Richter-Schwarzbuch

 

Amtsgericht Rosenheim

- Ermittlungsrichter -

Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim

 

Az.: Gs 1084 / 98

 

110 Js 27627 / 98

 

H A F T B E F E H L

 

Gegen

 

Dr. phil. Hubert Lerch, geboren am 07.04.1953 in Oberaudorf, deutscher Staatsangehöriger,

wohnhaft: ... Tokio / Japan

 

wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Traunstein die Untersuchungshaft angeordnet.

 

G r ü n d e

 

Der Beschuldigte ist folgender Straftat dringend verdächtig:

 

Der Beschuldigte verbreitet im Internet, so zumindest am 12.01.1998 und am 01.09.1998 auf der Seite http://www2.gol.com/users/arc/blist.html ein sogenanntes Richter-Schwarzbuch. Darin sind (Stand 01.09.1998) 65 deutsche Richter und Staatsanwälte mit Namen, Position, Dienststelle und Dienstort aufgeführt. Vor der alphabetischen Auflistung dieser Personen ist unter der Überschrift "Freislers Erben SCHWARZE LISTE der Rechtsbrecher in der deutschen Justiz" folgender Einleitungssatz veröffentlicht: "Von Tausenden von Richtern und Staatsanwälten in der deutschen Justiz machten sich folgende Personen nachweislich einer strafbaren Handlung schuldig".

 

Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, werden die in der Liste erwähnten Personen als Nachfolger der NS-Unrechtsjustiz und als Rechtsbrecher und Straftäter beleidigt.

 

Wegen dieses Sachverhalts haben die Dienstvorgesetzten der folgenden im "Richter-Schwarzbuch" aufgeführten Richter form- und fristgerecht Strafantrag wegen Beleidigung gestellt:

 

Almann, Büch, Diedrichsen, Engelhardt, Dr. Fobbe, Dr. Hager, Hammerdinger, Häusler, Hess, Köpnick, Körner, Dr. Kroiß, Mader, Dr. Merl, Dr. Möbius, Niedermeier, Reischböck, Riedmann, Dr. Schmid, Schmidhuber, Suchan, Thaler, Wächter und Weber.

 

Das Verhalten des Beschuldigten ist strafbar als Beleidigung in 24 Fällen nach §§ 185, 194, 52 StGB.

 

Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den vorgelegten Ermittlungsunterlagen, insbesondere der Auflistung. Aus dem Ermittlungsverfahren 110 Js 2221 / 97 ist bekannt, daß der Beschuldigte verantwortlich hinter der Vereinigung "Opfer staatlicher Willkür", Marienplatz 1, 83090 Oberaudorf, Tel. 08033 / 14 72, steht, die im Internet als Ansprechpartner zum "Richter-Schwarzbuch" aufgeführt wird.

 

Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 stop). Der Beschuldigte hat seinen Wohnsitz in Oberaudorf aufgegeben und lebt offensichtlich auf Dauer in Japan. Daß er sich dem Strafverfahren freiwillig stellen wird, steht nicht zu erwarten.

 

Die Anordnung der Untersuchungshaft ist verhältnismäßig. Der Beschuldigte war zur Tatzeit bereits zweifach rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Wegen eines weiteren Beleidigungsvorwurfs (110 Js 2221 / 97) saß er vom 18.03 bis 04.06.1998 bereits in Untersuchungshaft ein. Selbst diese Hafterfahrung hat ihn nicht davon abgehalten, die beleidigende Liste weiter zu veröffentlichen. Im Ergebnis steht damit die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu erwarten.

 

Geeignete haftverschonende Maßnahmen sind nicht ersichtlich.

 

Gumpp

Richter am Amtsgericht           28. Sep. 1998

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roman Lerch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie lange sehen Sie dem Treiben der deutschen Nazi‑Verbrecherjustiz eigentlich noch tatenlos zu ??

 

Jedesmal wenn mein Bruder, Prof. Dr. Hubert Lerch ‑ er ist an einer amerikanischen Universität (Temple) beschäftigt ‑ aus Japan kommt, um seine Eltern zu besuchen, wird er unter irgendwelchen fadenscheinigen Vorwänden verhaftet Das letzte Mal bei seiner Ausreise am Frankfurter Flughafen wegen Fluchtgefahr. Er lebt und arbeitet in Tokio; er ist ordnungsgemäß gemeldet und außerdem war die dortige Adresse der Justiz vorher bekannt, denn sie kontaktierte ihn mehrmals mit Schreiben. Auf seine Beschwerde, er habe seine kleine Tochter mit dabei, meinte der Polizist ohne Angabe von Verhaftungsgründen lächelnd: "Na eben!" Die Tochter reiste dann mit seiner Frau aus und mein Bruder wurde per Schub durch sämtliche Gefängnisse gekarrt, den Hochsicherheitstrakt München Stadelheim eingeschlossen, bis er die berüchtigte bayerische Justizverbrecher‑Hochburg Traunstein erreichte. Insgesamt saß er 18 Tage hinter Gittern. Plötzlich konnte alles gar nicht mehr schnell genug geben, daß er entlassen wurde Am nächsten Tag wäre nämlich Verhandlungstag gewesen, aber der sollte besser nicht mehr stattfinden. Mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,‑ DM war es nun merkwürdigerweise auch ohne Prozeß getan.

 

Die politischen Aktivitäten unserer Familie ‑ ursprünglich entstanden aufgrund der permanenten Rechtsbeugungen durch die bayerische Justiz ‑ wurden selbstverständlich fortgeführt, denn betrügen, zusammenschlagen, einsperren, schikanieren und terrorisieren lassen wir uns nicht unverfolgt! Näheres können Sie jederzeit nachlesen unter http... (nicht mehr präsent) oder im Schaufenster am Marienplatz 1 in Oberaudorf.

 

Am vergangenen Sonntag, dem 04.03.2001 gingen mein Bruder mit seiner 3‑jährigen Tochter und ich in unserem Dorf Oberaudorf spazieren, als die Polizei ihn wieder verhaftete, Dieses Mal läge angeblich ein Haftbefehl wegen Beleidigung vor !! - Inzwischen ist bekannt, daß dieser Haftbefehl am 28.09.1998 von Gumpp, AG Rosenheim, ausgestellt worden war oder rückdatiert wurde ‑ Mein Bruder zeigte seinen Ausweis und auch seine Meldebestätigung (er ist inzwischen auch in Oberaudorf gemeldet), doch er mußte trotzdem mitkommen. Die erste Nacht sperrte man ihn in eine Zelle bei der Kiefersfeldener Polizeistation, am nächsten Tag wurde er von zwei Zivilen dem Haftrichter Ziegler in Rosenheim vorgeführt und bis 09.03.2001 in Bernau zuerst in einer Einzelzelle, dann in einer 8‑Mann­-Zelle in Untersuchungshaft festgehalten.

 

Jeder, den wir anschreiben, hält unseren Bericht für unglaublich. Jeder entgegnet: Haftgründe für Untersuchungshaft seien Flucht, Flucht‑ und Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr, aber niemals Beleidigung!!! Der einzige Punkt der zutreffen könnte, wäre "Wiederholungsgefahr", denn mein Bruder wird sich hüten, die nahezu 10­-jährige Serie von Justizverbrechen gegen meine Familie unverfolgt zu lassen. Gleiches trifft für mich zu. Wir werden diese Ganoventaten weiterhin veröffentlichen und dokumentieren.

 

Auch ich war bereits 4 Wochen in Einzelhaft ohne Freigang in der JVA Traunstein, zwei davon in verdunkelter. Wegen Nichterscheinen zu einer Hauptverhandlung wohlgemerkt! Diese Verhandlung sollte von einem Richter (Riedmann) geführt werden, gegen den ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung im Raume stand: Er hatte mich in einem früheren Prozeß als Eigentümer des elterlichen Besitzes eingesetzt, obwohl ich notariell nachgewiesen hatte, daß ich nur zu 20 % daran beteiligt bin. Somit konnte das Strafmaß wieder entsprechend hoch angesetzt worden; etwa 11.000,-DM.

 

Am Grenzübergang Oberaudorf/Niederndorf wurde mir am 01.02.1997 von dem deutschen Polizisten Kolb auf österreichischem Staatsgebiet (das Schengener Abkommen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft) eine Rippe gebrochen. Ich hatte mich geweigert, mich nackt vor ihm auszuziehen, denn daß es nicht um eine gewöhnliche Rauschgiftkontrolle ging, wie vorgegeben, war aus dem Ablauf unverkennbar.

 

Daß er zu einer Kontrolle gar nicht berechtigt war, beweist, daß er mich nach der Flucht aus dem Fenster nicht selbst einfing ‑ was ja leicht möglich gewesen wäre, sondern daß er die Österreicher holen mußte, die mich aber nicht kontrolliert hatten. Ich wurde zu ca. 10.000,‑ DM verurteilt wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.

 

Aus diesem Vorfall kam eine weitere Rechnung, die der Österreicher in Höhe von 600,-DM auf mich zu, die ich nicht bereit war zu zahlen. Denn sie entstand aufgrund der illegalen Kontrolle. Es dauerte nicht lange und die Wohnung meiner Eltern wurde am 26.10.1999 aufgebrochen und ausgeraubt (Bilder, eines davon das einzige Dokument meines Urgroßvaters von 1864, und Gegenstände, die den Betrag von 600,‑ DM bei weitem übersteigen). Beteiligt waren wieder 5 Polizisten, zwei sind namentlich bekannt: Peugler/Stubenvoll, sowie Debenek vom Finanzamt Rosenheim. Sämtliche Strafanzeigen bleiben unverfolgt. Die Gegenstände sind nun ca. 1 1/2 Jahre abgängig, selbst rechtmäßig beschlagnahmte Sachen dürfen nicht länger als 6 Monate zurückgehalten werden. Das peinlichste daran: ich bin ordnungsgemäß gemeldet, aber nicht in der Wohnung meiner Eltern! Auch dieser von der bayerischen Justiz angestiftete bewaffnete Raubüberfall wird dokumentiert!

 

Ein ander Mal nahm mich die Kiefersfeldener Polizei an unserem Haus fest, um mich zur Blutabnahme für die DNA zu zwingen. Sie wurde auch durchgeführt, zusammen mit erkennungsdienstlichem Fotografieren und der Abnahme von Fingerabdrücken. Vorher hatten mich die beiden Polizisten Knör und Plenk in eine Zelle gebracht, wo mich ersterer festhielt, während mir der andere die Hose auszog und lächelnd wieder auf mich warf mit den Worten: "Hier, Ihre Hose!" Anschließend schlug man unter Gelächter mit der Faust außen Segen die Türe.

 

Eines schönen Tages riß das Gestänge der Fußbremse meines Motorrads ab, es war im August 97. Augenzeugin vorhanden. Zum Glück kam ich ohne Unfall davon.

 

Nach einer Flugblattaktion in Garmisch‑Partenkirchen stellte ich ebenso fest, daß der Luftdruck im Vorderreifen meines Motorrades nur noch die Hälfte aufwies. Aufgefallen war mir, daß ich von zwei Polizisten im Streifenwagen beobachtet wurde.

 

Diese merkwürdige Serie endet vorläufig mit der monatelangen Untersuchungshaft meines Bruders.

 

Ich fordere Sie auf, sich für meinen Bruder durch eine schriftliche Nachfrage einzusetzen und/oder Ihnen bekannte zuständige Organe über die untragbaren Zustände der deutschen Justiz (allen voran die bayerische in Rosenheim und Traunstein) zu informieren.

 

Aktenzeichen: Gs 1084/98         110 Js 27627/98 StA Traunstein

 

Justizvollzugsanstalt in 83233 Bernau

 

Die Anschrift der Staatsanwaltschaft Traunstein lautet:

 

Staatsanwaltschaft Traunstein

Herzog‑Otto‑Straße 1

83278 Traunstein

 

Die Deutsche Justiz hat einmalige Geschichte geschrieben und bereits vergessen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Roman Lerch

 

 

 

 

Fortsetzung:

 

Seit 09.03.2001 befindet sich Prof. Dr. Hubert LERCH im Hochsicherheitstrakt der JVA München/Stadelheim. Tel. 089/699220‑265

 

Während eines Anrufs am 12.03.2001 in der JVA hörte ich ein Klicken, anschließend war unsere Telefonleitung blockiert. Man kann also davon ausgeben, daß es sich um eine Fangschaltung handelte.

 

Am 22.03.2001 fand eine Verhandlung statt, die von Richter Piller, Traunstein, geführt wurde. Er war bis vor kurzem auch der Vorgesetzte des Haftrichters Ziegler, als dieser noch Staatsanwalt war.

 

Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, obwohl keine "Fluchtgefahr" besteht.

 

Kommentar des Anwalts: "Das Gericht hätte sich ohne weiteres durch die Auflage der Meldepflicht absichern können. So etwas habe ich noch nie erlebt! Die Argumente von Seiten des Gerichts werden buchstäblich an den Haaren herbeigezogen. Es ist eine einzige große Sauerei!!"

 

Es wurde Haftbeschwerde eingelegt.

 

Nach drei Wochen erreichte uns am 24.03.2001 ein Schreiben von Prof. Dr. Hubert Lerch, welches unmittelbar nach der Verhaftung abgeschickt worden war. Ich zitiere drei Passagen:

 

"Die Beschuldigung lautet übrigens, ich habe 24 Richter im Internet beleidigt, weil sie dort auf einer Liste stehen, die ich gar nicht kenne. Ich frage mich, was ich mit OSW zu tun habe außer Fall 1, der ja die Verbrechen gegen uns dokumentiert."

 

"Interessant ist vielleicht, daß Mitgegangene ebenso wie Beamte, die den Haftbefehl lesen, einstimmig sagen, daß sie noch nie so einen wie mich da hatten. Aber auch das ist nicht neu."

 

"Ich bin mir auch nicht sicher, ob sie mich nicht bei meinen politischen Ambitionen für den Posten des Bürgermeisters behindern wollen. Wie auch immer, es gefällt ihnen nicht, wenn wir mit unserem Fall an die Öffentlichkeit gehen,"

 

"Informiere bitte sofort den T. von der FDP in R., den anderen von den Grünen und Nachrichtenagenturen. Sie sollen erfahren, daß ich an meinen politischen Rechten und Absichten massiv behindert werde."


Anmerkung:

Die nachfolgenden Zitate belegen, dass es sich weder um Ausnahmen, noch um "Verschwörungstheorie" handelt:

"80% meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund ihrer Rechtsprechung."

Amtsgerichtsdirektor a.D. Deichner (AG Wiesbaden)

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell nennen kann."

Frank Fahsel, Richter am Landgericht Stuttgart a.D. (Leserbrief in SZ vom 09.04.2008)