Justizsaustall

 

Flugblatt, welches von dem Justizopfer Krüger vor einigen Jahren vor dem Landgericht Lübeck verteilt wurde:

 

Wie lange noch müssen wir diesen Justizsaustall ertragen?

 

Rechtsanwalt (RA) W. hat in seinem in den Lübecker Nachrichten vom 13.08.1995 veröffentlichten Leserbrief behauptet, Richter (Ri), Staatsanwälte (StA) und devote RA könnten In Schleswig‑Holstein Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Beleidigung, Untreue und Verbrechen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz am laufenden Band begehen, ohne belangt zu werden. Außerdem herrsche eine Zweiklassenjustiz.

 

Weil ein normaler Steuerzahler solche schwerwiegenden Anschuldigungen kaum glauben mag, haben wir RA W. gebeten, seine Vorwürfe mit einigen Beispielen zu belegen. RA W. hat uns nachfolgende Aufzählung von Beispielen der "gängigen straflosen Amtsdelikte" mitgeteilt:

 

1. Rechtsbeugung: Ri Volkmar Cholerix-Bullerjahn in zumindest 4 Fällen, wobei bisher 2 Fälle von der StA und Generalstaatsanwalt gedeckt wurden.

 

Ri Gerhard Geizig in diversen Prozeßkostenhilfeentscheidungen und Streitwertfestsetzungen; außerdem im Prozeßverfahren M/Ehel. St.

 

Ri Dr. A. Chomeni in Sachen Rolf M. ./. T.

 

RA Dr. Mabuse und 4 weitere Ri des EGH in dem Ehrengerichtsverfahren gegen RA W. wegen eindeutiger Sachverhaltsmanipulation.

 

Ri Herta Meise in der Unterhaltssache K., dem monatlich noch 30 DM zum Leben verblieben.

 

Ri Wickelkind in den Famillensachen P. und Sch.

 

3 Berufsrichter des VG Schleswig i.S. Eduard S. ./. HL

 

RI Dr. Watschenpeter in unzähligen Fällen. Präsident und Vizepräsident des Landgerichts sollen ihm wiederholt Willkürentscheidungen bescheinigt haben.

 

2. Strafvereitelung im Amt:       Von den Mitwissern und Förderern des Massenmörders Prof. Heyde wurde keiner bestraft und auch nur ein Gerichtspräsident und ein Staatsanwalt angeklagt. Im übrigen soll RA W. aktenmäßig zumindest 20 Fälle der Strafvereitelung im Amt nachweisen können; u.a. bezüglich der Straftaten z.N. des R. Moldzio.

 

3. Freiheitsberaubung:     Ri Cholerix-Bullerjahn verhaftet einen Postboten, der sein Fahrrad vor dem Gericht angeblich falsch abgestellt hat.

 

Ri Dr. Watschenpeter läßt in mündlicher Verhandlung eine Prozeßpartei von Justizwachtmeistern abführen, nur weil diese den wahrheitsgemäßen Inhalt aus dem Leserbrief eines RA zitiert.

 

R. Dr. Watschenpeter soll einen Monteur mit der Ankündigung in seinem Keller eingeschlossen haben, diesen erst wieder freizulassen, wenn er seine Waschmaschine repariert hat, was der Handwerker zuvor als unwirtschaftlich abgelehnt hatte.

 

4. Verfolgung Unschuldiger:     Insoweit kann RA W. zumindest 3 Fälle aktenmäßig nachweisen, wobei die Verfolgung des R. Moldzio schwere gesundheitliche Folgen hatte.

 

5. Beleidigungen:   LOSta W. verunglimpft RA W. in einer Kneipe gegenüber wildfremden Leuten als Querulanten, weil dieser sich über unerträgliche Zustände in der Justiz beschwert hatte.

 

Ri Gerhard Geizig beleidigt völlig grundlos 2 RAe In mündlicher Verhandlung in Gegenwart der Mandanten mit der Behauptung, diese würden ihren Mandanten die Hand nicht zum Begrüßungshandschlag reichen, sondern mit aufgehaltener Hand, um ihnen Geld abzufordern. Präsident Dr. Bonsai deckt diese Unverschämtheit und wird alsbald danach zum Landgerichtspräsidenten befördert.

 

6. Untreue:      RA Luden aus M. und RA Sp. aus L. haben erhebliche Mandantengelder veruntreut und wurden durch Strafvereitelung von OStA Hamsterbacke bzw. Ri Z. gedeckt.


 

7.  RA Joe Pupus (ehem. Mitglied des Richterwahlausschusses des s‑h Landtages) bietet unter Mißbrauch des Instituts der Verteidigerpost einem Inhaftierten Kriegswaffen im Wert von mehreren Millionen DM an und wird nicht gem. §§ 4a, 22a Kriegswaffenkontrollgesetz bestraft.

 

8. Verletzung des Dienstgeheimnisses:         LOSta Lütt Matten steckt einem ehemaligen Ministerpräsidenten und Parteifreund Dienstgeheimnisse und wird ebensowenig vor Gericht gestellt wie die anderen 4 Behördenleiter, die den Generalstaatsanwalt a.D. trotz Entlassung aus dem Amt noch an Dienstbesprechungen teilnehmen lassen.

 

9. Urkundenfälschung und Betrug:      RAin Delsnerkowski ändert in einem bereits unterschriebenen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich die Bankverbindung zugunsten ihrer Mandantin, obwohl dieser nicht einmal intern ein Anteil des Erstattungsanspruchs zustehen könnte. Das Verfahren wird eingestellt!

 

10. RA Sp. begeht eindeutigen qualifizierten Parteiverrat und wird durch RI Z. gedeckt.

 

11.     RA Jussuf Luden wurde von einer juristischen Mitarbeiterin der Vergewaltigung beschuldigt, allerdings nicht vor Gericht gestellt, weil die mit ihm befreundeten gerichtsbekannten Dauerzeugen ihm erneut ein Alibi verschafft hatten.

 

12.     Ri Schwuchtelberger steht nach wie vor in dem dringenden Verdacht, straffrei mit kleinen Jungen herumgemacht zu haben, wofür einer seiner Kollegen Herrn K. zu 12 Monaten Haft verurteilt hat.

 

13. Falschbeurkundung im Amt:         Ri Dr. Chomeni protokolliert, eine Erklärung sei angeblich von 5 Personen abgegeben worden, während diese nur von einer Person abgegeben worden war. Selbst der Justizminister muß die Falschbeurkundung "bedauern", gleichwohl wird Dr. Chomeni nicht vor Gericht gestellt.

 

Notar Karl Rainer R. begeht in Mecklenburg eine eindeutige Falschbeurkundung, aber das Verfahren wird eingestellt.

 

14.     Seit 1945 stehen die Ri des Sondergerichts Kiel in dringendem Mordverdacht, da skandinavische Widerstandskämpfer außerhalb des Gerichtsverfahrens der Gestapo zur allseits bekannten Liqidierung überstellt wurden. Die entsprechenden Akten sind bis heute verschwunden! Dafür haben die Sonderrichter wieder ‑ bis zum Landgerichtspräsidenten Karriere gemacht.

 

15.     Daß noch viele Jahre nach dem Zusammenburch in der Kantine des OLG Schleswig das Horst‑Wessel‑Lied gesungen würde, wird wohl auch erst am Tage des jüngsten Gerichts abgegolten werden.

 

Wir fordern den schleswig‑holsteinischen Landtag und die schleswig‑holsteinische Landesregierung auf, diese Vorwürfe durch ein unabhängiges Expertenteam überprüfen zu lassen, um eine Generalsäuberung vorzunehmen, soweit sich diese Vorwürfe als berechtigt erweisen sollten.

 

V. i. S. d. P.: Krüger, Harmsdorf