Furchtbare Juristen
Ich zitiere aus meinem
Privatarchiv den Artikel "Zersetzende Elemente" (DER SPIEGEL 8/1995,
Seite 94 + 96), der sich mit dem verstorbenen Hartwig Schlegelberger (seit 1956 Ehrenmitglied des am 13.3.1956
gegründeten Rotary Club Flensburg) beschäftigt:
Überschwenglich gratulierte
Bundeskanzler Helmut Kohl dem Präsidenten des Berliner Roten Kreuzes, Hartwig
Schlegelberger, zum 80. Geburtstag: "Unsere Jugend braucht Vorbilder wie
Sie." Da mochte Berlins Regierender Bürgermeister nicht zurückstehen.
"Ihr ganzes Leben war dem Dienen am Gemeinwohl gewidmet" rühmte
Christdemokrat Eberhard Diepgen den Träger des Großen Verdienstkreuzes mit
Stern und Schulterband. Schlegelbergers Lebensweg sei "gekennzeichnet vom
Einsatz für ein friedliches tolerantes Miteinander der Menschen", echote
die Berliner Morgenpost.
Für Frieden sorgte
Schlegelberger auf eigene Art: Als Marinestabsrichter in Berlin hat er im
Dritten Reich an Todesurteilen gegen Soldaten wegen Fahnenflucht und
"Wehrkraftzersetzung" mitgewirkt. Mindestens zwei Hinrichtungen hat
er auch selbst geleitet. Die Vorwürfe sind seit Jahren bekannt. Jetzt aber
zeigen bisher unbekannte Akten, wie tief Schlegelberger in die Terrorjustiz
verstrickt war. Mal Ankläger, mal Richter an Hitlers Berliner
Marinekriegsgericht, war er beteiligt an drakonischen Strafen.
Der
Matrose Heinz Domke hatte während seines Urlaubs 1943 im Heimatort Velten bei Berlin
Lebensmittelmarken holen wollen. In der Kartenstelle sagte er zu der
Angestellten: "So etwas nennt die Welt Urlaub! In der Heimat muß ich Kohldampf
schieben, während ich bei meiner Einheit satt zu essen bekomme." Um "zersetzende
Elemente wie Domke ..auszumerzen", verurteilte ihn das Gericht (Ankläger:
Schlegelberger) zu fünf Jahren Zuchthaus: Den Lungenkranken treffe "die
Strafe ohnehin härter als einen Gesunden".
Im
Juni 1944 wurde der Obdachlose Otto Schulze, von Schlegelberger angeklagt, zu
zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der offenbar Verwirrte und hochgradig
Schwerhörige war dem Einberufungsbefehl zur Kriegsmarine nicht gefolgt. Der
"durch Erbanlagen mißartete Schwächling" mußte nach Ansicht des
Gerichts .dorthin gebracht werden, wo asoziale Elemente im Kriege hingehören:
in das Zuchthaus" ... An sechs Todesstrafen hat Schlegelberger auf jeden
Fall als Ankläger mitgewirkt. Der Soldat Fritz Keller etwa wurde laut
Richterspruch zum "üblen Drückeberger" und "Schädling innerhalb
der Wehrmacht erklärt und zum Tode verurteilt. Der Malariakranke mit einem
Lungenriß sei nur "von Lazarett zu Lazarett, gewandert", um sich
"so lange wie möglich von seinem Truppenteil fernzuhalten". Zwei
Exekutionen, das gibt der Ex‑Richter zu, hat er persönlich geleitet:
"In einem Fall wurde gehenkt. Und einer wurde geköpft ........"
Nach
dem Krieg machte der Jurist rasch Karriere als CDU‑Politiker und Minister
in der Schleswig‑holsteinischen Landesregierung. 1963 bescheinigte der
damalige Kieler CDU Ministerpräsident Helmut Lemke (siehe oben) dem Parteifreund,
er habe früher "in keinem Falle gegen die Grundsätze der
Rechtsstaatlichkeit und der Menschlichkeit' verstoßen ......
Schlegelberger
gehörte zu jenen schrecklichen Juristen der NS‑Militärjustiz, die während
des Zweiten Weltkrieges für mindestens 40.000 Todesurteile verantwortlich
waren. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum exekutierten die Armeen der USA,
Großbritanniens und Frankreichs zusammen nur 300 Soldaten. Keiner der deutschen
Militärrichter wurde wegen seiner NS‑Taten rechtskräftig bestraft... Auch
die strafrechtliche Entlastung Schlegelbergers stößt jetzt auf Kritik.
"Wenn der Mann nach gleichem Recht wie frühere DDR‑Richter beurteilt
würde", empört sich der Berliner Justizforscher Klaus Bästlein, "dann
säße er längst auf der Anklagebank."
Zur
Abrundung dieses SPIEGEL‑Artikels rufe ich den im ersten Flugblatt zu den
"Herrenclubs der Oligarchie" zitierten Auszug aus der Ansprache des
Marineblutrichters und Rotariers Gerhard
Gaul vom 23.2.1980 in Erinnerung,
der trotz seiner üblen Vergangenheit nicht nur Landesjustizminister und
Stadtpräsident wurde, sondern auch den höchsten lübschen Orden erhielt:
"Die
Rotarier sind sorgfältig ausgewählte Männer, von einwandfreiem Charakter. Jeder
weiß, daß der andere, den er dort trifft, bevor er in den Club aufgenommen
worden ist, genau so geprüft worden ist, wie er selbst, und daß er um seinen
Beitritt deswegen gebeten worden ist, weil seine Freunde in ihm einen
verdienstvollen, untadeligen und uneigennützigen Mann sahen."
Ich
kann es nicht verhehlen. Man bekommt das Kotzen.
Die
Familiengeschichte "Schlegelberger" ist noch unter anderen Aspekten
interessant. Hartwigs Vater Franz Schlegelberger (1876 ‑ 1970) wurde im
sogenannten Juristenprozeß von Nürnberg durch Urteil vom 4.12.1947 wegen Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslangem Gefängnis verurteilt.
Die Urteilsgründe umfaßten insgesamt 305 Protokollseiten. Bereits am 19.11.1947
wurde er in ein Lazarett verlegt. Als wegen des einsetzenden kalten Krieges ein
regelrechtes "Gnadenfieber" ausbrach, erfolgte seine Freilassung
bereits durch Bekanntmachung des Hochkommissars Mc Cloy vom 31.1.1951. Franz
Schlegelberger hatte weiterhin Glück. Am 17.3.1951 verabschiedete der schleswig‑holsteinische
Landtag ein "Renazifizierungsgesetz"; er wurde im Schnellgang entnazifiziert
und in die Gruppe V (Entlastete) eingestuft. Die schleswig‑holsteinischen
Behörden bewilligten ihm ab April 1951 ein monatliches Ruhegehalt von 2.010,78
DM netto als "Staatssekretär a.D." Damals verdiente ein Arbeiter ca. 300
Mark im Monat. Erst 8 Jahre später wurde dieser Skandal ruchbar. Am 3.9.1959
wurde seine Pension gestrichen. Seiner dagegen gerichteten Klage gab das
Verwaltungsgericht Schleswig statt und stützte sich dabei auf Goebbels
Tagebuch, der sich darin einmal über "bürgerliche Elemente" im
Reichsjustizministerium mokiert hatte. Nun trat die peinliche Situation ein,
daß sein Sohn Hartwig zum Finanzminister ernannt werden sollte und als solcher über
die angeblichen Ansprüche des Vaters zu entscheiden gehabt hätte. Flugs wurde
das Pensionsamt in das Innenministerium verlegt. Vor dem Oberverwaltungsgericht
Lüneburg verlor der Vater. Unverdrossen ging er in die Revision. Derweil wurde
der öffentliche Druck wegen der Euthanasiemorde erheblich.
Der hessische
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer stellte im April 1965 Anträge auf Eröffnung der
Voruntersuchung wegen Beihilfe zum Mord gegen Franz Schlegelberger, 11
Oberlandesgerichtspräsidenten, 5 Generalstaatsanwälte und 3 weitere hohe
Justizbeamte.
Vor dem
Bundesverwaltungsgericht wurde dann ein Vergleich geschlossen, wonach Franz
Schlegelberger auf beamtenrechtliche Versorgungsansprüche verzichtete, der Bund
ihm aber den Nachversicherungsbetrag als fiktiver Angestellter zu zahlen hatte.
Das war und ist Schleswig‑Holstein!!!
Quelle: Flugblatt "Herrenclubs der Oligarchie" (Detlef Winter)
Westdeutscher Rundfunk Köln
Sendemanuskript-Hörfunk
Sendereihe: Kritisches Tagebuch
Titel: Die stille Gewalt im Dritten Reich
Untertitel: Nachdenken über die furchtbaren Juristen - ein Bericht aus
der deutschen Richterakademie
Freitag, den 11. April 1997
(...) Genau 50 Jahre ist es
her, da haben in einem der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse, die dem
Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher folgten, nationalsozialistische
Juristen vor Gericht gesessen, im sogenannten Fall 3, von Frühjahr bis Herbst
1947. Hauptangeklagt: Franz Schlegelberger. Ingo Müller, Autor des
Standardwerks "Furchtbare Juristen", erzählt in Wustrau von der
Fassungslosigkeit, die die aus dem angelsächsischen Rechtssystem stammenden
Richter ergriff angesichts der Perversion der Justiz im NS, die sie in Nürnberg
im Fall 3 zu beurteilen hatten und die in den Urteilsspruch Eingang gefunden
hat:
O‑Ton: Die Prostituierung eines Rechtssystems zur
Erreichung verbrecherischer Ziele bringt ein Element des Bösen in den Staat
hinein, das in offenen Greueln nicht enthalten ist. Der Hauptvorwurf war: Die
Preisgabe des Rechtssystems eines Staates, zur Erreichung verbrecherischer
Ziele, untergräbt dieses mehr als ausgesprochene Greueltaten, welche den Talar
des Richters nicht besudeln. Diese Entartung des Rechts, die dann in den Satz
"der Dolch des Mörders war unter der Robe verborgen" zum Ausdruck
kommt. Das Nürnberger Urteil hat in Deutschland und hier bei unseren
Berufskollegen keinen besonders tiefen Eindruck hinterlassen, es ist nicht
einmal in den meisten juristischen
Zeitschriften erwähnt worde., und dieser Prozess ist regelrecht totgeschwiegen
worden, er wurde nicht erwähnt.
Erst
ein halbes Jahrhundert später ist das Urteil in diesem Prozess in seinem vollen
Wortlaut jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, auch das ein
Symptom der Verdrängung bei der Justiz. Damals, nach dem Nürnberger
Juristenprozess, war ganz schnell Schluss mit der Reinigung, es begann ganz
schnell, was Klaus‑Detlev Godau‑Schüttke, Richter am LG Itzehoe, in
der Richterakademie die "Renazifizierung" der Justiz zu nennen pflegt.
Godau‑Schüttke ist Autor einer Fallstudie über diese "Renazifizierung
der Justiz" in Schleswig‑Holstein (Godau-Schüttke, Ich habe nur dem Recht gedient. Die "Renazifizierung"
der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945, Badeb-Baden (Nomos) 1993)
und er kann, wenn sich aus dem Kreis der Seminar‑Teilnehmer dann Widerspruch
gegen den Ausdruck regt, darauf verweisen, dass er ihn nicht geprägt hat: es
war im Jahr 1951 der schleswig-holsteinische Innenminister Paul Pagel, ein
CDU-Politiker, und, in einer damals ziemlich braunen Landesregierung der
einzige konsequente Antinazi.
Versteht sich, sagt Godau‑Schüttke,
dass diese Justiz bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit ebensowenig
Eifer zeigte wie im ‑ unter Juristen gern mit dem Kürzel NSG bezeichneten
‑ Bereich, den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, er selbst hat
dies am Fall des berüchtigten NS‑Arztes Heyde‑Sawade exemplarisch
behandelt.
O‑Ton:
... da scheint mir das wichtigste zu
sein, dass viele Verfahren, auch das Verfahren gegen die Täter der NS-Euthanasie
in Schleswig‑Holstein nicht vor Gericht gekommen sind, sondern die
Ermittlungen eingestellt worden sind, weil der oberste Ermittler in Schleswig‑Holstein
von 1937 ‑ 1945 Ankläger am Sondergericht Kiel war, der führte nach 1945 wieder
diese Ermittlungen und seine Kollegen ebenfalls belastet waren, am
Sondergericht waren, oder am Volksgericht. Das scheint wir das wichtige zu
sein, dass eine grosse Masse ‑ in Schleswig‑Holstein finden sich
auf dem Boden des Justizministeriums ca. 20 Meter NSG-Verfahrens‑Akten,
die gar nicht vor Gericht gekommen sind, also noch nicht mal eine Anklage
gefertigt worden ist. Die Dunkelziffer
dieser, ich möchte sagen: willentlich nicht zur Anklage gebrachten Verfahren
muss riesig sein...
Godau‑Schüttke kann aber
auch erzählen, wie das bei den Standeskollegen ankommt, wenn man sich, wie er,
mit der Vergangenheit des Standes in den 30er, 40er Jahren wissenschaftlich
auseinandersetzt:
O‑Ton:
Ich möchte mal von der Kieler Universität
reden. Da hat man vor acht Jahren (also 1989) die erste Ringvorlesung gestartet,
auch die NS‑Justiz betreffend, die schon relativ grossen Anklang an der
Universität gefunden hat, aber in der Juristischen Fakultät der Kieler
Universität auf heftigsten Widerstand gestossen ist. Und an der letzten
Vorlesung habe ich teilgenomen, mit dem Thema "Renazifizierung der schleswig‑holsteinischen
Justiz" ‑ ganz bescheiden darf ich sagen, daß meine Vorlesung die am
stärksten besuchte war, aber, jetzt kommt das aber, die wenigsten Zuhörer waren
Juristen...
Natürlich wird an Helmut
Kramer auch gelegentlich die Frage gerichtet, welchen Wert für die praktische
Arbeit des Richters die Beschäftigung mit dem Versagen der Juristen im 3.Reich
heute noch habe:
Was die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrecher angeht, da
spielt das tatsächlich keine Rolle mehr, denn die Jahrgänge dieser
Beschuldigten sind ja nun fast ausgestorben oder verhandlungsunfähig ‑
nur: der Richter hat es ja ständig immer wieder auch mit schwerwiegenden
Delikten zu tun, auch mit Fragen, die politische Auseinandersetzungen berühren,
und noch eins: es geht um die Struktur des juristischen Denkens, denn der Richter
fällt seine Entscheidung ja nicht als Ergebnis einer rein rationalen
Argumentation ‑ man könnte es mit einem Automaten vergleichen, man
füttert auf der einen Seite den Lebenssachverhalt ein und auf der anderen Seite
gibt man die Paragraphen, die juristischen Normen ein und zum Schluss kommt mit
absoluter Sicherheit das richtige Ergebnis heraus - das ist eben nicht so: der
Jurist muss unglaublich viel werten, da sind unglaublich viel gesetzliche Lücken
auszufüllen und dabei kann er sich, um es salopp auszudrücken, in die eigene
Tasche lügen. Und um dieser Gefahr, wenn es überhaupt geht, entgegenzuwirken, muss
er also wissen, wie sehr Juristen Selbsttäuschungen zum Opfer fallen können,
auch Ideologien, und es gibt kein besseres Beispiel für diese Gefahr, als die
Justiz des Dritten Reiches. Es war nämlich, entgegen einer verbreiteten
Meinung, der typische Richter des Dritten Reiches nicht der brüllende, masslose
Roland Freisler, sondern die Mehrzahl der Richter des Dritten Reiches waren gediegene
Juristen, sie hatten eine vorzügliche Juristenausbildung genossen im
demokratischen Staat, in der Weimarer Republik nämlich, und sie waren nach dem
ganzen Habitus aufgewachsen, von Kindheit an schon, aber auch in ihrem
Berufsleben, sie waren sozusagen sozialisiert in demokratischen Verhältnissen,
und es ist ein Rätsel, das bis heute noch nicht genügend aufgeklärt ist, warum
diese Juristen dann auf breiter Front mit fliegenden Fahnen, fast schlagartig,
im Frühjahr 1933, zum Nationalsozialismus übergelaufen sind. Und es ist die
grosse Frage eben, warum sie dann so versagt haben, das ist ja bekannt, die
Richter haben nicht einige hundert schreckliche Todesurteile gefällt es sind
mindestens 50.000 Todesurteile, möglicherweise 80.000 Todesurteile und mehr,
und alles wegen politischer Bagatellfälle, falls man das überhaupt noch als
Straftat bezeichnen kann, wenn jemand beispielsweise an der Möglichkeit des
Endsieges gezweifelt hat. Und das ist eben das grosse Rätsel.
Es ist
regelmässig eine deprimierende Bilanz zu ziehen in der Richterakademie von
Wustrau bei den Tagungen über die Rolle der
Justiz im Nationalsozialismus. Bedingungslose Kollaboration mit dem
Gewaltregime, rund 80.000 Bluturteile, das kann einen sensibleren Juristen
schon irre werden lassen an seinem Berufsstand. Aber es wird auch Positives
festgehalten, es gab ja auch Beispiele für aufrechten Gang unter den Richtern
im 3. Reich. Einer, der in Wustrau als leuchtendes Vorbild vorgestellt wird,
war der konservative Amtsrichter Lothar Kreyssig. Dieser Richter, über den man
in dem von der Zeitschrift "Kritische Justiz" herausgegebenen
Sonderband "Streitbare Juristen" (Kritische
Justiz (Hrsg.), Streitbare Juristen. Eine andere Tradition (Festschrift zum 60.
Geburtstag von Jürgen Seifert), Baden-Baden (Nomos) 1988) einiges nachlesen
kann, ist nicht nur kein Nazi geworden, er hat es gewagt, gegen einen für die
Tötung Geisteskranker in der
Landesheilanstalt
Hartheim Verantwortlichen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen
Mordes zu erstatten. Kreyssig ist einer geplanten Einweisung in ein KZ
entgangen, er wurde lediglich in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Und das
ist der unrühmliche Schluss der Geschichte: Kreyssigs Juristenkarriere hat nach
1945 keine Fortsetzung gefunden ‑ in der DDR, die diesen Mann gern gehabt
hätte, wollte er nicht Richter werden. Die "renazifizierte" Justiz
der BRD aber hat ihn ihrerseits nicht heimholen wollen. (Helmut Kramer: Lothar Kreyssig (1898 - 1986). Richter und Christ im
Widerstand, S. 342 ff) Und so beendete dieser streitbare Richter seine Karriere
als Bio‑Landwirt, was ja auch das Schlechteste nicht war. Schlecht war's
für die deutsche Justiz, dass nicht aufrechte Juristen seiner Statur das
bundesrepublikanische Rechtswesen von Anfang an entscheidend prägten, sondern
die Theodor Maunz und Co. Leider...