Holocaust-Religion, Religion
des Antichristen?
Zündel-Urteil wurde im Namen Moses wegen "Gotteslästerung"
begründet
Richter Meinerzhagen verurteilte
Ernst Zündel wegen "Lästerung" ... der
Holocaust-Religion???
Sensation: Zum ersten Mal in der
Geschichte des grauenhaften Holocaust-Glaubenszwang-Terrors hat es eine große
Tageszeitung gewagt, die Handlungen gegen die Demokratie und die Menschlichkeit
in BRD-Gerichtssälen ansatzweise öffentlich anzuprangern. Die "Süddeutsche"
enthüllte, dass Richter Meinerzhagen sein Urteil gegen Ernst Zündel mit
"Lästerung" bzw. "Gotteslästerung" begründete. Lästerung
der Holocaust-Religion??? Die Süddeutsche Zeitung verhöhnt Richter Meinerzhagen
indem sie ihm die Artikel-Überschrift "Ein Urteil wie ein
Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) widmete. Ein Titel voller Spott
und Zynismus. Denn die SZ spielt darauf an, daß Meinerzhagen unter den
wissenschaftsbezogenen Beweisanträgen der Zündel-Verteidigung "an den Rand
eines Nervenzusammenbruchs" (SZ, 16.2.2007, S. 7) gekommen war, weil er
nichts entgegenzusetzen hatte als juristische Gewalt.
Insofern war es am Ende dieses
menschenverachtenden Prozesses tatsächlich "eine Art psychischer
Befreiungsschlag" (SZ, 16.2.2007, S. 7) für Meinerzhagen, als er sein Haßurteil auf Zündel abladen
konnte, bei dem er auch noch seine Parteilichkeit offenbarte, indem er sich auf
Moses, also den alttestamentarischen Zorn, berief. Moses Zorn würde jeden
"Lästerer" treffen und sein Fuß würde den "Lästerer" in den
Kot stoßen, so begründete Meinerzhagen das Zündel-Urteil. Holocaust-Widerspruch
gilt demzufolge als moderne "Gotteslästerung", da die Judenheit Dank
der Holocaust-Erzählung selbst zur Gottheit avancierte, wie das
Wiesenthal-Zentrum vor langer Zeit schon meldete.
Anwalt Jürgen Rieger sagte in
seinem Schlußplädoyer am 9. Februar 2007, die
Holocaust-Erzählung sei "eine Religion". Und tatsächlich, nur eine
Woche später verurteilte Richter Meinerzhagen Zündel
wegen "Gotteslästerung", wie man seinem Urteilsbegründungszitat
entnehmen kann, da er sich auf Moses berief, um sein Wahnsinnsurteil gegen den
"Lästerer" Zündel zu begründen: "Blut
wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen
Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer." (SZ, 16.2.2007, S. 7)
Jesus Christus nennt die Juden in
Johannes, gemeint sind natürlich die Führungsjuden, "Kinder des
Teufels". Das Gesetzbuch des "Teufels" ist das Alte Testament.
Auf dieses Buch berief sich Zündels Häscher, Richter
Meinerzhagen, als er den unschuldigen Tropf dem Kerker überantwortete. Ein
Urteil im Namen Moses ist ein Urteil "im Namen des Teufels" - nach
christlichen Maßstäben.
Wie Meinerzhagen den aus Amerika
nach Mannheim entführten Ernst Zündel wegen
"Holocaust-Leugnung" verurteilen konnte, bleibt all jenen
unerschlossen, die den Hintergrund der Gründungsvoraussetzungen für die BRD
nicht kennen. Meinerzhagens Urteil sollte allen
Zweiflern klar machen: Euch schützt weder Recht noch Gesetz, wir vernichten
euch, wann immer wir wollen. Denn provokativ "leugnete" der Richter höchstselbst den Holocaust, nur um zu demonstrieren, wer
das Sagen hat und wer ruhig sein muß. Wie weit liegen Richter und Angeklagter
als "Holocaust-Leugner" eigentlich auseinander? Richter Ulrich
Meinerzhagen gab im Gerichtssaal am 9. Februar 2007 bekannt, daß er die
Holocaust-Opferzahl auf "eine Million" beziffere. Meinerzhagen
leugnete also 80 Prozent vom Holocaust. Und Zündel?
"Zündel gesteht zu, dass eine gewisse Anzahl
Juden umgekommen sein könnte, aber jedenfalls nicht sechs Millionen, auch nicht
eine oder zwei Millionen, sondern vielleicht so um die 300.000." (SZ,
16.2.2007, S. 7)
Richter Meinerzhagen erklärte im Prozeß am 12. Januar 2007, daß es keine
forensische Beweise für die Holocaust-Gaskammern gibt. Zündel sagt dazu, daß die jüdischen Opfer "jedenfalls
nicht in industriell betriebenen Gaskammern umgekommen sind." (SZ,
16.2.2007, S. 7).
Die Süddeutsche Zeitung
beschreibt
die Menschenrechtsverachtung der
BRD:
Zündel war nach Absatz drei des Strafrechtsparagraphen
130 angeklagt, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht,
der den nationalsozialistischen Völkermord "in einer Art und Weise, die
geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich billigt, leugnet
oder verharmlost": Der Prozess gegen Zündel
führt plastisch vor Augen, welche Probleme eine solche Strafvorschrift in der
Gerichtspraxis aufwirft.
Wegen übler Nachrede oder
Verleumdung kann nur bestraft werden, wer eine unwahre Behauptung über andere
verbreitet. Dass das Gericht einem Angeklagten gestattet, die Wahrheit seiner
Behauptungen zu beweisen, ist in solchen Verfahren eine blanke
Selbstverständlichkeit. Wenn ein Holocaust-Leugner aber versucht, die Wahrheit
seiner Behauptung zu beweisen, macht er sich schon wieder strafbar. Das Gleiche
gilt für seinen Verteidiger, wenn dieser Beweisanträge stellt, in denen der
Massenmord in Frage gestellt wird. Im September wollte das Gericht die
Beweisaufnahme schließen - seitdem wurde es von den drei Wahlverteidigern Zündels mit Beweisanträgen zugeschüttet.
Das Leuchter-Gutachten solle
verlesen werden - jenes von Zündel in Auftrag
gegebene Pamphlet, in dem ein amerikanischer Ingenieur nachzuweisen versucht,
dass die Mauern der "angeblichen" Gaskammer in Auschwitz nie mit dem
Giftgas Zyklon B in Berührung gekommen seien. Das Gelände der Vernichtungslager
in Polen müsste nach Massengräbern abgesucht werden, fände man sie nicht, könne
es auch keine Massentötungen gegeben haben. Es solle Beweis erhoben werden,
dass der Auschwitzkommandant Rudolf Höss gefoltert
worden und sein Bericht über die Vergasungen gefälscht sei. Und so weiter und
so fort.
Irgendwann untersagte das Gericht
dem Verteidiger Rieger, seine Anträge zu verlesen. Er durfte sie nur noch
schriftlich vorlegen. Also knallte Rieger in jeder Verhandlung dem
Protokollführer einen Stapel Beweisanträge auf den Tisch, das Gericht beriet
sich und lehnte die Anträge dann ab. Zuletzt machte sich der Verteidiger Bock
anheischig, die Anträge seines Kollegen Rieger zu verlesen, was ihm untersagt
wurde. Er sprach trotzdem weiter. “Schweigen Sie, still!", herrschte der
Vorsitzende ihn an. "Nur zu", blaffte Bock zurück, "machen Sie
mich auch mundtot. Dass Sie sich nicht schämen!" (SZ, 16.2.2007, S. 7)
Meinerzhagen spricht das Urteil
im Namen des Alten Testaments wegen "Gotteslästerung". Nach Jesu
Christi, im Namen des Teufels
Dann zückt er [Meinerzhagen] ein
Buch, "Das Gesetz", von Thomas Mann, geschrieben 1942, und liest mit
bebender Stimme vor, was Moses dem androht, der sich von Gottes Geboten
abwendet: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit
willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer."
(SZ, 16.2.2007, S. 7)
Anmerkung: Auf die vielfältigen
Beiträge zu den Themen Holocaust und Volksverhetzung auf dieser Weltnetzseite
wird hingewiesen.