Offenbarungseid der Justiz
Die bundesdeutsche Justiz
leistete jüngst ihren Offenbarungseid in Sachen "Wirtschaftskriminalität".
In der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zum Kölner Müllskandal heißt
es: "Nach der Erfahrung des Senats kommt es bei einer Vielzahl von großen
Wirtschaftsstrafsachen dazu, dass eine dem Unrechtsgehalt (...) adäquate
Bestrafung allein deswegen nicht erfolgen kann, weil für die gebotene
Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichende juristischen
Ressourcen zur Verfügung stehen".
Aufgrund der dürftigen
Personalausstattung ziehen sich die Verfahren oft derart in die Länge, dass die
Gerichte höchstens noch Bewährungsstrafen verhängen dürfen.
Deshalb beobachten die
RichterInnen ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen der Strafpraxis bei der
allgemeinen Kriminalität und derjenigen bei Wirtschaftsstrafsachen und
befürchten, durch "unangemessen milde Sanktionen" könne das
Rechtsbewusstsein der Bevölkerung leiden.
Quelle: STICHWORT BAYER Nr. 3 / 2006 / S. 25