Ist das Rudolf‑Gutachten wissenschaftlich korrekt?

 

In der Ausgabe Nr. 219 berichteten die HNG-­Nachrichten über den Freispruch des schweizer Publizisten René‑Louis Berclaz, der aufgrund der Anti‑Revisionisten‑Gesetze angeklagt wurde, weil er die französische Fassung des sogenannten Rudolf‑Gutachtens verbreitet hatte. Hierzu gab es zahlreiche Anfragen unserer Leser, vor allem von Juristen und Betroffenen. Kein Wunder, denn in weiten Teilen Europas wird die Verbreitung dieser Expertise noch immer mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Der verfassende Diplom‑Chemiker Germar Rudolf (heute Scheerer) wurde von der politischen Justiz in Stuttgart (Staatsschutzkammer, Vorsitzender Richter Mayer) wegen seiner Arbeit sogar zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und befindet sich seitdem im Ausland.

 

Für alle Interessierten deshalb hier noch einmal die Fakten in Kürze: Nachdem Berclaz ein Gegengutachten zum Rudolf‑Gutachten verlangte, beauftragte der Untersuchungsrichter Jean Pierre Schröter den vereidigten Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Henri Ramuz das Rudolf‑Gutachten auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Naturwissenschaftler Ramuz lieferte am 18.5.1998 seinen gutachterlichen Prüfungsbericht vor Gericht ab. Darin bezeichnete er das Rudolf‑Gutachten als "wissenschaftlich korrekt" und wies darauf hin, daß "alle deutschen Spitzenleute auf dem Felde der anorganischen Chemie" dieses Gutachten erhalten und keine Fehler festgestellt haben.

 

Die Adressen der Beteiligten, bei denen Urteil und Gerichtsgutachten ‑ eventuell gegen einen Kostenbeitrag ‑ angefordert werden können: René­-Louis Berclaz, Route des Misets 110, CH‑1918 Chatel‑St.Denis, Jean Pierre Schröter, (Untersuchungsrichter am 3. Bezirksgericht / 3. Ressort de la Veveyse), Avenue de la Gare, CH-­1618 Chatel‑St.Denis, Prof. Dr. Henri Ramuz (Gutachter), Rheinparkstraße 3/8, CH‑4127 Birsfelden.

 

Quelle: HNG-Nachrichten 1999