Land
schweigt über "Kieler Sondergericht".
Im Juli 1985 fragten die SPD‑Landtagsabgeordneten
Hamer und Jensen den schleswig‑holsteinischen Justizminister und späteren
"geschäftsführenden" Ministerpräsidenten Henning Schwarz nach den "Nacht-
und Nebelaktionen" des Kieler Sondergerichts im Jahre 1943. Einem
Doktoranden war in Schleswig die Einsicht in Akten des Sondergerichtes verwehrt
worden. Die Verfahren hatten Folter, Mißhandlungen und Mord von Tausenden zur
Folge, hatte das Nürnberger Gericht 1947 festgestellt, "sie wahrten nicht
einmal den Schein einer fairen Verhandlung oder Rechtsanwendung." Dennoch
blieben die Archive fest verschlossen. Das Justizministerium beruft sich auf
"schützenswerte Interessen Dritter". Nach Ansicht der SPD-Landtagsabgeordneten
Hamer und Jensen wurde "offenbar aber auch nicht ansatzweise von Amts
wegen der Versuch gemacht, die Urteile der Nazizeit auszuwerten und zumindest
die krassesten Verstöße gegen rechtsstaatliche Normen offenzulegen. "Das
allerdings", so schlußfolgern die Abgeordneten, "war wohl die
Voraussetzung dafür, daß selbst Richter von Sondergerichten nach dem Krieg
wieder in den Justizdienst übernommen werden konnten." Der Sprecher des
Justizministers Schwarz, Burghard Thiele nannte es "bedauerlich", daß
die Abgeordneten die "verzögerte Aktenordnung zur Begründung der
unrichtigen Behauptung heranziehen, eine juristische Bewältigung der
bedrückenden politischen Vergangenheit habe nicht stattgefunden."
Quelle: "Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein",
DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)