Juden foltern

 

(...) Die Militärverordnung Nr. 62 (des Staates Israel, d.B.) über »feindliche terroristische Aktivitäten« ermächtigt die Militärbehörden oder den Geheimdienst, ohne Rücksicht auf das Alter jeden Bewohner der besetzten Gebiete zu ver­haften, der Parolen an Wände schreibt, nationalistische Lieder singt, nationalistische Literatur besitzt, eine Flagge aufzieht, mit den Fingern das »Victory« Zeichen macht, die Farben der palästinensischen Flagge zeigt, Halsschmuck oder anderen Schmuck in der Form des palästinensischen Staates trägt oder solcher Vergehen verdächtigt wird.

Im Jahr 1987 reagierte die israelische Regierung auf die zunehmende Kritik aus dem Ausland und setzte eine richterliche Untersuchungskommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshof Landau ein. Die Untersuchung bestätigte, daß beispiels­weise Israels geheime Sicherheitspolizei Schin Beth seit vielen Jahren in gesetzwidriger Weise physische oder psychologische Druckmittel eingesetzt hatte, um Personen, die feindlicher terroristischer Aktivi­täten verdächtigt wurden, Geständnisse abzupressen. Es gab die un­terschiedlichsten Methoden, die bei Kindern, Jugendlichen, Heran­wachsenden und Erwachsenen gleichermaßen angewandt wurden. Bei der »Stuhl«-Methode verbindet man dem Gefangenen mit einem Tuch die Augen oder stülpt ihm eine Kapuze über den Kopf. Die Hän­de werden so hinter dem Rücken gefesselt, daß das Opfer weder sitzen noch stehen kann, was schwere Krämpfe und vorübergehende Läh­mungen zur Folge hat. Bei der »Haube« werden Kopf und Schultern des Gefangenen mit schweren Stofftüchern bedeckt, die zuvor in Was­ser,   Urin  oder Exkremente getaucht wurden. Andere Methoden: Gefangene werden an den Handgelenken aufgehängt, mit brennen­den Zigaretten verbrannt oder mit kochendem Wasser verbrüht; sie werden für längere Zeit in extrem enge Metallkäfige gesperrt, müssen stunden-  und teilweise sogar tagelang mit ausgestreckten Armen in ihrer Zelle stehen oder abwechselnd kalt und heiß duschen. Sie werden mit Elektroschocks und Schlafentzug gequält, bekommen keine ausreichende Nahrung und keine warme Kleidung, dürfen keine sanitären Einrichtungen benutzen oder werden medizinisch nicht versorgt. Und sie werden auch geschlagen und mit Knüppeln, Drähten, Fäusten und Füßen malträtiert.

Die Landau-Kommission fand ferner heraus, daß Schin-Beth-Agenten jahrelang regelmäßig Meineide geleistet hatten, um Verurteilungen zu erreichen. In einem geheimen Zusatz zu dem Bericht empfahl sie, den Einsatz begrenzter und klar definierter »physischer und psychologi­scher Druckmittel« - die wiederum in einem Geheimpapier erklärt wurden - unter bestimmten Umständen zuzulassen. Die Kommission sprach die Militärgerichte von dem Vorwurf frei, 16 Jahre langvorsätz­lich falsche Aussagen anerkannt zu haben, und empfahl, daß niemand für die in den zurückliegenden 16 Jahren begangenen Folterungen und Brutalitäten, die sie selbst unwiderlegbar nachgewiesen hatte, zur Rechenschaft gezogen werden sollte.

Am 8. November 1987 nahm das israelische Parlament die Empfeh­lungen der Landau-Kommission an. Ein Land, das sich ständig vor der Welt damit brüstet, die einzige Demokratie im Nahen Osten zu sein, hatte also mit einer demokratischen Abstimmung Folter und brutale, unmenschliche Methoden legalisiert. (...)

 

Quelle: „Die Verschwörung der Lügner“ von David A. Yallop, München 1993, S. 309 – 311

 

Anmerkung: Im Gegenzug mag der interessierte Leser auf dieser Weltnetzseite den Brief jüdischer Insassen aus dem Konzentrationslager Theresienstadt lesen.