Holocaust-Religion, Religion des Antichristen?
Zündel-Urteil
wurde im Namen Moses wegen "Gotteslästerung" begründet
Richter
Meinerzhagen verurteilte Ernst Zündel wegen "Lästerung" ... der
Holocaust-Religion???
Sensation:
Zum ersten Mal in der Geschichte des grauenhaften
Holocaust-Glaubenszwang-Terrors hat es eine große Tageszeitung gewagt, die
Handlungen gegen die Demokratie und die Menschlichkeit in BRD-Gerichtssälen
ansatzweise öffentlich anzuprangern. Die "Süddeutsche" enthüllte,
dass Richter Meinerzhagen sein Urteil gegen Ernst Zündel
mit "Lästerung" bzw. "Gotteslästerung" begründete.
Lästerung der Holocaust-Religion??? Die Süddeutsche Zeitung verhöhnt Richter
Meinerzhagen indem sie ihm die Artikel-Überschrift "Ein Urteil wie ein
Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) widmete. Ein Titel voller Spott
und Zynismus. Denn die SZ spielt darauf an, daß
Meinerzhagen unter den wissenschaftsbezogenen
Beweisanträgen der Zündel-Verteidigung "an den Rand eines
Nervenzusammenbruchs" (SZ, 16.2.2007, S. 7) gekommen war, weil er nichts
entgegenzusetzen hatte als juristische Gewalt.
Insofern
war es am Ende dieses menschenverachtenden Prozesses tatsächlich "eine Art
psychischer Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) für Meinerzhagen, als
er sein Haßurteil auf Zündel
abladen konnte, bei dem er auch noch seine Parteilichkeit offenbarte, indem er
sich auf Moses, also den alttestamentarischen Zorn, berief. Moses Zorn würde
jeden "Lästerer" treffen und sein Fuß würde den "Lästerer"
in den Kot stoßen, so begründete Meinerzhagen das Zündel-Urteil.
Holocaust-Widerspruch gilt demzufolge als moderne "Gotteslästerung",
da die Judenheit Dank der Holocaust-Erzählung selbst zur Gottheit avancierte,
wie das Wiesenthal-Zentrum vor langer Zeit schon meldete.
Anwalt
Jürgen Rieger sagte in seinem Schlußplädoyer am 9.
Februar 2007, die Holocaust-Erzählung sei "eine Religion". Und
tatsächlich, nur eine Woche später verurteilte Richter Meinerzhagen Zündel wegen "Gotteslästerung", wie man seinem
Urteilsbegründungszitat entnehmen kann, da er sich auf Moses berief, um sein
Wahnsinnsurteil gegen den "Lästerer" Zündel
zu begründen: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit
willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den
Lästerer." (SZ, 16.2.2007, S. 7)
Jesus
Christus nennt die Juden in Johannes, gemeint sind natürlich die Führungsjuden,
"Kinder des Teufels". Das Gesetzbuch des "Teufels" ist das
Alte Testament. Auf dieses Buch berief sich Zündels
Häscher, Richter Meinerzhagen, als er den unschuldigen Tropf dem Kerker
überantwortete. Ein Urteil im Namen Moses ist ein Urteil "im Namen des
Teufels" - nach christlichen Maßstäben.
Wie
Meinerzhagen den aus Amerika nach Mannheim entführten Ernst Zündel
wegen "Holocaust-Leugnung" verurteilen konnte, bleibt all jenen
unerschlossen, die den Hintergrund der Gründungsvoraussetzungen für die BRD
nicht kennen. Meinerzhagens Urteil sollte allen
Zweiflern klar machen: Euch schützt weder Recht noch Gesetz, wir vernichten
euch, wann immer wir wollen. Denn provokativ "leugnete" der Richter höchstselbst den Holocaust, nur um zu demonstrieren, wer
das Sagen hat und wer ruhig sein muß. Wie weit liegen
Richter und Angeklagter als "Holocaust-Leugner" eigentlich auseinander?
Richter Ulrich Meinerzhagen gab im Gerichtssaal am 9. Februar 2007 bekannt, daß er die Holocaust-Opferzahl auf "eine Million"
beziffere. Meinerzhagen leugnete also 80 Prozent vom Holocaust. Und Zündel? "Zündel gesteht zu,
dass eine gewisse Anzahl Juden umgekommen sein könnte, aber jedenfalls nicht
sechs Millionen, auch nicht eine oder zwei Millionen, sondern vielleicht so um
die 300.000." (SZ, 16.2.2007, S. 7)
Richter
Meinerzhagen erklärte im Prozeß am 12. Januar 2007, daß es keine forensische Beweise
für die Holocaust-Gaskammern gibt. Zündel sagt dazu, daß die jüdischen Opfer "jedenfalls nicht in
industriell betriebenen Gaskammern umgekommen sind." (SZ, 16.2.2007, S.
7).
Die Süddeutsche Zeitung beschreibt
die
Menschenrechtsverachtung der BRD:
Zündel war nach Absatz drei des
Strafrechtsparagraphen 130 angeklagt, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren bedroht, der den nationalsozialistischen Völkermord "in einer
Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich
billigt, leugnet oder verharmlost": Der Prozess gegen Zündel
führt plastisch vor Augen, welche Probleme eine solche Strafvorschrift in der
Gerichtspraxis aufwirft.
Wegen
übler Nachrede oder Verleumdung kann nur bestraft werden, wer eine unwahre
Behauptung über andere verbreitet. Dass das Gericht einem Angeklagten
gestattet, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen, ist in solchen
Verfahren eine blanke Selbstverständlichkeit. Wenn ein Holocaust-Leugner aber
versucht, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen, macht er sich schon
wieder strafbar. Das Gleiche gilt für seinen Verteidiger, wenn dieser
Beweisanträge stellt, in denen der Massenmord in Frage gestellt wird. Im
September wollte das Gericht die Beweisaufnahme schließen - seitdem wurde es
von den drei Wahlverteidigern Zündels mit
Beweisanträgen zugeschüttet.
Das
Leuchter-Gutachten solle verlesen werden - jenes von Zündel
in Auftrag gegebene Pamphlet, in dem ein amerikanischer Ingenieur nachzuweisen
versucht, dass die Mauern der "angeblichen" Gaskammer in Auschwitz
nie mit dem Giftgas Zyklon B in Berührung gekommen seien. Das Gelände der
Vernichtungslager in Polen müsste nach Massengräbern abgesucht werden, fände
man sie nicht, könne es auch keine Massentötungen gegeben haben. Es solle
Beweis erhoben werden, dass der Auschwitzkommandant Rudolf Höss
gefoltert worden und sein Bericht über die Vergasungen gefälscht sei. Und so
weiter und so fort.
Irgendwann
untersagte das Gericht dem Verteidiger Rieger, seine Anträge zu verlesen. Er
durfte sie nur noch schriftlich vorlegen. Also knallte Rieger in jeder
Verhandlung dem Protokollführer einen Stapel Beweisanträge auf den Tisch, das
Gericht beriet sich und lehnte die Anträge dann ab. Zuletzt machte sich der
Verteidiger Bock anheischig, die Anträge seines Kollegen Rieger zu verlesen,
was ihm untersagt wurde. Er sprach trotzdem weiter. "Schweigen Sie,
still!", herrschte der Vorsitzende ihn an. "Nur zu", blaffte
Bock zurück, "machen Sie mich auch mundtot. Dass Sie sich nicht schämen!"
(SZ, 16.2.2007, S. 7) "
Meinerzhagen
spricht das Urteil im Namen des Alten Testaments wegen
"Gotteslästerung". Nach Jesu Christi, im Namen des Teufels
Dann
zückt er [Meinerzhagen] ein Buch, "Das Gesetz", von Thomas Mann,
geschrieben 1942, und liest mit bebender Stimme vor, was Moses dem androht, der
sich von Gottes Geboten abwendet: "Blut wird in Strömen fließen um seiner
schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten
den Lästerer." (SZ, 16.2.2007, S. 7)
Anmerkung:
Auf die vielfältigen Beiträge zu den Themen Holocaust und Volksverhetzung auf
dieser Weltnetzseite wird hingewiesen.