Hamer (1) – wie sich die Rechtsbeugermafia wieder einmal entlarvt!

 

(...) bei der 55. Zwangspsychiatrisierung im Gerichtssaal konnte der Gutachter, Prof. Dr. Dr. Bresser, nicht anders, als zu gutachten: "Für eine krankhafte seelische Störung sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich." (Urteil LG Köln vom 12.2.93, Mo 105-99/92)

Es war peinlich bis zum geht nicht mehr, als der Professor Dr. Dr. Bresser, der als besonders harter Gerichtspsychiater bekannt war und deshalb wohl auch zur Zwangspsychiatrisierung geholt worden war, im Gerichtssaal aufstand und sagte: "Herr Vorsitzender (Schlüter), wir haben ja miteinander telefoniert, und Sie baten mich ja, den Angeklagten nach § ... für verrückt zu erklären. Aber das kann ich nicht. Dann müßte ich ja die vielen Professoren und Amtsärzte, die die NEUE MEDIZIN geprüft und für richtig befunden haben, auch alle für verrückt erklären. Das wäre ja lächerlich. Nur, weil jemand etwas Neues entdeckt hat, ist er ja noch nicht gleich verrückt!"

Richter Schlüter zischte: "Dann eben nicht!"

Anmerkung: Jeder anständige Deutsche wird befürworten, dass ein Richter, der einen Psychiater auffordert, eine Person unabhängig von seinem tatsächlichen Geisteszustand für verrückt zu erklären, schnellstmöglich unter Verlust seiner Pensionsansprüche aus dem Dienst zu entfernen ist. Jeder in die Machenschaften dieses Verbrechersystems eingeweihte Bürger weiß aber auch, dass dies nicht geschehen ist!

Auf den Beitrag „Hamer rehabilitiert“ auf dieser Weltnetzseite wird hingewiesen.