Echte Demokratie
Jack Bernstein, der jüdische
Verfasser des Buches "Das Leben eines amerikanischen Juden im
rassistischen, marxistischen Israel" wirft einer Gruppe von Volksgeschwistern,
die er als Zionisten bezeichnet, vor, in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika in umfangreichem Maße die Kontrolle über die größeren öffentlichen
Medien auszuüben.
Da die vom Verfasser für
verschiedene geschichtliche Vorgänge verantwortlich gemachten Zionisten stark
entgegengesetzte Interessen und politische Ziele verfolgen, scheinen diejenigen
öffentlichen Medien, die von den Mitbrüdern des Verfassers, den Zionisten,
kontrolliert werden, verständlicherweise kein allzu großes Interesse daran zu
haben, die sozialen und politischen Interessen einer anderen jüdischen Gruppe,
die sich gegen die Vorstellungen ihrer zionistischen Landsleute richten, in den
Medien einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Verlag ist der Auffassung,
daß zur Erhaltung einer echten Demokratie auch die pluralistische Gesellschaft
gehört. Dies gilt für Amerika ebenso wie für Europa. Nur wenn auch kleinere
Gruppen zu Worte kommen, die oftmals andere Vorstellungen vertreten als den an
der Macht befindlichen größeren Gruppen genehm sind, kann sich eine
pluralistische Gesellschaft behaupten. Gerade dies ist eine wesentliche
Voraussetzung, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu erhalten
und ihren Bestand zu gewährleisten.
Dieses entspricht auch dem
Willen der europäischen Verfassungsgeber: Der Artikel 5 des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland und der Artikel 10 der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EKSM)
garantieren jedem einzelnen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses
Grundrecht wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
seinem sogenannten Handyside‑Urteil vom 7. Dezember 1976 wie folgt
konkretisiert:
"Das Recht der freien
Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen (demokratischen)
Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für
die Entfaltung eines jeden einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 10 Abs.
2 (EKSM) gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als
unschädlich oder unwichtig angesehenen "Informationen" oder
"Gedanken", sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen
Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus,
Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine "demokratische
Gesellschaft" nicht gibt. Daraus folgt insbesondere, daß jede
"Formvorschrift", "Bedingung", "Einschränkung"
oder "Strafdrohung" in angemessenem Verhältnis zum verfolgten
berechtigten Ziel stehen muß." (Urteil vom 7. Dez. 1976, Serie A, Nr. 24,
S. 23, Ziff. 49 = EuGRZ 1977,42)
Da sich der Bundestag und
westdeutsche Gerichte leider nicht immer an die vom Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Konvention für Menschenrechte
garantierte "Meinungsfreiheit" halten, muß der Verlag an dieser
Stelle aus juristischen Gründen noch eine Einschränkung des Begriffs
"jüdisch" in dem Sinne vornehmen, daß mit "jüdisch" nicht
das ganze jüdische Volk gemeint sein soll.
Ebenfalls muß aus juristischen
Gründen klargestellt werden, daß zwischen Antisemitismus (= Antijudaismus) und
Antizionismus ein wesentlicher Unterschied besteht und diese Begriffe ‑
obwohl von zionistischer Seite immer wieder versucht wird, dies zu verschleiern
‑ nicht gleichgesetzt werden dürfen! Der Antijudaismus richtet sich gegen
die Juden, nur weil sie Juden sind, ist also rassistisch und ohne
Unterscheidung gegen alle Angehörigen der jüdischen Gesellschaft gerichtet; der
Antisemitismus (= Antijudaismus) wird vom Lühe‑Verlag daher auf das
schärfste verurteilt und bekämpft. Der Antizionismus richtet sich dagegen
ausschließlich gegen eine kleine Gruppe von nichtjüdischen und jüdischen
Vertretern rein politischer Zielrichtung, die sämtliche Völker einschließlich
des jüdischen Volkes (also der nichtzionistischen jüdischen Bevölkerung) unter
ihre Weltherrschaft ‑ unter die Gesetze, die von Zion ausgehen ‑
bringen möchte.
Da die von den Zionisten
angestrebte Weltherrschaft, die vor allem von der Freimaurerei, dem Rotary‑Club,
Lions International und anderen logenähnlichen Geheimdiensten gefördert wird,
nicht mit den freiheitlich‑demokratischen Verfassungen der westlichen
Rechtsstaaten vereinbar ist, versuchen diese verfassungsfeindlichen
Organisationen, ihre wahren Zielsetzungen gegenüber der Bevölkerung und den
Wählern geheimzuhalten und zu verschleiern. Zu dieser Vernebelungstaktik gehört
es auch, wenn von zionistischer Seite trotz besseren Wissens immer wieder in
den öffentlichen Medien so getan wird, als ob Antizionismus und Antisemitismus
(= Antijudaismus) dasselbe seien. Dabei wissen die Zionisten sehr wohl, daß nur
der Antijudaismus rassistisch ist, weil er sich wahllos gegen alle Juden
richtet, nur weil sie Juden sind, und daß der Antizionismus sich überhaupt
nicht gegen die Juden als solche, sondern ausschließlich gegen eine politische
Bewegung richtet ‑ in der sowohl zionistische Juden als auch Nichtjuden
tätig sind ‑, weil die von dieser angestrebte zionistische Weltherrschaft
gegen die verfassungsmäßig garantierten Ordnungen der westlichen Demokratien
gerichtet ist. Ebenso wie sich terroristische Demonstranten in der Menge der
friedlichen Demonstranten zu verbergen wissen, versuchen die Zionisten ihre
Gegner wider besseres Wissen als Antisemiten (= Antijudaisten) hinzustellen, um
sie dieserart in unzutreffender Weise als Rassisten und Judenhasser zu
verleumden. Die aufgehetzte, ahnungslose Menge glaubt nun, es handele sich um
unbelehrbare Judenhetzer, während die Zionisten ihre verfassungsfeindlichen
Ziele im Schutze der anständigen, ehrlichen und antizionistischen Juden
weiterverfolgen können.
Quelle: Armin Hinrichs in dem Vorwort zu dem Anfangs zitierten Buch, S. 8
- 11 (Der erste Satz wurde aus Gründen der Anpassung an die Abgeschlossenheit
des Beitrags sinnentsprechend umformuliert.)