Hamer-Prozeß
Herrn
Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40
D- 40212 Düsseldorf
23.8.1997
Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER
am Amtsgericht Köln vom 20. und 22. August 1997
Sehr geehrter Herr
Justizminister
Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger 52 jähriger
Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft und der Vereinigung
Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler mit höchstem Interesse an
Gehirnforschung und Psychosomatik, bei kritischem Verstand mit den rein
biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers seit geraumer Zeit befaßt, habe ich den
Strafgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Köln gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer
am 20. und 22. August 1997 als Prozeßbeobachter persönlich beigewohnt.
Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau der Prozeßführung,
durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des
Gerichtsvorsitzenden (Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter weder
durch ihre persönliche Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit des
juristischen Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem
eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin
wissenschaftlich-öffentlichen unüberprüften Erkenntnissen Dr. med. R. G.
Hamers, die sich nach meinem eigenen beschränkten Recherchen klinisch
hundertfach an schwersten menschlichen Erkrankungen bewahrheitet haben, als
gewachsen zeigten. Während dieser zwei Prozeßtage verdichtete sich der
beklemmende Verdacht, daß hier unter einem Mantel der Legalität (strategische
Einengung - Aburteilung ausschließlich anhand des deutschen
Heilpraktikergesetzes aus der Zeit des Dritten Reiches) einer der
möglicherweise bedeutendsten naturwissenschaftlichen Geister des ausgehenden
20. Jahrhunderts als Arzt und Wissenschaftler der immer offenkundlicher in
steigender Zahl an unheilbaren Krankheiten leidenden Bevölkerung entzogen
werden soll.
Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer
naturwissenschaftlicher Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global
bahnbrechender Bedeutung sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache
Lektüre seiner grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache
abgefaßt sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte, wurde sowohl
von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten in einer
vorverurteilenden Manier schockierend respekt- und würdelos begegnet, wie es
allenfalls mittelalterlich an den Pranger gestellten Übeltätern widerfuhr. Die
Presse- und Fernsehleute bedienten sich an diesem großen und an einem Teil der
bereits dafür vorbestimmten und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen
wie in einem Jahrmarktstreiben, das nur schon die akustische Störungsfreiheit
des Verhandlungsablaufes ständig schwer beeinträchtigte.
Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst widerliche
Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits präpariert war und in
exakt prognostierbarer Form bereits abends und am nächsten Tag als perfekt
inszenierte plebejische Vorverurteilung und als Rufmord ausgestoßen wurde, und
andererseits am zweiten Prozeßtag Staatsanwaltschaft und Richter für jeden
Beobachter fühlbar in ihrer Legitimation unheilvoll gestärkt erschienen, diesem
"Angeklagten" als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen.
Würden Sie es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß erfüllten
Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach der Angeklagte
zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte, der aufgeputschten
"Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf sich dann die
Presse berauscht stürzte!? - Herr Justizminister, dies geschah nun wirklich,
und es war ganz nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte die
deutsche Justiz!
Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume stehen, daß diesem
großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung seitens des Gerichtes der
ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte aberkannt wurde: - die durch seine
berufliche und existentielle Verfolgung entstandene Gewissensnot des
Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not des Gegenübers und deren Handlungsgrund.
Man nimmt ihm aufgrund eines - notabene nach wie vor ungeklärten medizinischen
Schulenstreits - wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens",
die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt in
der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als
Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser
Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der
Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und er auch
nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen (deren
Befolgung Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen hat)
angenommen hat. - Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere
Situation eines wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals
entzogen hat, gewürdigt, und hätte es den Mut, sich dem obszönen
Bewußtseinsbetrug der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung
unter Rehabilitationsfolgen des "Angeklagten" die einzig angemessene
Handlung.
Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag
um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des Gerichtes,
einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt auf ein jüngstes
Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung
formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch der
Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den
gleichgestellten schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde der
Gebrauch von Cannabis durch den Richter entpönalisierbar - so seien die
ärztlichen Begegnungen Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten, die sich als
nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung auswirken, der Strafbarkeit innerhalb
des HPG analog zu entziehen), brach der Vorsitzende fassungs- und
begründungslos die Verhandlung brüsk und rüde ab, ließ konsternierte
Prozeßteilnehmer zurück. Er brach die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden
wirklich unabhängigen Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als
Gesetzeskundigen hätte herausfordern müssen.
Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber, daß
keine bedeutsame Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und der Wissenschaft
der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß mitverfolgt hat, der
möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen Bewußtseinswende im
Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt. Als ärztlicher Berufskollege
Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse und Bürger eines
demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister, tief
beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres Landes,
um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer lastende
Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD hervorgebracht hat und
dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein als großen Sohn
würde rühmen können, bereits verurteilt ist, wenn nicht ein
verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie, im letzten Moment im
wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben noch die Macht und
Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche Verantwortung für den am 29. August 1997
anberaumten letzten Prozeßtag Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen,
damit an Dr. Hamer nicht das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der
Höchststrafe an Freiheitsberaubung vollstreckt wird und die BRD damit einen
politischen Gefangenen erster Größenordnung einkerkert.
Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der anerkannten
Medizin, sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der
naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur
Gehilfenschaft und stellvertretenden "Entsorgung" dieser Bedrohung
bisheriger medizinischer Überzeugung brauchen, sorgen Sie für die Einhaltung
der Grundrechte auf ein gerechtes Verfahren und dafür, daß die seit über 10
Jahren rechtskräftige Verurteilung der Universität Tübingen, die
naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische Überprüfung der Hamer'schen
Erkenntnisse vornehmen zu müssen (an der ich selber wie jeder Mediziner
hochgradig und einzig interessiert bin), auch vollzogen wird. Sorgen Sie für
einen menschenrechtskonformen Prozeß, der die endliche Rehabilitierung und
sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd Hamers zur Folge haben wird, wofür
Ihnen in Bälde Millionen von Menschen, deren gesundheitliche Not ohne wirkliche
Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit, ihren tiefen Dank schulden werden.
hochachtungsvoll
(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln -Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld
Quelle: www.diagnoseschock.de
Anmerkung: Auf
die Beiträge „Hamer (1)“ bis „Hamer (4) und „Hamer rehabilitiert“ auf dieser
Weltnetzseite wird hingewiesen. Dr. Hamer berichtet u.a. davon, daß ein
Gerichtsvorsitzender einen psychiatrischen Gerichtsgutachter telefonisch
(außerhalb der mündlichen Verhandlung) aufgefordert hatte, Hamer für verrückt
zu erklären. Diese Ungeheuerlichkeit kam heraus, als der Gutachter sich in der
Verhandlung weigerte, diesem Ansinnen nachzukommen und die Vorgeschichte
auspackte. Wie formulierte es Rechtsanwalt Jürgen Rieger neulich so treffend?
„Das System wird immer krimineller!“