Justiz-Narrenhaus Deutschland — Mafia im Staatsdienst


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Pressefreiheit in Deutschland… Wer beherrscht die Sachsenjustiz?



Pressefreiheit in Deutschland – Quo Vadis?

4 deutsche Journalisten, wegen ihrer Recherchen von Behörden und Justiz bedrängt, teils sogar körperlich und damit dauerhaft gesundheitlich geschädigt sowie insgesamt in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, benötigen das Wunder der breiten öffentlichen Unterstützung, denn die Attacken gegen sie und die Pressfreiheit  erfolgen nicht in China, Iran, Nordkorea oder Russland, sondern mitten in Deutschland!

Da der Spiegel in Ausgabe 31/2011 vom 01. August sowohl unter “Die Härte des Systems“ als auch in seiner Rubrik “Hausmitteilungen“ einschlägig berichtete, ergänzt dies die nachfolgende Chronologie:

Unterstützen Sie bitte die nachstehend skizzierte Thematik von 4 deutschen Journalisten, die wegen ihrer Recherchen von Behörden und Justiz bedrängt, teils sogar körperlich und damit dauerhaft gesundheitlich geschädigt sowie insgesamt in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht das Wunder der breiten öffentlichen Unterstützung benötigen, denn die Attacken gegen sie und die Pressfreiheit  erfolgen nicht in China, Iran, Nordkorea oder Russland, sondern mitten in Deutschland!

Von Wilhelm über Adolf und Konrad, Franz-Josef, Graf von bis Stanislaw  … und die Presse.

1948 standen die Deutschen auf, negierten die Tradition der Zensur und fanden dafür ein mächtiges Instrument: Artikel 5 GG – den Garanten der Pressefreiheit. Seither sind in ganz Deutschland nicht nur die Gedanken frei.

Ganz Deutschland? Nein!

Ganz rechts lebt der Stamm der Sachsen, der deutsche Traditionen bewahrt, und er hat sich Verstärkung geholt. Juristen aus Baden-Württemberg, schlesische Landadelige in der Justiz und Großgrundbesitzer helfen augenscheinlich, dass die Freiheit nicht übermächtig wird – die Presse kraftlos bleibt.

Glauben Sie nicht?

Fall 1: Heinz Faßbender(1) (ehemals ZDF „Kennzeichen D“ und andere) recherchierte in Leipzig. Was er zu Tage brachte, war ein Skandal. Verschobene Grundstücke, bereicherte Günstlinge, geschädigte Alteigentümer und Erben, Rotlichtaffären bis in Rathaus und Justiz, Kinderprostitution. Er wurde lästig, in Tschechien überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Er verbringt Monate im Krankenhaus, ist heute Frührentner.

Seine Ergebnisse gab er seinem Kollegen, Peter Hornstadt(2), und dem sächsischen LKA.

Glauben Sie, nun werden die Täter verfolgt? Weit gefehlt.

Das LKA verliert wichtige Unterlagen. Ein Teil taucht beim sächsischen Verfassungsschutz auf. Schon damals gab es Listen mit 12 bis 14 Namen hochrangiger Leipziger Justizmitarbeiter, die etwa zur Hälfte des Schätzwertes Immobilien erworben haben sollen. Ein Untersuchungsausschuss “Korruptive Netzwerke” tagt immer noch. Waren Routiniers aus der Normannenstraße bei Faßbenders Unterlagen am Schredder? Ein Verfahren gegen einen pädophilen Staatsanwalt bricht zusammen und wird eingestellt, die Akte verschwand auf dem Postweg. Nun wird gegen Faßbender(1) ermittelt: Verleumdung.

Seit seinen Recherchen in Leipzig wird Heinz Faßbender(1) verfolgt. Man unterstellt, er habe sich selbst verletzen lassen, um an die Rente zu kommen – obwohl sich so sein Einkommen mehr als halbierte. Die Sozialkasse wird durch die Staatsanwaltschaft Görlitz aufgehetzt. Der Journalist soll seine Lebensgrundlage verlieren. So zerstört man Menschen: auch lange nach dem Fall der DDR in von dort gewohnter Manier.

Dutzendfach gibt es neue Ermittlungsverfahren gegen ihn. Sozialbetrug, Kinderpornographie habe er besessen, Minderjährige mit Drogen beliefert, Autoschiebereien, Beleidigungen und Verleumdungen. Sogar Beihilfe zum versuchten Totschlag wird unterstellt.

Zur Anklageerhebung reicht es nie. Aber im Polizeicomputer – “PASS“ genannt – ein internes Verzeichnis der sächsischen Polizei, wird alles eingetragen.  Auch: Er sei geisteskrank, trägt – nein, kein Arzt – ein Staatsanwalt im “PASS“- Computer ein. Die Verfahren sind alle eingestellt, die Einträge im “PASS“ jedoch bleiben bestehen.

Noch heute kämpft er um seinen Leumund, die Freiheit der Recherche und des Wortes. Bleibt durch die Übergriffe der Justiz aus Sachsen aber lahmgelegt, durch Ermittlungsverfahren kriminalisiert.

Fall 2: Peter Hornstadt(2). Er übernimmt die Recherche, sucht weiter. 2005 ereilt ihn das gleiche Schicksal. Er wird in Weißwasser überfallen, halb totgeschlagen. Nur knapp wird er gerettet, lebt in Pflegestufe II.

Die Justiz hilft wieder nicht. Unterstellt, er habe sich selbst verstümmeln lassen, um an die Rente zu kommen. Auch dieser Verdacht wird der Sozialkasse mitgeteilt, er muss vor Gericht um seine Rente kämpfen. Heinz Faßbender(1) bekommt auch gleich noch eine mit: Er soll bei diesem Überfall Regie geführt haben, es wird ein Verfahren wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag und Versicherungsbetrug eröffnet. Ermittlungserfolge gegen die Täter, Festnahme, Verurteilung – Fehlanzeige!

Peter Hornstadt(2) ist neutralisiert. Das bisschen Kraft, das ihm geblieben ist, muss er einsetzen, um zu überleben. Die Gefahr, dass freie Journalisten die Wahrheit öffentlich machen – ist zunächst gebannt. Und wieder mal: durch lange Ermittlungsverfahren kriminalisiert. Es bleibt ja immer was hängen.

Fall 3: Hans-Werner Lange(1). Er wird  mit Duldung der sächsischen Justiz sogar zum Verbrechensopfer. Als er sich 2001 um journalistische Hilfe an Heinz Faßbender(1) wendet, ist dieser gerade frisch verletzt. Lange(1) recherchiert, unter anderem im sächsischen Pädophilenmilieu. Das fällt der Justiz auf.

Ein Richter am Oberlandesgericht Dresden entscheidet in einer privaten Klagesache: “Es spielt keine Rolle, dass eine Baufirma nicht angeben kann, wofür sie 250.000,00 DM erhalten will und keine Rechnung gestellt hat“ (Az 17 U 313/01 OLG Dresden) und verurteilt Lange(1) zur Doppelzahlung. Der BGH hebt die Entscheidung auf, verweist an das OLG zurück. Der Präsident des OLG soll Beweise erheben. Das tut der aber nicht, bestätigt ohne Beweis das Urteil (Az. 2 U 313/01 OLG Dresden). Die Revision schließt er – wie immer – aus. Beim BGH ist er für solche Urteile bereits bekannt. Langes Schaden geht inzwischen in die Millionen. So mißbraucht man das Zivilrecht, um Journalisten zu vernichten. Ist Lange(1) der sächsischen Justiz mit seinen Recherchen zu nahe getreten? Vermutlich, denn Lange(1) recherchiert auch zum angeblichen Selbstmord eines Staatsanwaltes aus Görlitz in Leipzig. Und hier tun sich viele Bekanntschaften zum Sachsensumpf auf. Die Staatsanwaltschaft Leipzig unterschlägt der Öffentlichkeit Fakten und unterlässt erhebliche Ermittlungen, um das Verfahren wegen Selbsttötung einzustellen.

Langes Strafanzeigen in seiner Sache scheitern reihenweise an der Staatsanwaltschaft Görlitz, selbst wenn es eine legale Erklärung gar nicht geben kann (Az 930 Js 16913/00 StA Görlitz). Ein Klageerzwingensverfahren wird abgewiesen, “weil kein stringenter Beweis geführt ist“ (Az 1 Ws 264/07 OLG Dresden). Nur: Beweise dürfen gar nicht beigefügt werden.

Der vorsitzende Richter: Günther Schnaars – bestens bekannt aus dem Sachsensumpf.

Am Ende spricht Dr. Karl Kesselring, Neffe des Nazi-Generals Albert Kesselring den Bauunternehmer frei “weil er (der Richter) sich nicht mehr auskennt“, wie er sagt und stürzt Lange(1) damit ins wirtschaftliche Elend. Der Freispruch wird von Staatsanwalt Stefan Bachmann gefordert. Gestützt wird dies durch den sattsam aus dem Sachsensumpf bekannten leitenden Oberstaatsanwalt in Görlitz, Norbert Röger – inzwischen Landgerichtspräsident in Chemnitz.

Auch der unbequeme Journalist Lange(1) ist nun so weit: Er kann sich unter dem wirtschaftlichen und juristischen Druck nicht mehr bewegen, muss um sein Überleben kämpfen, kann zeitweise nicht einmal mehr recherchieren.

Fall 4: Erich Neumann(1) übernimmt in dieser Phase. Neue Recherchen, neue Fakten. Er findet Merkwürdigkeiten im Leben des ehemaligen Staatsanwalts und jetzigen Richters in Weißwasser Stefan Bachmann, der den Freispruch gegen den  Bauunternehmer gefordert hatte: Sein Haus, das mehr Unterhalt kostet, als ein Richter je verdient. Sein Reisebüro in Argentinien, das Spezialreisen anbietet. 400 ha Grundstückseigentum, weitere 600 ha Pachtgrund. Seine amerikanische Telefongesellschaft (Rückrufproxy – mofu.de), mit der sich die Vorratsdatenspeicherung unterlaufen lässt. Eine Reihe von dubiosen Internetadressen unterhält der Herr Richter Bachmann auch noch, neben seinem Richteramt.

Erich Neumann(1) stellt Fragen. Nach Richter Dr. Karl Kesselring und seinen Beziehungen zum rechten Umfeld, beteiligten Staatsanwälten, dem Umfeld des Richters Bachmann und seinen Geschäften. Zugleich bringt er einen Skandal zur Verteilung der Bußgelder im Gerichtsbezirk Görlitz zur Sprache. Die “Tafel“ bekommt nichts, aber der Theaterverein 1/3 des Aufkommens im Gerichtsbezirk. Da sitzt im Vorstand zufällig die Mutter eines bekannten Oberstaatsanwaltes. Nachdem der MDR in seinem Format exakt auf diesen Recherchen aufsetzt, schlägt die Justiz auch beim Journalisten Neumann zurück.

Richter Dr. Kesselring droht Erich Neumann(1) Strafverfolgung für dessen Presseanfrage an, lässt dies dann aber. Richter Bachmann jedoch zieht durch. Ein williger Staatsanwalt und früherer Kollege des Richters und eine Richterin am selben Amtsgericht finden sich zusammen. Der Medienunternehmer und Journalist Neumann(1) erhält einen Strafbefehl für eine Presseanfrage! 800,- € soll er zahlen. Weil er gefragt hat. Jetzt soll auch Erich Neumann(1) mit dem Kampfmittel der Justiz – dem Strafrecht – mundtot gemacht werden. 25 Ermittlungsverfahren gegen 12 Journalisten sind bekannt geworden und auch beim kritischen SPD – Landtagsabgeordneten Karl Nolle hat es die sächsische Justiz versucht. Die Justiz schlägt zurück, wenn sich jemand erlaubt, sie zu kontrollieren.

Pressefreiheit in Deutschland? Eine schöne Illusion, jedenfalls in Sachsen, da ticken die Uhren anders. Sachsen ist ein Freistaat, und das heißt wohl “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“. Die Justiz darf nicht kritisiert oder befragt werden. Wenn künftig sächsische Politiker Pressefreiheit in China, Russland und Libyen fordern, wird man ihnen entgegnen müssen, ja, auch wir fordern sie – aber erst einmal in Sachsen.

Das perfide am System Sachsen ist: Scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner, williger Staatsanwälte und Richter – dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit – durch Verbiegen des Zivilsrechts kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt. Selbst wenn Fragen nur gestellt werden.

Neben dem Fall Neumann(1) gibt es in Dresden zwei weitere Verfahren gegen die journalistischen Fragesteller (Gintzel(3) und Datt(3)), die bundesweit für Aufsehen sorgten.

Die Landesregierung muss jetzt auf einen Antrag der “Linken” dazu Auskunft geben, und im ersten Schritt wurden bereits weit mehr Verfahren gegen JournalistInnen im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeiten eingeräumt, als bisher bekannt – mit obendrein bestehender Dunkelziffer!

Auf die Antwort aus der Reihe von Wilhelm, Adolf, Konrad, Franz-Josef, Graf von und Stanislaw darf man gespannt sein, um so mehr als der höchste Repräsentant des Landes Sachsen, Ministerpräsident Stanislaw Tillich, als nunmehr stv. Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates einen ganz besonderen Bezug zur Pressefreiheit haben muss – oder doch nur sollte?

(1) Mitglied im DPV

(2) Mitglied bei IG Medien

(3) Mitglied im DJV

Hintergrundinformationen zudem unter:

www.ethik-in-der-wirtschaft.de

und

www.justizversagen.de

Öffentlichkeit ist unser Ziel, und dabei sitzen wir zwischen den beiden Mühlsteinen unserer Gesellschaft, denn die Justiz wird durch die politische Weisungsgebundenheit und die Medien über die Werbekraft gesteuert, sodass wir nur über unkonventionelle Wege und die Mithilfe möglichst Vieler eine Chance haben, und die Gesellschaft selbst damit die ihrige bekommt!

Ihr

Erich Neumann

Quelle:www.politaia.org