Ist das LG Bonn ein Irrenhaus?

Den nachfolgenden Beitrag habe ich unverändert dem Internet (Kirche zum Mitreden) entnommen. Er wird wiederum aus den in § 86 Absatz 3 StGB genannten Gründen  hier wiedergegeben. Soweit darin von "Terrorrepublik Deutschland" und "Irrenhaus Landgericht Bonn" die Rede ist, distanzieren wir uns davon. Sicherlich wird in der BRD staatlicher Terror - insbesondere Justizterror - gegen (meist unbescholtene aber kritische) Bürger verübt; darüber kann der Kulturredakteur von "luebeck-kunterbunt" unzählige abendfüllende Vorträge halten. Gleichwohl könnte der Begriff "Terrorrepublik" unter Beachtung der Vorkommnisse unter Stalin, Hitler, Pol Pot usw. z. Zt. noch als überzogen erscheinen. Was das "Irrenhaus" anbetrifft, möchte ich von meinen Erfahrungen in Lübeck (Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft) ausgehen. In jeder dieser Behörden gab es während meiner Anwaltstätigkeit nicht nur ein gerüttelt Maß an Kriminellen, sondern auch an Psychopathen bzw. psychisch schwer gestörten Juristen. Ich würde jedoch nicht so weit gehen und diese Justizbehörden in toto als Irrenhäuser bezeichnen, obwohl ich bis heute nicht weiß, warum die integeren Gesunden nichts gegen ihre untragbaren Kollegen unternommen haben. Vielleicht gehört es zum "Flair" im "großen Schweinestall zwischen Nord- und Ostsee" (O-Ton Björn Engholm), der schon immer extrem hohe Anpassungsfähigkeit von seinen Berufsanfängern abverlangte.

Irrenhaus "Landgericht Bonn"

Das Ausmaß des Wahnsinns, der beim LGB herrscht, ist zugegebenermaßen nicht leicht zu überschauen. So sehr die "Richter" auch ihrem Amoklauf gegen das Christentum frönen, so symptomatisch ist ihr Gestrampele für die Terrorrepublik Deutschland.
Wegen unseres Schwerpunktthemas Revisionismus muss man die praktische Bedeutung der NRW-Diktatur bzgl. der katholisch-Domains ganz besonders mit Hinsicht auf die Holocaust-Mythos-Thematik beachten: In den katholisch-Prozessen hat der Staat nicht nur dafür gesorgt, dass unter der Überschrift "katholisch" statt päpstlicher Enzykliken nun Lesbenpornos und direkte Blasphemie verbreitet werden. Woher das LGB dieses Recht hat, obwohl ihm dieses Recht schon vom Naturrecht verwehrt und sogar vom Kirchenrecht ausdrücklich abgesprochen ist, darüber verweigern unsere sämtlichen Gegner hartnäckig jegliche Auskunft. Der Staat hat obendrein auch noch - vermeintlich letztverbindlich - entschieden, dass wir nicht erwähnen dürfen, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Das bedeutet: Deutschland verbietet die Verbreitung der eindeutig bewiesenen und für jeden jederzeit nachprüfbaren Wahrheit! Wer die Wahrheit verbreitet, ist gem. deutschem "Recht" ein Krimineller. Schließlich ist unsere Verurteilung ja nur deswegen zustandegekommen, weil KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Einen klareren Beweis für die Richtigkeit der mit unendlicher Kerkerhaft strafbewehrten Wahrheit braucht man nicht. Was folgt daraus praktisch für die "Revisionisten" wie z.B. Germar Rudolf? Nun, sie haben damit einen unumstößlichen Beweis in der Hand, dass eine für jeden ersichtliche Wahrheit nicht verbreitet werden darf. Um wieviel mehr können die Revisionisten nun für sich in Anspruch nehmen, Opfer eines politischen Terrors zu sein, bei dem die Bekanntmachung "unerwünschter Wahrheiten" vom deutschen Staat kriminalisiert wird. Als ganz besonderes Bonbon schaue man auf die "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa": Dort wird von den Volksverträtern gelogen, dass sich die Balken biegen, und wehe dem, der gegen diese aus Lügen und Terror zusammengestrickte Diktatur noch seine kritische Stimme erhebt!

Und nicht vergessen: Die Bonner "Richter" haben dieses "Sachverständigen-Gutachten" quasi als (wohl nur sehr relative, im Endeffekt bedeutungslose) conditio sine qua non für unsere "Bestrafung" "beschlossen", pfänden aber bereits wie besessen an unserem letzen Rest von Eigentum herum, bis wir völlig mittellos sind; eine Grenze, etwa die Gewährung des Lebensnotwendigen, respektieren die Richter nicht, immerhin kennen sie ja noch nicht einmal die formellen Bestimmungen für einen "Pfändungsbeschluss". Gäbe es nicht einige Menschen, die noch auf unserer Seite stehen, wären wir wohl schon als Bettler in der Gosse gelandet, d.h. faktisch wird Sippenhaft betrieben. Einen anderen Sinn als eben unsere öffentliche Diffamierung kann dieses "beschlossene" "Gutachten" also gar nicht haben, jedenfalls hat es ganz eindeutig nicht den Sinn, den es laut "Beschluss" ganz eindeutig hat. Das LGB - ein totales Irrenhaus!