Horst Mahler zur Offenkundigkeit

Im Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust’ findet nahe dem Schlachtfeld im Teutoburger Wald, auf dem Herrmann der Etrusker (recte: Cherusker) im Jahre 9 n. ZW (n. Chr.) die Römischen Legionen des Consuls (römischer Statthalter und Oberbefehlshaber in Germanien) Varus vernichtend schlug, ein erstes Scharmützel statt. Als Streiter für die Wahrheit treten auf:  Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs. Beide sind  beim Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen des Verdachts der Volksverhetzung in der Begehungsform der Leugnung des Holocaust’ gemäß § 130 Abs. 3 und 4 StGB angeklagt.

Ursula Haverbeck hatte in ihrer Antrittsrede als stellvertretende Vorsitzende des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) am 9. November 2003 ihre Absicht bekundet, für die Aufdeckung der „Auschwitzlüge“ wirken zu wollen. Diese Rede ist in der von Ernt-Otto Cohrs redigierten Zeitschrift „LSI - Stimme des Gewissens“ veröffentlicht worden.

Die Hauptverhandlung findet am 18. Juni 2004 um 11:00  Uhr

  im Gebäude des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, Bismarckstr. 12,   Saal 16 statt.

Die ...religion ist Seelenmord am Deutschen Volk. Wir nehmen dieses Verbrechen an uns,  unseren Kindern und Kindeskindern nicht länger hin!

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein Staat, sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Prof. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat). Das Grundgesetz für  die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung, sondern Surrogat für das Besatzungsstatut. Es „verliert  an dem Tage seine Gültigkeit, an dem eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt“ (Art. 146 GG).

Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Es ist durch die völkerrechtswidrige Verhaftung der Reichsregierung am 23. Mai 1945 lediglich handlungsunfähig geworden. Es besteht  als Staats- und Völkerrechtssubjekt  fort und ist mit der Bundesrepublik nicht identisch (Bundesverfassungsgericht  BVerfGE 1, 36 ff.).

Das Deutsche Reich hatte zu keinem Zeitpunkt die Gelegenheit, sich gegen den ungeheuerlichen Vorwurf des industriellen Mordes an 6 Millionen Juden, für den es keine objektiven Beweise gibt,  zu verteidigen. Worauf soll sich die „Offenkundigkeit“, daß dieser Völkermord stattgefunden hat, gründen?  Auf die Greuelpropaganda der Feinde des Deutschen Reiches? Auf den Nürnberger Schauprozeß der Sieger gegen die Mitglieder der  Reichsregierung?  Oder auf das bis heute nicht veröffentlichte Urteil im sogenannten Frankfurter Auschwitzprozeß? Warum sind 13 Jahre ins Land gegangen, ehe im Jahre 1958 Ermittlungen zur Aufklärung  dieses  „singulären Menschheitsverbrechens“ aufgenommen worden sind? Und warum bedurfte es der Anzeige eines im Gefängnis einsitzenden Kriminellen, um das Räderwerk der Justiz gegen die längst unter ihrem richtigen Namen in bürgerliche Berufe zurückgekehrten Wachen von Auschwitz anzuwerfen?

Alle Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, sind aufgerufen, zur angegebenen Zeit am Ort des Geschehens zu erscheinen, um in öffentlicher Verhandlung ihren Willen zur Befreiung des Deutschen Reiches von der Jüdisch-Amerikanischen Fremdherrschaft zu bekunden.

Der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (und Freund Rudolf Augsteins – Fritjof Meyer)  vertritt die These, daß das maßgebliche Geständnis des ehemaligen Lagerkommandanten von  Auschwitz, Rudolf Höß, durch Folter erzwungen und  die Kapazität der Verbrennungsöfen erheblich übertrieben worden seien. Nicht 4 Millionen, nicht 1,5 und auch nicht 1 Millionen sondern nicht mehr als 356.000 Juden seien in Auschwitz – wahrscheinlich – mit Giftgas umgebracht worden. Auch habe  die Vergasung  nicht in den als Tatort bezeichneten Leichenkellern im Stammlager stattgefunden, sondern wahrscheinlich (!) außerhalb des Lagers in zwei Bauernhäusern. 

Meyers Artikel „Die Zahl der Opfer von Auschwitz – Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“ erschien unter der Verantwortung der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süßmuth in der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift „Osteuropa“  Nr. 5|2002. Weder Fritjof Meyer noch Rita Süßmuth sind deswegen strafrechtlich verfolgt worden. Die gegen sie von verschiedenen Bürgern erstatteten Strafanzeigen wurden mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Auch die zahlreichen Selbstanzeigen von Reichsbürgern, die den Meyer-Artikel an Prominente verteilt hatten, wurden ausnahmslos von Staatsanwaltschaften in verschiedenen Bundesländern mit gleichlautender Begründung nicht angenommen. Damit ist die Rede von der „Offenkundigkeit des Holocaust’“ vollends zu einer Verhöhnung des Rechts verkommen.

Angesichts der von offizieller Seite aggressiv propagierten Gewißheit ist es sehr verwunderlich, daß die „offenkundigen“ Opferzahlen, je nach Quelle und Datum der Nennung, um mehr als das Hundertfache schwanken. Die Welt am Sonntag brachte es sogar fertig, in ein und derselben Ausgabe Zahlen zu nennen, die um 60% voneinander abweichen:

 

31. 12. 1945: Frz. Komm. zur Untersuchung dt. Kriegsverbrechen                  8.000.000

01. 10. 1946: Internationales Militärtribunal, Dokument 3868-PS                  3.000.000

08. 01. 1948: Welt im Film, Nachrichtenfilm Nr. 137                                         300.000

20. 04. 1978: Le Monde                                                                                    5.000.000

20. 04. 1989: Eugen Kogon, Der SS-Staat                                                       4.500.000

25. 07. 1990: Hamburger Abendblatt                                                               2.000.000

27. 09. 1993: Die Welt                                                                                         800.000

01. 05. 1994: Focus                                                                                              700.000

 

17. 08. 1994: Internationaler Suchdienst Arolsen, IKRK                                     68.864

31. 12. 1994: Jean-Claude Pressac, Die Krematorien von Auschwitz                  631.000

22. 01. 1995: Welt am Sonntag, Seite 21                                                           1.200.000

22. 01. 1995: Welt am Sonntag, Seite 22                                                              750.000

25. 01. 1995: Wetzlarer Neue Zeitung                                                               4.000.000

27. 01. 1995: Institut für Zeitgeschichte (IfZ), München                                  1.000.000

01. 05. 2002: Fritjof Meyer, in der Zeitschrift Osteuropa                                    356.000

Quelle: Horst Mahler (Klammerinhalte in Kursivschrift vom Bearbeiter)

Anmerkung: Auf die umfangreichen Beiträge zu den Themen „Holocaust“ und „Volksverhetzung“ auf dieser Weltnetzseite wird Bezug genommen. Das vorstehende Pamphlet haben wir „vorsichtshalber“ in einem Punkt redigiert. Der Holocaust hat stattgefunden und das wird auch von den allermeisten Revisionisten nicht bestritten. Der Begriff „Holocaustleugner“ insinuiert insoweit eine falsche Vorstellung. Worüber innerhalb des Komplexes der Verfolgung und Tötung europäischer Juden während des Zweiten Weltkriegs Streit zwischen den sogenannten Revisionisten und großen Teilen der etablierten Historikerschaft besteht, kann ebenfalls einem Beitrag auf dieser Weltnetzseite entnommen werden. Da Fritjof Meyer wegen der Veröffentlichung (die Redaktion des SPIEGEL soll diese abgelehnt haben) strafrechtlich nicht belangt wurde (Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO  durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lüneburg)), kann man sich gefahrlos seine Archivfunde und Auswertungen zu eigen machen, die sich schwerpunktmäßig auf die Leistungsfähigkeit der Leichenverbrennungsöfen in Auschwitz stützen. Meyers Veröffentlichung hat naturgemäß viel Staub aufgewirbelt. Selbstverständlich lag Meyer nichts ferner, als Faschisten in einem irrationalen Geschichtsbild verharren zu lassen. Zum Abschluß der Diskussion über seine Veröffentlichung, die aus dem Ruder zu laufen drohte, sagte Fritjof Meyer sinngemäß folgende wahrlich weisen Worte:

Erst wenn man – trotz der „Singularität“ eines jeden Opfers – alle Übertreibungen der Holocaust-Überlieferungen weglasse, könne man Auschwitz als Ort des Grauens überhaupt glaubhaft machen.

Aber auch den Holocaust darf man – zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet – nicht isoliert betrachten und schon gar nicht als „Keule“ über mehrere Generationen gegen das ganze deutsche Volk verwenden. Man mache sich über die wahren „Strippenzieher der Schoah“ ebenso kundig wie über das, was innerhalb der überwältigenden Zahl der Deutschen damals über die Judenvernichtung bekannt bzw. unbekannt war und letztlich erwäge man, was Ezra Pound zu diesem Drama der Weltgeschichte schrieb, was wiederum sein Verleger partout nicht drucken lassen wollte.

Frau Haverbeck und Herr Cohrs wurden in erster Instanz vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zu einer Geldstrafe von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt.