Offenbarungseid der Justiz

 

Die bundesdeutsche Justiz leistete jüngst ihren Offenbarungseid in Sachen "Wirtschaftskriminalität". In der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zum Kölner Müllskandal heißt es: "Nach der Erfahrung des Senats kommt es bei einer Vielzahl von großen Wirtschaftsstrafsachen dazu, dass eine dem Unrechtsgehalt (...) adäquate Bestrafung allein deswegen nicht erfolgen kann, weil für die gebotene Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichende juristischen Ressourcen zur Verfügung stehen".

 

Aufgrund der dürftigen Personalausstattung ziehen sich die Verfahren oft derart in die Länge, dass die Gerichte höchstens noch Bewährungsstrafen verhängen dürfen.

 

Deshalb beobachten die RichterInnen ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen der Strafpraxis bei der allgemeinen Kriminalität und derjenigen bei Wirtschaftsstrafsachen und befürchten, durch "unangemessen milde Sanktionen" könne das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung leiden.

 

Quelle: STICHWORT BAYER Nr. 3 / 2006 / S. 25