Schweiz: Mut zur Erneuerung

 

Thema: Genozid-Leugnung

Die Leugnung eines Völker­mordes sollte nach Ansicht des Schweizer Justizministers Christoph Blocher nicht unter Strafe stehen.

»Die Meinungsäußerungs­freiheit sei höher zu gewich­ten als die Befindlichkeit ei­ner ethnischen Gruppe.«

Er habe damit seinen Unmut darüber geäußert, daß ein Schweizer Gesetz die Meinungsäußerungsfreiheit be­schneide. Eine Arbeitsgruppe im Schweizer Justiz und Polizeidepartement (EJPD) soll nun Vorschläge zur Abschwä­chung von Artikel 261 des Strafgesetzbuchs machen. Im Vordergrund stehe nicht die Abschaffung der vom Volk 1994 gutgeheißenen Straf­norm, sagte Blocher. Ihm schwebt vielmehr vor, nur den Tatbestand der Genozid-Leug­nung zu streichen. Dieser be­einträchtige die Beziehungen zu anderen Staaten und schränke die Meinungs­äußerungsfreiheit ein. Chri­stoph Blocher wörtlich:

»Ich will nicht, daß in der Schweiz eine Meinung nicht geäußert werden darf, nur weil sie jemandem nicht paßt.«

Zu Wort gemeldet hat sich am Freitag auch die Partei SVP In einer Pressemitteilung fordert sie die Streichung oder zumin­dest die Abschwächung der Strafnorm, argumentiert dabei aber anders als ihr Bundesrat. Die Strafnorm sei ein »Maul­korbgesetz gegen den kleinen Mann«, der sich zum Beispiel an Elternabenden nicht mehr frei über ausländische Mitschüler seiner Kinder zu äußern wage.

Quelle: NZZ-Online, 4. 12.2006

Anmerkung: Es ist schon verwunderlich. In der Türkei, die – mit machtvoller Unterstützung der USA – unbedingt EU-Vollmitglied werden will – wird man bestraft, wenn man die historischen Tatsachen über den Massenmord an (christlichen) Armeniern während des Ersten Weltkriegs verbreitet; während man in Deutschland bestraft wird, wenn man durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerte Zweifel an Details der im Grundsatz unstreitigen Judenverfolgung und Judenvernichtung durch eine kleine verbrecherische Naziclique äußert.

Der ehemalige Verbindungsoffizier zwischen KGB und MfS behauptet, Ronald Schill habe Ole van Beust nicht wegen seiner Homosexualität zu erpressen versucht, sondern wegen eines solchen Umgangs mit Knaben, worauf angeblich Frau BK Merkel eingeschaltet worden sei und den Vorgang gedeckt habe, wobei die Tatsache, dass Beust eine halbjüdische Mutter habe, eine Rolle gespielt habe.

Dagegen wird von seriös erscheinenden Quellen im Internet verbreitet, aus der „Richteretage“ des Landgerichts Mannheim sei herausgedrungen, dass das Bundeskanzleramt unter BK Merkel auf  eine – dann auch erfolgte – Bestrafung von Zündel eingewirkt habe.

Wir bleiben – mit maßgeblicher Rückendeckung in der Fachliteratur – dabei, dass der der Anklage gegen Zündel zugrundeliegende Bereich des Straftatbestandes der Volksverhetzung verfassungswidrig ist und es dem Landgericht Mannheim gut zu Gesicht gestanden hätte, das Verfahren gemäß Artikel 100 GG auszusetzen, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Rechtsfrage herbeizuführen.