Nazibeschützer

 

Schleswig‑Holsteinische Justiz stellt die meisten Nazi‑Verfahren ein.

 

In einem Bericht zur Übersicht des schleswig‑holsteinischen Justizministeriums "zum Stand der Verfahren im Bereich nationalsozialistischer Gewaltverbrechen" bemerkte im Mai 1987 die Zeitung "Flensborg Avis": "Rückblickend ist anzumerken, daß die Justiz im nördlichsten Bundesland bislang ungewöhnlich zögerlich an derartige Verfahren herangegangen ist. Es gelang ihr auch in keinem Fall, beispielsweise aus ihren Reihen der Richter und Staatsanwälte jemanden abzuurteilen, der in nationalsozialistische Gewaltverbrechen verstrickt gewesen ist. In manchen Fällen erhielten höchste und belastete Juristen der nationalsozialistischen Zeit aber vom Gericht im Lande Schleswig‑Holsteins hohe Versorgungsbezüge auf Lebenszeit bestätigt oder bewilligt." In diesem Artikel wird weiter berichtet, daß die Kieler Staatsanwaltschaft schon ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten einstellte, dem die Tötung von 188 Juden in Rechnitz im Burgenland noch im März 1945 vorgeworfen wird. Nach diesem Mann wird noch immer gefahndet. Den Staatsanwälten ist auch der Aufenthalt eines weiteren Beschuldigten unbekannt, der an der Aussiedelung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung aus den Stadtgebieten von Krakau, Bochnie und Wielieczke im damaligen polnischen Generalgouvernement beteiligt gewesen sein soll. Die Staatsanwälte zogen die Prozeßordnung heran und stellten das Ermittlungsverfahren völlig ein. "Flensborg Avis" erinnert an einen vertraulichen parlamentarischen Untersuchungsausschuß, wo vor vielen Jahren herauskam, daß mancher noch amtierende Polizeioffizier in den Bereich der Verbrechen in Polen geriet. "Ein besonders schwer Beschuldigter wurde dann jedenfalls vom Polizeidienst abgelöst und zum Chef des Statistischen Landesamtes befördert." Überschrift dieses Artikels: "Die schleswig‑holsteinische Justiz stellt die meisten Ermittlungen ein."

Quelle: "Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein", DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)