Schweiz: Mut zur Erneuerung
Thema:
Genozid-Leugnung
Die Leugnung eines Völkermordes
sollte nach Ansicht des Schweizer Justizministers Christoph Blocher
nicht unter Strafe stehen.
»Die Meinungsäußerungsfreiheit
sei höher zu gewichten als die Befindlichkeit einer ethnischen Gruppe.«
Er habe damit seinen Unmut darüber geäußert, daß ein
Schweizer Gesetz die Meinungsäußerungsfreiheit beschneide. Eine Arbeitsgruppe im Schweizer Justiz und Polizeidepartement (EJPD) soll nun Vorschläge zur Abschwächung von Artikel
261 des Strafgesetzbuchs machen. Im Vordergrund
stehe nicht die Abschaffung der vom Volk 1994 gutgeheißenen Strafnorm, sagte
Blocher. Ihm schwebt vielmehr vor, nur den Tatbestand der Genozid-Leugnung zu
streichen. Dieser beeinträchtige die Beziehungen zu anderen Staaten und
schränke die Meinungsäußerungsfreiheit ein. Christoph Blocher wörtlich:
»Ich will nicht, daß in der Schweiz eine Meinung nicht geäußert werden darf, nur weil sie
jemandem nicht paßt.«
Zu Wort gemeldet hat sich am Freitag
auch die Partei SVP In einer Pressemitteilung fordert sie die Streichung oder zumindest die
Abschwächung der Strafnorm, argumentiert
dabei aber anders als ihr Bundesrat.
Die Strafnorm sei ein »Maulkorbgesetz
gegen den kleinen Mann«, der sich
zum Beispiel an Elternabenden nicht
mehr frei über ausländische Mitschüler seiner
Kinder zu äußern wage.
Quelle: NZZ-Online,
4. 12.2006
Anmerkung: Es ist schon verwunderlich. In der
Türkei, die – mit machtvoller Unterstützung der USA – unbedingt EU-Vollmitglied
werden will – wird man bestraft, wenn man die historischen Tatsachen über den
Massenmord an (christlichen) Armeniern während des Ersten Weltkriegs
verbreitet; während man in Deutschland bestraft wird, wenn man durch
wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerte Zweifel an Details der im Grundsatz
unstreitigen Judenverfolgung und Judenvernichtung durch eine kleine
verbrecherische Naziclique äußert.
Der ehemalige Verbindungsoffizier zwischen KGB und MfS
behauptet, Ronald Schill habe Ole van Beust nicht wegen seiner Homosexualität
zu erpressen versucht, sondern wegen eines solchen Umgangs mit Knaben, worauf
angeblich Frau BK Merkel eingeschaltet worden sei und den Vorgang gedeckt habe,
wobei die Tatsache, dass Beust eine halbjüdische Mutter habe, eine Rolle
gespielt habe.
Dagegen wird von seriös erscheinenden Quellen im
Internet verbreitet, aus der „Richteretage“ des Landgerichts Mannheim sei
herausgedrungen, dass das Bundeskanzleramt unter BK Merkel auf eine – dann auch erfolgte – Bestrafung von
Zündel eingewirkt habe.
Wir bleiben – mit maßgeblicher Rückendeckung in der
Fachliteratur – dabei, dass der der Anklage gegen Zündel zugrundeliegende
Bereich des Straftatbestandes der Volksverhetzung verfassungswidrig ist und es
dem Landgericht Mannheim gut zu Gesicht gestanden hätte, das Verfahren gemäß
Artikel 100 GG auszusetzen, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu dieser Rechtsfrage herbeizuführen.