt, was ihm auch den Beinamen
"Bankensenat" einbrachte ‑ und seinem Vorsitzenden Richter Gerd
Nobbe Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Vorteilsnahme.
Doch zurück zur Sache:
Zunächst entwickelte der BGH-Senat
eine höchst fragwürdige Theorie über das Zustandekommen des Geschäfts. Dabei
koppelte er den Vertrieb, der üblicherweise an der Haustür stattgefunden hat,
von der Kreditvergabe durch die Bank künstlich ab. Somit könne das
Haustürgeschäft mit den damit verbundenen Widerrufsrechten für den Verbraucher
nicht der Bank zugerechnet werden.
Dass ein Vertrieb ‑ wie
vorstehend beschrieben ‑ ohne Auftrag der Bank gar nicht stattgefunden
hätte, interessierte den BGH überhaupt nicht. Wie soll man das bewerten? Für
Prof. Karl‑Joachim Schmelz steht das außer Frage, nämlich als
"grotesk gesetzwidrige, zugunsten der Banken willkürliche
Rechtsprechung."
Der ehemaliger Richter für
Bank- und Börsenrecht erklärt: "Angesichts des Vertriebs zuvor mit den
Banken geschnürter, ersichtlich unauflöslicher Pakete aus Immobilie und
Finanzierung mit für das Geschäft unabdingbar notwendigen Darlehen mittels
einheitlicher, unauflöslich integrierter Verhandlungen 'aus einer Hand' ist die
so genannte 'Trennungstheorie' des XI. BGH-Zivilsenats ... für diese Fälle so
realitätsfern wie eine Kuh auf dem Mond ‑ es handelt sich um die
absichtsvolle Ausblendung inzwischen gerichtsbekannter
Realitäten."
Der XI. BGH‑Zivilsenat
habe so "in hinterhältigster Manier willkürlich und losgelöst von den
Fakten... böswillig die bisherige Rechtsprechung zum 'Rückabwicklungsverhältnis'
nach dem HWiG (Haustürwiderrufsgesetz ‑Anm. d.
Red.) ... zugunsten der Banken verändert."
Ohrfeige aus Luxemburg
Um es nochmals in aller
Deutlichkeit hervorzuheben: Das sind nicht die Worte eines übergeschnappten
Journalisten, sondern die eines ehemaligen Richters für Bank‑ und Börsenrecht,
der mit dem Sachgebiet bestens vertraut ist. Gesprochen und schriftlich
festgehalten wurden sie Anfang 2004. Damals gab Schmelz der Hoffnung Ausdruck,
der Europäische Gerichtshof (EuGH) möge dem XI. BGH-Zivilsenat "wegen der
willkürlichen Missachtung europäischen Rechts" eine "schallende Ohrfeige"
verpassen.
Das hat der EuGH am 25. Oktober
2005 auch getan (Az C‑350/03 und C-229/04). Demnach ist der Bank nunmehr
die Haustürsituation in jedem Fall zuzurechnen. Weiterhin hat die Bank die mit
dem Darlehensvertrag verbundenen Risiken zu tragen, wenn sie ihre
Belehrungspflichten zum Widerruf des Vertrages verletzte.
Darüber hinaus werden der Bank
die Risiken zugerechnet, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes zu hoch
bewertet wurde, sich die veranschlagten Mieteinnahmen nicht erzielen ließen und
sich die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des Immobilienpreises als
falsch erwiesen.
Im Klartext: Es spielt keine
Rolle, ob der Darlehensvertrag für den Immobilienkauf vor dem Kaufvertrag
abgeschlossen wurde oder hinterher. Denn in beiden Fällen können
Rechtsverletzungen vorliegen, entweder nach dem Haustürwiderrufsgesetz oder
wegen sittenwidriger Überteuerung.
Immer noch Hürden
Das klingt nach einem Sieg der
Betrogenen auf ganzer Linie. Ob diese jedoch tatsächlich noch zu ihrem Recht
gelangen werden, darüber gehen die Meinungen selbst bei den sie vertretenden
Anwälten auseinander.
Doch Opfer‑Anwalt Fuellmich stellt klar: "Spätestens seit den
Entscheidungen des BGH vom 16.05.06 steht fest, dass der Verbraucher
Schadensersatzansprüche gegen eine Bank geltend machen kann." Dafür muss
er allerdings drei Dinge nachweisen: erstens, dass die Bank mit dem Vertrieb
institutionalisiert zusammenarbeitete; zweitens, dass der gleiche Vermittler
nicht nur die Wohnung, sondern auch die Finanzierung vermittelte und drittens,
dass der Verbraucher arglistig getäuscht wurde und dies für die Bank erkennbar
war.
Genau das aber haben Fuellmich & Co. in den allermeisten Fällen bereits
nachgewiesen, nur dass eben der XI. BGH‑Zivilsenat diese Beweise bisher
nicht anerkannte. Das dürfte sich nach den jüngsten EuGH‑Urteilen nun
ändern, da diese Hintergründe jetzt von den Gerichten zu berücksichtigen sind.
Alles, was Unrecht ist
Halten wir fest: Dass die
Spitzenvertreter der deutschen Banken Gesetzestexte ausarbeiten, ist spätestens
seit 2003 bekannt ‑ damals für Eichels
Finanzministerium, heute für Steinbrücks. Neu ist
allerdings, dass mittlerweile auch deutsche Gerichte, allen voran der BGH, zur
Durchsetzung von Bankinteressen instrumentalisiert werden.
Dabei sind im wahrsten Sinne
des Wortes alle Mittel "Recht": von der Nichtzulassung von
Beweismitteln über die Nichtbeachtung von Betrugsdelikten bis hin zu einer
Rechtsprechung, die in eklatanter Weise gegen geltendes deutsches und
europäisches Recht verstößt.
Das sind Zustände, wie sie in
einem Rechtsstaat nicht möglich wären. In Deutschland aber sind sie Realität.
Und genau deshalb dürfen Anja Schüllers Eltern in Deutschland auch nicht
öffentlich behaupten, die Bausparkasse Badenia sei
mitverantwortlich für den Tod ihrer Tochter.
Quelle: Ullrich Rothe (E-Mail: www.betrug@oppt.de)
in P.T. Magazin, September/Oktober 2006, S. 44 - 49
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