Hamer (1)
– wie sich die Rechtsbeugermafia wieder einmal entlarvt!
(...) bei der 55. Zwangspsychiatrisierung im Gerichtssaal konnte
der Gutachter, Prof. Dr. Dr. Bresser, nicht anders, als zu
gutachten: "Für eine krankhafte seelische Störung sind
keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich." (Urteil LG Köln vom
12.2.93, Mo 105-99/92)
Es war peinlich bis zum geht nicht mehr, als der Professor Dr. Dr.
Bresser, der als besonders harter Gerichtspsychiater bekannt
war und deshalb wohl auch zur Zwangspsychiatrisierung geholt worden war, im
Gerichtssaal aufstand und sagte: "Herr Vorsitzender (Schlüter), wir
haben ja miteinander telefoniert, und Sie baten mich ja, den Angeklagten nach §
... für verrückt zu erklären. Aber das kann ich nicht. Dann müßte ich ja die
vielen Professoren und Amtsärzte, die die NEUE
MEDIZIN geprüft und für richtig befunden haben, auch alle
für verrückt erklären. Das wäre ja lächerlich. Nur, weil jemand etwas Neues
entdeckt hat, ist er ja noch nicht gleich verrückt!"
Richter Schlüter zischte: "Dann
eben nicht!"
Anmerkung: Jeder anständige
Deutsche wird befürworten, dass ein Richter, der einen Psychiater auffordert,
eine Person unabhängig von seinem tatsächlichen Geisteszustand für verrückt zu
erklären, schnellstmöglich unter Verlust seiner Pensionsansprüche aus dem
Dienst zu entfernen ist. Jeder in die Machenschaften dieses Verbrechersystems
eingeweihte Bürger weiß aber auch, dass dies nicht geschehen ist!
Auf den Beitrag „Hamer
rehabilitiert“ auf dieser Weltnetzseite wird hingewiesen.