Richter-Schwarzbuch
Amtsgericht Rosenheim
- Ermittlungsrichter -
Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
Az.: Gs 1084 / 98
110 Js 27627 / 98
H A F T B E F
E H L
Gegen
Dr. phil. Hubert Lerch, geboren am 07.04.1953 in
Oberaudorf, deutscher Staatsangehöriger,
wohnhaft: ... Tokio / Japan
wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Traunstein die Untersuchungshaft angeordnet.
G r ü n d e
Der Beschuldigte ist folgender Straftat dringend
verdächtig:
Der Beschuldigte verbreitet im Internet, so zumindest
am 12.01.1998 und am 01.09.1998 auf der Seite
http://www2.gol.com/users/arc/blist.html ein sogenanntes Richter-Schwarzbuch.
Darin sind (Stand 01.09.1998) 65 deutsche Richter und Staatsanwälte mit Namen,
Position, Dienststelle und Dienstort aufgeführt. Vor der alphabetischen
Auflistung dieser Personen ist unter der Überschrift "Freislers Erben
SCHWARZE LISTE der Rechtsbrecher in der deutschen Justiz" folgender
Einleitungssatz veröffentlicht: "Von Tausenden von Richtern und Staatsanwälten
in der deutschen Justiz machten sich folgende Personen nachweislich einer
strafbaren Handlung schuldig".
Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, werden die in
der Liste erwähnten Personen als Nachfolger der NS-Unrechtsjustiz und als
Rechtsbrecher und Straftäter beleidigt.
Wegen dieses Sachverhalts haben die
Dienstvorgesetzten der folgenden im "Richter-Schwarzbuch"
aufgeführten Richter form- und fristgerecht Strafantrag wegen Beleidigung
gestellt:
Almann, Büch, Diedrichsen, Engelhardt, Dr. Fobbe,
Dr. Hager, Hammerdinger, Häusler, Hess, Köpnick, Körner, Dr. Kroiß, Mader, Dr.
Merl, Dr. Möbius, Niedermeier, Reischböck, Riedmann, Dr. Schmid, Schmidhuber,
Suchan, Thaler, Wächter und Weber.
Das Verhalten des Beschuldigten ist strafbar als
Beleidigung in 24 Fällen nach §§ 185, 194, 52 StGB.
Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den
vorgelegten Ermittlungsunterlagen, insbesondere der Auflistung. Aus dem
Ermittlungsverfahren 110 Js 2221 / 97 ist bekannt, daß der Beschuldigte
verantwortlich hinter der Vereinigung "Opfer staatlicher Willkür",
Marienplatz 1, 83090 Oberaudorf, Tel. 08033 / 14 72, steht, die im Internet als
Ansprechpartner zum "Richter-Schwarzbuch" aufgeführt wird.
Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112
Abs. 2 Nr. 2 stop). Der Beschuldigte hat seinen Wohnsitz in Oberaudorf
aufgegeben und lebt offensichtlich auf Dauer in Japan. Daß er sich dem Strafverfahren
freiwillig stellen wird, steht nicht zu erwarten.
Die Anordnung der Untersuchungshaft ist
verhältnismäßig. Der Beschuldigte war zur Tatzeit bereits zweifach
rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Wegen eines weiteren
Beleidigungsvorwurfs (110 Js 2221 / 97) saß er vom 18.03 bis 04.06.1998 bereits
in Untersuchungshaft ein. Selbst diese Hafterfahrung hat ihn nicht davon
abgehalten, die beleidigende Liste weiter zu veröffentlichen. Im Ergebnis steht
damit die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu erwarten.
Geeignete haftverschonende Maßnahmen sind nicht
ersichtlich.
Gumpp
Richter am Amtsgericht 28. Sep. 1998
Roman Lerch
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie lange sehen Sie dem Treiben
der deutschen Nazi‑Verbrecherjustiz eigentlich noch tatenlos zu ??
Jedesmal wenn mein Bruder,
Prof. Dr. Hubert Lerch ‑ er ist an einer amerikanischen Universität
(Temple) beschäftigt ‑ aus Japan kommt, um seine Eltern zu besuchen, wird
er unter irgendwelchen fadenscheinigen Vorwänden verhaftet Das letzte Mal bei
seiner Ausreise am Frankfurter Flughafen wegen Fluchtgefahr. Er lebt und
arbeitet in Tokio; er ist ordnungsgemäß gemeldet und außerdem war die dortige
Adresse der Justiz vorher bekannt, denn sie kontaktierte ihn mehrmals mit
Schreiben. Auf seine Beschwerde, er habe seine kleine Tochter mit dabei, meinte
der Polizist ohne Angabe von Verhaftungsgründen lächelnd: "Na eben!"
Die Tochter reiste dann mit seiner Frau aus und mein Bruder wurde per Schub
durch sämtliche Gefängnisse gekarrt, den Hochsicherheitstrakt München
Stadelheim eingeschlossen, bis er die berüchtigte bayerische Justizverbrecher‑Hochburg
Traunstein erreichte. Insgesamt saß er 18 Tage hinter Gittern. Plötzlich konnte
alles gar nicht mehr schnell genug geben, daß er entlassen wurde Am nächsten
Tag wäre nämlich Verhandlungstag gewesen, aber der sollte besser nicht mehr
stattfinden. Mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,‑ DM war es nun
merkwürdigerweise auch ohne Prozeß getan.
Die politischen Aktivitäten
unserer Familie ‑ ursprünglich entstanden aufgrund der permanenten Rechtsbeugungen
durch die bayerische Justiz ‑ wurden selbstverständlich fortgeführt, denn
betrügen, zusammenschlagen, einsperren, schikanieren und terrorisieren lassen
wir uns nicht unverfolgt! Näheres können Sie jederzeit nachlesen unter http...
(nicht mehr präsent) oder im Schaufenster am Marienplatz 1 in Oberaudorf.
Am vergangenen Sonntag, dem
04.03.2001 gingen mein Bruder mit seiner 3‑jährigen Tochter und ich in
unserem Dorf Oberaudorf spazieren, als die Polizei ihn wieder verhaftete,
Dieses Mal läge angeblich ein Haftbefehl wegen Beleidigung vor !! - Inzwischen
ist bekannt, daß dieser Haftbefehl am 28.09.1998 von Gumpp, AG Rosenheim,
ausgestellt worden war oder rückdatiert wurde ‑ Mein Bruder zeigte seinen
Ausweis und auch seine Meldebestätigung (er ist inzwischen auch in Oberaudorf
gemeldet), doch er mußte trotzdem mitkommen. Die erste Nacht sperrte man ihn in
eine Zelle bei der Kiefersfeldener Polizeistation, am nächsten Tag wurde er von
zwei Zivilen dem Haftrichter Ziegler in Rosenheim vorgeführt und bis 09.03.2001
in Bernau zuerst in einer Einzelzelle, dann in einer 8‑Mann-Zelle in Untersuchungshaft
festgehalten.
Jeder,
den wir anschreiben, hält unseren Bericht für unglaublich. Jeder entgegnet: Haftgründe
für Untersuchungshaft seien Flucht, Flucht‑ und Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr,
aber niemals Beleidigung!!! Der einzige Punkt der zutreffen könnte, wäre
"Wiederholungsgefahr", denn mein Bruder wird sich hüten, die nahezu
10-jährige Serie von Justizverbrechen gegen meine Familie unverfolgt zu
lassen. Gleiches trifft für mich zu. Wir werden diese Ganoventaten weiterhin veröffentlichen
und dokumentieren.
Auch ich war bereits 4 Wochen
in Einzelhaft ohne Freigang in der JVA Traunstein, zwei davon in verdunkelter.
Wegen Nichterscheinen zu einer Hauptverhandlung wohlgemerkt! Diese Verhandlung sollte
von einem Richter (Riedmann) geführt werden, gegen den ein Strafverfahren wegen
Rechtsbeugung im Raume stand: Er hatte mich in einem früheren Prozeß als
Eigentümer des elterlichen Besitzes eingesetzt, obwohl ich notariell
nachgewiesen hatte, daß ich nur zu 20 % daran beteiligt bin. Somit konnte das
Strafmaß wieder entsprechend hoch angesetzt worden; etwa 11.000,-DM.
Am Grenzübergang Oberaudorf/Niederndorf
wurde mir am 01.02.1997 von dem deutschen Polizisten Kolb auf österreichischem
Staatsgebiet (das Schengener Abkommen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in
Kraft) eine Rippe gebrochen. Ich hatte mich geweigert, mich nackt vor ihm
auszuziehen, denn daß es nicht um eine gewöhnliche Rauschgiftkontrolle ging,
wie vorgegeben, war aus dem Ablauf unverkennbar.
Daß er zu einer Kontrolle gar
nicht berechtigt war, beweist, daß er mich nach der Flucht aus dem Fenster
nicht selbst einfing ‑ was ja leicht möglich gewesen wäre, sondern daß er
die Österreicher holen mußte, die mich aber nicht kontrolliert hatten. Ich
wurde zu ca. 10.000,‑ DM verurteilt wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt.
Aus
diesem Vorfall kam eine weitere Rechnung, die der Österreicher in Höhe von
600,-DM auf mich zu, die ich nicht bereit war zu zahlen. Denn sie entstand
aufgrund der illegalen Kontrolle. Es dauerte nicht lange und die Wohnung meiner
Eltern wurde am 26.10.1999 aufgebrochen und ausgeraubt (Bilder, eines davon das
einzige Dokument meines Urgroßvaters von 1864, und Gegenstände, die den Betrag
von 600,‑ DM bei weitem übersteigen). Beteiligt waren wieder 5 Polizisten,
zwei sind namentlich bekannt: Peugler/Stubenvoll, sowie Debenek vom Finanzamt
Rosenheim. Sämtliche Strafanzeigen bleiben unverfolgt. Die Gegenstände sind nun
ca. 1 1/2 Jahre abgängig, selbst rechtmäßig beschlagnahmte Sachen dürfen nicht
länger als 6 Monate zurückgehalten werden. Das peinlichste daran: ich bin
ordnungsgemäß gemeldet, aber nicht in der Wohnung meiner Eltern! Auch dieser
von der bayerischen Justiz angestiftete bewaffnete Raubüberfall wird
dokumentiert!
Ein ander Mal nahm mich die
Kiefersfeldener Polizei an unserem Haus fest, um mich zur Blutabnahme für die
DNA zu zwingen. Sie wurde auch durchgeführt, zusammen mit
erkennungsdienstlichem Fotografieren und der Abnahme von Fingerabdrücken.
Vorher hatten mich die beiden Polizisten Knör und Plenk in eine Zelle gebracht,
wo mich ersterer festhielt, während mir der andere die Hose auszog und lächelnd
wieder auf mich warf mit den Worten: "Hier, Ihre Hose!" Anschließend
schlug man unter Gelächter mit der Faust außen Segen die Türe.
Eines schönen Tages riß das
Gestänge der Fußbremse meines Motorrads ab, es war im August 97. Augenzeugin
vorhanden. Zum Glück kam ich ohne Unfall davon.
Nach einer Flugblattaktion in
Garmisch‑Partenkirchen stellte ich ebenso fest, daß der Luftdruck im
Vorderreifen meines Motorrades nur noch die Hälfte aufwies. Aufgefallen war
mir, daß ich von zwei Polizisten im Streifenwagen beobachtet wurde.
Diese merkwürdige Serie endet
vorläufig mit der monatelangen Untersuchungshaft meines Bruders.
Ich fordere Sie auf, sich für
meinen Bruder durch eine schriftliche Nachfrage einzusetzen und/oder Ihnen
bekannte zuständige Organe über die untragbaren Zustände der deutschen Justiz
(allen voran die bayerische in Rosenheim und Traunstein) zu informieren.
Aktenzeichen:
Gs 1084/98 110 Js 27627/98 StA
Traunstein
Justizvollzugsanstalt
in 83233 Bernau
Die
Anschrift der Staatsanwaltschaft Traunstein lautet:
Staatsanwaltschaft
Traunstein
Herzog‑Otto‑Straße
1
83278
Traunstein
Die
Deutsche Justiz hat einmalige Geschichte geschrieben und bereits vergessen!
Mit
freundlichen Grüßen
Roman
Lerch
Fortsetzung:
Seit 09.03.2001 befindet sich
Prof. Dr. Hubert LERCH im Hochsicherheitstrakt der JVA München/Stadelheim. Tel.
089/699220‑265
Während eines Anrufs am 12.03.2001
in der JVA hörte ich ein Klicken, anschließend war unsere Telefonleitung
blockiert. Man kann also davon ausgeben, daß es sich um eine Fangschaltung
handelte.
Am 22.03.2001 fand eine
Verhandlung statt, die von Richter Piller, Traunstein, geführt wurde. Er war
bis vor kurzem auch der Vorgesetzte des Haftrichters Ziegler, als dieser noch
Staatsanwalt war.
Der
Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, obwohl keine "Fluchtgefahr"
besteht.
Kommentar des Anwalts:
"Das Gericht hätte sich ohne weiteres durch die Auflage der Meldepflicht absichern
können. So etwas habe ich noch nie erlebt! Die Argumente von Seiten des
Gerichts werden buchstäblich an den Haaren herbeigezogen. Es ist eine einzige
große Sauerei!!"
Es wurde Haftbeschwerde
eingelegt.
Nach drei Wochen erreichte uns
am 24.03.2001 ein Schreiben von Prof. Dr. Hubert Lerch, welches unmittelbar
nach der Verhaftung abgeschickt worden war. Ich zitiere drei Passagen:
"Die Beschuldigung lautet
übrigens, ich habe 24 Richter im Internet beleidigt, weil sie dort auf einer
Liste stehen, die ich gar nicht kenne. Ich frage mich, was ich mit OSW zu tun
habe außer Fall 1, der ja die Verbrechen gegen uns dokumentiert."
"Interessant ist
vielleicht, daß Mitgegangene ebenso wie Beamte, die den Haftbefehl lesen,
einstimmig sagen, daß sie noch nie so einen wie mich da hatten. Aber auch das
ist nicht neu."
"Ich bin mir auch nicht
sicher, ob sie mich nicht bei meinen politischen Ambitionen für den Posten des
Bürgermeisters behindern wollen. Wie auch immer, es gefällt ihnen nicht, wenn
wir mit unserem Fall an die Öffentlichkeit gehen,"
"Informiere bitte sofort
den T. von der FDP in R., den anderen von den Grünen und Nachrichtenagenturen.
Sie sollen erfahren, daß ich an meinen politischen Rechten und Absichten massiv
behindert werde."
Anmerkung:
Die nachfolgenden Zitate belegen, dass es sich weder um Ausnahmen, noch um "Verschwörungstheorie" handelt:
"80% meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund ihrer Rechtsprechung."
Amtsgerichtsdirektor a.D. Deichner (AG Wiesbaden)
"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell nennen kann."
Frank Fahsel, Richter am Landgericht Stuttgart a.D. (Leserbrief in SZ vom 09.04.2008)