Land schweigt über "Kieler Sondergericht".

 

Im Juli 1985 fragten die SPD‑Landtagsabgeordneten Hamer und Jensen den schleswig‑holsteinischen Justizminister und späteren "geschäftsführenden" Ministerpräsidenten Henning Schwarz nach den "Nacht- ­und Nebelaktionen" des Kieler Sondergerichts im Jahre 1943. Einem Doktoranden war in Schleswig die Einsicht in Akten des Sondergerichtes verwehrt worden. Die Verfahren hatten Folter, Mißhandlungen und Mord von Tausenden zur Folge, hatte das Nürnberger Gericht 1947 festgestellt, "sie wahrten nicht einmal den Schein einer fairen Verhandlung oder Rechtsanwendung." Dennoch blieben die Archive fest verschlossen. Das Justizministerium beruft sich auf "schützenswerte Interessen Dritter". Nach Ansicht der SPD-Landtagsabgeordneten Hamer und Jensen wurde "offenbar aber auch nicht ansatzweise von Amts wegen der Versuch gemacht, die Urteile der Nazizeit auszuwerten und zumindest die krassesten Verstöße gegen rechtsstaatliche Normen offenzulegen. "Das allerdings", so schlußfolgern die Abgeordneten, "war wohl die Voraussetzung dafür, daß selbst Richter von Sondergerichten nach dem Krieg wieder in den Justizdienst übernommen werden konnten." Der Sprecher des Justizministers Schwarz, Burghard Thiele nannte es "bedauerlich", daß die Abgeordneten die "verzögerte Aktenordnung zur Begründung der unrichtigen Behauptung heranziehen, eine juristische Bewältigung der bedrückenden politischen Vergangenheit habe nicht stattgefunden."

 

Quelle: "Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein", DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)