Offener Brief an Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgericht
- Thema: Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht als
Bürger -
(Kirche zum Mitreden, 17.06.2004)
Von der KzM-Startseite
09.05.2004
Zensur und Toleranz
Die
V2-Sekte glänzte mal wieder mit ihrem Zensur-Wahn. Unser Eintrag im Gästebuch
von "Theologisches" (8-May-2004 11:59:49) wurde kommentarlos gelöscht:
Zu der vermeintlichen Rahner-Kritik von David Berger und Konsorten gibt es eine
kleine Notiz in http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm. Da
Hans Kindlimann ein alter Bekannter ist (er hat sich in Chur meine
"sedisvakantistische" Literatur ausgeliehen), könnte ich ihn vielleicht einmal
bei KzM würdigen.
Die V2-Sekte verträgt offensichtlich keinerlei Kritik, erst recht ist sie
völlig dialogunfähig. Sie versucht nur, ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen,
christliches Handeln wird von ihr als "Zeitverschwendung" verurteilt.
Toleranter - wenigstens bislang - zeigte sich die Rheinische Post, die am 06.05.04 einen
Artikel brachte: "Bardot wegen rassistischer Aussagen angeklagt" über die
frühere Schauspielerin Brigitte Bardot, die wegen ihres neuen Buches "Schrei der
Stille" von der MRAP ["Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft"] des
Rassismus beschuldigt wurde. Am 07.05.04 12:43 veröffentlichten wir dort einen
Kommentar, der momentan noch immer abrufbar ist:
Ich habe "Schrei der Stille" nicht gelesen, und ich will mich auch hier nicht
über Brigitte Bardot äußern. Der Artikel lässt aber erkennen, dass die MRAP hier
schweres Unrecht verübt. Es ist nicht nur nicht verwerflich, sondern geboten,
gegen Islamisierung zu sprechen. Und wenn Kirchen so zweckentfremdet werden, wie
Bardot das schildert, dann sollte man über die Motive der Zweckentfremder
nachdenken. Die Ablehnung von Rave-Partys und Pornographie sollte für jeden
anständigen Menschen selbstverständlich sein. Aber von Gerechtigkeit will die
MRAP offensichtlich nichts wissen. Wenn man "Behinderte und Homosexuelle"
hinsichtlich der "Angriffe" resp. Erlaubtheit derselben quasi auf eine Stufe
stellt, verspielt man damit jegliche Glaubwürdigkeit. Denn Behinderung ist im
Gegensatz zur Sodomie keine Sünde. Es ist sehr bedauerlich, wenn Behinderte als
"Menschen zweiter Klasse" bis hin zu "Untermenschen" betrachtet und behandelt
werden. Und es ist sehr bedauerlich, dass Sodomie in vielen Ländern nicht
strafrechtlich verfolgt wird.
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, will die
MRAP Bardo in die "Tradition der Propaganda des Dritten Reichs" schieben. Nun
hatte Adolf von Österreich ja erklärt: "Die Aufgabe der Propaganda ist z.B.
nicht ein Abwägen der verschiedenen Rechte, sondern das ausschließliche Betonen
des einen eben durch sie zu vertretenden. Sie hat nicht objektiv auch die
Wahrheit, soweit sie den anderen günstig ist, zu erforschen, um sie dann der
Masse in doktrinärer Aufrichtigkeit vorzusetzen, sondern ununterbrochen der
eigenen zu dienen." Auf diesem Niveau bewegt sich die MRAP. Was ihrer Ideologie
nicht passt, wird zum "Rassismus" erklärt, und dann wird triumphalistisch
gejubelt: "Rassismus ist keine Meinung, sondern eine Straftat." Die MRAP will
nichts davon wissen, dass es ein Naturrecht gibt, das der menschlichen Willkür
entzogen ist. Keine rechtschaffene Tat kann wirksam zur Straftat erklärt werden,
selbst wenn man ihr den Totschläger "Rassismus" überstülpt, und keine Straftat
kann für rechtschaffene erklärt werden, selbst wenn man sie den Anordnungen der
staatlichen Obrigkeit entspricht. Nochmals O-Ton Adolf: "Es gibt keine Wahrheit,
weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll,
selbst das Verbrechen."
Jedem das Seine
Auch wenn dieser Satz als "Nazi-Spruch" verschrieen ist, bleibt er
doch die treffende Definition der Gerechtigkeit; oder anders: Wer Gerechtigkeit
fordert, gilt in Deutschland als Nazi. Wie dem auch sei: Es ist erforderlich,
dass man jedem Menschen gegenüber die Gerechtigkeit übt. Wenn wir sogar Brigitte
Bardot vor ungerechten Vorwürfen in Schutz nehmen, dann nicht deshalb, weil wir
ihre Handlungen generell gutheißen. Eher das Gegenteil ist der Fall - Bardot ist
ein erschreckendes Beispiel für einen Menschen, der mit elementaren
Moralprinzipien gebrochen hat. Geboren 1934, ist sie nunmehr dreimal geschieden
und seit 1992 zum viertenmal verheiratet. In ihrem Film "Viva María" (1965) wird
die Erfindung des Striptease gefeiert. Bardot setzt sich für die "Rechte der
Tiere" ein, ohne der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Tiere keine Rechte haben
(s. Nachrichten v. 15.02.2001). Aber wenn
Bardot nun Unrecht erleidet, dann ist das keine "ausgleichende Gerechtigkeit",
sondern eben weiterhin Unrecht.
Ähnlich ist ja auch unser Einsatz gegen das
Unrecht, das Lebensschützer in Deutschland zu erleiden haben, zu verstehen. Wir
verteidigen sogar noch V2-Sektierer, obwohl diese unser Blut an ihren Händen
haben, z.B. Klaus Günter Annen.
Auf
der Startseite von rechtskultur.de wird das Wort von Friedrich Dürrenmatt
(1921-1990) zitiert: "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz
keinen Zugang hat." Nun ist Dürrenmatt allerdings für seine Kritik, ja seinen
Spott gegen bestimmte Elemente gesellschaftlichen Lebens bekannt. In der
Lizeniatsarbeit "Gott und Mensch im Durcheinandertal. Erkenntnistheoretische und
theologische Beziehungen zwischen dem Roman Durcheinandertal und dem Gesamtwerk
Friedrich Dürrenmatts", Zürich 2000, von Stefan Götschi, heißt es (16f): "Durch
Søren Kierkegaard begriff Dürrenmatt den Glauben als existentielle Sache, lehnte
die Kirche und alles Dogmatische, Ideologische ab und betonte die Bedeutung des
Einzelnen, Subjektiven. [...] Der Schriftsteller bezeichnete sich bei jeder sich
ihm bietenden Gelegenheit als Atheist." Konkret was die "Justiz" anbetrifft,
enthalten Dürrenmatts sehr bekannten Kriminalromane um den Berner Kommissär
Bärlach die Ideologie der Selbstjustiz, der "ausgleichenden Gerechtigkeit"
i.S.v. tatsächlichem Unrecht.
Der offene Brief an Papier
Einer der Unterzeichner, i.e. Dr. Richard
Albrecht, der Autor von rechtskultur.de, schickte uns einiges Material per
e-mail zu, darunter auch diesen offenen Brief, der momentan an verschiedenen
Stellen im Internet veröffentlicht ist. Möglicherweise wird es noch mehr
Material von Albrecht bei KzM geben. Hier also der offene Brief (derzeit auch
z.B. unter der Adresse http://de.geocities.com/earchiv21/obpraespap.htm
veröffentlicht):
1.März 2004
Herrn
o.Prof.Dr.jur.habil. Dr.h.c. H.-J. Papier
-Präsident des
Bundesverfassungsgerichts/BVerfG-
Schlossbezirk 3
D.76131 Karlsruhe
Vorab als e-mail und Fax an:
<mailto:poststelle@bundesverfassungsgericht.de>; 0721 - 9101382
Sehr geehrter Herr BVerfG-Präsident,
sehr geehrter Herr Professor Papier,
weil wir rechtsstaatlich, bürgerrechtlich und
rechtskulturell engagierte Bürger dieses Landes - eines dem
Selbstverständnis nach demokratischen und sozialen Bundesstaates - sind, wollen
wir Ihnen zu einem zentralen Komplex jeder sozialen und demokratischen Rechts-
und Verfassungspraxis, des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen Gehörs
und seiner praktischen Mißachtung, einige Fragen in Form eines Offenen Briefes
stellen. Es geht uns nicht um diese oder jene rechtliche Einzelheit. Sondern
grundlegend um Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht als
Bürger-, Grund- und Menschenrecht. Nachdem Sie 1992 einen Ruf als Ordinarius für
Deutsches und Bayrisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches
Sozialrecht an der LMU München erhielten und 1991/98 Vorsitzender der
Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen
der DDR, 1994/98 Kommissionsmitglied zum Versorgungsruhens- und
Entschädigungsgesetz und seit Februar 1998 Vizepräsident des BVerfG sowie
Vorsitzender des 1. Senat wurden - sind Sie, seit April 2002, einstimmig
gewählter BVerfG-Präsident. Damit sind Sie, Herr Papier, dafür verantwortlich,
daß es in Deutschland immer noch als rechtens gilt, Verfassungsbeschwerden von
Bürger/innen begründungslos abzulehnen - eine seit 1993 legalisierte Praxis,
deren Rechtmäßigkeit endlich zur Prüfung beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg anstehen sollte. Seit 1993 nämlich erlaubt §
93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, Verfassungsbeschwerden begründungslos
abzulehnen - eine Praxis Ihres Hauses, die so menschenwürdeverletzend und
menschenrechtsfeindlich wie verfassungswidrig ist. Hätten Sie die
Verfassungswidrigkeit des § 93 BVerfGG als Ihre Handlungsgrundlage nicht selbst
erkennen müssen ? In einem Plenumsbeschluss Ihres Hauses Ende April 2003 wurden
Bundestag/Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die seit Gründung dieses
Staates, also nunmehr seit 55 Jahren, anhaltende rechtswidrige Praxis der
Verletzung des rechtlichen Gehörs endlich beendet wird: Dieser wichtige
Beschluss aller sechzehn Bundesverfassungsrichter/innen vom 30. April 2003, der
mit zehn zu sechs Stimmen(mehrheit) zustande kam, verpflichtet ´den
Gesetzgeber´, bis zum 31.12.2004 Rechtsschutz bei der Verletzung von
Verfahrensgrundsätzen, insbesondere zur Garantie des rechtlichen Gehörs vor
Gerichten im Sinne des Artikel 103 [4] des Grundgesetzes, zu schaffen. Der
Leitsatz Ihres Beschlusses vom 30.4.2003 lautet: "Es verstößt gegen das
Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes,
wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den
Fall vorsieht, daß ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch
auf rechtliches Gehör verletzt.“( BVerfG, 1 PBvU vom 30.4.2003, 11 Seiten:
<http://www.bverfg.de/entscheidungen/up20030430_1pvbu000102.html>) Wissen
Sie, Herr Papier, nicht, daß dies auch auf die von Ihnen praktizierte
Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen,
die sich als letzte innerstaatliche Rechtsmöglichkeit an Sie als
Verfassungsrichter und Senatsvorsitzenden wenden, zutrifft und daß diese
Grund- und Menschenrechtsverletzung/en in Form begründungsloser Ablehnungen in
Ihrem Hause seit 1993 massenhaft praktiziert werden? Und daß Ihr Haus zur
weiteren Verfahrensvereinfachung - entgegen dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz
(BVerfGG) - inzwischen sogar schon dazu übergeht,
Verfassungsbeschwerden einfach von der BVerfG-Verwaltung bearbeiten zu lassen -
so daß nicht einmal mehr der äußerliche Eindruck entstehen kann, daß
Verfassungsbeschwerden von Verfassungsrichtern entschieden würden ? Wissen
Sie denn nicht, welches Ausmaß diese verfassungswidrige Ablehnungspraxis Ihres
Hauses inzwischen angenommen hat? Würde man nur ´weiche´ Maßstäbe anlegen,
dann handelte es sich bei etwa 45.000 Beschwerden in diesem Zehnjahreszeitraum
um etwa 10.000 „Fälle“, in denen Ihre Verfahren nicht rechtens waren. Legt
man freilich eine ´hartes´ Kriterium an wie das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG, 1 B 231.94 [und] 1 C 34.94 vom 9.1.1995, unveröff. Beschluss, zit.6,7)
- dann hätte es 1993-2002 etwa 35.000 sich bei Ihnen beschwerende Bürger/innen
als Opfer Ihrer das Verfassungsgebot („Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf
rechtliches Gehör“) mißachtenden begründungslosen Ablehnungspraxis gegeben -
also, seitdem Sie, Herr Papier, dem 1. Senat vorsitzen, etwa 3.500 einzelne
Menschenrechtsverletzungen pro Jahr (vgl. R. Albrecht:
http://www.wissen24.de/vorschau/19738.html) Bei den von Ihnen begründungslos
abgelehnten Beschwerde-„Fällen“ handelt es sich um lebendige Menschen, die, weil
sie von Ihnen als „tote Registraturnummern“ (Franz Kafka) behandelt wurden, in
ihrer Würde als Menschen nachhaltig verletzt sind.
- Wissen Sie nicht, daß
Menschenwürde als ´oberstes Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts´
und zentralnormativer Grundsatz gilt und auch der deutschen Verfassung des
Grundgesetzes unterliegt ?
- Und daß Menschenwürde immer
dann verletzt wird, wenn „der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen
Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird"? (G. Düring, zit. nach FAZ,
204/3.9.2003, 33).
- Wissen Sie denn nicht, daß
Bürger/innen, die sich mit Beschwerden an Sie als Verfassungsrichter wenden,
nichts anderes als Gerechtigkeit, verstanden als ´den
geltenden Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen´ und
angemessene Rechtsprechung der mit der Rechtspflege beauftragten
Institutionen und Richtern erwarten - und von Ihnen nachhaltig enttäuscht werden
?
- Wissen Sie
wirklich nicht, daß Verfahrenslegitimation und das Recht auf ein faires
Verfahren grundlegende rechtskulturelle Errungenschaften der europäischen
Zivilisationsentwicklung sind ?
- Und haben nicht auch Sie, Herr
Papier, als Oberster Berufs- und Verfassungsrichter dieses Staates den
Richtereid geleistet, in dem es heisst (DRiG § 45; zit. nach
<http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/DRiG. html>) -
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu
urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" - ?
Glauben
Sie wirklich, daß Sie und Ihr Haus „nach bestem Wissen und Gewissen ... nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“, indem Sie Verfassungsbeschwerden
grundsätzlich ohne jede Begründung ablehnen ?
Und können Sie, Herr Papier,
denn die Bedeutung des grundlegenden Hinweises von Hannah Arendt, daß „die
Verletzung des Rechts eines einzigen die Verletzung des Rechts aller“ ist und
daß folglich jede einzelne von Ihnen begründungslos abgelehnte
Verfassungsbeschwerde eine Zurückweisung zuviel ist, wirklich nicht
begreifen ...?
Selbstverständlich können Sie unseren Offenen Brief zum Anlaß
nehmen, um Ihre begründungslose Ablehnungspraxis von Verfassungsbeschwerden
einzustellen.
Mit verbindlicher Empfehlung und freundlichem Gruss
Dr. Peter Niehenke, Freiburg/Br. <mailto:peter@niehenke.de>
[Lorettostr. 38; D.79100 Freiburg/Breisgau]
Dipl.-Ing. Walter Keim,
M.A., Trondheim <mailto:wkeim@online.no>
[Torshaugv. 2 C,
N-7020 Trondheim]
Dr. Edmund Haferbeck, Schwerin
<mailto:haferbeck@aol.com>
[Karl-Marx-Str.16; D.19005 Schwerin]
Thomas Doering, Berlin <mailto:thomasdoering1@aol.com>
[Moränenweg 6; D.13509 Berlin]
Dr. Ulrich Brosa, Amöneburg
<mailto:brosa-gmbh@t-online.de>
[Brücker Tor 4; D.35287 Amöneburg]
Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel
<mailto:dr@richard-albrecht.de>
[Wiesenhaus; D.53902 Bad Münstereifel]
Dr. Christian Adler, Gilching
<mailto:100111.215@compuserve.com>
[Am Römerstein 19, D.82205
Gilching]
ViSdPrR. Walter Keim, Trondheim; ©by the authors (2004)
Zu den Unterzeichnern
a) Dr. Peter Niehenke: Die unschönen Erfahrungen
auf seiner Seite "justizirrtum.de" haben
uns von einer weiteren Beteiligung am dortigen Forum abgehalten. Doch auch wenn
Niehenkes Ablehnung des Christentums resp. überhaupt von Religion und des Naturrechts völlig inakzeptabel ist, bleibt
dennoch vieles sehr richtig, was er an Kritik gegen Justizwillkür vorbringt.
b) Dipl.-Ing. Walter Keim: Auf seiner Homepage bietet er u.a. eine Übersicht
an: "Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren"; diese Seite
wiederum enthält einen Link zu einer Seite "Schwere Menschenrechtsverletzungen
(Terror) an Rechtsanwaelten", wo geklagt wird, dass "gute" Rechtsanwälte u.a.
mit Zwangspsychiatrisierung und Faustrecht vernichtet werden.
c) Dr. Edmund
Haferbeck: Zusammen mit Detlef Winter hat er 1999 das Buch "Die
Rechtsbeugermafia" veröffentlicht; "Rechtsbeugermafia" ist mittlerweile eine gängige Beschreibung für die deutsche Justiz.
d) Thomas Doering: Auf seiner Homepage heißt es unter der Überschrift:
"GESTERN - HEUTE - MORGEN": "Am 24. April 1934 trat das Gesetz zur Aburteilung
von Hoch- und Landesverrat in Kraft, welches die Richter am Volksgerichtshof mit
besonderen Rechten ausstattete, z.B. konnte auf gesetzlicher Weise der Richter
ohne Beteiligung des Beklagten für diesen einen Verfahrensbevollmächtigten
auswählen. So wurde staatliches Unrecht GESTERN begangen. Dieses Gesetz ist
eigentlich formell aufgehoben und das Grundgesetz sollte den Bürger vor dieser
Rechtswillkür der Obrigkeit schützen. Besuchen Sie Fall 1 bis 4, so geschieht
HEUTE staatliches Unrecht. Es ist befremdlich und beängstigend, wie wenig nötig
ist, dass ein Bürger dieses Landes im Zuge berechtigter
Dienstaufsichtsbeschwerden von der Behörde zum Straftäter gestempelt wird, kein
rechtliches Gehör erhält und Richter wieder Verfahrensbevollmächtigte einen
Beklagten beiordnen können, gegen den bekundeten Willen des Beklagten ! Und was
passiert MORGEN ?" Dazu liefert er konkrete Beispiele für fragwürdige
"Justizarbeit".
e) Dr. Ulrich Brosa: Dieser ist sowohl durch seine Artikel
bei heise als auch seine Aktivitäten bei
justizirrtum.de recht bekannt. Auf seiner Homepage heißt es unter der
Überschrift "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung": "Das ist die Justiz,
besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art
und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn
sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird. Wie bösartig die Justiz
ist, erfährt man gewöhnlich auf folgende Weise: 1) Man wird Opfer einer
Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung, und zeigt
den Schaden an. [...] 2) Die Kriminellen merken nach einiger Zeit, dass sie
ungehemmt kriminell sein dürfen, und legen zu. [...] 3) Den Kriminellen wird
klar, dass sie unter dem Schutz der Justiz stehen. [...]" Darf man die Justiz
quasi als die gefährlichste Version des organisierten Verbrechens hinstellen?
Jedenfalls hat sich Brosa enormen Ärger mit seinen oft sehr direkten Texten
eingehandelt, darunter die Sperrung seiner Homepage.
f) Dr. Richard
Albrecht: Auf seiner Homepage rechtskultur.de liefert er sehr viel Material zu
"Justiz"-Skandalen. Die dortige Seite "Staatsverbrechen und Völkermord:
Vorbemerkung zum Habilitationsvortrag vom 01.02.1989" weist auf den Vortrag hin:
"Die politische Ideologie des objektiven Gegners und die ideologische Politik
des Völkermords im 20. Jahrhundert. Überlegungen nach Hannah Arendt." Völkermord ist bekanntlich auch bei KzM ein
Schwerpunktthema.
g) Dr. Christian Adler: Der "Fall Adler" ist ausführlich
bei pappa.com dokumentiert. Ohne auf die Details einzugehen oder gar eine
Bewertung der Vorgänge abzugeben, lässt die Dokumentation immerhin vermuten,
dass Adler nicht ganz glücklich mit der Rechtssituation in Deutschland ist. Der
Artikel "Halt's Maul Adler, oder wir machen Dich fertig .... Wenn Recht und
Vernunft versagen, kommt immer die Keule!" beginnt: "Am 17.1.01, morgens um 7
Uhr erschienen bei Dr. Christian Adler drei Polizisten mit einem
Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten zwei Computer, dazu sämtliche
BackUps des Autors und Wissenschaftlers mit all seinen persönlichen Briefen und
Aufzeichnungen, auch seine wissenschaftlichen und publizistischen Arbeiten,
zurückreichend bis 1985. Adler danach: 'Meiner gesamten Unterlagen beraubt, bin
ich jetzt völlig lahmgelegt. Jetzt haben sie mir auch noch mein berufliches
Leben gänzlich zerstört und wollen doch trotzdem immer wieder Geld, das ich
nicht mehr besitze, für Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kindesunterhalt!'"
Die Unterzeichner haben bei ihrem offenen Brief also keineswegs die Religion
im Blickfeld. Sie sind aber Zeugen respl. Opfer von "Justiz"-Ungerechtigkeit
geworden. Sofern ihr Anliegen berechtigt ist, unterstützen wir es auch,
ungeachtet ihrer religiösen Überzeugung und sogar Spottes gegen die Religion.
Abschließend erinnern wir daran, dass das Bundesverfasssungsgericht offiziell
den deutschen Staat als schizophrenes Gebilde versteht und verkündet (Schulurteil) und eine treibende Kraft ist bei
der Ausrottung der katholischen Kirche in Deutschland (Hochschulurteil, Kruzifixverbot) bzw. prinzipiell jeder Moral
(Abtreibung etc.). Unser Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bestätigte eindringlich, dass das Antichristentum nicht nur auf Deutschland
beschränkt ist.
Bonus: Professor Dr. Martin Kriele, Köln
Während sich also die o.g.
Autoren - wenigstens im offenen Brief - gar nicht mit der Thematik der Religion
beschäftigen, gibt es auch eine recht prominente, wenngleich anscheinend etwas
umstrittene Gestalt, die ganz gezielt die Lebensbedingungen von religiösen
Gruppen in Deutschland thematisiert: den Rechtswissenschaftler Martin Kriele,
u.a. Herausgeber der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (ZRP). Zwei seiner dort
veröffentlichten Artikel haben ein recht großes Echo gefunden, u.z. "Sektenjagd"
(ZRP 6 - Juni 1998, 31. Jahrgang) und "Religiöse Diskriminierung in Deutschland"
(ZRP 11 - November 2001, 34. Jahrgang). Zunächst könnte es scheinen, dass man
Kriele - wenigstens bei dieser Thematik - nicht ernst nehmen dürfe, schließlich
lässt der Verein "AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit,
Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn" einiges an Kritik
gegen ihn los, etwa in einem Leserbrief an die ZRP, in dem es einleitend heißt:
"Kriele behauptet, in keiner freiheitlichen Demokratie werde Diskriminierung
wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben, wie in
Deutschland. Soweit mir bekannt, ist Kriele bisher der einzige juristische
Autor, der dies bemerkt hat, wenn man einmal von den offen ausgewiesenen
Interessenvertretern absieht. Kriele ist auch Interessenvertreter. Er vertritt
nicht nur die Interessen von Anbietern des Psychomarktes vor Gericht. Kriele
vertritt vor allem auch seine eigenen Interessen. Seine Ehefrau Alexa Kriele
bietet auf diesem Psychomarkt u.a. Heilung und Gewichtsreduzierung mittels
angeblicher Eingebungen von Engeln an. Über die Rolle ihres Ehemannes sagte sie
im Fernsehen (Boulevard Bio am 7.3.2000 zum Thema 'Die Geister, die ich rief'):
'Also, um ehrlich zu sein – wäre er nicht gewesen, es gäbe kein einziges Buch
und wahrscheinlich auch nicht die Engelstunden ... Und die Bücher sind nur
möglich, weil er das gesprochene Wort in geschriebenes Wort umredigiert'."
Ganz so leicht kann man Kriele aber wohl doch nicht vom Tisch wischen. So
verweist Robert Spaemann in seinem Artikel "Freiheit der Forschung oder Schutz
des Embryos?" (DIE ZEIT, 48/2003) bei seiner Kritik an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch
auf Kriele: "Der 'Wert', gegen den das Lebensrecht des Embryos nach Auffassung
von Frau Zypries abgewogen werden soll, ist das Grundrecht der
Forschungsfreiheit. Es soll mit dem Grundrecht auf Leben des Embryos kollidieren
und daher dieses gegen jenes abgewogen werden. Die Abwegigkeit dieses Modells
hat der Staatsrechtler Martin Kriele mehrfach aufgewiesen. Vorbehaltlose
Grundrechte, wie das der Forschungs- oder der Wissenschaftsfreiheit, dürfen
durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden."
Außerdem: So ganz allein,
wie es die AGPF behauptet, steht Kriele mit seinem Vorwurf, der Staat betreibe
"Religiöse Diskriminierung in Deutschland", wahrlich nicht da. Fest steht
immerhin, dass Kriele zwar richtige Ansätze bzgl. unverletzbarer Grundrechte
vertritt, aber völlig inakzeptable religiöse Auffassungen vertritt, bereits was
seine eigene Religion (mit den "Engelstunden" seiner Frau) betrifft. In den
beiden Artikeln missachtet Kriele die kirchliche Verurteilung der Religionsfreiheit. Er
beachtet noch nicht einmal, dass es sich bei der offiziell so genannten
"katholischen Kirche" bloß um die V2-Sekte handelt, und auch sein Sektenbegriff ist unzulänglich, so dass seine
Kritik im wesentlichen aus katastrophalen Fehlurteilen zusammengeschustert ist
und es eine trostlose Fleißaufgabe wäre, die ganzen Fehler in Krieles Texten im
Detail aufzuzeigen.
Konzentrieren wir uns auf die richtigen Ansätze bei
Kriele: In Deutschland besteht die "Religionsfreiheit" nur auf dem Papier, in
Wahrheit herrscht eine rigorose Religionsdiktatur, u.z. in weit größerem,
fundamentalerem Ausmaß, als Kriele es darstellt. Kriele gibt nur ein paar
seichte Formulierungen von sich, mit denen er eine gewisse Unzufriedenheit über
die gegenwärtige "Religionsfreiheit" andeutet, z.B. ("Religiöse Diskriminierung
in Deutschland"):
In keiner freiheitlichen Demokratie wird Diskriminierung wegen der Religion oder
Weltanschauung so schamlos betrieben wie in Deutschland. [...] Religiöse
Gemeinschaften, die sich erst im 20. Jahrhundert gebildet oder in Deutschland
etabliert haben, sind zwar legal, gelten aber nicht als legitim, d. h. sie
erscheinen dem gesellschaftlich herrschenden Wertesystem als inakzeptabel. Das
gilt unabhängig davon, ob sie christlich oder fernöstlich oder sonstwie
orientiert sind; bei den christlichen auch unabhängig davon, ob sie innerhalb
oder außerhalb der Kirche stehen. Als nicht legitim gelten, heißt einer Fülle
von Diskriminierungen ausgesetzt zu sein, nicht selten mit äußerst
schwerwiegenden Folgen. [...] Gegen Kirche, Presse und Berufungsgerichte genießt
der Illegitime praktisch keinen Rechtsschutz. Diese drei Institutionen ragen wie
drei Berggipfel über die Rechtssphäre hinaus. Der Verleumdete ist auf Fairness
angewiesen. Doch für den Illegitimen gibt es keine Fairness, das macht ja gerade
das Wesen der Illegitimität aus. Sucht er seine Rehabilitierung durch Klage
herbeizuführen, hat er keine Chance und gilt überdies als Querulant. Erhebt er
keine Klage, bestätigt er damit die Berechtigung der Vorwürfe und hat sich die
Diskriminierung selbst zuzuschreiben. Ein Illegitimer zu sein, bedeutet
Gefangenschaft in einer ausweglosen Situation. [...] In allen demokratischen
Verfassungsstaaten zeigt sich eine breite Tendenz, Diskriminierungen zu
überwinden: Im Blick auf die Farbigen, die Frauen, die Juden, die Behinderten,
die Ausländer usw. Mögen auch manche Einzelheiten umstritten sein, insgesamt
findet die Grundtendenz auch in Deutschland breite Akzeptanz. Die Scham wegen
unserer Nazi-Vergangenheit, die Abscheu gegen den Rechtsradikalismus und der
Wunsch, in Einklang mit der zivilisierten Welt zu bleiben, bestärken uns in
unserem Rechtsgefühl, und dieses sagt uns: Diskriminierungen bedeuten zugleich
eine Missachtung der Würde des Menschen überhaupt. Eigentümlicherweise ist aber
die Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung aus diesem
Grundkonsens noch ausgenommen.
Die "Sedisvakantisten", also die wahren Katholiken, stehen vor dem Staat als
"Illegale". Der Staat, aufgehetzt durch die V2-Sekte, will durch "Ausschöpfung des gesetzlichen
Ordnungsmittelrahmens", also Terror ohne Ende, die katholische Kirche
ausrotten. Die dafür durchgeführten Aktionen wirken in ihrer Brutalität und v.a.
auch inneren Widersprüchlichkeit wie hemmungslose Tobsucht von Psychopathen. Man
darf sich von den Sirenenrufen der "Justiz", dass sie "im Namen des Volkes"
selbst das himmelschreiendste Unrecht "für Recht erkennt", nicht in die Irre
führen lassen.
Kritik an der "Justiz" ist in Deutschland nicht nur oft
berechtigt, sondern auch bitter notwendig. Die Unterzeichner des offenen Briefes
und Kriele haben ihre Erfahrungen mit der "Justiz" gemacht. Das, was am
deutlichsten bei der Kritik zutage tritt, ist ihre Erfolglosigkeit. Es ändert
sich in Deutschland nichts zum Besseren, statt dessen wird die Bosheit gerade
bei den Politikern und Richtern immer größer, immer dreister, immer brutaler. Es
ist höchste Zeit, sich wieder auf das göttliche Recht zu besinnen. Es ist Zeit
für Helden.
[Zurück zur KzM - Startseite]