Korpsgeist, Unterwerfung, Verfolgung kritischer Geister und Strafvereitelung für korrupte Beamte

 

Der ehemalige Justizminister Dr. Klingner (SPD) hat nicht nur festgestellt, daß in den 1950er Jahren in der Kantine des OLG Schleswig noch das Horst-Wessel-Lied gesungen wurde, sondern auch, daß es in der schleswig-holsteinischen Justiz einen ausgeprägten Korpsgeist gibt. Aus einem berufeneren Munde kann dies nicht kommen, da Klingner vor seiner politischen Tätigkeit Amtsrichter in Bad Oldesloe war.

 

Wer sich nicht in die „Kameradschaft“ einfügt und unterwirft, wird gemobbt und fertig gemacht. Eins der schäbigsten Beispiele kann im ersten Band der "Rechtsbeugermafia" nachgelesen werden.

 

Der ehemalige Generalstaatsanwalt in Frankfurt Fritz Bauer, der nach einem SPIEGEL-Bericht entscheidend an der Ergreifung von Eichmann in Südamerika beteiligt war, hat zu dem Verhältnis zu seiner ebenfalls reaktionären Behörde geäußert:

 

„Immer wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland!“

 

Ebenso muß es Professor Dr. Heribert Ostendorff gegangen sein, bis er sich einer erfolgreichen Gehirnwäsche durch die „alte Garde“ unterzogen hatte. Vor Amtsantritt als Generalstaatsanwalt hatte er noch ganz deutlich einen "ungesetzlichen Wildwuchs" in der schleswig-holsteinischen Justiz ausmachen können, später ließ er seiner Behörde nach wie vor freie Hand bei krummen Dingern, während er sich einer umfangreichen Vortragstätigkeit und der Abfassung apologetischer Nachrufe für seinen pechschwarzen Stellvertreter widmete.

 

Die Faktoren „Korpsgeist“ und „Ansehen der Justiz“ werden auch von absolut seriösen Autoren anerkannt, wie z. B. von dem im Bundesjustizministerium für das Richterrecht zuständigen Referenten Ministerialdirigenten Thomas (S. 25, 26 u. 54).

 

Es verwunderte Edwin Wolf, daß er als Referendar nie mit diesen Dingen behelligt wurde, sondern erst während seiner Anwaltstätigkeit, als ihm nach geraumer Zeit dämmerte, die meisten schleswig-holsteinischen Justizjuristen kümmern sich einen Scheißdreck um die verfassungsmäßige Ordnung.

 

Der Begriff „Korpsgeist“ ist allerdings verpönt und hatte Wolf schon Mitte der 1980er Jahre ein ehrengerichtliches Ermittlungsverfahren eingetragen, wobei ihm weiterhin der Spruch angelastet wurde, für einige Bürger in unserer Republik sei das Grundgesetz so heilig, daß sie es nur an hohen Feiertagen anwenden möchten. Erst als Wolf die Herrschaften in Schleswig darauf hinwies, daß es sich um ein wörtliches Zitat des SPD-Kronjuristen Adolf Arndt (MdB) handele, wurde das Verfahren schnell und kleinlaut eingestellt.

 

Statt dessen bedient man sich vorzugsweise des Begriffes der „Kollegialität“ als mafiose Andeutung. So hatte auch der damalige Justizminister Hoffmann (CDU/Rotarier/Prototyp stets konturloser Unverbindlichkeit) anläßlich der Amtseinführung der Amtsgerichts-Präsidentin Heimlich-Lotterbeck mit seinem üblichen süffisant-schwülen Lächeln darauf hingewiesen, sie werde ihre Amtsführung schon im Sinne der Kollegialität auszurichten wissen.

 

Viele Juristen sind schon im Zeitpunkt der Staatsexamina „richtig eingenordet“, wenn sie nämlich innerhalb ihrer Burschenschaften „eingepaukt“ bekommen haben, daß Korps-Recht geltendes Recht bricht (Hennecke Kardel: Das öffentliche Ärgernis, S. 191 u. 250).

 

Wie diese Herrschaften dann allerdings den Diensteid auf die verfassungsmäßige Ordnung leisten können, dürfte ein Geheimnis der Psychiatrie bleiben (Schizophrenie?). Man kann von Italien halten was man will, aber eins ist wirklich einsame Klasse: Freimaurer dürfen weder Staatsanwalt noch Richter werden. Das müßte man auch in Deutschland einführen und zwar nicht nur für Freimaurer, sondern auch für ihre Metastasen (Rotary, Lions, Kiwanis usw.) und die Verbindungen (Burschenschaften, Landsmannschaften und Korps).

 

 Allerdings fürchten diese Herrschaften generell die Wahrheit und die Wahrhaftigkeit wie der Teufel das Weihwasser; sie stehen nämlich auf dem intellektuellen Niveau eines einfachen US-Marines, dessen Festplatte bis auf die Werteskala:

 

                            „Einheit, Korps, Gott und Vaterland“

 

gelöscht wurde.

 

Die Analyse des großen Korpsgeistes in der schleswig-holsteinischen Justiz zeigt erstaunliche Parallelen zu ähnlichen Erscheinungsformen in der Ärzteschaft, wie diese erstmalig von Hackethal einer breiten Öffentlichkeit erläutert wurden:

 

 

1.

Die Rechtsanwälte mögen ungestört ihr Geld verdienen, aber nicht aufmucken.

 

2.

Die Richter wollen mit möglichst wenig Arbeit ein beschauliches Leben führen.

 

3.

Mit verteilten Rollen soll für den Bürger eine Show abgezogen werden.

 

4.

Wechselseitig soll der Respekt des Bürgers vor der Justiz hochgehalten werden, so daß jede Kritik zu unterbleiben hat.

 

Dieses Harmoniemodell hat am Landgericht Lübeck einen Sprung bekommen. Der Graben zwischen erzkonservativen und liberalen Richtern wird immer tiefer. Die Polarisierung wird immer ausgeprägter. Die verfeindeten Fraktionen grüßen sich nicht einmal mehr auf dem Gerichtsflur. Wenn die beteiligten Fraktionen notwendig zu gemeinsamen Sitzungen zusammenkommen, geht es regelmäßig zu wie auf dem Jahrestreffen der „Freunde der italienischen Oper“ in Miami/Florida.

 

 

Bereits in einem Leserbrief hatte Edwin Wolf zum Ausdruck gebracht, daß es in der schleswig-holsteinischen Justiz einen Block gibt, den man als Mischung aus Reichswehr (Korpsgeist) und katholischer Kirche (Subordination) umschreiben kann.

 

Die bedingungslose Unterwerfung, die sich z. B. bei der katholischen Priesterweihe in einem Kotau, also der totalen demütigenden Erniedrigung niederschlägt, wird z. B. auch von dem schwulen Rechtsanwalt, Waffenhändler und Ex-Landtagsabgeordneten Joe Pupus (SPD) eingefordert und zwar von seiner Konkurrentin auf dem Gebiet der Sozialarbeit und Resozialisierung, der Alleinerziehenden Katinka Kodderschnauze. Jene idealistische und deshalb leidgeprüfte Frau wurde wegen mickriger Hanfpflanzen in ihrem Schrebergarten, die sie nicht einmal selbst gepflanzt hatte, von dem Oberstaatsanwalt Michel Tamagotschi wegen eines Verbrechenstatbestandes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt und vom der Amtsrichterin Ingelore Geizig zu einer existenzvernichtenden Geldstrafe verurteilt. Nach Aussage der Angeklagten soll Tamagotschi in der Hauptverhandlung geäußert haben, sie stehe nicht wegen der paar Hanfpflanzen vor Gericht, sondern wegen der frechen Briefe, die sie an Mitglieder des Lübecker Establishments versende. In der Berufungsverhandlung wäre das Verfahren um ein Fotzenhaar eingestellt worden.

 

Auf der anderen Seite ließ Oberstaatsanwalt Tamagotschi bezüglich hochkrimineller Korruptionsdelikte unter Beteiligung eines Amtmanns des Arbeitsamtes Lübeck Verfolgungsverjährung eintreten. Einzelheiten dazu später. Solche Charakterstärke prädestiniert in Lübeck naturgemäß nicht nur für die Beförderungsstelle eines Oberstaatsanwalts, sondern auch für einen Sitz in dem Kirchenvorstand einer evangelischen Gemeinde. Daß Bruder Martin sich im Grabe umdreht, geht den Schwarzröcken total am Arsch vorbei. Nicht der Täter ist der Kriminelle, sondern derjenige, der es entgegen der Omertà an die Öffentlichkeit zerrt. Selbst eindeutige Aussagen der heiligen Schrift berührt die Pfaffen wenig, denn darin steht geschrieben

 

"... denn die Wahrheit macht Euch frei!"