„Dass Sie sich nicht schämen!“

 

Holocaust-Religion, Religion des Antichristen?

 

Zündel-Urteil wurde im Namen Moses wegen "Gotteslästerung" begründet

                 

       

Richter Meinerzhagen verurteilte Ernst Zündel wegen "Lästerung" ... der Holocaust-Religion???   

 

 

Sensation: Zum ersten Mal in der Geschichte des grauenhaften Holocaust-Glaubenszwang-Terrors hat es eine große Tageszeitung gewagt, die Handlungen gegen die Demokratie und die Menschlichkeit in BRD-Gerichtssälen ansatzweise öffentlich anzuprangern. Die "Süddeutsche" enthüllte, dass Richter Meinerzhagen sein Urteil gegen Ernst Zündel mit "Lästerung" bzw. "Gotteslästerung" begründete. Lästerung der Holocaust-Religion??? Die Süddeutsche Zeitung verhöhnt Richter Meinerzhagen indem sie ihm die Artikel-Überschrift "Ein Urteil wie ein Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) widmete. Ein Titel voller Spott und Zynismus. Denn die SZ spielt darauf an, daß Meinerzhagen unter den wissenschaftsbezogenen Beweisanträgen der Zündel-Verteidigung "an den Rand eines Nervenzusammenbruchs" (SZ, 16.2.2007, S. 7) gekommen war, weil er nichts entgegenzusetzen hatte als juristische Gewalt.

 

Insofern war es am Ende dieses menschenverachtenden Prozesses tatsächlich "eine Art psychischer Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) für Meinerzhagen, als er sein Haßurteil auf Zündel abladen konnte, bei dem er auch noch seine Parteilichkeit offenbarte, indem er sich auf Moses, also den alttestamentarischen Zorn, berief. Moses Zorn würde jeden "Lästerer" treffen und sein Fuß würde den "Lästerer" in den Kot stoßen, so begründete Meinerzhagen das Zündel-Urteil. Holocaust-Widerspruch gilt demzufolge als moderne "Gotteslästerung", da die Judenheit Dank der Holocaust-Erzählung selbst zur Gottheit avancierte, wie das Wiesenthal-Zentrum vor langer Zeit schon meldete.

 

Anwalt Jürgen Rieger sagte in seinem Schlußplädoyer am 9. Februar 2007, die Holocaust-Erzählung sei "eine Religion". Und tatsächlich, nur eine Woche später verurteilte Richter Meinerzhagen Zündel wegen "Gotteslästerung", wie man seinem Urteilsbegründungszitat entnehmen kann, da er sich auf Moses berief, um sein Wahnsinnsurteil gegen den "Lästerer" Zündel zu begründen: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer."  (SZ, 16.2.2007, S. 7)

 

Jesus Christus nennt die Juden in Johannes, gemeint sind natürlich die Führungsjuden, "Kinder des Teufels". Das Gesetzbuch des "Teufels" ist das Alte Testament. Auf dieses Buch berief sich Zündels Häscher, Richter Meinerzhagen, als er den unschuldigen Tropf dem Kerker überantwortete. Ein Urteil im Namen Moses ist ein Urteil "im Namen des Teufels" - nach christlichen Maßstäben.

 

 

 

Wie Meinerzhagen den aus Amerika nach Mannheim entführten Ernst Zündel wegen "Holocaust-Leugnung" verurteilen konnte, bleibt all jenen unerschlossen, die den Hintergrund der Gründungsvoraussetzungen für die BRD nicht kennen. Meinerzhagens Urteil sollte allen Zweiflern klar machen: Euch schützt weder Recht noch Gesetz, wir vernichten euch, wann immer wir wollen. Denn provokativ "leugnete" der Richter höchstselbst den Holocaust, nur um zu demonstrieren, wer das Sagen hat und wer ruhig sein muß. Wie weit liegen Richter und Angeklagter als "Holocaust-Leugner" eigentlich auseinander? Richter Ulrich Meinerzhagen gab im Gerichtssaal am 9. Februar 2007 bekannt, daß er die Holocaust-Opferzahl auf "eine Million" beziffere. Meinerzhagen leugnete also 80 Prozent vom Holocaust. Und Zündel? "Zündel gesteht zu, dass eine gewisse Anzahl Juden umgekommen sein könnte, aber jedenfalls nicht sechs Millionen, auch nicht eine oder zwei Millionen, sondern vielleicht so um die 300.000." (SZ, 16.2.2007, S. 7)

 

Richter Meinerzhagen erklärte im Prozeß am 12. Januar 2007, daß es keine forensische Beweise für die Holocaust-Gaskammern gibt. Zündel sagt dazu, daß die jüdischen Opfer "jedenfalls nicht in industriell betriebenen Gaskammern umgekommen sind." (SZ, 16.2.2007, S. 7).

 

 

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt

die Menschenrechtsverachtung der BRD:

 

Zündel war nach Absatz drei des Strafrechtsparagraphen 130 angeklagt, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, der den nationalsozialistischen Völkermord "in einer Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost": Der Prozess gegen Zündel führt plastisch vor Augen, welche Probleme eine solche Strafvorschrift in der Gerichtspraxis aufwirft.

 

Wegen übler Nachrede oder Verleumdung kann nur bestraft werden, wer eine unwahre Behauptung über andere verbreitet. Dass das Gericht einem Angeklagten gestattet, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen, ist in solchen Verfahren eine blanke Selbstverständlichkeit. Wenn ein Holocaust-Leugner aber versucht, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen, macht er sich schon wieder strafbar. Das Gleiche gilt für seinen Verteidiger, wenn dieser Beweisanträge stellt, in denen der Massenmord in Frage gestellt wird. Im September wollte das Gericht die Beweisaufnahme schließen - seitdem wurde es von den drei Wahlverteidigern Zündels mit Beweisanträgen zugeschüttet.

 

Das Leuchter-Gutachten solle verlesen werden - jenes von Zündel in Auftrag gegebene Pamphlet, in dem ein amerikanischer Ingenieur nachzuweisen versucht, dass die Mauern der "angeblichen" Gaskammer in Auschwitz nie mit dem Giftgas Zyklon B in Berührung gekommen seien. Das Gelände der Vernichtungslager in Polen müsste nach Massengräbern abgesucht werden, fände man sie nicht, könne es auch keine Massentötungen gegeben haben. Es solle Beweis erhoben werden, dass der Auschwitzkommandant Rudolf Höss gefoltert worden und sein Bericht über die Vergasungen gefälscht sei. Und so weiter und so fort.

 

Irgendwann untersagte das Gericht dem Verteidiger Rieger, seine Anträge zu verlesen. Er durfte sie nur noch schriftlich vorlegen. Also knallte Rieger in jeder Verhandlung dem Protokollführer einen Stapel Beweisanträge auf den Tisch, das Gericht beriet sich und lehnte die Anträge dann ab. Zuletzt machte sich der Verteidiger Bock anheischig, die Anträge seines Kollegen Rieger zu verlesen, was ihm untersagt wurde. Er sprach trotzdem weiter. "Schweigen Sie, still!", herrschte der Vorsitzende ihn an. "Nur zu", blaffte Bock zurück, "machen Sie mich auch mundtot. Dass Sie sich nicht schämen!" (SZ, 16.2.2007, S. 7) "

 

 

Meinerzhagen spricht das Urteil im Namen des Alten Testaments wegen "Gotteslästerung". Nach Jesu Christi, im Namen des Teufels

 

Dann zückt er [Meinerzhagen] ein Buch, "Das Gesetz", von Thomas Mann, geschrieben 1942, und liest mit bebender Stimme vor, was Moses dem androht, der sich von Gottes Geboten abwendet: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer." (SZ, 16.2.2007, S. 7)

 

Quelle: National Journal / Februar 2007

 

Anmerkung: Auf die vielfältigen Beiträge zu den Themen Holocaust und Volksverhetzung auf dieser Weltnetzseite wird hingewiesen.