Ist
das Rudolf‑Gutachten wissenschaftlich korrekt?
In der Ausgabe Nr. 219
berichteten die HNG-Nachrichten über den Freispruch des schweizer Publizisten
René‑Louis Berclaz, der aufgrund der Anti‑Revisionisten‑Gesetze
angeklagt wurde, weil er die französische Fassung des sogenannten Rudolf‑Gutachtens
verbreitet hatte. Hierzu gab es zahlreiche Anfragen unserer Leser, vor allem
von Juristen und Betroffenen. Kein Wunder, denn in weiten Teilen Europas wird
die Verbreitung dieser Expertise noch immer mit hohen Gefängnisstrafen
geahndet. Der verfassende Diplom‑Chemiker Germar Rudolf (heute Scheerer)
wurde von der politischen Justiz in Stuttgart (Staatsschutzkammer, Vorsitzender
Richter Mayer) wegen seiner Arbeit sogar zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung
verurteilt und befindet sich seitdem im Ausland.
Für alle Interessierten
deshalb hier noch einmal die Fakten in Kürze: Nachdem Berclaz ein
Gegengutachten zum Rudolf‑Gutachten verlangte, beauftragte der
Untersuchungsrichter Jean Pierre Schröter den vereidigten Gerichtssachverständigen
Prof. Dr. Henri Ramuz das Rudolf‑Gutachten auf seine Richtigkeit hin zu
überprüfen. Der Naturwissenschaftler Ramuz lieferte am 18.5.1998 seinen
gutachterlichen Prüfungsbericht vor Gericht ab. Darin bezeichnete er das Rudolf‑Gutachten
als "wissenschaftlich korrekt" und wies darauf hin, daß "alle
deutschen Spitzenleute auf dem Felde der anorganischen Chemie" dieses
Gutachten erhalten und keine Fehler festgestellt haben.
Die Adressen der Beteiligten,
bei denen Urteil und Gerichtsgutachten ‑ eventuell gegen einen Kostenbeitrag
‑ angefordert werden können: René-Louis Berclaz, Route des Misets 110,
CH‑1918 Chatel‑St.Denis, Jean Pierre Schröter,
(Untersuchungsrichter am 3. Bezirksgericht / 3. Ressort de la Veveyse), Avenue
de la Gare, CH-1618 Chatel‑St.Denis, Prof. Dr. Henri Ramuz (Gutachter),
Rheinparkstraße 3/8, CH‑4127 Birsfelden.
Quelle: HNG-Nachrichten 1999