Korpsgeist,
Unterwerfung, Verfolgung kritischer Geister und Strafvereitelung für korrupte
Beamte
Der ehemalige Justizminister Dr. Klingner (SPD) hat
nicht nur festgestellt, daß in den 1950er Jahren in der Kantine des OLG
Schleswig noch das Horst-Wessel-Lied gesungen wurde, sondern auch, daß es in
der schleswig-holsteinischen Justiz einen ausgeprägten Korpsgeist gibt. Aus
einem berufeneren Munde kann dies nicht kommen, da Klingner vor seiner
politischen Tätigkeit Amtsrichter in Bad Oldesloe war.
Wer sich nicht in die „Kameradschaft“ einfügt und
unterwirft, wird gemobbt und fertig gemacht. Eins der schäbigsten Beispiele
kann im ersten Band der "Rechtsbeugermafia" nachgelesen werden.
Der ehemalige Generalstaatsanwalt in Frankfurt Fritz
Bauer, der nach einem SPIEGEL-Bericht entscheidend an der Ergreifung von
Eichmann in Südamerika beteiligt war, hat zu dem Verhältnis zu seiner ebenfalls
reaktionären Behörde geäußert:
„Immer wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete
ich feindliches Ausland!“
Ebenso muß es Professor Dr. Heribert Ostendorff
gegangen sein, bis er sich einer erfolgreichen Gehirnwäsche durch die „alte
Garde“ unterzogen hatte. Vor Amtsantritt als Generalstaatsanwalt hatte er noch
ganz deutlich einen "ungesetzlichen Wildwuchs" in der
schleswig-holsteinischen Justiz ausmachen können, später ließ er seiner Behörde
nach wie vor freie Hand bei krummen Dingern, während er sich einer
umfangreichen Vortragstätigkeit und der Abfassung apologetischer Nachrufe für
seinen pechschwarzen Stellvertreter widmete.
Die Faktoren „Korpsgeist“ und „Ansehen der Justiz“
werden auch von absolut seriösen Autoren anerkannt, wie z. B. von dem im
Bundesjustizministerium für das Richterrecht zuständigen Referenten
Ministerialdirigenten Thomas (S. 25, 26 u. 54).
Es verwunderte Edwin Wolf, daß er als Referendar nie
mit diesen Dingen behelligt wurde, sondern erst während seiner
Anwaltstätigkeit, als ihm nach geraumer Zeit dämmerte, die meisten
schleswig-holsteinischen Justizjuristen kümmern sich einen Scheißdreck um die
verfassungsmäßige Ordnung.
Der Begriff „Korpsgeist“ ist allerdings verpönt und
hatte Wolf schon Mitte der 1980er Jahre ein ehrengerichtliches Ermittlungsverfahren
eingetragen, wobei ihm weiterhin der Spruch angelastet wurde, für einige Bürger
in unserer Republik sei das Grundgesetz so heilig, daß sie es nur an hohen
Feiertagen anwenden möchten. Erst als Wolf die Herrschaften in Schleswig darauf
hinwies, daß es sich um ein wörtliches Zitat des SPD-Kronjuristen Adolf Arndt
(MdB) handele, wurde das Verfahren schnell und kleinlaut eingestellt.
Statt dessen bedient man sich vorzugsweise des
Begriffes der „Kollegialität“ als mafiose Andeutung. So hatte auch der damalige
Justizminister Hoffmann (CDU/Rotarier/Prototyp stets konturloser
Unverbindlichkeit) anläßlich der Amtseinführung der Amtsgerichts-Präsidentin
Heimlich-Lotterbeck mit seinem üblichen süffisant-schwülen Lächeln darauf
hingewiesen, sie werde ihre Amtsführung schon im Sinne der Kollegialität
auszurichten wissen.
Viele Juristen sind schon im Zeitpunkt der
Staatsexamina „richtig eingenordet“, wenn sie nämlich innerhalb ihrer
Burschenschaften „eingepaukt“ bekommen haben, daß Korps-Recht geltendes Recht
bricht (Hennecke Kardel: Das öffentliche Ärgernis, S. 191 u. 250).
Wie diese Herrschaften dann allerdings den Diensteid
auf die verfassungsmäßige Ordnung leisten können, dürfte ein Geheimnis der
Psychiatrie bleiben (Schizophrenie?). Man kann von Italien halten was man will,
aber eins ist wirklich einsame Klasse: Freimaurer dürfen weder Staatsanwalt
noch Richter werden. Das müßte man auch in Deutschland einführen und zwar nicht
nur für Freimaurer, sondern auch für ihre Metastasen (Rotary, Lions, Kiwanis
usw.) und die Verbindungen (Burschenschaften, Landsmannschaften und Korps).
Allerdings
fürchten diese Herrschaften generell die Wahrheit und die Wahrhaftigkeit wie
der Teufel das Weihwasser; sie stehen nämlich auf dem intellektuellen Niveau
eines einfachen US-Marines, dessen Festplatte bis auf die Werteskala:
„Einheit,
Korps, Gott und Vaterland“
gelöscht wurde.
Die Analyse des großen Korpsgeistes in der schleswig-holsteinischen
Justiz zeigt erstaunliche Parallelen zu ähnlichen Erscheinungsformen in der
Ärzteschaft, wie diese erstmalig von Hackethal einer breiten Öffentlichkeit
erläutert wurden:
1.
Die Rechtsanwälte mögen ungestört ihr Geld
verdienen, aber nicht aufmucken.
2.
Die Richter wollen mit möglichst wenig Arbeit ein
beschauliches Leben führen.
3.
Mit verteilten Rollen soll für den Bürger eine Show
abgezogen werden.
4.
Wechselseitig soll der Respekt des Bürgers vor der
Justiz hochgehalten werden, so daß jede Kritik zu unterbleiben hat.
Dieses Harmoniemodell hat am Landgericht Lübeck
einen Sprung bekommen. Der Graben zwischen erzkonservativen und liberalen
Richtern wird immer tiefer. Die Polarisierung wird immer ausgeprägter. Die
verfeindeten Fraktionen grüßen sich nicht einmal mehr auf dem Gerichtsflur.
Wenn die beteiligten Fraktionen notwendig zu gemeinsamen Sitzungen
zusammenkommen, geht es regelmäßig zu wie auf dem Jahrestreffen der „Freunde der
italienischen Oper“ in Miami/Florida.
Bereits in einem Leserbrief hatte Edwin Wolf zum
Ausdruck gebracht, daß es in der schleswig-holsteinischen Justiz einen Block
gibt, den man als Mischung aus Reichswehr (Korpsgeist) und katholischer Kirche
(Subordination) umschreiben kann.
Die bedingungslose Unterwerfung, die sich z. B. bei
der katholischen Priesterweihe in einem Kotau, also der totalen demütigenden
Erniedrigung niederschlägt, wird z. B. auch von dem schwulen Rechtsanwalt, Waffenhändler
und Ex-Landtagsabgeordneten Joe Pupus (SPD) eingefordert und zwar von seiner
Konkurrentin auf dem Gebiet der Sozialarbeit und Resozialisierung, der
Alleinerziehenden Katinka Kodderschnauze. Jene idealistische und deshalb
leidgeprüfte Frau wurde wegen mickriger Hanfpflanzen in ihrem Schrebergarten,
die sie nicht einmal selbst gepflanzt hatte, von dem Oberstaatsanwalt Michel
Tamagotschi wegen eines Verbrechenstatbestandes gegen das Betäubungsmittelgesetz
angeklagt und vom der Amtsrichterin Ingelore Geizig zu einer
existenzvernichtenden Geldstrafe verurteilt. Nach Aussage der Angeklagten soll
Tamagotschi in der Hauptverhandlung geäußert haben, sie stehe nicht wegen der
paar Hanfpflanzen vor Gericht, sondern wegen der frechen Briefe, die sie an
Mitglieder des Lübecker Establishments versende. In der Berufungsverhandlung
wäre das Verfahren um ein Fotzenhaar eingestellt worden.
Auf der anderen Seite ließ Oberstaatsanwalt
Tamagotschi bezüglich hochkrimineller Korruptionsdelikte unter Beteiligung
eines Amtmanns des Arbeitsamtes Lübeck Verfolgungsverjährung eintreten.
Einzelheiten dazu später. Solche Charakterstärke prädestiniert in Lübeck
naturgemäß nicht nur für die Beförderungsstelle eines Oberstaatsanwalts,
sondern auch für einen Sitz in dem Kirchenvorstand einer evangelischen
Gemeinde. Daß Bruder Martin sich im Grabe umdreht, geht den Schwarzröcken total
am Arsch vorbei. Nicht der Täter ist der Kriminelle, sondern derjenige, der es
entgegen der Omertà an die Öffentlichkeit zerrt. Selbst eindeutige Aussagen der
heiligen Schrift berührt die Pfaffen wenig, denn darin steht geschrieben
"... denn
die Wahrheit macht Euch frei!"