Nazibeschützer
Schleswig‑Holsteinische
Justiz stellt die meisten Nazi‑Verfahren ein.
In einem Bericht zur Übersicht
des schleswig‑holsteinischen Justizministeriums "zum Stand der
Verfahren im Bereich nationalsozialistischer Gewaltverbrechen" bemerkte im
Mai 1987 die Zeitung "Flensborg Avis": "Rückblickend ist
anzumerken, daß die Justiz im nördlichsten Bundesland bislang ungewöhnlich
zögerlich an derartige Verfahren herangegangen ist. Es gelang ihr auch in
keinem Fall, beispielsweise aus ihren Reihen der Richter und Staatsanwälte
jemanden abzuurteilen, der in nationalsozialistische Gewaltverbrechen
verstrickt gewesen ist. In manchen Fällen erhielten höchste und belastete
Juristen der nationalsozialistischen Zeit aber vom Gericht im Lande Schleswig‑Holsteins
hohe Versorgungsbezüge auf Lebenszeit bestätigt oder bewilligt." In diesem
Artikel wird weiter berichtet, daß die Kieler Staatsanwaltschaft schon ein
Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten einstellte, dem die Tötung von
188 Juden in Rechnitz im Burgenland noch im März 1945 vorgeworfen wird. Nach
diesem Mann wird noch immer gefahndet. Den Staatsanwälten ist auch der
Aufenthalt eines weiteren Beschuldigten unbekannt, der an der Aussiedelung und
Vernichtung der jüdischen Bevölkerung aus den Stadtgebieten von Krakau, Bochnie
und Wielieczke im damaligen polnischen Generalgouvernement beteiligt gewesen
sein soll. Die Staatsanwälte zogen die Prozeßordnung heran und stellten das
Ermittlungsverfahren völlig ein. "Flensborg Avis" erinnert an einen
vertraulichen parlamentarischen Untersuchungsausschuß, wo vor vielen Jahren
herauskam, daß mancher noch amtierende Polizeioffizier in den Bereich der Verbrechen
in Polen geriet. "Ein besonders schwer Beschuldigter wurde dann jedenfalls
vom Polizeidienst abgelöst und zum Chef des Statistischen Landesamtes
befördert." Überschrift dieses Artikels: "Die schleswig‑holsteinische
Justiz stellt die meisten Ermittlungen ein."
Quelle: "Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein",
DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)