Korrupte Jusitiltia auf dem Vormarsch?

 

Von Dr. Norbert Bartel (Professor sc. jur.)

 

Wie sieht es mit der Justitia und Ihrer Waage In Deutschland realiter aus? Bleiben Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit auf der Strecke? Deutschland, ein Eldorado für Richterwillkür, Staatsanwaltsmißbrauch, Fehlurteile, Rechtsbeugungen, Vertuschungsmanöver, Urkundenfälschungen, Betrug und gravierende Rechtsverstöße übelster Art?


 

Wann werden Staatsanwälte, Richter und Gutachter sich auf dem Wege über soziale Wahrnehmungen und phänomenale Kausalität in der Lage sehen, eine Brücke zur moralischen Funktion der Verantwortung herzustellen? Werden Staatsanwälte, Richter und Gutachter jemals zu der Erkenntnis gelangen, daß der jeweilige Schweregrad der Schädigung der jeweils Betroffenen und der unseligen Unfallfolgen Geschädigter sich auf das Maß an Verantwortung auswirkt, das den Urhebern zugewiesen werden muß?

 

Es wäre eine unzulässige Verkürzung des in der Struktur der Verantwortung vorgezeichneten Verweisungszusammenhangs, wenn die Verantwortung einseitig als die Verantwortung des moralischen Subjektes für dessen Handeln interpretiert würde, setzt doch der juristische Verantwortungsbegriff die Übertretung definierter Rechtsnormen bzw. die Verletzung spezifischer Rechtsgüter voraus.

 

Wie lange noch sollen deutsche Familien schwere, ja schwerste Schädigungen durch Rechtsbeugungen, Urkundenfälschungen und Betrügereien durch vorsitzende Richterinnen und Richter aller Instanzen sowie durch bewußte, Behörden vorsätzlich täuschende Verfälschungen von Zeugnisunterlagen durch Gerichtsgutachter unwidersprochen in Kauf nehmen?

 

Wohin steuert die volksgefährdende Unrechts­-Justiz in Deutschland, wenn vorsitzende Richterinnen und Richter Beweise und Begründungen von Klägern vorsätzlich weder prüfen noch bewerten und sich nachweislich an erfundene Unwahrheiten klammern, um die Beweisrechte von Klägern auszuschalten?

 

So wie in Hessen Korruption und Bestechungsskandale im Baubereich und den damit befaßten Behörden überhand nehmen (über 100 Strafverfahren für die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Limburg und ca. 1300 Strafverfahren beim Landgericht Frankfurt/Main sprechen eine deutliche Sprache) und die durch Manipulationen und Korruption verursachten Schäden auszuufern drohen ‑­ Hessens oberster Rechnungsprüfer geht von einem ‑ vorsichtig ‑ geschätzten Betrag bis zu 170 Millionen Mark aus, die allein das Land Hessen auf diese Weise jährlich verliert ‑ (der südhessische Bauunternehmer, der der Staatsanwaltschaft gestanden hat, fünfundvierzigmal Mitarbeitern in Bauämtern Bestechungsgelder gezahlt zu haben, da ansonsten die Aufträge ausgeblieben wären, ist kein korruptiogener Einzelfall; der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Udo Müller, spricht von »flächendeckenden Strukturen«),schreien strafwürdige Verhaltensweisen von Richtern, Staatsanwälten und Gefälligkeitsgutachtern in deutschen Bundesländern geradezu zum Himmel. Strafanzeigen gegen vorsitzende Richter und Staatsanwälte wegen Urkundenfälschungen und Strafvereitelungen im Amt sind keine Seltenheit. Grobe Mißachtungen monatelanger Bemühungen von Klägern zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung sind an der Tagesordnung.

 

Es ist nicht einzusehen, daß einerseits jeder Bürger, der Urkunden gefälscht hat, von Richtern des dafür zuständigen Gerichts bestraft wird, während andererseits Richter, die Urkundenfälschung begangen haben, straflos bleiben.

 

Wo bleibt da unsere Rechtsordnung, wo unser Rechtsstaat, in dem Richter und Staatsanwälte schalten und walten können wie es ihnen beliebt?

 

Wäre es nicht die selbstverständlichste Pflicht jedes bundesdeutschen Justizministers, alle individuellen, unsachlichen, unrealistischen, willkürlichen Auslegungsmentalitäten deutscher Richterinnen und Richter zu rügen und in die Schranken zu weisen? Ist es etwa damit getan, wenn der rheinland‑pfälzische Justizminister Peter Caesar sagt: »Im deutschen Gerichtsbetrieb knirscht es gewaltig. Immer mehr Verfahren werden aufgeschoben, die Rückstände sind besorgniserregend«, und Roman Herzog ... hinzufügt: »Wenn man uns nicht bald hilft, saufen wir ab«, und der Berliner Generalstaatsanwalt Hans‑Joachim Heinze ergänzt: »Jeder Verteidiger hat es heute in der Hand, Verfahren endlos in die Länge zu ziehen, Befangenheitsanträge gegen Richter und Staalsanwälte sind längst zu einem Ritual geworden, das manche Verteidiger schamlos ausnutzen«!

 

Das kann und darf doch nicht der letzte Schluß deutscher juristischer Weisheit sein!