Korrupte Jusitiltia auf dem Vormarsch?
Von Dr. Norbert Bartel (Professor sc. jur.)
Wie sieht es mit der Justitia und Ihrer Waage In Deutschland realiter
aus? Bleiben Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit auf der Strecke? Deutschland,
ein Eldorado für Richterwillkür, Staatsanwaltsmißbrauch, Fehlurteile,
Rechtsbeugungen, Vertuschungsmanöver, Urkundenfälschungen, Betrug und
gravierende Rechtsverstöße übelster Art?
Wann werden Staatsanwälte,
Richter und Gutachter sich auf dem Wege über soziale Wahrnehmungen und phänomenale
Kausalität in der Lage sehen, eine Brücke zur moralischen Funktion der Verantwortung herzustellen? Werden
Staatsanwälte, Richter und Gutachter jemals zu der Erkenntnis gelangen, daß der
jeweilige Schweregrad der Schädigung der jeweils Betroffenen und der unseligen
Unfallfolgen Geschädigter sich auf das Maß an Verantwortung auswirkt, das den
Urhebern zugewiesen werden muß?
Es wäre eine unzulässige
Verkürzung des in der Struktur der Verantwortung vorgezeichneten
Verweisungszusammenhangs, wenn die Verantwortung einseitig als die
Verantwortung des moralischen Subjektes für dessen Handeln interpretiert würde,
setzt doch der juristische Verantwortungsbegriff die Übertretung definierter
Rechtsnormen bzw. die Verletzung spezifischer Rechtsgüter voraus.
Wie lange noch sollen deutsche
Familien schwere, ja schwerste Schädigungen durch Rechtsbeugungen,
Urkundenfälschungen und Betrügereien durch vorsitzende Richterinnen und Richter
aller Instanzen sowie durch bewußte, Behörden vorsätzlich täuschende Verfälschungen
von Zeugnisunterlagen durch Gerichtsgutachter unwidersprochen in Kauf nehmen?
Wohin steuert die
volksgefährdende Unrechts-Justiz in Deutschland, wenn vorsitzende Richterinnen
und Richter Beweise und Begründungen von Klägern vorsätzlich weder prüfen noch
bewerten und sich nachweislich an erfundene
Unwahrheiten klammern, um die Beweisrechte von Klägern auszuschalten?
So wie in Hessen Korruption
und Bestechungsskandale im Baubereich und den damit befaßten Behörden überhand
nehmen (über 100 Strafverfahren für die Staatsanwaltschaft beim Landgericht
Limburg und ca. 1300 Strafverfahren beim Landgericht Frankfurt/Main sprechen
eine deutliche Sprache) und die durch Manipulationen und Korruption verursachten
Schäden auszuufern drohen ‑ Hessens oberster Rechnungsprüfer geht von
einem ‑ vorsichtig ‑ geschätzten Betrag bis zu 170 Millionen Mark
aus, die allein das Land Hessen auf diese Weise jährlich verliert ‑ (der
südhessische Bauunternehmer, der der Staatsanwaltschaft gestanden hat,
fünfundvierzigmal Mitarbeitern in Bauämtern Bestechungsgelder gezahlt zu haben,
da ansonsten die Aufträge ausgeblieben wären, ist kein korruptiogener
Einzelfall; der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Udo Müller, spricht von
»flächendeckenden Strukturen«),schreien strafwürdige Verhaltensweisen von
Richtern, Staatsanwälten und Gefälligkeitsgutachtern in deutschen Bundesländern
geradezu zum Himmel. Strafanzeigen gegen vorsitzende Richter und Staatsanwälte
wegen Urkundenfälschungen und Strafvereitelungen im Amt sind keine Seltenheit.
Grobe Mißachtungen monatelanger Bemühungen von Klägern zur Durchsetzung unserer
Rechtsordnung sind an der Tagesordnung.
Es ist nicht einzusehen, daß
einerseits jeder Bürger, der Urkunden gefälscht hat, von Richtern des dafür zuständigen
Gerichts bestraft wird, während andererseits Richter, die Urkundenfälschung
begangen haben, straflos bleiben.
Wo bleibt da unsere
Rechtsordnung, wo unser Rechtsstaat, in dem Richter und Staatsanwälte schalten
und walten können wie es ihnen beliebt?
Wäre es nicht die
selbstverständlichste Pflicht jedes bundesdeutschen Justizministers, alle
individuellen, unsachlichen, unrealistischen, willkürlichen
Auslegungsmentalitäten deutscher Richterinnen und Richter zu rügen und in die
Schranken zu weisen? Ist es etwa damit getan, wenn der rheinland‑pfälzische
Justizminister Peter Caesar sagt: »Im
deutschen Gerichtsbetrieb knirscht es gewaltig. Immer mehr Verfahren werden
aufgeschoben, die Rückstände sind
besorgniserregend«, und Roman Herzog ... hinzufügt: »Wenn man uns nicht
bald hilft, saufen wir ab«, und der Berliner Generalstaatsanwalt Hans‑Joachim
Heinze ergänzt: »Jeder Verteidiger hat es heute in der Hand, Verfahren endlos
in die Länge zu ziehen, Befangenheitsanträge gegen Richter und Staalsanwälte
sind längst zu einem Ritual geworden, das manche Verteidiger schamlos
ausnutzen«!
Das kann und darf doch nicht der letzte Schluß deutscher juristischer
Weisheit sein!