Wer ist eigentlich Prof. Dr. Uwe Bracht?
Wenn es um brisante
juristische Fragen geht, wird in den HNG‑Nachrichten nicht selten auf die
Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Uwe Bracht aus Lemgo hingewiesen. Ein Grund
für die Schriftleitung diesen kritischen Juristen an dieser Stelle einmal
genauer vorzustellen.
Prof. Dr. Uwe Bracht ist im
Jahre 1927 in Breslau geboren und aufgewachsen. Seine Familie wurde 1945 aus
Oberschlesien vertrieben. Nach dem Studium der Rechts‑ und
Staatswissenschaften an der Universität Marburg legte er beide juristische
Staatsexamen ab und war dann über zehn Jahre als Hochschullehrer für das BRD-Verteidigungsministerium
tätig. Darüber hinaus war er Angehöriger des "Internationalen Stabs in der
Politischen Hauptabteilung" des Generalsekretariats der NATO in Brüssel,
wo er zur Entwicklung der sowjetischen Kriegsvölkerrechtslehre referierte.
Später wurde er Kanzler der Fachhochschule Lippe in Lemgo, wo er dem Ruf zum
Professor für Öffentliches Recht (Staats‑, Verfassungs‑, Völker und
Verwaltungsrecht) folgte. Seit seiner Pensionierung im Jahre 1991 wirkt er in
der BRD nunmehr als Rechtsanwalt. In dieser Eigenschaft vertritt er unter
anderem politische Dissidenten und verfolgte Regimekritiker.
International gilt Professor
Bracht in seinen Lehrfächern noch immer als gefragte Institution. Im Herbst
1993 wurde er zu einer Besprechung über die Entwicklung der modernen russischen
Völkerrechtslehre an die Universität Königsberg geladen. Von Februar bis April
1996 hat er zudem einen Lehrauftrag der Juristischen Fakultät der Staatlichen
See‑Universität in Odessa am Schwarzen Meer inne.
In der BRD steht der ehemals
regierungsnahe Staatsrechtler inzwischen in Opposition zum Bonner Regime. In
zahlreichen Gutachten über Deutschlands völkerrechtliche Lage, die alle vom
Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen, bestreitet er sogar dessen
Legitimation. Gegenüber einer deutschen Nachrichtenagentur erklärte Dr. Bracht,
er arbeite derzeit an "einer Verfassungsklage grundsätzlicher Art über die
rechtliche Bedeutung des Art 146 GG". Diese werde von Bonn "in seiner
gegenwärtigen Bedeutung noch immer bestritten". Die Abstimmung über eine
reguläre deutsche Verfassung werde dem deutschen Volk vorenthalten. Statt
dessen sei das Grundgesetz nach der Vereinigung fälschlich als "neue Verfassung
für ganz Deutschland" ausgegeben worden. Nach Meinung des Staatsrechtlers
"ist das natürlich Unfug, juristisch und politisch". Er findet es
zudem unerträglich, daß trotz des sogenannten 2+4‑Vertrages die
Besatzungsrechte noch nicht vollkommen abgebaut wurden.
Wie zahlreiche andere
Akademiker sieht Prof. Dr. Bracht die zunehmende Einschränkung der Forschungs‑
und Meinungsfreiheit als Gefahr für den Rechtsstaat: Entsprechend hat Bracht
die Justiz der BRD scharf angegriffen. Sein Mandant, der Historiker und Dipl.-Politologe
Udo Walendy sei zu Unrecht verurteilt worden, der Prozeß habe keineswegs
rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt. Bracht zufolge höre der Rechtsstaat auf zu
existieren, wenn Gerichte kraft Strafurteilen die alleingültige Wahrheit
verfügen: »Es widerspricht wissenschaftlichen Grundsätzen und rechtsstaatlichen
Prinzipien, mittels eines Richterspruchs ohne jegliche Beweisführung
Gegenteiliges von Tatsachen zu verfügen und einen hiervon betroffenen
Angeklagten mit einem solchen Spruch ins Gefängnis zu weisen«. Durch
Meinungskontrollgesetze wie den § 130 StGB würden Wissenschaftler und Historiker
dazu gezwungen, zu Lügnern und Heuchlern zu werden. Auch die sogenannte
doppelte Staatsangehörigkeit lehnt Dr. Bracht als "juristischen Unfug"
ab. Schließlich gebe es für die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz; es
gelte vielmehr noch immer das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ‑
"bis auf den heutigen Tag". Das sei "im übrigen auch der
Rechtsgrund dafür, daß die deutsche Staatsangehörigkeit heute auch die des Deutschen
Reiches ist und bleibt".
Quelle: HNG-Nachrichten 1999