Horst Mahler zur Offenkundigkeit
Im Feldzug gegen die
Offenkundigkeit des Holocaust’ findet nahe dem Schlachtfeld im Teutoburger
Wald, auf dem Herrmann der Etrusker (recte: Cherusker) im Jahre 9 n. ZW (n.
Chr.) die Römischen Legionen des Consuls (römischer Statthalter und
Oberbefehlshaber in Germanien) Varus vernichtend schlug, ein erstes
Scharmützel statt. Als Streiter für die Wahrheit treten auf: Ursula
Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs. Beide sind beim Amtsgericht Bad
Oeynhausen wegen des Verdachts der Volksverhetzung in der Begehungsform der
Leugnung des Holocaust’ gemäß § 130 Abs. 3 und 4 StGB angeklagt.
Ursula Haverbeck hatte in
ihrer Antrittsrede als stellvertretende Vorsitzende des „Vereins zur
Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) am 9.
November 2003 ihre Absicht bekundet, für die Aufdeckung der „Auschwitzlüge“
wirken zu wollen. Diese Rede ist in der von Ernt-Otto Cohrs redigierten
Zeitschrift „LSI - Stimme des Gewissens“ veröffentlicht worden.
Die Hauptverhandlung findet am 18. Juni 2004 um
11:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, Bismarckstr.
12, Saal 16 statt.
Die ...religion ist Seelenmord am Deutschen Volk. Wir nehmen dieses Verbrechen an uns, unseren Kindern und Kindeskindern nicht länger hin!
Die „Bundesrepublik
Deutschland“ ist kein Staat, sondern nur die „Organisationsform einer Modalität
der Fremdherrschaft“ (Prof. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat). Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine
Verfassung, sondern Surrogat für das Besatzungsstatut. Es „verliert an
dem Tage seine Gültigkeit, an dem eine vom Deutschen Volk in freier
Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt“ (Art. 146 GG).
Das Deutsche Reich ist nicht
untergegangen. Es ist durch die völkerrechtswidrige Verhaftung der
Reichsregierung am 23. Mai 1945 lediglich handlungsunfähig geworden. Es
besteht als Staats- und Völkerrechtssubjekt fort und ist mit der
Bundesrepublik nicht identisch (Bundesverfassungsgericht BVerfGE 1, 36 ff.).
Das Deutsche Reich hatte zu
keinem Zeitpunkt die Gelegenheit, sich gegen den ungeheuerlichen Vorwurf des
industriellen Mordes an 6 Millionen Juden, für den es keine objektiven Beweise
gibt, zu verteidigen. Worauf soll sich die „Offenkundigkeit“, daß dieser
Völkermord stattgefunden hat, gründen? Auf die Greuelpropaganda der
Feinde des Deutschen Reiches? Auf den Nürnberger Schauprozeß der Sieger gegen
die Mitglieder der Reichsregierung? Oder auf das bis heute nicht
veröffentlichte Urteil im sogenannten Frankfurter Auschwitzprozeß? Warum sind
13 Jahre ins Land gegangen, ehe im Jahre 1958 Ermittlungen zur Aufklärung
dieses „singulären Menschheitsverbrechens“ aufgenommen worden sind?
Und warum bedurfte es der Anzeige eines im Gefängnis einsitzenden Kriminellen,
um das Räderwerk der Justiz gegen die längst unter ihrem richtigen Namen in
bürgerliche Berufe zurückgekehrten Wachen von Auschwitz anzuwerfen?
Alle Deutschen, die noch
Deutsche sein wollen, sind aufgerufen, zur angegebenen Zeit am Ort des
Geschehens zu erscheinen, um in öffentlicher Verhandlung ihren Willen zur
Befreiung des Deutschen Reiches von der Jüdisch-Amerikanischen Fremdherrschaft
zu bekunden.
Der Leitende Redakteur des
Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (und Freund Rudolf Augsteins – Fritjof
Meyer) vertritt die These, daß das
maßgebliche Geständnis des ehemaligen Lagerkommandanten von Auschwitz,
Rudolf Höß, durch Folter erzwungen und die Kapazität der Verbrennungsöfen
erheblich übertrieben worden seien. Nicht 4 Millionen, nicht 1,5 und auch nicht
1 Millionen sondern nicht mehr als 356.000 Juden seien in Auschwitz –
wahrscheinlich – mit Giftgas umgebracht worden. Auch habe die
Vergasung nicht in den als Tatort bezeichneten Leichenkellern im
Stammlager stattgefunden, sondern wahrscheinlich (!) außerhalb des Lagers in
zwei Bauernhäusern.
Meyers Artikel „Die Zahl der
Opfer von Auschwitz – Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“ erschien unter
der Verantwortung der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süßmuth in der
renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift „Osteuropa“ Nr. 5|2002. Weder
Fritjof Meyer noch Rita Süßmuth sind deswegen strafrechtlich verfolgt worden.
Die gegen sie von verschiedenen Bürgern erstatteten Strafanzeigen wurden mit
ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Auch die zahlreichen Selbstanzeigen
von Reichsbürgern, die den Meyer-Artikel an Prominente verteilt hatten, wurden
ausnahmslos von Staatsanwaltschaften in verschiedenen Bundesländern mit
gleichlautender Begründung nicht angenommen. Damit ist die Rede von der
„Offenkundigkeit des Holocaust’“ vollends zu einer Verhöhnung des Rechts
verkommen.
Angesichts der
von offizieller Seite aggressiv propagierten Gewißheit ist es sehr
verwunderlich, daß die „offenkundigen“ Opferzahlen, je nach Quelle und Datum
der Nennung, um mehr als das Hundertfache schwanken. Die Welt am Sonntag
brachte es sogar fertig, in ein und derselben Ausgabe Zahlen zu nennen, die um
60% voneinander abweichen:
31.
12. 1945: Frz. Komm. zur Untersuchung dt. Kriegsverbrechen 8.000.000
01. 10. 1946:
Internationales Militärtribunal, Dokument
3868-PS
3.000.000
08. 01. 1948: Welt
im Film, Nachrichtenfilm Nr.
137
300.000
20. 04. 1978: Le
Monde
5.000.000
20. 04. 1989:
Eugen Kogon, Der
SS-Staat
4.500.000
25. 07. 1990: Hamburger
Abendblatt
2.000.000
27. 09. 1993: Die
Welt
800.000
01.
05. 1994: Focus
700.000
17.
08. 1994: Internationaler Suchdienst Arolsen, IKRK
68.864
31. 12. 1994:
Jean-Claude Pressac, Die Krematorien von
Auschwitz
631.000
22. 01. 1995: Welt
am Sonntag, Seite
21
1.200.000
22. 01. 1995: Welt
am Sonntag, Seite
22
750.000
25. 01. 1995: Wetzlarer
Neue Zeitung
4.000.000
27. 01. 1995:
Institut für Zeitgeschichte (IfZ),
München
1.000.000
01. 05. 2002:
Fritjof Meyer, in der Zeitschrift Osteuropa
356.000
Quelle: Horst
Mahler (Klammerinhalte in Kursivschrift vom Bearbeiter)
Anmerkung: Auf
die umfangreichen Beiträge zu den Themen „Holocaust“ und „Volksverhetzung“ auf
dieser Weltnetzseite wird Bezug genommen. Das vorstehende Pamphlet haben wir
„vorsichtshalber“ in einem Punkt redigiert. Der Holocaust hat stattgefunden und
das wird auch von den allermeisten Revisionisten nicht bestritten. Der Begriff
„Holocaustleugner“ insinuiert insoweit eine falsche Vorstellung. Worüber
innerhalb des Komplexes der Verfolgung und Tötung europäischer Juden während
des Zweiten Weltkriegs Streit zwischen den sogenannten Revisionisten und großen
Teilen der etablierten Historikerschaft besteht, kann ebenfalls einem Beitrag
auf dieser Weltnetzseite entnommen werden. Da Fritjof Meyer wegen der
Veröffentlichung (die Redaktion des SPIEGEL soll diese abgelehnt haben)
strafrechtlich nicht belangt wurde (Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Absatz 2
StPO durch die Staatsanwaltschaft bei
dem Landgericht Lüneburg)), kann man sich gefahrlos seine Archivfunde und
Auswertungen zu eigen machen, die sich schwerpunktmäßig auf die
Leistungsfähigkeit der Leichenverbrennungsöfen in Auschwitz stützen. Meyers
Veröffentlichung hat naturgemäß viel Staub aufgewirbelt. Selbstverständlich lag
Meyer nichts ferner, als Faschisten in einem irrationalen Geschichtsbild
verharren zu lassen. Zum Abschluß der Diskussion über seine Veröffentlichung,
die aus dem Ruder zu laufen drohte, sagte Fritjof Meyer sinngemäß folgende
wahrlich weisen Worte:
Erst wenn man –
trotz der „Singularität“ eines jeden Opfers – alle Übertreibungen der
Holocaust-Überlieferungen weglasse, könne man Auschwitz als Ort des Grauens
überhaupt glaubhaft machen.
Aber auch den
Holocaust darf man – zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet – nicht
isoliert betrachten und schon gar nicht als „Keule“ über mehrere Generationen
gegen das ganze deutsche Volk verwenden. Man mache sich über die wahren
„Strippenzieher der Schoah“ ebenso kundig wie über das, was innerhalb der
überwältigenden Zahl der Deutschen damals über die Judenvernichtung bekannt
bzw. unbekannt war und letztlich erwäge man, was Ezra Pound zu diesem Drama der
Weltgeschichte schrieb, was wiederum sein Verleger partout nicht drucken lassen
wollte.
Frau Haverbeck
und Herr Cohrs wurden in erster Instanz vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zu einer
Geldstrafe von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt.