Echte Demokratie

 

Jack Bernstein, der jüdische Verfasser des Buches "Das Leben eines amerikanischen Juden im rassistischen, marxistischen Israel" wirft einer Gruppe von Volksgeschwistern, die er als Zionisten bezeichnet, vor, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika in umfangreichem Maße die Kontrolle über die größeren öffentlichen Medien auszuüben.

 

Da die vom Verfasser für verschiedene geschichtliche Vorgänge verantwortlich gemachten Zionisten stark entgegengesetzte Interessen und politische Ziele verfolgen, scheinen diejenigen öffentlichen Medien, die von den Mitbrüdern des Verfassers, den Zionisten, kontrolliert werden, verständlicherweise kein allzu großes Interesse daran zu haben, die sozialen und politischen Interessen einer anderen jüdischen Gruppe, die sich gegen die Vorstellungen ihrer zionistischen Landsleute richten, in den Medien einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Der Verlag ist der Auffassung, daß zur Erhaltung einer echten Demokratie auch die pluralistische Gesellschaft gehört. Dies gilt für Amerika ebenso wie für Europa. Nur wenn auch kleinere Gruppen zu Worte kommen, die oftmals andere Vorstellungen vertreten als den an der Macht befindlichen größeren Gruppen genehm sind, kann sich eine pluralistische Gesellschaft behaupten. Gerade dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu erhalten und ihren Bestand zu gewährleisten.

 

Dieses entspricht auch dem Willen der europäischen Verfassungsgeber: Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EKSM) garantieren jedem einzelnen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem sogenannten Handyside‑Urteil vom 7. Dezember 1976 wie folgt konkretisiert:

 

"Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen (demokratischen) Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 10 Abs. 2 (EKSM) gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen "Informationen" oder "Gedanken", sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine "demokratische Gesellschaft" nicht gibt. Daraus folgt insbesondere, daß jede "Formvorschrift", "Bedingung", "Einschränkung" oder "Strafdrohung" in angemessenem Verhältnis zum verfolgten berechtigten Ziel stehen muß." (Urteil vom 7. Dez. 1976, Serie A, Nr. 24, S. 23, Ziff. 49 = EuGRZ 1977,42)

 

Da sich der Bundestag und westdeutsche Gerichte leider nicht immer an die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Konvention für Menschenrechte garantierte "Meinungsfreiheit" halten, muß der Verlag an dieser Stelle aus juristischen Gründen noch eine Einschränkung des Begriffs "jüdisch" in dem Sinne vornehmen, daß mit "jüdisch" nicht das ganze jüdische Volk gemeint sein soll.

 

Ebenfalls muß aus juristischen Gründen klargestellt werden, daß zwischen Antisemitismus (= Antijudaismus) und Antizionismus ein wesentlicher Unterschied besteht und diese Begriffe ‑ obwohl von zionistischer Seite immer wieder versucht wird, dies zu verschleiern ‑ nicht gleichgesetzt werden dürfen! Der Antijudaismus richtet sich gegen die Juden, nur weil sie Juden sind, ist also rassistisch und ohne Unterscheidung gegen alle Angehörigen der jüdischen Gesellschaft gerichtet; der Antisemitismus (= Antijudaismus) wird vom Lühe‑Verlag daher auf das schärfste verurteilt und bekämpft. Der Antizionismus richtet sich dagegen ausschließlich gegen eine kleine Gruppe von nichtjüdischen und jüdischen Vertretern rein politischer Zielrichtung, die sämtliche Völker einschließlich des jüdischen Volkes (also der nichtzionistischen jüdischen Bevölkerung) unter ihre Weltherrschaft ‑ unter die Gesetze, die von Zion ausgehen ‑ bringen möchte.

 

Da die von den Zionisten angestrebte Weltherrschaft, die vor allem von der Freimaurerei, dem Rotary‑Club, Lions International und anderen logenähnlichen Geheimdiensten gefördert wird, nicht mit den freiheitlich‑demokratischen Verfassungen der westlichen Rechtsstaaten vereinbar ist, versuchen diese verfassungsfeindlichen Organisationen, ihre wahren Zielsetzungen gegenüber der Bevölkerung und den Wählern geheimzuhalten und zu verschleiern. Zu dieser Vernebelungstaktik gehört es auch, wenn von zionistischer Seite trotz besseren Wissens immer wieder in den öffentlichen Medien so getan wird, als ob Antizionismus und Antisemitismus (= Antijudaismus) dasselbe seien. Dabei wissen die Zionisten sehr wohl, daß nur der Antijudaismus rassistisch ist, weil er sich wahllos gegen alle Juden richtet, nur weil sie Juden sind, und daß der Antizionismus sich überhaupt nicht gegen die Juden als solche, sondern ausschließlich gegen eine politische Bewegung richtet ‑ in der sowohl zionistische Juden als auch Nichtjuden tätig sind ‑, weil die von dieser angestrebte zionistische Weltherrschaft gegen die verfassungsmäßig garantierten Ordnungen der westlichen Demokratien gerichtet ist. Ebenso wie sich terroristische Demonstranten in der Menge der friedlichen Demonstranten zu verbergen wissen, versuchen die Zionisten ihre Gegner wider besseres Wissen als Antisemiten (= Antijudaisten) hinzustellen, um sie dieserart in unzutreffender Weise als Rassisten und Judenhasser zu verleumden. Die aufgehetzte, ahnungslose Menge glaubt nun, es handele sich um unbelehrbare Judenhetzer, während die Zionisten ihre verfassungsfeindlichen Ziele im Schutze der anständigen, ehrlichen und antizionistischen Juden weiterverfolgen können.

 

Quelle: Armin Hinrichs in dem Vorwort zu dem Anfangs zitierten Buch, S. 8 - 11 (Der erste Satz wurde aus Gründen der Anpassung an die Abgeschlossenheit des Beitrags sinnentsprechend umformuliert.)